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NIEDERSCHRIFT - Kanzem

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<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag, den 24.01.2005<br />

in der “Alten Schule” Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22:00 Uhr<br />

Anwesend waren:<br />

Ortsbürgermeister<br />

Herr Günter Frentzen ( Vorsitzender )<br />

Ortsbeigeordnete<br />

Herr Herbert Schafhausen<br />

Herr Karl Müller ( nicht stimmberechtigt )<br />

Mitglieder<br />

Frau Dagmar Baumgart<br />

Herr Frank Binz<br />

Herr Hermann-Josef Düpré<br />

Herr Helmut Fürst<br />

Herr Stefan May<br />

Herr Norbert Meyer<br />

Frau Silvia Richter<br />

Herr Rudolf Rohles<br />

Frau Rosa Vollmuth<br />

Herr Franz Zimmer<br />

Sonstige Teilnehmer<br />

Herr VG-Obersekretär Berthold Holderer ( Schriftführer )<br />

Herr Bürgermeister Winfried Manns ( Verwaltungsvertreter )<br />

Entschuldigt fehlten:<br />

Mitglieder<br />

Frau Annette Frentzen<br />

Form und Frist der Einladung bestätigt? Ja<br />

Niederschrift vom 15.12.2004 in Ordnung? Ja<br />

Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO? Ja<br />

Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die<br />

Sitzung.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung bat der Vorsitzende diese um TOP 2.3: Grenzfeststellung im


Baugebiet "Ober´m Mergel" in der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> zu ergänzen. Der Rat war hiermit<br />

einverstanden.<br />

Dann wurde die Tagesordnung behandelt.<br />

ÖFFENTLICHER TEIL<br />

• 1 Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO<br />

• 2 Auftragsvergaben<br />

• 2.1 Energieversorgung im Neubaugebiet "Kirchenwies"<br />

• 2.2 Stoffstrommanagement in der Gemeinde <strong>Kanzem</strong><br />

• 2.3 Grenzfeststellung im Baugebiet "Ober´m Mergel" in der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong><br />

• 3 Abschlussrechnung Philosophischer Friedhofsgarten<br />

• 4 Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze; Neufassung der Bedarfszuweisungsrichtlinien<br />

• 5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2005;<br />

• 6 Berichte und Verschiedenes<br />

• 6.1 Hausnummernschilder<br />

1 Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO<br />

Herr Johann Peter Reinert teilte mit, dass der Kulturverein „Alte Schule“ <strong>Kanzem</strong> e.V. in ihrer<br />

Sitzung am 14.01.2005 beschlossen habe, für die Gemeinde <strong>Kanzem</strong> eine Skulptur zu stiften. Als<br />

Standort wurde nach intensiven Überlegungen und Gesprächen der Platz vor der Friedhofskapelle<br />

ausgewählt.<br />

Die Vorstandsmitglieder des Kulturvereins waren der Meinung, dass eine Skulptur an dieser Stelle,<br />

die ein Geschenk an die Bürgerinnen und Bürger von <strong>Kanzem</strong> sein soll, wesentlich zu einer<br />

Verschönerung dieses Friedhofsvorplatzes beitragen könne.<br />

Was die künstlerische Gestaltung der Skulptur betreffe, so seien ihre Überlegungen dazu noch nicht<br />

abgeschlossen. Auf jeden Fall soll sie dem Standort Friedhofsplatz entsprechen.


Des weiteren wäre denkbar, dass die Gemeinde <strong>Kanzem</strong> ein Gesamt-Gestaltungs-Konzept<br />

entwickele, um dort die Skulptur zu integrieren.<br />

Anschließend bat er um Zustimmung für dieses Vorhaben.<br />

Die Ratsmitglieder erklärten sich einstimmig damit einverstanden.<br />

Dem Antrag wurde somit stattgegeben.<br />

Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.<br />

2 Auftragsvergaben<br />

2.1 Energieversorgung im Neubaugebiet "Kirchenwies"<br />

Wegen Sonderinteresse rückte Ratsmitglied Silvia Richter vom Sitzungstisch ab.<br />

Der Vorsitzende trug vor, das in der vorgegangenen Sitzung des Umwelt- und Kulturausschusses am<br />

24.01.2005 über die Auftragserteilung an die Stadtwerke Trier bezüglich der Flüssiggasversorgung<br />

im Neubaugebiet „Kirchenwies“ beraten wurde.<br />

Der Umwelt- und Kulturausschuss empfehle , den Auftrag bezüglich der Verlegung einer<br />

Flüssiggasanlage im Neubaugebiet „Kirchenwies“ an die Stadtwerke Trier zu erteilen.<br />

Nach kurzer Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat darüber ab.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

10 Ja-Stimmen<br />

1 Nein -Stimme<br />

2.2 Stoffstrommanagement in der Gemeinde <strong>Kanzem</strong><br />

Des weiteren empfahl der Umwelt- und Kulturausschuss bezüglich des Stoffstrommanagements die<br />

Bildung und Durchführung von Workshops auf VG-Ebene unter Teilnahme der Gemeinden, Firmen,<br />

Vertretern der VG, Handwerker, Architekten und Privatpersonen.<br />

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat ebenfalls, den Auftrag an die Firma IfaS<br />

Birkenfeld zu vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit


2.3 Grenzfeststellung im Baugebiet "Ober´m Mergel" in der<br />

Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong><br />

Vorlage: 3T/175/2005<br />

Der Vorsitzende trug folgenden Sachverhalt vor:<br />

Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes “Ober´m Mergel” sind im Rahmen der<br />

Bautätigkeiten verschiedene Grenzmarkierungen weggefallen. Ein Erhalt dieser ist in Rücksprache<br />

mit dem bauleitenden Ingenieurbüro HSI, Herbert Schmitz, Trier, unumgänglich gewesen. Ein<br />

Fremdverschulden durch Dritte, wie z. B. die ausführende Firma Wey, ist auszuschließen.<br />

Bezüglich der Grenzfeststellung wurde seitens des Fachbereiches 3 – Tiefbau – der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung Konz ein Angebot beim Vermessungsbüro Ernst Sebastiani,<br />

Schweich, eingeholt. Dieses beläuft sich auf 3.242,52 € einschließlich der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Zwischenzeitlich wurde die Schlussrechnung der Firma Wey in Höhe von 86.965,76 € gestellt.<br />

Hieraus ergeben sich, bezogen auf die ursprüngliche Auftragssumme von 95.886,18 €,<br />

Minderausgaben von ca. 9.000,-- €. Somit kann bei einer Beauftragung an das Vermessungsbüro<br />

Sebastiani über 3.242,52 € der ursprüngliche Kostenrahmen eingehalten werden.<br />

Aus den Reihen des Rates, wurde angeregt, die Kosten mit je 1/3 Anteil den 3 Firmen in Rechnung<br />

zu stellen, die an dieser Maßnahme gearbeitet haben.<br />

Bürgermeister Manns bemerkte dazu, dass dies nicht so einfach wäre. Wenn die Firmen dies<br />

ablehnen, gäbe es keine rechtlichen Möglichkeiten, da der genaue Verursacher nicht bekannt sei.<br />

Sollten die Firmen die Zahlung verweigern, so müsste die Gemeinde die Kosten selbst übernehmen.<br />

Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag gestellt, die Verwaltung möge prüfen, ob das<br />

Katasteramt und die drei Baufirmen die Kosten übernehmen.<br />

Des weiteren möge das Katasteramt die Grenzstellen wieder markieren mit dem Hinweis auf die<br />

Haftpflichtversicherung.<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />

3 Abschlussrechnung Philosophischer<br />

Friedhofsgarten<br />

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Ratsmitglied Rosa Vollmuth.<br />

Frau Vollmuth erläuterte mit Kostenfeststellung vom 17.01.2005 die Abschlussrechnung des<br />

„philosophischen Friedhofsgarten“ der Gemeinde <strong>Kanzem</strong>.<br />

Die genauen Kosten sind aus der beigefügten Anlage zu entnehmen.<br />

Sie teilte mit, dass der Gesamtbetrag von 203.384,63 € auf 203.384,72 € (Rundungsdifferenz)<br />

korrigiert werden müsse.


Des weiteren müssten noch 280,12 € (noch verfügbare Haushaltsreste) in Abzug gebracht werden,<br />

so dass sich der Restkapitalbetrag der Gemeinde von 26.605,05 € auf 26.324,93 € verringere.<br />

Dieser Betrag entspreche einem Prozentsatz von 12,9 %.<br />

Somit wird der Haushaltsansatz 2005 von 15.000.- € nicht überschritten.<br />

Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion bemängelte die Rechtsanwaltskosten.<br />

Er war der Meinung, dass die Kosten von der unterlegenen Partei beglichen werden müssten.<br />

Bürgermeister Manns lässt den Sachverhalt prüfen; gffs. sollen dann die Kosten der Firma Eulberg<br />

in Rechnung gestellt werden. Sollte sie nicht bereit sein die Kosten zu übernehmen, müsste ein<br />

Mahnverfahren eingeleitet werden.<br />

Der Rat nahm dies zur Kenntnis.<br />

4 Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze;<br />

Neufassung der Bedarfszuweisungsrichtlinien<br />

Vorlage: 2/196/2005<br />

Bürgermeister Manns erläuterte den folgenden Sachverhalt:<br />

Das Ministerium des Innern und für Sport hat im Juli 2004 die Verwaltungsvorschrift über die<br />

Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock neu gefasst.<br />

Danach müssen Gemeinden, die Bedarfszuweisungen erhalten wollen, ihre eigenen<br />

Einnahmemöglichkeiten angemessen ausgeschöpft haben.<br />

Nach der vorgenannten Richtlinie ist dies der Fall, wenn der Gewerbesteuerhebesatz mindestens<br />

350 % beträgt.<br />

Geringere Anforderungen an die Ausschöpfung der Gewerbesteuer können im Einzelfall<br />

ausnahmsweise dort in Betracht kommen, wo<br />

- wegen der Grenznähe besondere Nachteile aus einer Konkurrenzsituation zum benachbarten<br />

Ausland drohen.<br />

- wegen besonderer Strukturschwäche eine Abweichung zwingend geboten erscheint.<br />

Wie die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung mitteilt, wird die für die Bewilligung der<br />

Bedarfszuweisungen zuständige A D D diese Ausnahmeregelungen sehr restriktiv handhaben und<br />

nur bei besonderer Einzelfallbegründung / -härte anerkennen.<br />

Es ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass sämtliche Bedarfszuweisungsgemeinden eines<br />

grenznahen Landkreises als Ausnahmefälle oder strukturschwache Gemeinden anerkannt werden.


Ob diese Ausnahme anerkannt würde, wäre auch erst im Falle einer Antragstellung durch die ADD<br />

zu beurteilen.<br />

Für dieses betreffende Jahr wäre dann aber eine Hebesatz-Anpassung nicht mehr möglich.<br />

Sofern Ortsgemeinden die neuen Mindesthebesätze nicht in ihrer Haushaltssatzung beschließen,<br />

sind in jedem Falle bedarfszuweisungsrechtliche Korrekturen in soweit zu befürchten, als diese<br />

Ortsgemeinden so gestellt werden, wie wenn sie die auf der Basis des Mindesthebesatzes höheren<br />

Einnahmen tatsächlich erzielt hätten.<br />

Später kann dies sogar dazu führen, dass die Bedarfszuweisung ganz abgelehnt wird.<br />

Es wird daher empfohlen, dass alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Konz die Hebesätze<br />

für die Gewerbesteuer auf = 350 % beschließen.<br />

Bisher werden in der Stadt Konz = 340 % und in allen Ortsgemeinden = 330 % erhoben.<br />

In der Verbandsgemeinde Saarburg werden diese Hebesätze bereits erhoben, in den anderen<br />

Verbandsgemeinden werden Anpassungen jeweils in den Ortsgemeinden überprüft.<br />

Für die Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> würde sich die Anpassung wie folgt auswirken:<br />

a) bei bisherigem Hebesatz<br />

b) bei neuem Hebesatz<br />

Erhöhungsbetrag<br />

geplante Gewerbesteuereinnahme<br />

2005<br />

7.500,-- €<br />

7.955,-- €<br />

455,-- €<br />

Gewerbesteuerumlage Nettoeinnahme<br />

1.841,-- €<br />

1.841,-- €<br />

0,-- €<br />

5.659,-- €<br />

6.114,-- €<br />

455,-- €<br />

Wie die vorstehende Tabelle zeigt, ändert sich die an das Land abzuführende Gewerbesteuerumlage<br />

bei erhöhtem Hebesatz nicht.<br />

Ebenso verhält es sich bei Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.<br />

Dies hängt mit entsprechenden Nivellierungssätzen in den Berechnungen zusammen.<br />

Die Mehreinnahmen verbleiben also insgesamt bei der Ortsgemeinde.<br />

Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss:<br />

"Der Gewerbesteuerhebesatz in der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> wird ab dem Jahre 2005 auf = 350 %<br />

festgesetzt."<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit


5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der<br />

Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2005;<br />

Änderungsbeschluss<br />

Vorlage: 2/197/2005<br />

Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt:<br />

Der Ortsgemeinderat <strong>Kanzem</strong> hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004 den Haushaltsplan und<br />

die Haushaltssatzung für 2005 beschlossen.<br />

Diese sahen im Verwaltungshaushalt vor:<br />

Einnahmen = 577.200,-- €<br />

Ausgaben = 628.200,-- €<br />

Fehlbedarf = 51.000,-- €.<br />

Da die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan noch nicht öffentlich bekannt gemacht sind, besteht<br />

derzeit noch die Möglichkeit mittels einfachem Änderungsbeschluss hier noch eine gewisse<br />

Aktualität zu schaffen.<br />

Zwischenzeitlich haben sich verschiedene Änderungen ergeben, welche eine Aktualisierung der<br />

Haushaltsplanung erforderlich machen.<br />

Es sind dies im Einzelnen:<br />

1.) Der Haushaltsplan sah die Alt-Fehl-Abdeckung 2003 in Höhe von rund 170.440,-- € vor (HHst.<br />

920.89203).<br />

Hierzu wurde eine Bedarfszuweisung auf der Einnahmeseite bei HHst. 900.051 in Höhe von<br />

48.500,-- € erwartet.<br />

Es ergab sich so ein abzuwickelndes Netto-Altfehl von 121.940,-- €.<br />

Nachdem nunmehr mit Bescheid vom 27. Dezember 2004 eine Bedarfszuweisung in Höhe von<br />

lediglich = 15.752,-- € bewilligt wurde und dieser Betrag laut Bewilligungsbescheid noch in 2004<br />

abzuwickeln war, ergibt sich in 2005 ein abzuwickelnder Rest-Soll-Fehlbetrag von rund 154.700,--<br />

€ (= 170.440,-- € abzüglich 15.750,-- €).<br />

Dies bedeutet eine Verschlechterung von rund 32.760,-- €.<br />

2.) Die ersten Planungen Ende letzten Jahres sahen die Anhebung der VG - Umlage auf 41,5 % der<br />

Umlagegrundlagen vor (Ansatz in <strong>Kanzem</strong> = 96.500,-- €).<br />

Letztendlich wurde die VG-Umlage jedoch nur von 39,5 % auf = 40 % angehoben, so dass der<br />

Ansatz um = 3.500,-- € reduziert und auf = 93.000,-- € neu festgesetzt werden kann.<br />

Dies bedeutet eine Verbesserung um den reduzierten Betrag.


3.) Sofern der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung der Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von<br />

bisher = 330 v. H. auf = 350 v. H. zugestimmt hat, ergeben sich hieraus, bei unveränderter<br />

Gewerbesteuerumlage, Mehreinnahmen bei HHst.<br />

900.003 in Höhe von rund 500,-- €.<br />

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen fasste der Rat nach kurzer Diskussion<br />

folgenden Beschluss:<br />

• "Der Beschluss des Ortsgemeinderates <strong>Kanzem</strong> vom 15. Dezember 2004 wird wie folgt<br />

geändert: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> für das<br />

Haushaltsjahr 2005 werden im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen von 529.200,-- €,<br />

Ausgaben in Höhe von 608.960,-- €, einem Fehlbedarf in Höhe von 79.760,-- € sowie<br />

Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 409.680,-- € beschlossen.<br />

• Sowohl der Gesamtbetrag der Kredite als auch der Gesamtbetrag der<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden für 2005 auf = 0,-- € festgesetzt.<br />

• Der Gewerbesteuerhebesatz wird von bisher = 330 v. H. auf = 350 v. H. angehoben."<br />

Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit bei 1 Enthaltung<br />

6 Berichte und Verschiedenes<br />

6.1 Hausnummernschilder<br />

Ein Bürger unterbreitete im Vorfeld der Ratssitzung den Vorschlag, passend zu den neuen<br />

Straßenschildern auch die Hausnummern herstellen zu lassen.<br />

Da dies nur auf freiwilliger Basis geschehen könne, soll es im Ort bekannt gegeben werden.<br />

Des weiteren wurde vorgeschlagen, die alten Straßenschilder bei „<strong>Kanzem</strong> räumt“ zu versteigern.

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