NIEDERSCHRIFT - Kanzem
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<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />
über die Sitzung des Ortsgemeinderates am Montag, den 24.01.2005<br />
in der “Alten Schule” Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22:00 Uhr<br />
Anwesend waren:<br />
Ortsbürgermeister<br />
Herr Günter Frentzen ( Vorsitzender )<br />
Ortsbeigeordnete<br />
Herr Herbert Schafhausen<br />
Herr Karl Müller ( nicht stimmberechtigt )<br />
Mitglieder<br />
Frau Dagmar Baumgart<br />
Herr Frank Binz<br />
Herr Hermann-Josef Düpré<br />
Herr Helmut Fürst<br />
Herr Stefan May<br />
Herr Norbert Meyer<br />
Frau Silvia Richter<br />
Herr Rudolf Rohles<br />
Frau Rosa Vollmuth<br />
Herr Franz Zimmer<br />
Sonstige Teilnehmer<br />
Herr VG-Obersekretär Berthold Holderer ( Schriftführer )<br />
Herr Bürgermeister Winfried Manns ( Verwaltungsvertreter )<br />
Entschuldigt fehlten:<br />
Mitglieder<br />
Frau Annette Frentzen<br />
Form und Frist der Einladung bestätigt? Ja<br />
Niederschrift vom 15.12.2004 in Ordnung? Ja<br />
Änderungs- oder Ergänzungswünsche zur TO? Ja<br />
Der Vorsitzende stellte die Beschlussfähigkeit fest, begrüßte die Anwesenden und eröffnete die<br />
Sitzung.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung bat der Vorsitzende diese um TOP 2.3: Grenzfeststellung im
Baugebiet "Ober´m Mergel" in der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> zu ergänzen. Der Rat war hiermit<br />
einverstanden.<br />
Dann wurde die Tagesordnung behandelt.<br />
ÖFFENTLICHER TEIL<br />
• 1 Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO<br />
• 2 Auftragsvergaben<br />
• 2.1 Energieversorgung im Neubaugebiet "Kirchenwies"<br />
• 2.2 Stoffstrommanagement in der Gemeinde <strong>Kanzem</strong><br />
• 2.3 Grenzfeststellung im Baugebiet "Ober´m Mergel" in der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong><br />
• 3 Abschlussrechnung Philosophischer Friedhofsgarten<br />
• 4 Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze; Neufassung der Bedarfszuweisungsrichtlinien<br />
• 5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2005;<br />
• 6 Berichte und Verschiedenes<br />
• 6.1 Hausnummernschilder<br />
1 Einwohnerfragestunde gem. § 16a GemO<br />
Herr Johann Peter Reinert teilte mit, dass der Kulturverein „Alte Schule“ <strong>Kanzem</strong> e.V. in ihrer<br />
Sitzung am 14.01.2005 beschlossen habe, für die Gemeinde <strong>Kanzem</strong> eine Skulptur zu stiften. Als<br />
Standort wurde nach intensiven Überlegungen und Gesprächen der Platz vor der Friedhofskapelle<br />
ausgewählt.<br />
Die Vorstandsmitglieder des Kulturvereins waren der Meinung, dass eine Skulptur an dieser Stelle,<br />
die ein Geschenk an die Bürgerinnen und Bürger von <strong>Kanzem</strong> sein soll, wesentlich zu einer<br />
Verschönerung dieses Friedhofsvorplatzes beitragen könne.<br />
Was die künstlerische Gestaltung der Skulptur betreffe, so seien ihre Überlegungen dazu noch nicht<br />
abgeschlossen. Auf jeden Fall soll sie dem Standort Friedhofsplatz entsprechen.
Des weiteren wäre denkbar, dass die Gemeinde <strong>Kanzem</strong> ein Gesamt-Gestaltungs-Konzept<br />
entwickele, um dort die Skulptur zu integrieren.<br />
Anschließend bat er um Zustimmung für dieses Vorhaben.<br />
Die Ratsmitglieder erklärten sich einstimmig damit einverstanden.<br />
Dem Antrag wurde somit stattgegeben.<br />
Es lagen keine weiteren Wortmeldungen vor.<br />
2 Auftragsvergaben<br />
2.1 Energieversorgung im Neubaugebiet "Kirchenwies"<br />
Wegen Sonderinteresse rückte Ratsmitglied Silvia Richter vom Sitzungstisch ab.<br />
Der Vorsitzende trug vor, das in der vorgegangenen Sitzung des Umwelt- und Kulturausschusses am<br />
24.01.2005 über die Auftragserteilung an die Stadtwerke Trier bezüglich der Flüssiggasversorgung<br />
im Neubaugebiet „Kirchenwies“ beraten wurde.<br />
Der Umwelt- und Kulturausschuss empfehle , den Auftrag bezüglich der Verlegung einer<br />
Flüssiggasanlage im Neubaugebiet „Kirchenwies“ an die Stadtwerke Trier zu erteilen.<br />
Nach kurzer Diskussion stimmte der Ortsgemeinderat darüber ab.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
10 Ja-Stimmen<br />
1 Nein -Stimme<br />
2.2 Stoffstrommanagement in der Gemeinde <strong>Kanzem</strong><br />
Des weiteren empfahl der Umwelt- und Kulturausschuss bezüglich des Stoffstrommanagements die<br />
Bildung und Durchführung von Workshops auf VG-Ebene unter Teilnahme der Gemeinden, Firmen,<br />
Vertretern der VG, Handwerker, Architekten und Privatpersonen.<br />
Nach kurzer Diskussion beschloss der Ortsgemeinderat ebenfalls, den Auftrag an die Firma IfaS<br />
Birkenfeld zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
2.3 Grenzfeststellung im Baugebiet "Ober´m Mergel" in der<br />
Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong><br />
Vorlage: 3T/175/2005<br />
Der Vorsitzende trug folgenden Sachverhalt vor:<br />
Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes “Ober´m Mergel” sind im Rahmen der<br />
Bautätigkeiten verschiedene Grenzmarkierungen weggefallen. Ein Erhalt dieser ist in Rücksprache<br />
mit dem bauleitenden Ingenieurbüro HSI, Herbert Schmitz, Trier, unumgänglich gewesen. Ein<br />
Fremdverschulden durch Dritte, wie z. B. die ausführende Firma Wey, ist auszuschließen.<br />
Bezüglich der Grenzfeststellung wurde seitens des Fachbereiches 3 – Tiefbau – der<br />
Verbandsgemeindeverwaltung Konz ein Angebot beim Vermessungsbüro Ernst Sebastiani,<br />
Schweich, eingeholt. Dieses beläuft sich auf 3.242,52 € einschließlich der gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Zwischenzeitlich wurde die Schlussrechnung der Firma Wey in Höhe von 86.965,76 € gestellt.<br />
Hieraus ergeben sich, bezogen auf die ursprüngliche Auftragssumme von 95.886,18 €,<br />
Minderausgaben von ca. 9.000,-- €. Somit kann bei einer Beauftragung an das Vermessungsbüro<br />
Sebastiani über 3.242,52 € der ursprüngliche Kostenrahmen eingehalten werden.<br />
Aus den Reihen des Rates, wurde angeregt, die Kosten mit je 1/3 Anteil den 3 Firmen in Rechnung<br />
zu stellen, die an dieser Maßnahme gearbeitet haben.<br />
Bürgermeister Manns bemerkte dazu, dass dies nicht so einfach wäre. Wenn die Firmen dies<br />
ablehnen, gäbe es keine rechtlichen Möglichkeiten, da der genaue Verursacher nicht bekannt sei.<br />
Sollten die Firmen die Zahlung verweigern, so müsste die Gemeinde die Kosten selbst übernehmen.<br />
Nach eingehender Diskussion wurde der Antrag gestellt, die Verwaltung möge prüfen, ob das<br />
Katasteramt und die drei Baufirmen die Kosten übernehmen.<br />
Des weiteren möge das Katasteramt die Grenzstellen wieder markieren mit dem Hinweis auf die<br />
Haftpflichtversicherung.<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit<br />
3 Abschlussrechnung Philosophischer<br />
Friedhofsgarten<br />
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab der Vorsitzende das Wort an Ratsmitglied Rosa Vollmuth.<br />
Frau Vollmuth erläuterte mit Kostenfeststellung vom 17.01.2005 die Abschlussrechnung des<br />
„philosophischen Friedhofsgarten“ der Gemeinde <strong>Kanzem</strong>.<br />
Die genauen Kosten sind aus der beigefügten Anlage zu entnehmen.<br />
Sie teilte mit, dass der Gesamtbetrag von 203.384,63 € auf 203.384,72 € (Rundungsdifferenz)<br />
korrigiert werden müsse.
Des weiteren müssten noch 280,12 € (noch verfügbare Haushaltsreste) in Abzug gebracht werden,<br />
so dass sich der Restkapitalbetrag der Gemeinde von 26.605,05 € auf 26.324,93 € verringere.<br />
Dieser Betrag entspreche einem Prozentsatz von 12,9 %.<br />
Somit wird der Haushaltsansatz 2005 von 15.000.- € nicht überschritten.<br />
Ein Ratsmitglied der CDU-Fraktion bemängelte die Rechtsanwaltskosten.<br />
Er war der Meinung, dass die Kosten von der unterlegenen Partei beglichen werden müssten.<br />
Bürgermeister Manns lässt den Sachverhalt prüfen; gffs. sollen dann die Kosten der Firma Eulberg<br />
in Rechnung gestellt werden. Sollte sie nicht bereit sein die Kosten zu übernehmen, müsste ein<br />
Mahnverfahren eingeleitet werden.<br />
Der Rat nahm dies zur Kenntnis.<br />
4 Anpassung der Gewerbesteuerhebesätze;<br />
Neufassung der Bedarfszuweisungsrichtlinien<br />
Vorlage: 2/196/2005<br />
Bürgermeister Manns erläuterte den folgenden Sachverhalt:<br />
Das Ministerium des Innern und für Sport hat im Juli 2004 die Verwaltungsvorschrift über die<br />
Zuweisungen aus dem Ausgleichsstock neu gefasst.<br />
Danach müssen Gemeinden, die Bedarfszuweisungen erhalten wollen, ihre eigenen<br />
Einnahmemöglichkeiten angemessen ausgeschöpft haben.<br />
Nach der vorgenannten Richtlinie ist dies der Fall, wenn der Gewerbesteuerhebesatz mindestens<br />
350 % beträgt.<br />
Geringere Anforderungen an die Ausschöpfung der Gewerbesteuer können im Einzelfall<br />
ausnahmsweise dort in Betracht kommen, wo<br />
- wegen der Grenznähe besondere Nachteile aus einer Konkurrenzsituation zum benachbarten<br />
Ausland drohen.<br />
- wegen besonderer Strukturschwäche eine Abweichung zwingend geboten erscheint.<br />
Wie die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung mitteilt, wird die für die Bewilligung der<br />
Bedarfszuweisungen zuständige A D D diese Ausnahmeregelungen sehr restriktiv handhaben und<br />
nur bei besonderer Einzelfallbegründung / -härte anerkennen.<br />
Es ist jedenfalls nicht damit zu rechnen, dass sämtliche Bedarfszuweisungsgemeinden eines<br />
grenznahen Landkreises als Ausnahmefälle oder strukturschwache Gemeinden anerkannt werden.
Ob diese Ausnahme anerkannt würde, wäre auch erst im Falle einer Antragstellung durch die ADD<br />
zu beurteilen.<br />
Für dieses betreffende Jahr wäre dann aber eine Hebesatz-Anpassung nicht mehr möglich.<br />
Sofern Ortsgemeinden die neuen Mindesthebesätze nicht in ihrer Haushaltssatzung beschließen,<br />
sind in jedem Falle bedarfszuweisungsrechtliche Korrekturen in soweit zu befürchten, als diese<br />
Ortsgemeinden so gestellt werden, wie wenn sie die auf der Basis des Mindesthebesatzes höheren<br />
Einnahmen tatsächlich erzielt hätten.<br />
Später kann dies sogar dazu führen, dass die Bedarfszuweisung ganz abgelehnt wird.<br />
Es wird daher empfohlen, dass alle Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Konz die Hebesätze<br />
für die Gewerbesteuer auf = 350 % beschließen.<br />
Bisher werden in der Stadt Konz = 340 % und in allen Ortsgemeinden = 330 % erhoben.<br />
In der Verbandsgemeinde Saarburg werden diese Hebesätze bereits erhoben, in den anderen<br />
Verbandsgemeinden werden Anpassungen jeweils in den Ortsgemeinden überprüft.<br />
Für die Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> würde sich die Anpassung wie folgt auswirken:<br />
a) bei bisherigem Hebesatz<br />
b) bei neuem Hebesatz<br />
Erhöhungsbetrag<br />
geplante Gewerbesteuereinnahme<br />
2005<br />
7.500,-- €<br />
7.955,-- €<br />
455,-- €<br />
Gewerbesteuerumlage Nettoeinnahme<br />
1.841,-- €<br />
1.841,-- €<br />
0,-- €<br />
5.659,-- €<br />
6.114,-- €<br />
455,-- €<br />
Wie die vorstehende Tabelle zeigt, ändert sich die an das Land abzuführende Gewerbesteuerumlage<br />
bei erhöhtem Hebesatz nicht.<br />
Ebenso verhält es sich bei Kreis- und Verbandsgemeindeumlage.<br />
Dies hängt mit entsprechenden Nivellierungssätzen in den Berechnungen zusammen.<br />
Die Mehreinnahmen verbleiben also insgesamt bei der Ortsgemeinde.<br />
Nach kurzer Diskussion fasste der Rat folgenden Beschluss:<br />
"Der Gewerbesteuerhebesatz in der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> wird ab dem Jahre 2005 auf = 350 %<br />
festgesetzt."<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit
5 Haushaltssatzung und Haushaltsplan der<br />
Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2005;<br />
Änderungsbeschluss<br />
Vorlage: 2/197/2005<br />
Der Vorsitzende erläuterte den Sachverhalt:<br />
Der Ortsgemeinderat <strong>Kanzem</strong> hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2004 den Haushaltsplan und<br />
die Haushaltssatzung für 2005 beschlossen.<br />
Diese sahen im Verwaltungshaushalt vor:<br />
Einnahmen = 577.200,-- €<br />
Ausgaben = 628.200,-- €<br />
Fehlbedarf = 51.000,-- €.<br />
Da die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan noch nicht öffentlich bekannt gemacht sind, besteht<br />
derzeit noch die Möglichkeit mittels einfachem Änderungsbeschluss hier noch eine gewisse<br />
Aktualität zu schaffen.<br />
Zwischenzeitlich haben sich verschiedene Änderungen ergeben, welche eine Aktualisierung der<br />
Haushaltsplanung erforderlich machen.<br />
Es sind dies im Einzelnen:<br />
1.) Der Haushaltsplan sah die Alt-Fehl-Abdeckung 2003 in Höhe von rund 170.440,-- € vor (HHst.<br />
920.89203).<br />
Hierzu wurde eine Bedarfszuweisung auf der Einnahmeseite bei HHst. 900.051 in Höhe von<br />
48.500,-- € erwartet.<br />
Es ergab sich so ein abzuwickelndes Netto-Altfehl von 121.940,-- €.<br />
Nachdem nunmehr mit Bescheid vom 27. Dezember 2004 eine Bedarfszuweisung in Höhe von<br />
lediglich = 15.752,-- € bewilligt wurde und dieser Betrag laut Bewilligungsbescheid noch in 2004<br />
abzuwickeln war, ergibt sich in 2005 ein abzuwickelnder Rest-Soll-Fehlbetrag von rund 154.700,--<br />
€ (= 170.440,-- € abzüglich 15.750,-- €).<br />
Dies bedeutet eine Verschlechterung von rund 32.760,-- €.<br />
2.) Die ersten Planungen Ende letzten Jahres sahen die Anhebung der VG - Umlage auf 41,5 % der<br />
Umlagegrundlagen vor (Ansatz in <strong>Kanzem</strong> = 96.500,-- €).<br />
Letztendlich wurde die VG-Umlage jedoch nur von 39,5 % auf = 40 % angehoben, so dass der<br />
Ansatz um = 3.500,-- € reduziert und auf = 93.000,-- € neu festgesetzt werden kann.<br />
Dies bedeutet eine Verbesserung um den reduzierten Betrag.
3.) Sofern der Ortsgemeinderat in gleicher Sitzung der Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von<br />
bisher = 330 v. H. auf = 350 v. H. zugestimmt hat, ergeben sich hieraus, bei unveränderter<br />
Gewerbesteuerumlage, Mehreinnahmen bei HHst.<br />
900.003 in Höhe von rund 500,-- €.<br />
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen fasste der Rat nach kurzer Diskussion<br />
folgenden Beschluss:<br />
• "Der Beschluss des Ortsgemeinderates <strong>Kanzem</strong> vom 15. Dezember 2004 wird wie folgt<br />
geändert: Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde <strong>Kanzem</strong> für das<br />
Haushaltsjahr 2005 werden im Verwaltungshaushalt mit Einnahmen von 529.200,-- €,<br />
Ausgaben in Höhe von 608.960,-- €, einem Fehlbedarf in Höhe von 79.760,-- € sowie<br />
Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes in Höhe von 409.680,-- € beschlossen.<br />
• Sowohl der Gesamtbetrag der Kredite als auch der Gesamtbetrag der<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden für 2005 auf = 0,-- € festgesetzt.<br />
• Der Gewerbesteuerhebesatz wird von bisher = 330 v. H. auf = 350 v. H. angehoben."<br />
Abstimmungsergebnis: Einstimmigkeit bei 1 Enthaltung<br />
6 Berichte und Verschiedenes<br />
6.1 Hausnummernschilder<br />
Ein Bürger unterbreitete im Vorfeld der Ratssitzung den Vorschlag, passend zu den neuen<br />
Straßenschildern auch die Hausnummern herstellen zu lassen.<br />
Da dies nur auf freiwilliger Basis geschehen könne, soll es im Ort bekannt gegeben werden.<br />
Des weiteren wurde vorgeschlagen, die alten Straßenschilder bei „<strong>Kanzem</strong> räumt“ zu versteigern.