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Kostenbewusstes Planen und Bauen - Bayerisches ...

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Oberste Baubehörde im<br />

Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong><br />

<strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

Planungshilfen für den Umbau einbahniger,<br />

nicht oder unzureichend ausgebauter Straßen


Bayerische Staatsbauverwaltung<br />

Februar 2012<br />

Bildbeschreibung Titel:<br />

Staatsstraße 2241 Oberbauverstärkung bei Oberndorf (Luftbild: Hajo Dietz, Nürnberg)<br />

Staatsstraße 2200 Wilhelmsthal – Hesselbach, vor Umbau<br />

Staatsstraße 2200 Wilhelmsthal – Hesselbach, nach Umbau


Vorwort<br />

Ein gut ausgebautes Straßennetz ist eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage<br />

für Wirtschaft <strong>und</strong> Wachstum in unserem Land. Der<br />

zu erwartende Verkehrszuwachs stellt uns hier vor große<br />

Herausforderungen – gerade bei der Finanzierung der Infrastruktur.<br />

Das gilt für die Straßen des überörtlichen Verkehrs<br />

genauso wie für die kommunalen Straßen.<br />

Diese „Planungshilfen für den Umbau einbahniger, nicht oder<br />

unzureichend ausgebauter Straßen“ sollen dazu beitragen<br />

die Finanzmittel bestmöglich einzusetzen. Ziel ist es, die<br />

Planer dabei zu unterstützen, die nur begrenzt vorhandenen<br />

Finanzmittel im vorhandenen Straßennetz einzusetzen, um<br />

an möglichst vielen Strecken eine angemessene <strong>und</strong> situationsgerechte<br />

Lösung zu entwickeln. Maßstab ist die deutliche<br />

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insgesamt. Dies kann<br />

eine Lösung unterhalb des gewohnten Ausbaustandards sein,<br />

wenn dabei die Verkehrssicherheit gewährleistet <strong>und</strong> eine<br />

ausreichende Verkehrsqualität erzielt wird. Bewährte technische<br />

Regelwerke sind mit Blick auf Verkehrssicherheit <strong>und</strong><br />

Dauerhaftigkeit unverzichtbar, dürfen aber nicht schematisch<br />

angewandt werden. „Wirtschaftlich“ heißt auch nicht „billig“!<br />

Gerade im Bereich der Straßenerhaltung <strong>und</strong> des Straßenausbaus<br />

sind dauerhafte Lösungen gefragt.<br />

Nicht nur für Planer, sondern für alle, die im Bereich des Straßenbaus<br />

<strong>und</strong> Straßenverkehrs Verantwortung tragen, bieten<br />

diese Planungshilfen zahlreiche Anregungen zu „kostenbewusstem<br />

<strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>“. Wir wünschen uns, dass die<br />

Planungshilfen intensiv genutzt werden <strong>und</strong> den Lesern wertvolle<br />

Denkanstöße für wirtschaftliche Lösungen geben.<br />

Josef Poxleitner,<br />

Leiter der Obersten Baubehörde<br />

im Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Vorwort<br />

3


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Inhalt<br />

4<br />

Inhalt<br />

1 Vorbemerkungen 6<br />

2 Leitgedanken 7<br />

3 Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau 8<br />

3.1 Straßenrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen 8<br />

3.2 Zur Verbindlichkeit technischer Regelwerke<br />

des Straßenbaus im Allgemeinen 9<br />

3.2.1 Einführung im Bereich der Straßen in staatlicher Verwaltung 9<br />

3.2.2 Technische Regelwerke als allgemein anerkannte Regeln<br />

der Baukunst <strong>und</strong> Technik 9<br />

3.3 Vergabe von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten 10<br />

3.4 Technische Regelwerke <strong>und</strong> Verkehrssicherungspfl icht 10<br />

3.5 Bestimmungsgemäße Anwendung technischer Regelwerke 11<br />

4 Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau 12<br />

4.1 Regelwerk der Forschungsgesellschaft für<br />

Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen 12<br />

4.1.1 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) 12<br />

4.1.2 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues (RStO) 13<br />

4.1.3 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch<br />

Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) 13<br />

4.2 Anwendung der Regelwerke bei Planung <strong>und</strong> Bau 14<br />

5 Zuwendungswesen 16<br />

6 Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> 17<br />

6.1 Vorgehensweise/Situationsanalyse 18<br />

6.2 Bestandsanalyse 19<br />

6.3 Linienführung 19<br />

6.4 Querschnitt 20<br />

6.5 Knotenpunkte 20<br />

6.6 Kreisverkehre 20<br />

6.7 Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong> 21<br />

6.8 Entwässerung 21<br />

6.9 Wiederverwendung 21<br />

6.10 Bankette 23<br />

6.11 Ausstattung 23<br />

6.12 Ausschreibung 23<br />

6.13 Baudurchführung 23<br />

6.14 Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement 23<br />

6.15 Sonstiges 23<br />

7 Hinweise zur Verkehrssicherheit 24


Staatsstraße 2330 – Ausbau südlich Buch<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlagenverzeichnis<br />

Anlagenverzeichnis 25<br />

0.0 Vorgehensweise/Situationsanalyse 26<br />

1.1 Bestandsanalyse 28<br />

2.1 Linienführung 30<br />

3.1 Querschnitt 32<br />

4.1 Knotenpunkte 33<br />

4.2 Kreisverkehre 34<br />

5.1 Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong> 35<br />

5.2 Entwässerung 36<br />

5.3 Wiederverwendung 38<br />

5.4 Bankette 39<br />

6.1 Ausstattung 40<br />

7.1 Ausschreibung 41<br />

8.1 Baudurchführung 44<br />

8.2 Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement 45<br />

9.1 Sonstiges 46<br />

A Projektdossier Staatsstraße 2191 47<br />

Ausbau nördlich Kleingesee<br />

B Projektdossier Staatsstraße 2253 48<br />

Ausbau zw. Obernzenn <strong>und</strong> Breitenau<br />

C Projektdossier Staatsstraße 2428 49<br />

Umbau Eckartshausen – Wasmuthhausen<br />

5


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Vorbemerkungen<br />

1 Vorbemerkungen<br />

Das Nachschlagewerk „<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> –<br />

Planungshilfen für den Umbau einbahniger, nicht oder unzureichend<br />

ausgebauter Straßen“ (Planungshilfen) richtet sich<br />

an alle mit der Planung <strong>und</strong> Baudurchführung befassten<br />

Entscheidungsträger bei Staatlichen Bauverwaltungen, Bauverwaltungen<br />

von Städten, Landkreisen <strong>und</strong> Gemeinden, aber<br />

auch an alle Planer <strong>und</strong> Bauausführende bei Verwaltungen<br />

<strong>und</strong> Ingenieurbüros.<br />

Die Planungshilfen geben aktuelle Hinweise <strong>und</strong> praxisnahe<br />

Anregungen, wie im gesamten Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess<br />

durch kostenbewusste Lösungsansätze zur Verfügung stehende<br />

Haushaltsmittel möglichst wirtschaftlich, nachhaltig<br />

<strong>und</strong> zielführend eingesetzt werden können.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> muss mehr denn je das<br />

Handeln der planenden <strong>und</strong> bauenden Verwaltungen prägen, da<br />

– die öffentlichen Haushalte angespannt <strong>und</strong> die Fördermittel<br />

rückläufi g sind<br />

– der Nachholbedarf bei Erhaltung <strong>und</strong> Ausbau der straßenbaulichen<br />

Infrastruktur zunimmt <strong>und</strong><br />

– die Verkehrssicherheit weiter verbessert werden muss.<br />

Der Planer hat neben dem Ziel der Kosteneinsparung bei Trassierung,<br />

Querschnitt, Aufbau <strong>und</strong> Straßenbautechnik insbesondere<br />

die Aspekte Verkehrssicherheit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit<br />

über den Lebenszyklus zu beachten. Der Lebenszyklus der<br />

einzelnen Bestandteile der Verkehrsinfrastruktur bestimmt<br />

letztlich auch deren Folgekosten für die Unterhaltung. Gerade<br />

in Zeiten enger fi nanzieller Spielräume ist besonders wichtig,<br />

dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch im<br />

Sinne der Nachhaltigkeit bestmöglich eingesetzt werden.<br />

Auch Verkehrsunfälle, die in Bayern zu zwei Drittel den außerörtlichen<br />

Landstraßen zuzuordnen sind, bewirken neben unermesslichem<br />

Leid für die Betroffenen ein erhebliches Ausmaß<br />

an volkswirtschaftlichen Folgekosten. Neben Trassierung <strong>und</strong><br />

Querschnitt bestimmen daher vor allem auch beispielsweise<br />

die Standsicherheit von Banketten <strong>und</strong> das Freihalten der<br />

Seitenräume von festen Hindernissen bzw. die Errichtung<br />

von Schutzsystemen die Verkehrssicherheit <strong>und</strong> damit auch<br />

die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten durch Vermeidung<br />

von Verkehrsunfällen oder zumindest die Verminderung von<br />

Unfallfolgen.<br />

Elemente der Ausstattung, wie Schutzplanken, Beschilderung,<br />

Wegweisung, Fahrbahnmarkierung, sind zur sicheren <strong>und</strong><br />

leichten Orientierung der Verkehrsteilnehmer unabdingbar.<br />

6<br />

Gerade auch in Zeiten des demographischen Wandels bedarf<br />

es hier mit Blick auf die zunehmende Mobilität der Älteren<br />

situationsgerechter Lösungen.<br />

Bei einem Umbau (bestandsorientierter Ausbau) ist von einem<br />

deutlichen Kostenvorteil gegenüber einem Aus- oder Neubau<br />

auszugehen. Dies rechtfertigt auch Einbußen bei der<br />

Verkehrs qualität. Darüber hinaus hat dies in der Regel durch<br />

den geringeren Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> die geringere<br />

Flächeninanspruchnahme weitere Vorteile.<br />

Die Kostenvorteile sind in ihrer Gesamtheit dabei insbesondere<br />

im Hinblick auf den Lebenszyklus, die Verkehrsqualität <strong>und</strong> die<br />

Erfordernisse der Verkehrssicherheit, zu betrachten.<br />

Durch die Ergebnisse der Zustandserfassung <strong>und</strong> -bewertung<br />

(ZEB) ist bekannt, dass der Zustand der Straßen in Bayern in<br />

vielen Fällen verbessert werden muss. Dies betrifft vor allem<br />

den Substanzwert <strong>und</strong> den Gesamtwert bei Staatsstraßen.<br />

Während 37 % des r<strong>und</strong> 13.600 km langen Staatsstraßennetzes<br />

sich in einem guten Zustand befi nden, sind beim<br />

restlichen Netz bauliche Maßnahmen kurz- <strong>und</strong> mittelfristig<br />

erforderlich. Dieses restliche Netz – immerhin über 8.000 km<br />

– sind zu einem nicht unerheblichen Teil auch Staatsstraßen,<br />

die nicht oder unzureichend ausgebaut sind. (Quelle: bau<br />

intern Sonderheft August 2011, zweite aktualisierte Aufl age:<br />

Erhaltungsmanagement an Straßen in Bayern).<br />

Aufbauend auf diesen Ergebnissen beschäftigen sich die hier<br />

vorliegenden Planungshilfen mit einbahnigen, nicht oder unzureichend<br />

ausgebauten Straßen. Mit dieser Eingrenzung wird<br />

neben der Fokussierung auf das o. a. Straßennetz gerade auch<br />

der Problematik begrenzter Mittel bei Fördermaßnahmen von<br />

Kommunen Rechnung getragen.<br />

Die Planungshilfen können bei allen einbahnigen Straßen<br />

angewendet werden. Zu den Planungshilfen gehören nach<br />

Themenfeldern gegliederte Anlagen mit Hinweisen zum Kostenbewussten<br />

<strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> für den Umbau ein bahniger,<br />

nicht oder unzureichend ausgebauter Straßen. Die Planungshilfen<br />

werden zukünftig – sofern z. B. durch Änderung oder<br />

Neufassung von Richtlinien erforderlich – abgeändert oder<br />

neugefasst. In Ziffer 6 werden zu den Themenfeldern (Ziffern<br />

6.1 bis 6.15) nur einige Anmerkungen gegeben, die vollständigen<br />

Hinweise können den Anlagen entnommen werden.


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Leitgedanken<br />

2 Leitgedanken<br />

Aufgabe ist die Straßeninfrastruktur mit den verfügbaren<br />

Mitteln nachhaltig zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> erfordert die den örtlichen<br />

<strong>und</strong> verkehrlichen Verhältnissen angemessene Anwendung<br />

der Regelwerke. Dies bedeutet vorhandene Spielräume<br />

zu nutzen. Auch die Einhaltung unterer Grenzen der<br />

Regelwerke ist im Regelfall eine verkehrssichere Lösung.<br />

In begründeten Einzelfällen kann auch von den Regelwerken<br />

abgewichen werden, wenn trotzdem eine verkehrssichere<br />

Lösung gewährleistet ist.<br />

Bei der Abwägung zwischen kostengünstigen <strong>und</strong> wünschenswerten<br />

Lösungen sind die verschiedenen Gesichtspunkte in<br />

einer Gesamtbetrachtung zu sehen. Dabei ist nicht allein das<br />

Einzelprojekt maßgebend. Ziel ist es, mit den verfügbaren<br />

Haushaltsmitteln einen möglichst großen Streckenanteil im<br />

Gesamtnetz zu verbessern.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Bauen</strong> erfordert eine Lebenszyklusbetrachtung:<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> heißt nicht „billig<br />

<strong>Bauen</strong>“, sondern wirtschaftlich <strong>Bauen</strong>.<br />

Staatsstraße 2261 – Umbau bei Rosenbirkach<br />

7


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />

Staatsstraße 2241 – Fahrbahnschäden bei Oberndorf Staatsstraße 2241 – Oberbauverstärkung bei Oberndorf<br />

3 Verbindlichkeit technischer Regelwerke im<br />

Straßenbau<br />

3.1 Straßenrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Nach § 4 Satz 1 <strong>und</strong> 2 FStrG haben die Straßenbaulastträger<br />

dafür einzustehen, dass ihre Bauten allen Anforderungen<br />

der Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung genügen. Behördlicher Genehmigungen,<br />

Erlaubnisse <strong>und</strong> Abnahmen durch andere als<br />

die Straßenbaubehörden bedarf es nicht. Damit unterliegen<br />

Baumaßnahmen an B<strong>und</strong>esfernstraßen ausschließlich der<br />

sicherheitsrechtlichen Generalklausel des § 4 FStrG <strong>und</strong><br />

nicht dem Bauordnungsrecht der Länder. Die Einhaltung<br />

dieser Sicherheitsstandards haben die Straßenbaubehörden<br />

in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Als sog. Eigenüberwacher<br />

haben sie eine Doppelfunktion; sie sind zugleich<br />

Bauherr <strong>und</strong> hoheitliche Bauaufsicht. Entsprechende Regelungen<br />

enthält das Bayer. Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz. Gemäß<br />

Art. 9 Abs. 2 BayStrWG sind beim Bau <strong>und</strong> der Unterhaltung<br />

der Straßen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst<br />

<strong>und</strong> Technik zu beachten. Die Straßenbaubehörde trägt nach<br />

Art. 10 Abs. 1 BayStrWG die Verantwortung dafür, dass die<br />

öffentlich-rechtlichen Vorschriften <strong>und</strong> die allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik eingehalten werden. Im Einklang<br />

8<br />

mit dieser vollen Eigenverantwortung der Straßenbaubehörde<br />

hat Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO Anlagen des öffentlichen Verkehrs<br />

aus ihrem Geltungsbereich ausgenommen.<br />

Nach der Organisationsnorm des Art. 72 BayStrWG werden<br />

die sich aus dem Bau <strong>und</strong> der Unterhaltung der öffentlichen<br />

Straßen ergebenden Aufgaben von den Bediensteten der damit<br />

befassten Körperschaften in Ausübung eines öffentlichen<br />

Amtes wahrgenommen. Die Erfüllung aller Aufgaben der<br />

Straßenbaulast wird damit zur schlichthoheitlichen Tätigkeit<br />

bestimmt. Wird in Ausübung eines öffentlichen Amtes ein<br />

Dritter geschädigt, haftet die Körperschaft der Straßenbaubehörde<br />

nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Amtshaftung, vgl. § 839<br />

BGB i.V.m. Art. 34 GG.<br />

Die genannten sicherheitsrechtlichen Generalklauseln gelten<br />

für staatliche <strong>und</strong> kommunale Straßenbaubehörden <strong>und</strong> zwar<br />

für den Neubau von Straßen wie für deren Unterhaltung <strong>und</strong><br />

Instandsetzung.


3.2 Zur Verbindlichkeit technischer Regelwerke des<br />

Straßenbaus im Allgemeinen<br />

3.2.1 Einführung im Bereich der Straßen in staatlicher<br />

Verwaltung<br />

Für die B<strong>und</strong>esfernstraßen in der Baulast des B<strong>und</strong>es bittet<br />

das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung, be -<br />

stimmte technische Regelwerke anzuwenden. Dementsprechend<br />

führen die Länder diese Regelwerke durch<br />

Verwaltungsvorschriften bzw. -richtlinien für ihre nachgeordneten<br />

Behörden ein. Die Anwendung des einzelnen Regelwerks<br />

ist damit für B<strong>und</strong>esfern- <strong>und</strong> Landes- bzw. Staatsstraßen<br />

sowie sonstige Straßen in staatlicher Verwaltung<br />

aufgr<strong>und</strong> der Verwaltungshierarchie verbindlich.<br />

3.2.2 Technische Regelwerke als allgemein<br />

anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />

Für Straßenbaulastträger außerhalb der staatlichen Straßenbauverwaltung,<br />

insbesondere Kommunen, entfalten die<br />

staatlichen Verwaltungsrichtlinien keine Bindungswirkung.<br />

Ob technische Regelwerke auch für Kommunen verbindlich<br />

sind, hängt davon ab, ob sie als allgemein anerkannte Regeln<br />

der Baukunst <strong>und</strong> Technik einzustufen sind.<br />

Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik sind<br />

Empfehlungen Sachverständiger, die nach wissenschaftlicher<br />

Erkenntnis unangreifbar <strong>und</strong> in der Praxis bewährt sind, Allgemeingut<br />

der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachleute<br />

geworden sind <strong>und</strong> von deren überwiegender Mehrzahl als<br />

richtig angesehen werden. Hierunter fällt nur ein begrenzter<br />

Gr<strong>und</strong>bestand von technischen Regeln, die zur Gewährleistung<br />

der Sicherheit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Bauwerke unverzichtbar<br />

sind. DIN-Normen können in Teilbereichen allgemein<br />

anerkannte Regeln der Technik enthalten; dies ist aber für<br />

jedes Regelwerk gesondert zu beurteilen. Ansonsten dienen<br />

sie der Standardisierung <strong>und</strong> sind als solche unverbindlich.<br />

Entsprechendes gilt auch für den Großteil der technischen Regelwerke<br />

des Straßenbaues, die durch bestimmte Standards<br />

die Einheitlichkeit, Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Zweckmäßigkeit des<br />

Straßennetzes von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern sicherstellen sollen.<br />

Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik sind<br />

(auch) über die sicherheitsrechtlichen Generalklauseln des § 4<br />

Satz 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 BayStrWG für<br />

alle Straßenbaulastträger verbindlich.<br />

Kreisstraße WUN1 – Ausbau nördlich Weißenstadt<br />

Staatsstraße 2220 – Umbau bei Deining<br />

9


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />

3.3 Vergabe von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten<br />

Die Verantwortung für die Sicherheit der Baumaßnahmen obliegt<br />

ausschließlich der Straßenbaubehörde. Bei der Vergabe<br />

von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an einen Dritten kommt<br />

mit diesem ein Werkvertrag zustande. Der Straßenbaulastträger<br />

haftet für das Verschulden des Dritten als Erfüllungsgehilfen<br />

gemäß § 278 BGB nach den zivilrechtlichen Vorschriften.<br />

Nach außen bleibt allein die Straßenbaubehörde<br />

verantwortlich. Deshalb ist bei der Vergabe an Dritte eine<br />

angemessene Kontrolle des Auftragnehmers geboten, für<br />

die wiederum ausreichendes Fachpersonal bei der Straßenbaubehörde<br />

vorhanden sein muss.<br />

3.4 Technische Regelwerke <strong>und</strong> Verkehrssicherungspfl<br />

icht<br />

Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird für die Verletzung<br />

der Verkehrssicherungspfl icht auf öffentlichen Straßen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der<br />

§§ 823 ff. gehaftet. Die Länder können aber – wie in Art. 72<br />

BayStrWG geschehen – die zivilrechtliche Haftung in eine<br />

Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG überführen.<br />

Wer eine Gefahrenlage schafft, ist demnach verpfl ichtet, die<br />

notwendigen <strong>und</strong> zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um<br />

eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Der Straßenbaulastträger<br />

hat den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren<br />

zu schützen, die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt<br />

nicht rechtzeitig erkennen oder beherrschen kann. Beim<br />

Einsturz von Bauwerken greift als Sonderfall der allgemeinen<br />

Verkehrssicherungspfl icht die Bestimmung des § 836 BGB<br />

ein: Wenn der Einsturz die Folge fehlerhafter Errichtung oder<br />

mangelhafter Unterhaltung ist <strong>und</strong> dadurch ein Schaden<br />

entstanden ist, wird das Verschulden des Besitzers des Bauwerks<br />

vermutet, d. h. die Beweislast kehrt sich um.<br />

Die Nichtbeachtung eines technischen Regelwerks wie einer<br />

DIN-Norm ist als solche keine Verletzung der Verkehrssicherungspfl<br />

icht. Beim Nachweis des fehlenden Verschuldens<br />

spielen aber DIN-Normen eine erhebliche Rolle, insbesondere<br />

wenn sie allgemein anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong><br />

Technik enthalten. Wenn ein Verkehrssicherungspfl ichtiger<br />

sich an den Anforderungen solcher DIN-Regeln orientiert<br />

<strong>und</strong> darüber hinausgehende Maßnahmen unterlässt, spricht<br />

der Anscheinsbeweis gegen eine schuldhafte Verletzung der<br />

Verkehrssicherungspfl icht. Der BGH hat dies mit Urteil vom<br />

21.01.1988 III ZR 66/68 für die Hauptprüfung nach DIN 1076<br />

ausdrücklich bestätigt.<br />

10<br />

Staatsstraße 2141 – Einbau Decktragschicht bei Hinzlbach


Staatsstraße 2261 – Umbau bei Rosenbirkach<br />

3.5 Bestimmungsgemäße Anwendung technischer<br />

Regelwerke<br />

Auch bei einer gr<strong>und</strong>sätzlichen Verpfl ichtung zur Anwendung<br />

eines technischen Regelwerks ergeben sich regelmäßig aus<br />

dessen Inhalt Maßgaben <strong>und</strong> Einschränkungen bei seiner Anwendung<br />

auf den konkreten Einzelfall.<br />

In jedem Fall ist zunächst der Anwendungsbereich des Regelwerks<br />

eindeutig zu klären, insbesondere ob es für den<br />

Neubau, den Ausbau, den Umbau oder auch für den Bestand<br />

von Straßen gilt. Die bestimmungswidrige Anwendung von<br />

Regelwerken für den Neu- <strong>und</strong> Ausbau auf den Bestand führt<br />

oft zu wirtschaftlich unvertretbaren Lösungen.<br />

Weiterhin ist zu klären, ob das Regelwerk im Einzelnen<br />

– Empfehlungen von Regellösungen<br />

– Soll-Vorschriften mit Beurteilungsspielräumen oder<br />

– ausnahmsweise strikte (Muss-)Vorschriften<br />

enthält. Beurteilungsspielräume oder Regelungen mit<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />

Bandbreiten sind konsequent zu nutzen. Auch bei strikten<br />

Vorschriften in technischen Regelwerken ist die Möglichkeit<br />

einer Abweichung zu prüfen; insbesondere wenn eine technisch<br />

gleichwertige Alternative verfügbar ist. Die wichtigsten<br />

Beurteilungskriterien, ob Spielräume bestehen oder Abweichungen<br />

vom Regelwerk in Betracht kommen, sind<br />

– die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße<br />

– die Unfallsituation vor Ort<br />

– die Sicherheitsrelevanz der von dem Regelwerk erfassten<br />

Planungsparameter oder Straßenbestandteile <strong>und</strong><br />

– das Vermeidungsgebot bei Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Solche Abwägungen sind von der Straßenbaubehörde in geeigneter<br />

Form zu dokumentieren, um in Schadensfällen den<br />

Nachweis des rechtmäßigen Verhaltens führen zu können.<br />

11


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />

4 Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />

4.1 Regelwerk der Forschungsgesellschaft für<br />

Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen<br />

Das deutsche Regelwerk für Planung <strong>und</strong> Bau von Straßen<br />

wird innerhalb der Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong><br />

Verkehrswesen (FGSV) von anerkannten Fachleuten aus<br />

Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung, von Baufi rmen <strong>und</strong> Ingenieurbüros<br />

sowie Verwaltungen erarbeitet <strong>und</strong> basiert daher auf<br />

einem umfassenden Erfahrungshorizont.<br />

Das Regelwerk der FGSV ist in die Kategorien Regelwerke<br />

<strong>und</strong> Wissensdokumente gegliedert.<br />

Regelwerke sind Veröffentlichungen der FGSV, die entweder<br />

– regeln, wie technische Sachverhalte geplant oder realisiert<br />

werden müssen bzw. sollen (R 1) oder<br />

– empfehlen, wie diese geplant oder realisiert werden sollten<br />

(R 2).<br />

Wissensdokumente sind Veröffentlichungen der FGSV, die<br />

den aktuellen Stand des Wissens aufzeigen <strong>und</strong> erläutern,<br />

wie ein technischer Sachverhalt zweckmäßigerweise behandelt<br />

werden kann oder schon erfolgreich behandelt worden<br />

ist. Dabei werden die jeweils neuesten Erkenntnisse aus<br />

Forschung <strong>und</strong> Praxis berücksichtigt.<br />

Wenn dieses Regelwerk angewandt wird, kann davon ausgegangen<br />

werden, dass die Planung technisch einwandfrei ist<br />

<strong>und</strong> sich „auf der sicheren Seite“ bewegt. Die Regelwerke eröffnen<br />

Spielräume, die es zu nutzen gilt. Darüber hinaus sind<br />

Abweichungen möglich <strong>und</strong> können im Einzelfall auch sinnvoll<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlich geboten sein.<br />

Im Folgenden wird auf die für den Umbau wesentlichsten<br />

Regelwerke eingegangen. Zitate aus den Richtlinienwerken<br />

sind in kursiver Schrift dargestellt. Die genannten Ziffern beziehen<br />

sich auf die entsprechenden Abschnitte der einzelnen<br />

Richtlinien.<br />

12<br />

4.1.1 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen<br />

(RAL)<br />

Wesentliche Planungsgr<strong>und</strong>lagen für Landstraßen sind die<br />

„Richtlinien für die Anlage von Landsstraßen (RAL)“, die<br />

als R1-Regelwerk in 2012 eingeführt werden. Sie enthalten<br />

überwiegend Soll- <strong>und</strong> nur wenige Muss-Vorgaben.<br />

Obwohl der Einführungserlass zur RAL abzuwarten bleibt,<br />

enthalten diese Planungshilfen bereits Hinweise zur RAL,<br />

die auch im Vorgriff zur Einführung im Hinblick auf „<strong>Kostenbewusstes</strong><br />

<strong>Planen</strong>“ beachtenswert erscheinen.<br />

Die RAL gelten für den Neubau sowie den Um- <strong>und</strong> Ausbau<br />

von Landstraßen, bei Erhaltungsmaßnahmen sind die Zusätzliche<br />

Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für die<br />

bauliche Erhaltung von Asphalt-/Betonbefestigungen (ZTV BEA-<br />

StB/ZTV BEB-StB) zu beachten. Die RAL behandeln den planerischen<br />

Entwurf von Landstraßen <strong>und</strong> gelten für die Kategorien<br />

LS I bis LS IV (großräumige bis nahräumige Verbin dungen nach<br />

den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)). Für kleinräumige<br />

Straßen (LS V) gelten sie hingegen nicht.<br />

Landstraßen in diesem Sinne sind anbaufreie, einbahnige<br />

Straßen mit plangleichen oder planfreien Knotenpunkten<br />

außerhalb bebauter Gebiete. Darunter fallen auch kurze<br />

anbau freie, zweibahnige Straßenabschnitte. Längere zweibahnige<br />

Abschnitte sind dagegen nach den Richtlinien für<br />

Autobahnen (RAA) zu planen (RAL Abschnitt 1.1).<br />

Die RAL enthalten Gr<strong>und</strong>sätze, Entwurfselemente <strong>und</strong> Ausstattungsmerkmale<br />

für Neubau, Umbau <strong>und</strong> Ausbau von Landstraßen<br />

(RAL Abschnitt 1.3). Sie dienen als Gr<strong>und</strong>lage zum<br />

Entwurf für sichere <strong>und</strong> funktionsgerechte Landstraßen. Die<br />

Festlegungen haben das Ziel, die Ausbildung der Landstraßen<br />

soweit wie möglich zu standardisieren (RAL Abschnitt 1.1).<br />

Die RAL richten sich an Planer <strong>und</strong> Straßenbauverwaltungen.<br />

Die RAL bieten keine geschlossenen Lösungen für alle Entwurfsaufgaben.<br />

Sie eröffnen dem Planer jedoch einen Ermessenspielraum<br />

für die Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche<br />

<strong>und</strong> Ziele. Abweichungen von den Regelwerten sind<br />

möglich <strong>und</strong> im Einzelfall zu begründen (RAL Abschnitt 1.2).<br />

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden <strong>und</strong> die Polizei<br />

sind jeweils im Planungsstadium frühzeitig einzubinden, wenn<br />

Festlegungen im Hinblick auf die sich später ergebenden Verkehrsregelungen<br />

getroffen werden müssen.


4.1.2 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues<br />

(RStO)<br />

Im Bereich des Oberbaues stellen die „Richtlinien für die<br />

Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsfl ächen“ (RStO)<br />

den allgemeinen Stand der Technik dar. Die RStO regeln als<br />

R1-Regelwerk die Standardfälle für den standardisierten Oberbau<br />

bei Neubau <strong>und</strong> die Erneuerung von Straßenverkehrsfl<br />

ächen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb geschlossener Ortschaften.<br />

Die RStO enthalten überwiegend Soll-Vorgaben.<br />

Bei Erhaltungsmaßnahmen sind die „Zusätzlichen Technischen<br />

Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für die bauliche<br />

Erhaltung von Asphalt-/Betonbefestigungen“ (ZTV BEA-StB/<br />

ZTV BEB-StB) zu beachten.<br />

4.1.3 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen<br />

durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)<br />

Die RPS gelten als R1-Regelwerk für die Absicherung von<br />

Gefahrenstellen bei Neu-, Um- oder Ausbau von Straßen.<br />

Sie sind zudem anzuwenden bei neuen Gefahrenstellen an<br />

vorhandenen Straßen, bei der Erneuerung von Fahrzeug-<br />

Rückhaltesystemen wegen Alterung <strong>und</strong> bei Unfallhäufungsstellen<br />

mit Überwiegen der Unfallart „Abkommen von der<br />

Fahrbahn“ (RPS Abschnitt 1). Sie enthalten fast ausschließlich<br />

Muss-Vorgaben.<br />

Staatsstraße 2220 – Umbau bei Deining<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />

13


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />

4.2 Anwendung der Regelwerke bei Planung <strong>und</strong><br />

Bau<br />

Bereits in den ersten Planungsschritten eines Projekts werden<br />

entscheidende Weichen für das „Kostenbewusste <strong>Planen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>“ gestellt. Dieser Verantwortung muss sich jeder<br />

Planer stets bewusst sein <strong>und</strong> sich den damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Herausforderungen stellen.<br />

Wie unter Ziffer 3 dargestellt, sind die Planungsrichtlinien<br />

nicht starr anzuwenden, sondern bieten zahlreiche Spielräume,<br />

die erhebliches Potential im Hinblick auf „<strong>Kostenbewusstes</strong><br />

<strong>Planen</strong>“ beinhalten. Unterschieden werden muss<br />

innerhalb der Richtlinien in Soll-Vorgaben (Soll-Bestimmungen)<br />

<strong>und</strong> noch verbindlichere Muss-Vorgaben (Muss-Bestimmungen).<br />

Das Ausnutzen dieser Spielräume oder erforderlichenfalls<br />

das Abweichen von den Vorgaben liegt in der Verantwortung<br />

des Planers. Dabei ist schrittweise vorzugehen:<br />

– 1. Schritt: Spielräume zur Minimierung innerhalb der Richtlinien<br />

nutzen.<br />

– 2. Schritt: Abweichung von Soll-Bestimmungen sind möglich,<br />

müssen aber abgewogen <strong>und</strong> begründet werden.<br />

– 3. Schritt: Abweichung von Muss-Bestimmungen sind<br />

nur ausnahmsweise möglich, bedürfen aber einer sehr<br />

sorg fältigen Abwägung <strong>und</strong> Begründung. Im Vordergr<strong>und</strong><br />

stehen hier die Verkehrssicherheit <strong>und</strong> die konkrete Verkehrsbedeutung<br />

der Straße. Gegebenenfalls ist zu prüfen,<br />

ob zusätzlich straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen<br />

veranlasst sind.<br />

14<br />

Die nachfolgend aufgeführten Auszüge aus den RAL zeigen,<br />

dass die Planungsrichtlinien für die Linienführung <strong>und</strong> Querschnittsgestaltung<br />

von einbahnigen Straßen Spielräume bieten,<br />

die genutzt werden sollen:<br />

RAL Abschnitt 2.2:<br />

„Da Fahrfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden können,<br />

sollen Seitenräume so ausgebildet werden, dass die Unfallfolgen<br />

beim Abkommen von der Fahrbahn möglichst gering<br />

bleiben.“ (Standfeste Bankette, Hindernisfreier Seitenraum<br />

bzw. Vermeidung von Schutzplanken, wo möglich; Bau von<br />

Schutzeinrichtungen wo erforderlich).<br />

RAL Abschnitt 2.5:<br />

„Bei den Kosten für den Baulastträger sind die Investitionskosten<br />

einschließlich der Kosten für die erforderlichen Ausgleichs-<br />

<strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sowie die laufenden Kosten<br />

für die Erhaltung <strong>und</strong> betriebliche Straßenunterhaltung zu<br />

berücksichtigen. Der so berechnete Gesamtaufwand soll für<br />

den Baulastträger möglichst gering sein.“<br />

RAL Abschnitt 3.2:<br />

„Wenn die Verkehrsnachfrage einer Straße einer bestimmten<br />

Kategorie – außer bei Kategorie LS III – über einen oder mehrere<br />

zusammenhängende Netzabschnitte außergewöhnlich<br />

gering ist, kann die Straße auch mit einer niederrangigen Entwurfsklasse<br />

geplant werden.“


Gerade beim Umbau kann ein Abweichen (Schritt 2 bzw. 3)<br />

erforderlich werden <strong>und</strong> im Einzelfall in der Abwägung aller<br />

Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Natur-<br />

<strong>und</strong> Umweltschutz, Umsetzbarkeit von Projekten) durchaus<br />

sinnvoll <strong>und</strong> vertretbar sein. Darauf wird im Abschnitt 2.1 der<br />

RAL explizit hingewiesen:<br />

RAL Abschnitt 2.1:<br />

„Landstraßen“ … „ sollen so geplant werden, dass sie sich<br />

dem Gelände gut anpassen <strong>und</strong> somit möglichst kostengünstig<br />

herzustellen, zu erhalten sowie zu betreiben sind.<br />

Die vorgenannten Ansprüche müssen im Planungsprozess<br />

abgewogen werden. Die Gr<strong>und</strong>lagen hierfür bilden auf unterschiedlichen<br />

Stufen der Planung in der Regel mehrere zur<br />

Diskussion stehende Entwurfsvarianten.<br />

Durch eine Abwägung der Ziele<br />

– Verkehrssicherheit<br />

– Verkehrsqualität<br />

– Umweltverträglichkeit<br />

unter Berücksichtigung der Baulastträgerkosten lassen sich<br />

vorteilhafte Varianten entwickeln. Dabei gilt es eine Lösung<br />

heraus zu arbeiten, bei welcher der größte Nutzen für die Gesellschaft<br />

mit möglichst geringem Aufwand erreicht wird.“ …<br />

„In zu begründenden Ausnahmefällen können im Rahmen<br />

der Abwägung Abweichungen von den Festlegungen der<br />

Ziffern 3 bis 7 erforderlich werden.“<br />

Im Bereich der Bautechnik bieten die einschlägigen Richtlinien<br />

im Vergleich zu den Planungsrichtlinien weniger Spielräume.<br />

Abweichungen von den RStO werden gerade unter dem Eindruck<br />

der Schäden im Winter 2010/2011 gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

in Betracht gezogen, da vermeintliche Einsparpotentiale durch<br />

die zu erwartende verkürzte Lebensdauer <strong>und</strong> den hohen<br />

Unterhaltungsaufwand (z. B. Beseitigung von Frostschäden<br />

bei nicht tragfähig ausgebauten Straßen) mehr als in Frage<br />

zu stellen sind.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />

Staatsstraße 2192 – Oberbauverstärkung nördlich Kleingesee Kreisstraße AN12 in Wolframs–Eschenbach<br />

Bei der Wahl der Bauweise sind die örtlichen Gegebenheiten,<br />

regionale Erfahrungen, technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Gesichtspunkte<br />

sowie Umweltbedingungen, wie z. B.:<br />

– Verwendung örtlicher Baustoffe<br />

– Stufenweiser Aufbau<br />

– Verwendung von industriellen Nebenprodukten<br />

<strong>und</strong> Recycling-Baustoffen<br />

– Nutzungsbedingte Besonderheiten<br />

– Erhaltungsstrategien<br />

zu berücksichtigen (RStO, Abschnitt 2.4.1).<br />

Bei Erneuerungen bieten die RStO einen Spielraum bei der<br />

Festlegung des Straßenaufbaus. So ist z. B. die Einhaltung der<br />

Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus nicht erforderlich,<br />

wenn vorhandene Schäden nicht auf mangelnde Frostsicherheit<br />

zurückzuführen sind <strong>und</strong> die zukünftige Verkehrsbelastung<br />

höchstens in eine Bauklasse höher als bisher einzuordnen ist<br />

(RStO, Abschnitt 4.2).<br />

Darüber hinaus können <strong>und</strong> sollen bei Vorliegen besonderer<br />

Gegeben heiten auf Verkehrsfl ächen in geschlossener Ortslage<br />

oder beim Umbau Abweichungen von den Regelungen zur<br />

Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erwogen werden.<br />

Weil Abweichungen von den RPS aus Sicherheitsgründen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in Frage kommen, soll bereits im Planungsstadium<br />

geprüft werden, ob der Schutz nicht besser durch<br />

Vermeidung oder bauliche Umgestaltung von Gefahrenstellen<br />

erreicht werden kann. Diese können z. B. sein:<br />

– Hinreichender Abstand der Straße von schutzbedürftigen<br />

Bereichen<br />

– Hinreichender Abstand der Straße von festen Hindernissen<br />

im Seitenraum<br />

– Hindernisfreien Seitenraum herstellen<br />

– Geländenahe Trassierung<br />

– Flache Böschungen<br />

15


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Zuwendungswesen<br />

5 Zuwendungswesen<br />

Die Kommunalstraßen haben mit r<strong>und</strong> 120.000 km den weitaus<br />

größten Anteil am Straßennetz in Bayern. Dieses Netz<br />

zeigt an vielen Stellen zunehmende, teils bereits gravierende<br />

Rückstande bei Erhaltung <strong>und</strong> Ausbau. In geeigneten Fällen<br />

kann mit einem bestandsorientierten Ausbau eine situationsgerechte<br />

Lösung gef<strong>und</strong>en werden, die auch den Erhaltungsrückstand<br />

beseitigt.<br />

Zwar ist das technische Regelwerk der FGSV für die kommunalen<br />

Baulastträger nicht verbindlich, sie sind jedoch als eine<br />

geeignete fachliche Hilfestellung zur Anwendung empfohlen.<br />

Daher werden sie zur Beurteilung der technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Qualität von Fördermaßnahmen regelmäßig<br />

herangezogen.<br />

Die Bezirksregierungen <strong>und</strong> die Staatlichen Bauämter sind<br />

aufgefordert, die Kommunen bei der Beratung bei Förderprojekten<br />

zu kostenbewusstem <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> zu ermutigen<br />

<strong>und</strong> bei der Beurteilung von Förderanträgen die Hinweise der<br />

vorliegenden Planungshilfen zu berücksichtigen. Förderprojekte,<br />

die unter Beachtung dieser Hinweise geplant <strong>und</strong> gebaut<br />

werden, sind zuwendungsfähig <strong>und</strong> können Fördermittel aus<br />

dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz<br />

(BayGVFG) <strong>und</strong>/oder dem Finanzausgleichgesetz (FAG) erhalten,<br />

soweit die allgemeinen Fördervoraussetzungen (Verbesserung<br />

der Verkehrsverhältnisse) gegeben sind. Reine<br />

Maßnahmen zur baulichen Erhaltung sind nicht förderfähig.<br />

Die Einzelheiten zum verwaltungsmäßigen Vollzug von Zuwendungen<br />

im Straßenbau regeln die „Richtlinien für die<br />

Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- <strong>und</strong><br />

Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RZStra).<br />

Die RZStra enthält allgemeine Hinweise zu Kosten <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

sowie zur Straßenplanung von Zuwendungsmaßnahmen.<br />

Folgende Aussagen der RZStra sind daher im<br />

Hinblick auf ein kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> zu berücksichtigen:<br />

Punkt 4.2 RZStra: „Das Vorhaben muss (…) bau- <strong>und</strong> verkehrstechnisch<br />

einwandfrei <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des<br />

Gr<strong>und</strong>satzes der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit geplant<br />

sein (…)“<br />

16<br />

Punkt 11.2.3 RZStra: „Der Bauverwaltung obliegt die baufachliche<br />

Stellungnahme. Sie erstreckt sich umfassend auf die<br />

Fördervoraussetzungen des Abschnitts I <strong>und</strong> die Abstimmung<br />

mit den Vorhaben anderer Beteiligter. Hierbei sind im Hinblick<br />

auf eine sparsame Verwendung der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel die Notwendigkeit <strong>und</strong> Dringlichkeit sowie Art <strong>und</strong> Umfang<br />

des Vorhabens mit aller Sorgfalt zu beurteilen. Außerdem<br />

ist zu beachten, dass die einschlägigen Planungsrichtlinien<br />

nur Regelwerte enthalten, von denen in Einzelfällen eine<br />

Abweichung erforderlich sein kann. Will ein Antragsteller ein<br />

Vorhaben in begründeten Fällen in einem geringeren Umfang<br />

oder in einfacherer Ausgestaltung durchführen, so ist dies nur<br />

zu beanstanden, wenn dabei gegen höherrangige Rechtsvorschriften<br />

oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen würde.“<br />

Bei einem etwaigen wesentlichen Abweichen von den Richtlinien<br />

sollte der Zuwendungsgeber bereits im Vorfeld in die<br />

Planung einbezogen werden, um Fehlplanungen entgegenzuwirken.<br />

Das angedachte Konzept sollte daher frühzeitig mit<br />

dem Staatlichen Bauamt bzw. der Bezirksregierung gr<strong>und</strong>legend<br />

abgestimmt werden, bevor die Planung im Detail aufgenommen<br />

wird. In die Abstimmung <strong>und</strong> Betrachtung ist auch<br />

die Frage einzubeziehen, ob mit der Planung das Förderziel<br />

erreicht werden kann.<br />

Kreisstraße WUN1 – Ausbau nördlich Weißenstadt


6 Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

Die vorliegenden Planungshilfen sollen in erster Linie bei Um-,<br />

Ausbau- <strong>und</strong> Bestandserhaltungsmaßnahmen im Zuge bestehender,<br />

vor allem nicht oder unzureichend ausgebauter, einbahniger<br />

Straßen angewendet werden. Die Abweichung von<br />

geltenden Richtlinien setzt aber auch bei Um- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen<br />

immer eine sorgfältige Analyse <strong>und</strong> Begründung<br />

voraus, wobei verstärkt wirtschaftliche Aspekte zu gewichten<br />

sind. Entscheidend ist, dass mit der letztendlich gewählten<br />

Lösung eine längerfristige Verbesserung der Substanz ohne<br />

Verschlechterung der Verkehrssicherheit bzw. im Falle von<br />

unfallauffälligen Straßenabschnitten eine Verbesserung der<br />

Verkehrssicherheit erreicht wird. Da letztlich jede Straße ein<br />

Prototyp mit individuellen Randbedingungen ist, können hierfür<br />

keine pauschalen Standardlösungen mit festen Entscheidungskriterien<br />

gegeben werden. Vielmehr ist immer eine<br />

umfassende <strong>und</strong> entsprechend zeitintensive Einzelfallbetrachtung<br />

des zuständigen Planers erforderlich. Dieser Aufwand<br />

lohnt sich aber, wenn als Ergebnis ein situationsgerechter<br />

reduzierter Um- oder Ausbau eines sanierungsbedürftigen<br />

Straßenabschnitts realisiert werden kann.<br />

Staatsstraße 2233 – Ausbau südlich Painten<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

17


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

6.1 Vorgehensweise/Situationsanalyse<br />

Am Beginn jeder Baumaßnahme steht eine umfassende<br />

Situationsanalyse. Die vorhandenen Mängel baulicher <strong>und</strong><br />

verkehrlicher Art sind zu erfassen <strong>und</strong> zu bewerten. Unter<br />

Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastung <strong>und</strong><br />

der zukünftigen Funktion der Straße ist die geeignete Maßnahmenart<br />

(Erhaltungsmaßnahme ausreichend oder Umbau?)<br />

auszuwählen. Ziel einer jeden Baumaßnahme muss die Verbesserung<br />

der bestehenden Situation unter Berücksichtigung<br />

der vorliegenden Randbedingungen, der Rechtsvorschriften<br />

<strong>und</strong> der zur Verfügung stehenden Finanzmittel sein.<br />

Ist die schlechte Straßensubstanz ursächlich für die Maßnahme<br />

<strong>und</strong> werden bei der Bestandsanalyse auch Richtlinienabweichungen<br />

bezüglich der Trassierung festgestellt, ist das Unfallgeschehen<br />

ggf. unter Einbeziehung der Unfallkommission zu<br />

betrachten. Sollte dies unauffällig sein, ist eine Erhaltungsmaßnahme<br />

oder ein Umbau (ohne größere Abweichung von<br />

der Linienführung in Lage <strong>und</strong> Höhe) denkbar. Hierzu gehört<br />

dann eine Einschätzung des Planers, ob die bisherige Linienführung<br />

bei einem höheren Geschwindigkeitsniveau, das<br />

sich durch einen neuen Fahrbahnbelag evtl. in Kombination<br />

mit einer Fahrbahnverbreiterung einstellen kann, ein höheres<br />

Unfallgeschehen erwarten lässt.<br />

Liegt dagegen ein auffälliges Unfallgeschehen der Maßnahme<br />

zugr<strong>und</strong>e, ist eine gründliche Unfallanalyse des bisherigen<br />

Unfallgeschehens erforderlich. Liegen die Ursachen in einer<br />

unsteten Linienführung, sind in der Regel Abrückungen vom<br />

18<br />

Bestand erforderlich. Hier sollte dann im Sinne des kostenbewussten<br />

<strong>Planen</strong>s <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>s geprüft werden, ob das Maß<br />

der Abrückung vom Bestand durch Reduzierung der Entwurfseingangsparameter<br />

(Entwurfsgeschwindigkeit, Ausbaustandard<br />

entsprechend einer niedrigeren Entwurfsklasse) minimiert<br />

werden kann.<br />

Im begründeten Einzelfall kann es dann notwendig sein, zu<br />

prüfen, ob zusätzlich zur „Gr<strong>und</strong>ausstattung“ mit Fahrbahnmarkierungen,<br />

Leitpfosten, Wegweisern u. a. weitere straßenverkehrsrechtliche<br />

Maßnahmen (wie Gefahrzeichen,<br />

Leiteinrichtungen <strong>und</strong> ausnahmsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong>/oder Überholverbote) veranlasst sind.<br />

Bestehende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind zu<br />

berücksichtigen. Hier ist eine rechtzeitige Abstimmung mit<br />

den zuständigen Straßenverkehrsbehörden <strong>und</strong> der Polizei<br />

zwingend erforderlich. Evtl. ist eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit<br />

sinnvoll.<br />

Lässt sich das Unfallgeschehen auf einem Streckenabschnitt<br />

einzelnen Bereichen zuordnen, so ist ggf. unter Beteiligung<br />

der zuständigen Unfallkommission zu prüfen, ob Abweichungen<br />

vom Bestand auf die unfallauffälligen Abschnitte beschränkt<br />

werden können.<br />

Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind in der Regel<br />

nicht geeignet, straßenbauliche Mängel zu beseitigen. Sie<br />

können jedoch geeignet sein, den Umfang baulicher Lösungen


zu verringern. Dabei ist stets darauf zu achten ist, dass für den<br />

Autofahrer die rechtzeitige Erkennbarkeit <strong>und</strong> Begreifbarkeit<br />

beispielsweise des unstetigen Straßenverlaufs (v. a. in den<br />

Übergangsbereichen zu den nicht neu trassierten Bereichen)<br />

hergestellt werden kann. Eine Abstimmung der Planung ist<br />

hier mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden <strong>und</strong> der<br />

Polizei unabdingbar. Sie ist so frühzeitig wie möglich vorzunehmen.<br />

Besonderes Augenmerk ist auf die Übergangsbereiche zu den<br />

um- oder ausgebauten Straßenabschnitten zu richten. Bereits<br />

im Vorfeld dieser Übergangsbereiche <strong>und</strong> in den Übergangsbereichen<br />

selbst ist auf die Freihaltung der Seitenräume zu<br />

achten. Bewährt haben sich Gefahrzeichen, Fahrbahnmarkierungen,<br />

aufgelöste Richtungstafeln, ggf. in Kombination mit<br />

einer Geschwindigkeitsbeschränkung <strong>und</strong> – wenn möglich –<br />

Sichtfeldfreilegungen sowie mit den notwendigen Schutzeinrichtungen.<br />

Diese Maßnahmen können eine Alternative zu<br />

einer aufwändigeren baulichen Lösung sein. Dennoch sollte<br />

darauf geachtet werden, Sicherheitsprobleme vorrangig planerisch<br />

zu lösen.<br />

Die vorhandene Streckencharakteristik ist zu beachten. Bevor<br />

von einem durchgehend unstetigen Streckenabschnitt nur ein<br />

Teilbereich richtlinienkonform ausgebaut wird <strong>und</strong> aus fi nanziellen<br />

Gründen der Ausbau der verbleibenden Bereiche nicht<br />

absehbar ist, kann ein Ausbau des ganzen Streckenbereichs<br />

mit einem reduzierten, dafür aber einheitlichem Ausbaustandard<br />

die für den Verkehrsteilnehmer sinnvollere Lösung sein.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

6.2 Bestandsanalyse<br />

Eine sorgfältige <strong>und</strong> umfassende Bestandsanalyse ist unerlässlich<br />

für ein erfolgreiches Projekt. Der Erhebung <strong>und</strong><br />

Analyse vorhandener Schäden sowie der Faktoren, die die<br />

Maßnahmenwahl beeinfl ussen (Gebrauchswert, Substanzwert,<br />

Unfallsituation, Verkehrsqualität usw.), kommen hier<br />

eine besondere Bedeutung zu.<br />

6.3 Linienführung<br />

Bei Ausbaumaßnahmen sollte der Bestand wo immer möglich<br />

gehalten werden. Dies ist durch geeignete, auf das jeweilige<br />

Projekt abgestimmte Festlegungen bei den Entwurfsparametern<br />

sicherzustellen. Die Spielräume der Richtlinien sind<br />

auszunutzen. In begründeten Fällen können die Richtlinienwerte<br />

zugunsten von kostenbewussten Lösungen unterschritten<br />

werden. Die Haltesicht unterliegt nicht dem planerischen<br />

Ermessen. Sie muss sichergestellt werden.<br />

Staatsstraße 2281 – zwischen Lauter <strong>und</strong> Leppelsdorf vor dem Umbau<br />

Staatsstraße 2281 – Umbau zwischen Lauter <strong>und</strong> Leppelsdorf<br />

19


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

Staatsstraße 2191 – Oberbauverstärkung mit Fahrbahnverbreiterung von<br />

5,0 m auf 6,0 m<br />

Staatsstraße 2055 – Kreisverkehr südlich von Börwang<br />

20<br />

6.4 Querschnitt<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist bei Ausbaumaßnahmen eine Fahrbahnbreite<br />

von mindestens 6,50 m anzustreben. Bei regionalen Straßen<br />

mit niedrigen Schwerverkehrsanteilen können jedoch auch<br />

6,00 m ausreichend sein. Bei nahräumigen Straßen sind in<br />

Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung auch Fahrbahnbreiten<br />

kleiner 6,00 m möglich. Geringfügige Verbreiterungen<br />

(z. B. von 6,30 m auf 6,50 m) sind nicht wirtschaftlich <strong>und</strong> sollten<br />

nach Möglichkeit nicht ausgeführt werden. Bezüglich der<br />

Mindestquerneigung <strong>und</strong> der Querneigung in Verwindungsbereichen<br />

bestehen keine Ermessensspielräume.<br />

6.5 Knotenpunkte<br />

Ausreichende Sichtverhältnisse in Knotenpunkten sind zu<br />

gewährleisten. Die Anfahrsicht muss in jedem Fall vorhanden<br />

sein. Ansonsten ist bei Ausbaumaßnahmen zu prüfen, ob der<br />

Knotenpunkt Defi zite (Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit,<br />

Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit, Befahrbarkeit)<br />

aufweist. Nur dann sollte ein Um- oder Ausbau des Knotenpunktes<br />

erfolgen. Dies gilt insbesondere für den Umbau von<br />

Kreuzungen in Kreisverkehre.<br />

An Knotenpunkten können verkehrstechnische Provisorien<br />

(z. B. Änderung der Tropfenform, landschaftspfl egerische<br />

Maßnahmen (z. B. Straßenbegleitgrün aus Sichtdreiecken<br />

entfernen) <strong>und</strong> straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eine<br />

bauliche Lösung zumindest verringern oder ggf. ersetzen<br />

(z. B. Lichtzeichenanlage).<br />

6.6 Kreisverkehre<br />

Das Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehren <strong>und</strong><br />

deren bayerische Einführungshinweise sind zu beachten.<br />

Auf einen gepfl asterten Innenring soll generell verzichtet werden.<br />

Mit weiteren Pfl asterungen (v. a. Inselfl ächen) ist sparsam<br />

umzugehen. Überschussmassen können in der Kreisinnenfl<br />

äche eingebaut werden. Dabei sollte kein Hügel sondern<br />

eine fl ache Linse aufgeschüttet werden. Bei außerörtlichen<br />

Kreisverkehren sind in der Regel refl ektierende Einbauten<br />

ausreichend.


6.7 Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong><br />

Der Bestand soll bei einer Baumaßnahme bestmöglich mitgenutzt<br />

werden. Ein Ausbau von Bestandsmaterialien (z. B. bestehender<br />

geb<strong>und</strong>ener Oberbau) ist möglichst zu vermeiden.<br />

Eine „schlechte“ rissige oder gefl ickte Straße kann immer<br />

noch eine gute Tragschicht darstellen.<br />

Bei Erhaltungsmaßnahmen sind auf geeigneten Strecken<br />

(Defi zite im Gebrauchswert) auch kostengünstige Bauweisen<br />

nach ZTV BEA-StB oder ZTV BEB-StB, wie Dünnschichtbeläge<br />

oder Oberfl ächenbehandlungen, in Erwägung zu ziehen. Mit<br />

diesen Bauweisen kann hier die Lebensdauer einer vorhandenen<br />

Straßenbefestigung verlängert werden.<br />

Ausgebaute Materialien sollen möglichst hochwertig an Ort<br />

<strong>und</strong> Stelle wiederverwendet werden. Verbreiterungen sollen<br />

in einer ausreichenden Breite geplant werden, um einen wirtschaftlichen<br />

Maschineneinsatz zu ermöglichen. Auf die Entwässerung<br />

des bestehenden Planums ist bei Verbreiterungen<br />

besonders zu achten.<br />

6.8 Entwässerung<br />

Ohne eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straße ist mit<br />

Schäden am Straßenoberbau zu rechnen, die auch einen erhöhten<br />

Unterhaltungsaufwand erfordern. Die Festlegung der<br />

straßenrelevanten Bemessungsgrößen (z. B. Jährlichkeit) hat<br />

durch den Baulastträger zu erfolgen. Nach den „Richtlinien<br />

für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung“ (RAS-Ew)<br />

ist dies keine hydrologische Aufgabe. Die Versickerung ist der<br />

Ableitung wann immer möglich vorzuziehen. Die Notwendigkeit<br />

von Sickerleitungen <strong>und</strong> Entwässerungsrinnen ist intensiv<br />

zu prüfen. Die Abstände von Schächten sind nicht schematisch<br />

festzulegen, sondern den Möglichkeiten moderner<br />

Reinigungsgeräte anzupassen.<br />

6.9 Wiederverwendung<br />

Ausgebautes Material ist gemäß Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong><br />

Abfallgesetz möglichst hochwertig wiederzuverwenden.<br />

Für den Straßenober- oder -unterbau ungeeigneter Boden<br />

ist möglichst auf der Baustelle zu belassen (z. B. Geländemodellierungen,<br />

Seitenablagerungen).<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

21


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

Staatsstraße 2437 – Rodung vor Umbau zwischen Sendelbach <strong>und</strong> Hausen Staatsstraße 2437 – Umbau zwischen Sendelbach <strong>und</strong> Hausen<br />

B<strong>und</strong>esstraße 22 – Steinfeld-Treunitz, Herstellung von standsicheren Banketten<br />

22


6.10 Bankette<br />

Bankette sind – gerade auch im Hinblick auf einen Fehler verzeihenden<br />

Seitenraum – immer aus standfestem Material<br />

herzustellen. Ein Einbau des Frostschutzmaterials auf gesamter<br />

Breite bis zur Böschungskante ist in der Regel wirtschaftlicher<br />

<strong>und</strong> standsicherer als eine nachträgliche Herstellung des gesamten<br />

Bankettes. Auf eine ausreichende Erosionssicherheit<br />

ist zu achten.<br />

6.11 Ausstattung<br />

Durch eine geeignete Seitenraumgestaltung können Schutzmaßnahmen<br />

nach RPS minimiert werden (Fehler verzeihender<br />

Seitenraum). Dies ist bereits im Planungsprozess zu berücksichtigen.<br />

Ansonsten sind an Gefahrenpunkten vor schutzbedürftige<br />

Bereiche <strong>und</strong> vor festen Hindernissen im Seitenraum<br />

Schutzmaßnahmen nach RPS vorzusehen. Ausstattungselemente<br />

<strong>und</strong> Einbauten (z. B. Sickerleitungen) sind frühzeitig<br />

aufeinander abzustimmen.<br />

6.12 Ausschreibung<br />

Bei der Vorbereitung der Ausschreibung ist frühzeitig ein intensiver<br />

Dialog zwischen Bauleiter, Planer, Landschaftsplaner,<br />

Geologen <strong>und</strong> dem Straßenbetriebsdienst erforderlich. Auf<br />

eine umfassende Bodenerk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> geotechnische Beschreibung<br />

sowie eine exakte Massenermittlung ist größter<br />

Wert zu legen. Dies vermeidet Mehrkosten durch Nachträge<br />

<strong>und</strong> Mengenmehrungen.<br />

Die Aufl agen aus der Planfeststellung sind vom Planer rechtzeitig<br />

vor der Ausschreibung an den ausschreibenden Ingenieur/Bauleiter<br />

zu übergeben. Ein Vorlauf für Kampfmitteluntersuchungen<br />

<strong>und</strong> Denkmalpfl egemaßnahmen sowie<br />

umweltbedingte Vorwegmaßnahmen ist einzuplanen.<br />

Der Leistungswettbewerb soll nicht durch unnötige Vorgaben<br />

(z. B. Ausschluss von Recyclingbaustoffen) eingeschränkt<br />

werden.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />

Kreisstraße WUN1 – Ausbau nördlich Weißenstadt<br />

6.13 Baudurchführung<br />

Der Bauablauf ist bereits in der Planung zu berücksichtigen<br />

(z. B. vorübergehende Gr<strong>und</strong>inanspruchnahme, Massenbilanz,<br />

Baustellenzufahrten, Behelfsverkehrsführungen). Eine Baudurchführung<br />

unter Vollsperrung ist zu bevorzugen. Auf ausreichende<br />

Umleitungsmöglichkeiten des Verkehrs ist stets<br />

zu achten.<br />

6.14 Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement<br />

Eine gute <strong>und</strong> umfassende Ausschreibung ist Gr<strong>und</strong>lage für<br />

kostenbewusstes <strong>Bauen</strong>. Änderungen im Bauvertrag führen<br />

in der Regel zu Mehrkosten <strong>und</strong> sind daher weitestgehend zu<br />

vermeiden. Eine ausreichende Dokumentation, eine kontinuierliche<br />

Bauaufsicht <strong>und</strong> eine Abrechnung entsprechend dem<br />

Baufortschritt erleichtern die Abwicklung einer Baumaßnahme<br />

<strong>und</strong> sparen Kosten. Damit lassen sich Nachtragsforderungen<br />

<strong>und</strong> Kostensteigerungen minimieren.<br />

6.15 Sonstiges<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> kostet Zeit, da intensivere<br />

Überlegungen bei der Planung erforderlich sind. Die vermeintlich<br />

mögliche Vermeidung von Planungskosten führt in der<br />

Regel zu Mehrkosten in der Baudurchführung.<br />

Die Entwicklung kostengünstiger Lösungen führt zu einem<br />

höheren Arbeitsaufwand für den Planer. Die Motivation für<br />

kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> muss gefördert werden.<br />

Bei der Beauftragung von Planungsleistungen an Ingenieurbüros<br />

ist zu beachten, dass das Honorar gr<strong>und</strong>sätzlich über<br />

die jeweiligen Honorartafeln der Honorarordnung für Architekten<br />

<strong>und</strong> Ingenieure (HOAI) an die Baukosten gekoppelt<br />

ist. Geringe Baukosten bedeuten daher auch ein geringeres<br />

Honorar. Der erhöhte Planungsaufwand kann mit einem entsprechenden,<br />

zu vereinbarenden Zuschlag nach HOAI (§ 35<br />

Leistungen im Bestand) vergütet werden.<br />

23


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />

7 Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />

Projekte, die entsprechend der Hinweise geplant <strong>und</strong> gebaut<br />

werden, sind hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit im Sicherheitsaudit<br />

mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten Es<br />

muss klar bleiben, dass der Sicherheitsauditor die Planung ausschließlich<br />

mit der „Verkehrssicherheitsbrille“ zu beurteilen hat.<br />

Über die endgültige Planung entscheidet letztlich der Bauherr<br />

oder der von ihm Beauftragte. Die Entscheidung ist zu dokumentieren<br />

<strong>und</strong> bei Abweichungen vom Regelwerk zu begründen.<br />

Die Bewertung muss dabei auch auf die Verbesserungen<br />

gerichtet sein, die mit der Projektrealisierung gegenüber der<br />

bestehenden Situation erreicht werden. Das bedeutet, dass<br />

ein gewisses Augenmaß gewahrt werden muss.<br />

Bei Projekten, die unfallauffällige Straßenabschnitte enthalten,<br />

kann eine frühzeitige Abstimmung der Planung mit der zuständigen<br />

Unfallkommission bzw. der Verkehrsbehörde <strong>und</strong> Polizei<br />

notwendig werden.<br />

Maßnahmen, bei denen ausnahmsweise nach Fertigstellung<br />

dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstige<br />

verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden, sind<br />

bereits im Planungsstadium mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />

<strong>und</strong> der Polizei abzustimmen. Bei Verkehrsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong> Verkehrsverboten ist der durch § 45 Abs. 9<br />

Satz 2 StVO vorgegebene Rahmen zu beachten. Dabei ist ein<br />

strenger Maßstab anzulegen. Die straßenverkehrsrechtliche<br />

„Gr<strong>und</strong>ausstattung“ der Straße (wie Fahrbahnmarkierung,<br />

Wegweisung; Leitpfosten, usw.) bleibt unberührt.<br />

Im Besonderen kann dies auch die Verkehrsregelung an<br />

Streckenabschnitten <strong>und</strong>/oder Knotenpunkten betreffen,<br />

welche aus Kostengründen nicht nach den Regelwerken<br />

aus- <strong>und</strong> umgebaut werden können.<br />

Kreisstraße WUN1 – nördlich Weißenstadt, verkehrssichere Umgestaltung einer Einmündung<br />

24<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit kann hilfreich sein, um bei<br />

den Verkehrsteilnehmern Verständnis zu erreichen.<br />

Zusammenfassend sind insgesamt folgende „Eckpfeiler“<br />

zu beachten:<br />

1. Eine Analyse der Unfallsituation ist Standard.<br />

2. Auch ein kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> darf die<br />

Verkehrssicherheit nicht vernachlässigen. Die Verkehrssicherheit<br />

aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit<br />

des Verkehrs vor.<br />

3. Planerische <strong>und</strong> straßenbauliche Instrumente sind nach<br />

Möglichkeit auszuschöpfen, ehe zum Mittel der straßenverkehrsrechtlichen<br />

Anordnung gegriffen wird.<br />

4. Auch beim Um- <strong>und</strong> Ausbau bestehender Straßen soll die<br />

Benutzung der Straße durch die Verkehrsteilnehmer allein<br />

unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO<br />

verkehrssicher sein. Erscheinen straßenverkehrsrechtliche<br />

Anordnungen im Einzelfall erforderlich, ist frühzeitig eine Abstimmung<br />

mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde <strong>und</strong><br />

der Polizei zu veranlassen.<br />

5. Bankette sind standfest auszubilden. Seitenräume sollen<br />

von Hindernissen freigehalten werden. Dort wo dies nicht<br />

möglich ist, gleichwohl ein Gefahrenpunkt für Abkommensunfälle<br />

besteht, ist die Anbringung von Schutzeinrichtungen<br />

vorzusehen (Fehlerverzeihender Seitenraum).<br />

6. Visuelle verkehrstechnische Ausstattung (Beschilderung,<br />

Wegweisung <strong>und</strong> Fahrbahnmarkierung) ist entsprechend<br />

den bestehenden technischen Regelwerken zu erstellen<br />

<strong>und</strong> zu erhalten.


Anlagen<br />

Staatsstraße 2241 – Oberbauverstärkung bei Oberndorf (Luftbild: Hajo Dietz, Nürnberg)<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlagen<br />

25


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 0.0<br />

Anlage 0.0 – Vorgehensweise/Situationsanalyse<br />

Feststellung von Defi ziten/Maßnahmenauslöser:<br />

– Unfallsituation<br />

– Defi zite Gebrauchswert<br />

– Leistungsfähigkeit<br />

– Defi zite Substanzwert<br />

26<br />

Unfalltypensteckkarte zu Unfallarten<br />

<strong>und</strong> zur Ermittlung der<br />

Unfallhäufungen<br />

Griffi gkeitsprobleme<br />

eingeschränkte Leistungsfähigkeit<br />

Netzrisse <strong>und</strong> Unebenheiten<br />

Maßnahmenvorschlag für das<br />

Koordinierte Erhaltungs- <strong>und</strong><br />

Bauprogramm (KEB)


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 0.0<br />

27


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 1.1<br />

Anlage 1.1 – Bestandsanalyse<br />

– Unfalldaten<br />

– Ergebnis Zustandserfassung<br />

– Sichtverhältnisse<br />

– Verkehrsbelastungen (freie Strecke, Knotenpunkte)<br />

– Erfahrungen Betriebsdienst <strong>und</strong> Unfallkommission nutzen<br />

(gemeinsame Begehung Planer <strong>und</strong> Straßenmeisterei/<br />

Bauhof/Unfallkommission)<br />

– Bestand umfassend erheben<br />

– Ermittlung abfl ussschwacher Bereiche (Längs- <strong>und</strong><br />

Querneigung)<br />

– Aufbau nachrechnen, Schadensbild erheben <strong>und</strong><br />

analysieren<br />

– Aufbau von geb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> ungeb<strong>und</strong>enen Schichten erheben<br />

(Bohren; Raster vor Ort festlegen <strong>und</strong> ggf. einengen<br />

bei inhomogener Decke; ggf. Aufschlussfenster)<br />

– Teerhaltiges Material erk<strong>und</strong>en („Lacktest“; „Riechtest“)<br />

– Baugr<strong>und</strong>aufschlüsse (zumindest Schürfe im Bankettbereich,<br />

v. a. bei Randverdrückungen), Anhaltspunkte für<br />

Qualität <strong>und</strong> Umfang von Untersuchungen: Merkblatt für<br />

Geotechnische Untersuchungen <strong>und</strong> Berechnungen im<br />

Straßenbau (M GUB)<br />

– Wasserverhältnisse Oberbau/Untergr<strong>und</strong>/Böschungen<br />

erheben<br />

– Bankette untersuchen (Schadstoffe), wenn nicht Eigenverwendung<br />

(Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut,<br />

Ausgabe 2010, beachten)<br />

– Spartenabfrage (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />

– Wasserrechtliche Erlaubnisse prüfen<br />

– Lärmschutz (lärmmindernde Deckschichten erforderlich?)<br />

– Betroffenheit von Natur <strong>und</strong> Landschaft ermitteln, Notwendigkeit<br />

naturschutzfachlicher Erhebungen rechtzeitig<br />

prüfen<br />

– Notwendigkeit von Kampfmittelerk<strong>und</strong>ungen rechtzeitig<br />

prüfen<br />

– Bodendenkmäler erheben (frühzeitige Beteiligung des<br />

Bayerischen Landesamtes für Denkmalpfl ege)<br />

28<br />

Knotenpunktszählung<br />

Gebrauchswert/Substanzwert<br />

Informationen aus Baysis zu Bodendenkmälern


Baugr<strong>und</strong>aufschluss Schurf im Bankettbereich (Verkehrssicherung gemäß Richtlinien)<br />

Bohrkernentnahme<br />

Bestandsaufnahme<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 1.1<br />

29


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 2.1<br />

Anlage 2.1 – Linienführung<br />

– Ziel: Bestand halten, wo immer möglich <strong>und</strong> vertretbar<br />

– Unter-/Überschreitungen der empfohlenen Entwurfsparameter<br />

sind möglich<br />

– Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) Abschnitt<br />

· 1.2 „ … öffnen dem Planer einen Ermessensspielraum,<br />

der bei der notwendigen Abwägung zwischen verschiedenen<br />

Nutzungsansprüchen <strong>und</strong> Zielen genutzt werden<br />

soll. Dabei sind Abweichungen von den Regelwerken<br />

möglich, sie sind im Einzelfall zu begründen.“<br />

· 2.5 Baulastträgerkosten minimieren in Investition <strong>und</strong><br />

Erhaltungs-, Unterhaltungs- <strong>und</strong> Betriebsaufwand<br />

(siehe Tabelle 2.5-1)<br />

· 3.2 Entwurfsklasse (EKL) in Abhängigkeit von der Funktion<br />

<strong>und</strong> der Verkehrsbelastung der Straße im Straßennetz<br />

realistisch ansetzen. Bei niedriger Verkehrsnachfrage<br />

sind die Entwurfsparameter entsprechend der nächst<br />

niederrangigen Entwurfsklasse anwendbar (Staatsstraßen<br />

nicht unter EKL 3). Beispiel: Bei einem durchschnittlichen<br />

täglichen Verkehr (DTV) < 7000 Kfz/24h kann statt<br />

EKL 2 die EKL 3 gewählt werden (RAL Tabelle 3.2-2)<br />

· 3.3 „Es kann zweckmäßig sein, das Entwurfsprinzip<br />

einer standardisierten Ausbildung nach planerisch angemessenen<br />

Geschwindigkeiten durch eine entsprechende<br />

Beschränkung der zul. Höchstgeschwindigkeit zu unterstützen.“<br />

· 4.2.3 Bankette können in Einschnitten auf 1,0 m verringert<br />

werden<br />

· 4.2.4 Geh- <strong>und</strong> Radweg: seitliche Trennstreifen ≥ 1,75 m<br />

(inkl. Bankette Straße <strong>und</strong> Weg): Muss-Bestimmung<br />

· 4.2.5 Böschungsneigung/-gestaltung: Soll-Bestimmung<br />

· 4.3 EKL 3: Fahrstreifenbreite kann in zu begründenden<br />

Ausnahmefällen auf 3,0 m reduziert werden<br />

· 5.2.1 Vorgaben für Geradenlänge sind Soll-Bestimmungen<br />

· 5.2.2 Vorgaben für Kreisbögen sind Soll-Bestimmungen,<br />

empfohlene Radien können bei EKL 2-4 in begründenden<br />

Ausnahmefällen um bis zu 15 % unterschritten werden<br />

(näheres siehe RAL)<br />

„Die Verhältnisse aufeinanderfolgender Radien sollen<br />

zumindest im brauchbaren Bereich liegen. Bei Straßen<br />

der EKL 1 bis EKL 3 ist der gute Bereich anzustreben.“<br />

„Müssen in zu begründenden Ausnahmefällen das<br />

Verhältnis aufeinanderfolgender Radien außerhalb des<br />

30<br />

brauchbaren Bereichs oder ein Kreisbogenradius unterhalb<br />

des empfohlenen Bereichs gewählt werden, so soll<br />

darauf mit fl ankierenden verkehrstechnischen Maßnahmen<br />

hingewiesen werden. … Da bei einem ungünstigen<br />

Verhältnis aufeinander folgender Radien eine erhöhte<br />

Wahrscheinlichkeit für Abkommensunfälle gegeben ist,<br />

ist auch bei Einsatz derartiger Verkehrseinrichtungen zu<br />

prüfen, ob eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />

erforderlich ist.“<br />

· 5.2.3 Verzicht auf Übergangsbögen bei Radien > 1000 m,<br />

Flachbögen mit min. L <strong>und</strong> Scheitelklothoide mit Einschränkung<br />

möglich, ansonsten: Muss-Bestimmung<br />

· 5.3.1 Höchstlängsneigungen sind Soll-Bestimmungen<br />

(selbst max. Schrägneigung von 10 %), die in zu begründenden<br />

Ausnahmefällen überschritten werden können<br />

· 5.3.2 Kuppen- <strong>und</strong> Wannenhalbmesser (siehe Tabelle<br />

5.3-2) sind Soll-Bestimmungen, bei denen bei Zwangsbedingungen<br />

um 15 % nach unten abgewichen werden<br />

kann (Überprüfung der erforderlichen Haltesichtweite)<br />

· 5.4.3 Bei Neubaumaßnahmen sollen Defi zite der<br />

räumlichen Linienführung vermieden werden. Im Zuge<br />

gr<strong>und</strong>hafter Ausbaumaßnahmen gilt dies zumindest für<br />

Sichtschatten <strong>und</strong> für verdeckte Kurvenbeginne<br />

· 5.5.1 erforderliche Haltesichtweiten: Muss-Bestimmung<br />

· 5.6.1 Mindestquerneigung 2,5 %: Muss-Bestimmung<br />

Höchstquerneigung 7,0 %: Muss-Bestimmung<br />

· 5.6.2 Anrampungsneigung<br />

max ∆s: Soll-Bestimmung<br />

min ∆s: Muss-Bestimmung, Abweichung aber<br />

möglich bei Querneigungswechsel in Geraden,<br />

wenn dadurch abfl ussschwache Zone vermeidbar<br />

· 5.6.3 Fahrbahnverbreiterung in Kurven < 200 m:<br />

Muss-Bestimmung<br />

· 6.6.3 Knotenpunkte Anfahrsicht: Muss-Bestimmung<br />

Besonders zu beachten:<br />

– Haltesichtweite <strong>und</strong> Anfahrsichtweite immer sicherstellen<br />

– Mindestquerneigung nie unterschreiten<br />

– Abfl ussschwache Bereiche vermeiden<br />

– Die begründete Abweichung von den Soll- oder Muss-<br />

Bestimmungen ist förderunschädlich


Umbau (entsprechend Entwurfsklasse 3)<br />

Planung mit Kurvenabfl achung<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 2.1<br />

unzureichende Sichtverhältnisse<br />

31


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 3.1<br />

Anlage 3.1 – Querschnitt<br />

– Ziel: 6,50 m Fahrbahnbreite<br />

· bei schwachen Schwerverkehrsanteilen<br />

(≤150 Fz/24h nach RAL) auch EKL 3 mit 6,00 m Breite<br />

denkbar (mit Mittelmarkierung)<br />

· bei Fördermaßnahmen in Abhängigkeit von der Funktion<br />

der Straße <strong>und</strong> der Verkehrsbelastung auch Fahrbahnbreiten<br />

< 6,00 m möglich<br />

· Bankette standfest herstellen<br />

– Wenn Verbreiterung erforderlich, dann Ziel 6,50 m (geringe<br />

Verbreiterungen bautechnisch schwierig <strong>und</strong> unwirtschaftlich)<br />

– Kurvenverbreiterungen bei Umbau erforderlich, wenn<br />

· Probleme auf Kurve zurückzuführen sind <strong>und</strong>/oder<br />

· über Spurbild erkennbar, dass befestigter Fahrbahnrand<br />

häufi g überfahren wird (Bankett!)<br />

– Bei Neubau von begleitenden Radwegen prüfen, ob Wirtschaftsweg<br />

sinnvoll (in der Regel 50 cm breiter). Vorteile:<br />

Trennung der Verkehrsarten, Gr<strong>und</strong>stückszufahrten entfallen<br />

– Querneigung<br />

· mind. 2,5 % wegen Entwässerung zwingend<br />

· Verwindungsbereiche richtlinienkonform<br />

(kein Spielraum)<br />

· Querneigung in Kurven wegen Fahrdynamik wichtig,<br />

aber geringfügige Unterschreitungen bei Umbau hinnehmbar<br />

(Zielrichtung RAL ist Neu-, Um- <strong>und</strong> Ausbau)<br />

– Querschnitt auf/unter Bauwerken:<br />

· geringe Minderbreiten akzeptierbar, wenn an Bauwerk<br />

keine Arbeiten anstehen; Übergangsbereiche anpassen<br />

(Bordstein, Markierung, Baken)<br />

beengter Querschnitt im Bauwerksbereich<br />

32<br />

Querschnitt mit 6,50 m Fahrbahnbreite<br />

Ausbau mit Fahrbahnbreite 6,00 m<br />

überfahrenes Bankett in Innenkurve<br />

Geh- <strong>und</strong> Radweg als Wirtschaftsweg


Anlage 4.1 – Knotenpunkte<br />

– Ziele: verkehrssicher, leistungsfähig, erkennbar, übersichtlich,<br />

begreifbar, befahrbar<br />

– ausreichende Sichtverhältnisse sind zu gewährleisten<br />

(kein Ermessen bei Anfahrsicht)<br />

– wenn keine Änderung infolge Ausbau durchgehende<br />

Strecke erforderlich <strong>und</strong> Ziele eingehalten sind, dann<br />

kein Umbau erforderlich<br />

– „ehrliche“ Problemanalyse <strong>und</strong> gezielte Abhilfe<br />

(Kreisverkehr ist nur eine Lösung!)<br />

– auch Provisorien in Betracht ziehen<br />

(z. B. Änderung Tropfenform)<br />

– Notwendigkeit Linksabbiegespur prüfen<br />

– Rechtsabbiegespuren nur bei Lichtsignalanlage<br />

– Befestigung von Inselfl ächen in Abstimmung mit<br />

dem Betriebsdienst:<br />

· große Inseln – Magerrasen<br />

· kleine Inseln – Pfl aster oder Magerbeton<br />

mangelnde Sichtverhältnisse am Knotenpunkt<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 4.1<br />

provisorische Änderung der Tropfenform<br />

zur Reduzierung der Unfallhäufi gkeit<br />

Rechtsabbiegespur bei signalisierter Kreuzung<br />

33


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 4.2<br />

Anlage 4.2 – Kreisverkehre<br />

– Ziel: wirtschaftliche Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />

– kein Pfl asterring<br />

– Fahrbahnbreite/Geometrie mit Schleppkurven prüfen<br />

– Abgrenzung Mittelinsel <strong>und</strong> Fahrbahnteiler durch<br />

Weilheimer Kante (mit einem schräg gestellten Stein)<br />

– Abgrenzung Fahrbahnränder prüfen<br />

· Wenn möglich keine Abgrenzung<br />

(damit keine Entwässerung erforderlich wird)<br />

· ausnahmsweise durch Hochbord<br />

(aus Unterhaltsgründen im Einzelfall)<br />

– Befestigung/Ausführung Inselfl ächen mit Betriebsdienst<br />

abstimmen<br />

· große Inseln – Magerrasen<br />

· kleine Inseln – Pfl aster oder Magerbeton<br />

· Bodenhülsen für Beschilderung vorsehen<br />

– Kreisinnenfl äche linsenförmig mit Überschussmassen<br />

auffüllen<br />

– Beleuchtung prüfen<br />

· Innerorts <strong>und</strong> Ortsrandlage generell Beleuchtung<br />

vorsehen<br />

· Außerorts Refl ektoren verwenden, Beleuchtung<br />

nur ausnahmsweise (Verkehrssicherheit)<br />

– Beleuchtung/Wasseranschluss (für Bewässerung)<br />

vor sehen (zumindest Leerrohre einplanen)<br />

– <strong>Bauen</strong> unter Vollsperrung prüfen<br />

(ggf. mit Behelfsumfahrung)<br />

<strong>Bauen</strong> mit Behelfsumfahrung <strong>und</strong> Umleitung<br />

34<br />

Schaden Innenring<br />

Bankettschäden<br />

Weilheimer Kante


Anlage 5.1 – Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong><br />

– Ziel: Bestand – wo immer sinnvoll – mitnutzen<br />

(Hocheinbau, überbauen)<br />

– Eine schlechte Straße ist immer noch eine gute Tragschicht<br />

– Bei baulicher Erhaltung (Instandhaltung, -setzung,<br />

Erneuerung) Grob-/Vorauswahl der Maßnahmenart über<br />

ZTV BEA-StB (Tabelle 7) oder ZTV BEB-StB<br />

– Aufbau:<br />

· Bodenverbesserung bevorzugen vor Bodenaustausch<br />

· Qualifi zierte Bodenverbesserung bei Bemessung der<br />

Frostschutzschicht berücksichtigen<br />

· Bei Bauklasse III keine Binderschicht (RStO, Ziffer 3.3.3)<br />

· Tragschicht um 1 cm verstärken zugunsten einer auf<br />

3 cm reduzierten Deckschicht<br />

· Radwege mit Tragdeckschicht bauen anstelle zweilagigem<br />

Aufbau (8 cm statt 10 cm geb<strong>und</strong>ene Schichten);<br />

ggf. später mit Deckschicht entsprechend RStO-Aufbau<br />

ergänzen<br />

· Asphaltbefestigung (2,5 m Breite) auf 20 cm Frostschutz<br />

nur mit erhöhtem Aufwand einbaubar; Mehrkosten bei<br />

Breite von 3,0 m (ÖFW) <strong>und</strong> größerem Gesamtaufbau<br />

nur gering<br />

· Einsatz von Asphaltbeton anstelle von SMA prüfen,<br />

ab Bauklasse III Asphaltbeton als Regelbauweise<br />

– Anbau (Verbreiterung):<br />

· Großmaschineneinsatz ermöglichen<br />

(Arbeitsbreite min. 2,5 m für Straßenfräse)<br />

· Planum nach außen neigen<br />

· Entwässerung bestehendes Planum sicherstellen<br />

· Bankett zusammen mit Frostschutzschicht bauen<br />

· Schnittstelle Asphalt nicht unter Fahrspur (Lkw-Reifen)<br />

· Anschnitt anschrägen oder abtreppen (Asphalt <strong>und</strong><br />

Frostschutzschichten)<br />

– Ausgleich:<br />

· Ausgleich mit Frostschutzmaterial (> 15 cm) statt<br />

Ausgleich mit Asphalt (bis max. 25 cm) prüfen<br />

· Ausgleich mit Frostschutzmaterial auf vorhandener<br />

Fahrbahndecke möglich (bei Neigungen > 6 % Sicherungsmaßnahmen<br />

erforderlich, z. B. Abtreppungen)<br />

· Ausgleich über gesamte Breite <strong>und</strong> sinnvolle Baulängen<br />

(> 100 m)<br />

– Hinweis: Verbleib der alten Fahrbahn in Baysis dokumentieren<br />

– Check-Karten Erdbau (aktuelle Ausgabe von März 2011)<br />

anwenden<br />

ausreichend breiter Anbau<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.1<br />

Bankettaufbau mit Frostschutzmaterial<br />

Verbreiterung mit Oberbauverstärkung<br />

Bau eines 3,0 m breiten Radweges, der auch als Wirtschaftsweg genutzt wird<br />

35


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.2<br />

Anlage 5.2 – Entwässerung<br />

– Ziel: durch funktionierende Entwässerung Schäden am<br />

Straßenaufbau vermeiden <strong>und</strong> Unterhaltungsaufwand<br />

verringern<br />

Prüfschema für die Wahl der Entwässerungssystematik<br />

(Reihung der Lösungsmöglichkeiten):<br />

– Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen (Jährlichkeit/Überfl utungshäufi gkeit)<br />

in Abhängigkeit von der Straßenklasse, -funktion,<br />

-umfeld <strong>und</strong> Verkehrsbedeutung festlegen (Aufgabe des<br />

Baulastträgers, keine hydrologische Aufgabe nach RAS-Ew<br />

Ausgabe 2005, Seite 14)<br />

– bei Versickerrate <strong>und</strong> Abfl ussbeiwerten für Baulastträger<br />

günstige Werte ansetzen<br />

· Versickerrate ggf. über Baugr<strong>und</strong>gutachten ermitteln<br />

lassen<br />

– ggf. Trennung Gelände-/Hangwasser von Straßenabwasser<br />

beachten<br />

– Dezentrale Entwässerungseinrichtung<br />

· Flächige Versickerung (wann immer möglich)<br />

· Muldenversickerung (ggf. mit Erdschwellen zur<br />

Reduktion der Fließgeschwindigkeit)<br />

· Sickerrigolen<br />

· Muldenrohrrigole (Reinigung durch belebte Bodenzone<br />

im Muldenbereich, Ableiten durch Sickerrohr zu Vorfl<br />

uter)<br />

– Zentrale Entwässerungseinrichtung<br />

· Mulde/Sammelleitung über Absetzbecken zu<br />

Versickerbecken<br />

· Mulde/Sammelleitung über Absetzbecken zu<br />

Regenrückhaltebecken<br />

36<br />

Bautechnische Belange<br />

– Ordnungsgemäße Entwässerung Frostschutzschicht<br />

gewährleisten<br />

– Ggf. Sickerleitung am oberen Fahrbahnrand im Einzelfall<br />

prüfen (Wasserzufl uss vom oberen Fahrbahnrand unbedingt<br />

verhindern)<br />

– Planumsentwässerung über Graben prüfen statt Mulde<br />

<strong>und</strong> Sickerleitung; Nachteil: Unterhalt <strong>und</strong> Verkehrssicherheit<br />

– Art der Rohrleitung prüfen (Sicker-, Mehrzweck- <strong>und</strong><br />

Sammelleitungen); Bettung beachten<br />

– Schachtdurchmesser so klein wie notwendig (Einsatz von<br />

DN 600 prüfen, aber auch Spülbarkeit <strong>und</strong> Prüfung Längsleitungen<br />

sicherstellen)<br />

– Schachtabstand so groß wie möglich<br />

(Abstand auf Leistungsfähigkeit, Spülgeräte abstimmen)<br />

– Sinkkästen als Revisionsschacht für Mehrzweckleitung<br />

prüfen (Achtung: Spülbarkeit beachten)<br />

– Entwässerungsrinnen:<br />

· Notwendigkeit prüfen<br />

· Gr<strong>und</strong>sätzlicher Verzicht am hohen Fahrbahnrand<br />

· Geeignete Materialwahl (Gussasphalt, Beton, Granit,<br />

bevorzugt Asphalt)<br />

· Bei Einmündungen prüfen, ob Längsentwässerungsrinne<br />

am Fahrbahnrand der übergeordneten Fahrbahn<br />

erforderlich ist<br />

– Unterhaltungsaufwand durch geeignete technische Ausführung<br />

von Entwässerungsbecken minimieren (Materialwahl,<br />

Form, Zugänglichkeit)<br />

– generell Zugänglichkeit der Entwässerungsanlagen bis zur<br />

Einleitungsstelle in Vorfl ut für Kontrollen Betriebsdienst<br />

sicherstellen


Ausbildung einer Muldenversickerung (Quelle: RAS-Ew Ausgabe 2005, FGSV-Verlag)<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.2<br />

Zutritt von Wasser durch Sickerleitung verhindern<br />

37


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.3<br />

Anlage 5.3 – Wiederverwendung<br />

– Ziel: Material sinnvoll wieder zu verwenden<br />

– Vorhandenes, geeignetes Material wiederverwenden:<br />

· Vorhandenen Frostschutz nutzen<br />

· Überschüssigen Boden zur Geländemodellierung nutzen<br />

(z. B. Seitenablagerung in Form von Wällen, Gestaltung<br />

von Ausgleichsfl ächen, sofern dies den Zielen der Ausgleichsmaßnahmen<br />

nicht entgegensteht)<br />

· Aufbereitetes teerhaltiges Material als Frostschutzersatz<br />

(F<strong>und</strong>ationsschicht) verwenden<br />

· Granitsteine an geeigneter Stelle wieder einbauen<br />

(bei Betonsteinen Wiederverwendung selten möglich)<br />

· Anfallende Wurzelstöcke <strong>und</strong> Lesesteine auf Ausgleichsfl<br />

ächen verwenden, sofern diese Funktionen für<br />

bestimmte Arten, z. B. Zauneidechse erfüllen sollen<br />

– Hinweis: Hochwertige Wiederverwendung des Fräsguts<br />

durch den AN sicherstellen (z. B. durch lageweises Fräsen)<br />

– Wiederverwendung teerhaltiges Material bei Anbau selten<br />

sinnvoll (geordnet zwischenlagern <strong>und</strong> bei geeigneter Baumaßnahme<br />

wiederverwenden)<br />

Haufen aus Lesesteinen<br />

38<br />

Ausgleichsfl ächen mit Wurzelstöcken<br />

Bordstein in Ortsdurchfahrt<br />

Verwendung Überschussmassen


Anlage 5.4 – Bankette<br />

– Ziel: Standfestigkeit<br />

– Verwendung von geeignetem Frostschutzmaterial<br />

– wegen mangelnder Standfestigkeit <strong>und</strong> erhöhtem Unterhaltungsaufwand<br />

kein bindiges Material einbauen<br />

– Vorhandenes Bankettmaterial im Straßenbau wiederverwenden<br />

(nicht abgeben), z. B. zur Bodenprofi lierung<br />

(siehe Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut)<br />

– Reduzierung der Bankettbreite auf 1 m bei äußeren<br />

Zwängen (möglichst nicht bei Schutzplanken <strong>und</strong> schmalen<br />

Fahrbahnen; im Einzelfall mit Betriebsdienst abstimmen)<br />

– Bei Erosionsgefahr Spritzbegrünung des Übergangsbereiches<br />

Bankett/Böschung<br />

– Optimierte Ausgestaltung Bankettbereich<br />

Einbau von Bankettmaterial zusammen mit Überschussmassen in einer<br />

seitlichen Ablagerung<br />

optimierte, standfeste Ausgestaltung des Bankettbereichs<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.4<br />

altes Bankettmaterial zur Profi lierung<br />

der neuen Bankette verwenden<br />

Humusieren des Übergangsbereiches<br />

Bankett/Böschung, keine<br />

Humusierung der Bankette<br />

39


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 6.1<br />

Anlage 6.1 – Ausstattung<br />

– Ziel: Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein<br />

– Aufwendungen nach RPS durch geeignete Seitenraumgestaltung<br />

(Hindernisfreier Seitenraum) vermeiden<br />

(z. B. Zurücknehmen des Waldsaumes unter Abwägung<br />

der Eingriffe nach Naturschutz- <strong>und</strong> Waldrecht, Geländemodellierung<br />

statt Schutzplanke, Geländenahe Trassierung);<br />

bereits bei Planung berücksichtigen<br />

– Passive Schutzeinrichtungen bei schutzbedürftigen Bereichen<br />

oder an Gefahrenpunkten mit festen Hindernissen<br />

im Seitenraum erforderlich. Bei Gefährdungsstufe 4 sind<br />

bei Landstraßen mit einem DTV ≤ 3.000 Kfz/24h keine<br />

passiven Schutzeinrichtungen (Fahrzeug-Rückhaltesysteme)<br />

erforderlich (RPS Bild 7)<br />

– bereits bei Planung Ausstattungselemente (v. a. Schutzplanken)<br />

mit Einbauten (z. B. Sickerleitungen) abstimmen<br />

– Aufstellmöglichkeit für Beschilderung beachten (Entwurf<br />

Beschilderungsplan in Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörde<br />

<strong>und</strong> Polizei gehört zur Baureifplanung)<br />

– bei halbseitigem Einbau: Naht leicht außermittig anordnen<br />

wegen Markierung<br />

– durchgezogene Randmarkierung bei Zufahrten <strong>und</strong> Einmündung<br />

von Feldwegen vermeidet Blockmarkierung<br />

<strong>und</strong> Beschilderung<br />

Seitenraum vor <strong>und</strong> nach einer Baumaßnahme<br />

Lage Mittelnaht <strong>und</strong> Markierung<br />

40<br />

durchgezogene Randmarkierung


Anlage 7.1 – Ausschreibung<br />

– Ziel: rechtzeitig, aktuell <strong>und</strong> vollständig<br />

Vorbereitung<br />

– Bauablauf bereits bei Erstellung der Vorentwurfs-/Planfeststellungsunterlagen<br />

beachten (rechtzeitiger Dialog/Austausch<br />

Planer, Landschaftsplaner, Geologe/Bodengutachter,<br />

Betriebsdienst <strong>und</strong> Bauleiter)<br />

– Erforderliche Verkehrsführungen in Abstimmung mit der<br />

Straßenverkehrsbehörde planen inkl. Berücksichtigung von<br />

etwaigen Provisorien (beanspruchen Planungs- <strong>und</strong> Bauzeit<br />

sowie Haushaltsmittel)<br />

– Zur Verfügung stehendes Baufeld prüfen, Gr<strong>und</strong>erwerb<br />

für Baubehelfe vorhanden?<br />

– naturschutzfachliche Einschränkungen <strong>und</strong> zeitliche<br />

Beschränkungen prüfen<br />

– Erkenntnisse Straßenbetriebsdienst nutzen<br />

– Baugr<strong>und</strong>untersuchungen auswerten<br />

(geologische Beratung)<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 7.1<br />

– Übergabeprotokoll Planung an Ausschreibenden/Bauleitung<br />

(z. B. Aufl agen/Zusagen Planfeststellung zusammenfassen)<br />

– Spartenerhebung auf aktuellstem Stand bringen<br />

– Prüfung auf Kampfmittel abgeschlossen?<br />

– Gr<strong>und</strong>erwerb abgeschlossen?<br />

– Zeitpunkt der Ausschreibung günstig wählen<br />

(z. B. für Deckenbau im Frühjahr)<br />

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen<br />

– Knappe Baubeschreibung, dafür Vorbemerkungen im<br />

LV verwenden<br />

– Aktuelle Planunterlagen großzügig beilegen<br />

– Prüfen, ob Leistungen sinnvoll pauschaliert werden können<br />

(z. B. Oberbau mit Fahrbahnteiler, Bauwerkshinterfüllung)<br />

Beispiel für mögliche Pauschalierung:<br />

Herstellen einer Einmündung<br />

als Pauschalposition<br />

41


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 7.1<br />

42


Beispiel für mögliche Pauschalierung: Bauwerkshinterfüllung als Pauschalposition<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 7.1<br />

43


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 8.1<br />

Anlage 8.1 –<br />

Baudurchführung<br />

– Ziel: geringe Kosten <strong>und</strong> gute Qualität bei kurzer Bauzeit<br />

– Vollsperrung, wenn <strong>und</strong> eine Umfahrung/eine geeignete<br />

Umleitungsstrecke zur Verfügung steht (Zustimmung<br />

Straßen verkehrsbehörde <strong>und</strong> intensive Öffentlichkeitsarbeit)<br />

– Bauablauf muss bereits bei Planung berücksichtigt werden<br />

(z. B. Gr<strong>und</strong>erwerb <strong>und</strong> vorübergehende Inanspruchnahme<br />

von Flächen, Massenbedarf, Baustellenzufahrten)<br />

– Vorlauf Kampfmitteluntersuchungen <strong>und</strong> Denkmalpfl ege<br />

bei Verdachtsfl ächen einplanen<br />

– Bauablauf optimal auf Bausaison (nicht auf Haushaltssituation;<br />

Stichwort Kassenschluss) abstimmen<br />

– Finanzierung auf Baubetrieb abstimmen<br />

– Einfl üsse auf Baubeginn, Bauzeit <strong>und</strong> -ablauf rechtzeitig<br />

berücksichtigen (z.B. Vorgaben Umweltschutz, Wasserwirtschaft,<br />

Verkehrsbehörden, Sparten)<br />

44<br />

Sicherungsmaßnahmen für Bodendenkmal<br />

Vorankündigung Vollsperrung


Anlage 8.2 –<br />

Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement<br />

– Ziel: Abrechnung <strong>und</strong> Nachträge konsequent <strong>und</strong> zeitnah<br />

bearbeiten<br />

– Dokumentation (Bautagebuch, Fotos, Baustellenprotokolle)<br />

<strong>und</strong> kontinuierliche Bauaufsicht sicherstellen<br />

– Pauschalen können die Anzahl der Nachträge reduzieren<br />

– Externe Unterstützung bei komplizierten Sachverhalten<br />

(Amtshilfe oder Büros)<br />

– Empfehlungen für die partnerschaftliche Bauabwicklung<br />

anwenden<br />

Deckblatt der Empfehlungen zur partnerschaftlichen Bauabwicklung<br />

(Herausgeber: Bayerische Staatsbauverwaltung, Bayerischer Bauindustrieverband,<br />

<strong>Bayerisches</strong> Baugewerbe, Erschienen im Mai 2009)<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 8.2<br />

45


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 9.1<br />

Anlage 9.1 – Sonstiges<br />

– <strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> kostet Zeit<br />

– Auskömmliches Honorar für kostengünstige bzw.<br />

wirtschaftliche Lösung vereinbaren, etwaigen Zuschlag<br />

nach § 35 HOAI prüfen<br />

– Projektsammlung „<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>“<br />

aufstellen<br />

– Ingenieure <strong>und</strong> Techniker erst in der Bauleitung, dann in<br />

der Planung einsetzen<br />

– Kontinuität <strong>und</strong> Praktikabilität von Ausschreibungstexten,<br />

Programmen usw. nicht aus den Augen verlieren<br />

– Zeitnahe Kommunikation <strong>und</strong> Fortbildung bei Änderungen<br />

von Richtlinien, rechtlichen Rahmenbedingungen usw.<br />

Erdbau für Verbreiterung des Straßendamms<br />

46


Anlage A – Staatsstraße 2191,<br />

Oberbauverstärkung nördlich Kleingesee<br />

Projekt Staatsstraße 2191, Oberbauverstärkung<br />

nördlich Kleingesee<br />

Notwendigkeit der Maßnahme<br />

Der bauliche <strong>und</strong> verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2191<br />

zwischen Stadelhofen <strong>und</strong> Kleingesee entsprach nicht mehr<br />

den Verkehrserfordernissen. Die Breite der unzureichend profi<br />

lierten Fahrbahn betrug ca. 5,00 m, die der Bankette i. M. nur<br />

50 cm. Der 5–8 cm dicke Asphaltaufbau mit der teerhaltiger Einstreudecke<br />

hatte viele Netzrisse <strong>und</strong> Bruchstellen, die ständig<br />

einen hohen Unterhaltungsaufwand erforderten.<br />

Nach ZEB 2002 war im überwiegenden Streckenbereich der<br />

Schwellenwert für den Substanzwert <strong>und</strong> der Warnwert für<br />

den Gebrauchswert überschritten.<br />

Baulänge<br />

2,7 km<br />

DTV 2005<br />

1955 Kfz/24 h, 66 SV<br />

Planerische Bearbeitung<br />

Verstärkung <strong>und</strong> Verbreiterung des Fahrbahn im Hocheinbau.<br />

Die Fahrbahn wurde von 5,00 m auf 6,00 m verbreitert, die<br />

Bankette auf jeweils 1,50 m. Die Trassierung wurde auf die<br />

vorhandene Linienführung abgestimmt. Es wurde die Achse<br />

so gelegt, dass die Verbreiterung nur auf einer Fahrbahnseite<br />

erfolgt <strong>und</strong> somit zusammenhängende Bauabschnitte<br />

gewähr leistet waren. Die vorhandenen Längsentwässerungsgräben<br />

wurden neu profi liert. Zusätzlich wurden, je nach<br />

Bedarf, Sickergräben zur Versickerung des Straßenwassers<br />

vorgesehen.<br />

Die Gradiente wurde um ca. 30 cm angehoben, damit der<br />

bestehende Fahrbahnaufbau aus teerhaltiger Einstreudecke<br />

<strong>und</strong> Asphaltschichten belassen werden konnte. Der Profi lausgleich<br />

erfolgte je nach Lage der Gradiente entweder<br />

mittels Asphalttragschicht, Frostschutzschicht oder aufbereitetem<br />

Altasphalt.<br />

Soweit erforderlich wurde die Querneigung verbessert.<br />

Kosten<br />

1,0 Mio. €<br />

Baudurchführung<br />

10.2008 bis 06.2009<br />

Bemerkungen zum kostenbewussten <strong>Bauen</strong><br />

Die Baukosten von rd. 370.000 €/km konnten nur durch eine<br />

Verringerung des Baustandards erzielt werden. So wurde<br />

auf einen frostsicheren Aufbau im Bereich der vorhandenen<br />

Fahrbahn verzichtet (Hocheinbau). Ebenso wurden im überwiegendem<br />

Streckenbereich keine Sickerleitungen eingebaut.<br />

Teilweise sind nur die vorhandenen Entwässerungsgräben<br />

nachprofi liert worden. In den Verbreiterungsbereichen wurden<br />

ebenfalls überwiegend Entwässerungsgräben neu erstellt, die<br />

aber einen erhöhten Unterhaltungsaufwand erfordern. Zudem<br />

konnten 80 % der Baustrecke unter Vollsperrung gebaut werden,<br />

da geeignete Umleitungsstrecken vorhanden waren.<br />

Im Bereich des Waldes wurde der Bewuchs bis zu 10 m vom<br />

Fahrbahnrand zurückgenommen um damit die Übersichtlichkeit<br />

der Strecke wesentlich zu erhöhen, evt. Schutzeinrichtungen<br />

einzusparen, sowie die Gefährdung durch Wind- <strong>und</strong> Schneebrüche<br />

zu minimieren.<br />

vor Ausbau<br />

nach Ausbau<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage A<br />

47


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage B<br />

Anlage B – Staatsstraße 2253;<br />

Ausbau zw. Obernzenn <strong>und</strong> Breitenau<br />

Projekt Staatsstraße 2253, Ausbau zw. Obernzenn<br />

<strong>und</strong> Breitenau<br />

Notwendigkeit der Maßnahme<br />

Der bauliche <strong>und</strong> verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2253<br />

zwischen Obernzenn <strong>und</strong> Breitenau entsprach nicht mehr den<br />

Verkehrserfordernissen. Die Staatsstraße war nicht frostsicher<br />

aufgebaut, Risse, Unebenheiten <strong>und</strong> Flickstellen waren<br />

vorhanden, die ständig einen hohen Unterhaltungsaufwand<br />

er forderten. Außerdem fehlte die erforderliche Querneigung<br />

<strong>und</strong> am Bauanfang war die Linieführung unstetig. Die Breite<br />

betrug ca. 5,00 m. Der vorhandene Asphaltaufbau mit der<br />

teerhaltigen Einstreudecke betrug ca. 6 cm.<br />

Baulänge<br />

0,760 km<br />

DTV 2005<br />

1840 Kfz/24 h, 61 SV<br />

Planerische Bearbeitung<br />

Am Bauanfang wurde auf eine Länge von ca. 200 m ein Vollausbau<br />

mit Verbesserung der Linienführung durchgeführt.<br />

Auf eine Länge von ca. 560 m erfolgte eine Verstärkung <strong>und</strong><br />

Verbreiterung der Fahrbahn im Hocheinbau. Die Fahrbahn<br />

wurde von 5,00 m auf 6,00 m verbreitert, die Bankette auf<br />

jeweils 1,50 m. Die Trassierung wurde bis auf den Vollausbaubereich<br />

auf die vorhandene Linienführung abgestimmt.<br />

Es wurde die Achse so gelegt, dass die Verbreiterung nur<br />

auf einer Fahrbahnseite erfolgt. Im Vollausbau- <strong>und</strong> im östlichen<br />

Verbreiterungsbereich wurden Sickerleitungen eingebaut.<br />

Der vorhandene westliche Längsentwässerungsgraben<br />

wurde neu profi liert.<br />

Die Gradiente wurde im Verbreiterungsbereich um ca. 20 cm<br />

angehoben, damit der bestehende Fahrbahnaufbau aus teerhaltiger<br />

Einstreudecke <strong>und</strong> Asphaltschichten belassen werden<br />

konnte. Der Profi lausgleich erfolgte je nach Lage der Gradiente<br />

entweder mittels Asphalttragschicht, oder mit Frostschutzschichtmaterial.<br />

Soweit erforderlich wurde die Querneigung verbessert.<br />

Kosten<br />

0,365 Mio. €<br />

48<br />

Baudurchführung<br />

04.2008 bis 06.2008<br />

Bemerkungen zum kostenbewussten <strong>Bauen</strong><br />

Die Baukosten von rd. 480.000 €/km konnten nur durch eine<br />

Verringerung des Baustandards erzielt werden. So wurde auf<br />

einen regulären frostsicheren Aufbau im Bereich der vorhandenen<br />

Fahrbahn verzichtet (Hocheinbau). Ebenso wurde nur<br />

eine Fahrbahnbreite von 6,00 m gewählt. Es wurde zur Entwässerung<br />

des Aufbaues die vorhandenen Gräben vertieft.<br />

Überschussmassen wurden im Baubereich wieder eingebaut.<br />

vor Ausbau<br />

nach Ausbau


Anlage C – Staatsstraße 2428,<br />

Umbau Eckartshausen–Wasmuthhausen<br />

Projekt Staatsstraße 2428, Eckartshausen–Wasmuthhausen<br />

Notwendigkeit der Maßnahme<br />

Der bauliche <strong>und</strong> verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2428<br />

zwischen Eckartshausen <strong>und</strong> Wasmuthhausen entsprach<br />

nicht mehr der Verkehrserfordernissen. Die Breite der unebenen<br />

Fahrbahn betrug ca. 4,80 m, die der Bankette i. M. nur<br />

0,50 m. Der 5–8 cm dicke Asphaltaufbau mit einer teerhaltigen<br />

Einstreustrecke hatte Bruchstellen an den Fahrbahnrändern,<br />

die ständig einen hohen Unterhaltungsaufwand erforderten.<br />

Die Baumaßnahme war im Koordinierten Erhaltungs- <strong>und</strong><br />

Bauprogramm (KEB) 2008 – 2011 in der Dringlichkeitsklasse 1<br />

enthalten.<br />

Baulänge<br />

1,3 km<br />

DTV 2005<br />

607 Kfz/24h, SV 41 Kfz/24h<br />

Planerische Bearbeitung<br />

Verstärkung <strong>und</strong> Verbreiterung der Fahrbahn im Hocheinbau.<br />

Die Fahrbahn wurde von 4,80 m auf 6,00 m verbreitert, die<br />

Bankette auf jeweils 1,00 m. Es erfolgte keine Neutrassierung.<br />

Die vorhandenen Längsentwässerungsgräben wurden<br />

neu profi liert. Zusätzlich wurden, je nach Bedarf, Sickergräben<br />

zur Versickerung des Straßenwassers vorgesehen.<br />

Der bestehende Fahrbahnaufbau aus einer teerhaltigen Einstreudecke<br />

<strong>und</strong> Asphaltdeckschichten wurde belassen. Der<br />

Profi lausgleich erfolgte mittels Asphalttragschicht <strong>und</strong> Asphaltdeckschicht.<br />

Die Verbreiterung erfolgte ohne Erstellung<br />

einer Straßenplanung, indem die neuen Fahrbahnränder vor<br />

Ort abgesteckt wurden.<br />

Kosten<br />

ca. 0,450 Mio. €<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage C<br />

Baudurchführung<br />

Juli 2010 bis Anfang September 2010<br />

Bemerkungen zum kostenbewussten <strong>Bauen</strong><br />

Die Baukosten von rd. 350.000 €/km konnten aufgr<strong>und</strong> der<br />

sehr geringen Verkehrsbelastung nur durch eine Verringerung<br />

des Baustandards erzielt werden. So wurde auf einen<br />

frostsicheren Aufbau im Bereich der vorhandenen Fahrbahn<br />

verzichtet (bituminöse Oberbauverstärkung). Ebenso wurden<br />

im überwiegenden Streckenbereich keine Sickerleitungen eingebaut,<br />

teilweise sind nur die vorhandenen Entwässerungsgräben<br />

nachprofi liert worden. In den Verbreiterungsbereichen<br />

wurden überwiegend Entwässerungsgräben neu erstellt, die<br />

aber einen erhöhten Unterhaltungsaufwand erfordern. Es<br />

musste wegen der geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung<br />

gebaut werden, geeignete Umleitungsstrecken waren<br />

vorhanden.<br />

Staatsstraße 2428, Eckartshausen-Wasmuthhausen, vorher<br />

nach Ausbau (Markierung fehlt noch)<br />

49


<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Impressum<br />

Impressum<br />

Herausgeber<br />

Oberste Baubehörde im<br />

Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />

Franz-Josef-Strauß-Ring 4<br />

80539 München<br />

Stand Februar 2012<br />

Bearbeitung<br />

Leiter:<br />

Siegfried Scheuer (Oberste Baubehörde)<br />

Mitarbeiter:<br />

Andreas Fechner (Staatliches Bauamt Ansbach)<br />

Dr. Andreas Hechtl (Oberste Baubehörde)<br />

Hans-Peter Jander (Oberste Baubehörde)<br />

Lutz Mandel (Staatliches Bauamt Ingolstadt)<br />

Wolfgang Maß (Oberste Baubehörde)<br />

Gilbert Peiker (Staatliches Bauamt Landshut)<br />

Stephan Ried (Oberste Baubehörde)<br />

Christoph Rimböck (Staatliches Bauamt Landshut)<br />

Gernot Rodehack (Autobahndirektion Südbayern)<br />

Heinrich Schmidt (Regierung von Mittelfranken)<br />

Pankraz Schwarzmann (Staatliches Bauamt Bamberg)<br />

Dr. Bernd Zanker (Oberste Baubehörde)<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Satz<br />

Löhr & Partner GmbH, München<br />

Druck<br />

Oberste Baubehörde<br />

50


Bildnachweis<br />

Alle Fotos, soweit nicht anders angegeben:<br />

Bayerische Staatsbauverwaltung<br />

Literaturverzeichnis<br />

Erhaltungsmanagement an Straßen in Bayern (bau intern,<br />

Sonderheft August 2011, zweite aktualisierte Aufl age);<br />

Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau,<br />

Wohnungsbau, Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />

Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL);<br />

FGSV Verlag, Köln<br />

Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von<br />

Verkehrsfl ächen (RStO); FGSV Verlag, Köln<br />

Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-<br />

Rückhaltesysteme (RPS); FGSV Verlag, Köln<br />

Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung<br />

(RAS-Ew), FGSV Verlag, Köln<br />

Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu<br />

Straßen- <strong>und</strong> Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger<br />

(RZStra), Bekanntmachung der Obersten Baubehörde<br />

im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom<br />

10. November 2008 (AllMBl S. 707)<br />

Check-Karten Erdbau (aktuelle Ausgabe von März 2011) herausgegeben<br />

von der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />

Staatsministerium des Innern.<br />

<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Literaturverzeichnis, Bildnachweis<br />

51


www.aufbruch.bayern.de

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