Kostenbewusstes Planen und Bauen - Bayerisches ...
Kostenbewusstes Planen und Bauen - Bayerisches ...
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Oberste Baubehörde im<br />
Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong><br />
<strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
Planungshilfen für den Umbau einbahniger,<br />
nicht oder unzureichend ausgebauter Straßen
Bayerische Staatsbauverwaltung<br />
Februar 2012<br />
Bildbeschreibung Titel:<br />
Staatsstraße 2241 Oberbauverstärkung bei Oberndorf (Luftbild: Hajo Dietz, Nürnberg)<br />
Staatsstraße 2200 Wilhelmsthal – Hesselbach, vor Umbau<br />
Staatsstraße 2200 Wilhelmsthal – Hesselbach, nach Umbau
Vorwort<br />
Ein gut ausgebautes Straßennetz ist eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage<br />
für Wirtschaft <strong>und</strong> Wachstum in unserem Land. Der<br />
zu erwartende Verkehrszuwachs stellt uns hier vor große<br />
Herausforderungen – gerade bei der Finanzierung der Infrastruktur.<br />
Das gilt für die Straßen des überörtlichen Verkehrs<br />
genauso wie für die kommunalen Straßen.<br />
Diese „Planungshilfen für den Umbau einbahniger, nicht oder<br />
unzureichend ausgebauter Straßen“ sollen dazu beitragen<br />
die Finanzmittel bestmöglich einzusetzen. Ziel ist es, die<br />
Planer dabei zu unterstützen, die nur begrenzt vorhandenen<br />
Finanzmittel im vorhandenen Straßennetz einzusetzen, um<br />
an möglichst vielen Strecken eine angemessene <strong>und</strong> situationsgerechte<br />
Lösung zu entwickeln. Maßstab ist die deutliche<br />
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse insgesamt. Dies kann<br />
eine Lösung unterhalb des gewohnten Ausbaustandards sein,<br />
wenn dabei die Verkehrssicherheit gewährleistet <strong>und</strong> eine<br />
ausreichende Verkehrsqualität erzielt wird. Bewährte technische<br />
Regelwerke sind mit Blick auf Verkehrssicherheit <strong>und</strong><br />
Dauerhaftigkeit unverzichtbar, dürfen aber nicht schematisch<br />
angewandt werden. „Wirtschaftlich“ heißt auch nicht „billig“!<br />
Gerade im Bereich der Straßenerhaltung <strong>und</strong> des Straßenausbaus<br />
sind dauerhafte Lösungen gefragt.<br />
Nicht nur für Planer, sondern für alle, die im Bereich des Straßenbaus<br />
<strong>und</strong> Straßenverkehrs Verantwortung tragen, bieten<br />
diese Planungshilfen zahlreiche Anregungen zu „kostenbewusstem<br />
<strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>“. Wir wünschen uns, dass die<br />
Planungshilfen intensiv genutzt werden <strong>und</strong> den Lesern wertvolle<br />
Denkanstöße für wirtschaftliche Lösungen geben.<br />
Josef Poxleitner,<br />
Leiter der Obersten Baubehörde<br />
im Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Vorwort<br />
3
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Inhalt<br />
4<br />
Inhalt<br />
1 Vorbemerkungen 6<br />
2 Leitgedanken 7<br />
3 Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau 8<br />
3.1 Straßenrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen 8<br />
3.2 Zur Verbindlichkeit technischer Regelwerke<br />
des Straßenbaus im Allgemeinen 9<br />
3.2.1 Einführung im Bereich der Straßen in staatlicher Verwaltung 9<br />
3.2.2 Technische Regelwerke als allgemein anerkannte Regeln<br />
der Baukunst <strong>und</strong> Technik 9<br />
3.3 Vergabe von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten 10<br />
3.4 Technische Regelwerke <strong>und</strong> Verkehrssicherungspfl icht 10<br />
3.5 Bestimmungsgemäße Anwendung technischer Regelwerke 11<br />
4 Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau 12<br />
4.1 Regelwerk der Forschungsgesellschaft für<br />
Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen 12<br />
4.1.1 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) 12<br />
4.1.2 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues (RStO) 13<br />
4.1.3 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch<br />
Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) 13<br />
4.2 Anwendung der Regelwerke bei Planung <strong>und</strong> Bau 14<br />
5 Zuwendungswesen 16<br />
6 Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> 17<br />
6.1 Vorgehensweise/Situationsanalyse 18<br />
6.2 Bestandsanalyse 19<br />
6.3 Linienführung 19<br />
6.4 Querschnitt 20<br />
6.5 Knotenpunkte 20<br />
6.6 Kreisverkehre 20<br />
6.7 Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong> 21<br />
6.8 Entwässerung 21<br />
6.9 Wiederverwendung 21<br />
6.10 Bankette 23<br />
6.11 Ausstattung 23<br />
6.12 Ausschreibung 23<br />
6.13 Baudurchführung 23<br />
6.14 Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement 23<br />
6.15 Sonstiges 23<br />
7 Hinweise zur Verkehrssicherheit 24
Staatsstraße 2330 – Ausbau südlich Buch<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlagenverzeichnis<br />
Anlagenverzeichnis 25<br />
0.0 Vorgehensweise/Situationsanalyse 26<br />
1.1 Bestandsanalyse 28<br />
2.1 Linienführung 30<br />
3.1 Querschnitt 32<br />
4.1 Knotenpunkte 33<br />
4.2 Kreisverkehre 34<br />
5.1 Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong> 35<br />
5.2 Entwässerung 36<br />
5.3 Wiederverwendung 38<br />
5.4 Bankette 39<br />
6.1 Ausstattung 40<br />
7.1 Ausschreibung 41<br />
8.1 Baudurchführung 44<br />
8.2 Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement 45<br />
9.1 Sonstiges 46<br />
A Projektdossier Staatsstraße 2191 47<br />
Ausbau nördlich Kleingesee<br />
B Projektdossier Staatsstraße 2253 48<br />
Ausbau zw. Obernzenn <strong>und</strong> Breitenau<br />
C Projektdossier Staatsstraße 2428 49<br />
Umbau Eckartshausen – Wasmuthhausen<br />
5
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Vorbemerkungen<br />
1 Vorbemerkungen<br />
Das Nachschlagewerk „<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> –<br />
Planungshilfen für den Umbau einbahniger, nicht oder unzureichend<br />
ausgebauter Straßen“ (Planungshilfen) richtet sich<br />
an alle mit der Planung <strong>und</strong> Baudurchführung befassten<br />
Entscheidungsträger bei Staatlichen Bauverwaltungen, Bauverwaltungen<br />
von Städten, Landkreisen <strong>und</strong> Gemeinden, aber<br />
auch an alle Planer <strong>und</strong> Bauausführende bei Verwaltungen<br />
<strong>und</strong> Ingenieurbüros.<br />
Die Planungshilfen geben aktuelle Hinweise <strong>und</strong> praxisnahe<br />
Anregungen, wie im gesamten Planungs- <strong>und</strong> Bauprozess<br />
durch kostenbewusste Lösungsansätze zur Verfügung stehende<br />
Haushaltsmittel möglichst wirtschaftlich, nachhaltig<br />
<strong>und</strong> zielführend eingesetzt werden können.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> muss mehr denn je das<br />
Handeln der planenden <strong>und</strong> bauenden Verwaltungen prägen, da<br />
– die öffentlichen Haushalte angespannt <strong>und</strong> die Fördermittel<br />
rückläufi g sind<br />
– der Nachholbedarf bei Erhaltung <strong>und</strong> Ausbau der straßenbaulichen<br />
Infrastruktur zunimmt <strong>und</strong><br />
– die Verkehrssicherheit weiter verbessert werden muss.<br />
Der Planer hat neben dem Ziel der Kosteneinsparung bei Trassierung,<br />
Querschnitt, Aufbau <strong>und</strong> Straßenbautechnik insbesondere<br />
die Aspekte Verkehrssicherheit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit<br />
über den Lebenszyklus zu beachten. Der Lebenszyklus der<br />
einzelnen Bestandteile der Verkehrsinfrastruktur bestimmt<br />
letztlich auch deren Folgekosten für die Unterhaltung. Gerade<br />
in Zeiten enger fi nanzieller Spielräume ist besonders wichtig,<br />
dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auch im<br />
Sinne der Nachhaltigkeit bestmöglich eingesetzt werden.<br />
Auch Verkehrsunfälle, die in Bayern zu zwei Drittel den außerörtlichen<br />
Landstraßen zuzuordnen sind, bewirken neben unermesslichem<br />
Leid für die Betroffenen ein erhebliches Ausmaß<br />
an volkswirtschaftlichen Folgekosten. Neben Trassierung <strong>und</strong><br />
Querschnitt bestimmen daher vor allem auch beispielsweise<br />
die Standsicherheit von Banketten <strong>und</strong> das Freihalten der<br />
Seitenräume von festen Hindernissen bzw. die Errichtung<br />
von Schutzsystemen die Verkehrssicherheit <strong>und</strong> damit auch<br />
die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten durch Vermeidung<br />
von Verkehrsunfällen oder zumindest die Verminderung von<br />
Unfallfolgen.<br />
Elemente der Ausstattung, wie Schutzplanken, Beschilderung,<br />
Wegweisung, Fahrbahnmarkierung, sind zur sicheren <strong>und</strong><br />
leichten Orientierung der Verkehrsteilnehmer unabdingbar.<br />
6<br />
Gerade auch in Zeiten des demographischen Wandels bedarf<br />
es hier mit Blick auf die zunehmende Mobilität der Älteren<br />
situationsgerechter Lösungen.<br />
Bei einem Umbau (bestandsorientierter Ausbau) ist von einem<br />
deutlichen Kostenvorteil gegenüber einem Aus- oder Neubau<br />
auszugehen. Dies rechtfertigt auch Einbußen bei der<br />
Verkehrs qualität. Darüber hinaus hat dies in der Regel durch<br />
den geringeren Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> die geringere<br />
Flächeninanspruchnahme weitere Vorteile.<br />
Die Kostenvorteile sind in ihrer Gesamtheit dabei insbesondere<br />
im Hinblick auf den Lebenszyklus, die Verkehrsqualität <strong>und</strong> die<br />
Erfordernisse der Verkehrssicherheit, zu betrachten.<br />
Durch die Ergebnisse der Zustandserfassung <strong>und</strong> -bewertung<br />
(ZEB) ist bekannt, dass der Zustand der Straßen in Bayern in<br />
vielen Fällen verbessert werden muss. Dies betrifft vor allem<br />
den Substanzwert <strong>und</strong> den Gesamtwert bei Staatsstraßen.<br />
Während 37 % des r<strong>und</strong> 13.600 km langen Staatsstraßennetzes<br />
sich in einem guten Zustand befi nden, sind beim<br />
restlichen Netz bauliche Maßnahmen kurz- <strong>und</strong> mittelfristig<br />
erforderlich. Dieses restliche Netz – immerhin über 8.000 km<br />
– sind zu einem nicht unerheblichen Teil auch Staatsstraßen,<br />
die nicht oder unzureichend ausgebaut sind. (Quelle: bau<br />
intern Sonderheft August 2011, zweite aktualisierte Aufl age:<br />
Erhaltungsmanagement an Straßen in Bayern).<br />
Aufbauend auf diesen Ergebnissen beschäftigen sich die hier<br />
vorliegenden Planungshilfen mit einbahnigen, nicht oder unzureichend<br />
ausgebauten Straßen. Mit dieser Eingrenzung wird<br />
neben der Fokussierung auf das o. a. Straßennetz gerade auch<br />
der Problematik begrenzter Mittel bei Fördermaßnahmen von<br />
Kommunen Rechnung getragen.<br />
Die Planungshilfen können bei allen einbahnigen Straßen<br />
angewendet werden. Zu den Planungshilfen gehören nach<br />
Themenfeldern gegliederte Anlagen mit Hinweisen zum Kostenbewussten<br />
<strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> für den Umbau ein bahniger,<br />
nicht oder unzureichend ausgebauter Straßen. Die Planungshilfen<br />
werden zukünftig – sofern z. B. durch Änderung oder<br />
Neufassung von Richtlinien erforderlich – abgeändert oder<br />
neugefasst. In Ziffer 6 werden zu den Themenfeldern (Ziffern<br />
6.1 bis 6.15) nur einige Anmerkungen gegeben, die vollständigen<br />
Hinweise können den Anlagen entnommen werden.
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Leitgedanken<br />
2 Leitgedanken<br />
Aufgabe ist die Straßeninfrastruktur mit den verfügbaren<br />
Mitteln nachhaltig zu erhalten <strong>und</strong> zu verbessern.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> erfordert die den örtlichen<br />
<strong>und</strong> verkehrlichen Verhältnissen angemessene Anwendung<br />
der Regelwerke. Dies bedeutet vorhandene Spielräume<br />
zu nutzen. Auch die Einhaltung unterer Grenzen der<br />
Regelwerke ist im Regelfall eine verkehrssichere Lösung.<br />
In begründeten Einzelfällen kann auch von den Regelwerken<br />
abgewichen werden, wenn trotzdem eine verkehrssichere<br />
Lösung gewährleistet ist.<br />
Bei der Abwägung zwischen kostengünstigen <strong>und</strong> wünschenswerten<br />
Lösungen sind die verschiedenen Gesichtspunkte in<br />
einer Gesamtbetrachtung zu sehen. Dabei ist nicht allein das<br />
Einzelprojekt maßgebend. Ziel ist es, mit den verfügbaren<br />
Haushaltsmitteln einen möglichst großen Streckenanteil im<br />
Gesamtnetz zu verbessern.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Bauen</strong> erfordert eine Lebenszyklusbetrachtung:<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> heißt nicht „billig<br />
<strong>Bauen</strong>“, sondern wirtschaftlich <strong>Bauen</strong>.<br />
Staatsstraße 2261 – Umbau bei Rosenbirkach<br />
7
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />
Staatsstraße 2241 – Fahrbahnschäden bei Oberndorf Staatsstraße 2241 – Oberbauverstärkung bei Oberndorf<br />
3 Verbindlichkeit technischer Regelwerke im<br />
Straßenbau<br />
3.1 Straßenrechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Nach § 4 Satz 1 <strong>und</strong> 2 FStrG haben die Straßenbaulastträger<br />
dafür einzustehen, dass ihre Bauten allen Anforderungen<br />
der Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung genügen. Behördlicher Genehmigungen,<br />
Erlaubnisse <strong>und</strong> Abnahmen durch andere als<br />
die Straßenbaubehörden bedarf es nicht. Damit unterliegen<br />
Baumaßnahmen an B<strong>und</strong>esfernstraßen ausschließlich der<br />
sicherheitsrechtlichen Generalklausel des § 4 FStrG <strong>und</strong><br />
nicht dem Bauordnungsrecht der Länder. Die Einhaltung<br />
dieser Sicherheitsstandards haben die Straßenbaubehörden<br />
in eigener Verantwortung zu gewährleisten. Als sog. Eigenüberwacher<br />
haben sie eine Doppelfunktion; sie sind zugleich<br />
Bauherr <strong>und</strong> hoheitliche Bauaufsicht. Entsprechende Regelungen<br />
enthält das Bayer. Straßen- <strong>und</strong> Wegegesetz. Gemäß<br />
Art. 9 Abs. 2 BayStrWG sind beim Bau <strong>und</strong> der Unterhaltung<br />
der Straßen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst<br />
<strong>und</strong> Technik zu beachten. Die Straßenbaubehörde trägt nach<br />
Art. 10 Abs. 1 BayStrWG die Verantwortung dafür, dass die<br />
öffentlich-rechtlichen Vorschriften <strong>und</strong> die allgemein anerkannten<br />
Regeln der Technik eingehalten werden. Im Einklang<br />
8<br />
mit dieser vollen Eigenverantwortung der Straßenbaubehörde<br />
hat Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO Anlagen des öffentlichen Verkehrs<br />
aus ihrem Geltungsbereich ausgenommen.<br />
Nach der Organisationsnorm des Art. 72 BayStrWG werden<br />
die sich aus dem Bau <strong>und</strong> der Unterhaltung der öffentlichen<br />
Straßen ergebenden Aufgaben von den Bediensteten der damit<br />
befassten Körperschaften in Ausübung eines öffentlichen<br />
Amtes wahrgenommen. Die Erfüllung aller Aufgaben der<br />
Straßenbaulast wird damit zur schlichthoheitlichen Tätigkeit<br />
bestimmt. Wird in Ausübung eines öffentlichen Amtes ein<br />
Dritter geschädigt, haftet die Körperschaft der Straßenbaubehörde<br />
nach den Gr<strong>und</strong>sätzen der Amtshaftung, vgl. § 839<br />
BGB i.V.m. Art. 34 GG.<br />
Die genannten sicherheitsrechtlichen Generalklauseln gelten<br />
für staatliche <strong>und</strong> kommunale Straßenbaubehörden <strong>und</strong> zwar<br />
für den Neubau von Straßen wie für deren Unterhaltung <strong>und</strong><br />
Instandsetzung.
3.2 Zur Verbindlichkeit technischer Regelwerke des<br />
Straßenbaus im Allgemeinen<br />
3.2.1 Einführung im Bereich der Straßen in staatlicher<br />
Verwaltung<br />
Für die B<strong>und</strong>esfernstraßen in der Baulast des B<strong>und</strong>es bittet<br />
das B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />
die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung, be -<br />
stimmte technische Regelwerke anzuwenden. Dementsprechend<br />
führen die Länder diese Regelwerke durch<br />
Verwaltungsvorschriften bzw. -richtlinien für ihre nachgeordneten<br />
Behörden ein. Die Anwendung des einzelnen Regelwerks<br />
ist damit für B<strong>und</strong>esfern- <strong>und</strong> Landes- bzw. Staatsstraßen<br />
sowie sonstige Straßen in staatlicher Verwaltung<br />
aufgr<strong>und</strong> der Verwaltungshierarchie verbindlich.<br />
3.2.2 Technische Regelwerke als allgemein<br />
anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />
Für Straßenbaulastträger außerhalb der staatlichen Straßenbauverwaltung,<br />
insbesondere Kommunen, entfalten die<br />
staatlichen Verwaltungsrichtlinien keine Bindungswirkung.<br />
Ob technische Regelwerke auch für Kommunen verbindlich<br />
sind, hängt davon ab, ob sie als allgemein anerkannte Regeln<br />
der Baukunst <strong>und</strong> Technik einzustufen sind.<br />
Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik sind<br />
Empfehlungen Sachverständiger, die nach wissenschaftlicher<br />
Erkenntnis unangreifbar <strong>und</strong> in der Praxis bewährt sind, Allgemeingut<br />
der auf dem betreffenden Gebiet tätigen Fachleute<br />
geworden sind <strong>und</strong> von deren überwiegender Mehrzahl als<br />
richtig angesehen werden. Hierunter fällt nur ein begrenzter<br />
Gr<strong>und</strong>bestand von technischen Regeln, die zur Gewährleistung<br />
der Sicherheit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit der Bauwerke unverzichtbar<br />
sind. DIN-Normen können in Teilbereichen allgemein<br />
anerkannte Regeln der Technik enthalten; dies ist aber für<br />
jedes Regelwerk gesondert zu beurteilen. Ansonsten dienen<br />
sie der Standardisierung <strong>und</strong> sind als solche unverbindlich.<br />
Entsprechendes gilt auch für den Großteil der technischen Regelwerke<br />
des Straßenbaues, die durch bestimmte Standards<br />
die Einheitlichkeit, Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Zweckmäßigkeit des<br />
Straßennetzes von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern sicherstellen sollen.<br />
Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong> Technik sind<br />
(auch) über die sicherheitsrechtlichen Generalklauseln des § 4<br />
Satz 1 FStrG bzw. Art. 9 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 BayStrWG für<br />
alle Straßenbaulastträger verbindlich.<br />
Kreisstraße WUN1 – Ausbau nördlich Weißenstadt<br />
Staatsstraße 2220 – Umbau bei Deining<br />
9
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />
3.3 Vergabe von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten<br />
Die Verantwortung für die Sicherheit der Baumaßnahmen obliegt<br />
ausschließlich der Straßenbaubehörde. Bei der Vergabe<br />
von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten an einen Dritten kommt<br />
mit diesem ein Werkvertrag zustande. Der Straßenbaulastträger<br />
haftet für das Verschulden des Dritten als Erfüllungsgehilfen<br />
gemäß § 278 BGB nach den zivilrechtlichen Vorschriften.<br />
Nach außen bleibt allein die Straßenbaubehörde<br />
verantwortlich. Deshalb ist bei der Vergabe an Dritte eine<br />
angemessene Kontrolle des Auftragnehmers geboten, für<br />
die wiederum ausreichendes Fachpersonal bei der Straßenbaubehörde<br />
vorhanden sein muss.<br />
3.4 Technische Regelwerke <strong>und</strong> Verkehrssicherungspfl<br />
icht<br />
Nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte wird für die Verletzung<br />
der Verkehrssicherungspfl icht auf öffentlichen Straßen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nach den zivilrechtlichen Bestimmungen der<br />
§§ 823 ff. gehaftet. Die Länder können aber – wie in Art. 72<br />
BayStrWG geschehen – die zivilrechtliche Haftung in eine<br />
Amtshaftung nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG überführen.<br />
Wer eine Gefahrenlage schafft, ist demnach verpfl ichtet, die<br />
notwendigen <strong>und</strong> zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um<br />
eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Der Straßenbaulastträger<br />
hat den Verkehrsteilnehmer vor Gefahren<br />
zu schützen, die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt<br />
nicht rechtzeitig erkennen oder beherrschen kann. Beim<br />
Einsturz von Bauwerken greift als Sonderfall der allgemeinen<br />
Verkehrssicherungspfl icht die Bestimmung des § 836 BGB<br />
ein: Wenn der Einsturz die Folge fehlerhafter Errichtung oder<br />
mangelhafter Unterhaltung ist <strong>und</strong> dadurch ein Schaden<br />
entstanden ist, wird das Verschulden des Besitzers des Bauwerks<br />
vermutet, d. h. die Beweislast kehrt sich um.<br />
Die Nichtbeachtung eines technischen Regelwerks wie einer<br />
DIN-Norm ist als solche keine Verletzung der Verkehrssicherungspfl<br />
icht. Beim Nachweis des fehlenden Verschuldens<br />
spielen aber DIN-Normen eine erhebliche Rolle, insbesondere<br />
wenn sie allgemein anerkannte Regeln der Baukunst <strong>und</strong><br />
Technik enthalten. Wenn ein Verkehrssicherungspfl ichtiger<br />
sich an den Anforderungen solcher DIN-Regeln orientiert<br />
<strong>und</strong> darüber hinausgehende Maßnahmen unterlässt, spricht<br />
der Anscheinsbeweis gegen eine schuldhafte Verletzung der<br />
Verkehrssicherungspfl icht. Der BGH hat dies mit Urteil vom<br />
21.01.1988 III ZR 66/68 für die Hauptprüfung nach DIN 1076<br />
ausdrücklich bestätigt.<br />
10<br />
Staatsstraße 2141 – Einbau Decktragschicht bei Hinzlbach
Staatsstraße 2261 – Umbau bei Rosenbirkach<br />
3.5 Bestimmungsgemäße Anwendung technischer<br />
Regelwerke<br />
Auch bei einer gr<strong>und</strong>sätzlichen Verpfl ichtung zur Anwendung<br />
eines technischen Regelwerks ergeben sich regelmäßig aus<br />
dessen Inhalt Maßgaben <strong>und</strong> Einschränkungen bei seiner Anwendung<br />
auf den konkreten Einzelfall.<br />
In jedem Fall ist zunächst der Anwendungsbereich des Regelwerks<br />
eindeutig zu klären, insbesondere ob es für den<br />
Neubau, den Ausbau, den Umbau oder auch für den Bestand<br />
von Straßen gilt. Die bestimmungswidrige Anwendung von<br />
Regelwerken für den Neu- <strong>und</strong> Ausbau auf den Bestand führt<br />
oft zu wirtschaftlich unvertretbaren Lösungen.<br />
Weiterhin ist zu klären, ob das Regelwerk im Einzelnen<br />
– Empfehlungen von Regellösungen<br />
– Soll-Vorschriften mit Beurteilungsspielräumen oder<br />
– ausnahmsweise strikte (Muss-)Vorschriften<br />
enthält. Beurteilungsspielräume oder Regelungen mit<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Verbindlichkeit technischer Regelwerke im Straßenbau<br />
Bandbreiten sind konsequent zu nutzen. Auch bei strikten<br />
Vorschriften in technischen Regelwerken ist die Möglichkeit<br />
einer Abweichung zu prüfen; insbesondere wenn eine technisch<br />
gleichwertige Alternative verfügbar ist. Die wichtigsten<br />
Beurteilungskriterien, ob Spielräume bestehen oder Abweichungen<br />
vom Regelwerk in Betracht kommen, sind<br />
– die konkrete Verkehrsbedeutung der Straße<br />
– die Unfallsituation vor Ort<br />
– die Sicherheitsrelevanz der von dem Regelwerk erfassten<br />
Planungsparameter oder Straßenbestandteile <strong>und</strong><br />
– das Vermeidungsgebot bei Eingriffen in Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />
Solche Abwägungen sind von der Straßenbaubehörde in geeigneter<br />
Form zu dokumentieren, um in Schadensfällen den<br />
Nachweis des rechtmäßigen Verhaltens führen zu können.<br />
11
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />
4 Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />
4.1 Regelwerk der Forschungsgesellschaft für<br />
Straßen- <strong>und</strong> Verkehrswesen<br />
Das deutsche Regelwerk für Planung <strong>und</strong> Bau von Straßen<br />
wird innerhalb der Forschungsgesellschaft für Straßen- <strong>und</strong><br />
Verkehrswesen (FGSV) von anerkannten Fachleuten aus<br />
Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung, von Baufi rmen <strong>und</strong> Ingenieurbüros<br />
sowie Verwaltungen erarbeitet <strong>und</strong> basiert daher auf<br />
einem umfassenden Erfahrungshorizont.<br />
Das Regelwerk der FGSV ist in die Kategorien Regelwerke<br />
<strong>und</strong> Wissensdokumente gegliedert.<br />
Regelwerke sind Veröffentlichungen der FGSV, die entweder<br />
– regeln, wie technische Sachverhalte geplant oder realisiert<br />
werden müssen bzw. sollen (R 1) oder<br />
– empfehlen, wie diese geplant oder realisiert werden sollten<br />
(R 2).<br />
Wissensdokumente sind Veröffentlichungen der FGSV, die<br />
den aktuellen Stand des Wissens aufzeigen <strong>und</strong> erläutern,<br />
wie ein technischer Sachverhalt zweckmäßigerweise behandelt<br />
werden kann oder schon erfolgreich behandelt worden<br />
ist. Dabei werden die jeweils neuesten Erkenntnisse aus<br />
Forschung <strong>und</strong> Praxis berücksichtigt.<br />
Wenn dieses Regelwerk angewandt wird, kann davon ausgegangen<br />
werden, dass die Planung technisch einwandfrei ist<br />
<strong>und</strong> sich „auf der sicheren Seite“ bewegt. Die Regelwerke eröffnen<br />
Spielräume, die es zu nutzen gilt. Darüber hinaus sind<br />
Abweichungen möglich <strong>und</strong> können im Einzelfall auch sinnvoll<br />
<strong>und</strong> wirtschaftlich geboten sein.<br />
Im Folgenden wird auf die für den Umbau wesentlichsten<br />
Regelwerke eingegangen. Zitate aus den Richtlinienwerken<br />
sind in kursiver Schrift dargestellt. Die genannten Ziffern beziehen<br />
sich auf die entsprechenden Abschnitte der einzelnen<br />
Richtlinien.<br />
12<br />
4.1.1 Richtlinien für die Anlage von Landstraßen<br />
(RAL)<br />
Wesentliche Planungsgr<strong>und</strong>lagen für Landstraßen sind die<br />
„Richtlinien für die Anlage von Landsstraßen (RAL)“, die<br />
als R1-Regelwerk in 2012 eingeführt werden. Sie enthalten<br />
überwiegend Soll- <strong>und</strong> nur wenige Muss-Vorgaben.<br />
Obwohl der Einführungserlass zur RAL abzuwarten bleibt,<br />
enthalten diese Planungshilfen bereits Hinweise zur RAL,<br />
die auch im Vorgriff zur Einführung im Hinblick auf „<strong>Kostenbewusstes</strong><br />
<strong>Planen</strong>“ beachtenswert erscheinen.<br />
Die RAL gelten für den Neubau sowie den Um- <strong>und</strong> Ausbau<br />
von Landstraßen, bei Erhaltungsmaßnahmen sind die Zusätzliche<br />
Technische Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für die<br />
bauliche Erhaltung von Asphalt-/Betonbefestigungen (ZTV BEA-<br />
StB/ZTV BEB-StB) zu beachten. Die RAL behandeln den planerischen<br />
Entwurf von Landstraßen <strong>und</strong> gelten für die Kategorien<br />
LS I bis LS IV (großräumige bis nahräumige Verbin dungen nach<br />
den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung (RIN)). Für kleinräumige<br />
Straßen (LS V) gelten sie hingegen nicht.<br />
Landstraßen in diesem Sinne sind anbaufreie, einbahnige<br />
Straßen mit plangleichen oder planfreien Knotenpunkten<br />
außerhalb bebauter Gebiete. Darunter fallen auch kurze<br />
anbau freie, zweibahnige Straßenabschnitte. Längere zweibahnige<br />
Abschnitte sind dagegen nach den Richtlinien für<br />
Autobahnen (RAA) zu planen (RAL Abschnitt 1.1).<br />
Die RAL enthalten Gr<strong>und</strong>sätze, Entwurfselemente <strong>und</strong> Ausstattungsmerkmale<br />
für Neubau, Umbau <strong>und</strong> Ausbau von Landstraßen<br />
(RAL Abschnitt 1.3). Sie dienen als Gr<strong>und</strong>lage zum<br />
Entwurf für sichere <strong>und</strong> funktionsgerechte Landstraßen. Die<br />
Festlegungen haben das Ziel, die Ausbildung der Landstraßen<br />
soweit wie möglich zu standardisieren (RAL Abschnitt 1.1).<br />
Die RAL richten sich an Planer <strong>und</strong> Straßenbauverwaltungen.<br />
Die RAL bieten keine geschlossenen Lösungen für alle Entwurfsaufgaben.<br />
Sie eröffnen dem Planer jedoch einen Ermessenspielraum<br />
für die Abwägung verschiedener Nutzungsansprüche<br />
<strong>und</strong> Ziele. Abweichungen von den Regelwerten sind<br />
möglich <strong>und</strong> im Einzelfall zu begründen (RAL Abschnitt 1.2).<br />
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden <strong>und</strong> die Polizei<br />
sind jeweils im Planungsstadium frühzeitig einzubinden, wenn<br />
Festlegungen im Hinblick auf die sich später ergebenden Verkehrsregelungen<br />
getroffen werden müssen.
4.1.2 Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues<br />
(RStO)<br />
Im Bereich des Oberbaues stellen die „Richtlinien für die<br />
Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsfl ächen“ (RStO)<br />
den allgemeinen Stand der Technik dar. Die RStO regeln als<br />
R1-Regelwerk die Standardfälle für den standardisierten Oberbau<br />
bei Neubau <strong>und</strong> die Erneuerung von Straßenverkehrsfl<br />
ächen innerhalb <strong>und</strong> außerhalb geschlossener Ortschaften.<br />
Die RStO enthalten überwiegend Soll-Vorgaben.<br />
Bei Erhaltungsmaßnahmen sind die „Zusätzlichen Technischen<br />
Vertragsbedingungen <strong>und</strong> Richtlinien für die bauliche<br />
Erhaltung von Asphalt-/Betonbefestigungen“ (ZTV BEA-StB/<br />
ZTV BEB-StB) zu beachten.<br />
4.1.3 Richtlinien für passiven Schutz an Straßen<br />
durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS)<br />
Die RPS gelten als R1-Regelwerk für die Absicherung von<br />
Gefahrenstellen bei Neu-, Um- oder Ausbau von Straßen.<br />
Sie sind zudem anzuwenden bei neuen Gefahrenstellen an<br />
vorhandenen Straßen, bei der Erneuerung von Fahrzeug-<br />
Rückhaltesystemen wegen Alterung <strong>und</strong> bei Unfallhäufungsstellen<br />
mit Überwiegen der Unfallart „Abkommen von der<br />
Fahrbahn“ (RPS Abschnitt 1). Sie enthalten fast ausschließlich<br />
Muss-Vorgaben.<br />
Staatsstraße 2220 – Umbau bei Deining<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />
13
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />
4.2 Anwendung der Regelwerke bei Planung <strong>und</strong><br />
Bau<br />
Bereits in den ersten Planungsschritten eines Projekts werden<br />
entscheidende Weichen für das „Kostenbewusste <strong>Planen</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>“ gestellt. Dieser Verantwortung muss sich jeder<br />
Planer stets bewusst sein <strong>und</strong> sich den damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Herausforderungen stellen.<br />
Wie unter Ziffer 3 dargestellt, sind die Planungsrichtlinien<br />
nicht starr anzuwenden, sondern bieten zahlreiche Spielräume,<br />
die erhebliches Potential im Hinblick auf „<strong>Kostenbewusstes</strong><br />
<strong>Planen</strong>“ beinhalten. Unterschieden werden muss<br />
innerhalb der Richtlinien in Soll-Vorgaben (Soll-Bestimmungen)<br />
<strong>und</strong> noch verbindlichere Muss-Vorgaben (Muss-Bestimmungen).<br />
Das Ausnutzen dieser Spielräume oder erforderlichenfalls<br />
das Abweichen von den Vorgaben liegt in der Verantwortung<br />
des Planers. Dabei ist schrittweise vorzugehen:<br />
– 1. Schritt: Spielräume zur Minimierung innerhalb der Richtlinien<br />
nutzen.<br />
– 2. Schritt: Abweichung von Soll-Bestimmungen sind möglich,<br />
müssen aber abgewogen <strong>und</strong> begründet werden.<br />
– 3. Schritt: Abweichung von Muss-Bestimmungen sind<br />
nur ausnahmsweise möglich, bedürfen aber einer sehr<br />
sorg fältigen Abwägung <strong>und</strong> Begründung. Im Vordergr<strong>und</strong><br />
stehen hier die Verkehrssicherheit <strong>und</strong> die konkrete Verkehrsbedeutung<br />
der Straße. Gegebenenfalls ist zu prüfen,<br />
ob zusätzlich straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen<br />
veranlasst sind.<br />
14<br />
Die nachfolgend aufgeführten Auszüge aus den RAL zeigen,<br />
dass die Planungsrichtlinien für die Linienführung <strong>und</strong> Querschnittsgestaltung<br />
von einbahnigen Straßen Spielräume bieten,<br />
die genutzt werden sollen:<br />
RAL Abschnitt 2.2:<br />
„Da Fahrfehler nicht gänzlich ausgeschlossen werden können,<br />
sollen Seitenräume so ausgebildet werden, dass die Unfallfolgen<br />
beim Abkommen von der Fahrbahn möglichst gering<br />
bleiben.“ (Standfeste Bankette, Hindernisfreier Seitenraum<br />
bzw. Vermeidung von Schutzplanken, wo möglich; Bau von<br />
Schutzeinrichtungen wo erforderlich).<br />
RAL Abschnitt 2.5:<br />
„Bei den Kosten für den Baulastträger sind die Investitionskosten<br />
einschließlich der Kosten für die erforderlichen Ausgleichs-<br />
<strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen sowie die laufenden Kosten<br />
für die Erhaltung <strong>und</strong> betriebliche Straßenunterhaltung zu<br />
berücksichtigen. Der so berechnete Gesamtaufwand soll für<br />
den Baulastträger möglichst gering sein.“<br />
RAL Abschnitt 3.2:<br />
„Wenn die Verkehrsnachfrage einer Straße einer bestimmten<br />
Kategorie – außer bei Kategorie LS III – über einen oder mehrere<br />
zusammenhängende Netzabschnitte außergewöhnlich<br />
gering ist, kann die Straße auch mit einer niederrangigen Entwurfsklasse<br />
geplant werden.“
Gerade beim Umbau kann ein Abweichen (Schritt 2 bzw. 3)<br />
erforderlich werden <strong>und</strong> im Einzelfall in der Abwägung aller<br />
Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Natur-<br />
<strong>und</strong> Umweltschutz, Umsetzbarkeit von Projekten) durchaus<br />
sinnvoll <strong>und</strong> vertretbar sein. Darauf wird im Abschnitt 2.1 der<br />
RAL explizit hingewiesen:<br />
RAL Abschnitt 2.1:<br />
„Landstraßen“ … „ sollen so geplant werden, dass sie sich<br />
dem Gelände gut anpassen <strong>und</strong> somit möglichst kostengünstig<br />
herzustellen, zu erhalten sowie zu betreiben sind.<br />
Die vorgenannten Ansprüche müssen im Planungsprozess<br />
abgewogen werden. Die Gr<strong>und</strong>lagen hierfür bilden auf unterschiedlichen<br />
Stufen der Planung in der Regel mehrere zur<br />
Diskussion stehende Entwurfsvarianten.<br />
Durch eine Abwägung der Ziele<br />
– Verkehrssicherheit<br />
– Verkehrsqualität<br />
– Umweltverträglichkeit<br />
unter Berücksichtigung der Baulastträgerkosten lassen sich<br />
vorteilhafte Varianten entwickeln. Dabei gilt es eine Lösung<br />
heraus zu arbeiten, bei welcher der größte Nutzen für die Gesellschaft<br />
mit möglichst geringem Aufwand erreicht wird.“ …<br />
„In zu begründenden Ausnahmefällen können im Rahmen<br />
der Abwägung Abweichungen von den Festlegungen der<br />
Ziffern 3 bis 7 erforderlich werden.“<br />
Im Bereich der Bautechnik bieten die einschlägigen Richtlinien<br />
im Vergleich zu den Planungsrichtlinien weniger Spielräume.<br />
Abweichungen von den RStO werden gerade unter dem Eindruck<br />
der Schäden im Winter 2010/2011 gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
in Betracht gezogen, da vermeintliche Einsparpotentiale durch<br />
die zu erwartende verkürzte Lebensdauer <strong>und</strong> den hohen<br />
Unterhaltungsaufwand (z. B. Beseitigung von Frostschäden<br />
bei nicht tragfähig ausgebauten Straßen) mehr als in Frage<br />
zu stellen sind.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />
Staatsstraße 2192 – Oberbauverstärkung nördlich Kleingesee Kreisstraße AN12 in Wolframs–Eschenbach<br />
Bei der Wahl der Bauweise sind die örtlichen Gegebenheiten,<br />
regionale Erfahrungen, technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Gesichtspunkte<br />
sowie Umweltbedingungen, wie z. B.:<br />
– Verwendung örtlicher Baustoffe<br />
– Stufenweiser Aufbau<br />
– Verwendung von industriellen Nebenprodukten<br />
<strong>und</strong> Recycling-Baustoffen<br />
– Nutzungsbedingte Besonderheiten<br />
– Erhaltungsstrategien<br />
zu berücksichtigen (RStO, Abschnitt 2.4.1).<br />
Bei Erneuerungen bieten die RStO einen Spielraum bei der<br />
Festlegung des Straßenaufbaus. So ist z. B. die Einhaltung der<br />
Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus nicht erforderlich,<br />
wenn vorhandene Schäden nicht auf mangelnde Frostsicherheit<br />
zurückzuführen sind <strong>und</strong> die zukünftige Verkehrsbelastung<br />
höchstens in eine Bauklasse höher als bisher einzuordnen ist<br />
(RStO, Abschnitt 4.2).<br />
Darüber hinaus können <strong>und</strong> sollen bei Vorliegen besonderer<br />
Gegeben heiten auf Verkehrsfl ächen in geschlossener Ortslage<br />
oder beim Umbau Abweichungen von den Regelungen zur<br />
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erwogen werden.<br />
Weil Abweichungen von den RPS aus Sicherheitsgründen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in Frage kommen, soll bereits im Planungsstadium<br />
geprüft werden, ob der Schutz nicht besser durch<br />
Vermeidung oder bauliche Umgestaltung von Gefahrenstellen<br />
erreicht werden kann. Diese können z. B. sein:<br />
– Hinreichender Abstand der Straße von schutzbedürftigen<br />
Bereichen<br />
– Hinreichender Abstand der Straße von festen Hindernissen<br />
im Seitenraum<br />
– Hindernisfreien Seitenraum herstellen<br />
– Geländenahe Trassierung<br />
– Flache Böschungen<br />
15
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Zuwendungswesen<br />
5 Zuwendungswesen<br />
Die Kommunalstraßen haben mit r<strong>und</strong> 120.000 km den weitaus<br />
größten Anteil am Straßennetz in Bayern. Dieses Netz<br />
zeigt an vielen Stellen zunehmende, teils bereits gravierende<br />
Rückstande bei Erhaltung <strong>und</strong> Ausbau. In geeigneten Fällen<br />
kann mit einem bestandsorientierten Ausbau eine situationsgerechte<br />
Lösung gef<strong>und</strong>en werden, die auch den Erhaltungsrückstand<br />
beseitigt.<br />
Zwar ist das technische Regelwerk der FGSV für die kommunalen<br />
Baulastträger nicht verbindlich, sie sind jedoch als eine<br />
geeignete fachliche Hilfestellung zur Anwendung empfohlen.<br />
Daher werden sie zur Beurteilung der technischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />
Qualität von Fördermaßnahmen regelmäßig<br />
herangezogen.<br />
Die Bezirksregierungen <strong>und</strong> die Staatlichen Bauämter sind<br />
aufgefordert, die Kommunen bei der Beratung bei Förderprojekten<br />
zu kostenbewusstem <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> zu ermutigen<br />
<strong>und</strong> bei der Beurteilung von Förderanträgen die Hinweise der<br />
vorliegenden Planungshilfen zu berücksichtigen. Förderprojekte,<br />
die unter Beachtung dieser Hinweise geplant <strong>und</strong> gebaut<br />
werden, sind zuwendungsfähig <strong>und</strong> können Fördermittel aus<br />
dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfi nanzierungsgesetz<br />
(BayGVFG) <strong>und</strong>/oder dem Finanzausgleichgesetz (FAG) erhalten,<br />
soweit die allgemeinen Fördervoraussetzungen (Verbesserung<br />
der Verkehrsverhältnisse) gegeben sind. Reine<br />
Maßnahmen zur baulichen Erhaltung sind nicht förderfähig.<br />
Die Einzelheiten zum verwaltungsmäßigen Vollzug von Zuwendungen<br />
im Straßenbau regeln die „Richtlinien für die<br />
Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- <strong>und</strong><br />
Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger“ (RZStra).<br />
Die RZStra enthält allgemeine Hinweise zu Kosten <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />
sowie zur Straßenplanung von Zuwendungsmaßnahmen.<br />
Folgende Aussagen der RZStra sind daher im<br />
Hinblick auf ein kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> zu berücksichtigen:<br />
Punkt 4.2 RZStra: „Das Vorhaben muss (…) bau- <strong>und</strong> verkehrstechnisch<br />
einwandfrei <strong>und</strong> unter Berücksichtigung des<br />
Gr<strong>und</strong>satzes der Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Sparsamkeit geplant<br />
sein (…)“<br />
16<br />
Punkt 11.2.3 RZStra: „Der Bauverwaltung obliegt die baufachliche<br />
Stellungnahme. Sie erstreckt sich umfassend auf die<br />
Fördervoraussetzungen des Abschnitts I <strong>und</strong> die Abstimmung<br />
mit den Vorhaben anderer Beteiligter. Hierbei sind im Hinblick<br />
auf eine sparsame Verwendung der zur Verfügung stehenden<br />
Mittel die Notwendigkeit <strong>und</strong> Dringlichkeit sowie Art <strong>und</strong> Umfang<br />
des Vorhabens mit aller Sorgfalt zu beurteilen. Außerdem<br />
ist zu beachten, dass die einschlägigen Planungsrichtlinien<br />
nur Regelwerte enthalten, von denen in Einzelfällen eine<br />
Abweichung erforderlich sein kann. Will ein Antragsteller ein<br />
Vorhaben in begründeten Fällen in einem geringeren Umfang<br />
oder in einfacherer Ausgestaltung durchführen, so ist dies nur<br />
zu beanstanden, wenn dabei gegen höherrangige Rechtsvorschriften<br />
oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen würde.“<br />
Bei einem etwaigen wesentlichen Abweichen von den Richtlinien<br />
sollte der Zuwendungsgeber bereits im Vorfeld in die<br />
Planung einbezogen werden, um Fehlplanungen entgegenzuwirken.<br />
Das angedachte Konzept sollte daher frühzeitig mit<br />
dem Staatlichen Bauamt bzw. der Bezirksregierung gr<strong>und</strong>legend<br />
abgestimmt werden, bevor die Planung im Detail aufgenommen<br />
wird. In die Abstimmung <strong>und</strong> Betrachtung ist auch<br />
die Frage einzubeziehen, ob mit der Planung das Förderziel<br />
erreicht werden kann.<br />
Kreisstraße WUN1 – Ausbau nördlich Weißenstadt
6 Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
Die vorliegenden Planungshilfen sollen in erster Linie bei Um-,<br />
Ausbau- <strong>und</strong> Bestandserhaltungsmaßnahmen im Zuge bestehender,<br />
vor allem nicht oder unzureichend ausgebauter, einbahniger<br />
Straßen angewendet werden. Die Abweichung von<br />
geltenden Richtlinien setzt aber auch bei Um- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen<br />
immer eine sorgfältige Analyse <strong>und</strong> Begründung<br />
voraus, wobei verstärkt wirtschaftliche Aspekte zu gewichten<br />
sind. Entscheidend ist, dass mit der letztendlich gewählten<br />
Lösung eine längerfristige Verbesserung der Substanz ohne<br />
Verschlechterung der Verkehrssicherheit bzw. im Falle von<br />
unfallauffälligen Straßenabschnitten eine Verbesserung der<br />
Verkehrssicherheit erreicht wird. Da letztlich jede Straße ein<br />
Prototyp mit individuellen Randbedingungen ist, können hierfür<br />
keine pauschalen Standardlösungen mit festen Entscheidungskriterien<br />
gegeben werden. Vielmehr ist immer eine<br />
umfassende <strong>und</strong> entsprechend zeitintensive Einzelfallbetrachtung<br />
des zuständigen Planers erforderlich. Dieser Aufwand<br />
lohnt sich aber, wenn als Ergebnis ein situationsgerechter<br />
reduzierter Um- oder Ausbau eines sanierungsbedürftigen<br />
Straßenabschnitts realisiert werden kann.<br />
Staatsstraße 2233 – Ausbau südlich Painten<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
17
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
6.1 Vorgehensweise/Situationsanalyse<br />
Am Beginn jeder Baumaßnahme steht eine umfassende<br />
Situationsanalyse. Die vorhandenen Mängel baulicher <strong>und</strong><br />
verkehrlicher Art sind zu erfassen <strong>und</strong> zu bewerten. Unter<br />
Berücksichtigung der zukünftigen Verkehrsbelastung <strong>und</strong><br />
der zukünftigen Funktion der Straße ist die geeignete Maßnahmenart<br />
(Erhaltungsmaßnahme ausreichend oder Umbau?)<br />
auszuwählen. Ziel einer jeden Baumaßnahme muss die Verbesserung<br />
der bestehenden Situation unter Berücksichtigung<br />
der vorliegenden Randbedingungen, der Rechtsvorschriften<br />
<strong>und</strong> der zur Verfügung stehenden Finanzmittel sein.<br />
Ist die schlechte Straßensubstanz ursächlich für die Maßnahme<br />
<strong>und</strong> werden bei der Bestandsanalyse auch Richtlinienabweichungen<br />
bezüglich der Trassierung festgestellt, ist das Unfallgeschehen<br />
ggf. unter Einbeziehung der Unfallkommission zu<br />
betrachten. Sollte dies unauffällig sein, ist eine Erhaltungsmaßnahme<br />
oder ein Umbau (ohne größere Abweichung von<br />
der Linienführung in Lage <strong>und</strong> Höhe) denkbar. Hierzu gehört<br />
dann eine Einschätzung des Planers, ob die bisherige Linienführung<br />
bei einem höheren Geschwindigkeitsniveau, das<br />
sich durch einen neuen Fahrbahnbelag evtl. in Kombination<br />
mit einer Fahrbahnverbreiterung einstellen kann, ein höheres<br />
Unfallgeschehen erwarten lässt.<br />
Liegt dagegen ein auffälliges Unfallgeschehen der Maßnahme<br />
zugr<strong>und</strong>e, ist eine gründliche Unfallanalyse des bisherigen<br />
Unfallgeschehens erforderlich. Liegen die Ursachen in einer<br />
unsteten Linienführung, sind in der Regel Abrückungen vom<br />
18<br />
Bestand erforderlich. Hier sollte dann im Sinne des kostenbewussten<br />
<strong>Planen</strong>s <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>s geprüft werden, ob das Maß<br />
der Abrückung vom Bestand durch Reduzierung der Entwurfseingangsparameter<br />
(Entwurfsgeschwindigkeit, Ausbaustandard<br />
entsprechend einer niedrigeren Entwurfsklasse) minimiert<br />
werden kann.<br />
Im begründeten Einzelfall kann es dann notwendig sein, zu<br />
prüfen, ob zusätzlich zur „Gr<strong>und</strong>ausstattung“ mit Fahrbahnmarkierungen,<br />
Leitpfosten, Wegweisern u. a. weitere straßenverkehrsrechtliche<br />
Maßnahmen (wie Gefahrzeichen,<br />
Leiteinrichtungen <strong>und</strong> ausnahmsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
<strong>und</strong>/oder Überholverbote) veranlasst sind.<br />
Bestehende straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind zu<br />
berücksichtigen. Hier ist eine rechtzeitige Abstimmung mit<br />
den zuständigen Straßenverkehrsbehörden <strong>und</strong> der Polizei<br />
zwingend erforderlich. Evtl. ist eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit<br />
sinnvoll.<br />
Lässt sich das Unfallgeschehen auf einem Streckenabschnitt<br />
einzelnen Bereichen zuordnen, so ist ggf. unter Beteiligung<br />
der zuständigen Unfallkommission zu prüfen, ob Abweichungen<br />
vom Bestand auf die unfallauffälligen Abschnitte beschränkt<br />
werden können.<br />
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen sind in der Regel<br />
nicht geeignet, straßenbauliche Mängel zu beseitigen. Sie<br />
können jedoch geeignet sein, den Umfang baulicher Lösungen
zu verringern. Dabei ist stets darauf zu achten ist, dass für den<br />
Autofahrer die rechtzeitige Erkennbarkeit <strong>und</strong> Begreifbarkeit<br />
beispielsweise des unstetigen Straßenverlaufs (v. a. in den<br />
Übergangsbereichen zu den nicht neu trassierten Bereichen)<br />
hergestellt werden kann. Eine Abstimmung der Planung ist<br />
hier mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden <strong>und</strong> der<br />
Polizei unabdingbar. Sie ist so frühzeitig wie möglich vorzunehmen.<br />
Besonderes Augenmerk ist auf die Übergangsbereiche zu den<br />
um- oder ausgebauten Straßenabschnitten zu richten. Bereits<br />
im Vorfeld dieser Übergangsbereiche <strong>und</strong> in den Übergangsbereichen<br />
selbst ist auf die Freihaltung der Seitenräume zu<br />
achten. Bewährt haben sich Gefahrzeichen, Fahrbahnmarkierungen,<br />
aufgelöste Richtungstafeln, ggf. in Kombination mit<br />
einer Geschwindigkeitsbeschränkung <strong>und</strong> – wenn möglich –<br />
Sichtfeldfreilegungen sowie mit den notwendigen Schutzeinrichtungen.<br />
Diese Maßnahmen können eine Alternative zu<br />
einer aufwändigeren baulichen Lösung sein. Dennoch sollte<br />
darauf geachtet werden, Sicherheitsprobleme vorrangig planerisch<br />
zu lösen.<br />
Die vorhandene Streckencharakteristik ist zu beachten. Bevor<br />
von einem durchgehend unstetigen Streckenabschnitt nur ein<br />
Teilbereich richtlinienkonform ausgebaut wird <strong>und</strong> aus fi nanziellen<br />
Gründen der Ausbau der verbleibenden Bereiche nicht<br />
absehbar ist, kann ein Ausbau des ganzen Streckenbereichs<br />
mit einem reduzierten, dafür aber einheitlichem Ausbaustandard<br />
die für den Verkehrsteilnehmer sinnvollere Lösung sein.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
6.2 Bestandsanalyse<br />
Eine sorgfältige <strong>und</strong> umfassende Bestandsanalyse ist unerlässlich<br />
für ein erfolgreiches Projekt. Der Erhebung <strong>und</strong><br />
Analyse vorhandener Schäden sowie der Faktoren, die die<br />
Maßnahmenwahl beeinfl ussen (Gebrauchswert, Substanzwert,<br />
Unfallsituation, Verkehrsqualität usw.), kommen hier<br />
eine besondere Bedeutung zu.<br />
6.3 Linienführung<br />
Bei Ausbaumaßnahmen sollte der Bestand wo immer möglich<br />
gehalten werden. Dies ist durch geeignete, auf das jeweilige<br />
Projekt abgestimmte Festlegungen bei den Entwurfsparametern<br />
sicherzustellen. Die Spielräume der Richtlinien sind<br />
auszunutzen. In begründeten Fällen können die Richtlinienwerte<br />
zugunsten von kostenbewussten Lösungen unterschritten<br />
werden. Die Haltesicht unterliegt nicht dem planerischen<br />
Ermessen. Sie muss sichergestellt werden.<br />
Staatsstraße 2281 – zwischen Lauter <strong>und</strong> Leppelsdorf vor dem Umbau<br />
Staatsstraße 2281 – Umbau zwischen Lauter <strong>und</strong> Leppelsdorf<br />
19
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
Staatsstraße 2191 – Oberbauverstärkung mit Fahrbahnverbreiterung von<br />
5,0 m auf 6,0 m<br />
Staatsstraße 2055 – Kreisverkehr südlich von Börwang<br />
20<br />
6.4 Querschnitt<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ist bei Ausbaumaßnahmen eine Fahrbahnbreite<br />
von mindestens 6,50 m anzustreben. Bei regionalen Straßen<br />
mit niedrigen Schwerverkehrsanteilen können jedoch auch<br />
6,00 m ausreichend sein. Bei nahräumigen Straßen sind in<br />
Abhängigkeit von der Verkehrsbelastung auch Fahrbahnbreiten<br />
kleiner 6,00 m möglich. Geringfügige Verbreiterungen<br />
(z. B. von 6,30 m auf 6,50 m) sind nicht wirtschaftlich <strong>und</strong> sollten<br />
nach Möglichkeit nicht ausgeführt werden. Bezüglich der<br />
Mindestquerneigung <strong>und</strong> der Querneigung in Verwindungsbereichen<br />
bestehen keine Ermessensspielräume.<br />
6.5 Knotenpunkte<br />
Ausreichende Sichtverhältnisse in Knotenpunkten sind zu<br />
gewährleisten. Die Anfahrsicht muss in jedem Fall vorhanden<br />
sein. Ansonsten ist bei Ausbaumaßnahmen zu prüfen, ob der<br />
Knotenpunkt Defi zite (Verkehrssicherheit, Leistungsfähigkeit,<br />
Erkennbarkeit, Übersichtlichkeit, Begreifbarkeit, Befahrbarkeit)<br />
aufweist. Nur dann sollte ein Um- oder Ausbau des Knotenpunktes<br />
erfolgen. Dies gilt insbesondere für den Umbau von<br />
Kreuzungen in Kreisverkehre.<br />
An Knotenpunkten können verkehrstechnische Provisorien<br />
(z. B. Änderung der Tropfenform, landschaftspfl egerische<br />
Maßnahmen (z. B. Straßenbegleitgrün aus Sichtdreiecken<br />
entfernen) <strong>und</strong> straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen eine<br />
bauliche Lösung zumindest verringern oder ggf. ersetzen<br />
(z. B. Lichtzeichenanlage).<br />
6.6 Kreisverkehre<br />
Das Merkblatt für die Anlage von kleinen Kreisverkehren <strong>und</strong><br />
deren bayerische Einführungshinweise sind zu beachten.<br />
Auf einen gepfl asterten Innenring soll generell verzichtet werden.<br />
Mit weiteren Pfl asterungen (v. a. Inselfl ächen) ist sparsam<br />
umzugehen. Überschussmassen können in der Kreisinnenfl<br />
äche eingebaut werden. Dabei sollte kein Hügel sondern<br />
eine fl ache Linse aufgeschüttet werden. Bei außerörtlichen<br />
Kreisverkehren sind in der Regel refl ektierende Einbauten<br />
ausreichend.
6.7 Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong><br />
Der Bestand soll bei einer Baumaßnahme bestmöglich mitgenutzt<br />
werden. Ein Ausbau von Bestandsmaterialien (z. B. bestehender<br />
geb<strong>und</strong>ener Oberbau) ist möglichst zu vermeiden.<br />
Eine „schlechte“ rissige oder gefl ickte Straße kann immer<br />
noch eine gute Tragschicht darstellen.<br />
Bei Erhaltungsmaßnahmen sind auf geeigneten Strecken<br />
(Defi zite im Gebrauchswert) auch kostengünstige Bauweisen<br />
nach ZTV BEA-StB oder ZTV BEB-StB, wie Dünnschichtbeläge<br />
oder Oberfl ächenbehandlungen, in Erwägung zu ziehen. Mit<br />
diesen Bauweisen kann hier die Lebensdauer einer vorhandenen<br />
Straßenbefestigung verlängert werden.<br />
Ausgebaute Materialien sollen möglichst hochwertig an Ort<br />
<strong>und</strong> Stelle wiederverwendet werden. Verbreiterungen sollen<br />
in einer ausreichenden Breite geplant werden, um einen wirtschaftlichen<br />
Maschineneinsatz zu ermöglichen. Auf die Entwässerung<br />
des bestehenden Planums ist bei Verbreiterungen<br />
besonders zu achten.<br />
6.8 Entwässerung<br />
Ohne eine ordnungsgemäße Entwässerung der Straße ist mit<br />
Schäden am Straßenoberbau zu rechnen, die auch einen erhöhten<br />
Unterhaltungsaufwand erfordern. Die Festlegung der<br />
straßenrelevanten Bemessungsgrößen (z. B. Jährlichkeit) hat<br />
durch den Baulastträger zu erfolgen. Nach den „Richtlinien<br />
für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung“ (RAS-Ew)<br />
ist dies keine hydrologische Aufgabe. Die Versickerung ist der<br />
Ableitung wann immer möglich vorzuziehen. Die Notwendigkeit<br />
von Sickerleitungen <strong>und</strong> Entwässerungsrinnen ist intensiv<br />
zu prüfen. Die Abstände von Schächten sind nicht schematisch<br />
festzulegen, sondern den Möglichkeiten moderner<br />
Reinigungsgeräte anzupassen.<br />
6.9 Wiederverwendung<br />
Ausgebautes Material ist gemäß Kreislaufwirtschafts- <strong>und</strong><br />
Abfallgesetz möglichst hochwertig wiederzuverwenden.<br />
Für den Straßenober- oder -unterbau ungeeigneter Boden<br />
ist möglichst auf der Baustelle zu belassen (z. B. Geländemodellierungen,<br />
Seitenablagerungen).<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
21
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
Staatsstraße 2437 – Rodung vor Umbau zwischen Sendelbach <strong>und</strong> Hausen Staatsstraße 2437 – Umbau zwischen Sendelbach <strong>und</strong> Hausen<br />
B<strong>und</strong>esstraße 22 – Steinfeld-Treunitz, Herstellung von standsicheren Banketten<br />
22
6.10 Bankette<br />
Bankette sind – gerade auch im Hinblick auf einen Fehler verzeihenden<br />
Seitenraum – immer aus standfestem Material<br />
herzustellen. Ein Einbau des Frostschutzmaterials auf gesamter<br />
Breite bis zur Böschungskante ist in der Regel wirtschaftlicher<br />
<strong>und</strong> standsicherer als eine nachträgliche Herstellung des gesamten<br />
Bankettes. Auf eine ausreichende Erosionssicherheit<br />
ist zu achten.<br />
6.11 Ausstattung<br />
Durch eine geeignete Seitenraumgestaltung können Schutzmaßnahmen<br />
nach RPS minimiert werden (Fehler verzeihender<br />
Seitenraum). Dies ist bereits im Planungsprozess zu berücksichtigen.<br />
Ansonsten sind an Gefahrenpunkten vor schutzbedürftige<br />
Bereiche <strong>und</strong> vor festen Hindernissen im Seitenraum<br />
Schutzmaßnahmen nach RPS vorzusehen. Ausstattungselemente<br />
<strong>und</strong> Einbauten (z. B. Sickerleitungen) sind frühzeitig<br />
aufeinander abzustimmen.<br />
6.12 Ausschreibung<br />
Bei der Vorbereitung der Ausschreibung ist frühzeitig ein intensiver<br />
Dialog zwischen Bauleiter, Planer, Landschaftsplaner,<br />
Geologen <strong>und</strong> dem Straßenbetriebsdienst erforderlich. Auf<br />
eine umfassende Bodenerk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> geotechnische Beschreibung<br />
sowie eine exakte Massenermittlung ist größter<br />
Wert zu legen. Dies vermeidet Mehrkosten durch Nachträge<br />
<strong>und</strong> Mengenmehrungen.<br />
Die Aufl agen aus der Planfeststellung sind vom Planer rechtzeitig<br />
vor der Ausschreibung an den ausschreibenden Ingenieur/Bauleiter<br />
zu übergeben. Ein Vorlauf für Kampfmitteluntersuchungen<br />
<strong>und</strong> Denkmalpfl egemaßnahmen sowie<br />
umweltbedingte Vorwegmaßnahmen ist einzuplanen.<br />
Der Leistungswettbewerb soll nicht durch unnötige Vorgaben<br />
(z. B. Ausschluss von Recyclingbaustoffen) eingeschränkt<br />
werden.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zum Kostenbewussten <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong><br />
Kreisstraße WUN1 – Ausbau nördlich Weißenstadt<br />
6.13 Baudurchführung<br />
Der Bauablauf ist bereits in der Planung zu berücksichtigen<br />
(z. B. vorübergehende Gr<strong>und</strong>inanspruchnahme, Massenbilanz,<br />
Baustellenzufahrten, Behelfsverkehrsführungen). Eine Baudurchführung<br />
unter Vollsperrung ist zu bevorzugen. Auf ausreichende<br />
Umleitungsmöglichkeiten des Verkehrs ist stets<br />
zu achten.<br />
6.14 Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement<br />
Eine gute <strong>und</strong> umfassende Ausschreibung ist Gr<strong>und</strong>lage für<br />
kostenbewusstes <strong>Bauen</strong>. Änderungen im Bauvertrag führen<br />
in der Regel zu Mehrkosten <strong>und</strong> sind daher weitestgehend zu<br />
vermeiden. Eine ausreichende Dokumentation, eine kontinuierliche<br />
Bauaufsicht <strong>und</strong> eine Abrechnung entsprechend dem<br />
Baufortschritt erleichtern die Abwicklung einer Baumaßnahme<br />
<strong>und</strong> sparen Kosten. Damit lassen sich Nachtragsforderungen<br />
<strong>und</strong> Kostensteigerungen minimieren.<br />
6.15 Sonstiges<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> kostet Zeit, da intensivere<br />
Überlegungen bei der Planung erforderlich sind. Die vermeintlich<br />
mögliche Vermeidung von Planungskosten führt in der<br />
Regel zu Mehrkosten in der Baudurchführung.<br />
Die Entwicklung kostengünstiger Lösungen führt zu einem<br />
höheren Arbeitsaufwand für den Planer. Die Motivation für<br />
kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> muss gefördert werden.<br />
Bei der Beauftragung von Planungsleistungen an Ingenieurbüros<br />
ist zu beachten, dass das Honorar gr<strong>und</strong>sätzlich über<br />
die jeweiligen Honorartafeln der Honorarordnung für Architekten<br />
<strong>und</strong> Ingenieure (HOAI) an die Baukosten gekoppelt<br />
ist. Geringe Baukosten bedeuten daher auch ein geringeres<br />
Honorar. Der erhöhte Planungsaufwand kann mit einem entsprechenden,<br />
zu vereinbarenden Zuschlag nach HOAI (§ 35<br />
Leistungen im Bestand) vergütet werden.<br />
23
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />
7 Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />
Projekte, die entsprechend der Hinweise geplant <strong>und</strong> gebaut<br />
werden, sind hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit im Sicherheitsaudit<br />
mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten Es<br />
muss klar bleiben, dass der Sicherheitsauditor die Planung ausschließlich<br />
mit der „Verkehrssicherheitsbrille“ zu beurteilen hat.<br />
Über die endgültige Planung entscheidet letztlich der Bauherr<br />
oder der von ihm Beauftragte. Die Entscheidung ist zu dokumentieren<br />
<strong>und</strong> bei Abweichungen vom Regelwerk zu begründen.<br />
Die Bewertung muss dabei auch auf die Verbesserungen<br />
gerichtet sein, die mit der Projektrealisierung gegenüber der<br />
bestehenden Situation erreicht werden. Das bedeutet, dass<br />
ein gewisses Augenmaß gewahrt werden muss.<br />
Bei Projekten, die unfallauffällige Straßenabschnitte enthalten,<br />
kann eine frühzeitige Abstimmung der Planung mit der zuständigen<br />
Unfallkommission bzw. der Verkehrsbehörde <strong>und</strong> Polizei<br />
notwendig werden.<br />
Maßnahmen, bei denen ausnahmsweise nach Fertigstellung<br />
dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstige<br />
verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden, sind<br />
bereits im Planungsstadium mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />
<strong>und</strong> der Polizei abzustimmen. Bei Verkehrsbeschränkungen<br />
<strong>und</strong> Verkehrsverboten ist der durch § 45 Abs. 9<br />
Satz 2 StVO vorgegebene Rahmen zu beachten. Dabei ist ein<br />
strenger Maßstab anzulegen. Die straßenverkehrsrechtliche<br />
„Gr<strong>und</strong>ausstattung“ der Straße (wie Fahrbahnmarkierung,<br />
Wegweisung; Leitpfosten, usw.) bleibt unberührt.<br />
Im Besonderen kann dies auch die Verkehrsregelung an<br />
Streckenabschnitten <strong>und</strong>/oder Knotenpunkten betreffen,<br />
welche aus Kostengründen nicht nach den Regelwerken<br />
aus- <strong>und</strong> umgebaut werden können.<br />
Kreisstraße WUN1 – nördlich Weißenstadt, verkehrssichere Umgestaltung einer Einmündung<br />
24<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit kann hilfreich sein, um bei<br />
den Verkehrsteilnehmern Verständnis zu erreichen.<br />
Zusammenfassend sind insgesamt folgende „Eckpfeiler“<br />
zu beachten:<br />
1. Eine Analyse der Unfallsituation ist Standard.<br />
2. Auch ein kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> darf die<br />
Verkehrssicherheit nicht vernachlässigen. Die Verkehrssicherheit<br />
aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit<br />
des Verkehrs vor.<br />
3. Planerische <strong>und</strong> straßenbauliche Instrumente sind nach<br />
Möglichkeit auszuschöpfen, ehe zum Mittel der straßenverkehrsrechtlichen<br />
Anordnung gegriffen wird.<br />
4. Auch beim Um- <strong>und</strong> Ausbau bestehender Straßen soll die<br />
Benutzung der Straße durch die Verkehrsteilnehmer allein<br />
unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO<br />
verkehrssicher sein. Erscheinen straßenverkehrsrechtliche<br />
Anordnungen im Einzelfall erforderlich, ist frühzeitig eine Abstimmung<br />
mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde <strong>und</strong><br />
der Polizei zu veranlassen.<br />
5. Bankette sind standfest auszubilden. Seitenräume sollen<br />
von Hindernissen freigehalten werden. Dort wo dies nicht<br />
möglich ist, gleichwohl ein Gefahrenpunkt für Abkommensunfälle<br />
besteht, ist die Anbringung von Schutzeinrichtungen<br />
vorzusehen (Fehlerverzeihender Seitenraum).<br />
6. Visuelle verkehrstechnische Ausstattung (Beschilderung,<br />
Wegweisung <strong>und</strong> Fahrbahnmarkierung) ist entsprechend<br />
den bestehenden technischen Regelwerken zu erstellen<br />
<strong>und</strong> zu erhalten.
Anlagen<br />
Staatsstraße 2241 – Oberbauverstärkung bei Oberndorf (Luftbild: Hajo Dietz, Nürnberg)<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlagen<br />
25
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 0.0<br />
Anlage 0.0 – Vorgehensweise/Situationsanalyse<br />
Feststellung von Defi ziten/Maßnahmenauslöser:<br />
– Unfallsituation<br />
– Defi zite Gebrauchswert<br />
– Leistungsfähigkeit<br />
– Defi zite Substanzwert<br />
26<br />
Unfalltypensteckkarte zu Unfallarten<br />
<strong>und</strong> zur Ermittlung der<br />
Unfallhäufungen<br />
Griffi gkeitsprobleme<br />
eingeschränkte Leistungsfähigkeit<br />
Netzrisse <strong>und</strong> Unebenheiten<br />
Maßnahmenvorschlag für das<br />
Koordinierte Erhaltungs- <strong>und</strong><br />
Bauprogramm (KEB)
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 0.0<br />
27
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 1.1<br />
Anlage 1.1 – Bestandsanalyse<br />
– Unfalldaten<br />
– Ergebnis Zustandserfassung<br />
– Sichtverhältnisse<br />
– Verkehrsbelastungen (freie Strecke, Knotenpunkte)<br />
– Erfahrungen Betriebsdienst <strong>und</strong> Unfallkommission nutzen<br />
(gemeinsame Begehung Planer <strong>und</strong> Straßenmeisterei/<br />
Bauhof/Unfallkommission)<br />
– Bestand umfassend erheben<br />
– Ermittlung abfl ussschwacher Bereiche (Längs- <strong>und</strong><br />
Querneigung)<br />
– Aufbau nachrechnen, Schadensbild erheben <strong>und</strong><br />
analysieren<br />
– Aufbau von geb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> ungeb<strong>und</strong>enen Schichten erheben<br />
(Bohren; Raster vor Ort festlegen <strong>und</strong> ggf. einengen<br />
bei inhomogener Decke; ggf. Aufschlussfenster)<br />
– Teerhaltiges Material erk<strong>und</strong>en („Lacktest“; „Riechtest“)<br />
– Baugr<strong>und</strong>aufschlüsse (zumindest Schürfe im Bankettbereich,<br />
v. a. bei Randverdrückungen), Anhaltspunkte für<br />
Qualität <strong>und</strong> Umfang von Untersuchungen: Merkblatt für<br />
Geotechnische Untersuchungen <strong>und</strong> Berechnungen im<br />
Straßenbau (M GUB)<br />
– Wasserverhältnisse Oberbau/Untergr<strong>und</strong>/Böschungen<br />
erheben<br />
– Bankette untersuchen (Schadstoffe), wenn nicht Eigenverwendung<br />
(Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut,<br />
Ausgabe 2010, beachten)<br />
– Spartenabfrage (Lage <strong>und</strong> Höhe)<br />
– Wasserrechtliche Erlaubnisse prüfen<br />
– Lärmschutz (lärmmindernde Deckschichten erforderlich?)<br />
– Betroffenheit von Natur <strong>und</strong> Landschaft ermitteln, Notwendigkeit<br />
naturschutzfachlicher Erhebungen rechtzeitig<br />
prüfen<br />
– Notwendigkeit von Kampfmittelerk<strong>und</strong>ungen rechtzeitig<br />
prüfen<br />
– Bodendenkmäler erheben (frühzeitige Beteiligung des<br />
Bayerischen Landesamtes für Denkmalpfl ege)<br />
28<br />
Knotenpunktszählung<br />
Gebrauchswert/Substanzwert<br />
Informationen aus Baysis zu Bodendenkmälern
Baugr<strong>und</strong>aufschluss Schurf im Bankettbereich (Verkehrssicherung gemäß Richtlinien)<br />
Bohrkernentnahme<br />
Bestandsaufnahme<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 1.1<br />
29
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 2.1<br />
Anlage 2.1 – Linienführung<br />
– Ziel: Bestand halten, wo immer möglich <strong>und</strong> vertretbar<br />
– Unter-/Überschreitungen der empfohlenen Entwurfsparameter<br />
sind möglich<br />
– Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL) Abschnitt<br />
· 1.2 „ … öffnen dem Planer einen Ermessensspielraum,<br />
der bei der notwendigen Abwägung zwischen verschiedenen<br />
Nutzungsansprüchen <strong>und</strong> Zielen genutzt werden<br />
soll. Dabei sind Abweichungen von den Regelwerken<br />
möglich, sie sind im Einzelfall zu begründen.“<br />
· 2.5 Baulastträgerkosten minimieren in Investition <strong>und</strong><br />
Erhaltungs-, Unterhaltungs- <strong>und</strong> Betriebsaufwand<br />
(siehe Tabelle 2.5-1)<br />
· 3.2 Entwurfsklasse (EKL) in Abhängigkeit von der Funktion<br />
<strong>und</strong> der Verkehrsbelastung der Straße im Straßennetz<br />
realistisch ansetzen. Bei niedriger Verkehrsnachfrage<br />
sind die Entwurfsparameter entsprechend der nächst<br />
niederrangigen Entwurfsklasse anwendbar (Staatsstraßen<br />
nicht unter EKL 3). Beispiel: Bei einem durchschnittlichen<br />
täglichen Verkehr (DTV) < 7000 Kfz/24h kann statt<br />
EKL 2 die EKL 3 gewählt werden (RAL Tabelle 3.2-2)<br />
· 3.3 „Es kann zweckmäßig sein, das Entwurfsprinzip<br />
einer standardisierten Ausbildung nach planerisch angemessenen<br />
Geschwindigkeiten durch eine entsprechende<br />
Beschränkung der zul. Höchstgeschwindigkeit zu unterstützen.“<br />
· 4.2.3 Bankette können in Einschnitten auf 1,0 m verringert<br />
werden<br />
· 4.2.4 Geh- <strong>und</strong> Radweg: seitliche Trennstreifen ≥ 1,75 m<br />
(inkl. Bankette Straße <strong>und</strong> Weg): Muss-Bestimmung<br />
· 4.2.5 Böschungsneigung/-gestaltung: Soll-Bestimmung<br />
· 4.3 EKL 3: Fahrstreifenbreite kann in zu begründenden<br />
Ausnahmefällen auf 3,0 m reduziert werden<br />
· 5.2.1 Vorgaben für Geradenlänge sind Soll-Bestimmungen<br />
· 5.2.2 Vorgaben für Kreisbögen sind Soll-Bestimmungen,<br />
empfohlene Radien können bei EKL 2-4 in begründenden<br />
Ausnahmefällen um bis zu 15 % unterschritten werden<br />
(näheres siehe RAL)<br />
„Die Verhältnisse aufeinanderfolgender Radien sollen<br />
zumindest im brauchbaren Bereich liegen. Bei Straßen<br />
der EKL 1 bis EKL 3 ist der gute Bereich anzustreben.“<br />
„Müssen in zu begründenden Ausnahmefällen das<br />
Verhältnis aufeinanderfolgender Radien außerhalb des<br />
30<br />
brauchbaren Bereichs oder ein Kreisbogenradius unterhalb<br />
des empfohlenen Bereichs gewählt werden, so soll<br />
darauf mit fl ankierenden verkehrstechnischen Maßnahmen<br />
hingewiesen werden. … Da bei einem ungünstigen<br />
Verhältnis aufeinander folgender Radien eine erhöhte<br />
Wahrscheinlichkeit für Abkommensunfälle gegeben ist,<br />
ist auch bei Einsatz derartiger Verkehrseinrichtungen zu<br />
prüfen, ob eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit<br />
erforderlich ist.“<br />
· 5.2.3 Verzicht auf Übergangsbögen bei Radien > 1000 m,<br />
Flachbögen mit min. L <strong>und</strong> Scheitelklothoide mit Einschränkung<br />
möglich, ansonsten: Muss-Bestimmung<br />
· 5.3.1 Höchstlängsneigungen sind Soll-Bestimmungen<br />
(selbst max. Schrägneigung von 10 %), die in zu begründenden<br />
Ausnahmefällen überschritten werden können<br />
· 5.3.2 Kuppen- <strong>und</strong> Wannenhalbmesser (siehe Tabelle<br />
5.3-2) sind Soll-Bestimmungen, bei denen bei Zwangsbedingungen<br />
um 15 % nach unten abgewichen werden<br />
kann (Überprüfung der erforderlichen Haltesichtweite)<br />
· 5.4.3 Bei Neubaumaßnahmen sollen Defi zite der<br />
räumlichen Linienführung vermieden werden. Im Zuge<br />
gr<strong>und</strong>hafter Ausbaumaßnahmen gilt dies zumindest für<br />
Sichtschatten <strong>und</strong> für verdeckte Kurvenbeginne<br />
· 5.5.1 erforderliche Haltesichtweiten: Muss-Bestimmung<br />
· 5.6.1 Mindestquerneigung 2,5 %: Muss-Bestimmung<br />
Höchstquerneigung 7,0 %: Muss-Bestimmung<br />
· 5.6.2 Anrampungsneigung<br />
max ∆s: Soll-Bestimmung<br />
min ∆s: Muss-Bestimmung, Abweichung aber<br />
möglich bei Querneigungswechsel in Geraden,<br />
wenn dadurch abfl ussschwache Zone vermeidbar<br />
· 5.6.3 Fahrbahnverbreiterung in Kurven < 200 m:<br />
Muss-Bestimmung<br />
· 6.6.3 Knotenpunkte Anfahrsicht: Muss-Bestimmung<br />
Besonders zu beachten:<br />
– Haltesichtweite <strong>und</strong> Anfahrsichtweite immer sicherstellen<br />
– Mindestquerneigung nie unterschreiten<br />
– Abfl ussschwache Bereiche vermeiden<br />
– Die begründete Abweichung von den Soll- oder Muss-<br />
Bestimmungen ist förderunschädlich
Umbau (entsprechend Entwurfsklasse 3)<br />
Planung mit Kurvenabfl achung<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 2.1<br />
unzureichende Sichtverhältnisse<br />
31
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 3.1<br />
Anlage 3.1 – Querschnitt<br />
– Ziel: 6,50 m Fahrbahnbreite<br />
· bei schwachen Schwerverkehrsanteilen<br />
(≤150 Fz/24h nach RAL) auch EKL 3 mit 6,00 m Breite<br />
denkbar (mit Mittelmarkierung)<br />
· bei Fördermaßnahmen in Abhängigkeit von der Funktion<br />
der Straße <strong>und</strong> der Verkehrsbelastung auch Fahrbahnbreiten<br />
< 6,00 m möglich<br />
· Bankette standfest herstellen<br />
– Wenn Verbreiterung erforderlich, dann Ziel 6,50 m (geringe<br />
Verbreiterungen bautechnisch schwierig <strong>und</strong> unwirtschaftlich)<br />
– Kurvenverbreiterungen bei Umbau erforderlich, wenn<br />
· Probleme auf Kurve zurückzuführen sind <strong>und</strong>/oder<br />
· über Spurbild erkennbar, dass befestigter Fahrbahnrand<br />
häufi g überfahren wird (Bankett!)<br />
– Bei Neubau von begleitenden Radwegen prüfen, ob Wirtschaftsweg<br />
sinnvoll (in der Regel 50 cm breiter). Vorteile:<br />
Trennung der Verkehrsarten, Gr<strong>und</strong>stückszufahrten entfallen<br />
– Querneigung<br />
· mind. 2,5 % wegen Entwässerung zwingend<br />
· Verwindungsbereiche richtlinienkonform<br />
(kein Spielraum)<br />
· Querneigung in Kurven wegen Fahrdynamik wichtig,<br />
aber geringfügige Unterschreitungen bei Umbau hinnehmbar<br />
(Zielrichtung RAL ist Neu-, Um- <strong>und</strong> Ausbau)<br />
– Querschnitt auf/unter Bauwerken:<br />
· geringe Minderbreiten akzeptierbar, wenn an Bauwerk<br />
keine Arbeiten anstehen; Übergangsbereiche anpassen<br />
(Bordstein, Markierung, Baken)<br />
beengter Querschnitt im Bauwerksbereich<br />
32<br />
Querschnitt mit 6,50 m Fahrbahnbreite<br />
Ausbau mit Fahrbahnbreite 6,00 m<br />
überfahrenes Bankett in Innenkurve<br />
Geh- <strong>und</strong> Radweg als Wirtschaftsweg
Anlage 4.1 – Knotenpunkte<br />
– Ziele: verkehrssicher, leistungsfähig, erkennbar, übersichtlich,<br />
begreifbar, befahrbar<br />
– ausreichende Sichtverhältnisse sind zu gewährleisten<br />
(kein Ermessen bei Anfahrsicht)<br />
– wenn keine Änderung infolge Ausbau durchgehende<br />
Strecke erforderlich <strong>und</strong> Ziele eingehalten sind, dann<br />
kein Umbau erforderlich<br />
– „ehrliche“ Problemanalyse <strong>und</strong> gezielte Abhilfe<br />
(Kreisverkehr ist nur eine Lösung!)<br />
– auch Provisorien in Betracht ziehen<br />
(z. B. Änderung Tropfenform)<br />
– Notwendigkeit Linksabbiegespur prüfen<br />
– Rechtsabbiegespuren nur bei Lichtsignalanlage<br />
– Befestigung von Inselfl ächen in Abstimmung mit<br />
dem Betriebsdienst:<br />
· große Inseln – Magerrasen<br />
· kleine Inseln – Pfl aster oder Magerbeton<br />
mangelnde Sichtverhältnisse am Knotenpunkt<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 4.1<br />
provisorische Änderung der Tropfenform<br />
zur Reduzierung der Unfallhäufi gkeit<br />
Rechtsabbiegespur bei signalisierter Kreuzung<br />
33
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 4.2<br />
Anlage 4.2 – Kreisverkehre<br />
– Ziel: wirtschaftliche Planung <strong>und</strong> Ausführung<br />
– kein Pfl asterring<br />
– Fahrbahnbreite/Geometrie mit Schleppkurven prüfen<br />
– Abgrenzung Mittelinsel <strong>und</strong> Fahrbahnteiler durch<br />
Weilheimer Kante (mit einem schräg gestellten Stein)<br />
– Abgrenzung Fahrbahnränder prüfen<br />
· Wenn möglich keine Abgrenzung<br />
(damit keine Entwässerung erforderlich wird)<br />
· ausnahmsweise durch Hochbord<br />
(aus Unterhaltsgründen im Einzelfall)<br />
– Befestigung/Ausführung Inselfl ächen mit Betriebsdienst<br />
abstimmen<br />
· große Inseln – Magerrasen<br />
· kleine Inseln – Pfl aster oder Magerbeton<br />
· Bodenhülsen für Beschilderung vorsehen<br />
– Kreisinnenfl äche linsenförmig mit Überschussmassen<br />
auffüllen<br />
– Beleuchtung prüfen<br />
· Innerorts <strong>und</strong> Ortsrandlage generell Beleuchtung<br />
vorsehen<br />
· Außerorts Refl ektoren verwenden, Beleuchtung<br />
nur ausnahmsweise (Verkehrssicherheit)<br />
– Beleuchtung/Wasseranschluss (für Bewässerung)<br />
vor sehen (zumindest Leerrohre einplanen)<br />
– <strong>Bauen</strong> unter Vollsperrung prüfen<br />
(ggf. mit Behelfsumfahrung)<br />
<strong>Bauen</strong> mit Behelfsumfahrung <strong>und</strong> Umleitung<br />
34<br />
Schaden Innenring<br />
Bankettschäden<br />
Weilheimer Kante
Anlage 5.1 – Oberbau/Unterbau/Untergr<strong>und</strong><br />
– Ziel: Bestand – wo immer sinnvoll – mitnutzen<br />
(Hocheinbau, überbauen)<br />
– Eine schlechte Straße ist immer noch eine gute Tragschicht<br />
– Bei baulicher Erhaltung (Instandhaltung, -setzung,<br />
Erneuerung) Grob-/Vorauswahl der Maßnahmenart über<br />
ZTV BEA-StB (Tabelle 7) oder ZTV BEB-StB<br />
– Aufbau:<br />
· Bodenverbesserung bevorzugen vor Bodenaustausch<br />
· Qualifi zierte Bodenverbesserung bei Bemessung der<br />
Frostschutzschicht berücksichtigen<br />
· Bei Bauklasse III keine Binderschicht (RStO, Ziffer 3.3.3)<br />
· Tragschicht um 1 cm verstärken zugunsten einer auf<br />
3 cm reduzierten Deckschicht<br />
· Radwege mit Tragdeckschicht bauen anstelle zweilagigem<br />
Aufbau (8 cm statt 10 cm geb<strong>und</strong>ene Schichten);<br />
ggf. später mit Deckschicht entsprechend RStO-Aufbau<br />
ergänzen<br />
· Asphaltbefestigung (2,5 m Breite) auf 20 cm Frostschutz<br />
nur mit erhöhtem Aufwand einbaubar; Mehrkosten bei<br />
Breite von 3,0 m (ÖFW) <strong>und</strong> größerem Gesamtaufbau<br />
nur gering<br />
· Einsatz von Asphaltbeton anstelle von SMA prüfen,<br />
ab Bauklasse III Asphaltbeton als Regelbauweise<br />
– Anbau (Verbreiterung):<br />
· Großmaschineneinsatz ermöglichen<br />
(Arbeitsbreite min. 2,5 m für Straßenfräse)<br />
· Planum nach außen neigen<br />
· Entwässerung bestehendes Planum sicherstellen<br />
· Bankett zusammen mit Frostschutzschicht bauen<br />
· Schnittstelle Asphalt nicht unter Fahrspur (Lkw-Reifen)<br />
· Anschnitt anschrägen oder abtreppen (Asphalt <strong>und</strong><br />
Frostschutzschichten)<br />
– Ausgleich:<br />
· Ausgleich mit Frostschutzmaterial (> 15 cm) statt<br />
Ausgleich mit Asphalt (bis max. 25 cm) prüfen<br />
· Ausgleich mit Frostschutzmaterial auf vorhandener<br />
Fahrbahndecke möglich (bei Neigungen > 6 % Sicherungsmaßnahmen<br />
erforderlich, z. B. Abtreppungen)<br />
· Ausgleich über gesamte Breite <strong>und</strong> sinnvolle Baulängen<br />
(> 100 m)<br />
– Hinweis: Verbleib der alten Fahrbahn in Baysis dokumentieren<br />
– Check-Karten Erdbau (aktuelle Ausgabe von März 2011)<br />
anwenden<br />
ausreichend breiter Anbau<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.1<br />
Bankettaufbau mit Frostschutzmaterial<br />
Verbreiterung mit Oberbauverstärkung<br />
Bau eines 3,0 m breiten Radweges, der auch als Wirtschaftsweg genutzt wird<br />
35
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.2<br />
Anlage 5.2 – Entwässerung<br />
– Ziel: durch funktionierende Entwässerung Schäden am<br />
Straßenaufbau vermeiden <strong>und</strong> Unterhaltungsaufwand<br />
verringern<br />
Prüfschema für die Wahl der Entwässerungssystematik<br />
(Reihung der Lösungsmöglichkeiten):<br />
– Bemessungsgr<strong>und</strong>lagen (Jährlichkeit/Überfl utungshäufi gkeit)<br />
in Abhängigkeit von der Straßenklasse, -funktion,<br />
-umfeld <strong>und</strong> Verkehrsbedeutung festlegen (Aufgabe des<br />
Baulastträgers, keine hydrologische Aufgabe nach RAS-Ew<br />
Ausgabe 2005, Seite 14)<br />
– bei Versickerrate <strong>und</strong> Abfl ussbeiwerten für Baulastträger<br />
günstige Werte ansetzen<br />
· Versickerrate ggf. über Baugr<strong>und</strong>gutachten ermitteln<br />
lassen<br />
– ggf. Trennung Gelände-/Hangwasser von Straßenabwasser<br />
beachten<br />
– Dezentrale Entwässerungseinrichtung<br />
· Flächige Versickerung (wann immer möglich)<br />
· Muldenversickerung (ggf. mit Erdschwellen zur<br />
Reduktion der Fließgeschwindigkeit)<br />
· Sickerrigolen<br />
· Muldenrohrrigole (Reinigung durch belebte Bodenzone<br />
im Muldenbereich, Ableiten durch Sickerrohr zu Vorfl<br />
uter)<br />
– Zentrale Entwässerungseinrichtung<br />
· Mulde/Sammelleitung über Absetzbecken zu<br />
Versickerbecken<br />
· Mulde/Sammelleitung über Absetzbecken zu<br />
Regenrückhaltebecken<br />
36<br />
Bautechnische Belange<br />
– Ordnungsgemäße Entwässerung Frostschutzschicht<br />
gewährleisten<br />
– Ggf. Sickerleitung am oberen Fahrbahnrand im Einzelfall<br />
prüfen (Wasserzufl uss vom oberen Fahrbahnrand unbedingt<br />
verhindern)<br />
– Planumsentwässerung über Graben prüfen statt Mulde<br />
<strong>und</strong> Sickerleitung; Nachteil: Unterhalt <strong>und</strong> Verkehrssicherheit<br />
– Art der Rohrleitung prüfen (Sicker-, Mehrzweck- <strong>und</strong><br />
Sammelleitungen); Bettung beachten<br />
– Schachtdurchmesser so klein wie notwendig (Einsatz von<br />
DN 600 prüfen, aber auch Spülbarkeit <strong>und</strong> Prüfung Längsleitungen<br />
sicherstellen)<br />
– Schachtabstand so groß wie möglich<br />
(Abstand auf Leistungsfähigkeit, Spülgeräte abstimmen)<br />
– Sinkkästen als Revisionsschacht für Mehrzweckleitung<br />
prüfen (Achtung: Spülbarkeit beachten)<br />
– Entwässerungsrinnen:<br />
· Notwendigkeit prüfen<br />
· Gr<strong>und</strong>sätzlicher Verzicht am hohen Fahrbahnrand<br />
· Geeignete Materialwahl (Gussasphalt, Beton, Granit,<br />
bevorzugt Asphalt)<br />
· Bei Einmündungen prüfen, ob Längsentwässerungsrinne<br />
am Fahrbahnrand der übergeordneten Fahrbahn<br />
erforderlich ist<br />
– Unterhaltungsaufwand durch geeignete technische Ausführung<br />
von Entwässerungsbecken minimieren (Materialwahl,<br />
Form, Zugänglichkeit)<br />
– generell Zugänglichkeit der Entwässerungsanlagen bis zur<br />
Einleitungsstelle in Vorfl ut für Kontrollen Betriebsdienst<br />
sicherstellen
Ausbildung einer Muldenversickerung (Quelle: RAS-Ew Ausgabe 2005, FGSV-Verlag)<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.2<br />
Zutritt von Wasser durch Sickerleitung verhindern<br />
37
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.3<br />
Anlage 5.3 – Wiederverwendung<br />
– Ziel: Material sinnvoll wieder zu verwenden<br />
– Vorhandenes, geeignetes Material wiederverwenden:<br />
· Vorhandenen Frostschutz nutzen<br />
· Überschüssigen Boden zur Geländemodellierung nutzen<br />
(z. B. Seitenablagerung in Form von Wällen, Gestaltung<br />
von Ausgleichsfl ächen, sofern dies den Zielen der Ausgleichsmaßnahmen<br />
nicht entgegensteht)<br />
· Aufbereitetes teerhaltiges Material als Frostschutzersatz<br />
(F<strong>und</strong>ationsschicht) verwenden<br />
· Granitsteine an geeigneter Stelle wieder einbauen<br />
(bei Betonsteinen Wiederverwendung selten möglich)<br />
· Anfallende Wurzelstöcke <strong>und</strong> Lesesteine auf Ausgleichsfl<br />
ächen verwenden, sofern diese Funktionen für<br />
bestimmte Arten, z. B. Zauneidechse erfüllen sollen<br />
– Hinweis: Hochwertige Wiederverwendung des Fräsguts<br />
durch den AN sicherstellen (z. B. durch lageweises Fräsen)<br />
– Wiederverwendung teerhaltiges Material bei Anbau selten<br />
sinnvoll (geordnet zwischenlagern <strong>und</strong> bei geeigneter Baumaßnahme<br />
wiederverwenden)<br />
Haufen aus Lesesteinen<br />
38<br />
Ausgleichsfl ächen mit Wurzelstöcken<br />
Bordstein in Ortsdurchfahrt<br />
Verwendung Überschussmassen
Anlage 5.4 – Bankette<br />
– Ziel: Standfestigkeit<br />
– Verwendung von geeignetem Frostschutzmaterial<br />
– wegen mangelnder Standfestigkeit <strong>und</strong> erhöhtem Unterhaltungsaufwand<br />
kein bindiges Material einbauen<br />
– Vorhandenes Bankettmaterial im Straßenbau wiederverwenden<br />
(nicht abgeben), z. B. zur Bodenprofi lierung<br />
(siehe Richtlinie zum Umgang mit Bankettschälgut)<br />
– Reduzierung der Bankettbreite auf 1 m bei äußeren<br />
Zwängen (möglichst nicht bei Schutzplanken <strong>und</strong> schmalen<br />
Fahrbahnen; im Einzelfall mit Betriebsdienst abstimmen)<br />
– Bei Erosionsgefahr Spritzbegrünung des Übergangsbereiches<br />
Bankett/Böschung<br />
– Optimierte Ausgestaltung Bankettbereich<br />
Einbau von Bankettmaterial zusammen mit Überschussmassen in einer<br />
seitlichen Ablagerung<br />
optimierte, standfeste Ausgestaltung des Bankettbereichs<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 5.4<br />
altes Bankettmaterial zur Profi lierung<br />
der neuen Bankette verwenden<br />
Humusieren des Übergangsbereiches<br />
Bankett/Böschung, keine<br />
Humusierung der Bankette<br />
39
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 6.1<br />
Anlage 6.1 – Ausstattung<br />
– Ziel: Verkehrssicherheit muss gewährleistet sein<br />
– Aufwendungen nach RPS durch geeignete Seitenraumgestaltung<br />
(Hindernisfreier Seitenraum) vermeiden<br />
(z. B. Zurücknehmen des Waldsaumes unter Abwägung<br />
der Eingriffe nach Naturschutz- <strong>und</strong> Waldrecht, Geländemodellierung<br />
statt Schutzplanke, Geländenahe Trassierung);<br />
bereits bei Planung berücksichtigen<br />
– Passive Schutzeinrichtungen bei schutzbedürftigen Bereichen<br />
oder an Gefahrenpunkten mit festen Hindernissen<br />
im Seitenraum erforderlich. Bei Gefährdungsstufe 4 sind<br />
bei Landstraßen mit einem DTV ≤ 3.000 Kfz/24h keine<br />
passiven Schutzeinrichtungen (Fahrzeug-Rückhaltesysteme)<br />
erforderlich (RPS Bild 7)<br />
– bereits bei Planung Ausstattungselemente (v. a. Schutzplanken)<br />
mit Einbauten (z. B. Sickerleitungen) abstimmen<br />
– Aufstellmöglichkeit für Beschilderung beachten (Entwurf<br />
Beschilderungsplan in Abstimmung mit Straßenverkehrsbehörde<br />
<strong>und</strong> Polizei gehört zur Baureifplanung)<br />
– bei halbseitigem Einbau: Naht leicht außermittig anordnen<br />
wegen Markierung<br />
– durchgezogene Randmarkierung bei Zufahrten <strong>und</strong> Einmündung<br />
von Feldwegen vermeidet Blockmarkierung<br />
<strong>und</strong> Beschilderung<br />
Seitenraum vor <strong>und</strong> nach einer Baumaßnahme<br />
Lage Mittelnaht <strong>und</strong> Markierung<br />
40<br />
durchgezogene Randmarkierung
Anlage 7.1 – Ausschreibung<br />
– Ziel: rechtzeitig, aktuell <strong>und</strong> vollständig<br />
Vorbereitung<br />
– Bauablauf bereits bei Erstellung der Vorentwurfs-/Planfeststellungsunterlagen<br />
beachten (rechtzeitiger Dialog/Austausch<br />
Planer, Landschaftsplaner, Geologe/Bodengutachter,<br />
Betriebsdienst <strong>und</strong> Bauleiter)<br />
– Erforderliche Verkehrsführungen in Abstimmung mit der<br />
Straßenverkehrsbehörde planen inkl. Berücksichtigung von<br />
etwaigen Provisorien (beanspruchen Planungs- <strong>und</strong> Bauzeit<br />
sowie Haushaltsmittel)<br />
– Zur Verfügung stehendes Baufeld prüfen, Gr<strong>und</strong>erwerb<br />
für Baubehelfe vorhanden?<br />
– naturschutzfachliche Einschränkungen <strong>und</strong> zeitliche<br />
Beschränkungen prüfen<br />
– Erkenntnisse Straßenbetriebsdienst nutzen<br />
– Baugr<strong>und</strong>untersuchungen auswerten<br />
(geologische Beratung)<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 7.1<br />
– Übergabeprotokoll Planung an Ausschreibenden/Bauleitung<br />
(z. B. Aufl agen/Zusagen Planfeststellung zusammenfassen)<br />
– Spartenerhebung auf aktuellstem Stand bringen<br />
– Prüfung auf Kampfmittel abgeschlossen?<br />
– Gr<strong>und</strong>erwerb abgeschlossen?<br />
– Zeitpunkt der Ausschreibung günstig wählen<br />
(z. B. für Deckenbau im Frühjahr)<br />
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen<br />
– Knappe Baubeschreibung, dafür Vorbemerkungen im<br />
LV verwenden<br />
– Aktuelle Planunterlagen großzügig beilegen<br />
– Prüfen, ob Leistungen sinnvoll pauschaliert werden können<br />
(z. B. Oberbau mit Fahrbahnteiler, Bauwerkshinterfüllung)<br />
Beispiel für mögliche Pauschalierung:<br />
Herstellen einer Einmündung<br />
als Pauschalposition<br />
41
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 7.1<br />
42
Beispiel für mögliche Pauschalierung: Bauwerkshinterfüllung als Pauschalposition<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 7.1<br />
43
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 8.1<br />
Anlage 8.1 –<br />
Baudurchführung<br />
– Ziel: geringe Kosten <strong>und</strong> gute Qualität bei kurzer Bauzeit<br />
– Vollsperrung, wenn <strong>und</strong> eine Umfahrung/eine geeignete<br />
Umleitungsstrecke zur Verfügung steht (Zustimmung<br />
Straßen verkehrsbehörde <strong>und</strong> intensive Öffentlichkeitsarbeit)<br />
– Bauablauf muss bereits bei Planung berücksichtigt werden<br />
(z. B. Gr<strong>und</strong>erwerb <strong>und</strong> vorübergehende Inanspruchnahme<br />
von Flächen, Massenbedarf, Baustellenzufahrten)<br />
– Vorlauf Kampfmitteluntersuchungen <strong>und</strong> Denkmalpfl ege<br />
bei Verdachtsfl ächen einplanen<br />
– Bauablauf optimal auf Bausaison (nicht auf Haushaltssituation;<br />
Stichwort Kassenschluss) abstimmen<br />
– Finanzierung auf Baubetrieb abstimmen<br />
– Einfl üsse auf Baubeginn, Bauzeit <strong>und</strong> -ablauf rechtzeitig<br />
berücksichtigen (z.B. Vorgaben Umweltschutz, Wasserwirtschaft,<br />
Verkehrsbehörden, Sparten)<br />
44<br />
Sicherungsmaßnahmen für Bodendenkmal<br />
Vorankündigung Vollsperrung
Anlage 8.2 –<br />
Abrechnung <strong>und</strong> Nachtragsmanagement<br />
– Ziel: Abrechnung <strong>und</strong> Nachträge konsequent <strong>und</strong> zeitnah<br />
bearbeiten<br />
– Dokumentation (Bautagebuch, Fotos, Baustellenprotokolle)<br />
<strong>und</strong> kontinuierliche Bauaufsicht sicherstellen<br />
– Pauschalen können die Anzahl der Nachträge reduzieren<br />
– Externe Unterstützung bei komplizierten Sachverhalten<br />
(Amtshilfe oder Büros)<br />
– Empfehlungen für die partnerschaftliche Bauabwicklung<br />
anwenden<br />
Deckblatt der Empfehlungen zur partnerschaftlichen Bauabwicklung<br />
(Herausgeber: Bayerische Staatsbauverwaltung, Bayerischer Bauindustrieverband,<br />
<strong>Bayerisches</strong> Baugewerbe, Erschienen im Mai 2009)<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 8.2<br />
45
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage 9.1<br />
Anlage 9.1 – Sonstiges<br />
– <strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> kostet Zeit<br />
– Auskömmliches Honorar für kostengünstige bzw.<br />
wirtschaftliche Lösung vereinbaren, etwaigen Zuschlag<br />
nach § 35 HOAI prüfen<br />
– Projektsammlung „<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong>“<br />
aufstellen<br />
– Ingenieure <strong>und</strong> Techniker erst in der Bauleitung, dann in<br />
der Planung einsetzen<br />
– Kontinuität <strong>und</strong> Praktikabilität von Ausschreibungstexten,<br />
Programmen usw. nicht aus den Augen verlieren<br />
– Zeitnahe Kommunikation <strong>und</strong> Fortbildung bei Änderungen<br />
von Richtlinien, rechtlichen Rahmenbedingungen usw.<br />
Erdbau für Verbreiterung des Straßendamms<br />
46
Anlage A – Staatsstraße 2191,<br />
Oberbauverstärkung nördlich Kleingesee<br />
Projekt Staatsstraße 2191, Oberbauverstärkung<br />
nördlich Kleingesee<br />
Notwendigkeit der Maßnahme<br />
Der bauliche <strong>und</strong> verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2191<br />
zwischen Stadelhofen <strong>und</strong> Kleingesee entsprach nicht mehr<br />
den Verkehrserfordernissen. Die Breite der unzureichend profi<br />
lierten Fahrbahn betrug ca. 5,00 m, die der Bankette i. M. nur<br />
50 cm. Der 5–8 cm dicke Asphaltaufbau mit der teerhaltiger Einstreudecke<br />
hatte viele Netzrisse <strong>und</strong> Bruchstellen, die ständig<br />
einen hohen Unterhaltungsaufwand erforderten.<br />
Nach ZEB 2002 war im überwiegenden Streckenbereich der<br />
Schwellenwert für den Substanzwert <strong>und</strong> der Warnwert für<br />
den Gebrauchswert überschritten.<br />
Baulänge<br />
2,7 km<br />
DTV 2005<br />
1955 Kfz/24 h, 66 SV<br />
Planerische Bearbeitung<br />
Verstärkung <strong>und</strong> Verbreiterung des Fahrbahn im Hocheinbau.<br />
Die Fahrbahn wurde von 5,00 m auf 6,00 m verbreitert, die<br />
Bankette auf jeweils 1,50 m. Die Trassierung wurde auf die<br />
vorhandene Linienführung abgestimmt. Es wurde die Achse<br />
so gelegt, dass die Verbreiterung nur auf einer Fahrbahnseite<br />
erfolgt <strong>und</strong> somit zusammenhängende Bauabschnitte<br />
gewähr leistet waren. Die vorhandenen Längsentwässerungsgräben<br />
wurden neu profi liert. Zusätzlich wurden, je nach<br />
Bedarf, Sickergräben zur Versickerung des Straßenwassers<br />
vorgesehen.<br />
Die Gradiente wurde um ca. 30 cm angehoben, damit der<br />
bestehende Fahrbahnaufbau aus teerhaltiger Einstreudecke<br />
<strong>und</strong> Asphaltschichten belassen werden konnte. Der Profi lausgleich<br />
erfolgte je nach Lage der Gradiente entweder<br />
mittels Asphalttragschicht, Frostschutzschicht oder aufbereitetem<br />
Altasphalt.<br />
Soweit erforderlich wurde die Querneigung verbessert.<br />
Kosten<br />
1,0 Mio. €<br />
Baudurchführung<br />
10.2008 bis 06.2009<br />
Bemerkungen zum kostenbewussten <strong>Bauen</strong><br />
Die Baukosten von rd. 370.000 €/km konnten nur durch eine<br />
Verringerung des Baustandards erzielt werden. So wurde<br />
auf einen frostsicheren Aufbau im Bereich der vorhandenen<br />
Fahrbahn verzichtet (Hocheinbau). Ebenso wurden im überwiegendem<br />
Streckenbereich keine Sickerleitungen eingebaut.<br />
Teilweise sind nur die vorhandenen Entwässerungsgräben<br />
nachprofi liert worden. In den Verbreiterungsbereichen wurden<br />
ebenfalls überwiegend Entwässerungsgräben neu erstellt, die<br />
aber einen erhöhten Unterhaltungsaufwand erfordern. Zudem<br />
konnten 80 % der Baustrecke unter Vollsperrung gebaut werden,<br />
da geeignete Umleitungsstrecken vorhanden waren.<br />
Im Bereich des Waldes wurde der Bewuchs bis zu 10 m vom<br />
Fahrbahnrand zurückgenommen um damit die Übersichtlichkeit<br />
der Strecke wesentlich zu erhöhen, evt. Schutzeinrichtungen<br />
einzusparen, sowie die Gefährdung durch Wind- <strong>und</strong> Schneebrüche<br />
zu minimieren.<br />
vor Ausbau<br />
nach Ausbau<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage A<br />
47
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage B<br />
Anlage B – Staatsstraße 2253;<br />
Ausbau zw. Obernzenn <strong>und</strong> Breitenau<br />
Projekt Staatsstraße 2253, Ausbau zw. Obernzenn<br />
<strong>und</strong> Breitenau<br />
Notwendigkeit der Maßnahme<br />
Der bauliche <strong>und</strong> verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2253<br />
zwischen Obernzenn <strong>und</strong> Breitenau entsprach nicht mehr den<br />
Verkehrserfordernissen. Die Staatsstraße war nicht frostsicher<br />
aufgebaut, Risse, Unebenheiten <strong>und</strong> Flickstellen waren<br />
vorhanden, die ständig einen hohen Unterhaltungsaufwand<br />
er forderten. Außerdem fehlte die erforderliche Querneigung<br />
<strong>und</strong> am Bauanfang war die Linieführung unstetig. Die Breite<br />
betrug ca. 5,00 m. Der vorhandene Asphaltaufbau mit der<br />
teerhaltigen Einstreudecke betrug ca. 6 cm.<br />
Baulänge<br />
0,760 km<br />
DTV 2005<br />
1840 Kfz/24 h, 61 SV<br />
Planerische Bearbeitung<br />
Am Bauanfang wurde auf eine Länge von ca. 200 m ein Vollausbau<br />
mit Verbesserung der Linienführung durchgeführt.<br />
Auf eine Länge von ca. 560 m erfolgte eine Verstärkung <strong>und</strong><br />
Verbreiterung der Fahrbahn im Hocheinbau. Die Fahrbahn<br />
wurde von 5,00 m auf 6,00 m verbreitert, die Bankette auf<br />
jeweils 1,50 m. Die Trassierung wurde bis auf den Vollausbaubereich<br />
auf die vorhandene Linienführung abgestimmt.<br />
Es wurde die Achse so gelegt, dass die Verbreiterung nur<br />
auf einer Fahrbahnseite erfolgt. Im Vollausbau- <strong>und</strong> im östlichen<br />
Verbreiterungsbereich wurden Sickerleitungen eingebaut.<br />
Der vorhandene westliche Längsentwässerungsgraben<br />
wurde neu profi liert.<br />
Die Gradiente wurde im Verbreiterungsbereich um ca. 20 cm<br />
angehoben, damit der bestehende Fahrbahnaufbau aus teerhaltiger<br />
Einstreudecke <strong>und</strong> Asphaltschichten belassen werden<br />
konnte. Der Profi lausgleich erfolgte je nach Lage der Gradiente<br />
entweder mittels Asphalttragschicht, oder mit Frostschutzschichtmaterial.<br />
Soweit erforderlich wurde die Querneigung verbessert.<br />
Kosten<br />
0,365 Mio. €<br />
48<br />
Baudurchführung<br />
04.2008 bis 06.2008<br />
Bemerkungen zum kostenbewussten <strong>Bauen</strong><br />
Die Baukosten von rd. 480.000 €/km konnten nur durch eine<br />
Verringerung des Baustandards erzielt werden. So wurde auf<br />
einen regulären frostsicheren Aufbau im Bereich der vorhandenen<br />
Fahrbahn verzichtet (Hocheinbau). Ebenso wurde nur<br />
eine Fahrbahnbreite von 6,00 m gewählt. Es wurde zur Entwässerung<br />
des Aufbaues die vorhandenen Gräben vertieft.<br />
Überschussmassen wurden im Baubereich wieder eingebaut.<br />
vor Ausbau<br />
nach Ausbau
Anlage C – Staatsstraße 2428,<br />
Umbau Eckartshausen–Wasmuthhausen<br />
Projekt Staatsstraße 2428, Eckartshausen–Wasmuthhausen<br />
Notwendigkeit der Maßnahme<br />
Der bauliche <strong>und</strong> verkehrliche Zustand der Staatsstraße 2428<br />
zwischen Eckartshausen <strong>und</strong> Wasmuthhausen entsprach<br />
nicht mehr der Verkehrserfordernissen. Die Breite der unebenen<br />
Fahrbahn betrug ca. 4,80 m, die der Bankette i. M. nur<br />
0,50 m. Der 5–8 cm dicke Asphaltaufbau mit einer teerhaltigen<br />
Einstreustrecke hatte Bruchstellen an den Fahrbahnrändern,<br />
die ständig einen hohen Unterhaltungsaufwand erforderten.<br />
Die Baumaßnahme war im Koordinierten Erhaltungs- <strong>und</strong><br />
Bauprogramm (KEB) 2008 – 2011 in der Dringlichkeitsklasse 1<br />
enthalten.<br />
Baulänge<br />
1,3 km<br />
DTV 2005<br />
607 Kfz/24h, SV 41 Kfz/24h<br />
Planerische Bearbeitung<br />
Verstärkung <strong>und</strong> Verbreiterung der Fahrbahn im Hocheinbau.<br />
Die Fahrbahn wurde von 4,80 m auf 6,00 m verbreitert, die<br />
Bankette auf jeweils 1,00 m. Es erfolgte keine Neutrassierung.<br />
Die vorhandenen Längsentwässerungsgräben wurden<br />
neu profi liert. Zusätzlich wurden, je nach Bedarf, Sickergräben<br />
zur Versickerung des Straßenwassers vorgesehen.<br />
Der bestehende Fahrbahnaufbau aus einer teerhaltigen Einstreudecke<br />
<strong>und</strong> Asphaltdeckschichten wurde belassen. Der<br />
Profi lausgleich erfolgte mittels Asphalttragschicht <strong>und</strong> Asphaltdeckschicht.<br />
Die Verbreiterung erfolgte ohne Erstellung<br />
einer Straßenplanung, indem die neuen Fahrbahnränder vor<br />
Ort abgesteckt wurden.<br />
Kosten<br />
ca. 0,450 Mio. €<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Anlage C<br />
Baudurchführung<br />
Juli 2010 bis Anfang September 2010<br />
Bemerkungen zum kostenbewussten <strong>Bauen</strong><br />
Die Baukosten von rd. 350.000 €/km konnten aufgr<strong>und</strong> der<br />
sehr geringen Verkehrsbelastung nur durch eine Verringerung<br />
des Baustandards erzielt werden. So wurde auf einen<br />
frostsicheren Aufbau im Bereich der vorhandenen Fahrbahn<br />
verzichtet (bituminöse Oberbauverstärkung). Ebenso wurden<br />
im überwiegenden Streckenbereich keine Sickerleitungen eingebaut,<br />
teilweise sind nur die vorhandenen Entwässerungsgräben<br />
nachprofi liert worden. In den Verbreiterungsbereichen<br />
wurden überwiegend Entwässerungsgräben neu erstellt, die<br />
aber einen erhöhten Unterhaltungsaufwand erfordern. Es<br />
musste wegen der geringen Fahrbahnbreite unter Vollsperrung<br />
gebaut werden, geeignete Umleitungsstrecken waren<br />
vorhanden.<br />
Staatsstraße 2428, Eckartshausen-Wasmuthhausen, vorher<br />
nach Ausbau (Markierung fehlt noch)<br />
49
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Impressum<br />
Impressum<br />
Herausgeber<br />
Oberste Baubehörde im<br />
Bayerischen Staatsministerium des Innern<br />
Franz-Josef-Strauß-Ring 4<br />
80539 München<br />
Stand Februar 2012<br />
Bearbeitung<br />
Leiter:<br />
Siegfried Scheuer (Oberste Baubehörde)<br />
Mitarbeiter:<br />
Andreas Fechner (Staatliches Bauamt Ansbach)<br />
Dr. Andreas Hechtl (Oberste Baubehörde)<br />
Hans-Peter Jander (Oberste Baubehörde)<br />
Lutz Mandel (Staatliches Bauamt Ingolstadt)<br />
Wolfgang Maß (Oberste Baubehörde)<br />
Gilbert Peiker (Staatliches Bauamt Landshut)<br />
Stephan Ried (Oberste Baubehörde)<br />
Christoph Rimböck (Staatliches Bauamt Landshut)<br />
Gernot Rodehack (Autobahndirektion Südbayern)<br />
Heinrich Schmidt (Regierung von Mittelfranken)<br />
Pankraz Schwarzmann (Staatliches Bauamt Bamberg)<br />
Dr. Bernd Zanker (Oberste Baubehörde)<br />
Gestaltung <strong>und</strong> Satz<br />
Löhr & Partner GmbH, München<br />
Druck<br />
Oberste Baubehörde<br />
50
Bildnachweis<br />
Alle Fotos, soweit nicht anders angegeben:<br />
Bayerische Staatsbauverwaltung<br />
Literaturverzeichnis<br />
Erhaltungsmanagement an Straßen in Bayern (bau intern,<br />
Sonderheft August 2011, zweite aktualisierte Aufl age);<br />
Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau,<br />
Wohnungsbau, Straßen- <strong>und</strong> Brückenbau<br />
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL);<br />
FGSV Verlag, Köln<br />
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von<br />
Verkehrsfl ächen (RStO); FGSV Verlag, Köln<br />
Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-<br />
Rückhaltesysteme (RPS); FGSV Verlag, Köln<br />
Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Entwässerung<br />
(RAS-Ew), FGSV Verlag, Köln<br />
Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu<br />
Straßen- <strong>und</strong> Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger<br />
(RZStra), Bekanntmachung der Obersten Baubehörde<br />
im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom<br />
10. November 2008 (AllMBl S. 707)<br />
Check-Karten Erdbau (aktuelle Ausgabe von März 2011) herausgegeben<br />
von der Obersten Baubehörde im Bayerischen<br />
Staatsministerium des Innern.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Literaturverzeichnis, Bildnachweis<br />
51
www.aufbruch.bayern.de