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Kostenbewusstes Planen und Bauen - Bayerisches ...

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<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />

7 Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />

Projekte, die entsprechend der Hinweise geplant <strong>und</strong> gebaut<br />

werden, sind hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit im Sicherheitsaudit<br />

mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten Es<br />

muss klar bleiben, dass der Sicherheitsauditor die Planung ausschließlich<br />

mit der „Verkehrssicherheitsbrille“ zu beurteilen hat.<br />

Über die endgültige Planung entscheidet letztlich der Bauherr<br />

oder der von ihm Beauftragte. Die Entscheidung ist zu dokumentieren<br />

<strong>und</strong> bei Abweichungen vom Regelwerk zu begründen.<br />

Die Bewertung muss dabei auch auf die Verbesserungen<br />

gerichtet sein, die mit der Projektrealisierung gegenüber der<br />

bestehenden Situation erreicht werden. Das bedeutet, dass<br />

ein gewisses Augenmaß gewahrt werden muss.<br />

Bei Projekten, die unfallauffällige Straßenabschnitte enthalten,<br />

kann eine frühzeitige Abstimmung der Planung mit der zuständigen<br />

Unfallkommission bzw. der Verkehrsbehörde <strong>und</strong> Polizei<br />

notwendig werden.<br />

Maßnahmen, bei denen ausnahmsweise nach Fertigstellung<br />

dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstige<br />

verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden, sind<br />

bereits im Planungsstadium mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />

<strong>und</strong> der Polizei abzustimmen. Bei Verkehrsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong> Verkehrsverboten ist der durch § 45 Abs. 9<br />

Satz 2 StVO vorgegebene Rahmen zu beachten. Dabei ist ein<br />

strenger Maßstab anzulegen. Die straßenverkehrsrechtliche<br />

„Gr<strong>und</strong>ausstattung“ der Straße (wie Fahrbahnmarkierung,<br />

Wegweisung; Leitpfosten, usw.) bleibt unberührt.<br />

Im Besonderen kann dies auch die Verkehrsregelung an<br />

Streckenabschnitten <strong>und</strong>/oder Knotenpunkten betreffen,<br />

welche aus Kostengründen nicht nach den Regelwerken<br />

aus- <strong>und</strong> umgebaut werden können.<br />

Kreisstraße WUN1 – nördlich Weißenstadt, verkehrssichere Umgestaltung einer Einmündung<br />

24<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit kann hilfreich sein, um bei<br />

den Verkehrsteilnehmern Verständnis zu erreichen.<br />

Zusammenfassend sind insgesamt folgende „Eckpfeiler“<br />

zu beachten:<br />

1. Eine Analyse der Unfallsituation ist Standard.<br />

2. Auch ein kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> darf die<br />

Verkehrssicherheit nicht vernachlässigen. Die Verkehrssicherheit<br />

aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit<br />

des Verkehrs vor.<br />

3. Planerische <strong>und</strong> straßenbauliche Instrumente sind nach<br />

Möglichkeit auszuschöpfen, ehe zum Mittel der straßenverkehrsrechtlichen<br />

Anordnung gegriffen wird.<br />

4. Auch beim Um- <strong>und</strong> Ausbau bestehender Straßen soll die<br />

Benutzung der Straße durch die Verkehrsteilnehmer allein<br />

unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO<br />

verkehrssicher sein. Erscheinen straßenverkehrsrechtliche<br />

Anordnungen im Einzelfall erforderlich, ist frühzeitig eine Abstimmung<br />

mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde <strong>und</strong><br />

der Polizei zu veranlassen.<br />

5. Bankette sind standfest auszubilden. Seitenräume sollen<br />

von Hindernissen freigehalten werden. Dort wo dies nicht<br />

möglich ist, gleichwohl ein Gefahrenpunkt für Abkommensunfälle<br />

besteht, ist die Anbringung von Schutzeinrichtungen<br />

vorzusehen (Fehlerverzeihender Seitenraum).<br />

6. Visuelle verkehrstechnische Ausstattung (Beschilderung,<br />

Wegweisung <strong>und</strong> Fahrbahnmarkierung) ist entsprechend<br />

den bestehenden technischen Regelwerken zu erstellen<br />

<strong>und</strong> zu erhalten.

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