Kostenbewusstes Planen und Bauen - Bayerisches ...
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<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />
7 Hinweise zur Verkehrssicherheit<br />
Projekte, die entsprechend der Hinweise geplant <strong>und</strong> gebaut<br />
werden, sind hinsichtlich ihrer Verkehrssicherheit im Sicherheitsaudit<br />
mit besonderer Aufmerksamkeit zu betrachten Es<br />
muss klar bleiben, dass der Sicherheitsauditor die Planung ausschließlich<br />
mit der „Verkehrssicherheitsbrille“ zu beurteilen hat.<br />
Über die endgültige Planung entscheidet letztlich der Bauherr<br />
oder der von ihm Beauftragte. Die Entscheidung ist zu dokumentieren<br />
<strong>und</strong> bei Abweichungen vom Regelwerk zu begründen.<br />
Die Bewertung muss dabei auch auf die Verbesserungen<br />
gerichtet sein, die mit der Projektrealisierung gegenüber der<br />
bestehenden Situation erreicht werden. Das bedeutet, dass<br />
ein gewisses Augenmaß gewahrt werden muss.<br />
Bei Projekten, die unfallauffällige Straßenabschnitte enthalten,<br />
kann eine frühzeitige Abstimmung der Planung mit der zuständigen<br />
Unfallkommission bzw. der Verkehrsbehörde <strong>und</strong> Polizei<br />
notwendig werden.<br />
Maßnahmen, bei denen ausnahmsweise nach Fertigstellung<br />
dauerhafte Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstige<br />
verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich werden, sind<br />
bereits im Planungsstadium mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde<br />
<strong>und</strong> der Polizei abzustimmen. Bei Verkehrsbeschränkungen<br />
<strong>und</strong> Verkehrsverboten ist der durch § 45 Abs. 9<br />
Satz 2 StVO vorgegebene Rahmen zu beachten. Dabei ist ein<br />
strenger Maßstab anzulegen. Die straßenverkehrsrechtliche<br />
„Gr<strong>und</strong>ausstattung“ der Straße (wie Fahrbahnmarkierung,<br />
Wegweisung; Leitpfosten, usw.) bleibt unberührt.<br />
Im Besonderen kann dies auch die Verkehrsregelung an<br />
Streckenabschnitten <strong>und</strong>/oder Knotenpunkten betreffen,<br />
welche aus Kostengründen nicht nach den Regelwerken<br />
aus- <strong>und</strong> umgebaut werden können.<br />
Kreisstraße WUN1 – nördlich Weißenstadt, verkehrssichere Umgestaltung einer Einmündung<br />
24<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsarbeit kann hilfreich sein, um bei<br />
den Verkehrsteilnehmern Verständnis zu erreichen.<br />
Zusammenfassend sind insgesamt folgende „Eckpfeiler“<br />
zu beachten:<br />
1. Eine Analyse der Unfallsituation ist Standard.<br />
2. Auch ein kostenbewusstes <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> darf die<br />
Verkehrssicherheit nicht vernachlässigen. Die Verkehrssicherheit<br />
aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit<br />
des Verkehrs vor.<br />
3. Planerische <strong>und</strong> straßenbauliche Instrumente sind nach<br />
Möglichkeit auszuschöpfen, ehe zum Mittel der straßenverkehrsrechtlichen<br />
Anordnung gegriffen wird.<br />
4. Auch beim Um- <strong>und</strong> Ausbau bestehender Straßen soll die<br />
Benutzung der Straße durch die Verkehrsteilnehmer allein<br />
unter Beachtung der allgemeinen Verkehrsregeln der StVO<br />
verkehrssicher sein. Erscheinen straßenverkehrsrechtliche<br />
Anordnungen im Einzelfall erforderlich, ist frühzeitig eine Abstimmung<br />
mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde <strong>und</strong><br />
der Polizei zu veranlassen.<br />
5. Bankette sind standfest auszubilden. Seitenräume sollen<br />
von Hindernissen freigehalten werden. Dort wo dies nicht<br />
möglich ist, gleichwohl ein Gefahrenpunkt für Abkommensunfälle<br />
besteht, ist die Anbringung von Schutzeinrichtungen<br />
vorzusehen (Fehlerverzeihender Seitenraum).<br />
6. Visuelle verkehrstechnische Ausstattung (Beschilderung,<br />
Wegweisung <strong>und</strong> Fahrbahnmarkierung) ist entsprechend<br />
den bestehenden technischen Regelwerken zu erstellen<br />
<strong>und</strong> zu erhalten.