Kostenbewusstes Planen und Bauen - Bayerisches ...
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Gerade beim Umbau kann ein Abweichen (Schritt 2 bzw. 3)<br />
erforderlich werden <strong>und</strong> im Einzelfall in der Abwägung aller<br />
Belange (z. B. Verkehrssicherheit, Wirtschaftlichkeit, Natur-<br />
<strong>und</strong> Umweltschutz, Umsetzbarkeit von Projekten) durchaus<br />
sinnvoll <strong>und</strong> vertretbar sein. Darauf wird im Abschnitt 2.1 der<br />
RAL explizit hingewiesen:<br />
RAL Abschnitt 2.1:<br />
„Landstraßen“ … „ sollen so geplant werden, dass sie sich<br />
dem Gelände gut anpassen <strong>und</strong> somit möglichst kostengünstig<br />
herzustellen, zu erhalten sowie zu betreiben sind.<br />
Die vorgenannten Ansprüche müssen im Planungsprozess<br />
abgewogen werden. Die Gr<strong>und</strong>lagen hierfür bilden auf unterschiedlichen<br />
Stufen der Planung in der Regel mehrere zur<br />
Diskussion stehende Entwurfsvarianten.<br />
Durch eine Abwägung der Ziele<br />
– Verkehrssicherheit<br />
– Verkehrsqualität<br />
– Umweltverträglichkeit<br />
unter Berücksichtigung der Baulastträgerkosten lassen sich<br />
vorteilhafte Varianten entwickeln. Dabei gilt es eine Lösung<br />
heraus zu arbeiten, bei welcher der größte Nutzen für die Gesellschaft<br />
mit möglichst geringem Aufwand erreicht wird.“ …<br />
„In zu begründenden Ausnahmefällen können im Rahmen<br />
der Abwägung Abweichungen von den Festlegungen der<br />
Ziffern 3 bis 7 erforderlich werden.“<br />
Im Bereich der Bautechnik bieten die einschlägigen Richtlinien<br />
im Vergleich zu den Planungsrichtlinien weniger Spielräume.<br />
Abweichungen von den RStO werden gerade unter dem Eindruck<br />
der Schäden im Winter 2010/2011 gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />
in Betracht gezogen, da vermeintliche Einsparpotentiale durch<br />
die zu erwartende verkürzte Lebensdauer <strong>und</strong> den hohen<br />
Unterhaltungsaufwand (z. B. Beseitigung von Frostschäden<br />
bei nicht tragfähig ausgebauten Straßen) mehr als in Frage<br />
zu stellen sind.<br />
<strong>Kostenbewusstes</strong> <strong>Planen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bauen</strong> | Richtlinien für Planung <strong>und</strong> Bau<br />
Staatsstraße 2192 – Oberbauverstärkung nördlich Kleingesee Kreisstraße AN12 in Wolframs–Eschenbach<br />
Bei der Wahl der Bauweise sind die örtlichen Gegebenheiten,<br />
regionale Erfahrungen, technische <strong>und</strong> wirtschaftliche Gesichtspunkte<br />
sowie Umweltbedingungen, wie z. B.:<br />
– Verwendung örtlicher Baustoffe<br />
– Stufenweiser Aufbau<br />
– Verwendung von industriellen Nebenprodukten<br />
<strong>und</strong> Recycling-Baustoffen<br />
– Nutzungsbedingte Besonderheiten<br />
– Erhaltungsstrategien<br />
zu berücksichtigen (RStO, Abschnitt 2.4.1).<br />
Bei Erneuerungen bieten die RStO einen Spielraum bei der<br />
Festlegung des Straßenaufbaus. So ist z. B. die Einhaltung der<br />
Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus nicht erforderlich,<br />
wenn vorhandene Schäden nicht auf mangelnde Frostsicherheit<br />
zurückzuführen sind <strong>und</strong> die zukünftige Verkehrsbelastung<br />
höchstens in eine Bauklasse höher als bisher einzuordnen ist<br />
(RStO, Abschnitt 4.2).<br />
Darüber hinaus können <strong>und</strong> sollen bei Vorliegen besonderer<br />
Gegeben heiten auf Verkehrsfl ächen in geschlossener Ortslage<br />
oder beim Umbau Abweichungen von den Regelungen zur<br />
Verbesserung der Wirtschaftlichkeit erwogen werden.<br />
Weil Abweichungen von den RPS aus Sicherheitsgründen<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in Frage kommen, soll bereits im Planungsstadium<br />
geprüft werden, ob der Schutz nicht besser durch<br />
Vermeidung oder bauliche Umgestaltung von Gefahrenstellen<br />
erreicht werden kann. Diese können z. B. sein:<br />
– Hinreichender Abstand der Straße von schutzbedürftigen<br />
Bereichen<br />
– Hinreichender Abstand der Straße von festen Hindernissen<br />
im Seitenraum<br />
– Hindernisfreien Seitenraum herstellen<br />
– Geländenahe Trassierung<br />
– Flache Böschungen<br />
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