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Weiße Prostitution im Zwielicht der kolonialen ... - Golf Dornseif

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<strong>Weiße</strong> <strong>Prostitution</strong> <strong>im</strong> <strong>Zwielicht</strong> <strong>der</strong> <strong>kolonialen</strong> Sittlichkeit<br />

Von <strong>Golf</strong> <strong>Dornseif</strong><br />

Während sich die Kolonialpresse sowohl <strong>im</strong> fernen Afrika als auch <strong>im</strong> Berliner Zeitungs-<br />

Dschungel über Rassenschande und schwarzweißes Konkubinat erregte, existierte parallel<br />

dazu „für gehobene Ansprüche“ ungeniert ein Netzwerk weißer <strong>Prostitution</strong>, vornehmlich<br />

konzentriert auf Hafenstädte wie Dar-es-Salaam (DOA) und Swakopmund (DSWA) neben<br />

Tsingtau (China) als Son<strong>der</strong>fall. Darüber ist wenig bekannt, doch enthüllen die spärlichen<br />

Quellen abenteuerliche Szenerien, vergleichbar mit dem Wilden Westen Nordamerikas.<br />

Unter <strong>der</strong> Lupe betrachtet gab es bei sorgfältiger Analyse sowohl „reguläre <strong>Prostitution</strong>“ (sanktioniert<br />

in zugelassenen Bordellen) als auch „Teilzeit-<strong>Prostitution</strong>“ (Nebenerwerb), wobei die schummerige<br />

Tingeltangel-Atmosphäre durchreisen<strong>der</strong> „Künstlertruppen“ eine wesentliche Rolle spielte (etwa zwischen<br />

1910 und 1914). Nicht zu vergessen die Schar <strong>der</strong> <strong>im</strong>mer dringen<strong>der</strong> annoncierten „Bar-Fräulein“<br />

renommierter Hotels und Restaurants, die gern etwas dazu verdienten, um einsame Männerherzen<br />

zu trösten.<br />

In <strong>der</strong> ostafrikanischen Presse konnte man einiges nachlesen über drittklassige Komiker, verführerische<br />

Soubretten (reichlich Beinschwung und wenig St<strong>im</strong>me) sowie „Blitzdichter“ (auf Zuruf) und abgeschlaffte<br />

Entfesselungsakrobaten. Den Evastöchtern <strong>der</strong>artiger Tourneen fiel es nicht schwer, Einladungen<br />

gut-situierter Herren zu Privatvorstellungen zu folgen und dort alle Hüllen fallen zu lassen,<br />

großzügig belohnt in diskreter Umgebung.<br />

Die Kolonialpresse schil<strong>der</strong>te genüsslich (zum Beispiel) den Sündenfall des Barons S., eines wohlhabenden<br />

Junggesellen und höheren Beamten <strong>im</strong> Gouvernement zu Dar-es-Salaam. Herr S. hatte<br />

nacheinan<strong>der</strong> Köchinnen, Wirtschafterinnen und Hausdamen aus <strong>der</strong> He<strong>im</strong>at engagiert, die jeweils<br />

mehr o<strong>der</strong> weniger zugänglich waren. Eines Tages beschäftigte <strong>der</strong> Baron (notgedrungen) eine altjüngferliche<br />

Wirtschafterin mit strengen Moralauffassungen, während zur gleichen Zeit eine „Künstlertruppe“<br />

in <strong>der</strong> Stadt gastierte, die sowohl „Herrenabende“ (Zoten-Niveau) als auch „Familien-Vorstellungen“<br />

(harmlose Späße) inszenierte.<br />

Aus dem Inhalt<br />

War Swakopmund eine Lasterhöhle?<br />

Bardamen als Teilzeit-Prostituierte<br />

Sexualdelikte in Archiven Tanzanias<br />

Dienstmädchen-Schicksale in Südwest<br />

Die Freudenhäuser von Fernost<br />

Tsingtau als „stolze deutsche Maid“<br />

Als Star präsentierte sich die Couplet-Actrice mit angestaubten he<strong>im</strong>atlichen Gassenhauern und bereits<br />

etwas verlebten Körperformen, und ihre Tanzschritte demonstrierten dralle Waden sowie raschelnde<br />

Dessous in einer Duftwolke. Natürlich war Fräulein M. <strong>im</strong> Prinzip nicht abgeneigt, lohnende<br />

Extra-Vorführungen zu bieten für zahlungskräftige Gentlemen aus dem Publikum.<br />

Baron S. entflammte lichterloh, stellte aber zu seinem Kummer fest, dass die lustbetonte Soubrette<br />

einem Schmalztenor ehelich verbunden war. Kurzerhand offerierte <strong>der</strong> liebestolle Baron dem verwirrten<br />

Gatten eine „Ablösesumme“ in Höhe von 10.000 Mark, und <strong>der</strong> Herr willigte zögernd ein sich zurückzuziehen.<br />

Alsbald traf die Sängerin in ihrer neuen Eigenschaft als „Privatsekretärin“ des Kolonialbeamten<br />

in dessen Haus ein und erhielt ein Z<strong>im</strong>mer zugewiesen, das sogar eine funkelnagelneue<br />

Schreibmaschine mit Büropult enthielt.<br />

Die moralinsaure Wirtschafterin schöpfte sofort einen gewissen Verdacht, weil zu keiner Stunde das<br />

Klappern <strong>der</strong> Maschine <strong>im</strong> Haus zu vernehmen war. Undeutlicher Gesang, Gesprächsfetzen und<br />

Gitarrenklänge drangen durch die Türritzen. Scharfe Blicke durch das Schlüsselloch ließen den Atem<br />

<strong>der</strong> Wirtschafterin stocken: drinnen tanzte die Privatsekretärin splitternackt vor den Augen des Ba-


ons und intonierte unter an<strong>der</strong>em das Berliner Couplet „und wenn Frau Eva Wäsche hat, dann<br />

wäscht sie nur ihr Feigenblatt...“<br />

Empört und erregt suchte die Wirtschafterin in <strong>der</strong> Nachbarschaft ihre beste Freundin auf, die <strong>im</strong><br />

Haushalt eines alleinstehenden Gehe<strong>im</strong>rats des Gouvernements ihren Aufgaben nachkam, und<br />

berichtete atemlos, was sie gerade erblickt hatte. Die Köchin wollte es nicht glauben und drängte<br />

darauf, auch einmal durch das Schlüsselloch gucken zu dürfen an einem <strong>der</strong> folgenden Tage. So<br />

geschah es, doch die Köchin konnte ihren Mund nicht halten und erzählte dem Gehe<strong>im</strong>rat von ihren<br />

jüngsten Eindrücken.<br />

Dem Juristen lief das Wasser <strong>im</strong> Mund zusammen, aber er ließ sich nichts weiter anmerken. In strengem<br />

Ton verdonnerte er seine Hausangestellte zu eisernem Schweigen, denn <strong>der</strong>artige Schlüsselloch-Spionage<br />

sei strafbar wegen Verletzung <strong>der</strong> Int<strong>im</strong>sphäre. Im Amt musste sich <strong>der</strong> Baron vor dem<br />

Vorgesetzten rechtfertigen und bekam zu hören, dass er seine sogenannte Privatsekretärin sofort<br />

entlassen müsse, um einen Skandal in Grenzen zu halten.<br />

Der Baron nickte zähneknirschend, eilte nach Haus und brüllte seine geschwätzige Wirtschafterin an,<br />

dass sie sich zum Teufel scheren sollte. Kurz danach tauchte die Soubrette auf und wedelte mit<br />

Rechnungen für Damengar<strong>der</strong>obe in Höhe von 3600 Mark, die <strong>der</strong> Kavalier bezahlen durfte. Der<br />

Baron konnte es nicht fassen und goss sich erst einmal einen doppelten Cocgnac ein, um<br />

nachzudenken.<br />

Inzwischen rauschte die Soubrette in aufreizen<strong>der</strong> Gar<strong>der</strong>obe in den Gouverneursgarten, um etwas<br />

zu flanieren und neue Pläne zu schmieden. Der Gehe<strong>im</strong>rat unternahm zur gleichen Stunde einen<br />

Spaziergang, sah die Skandaldame auf einer schattigen Bank sitzen und setzte sich artig grüßend zu<br />

ihr, um seine Zeitung zu studieren – zumindest tat er so als ob ...<br />

Es dauerte nicht lange, und <strong>der</strong> freundliche Herr begann eine Plau<strong>der</strong>ei mit seiner Nachbarin über<br />

das ostafrikanische Kl<strong>im</strong>a und die gesundheitlichen Vorzüge eines Aufenthalts in Kapstadt und Umgebung,<br />

erfrischt von kühlen Brisen. Dorthin wollte er demnächst zur Erholung reisen, doch fühle man<br />

sich als Junggeselle doch ziemlich einsam und wäre überglücklich, wenn sich passende Gesellschaft<br />

ergeben könnte ...<br />

Die Sängerin willigte schließlich ein, den Herrn Gehe<strong>im</strong>rat als ehrbare Gesellschafterin zu begleiten,<br />

und <strong>der</strong> Hagestolz dankte vorerst mit verschämten Handküssen, die ihm huldvoll gewährt wurden.<br />

Der langen Rede kurzer Sinn: die Herrschaften reisten in getrennten Kabinen Erster Klasse mit dem<br />

nächsten Dampfer nach Capetown, während <strong>der</strong> Baron unverzagt <strong>im</strong> Hotel Kaiserhof auf neue Brautschau<br />

ging, befreit von <strong>der</strong> schweren finanziellen Bürde seiner Soubrette!


(Anmerkung: Die etwas ausgeschmückt wirkenden Schil<strong>der</strong>ungen beruhen auf einer wahren Begebenheit,<br />

die von <strong>der</strong> Kolonialpresse aus Rücksicht wegen <strong>der</strong> Identität von Beteiligten „verfremdet<br />

bzw. verschlüsselt“ publiziert worden ist).<br />

Offensichtlich entstand in den letzten Jahren vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs in manchen<br />

Schutzgebieten ein zunehmendes Bedürfnis <strong>der</strong> weißen Männerwelt, sich nicht länger mit schwarzen<br />

Freudenmädchen o<strong>der</strong> Konkubinen begnügen zu müssen wie in den Pionierjahren zuvor. Umgekehrt<br />

sprach es sich auch in Europa unter Prostituierten herum, dass zahlungskräftige Freier aus dem<br />

Pflanzer-, Farmer- und Beamten-Milieu in den Kolonien „nach zivilisiertem Sex hungerten...“<br />

________________________________________________________________________________<br />

Typische „Lockanzeige“<br />

für Darbietungen mit<br />

lüsternen Einlagen<br />

<strong>im</strong> <strong>kolonialen</strong> Milieu:<br />

den Junggesellen<br />

zuliebe mit<br />

Schleiertanz<br />

und barfuss ...<br />

________________________________________________________________________________<br />

War Swakopmund eine Lasterhöhle?<br />

Otto Reiner, ein Deutscher mit 18 Jahren Farmerpraxis in Südwest, beschrieb in seinem Erinnerungsbuch<br />

1922 die Zustände in Swakopmund nach dem Stand von 1905 mit den Worten: „Es<br />

strömte internationales Gaunervolk zusammen, wie man das in vielen Seehäfen zu Kriegszeiten<br />

kennt. Einbrüche und Tötungsdelikte kamen fast täglich vor, und <strong>im</strong>provisierte Glücksspielhöllen<br />

wuchsen wie Pilze aus dem Boden. Betörend parfümierte Französinnen tauchten plötzlich auf, um<br />

unter Wellblechdächern ihre verführerischen Salons einzurichten und den bie<strong>der</strong>en Germanen, die<br />

von irgendeinem Feldzug zurück kehrten, die Spargroschen und Soldzahlungen aus den Taschen zu<br />

ziehen...“<br />

Ähnlich äußerte sich Missionar Wandres <strong>im</strong> Juli des gleichen Jahres brieflich über die öffentliche Moral<br />

zu Windhoek: „Seit geraumer Zeit arbeitet <strong>im</strong> Norden unserer Stadt ein richtiges Bordell mit weißen<br />

Freudenmädchen aus vielen Län<strong>der</strong>n Europas und Kapstadt. Das ist also Kolonialkultur!“<br />

Die Deutsch-Südwestafrikanische Zeitung (Verlagsort Swakopmund) berichtete in ihrer Ausgabe vom<br />

7.März 1914 unter an<strong>der</strong>em auch über die Dritte Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ats vom Montag, dem 2.<br />

März 1914, und zitierte dabei Punkt 5 <strong>der</strong> Tagesordnung gewissenhaft:<br />

„Das Kaiserliche Bezirksamt teilt mit, dass die für die Verlegung des Bordellbetriebs aus dem Inneren<br />

<strong>der</strong> Stadt festgesetzte Frist zum zweiten Mal um ein Jahr auf den 31.März 1915 verlängert worden<br />

ist. Der Gemein<strong>der</strong>at gab seinem Bedauern darüber Ausdruck, dass das Kaiserliche Bezirksamt sich<br />

zu einer weiteren Verlängerung <strong>der</strong> Frist ohne Anhörung des Gemein<strong>der</strong>ats entschlossen hat. Die in<br />

den vorliegenden Berichten <strong>der</strong> Stadtverwaltung Swakopmund wie<strong>der</strong>holt zur Sprache gebrachten<br />

Unzuträglichkeiten und Missstände, die sich aus <strong>der</strong> gegenwärtigen Lage des Bordells inmitten <strong>der</strong><br />

Stadt ergeben haben, bestehen nach wie vor und sind durchaus geeignet, öffentliches Ärgernis zu<br />

erregen....


___________________________________________________________________________<br />

Beson<strong>der</strong>s werden vom Gemein<strong>der</strong>at die erheblichen sittlichen Gefahren für unsere heranwachsende<br />

Jugend hervorgehoben. Man befürchtet, dass die von Anwohnern des Bordell-Grundstücks und <strong>der</strong><br />

Bürgerschaft vorgebrachten Beschwerden sich wie<strong>der</strong>holen werden und gibt <strong>der</strong> Überzeugung Ausdruck,<br />

dass angesichts <strong>der</strong> fortschrittlichen Blüte <strong>der</strong> Stadt in einer verkehrsreichen Gegend ein Bordellbetrieb<br />

nicht geduldet werden dürfte...<br />

Punkt 6: Aus <strong>der</strong> Mitte des Gemein<strong>der</strong>ats wird über das unpassende Verhalten <strong>der</strong> Schulkin<strong>der</strong> in<br />

den Strassen Swakopmunds (Beschmieren und Bemalen vieler Häuser usw.) Klage geführt. Die<br />

Stadtverwaltung sollte Eltern und Lehrer auffor<strong>der</strong>n, das Benehmen dieser Kin<strong>der</strong> besser zu überwachen“.<br />

(Anschließend nicht-öffentlicher Teil <strong>der</strong> Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ats).<br />

(Anmerkung: Aus an<strong>der</strong>en Quellen ist zu entnehmen, dass das erwähnte Swakopmun<strong>der</strong> Bordell<br />

überwiegend von Frauen und Mädchen aus Russland, Polen, Litauen, Frankreich und Italien belegt<br />

war, weniger von reichsdeutschen Personen. Über Zuhälter-Aktivität war nichts bekannt <strong>im</strong> Gegensatz<br />

zu den Bordellen Kapstadts in jenen Tagen, wo kr<strong>im</strong>inelle Elemente auffielen. Fälle von Beischlafdiebstahl<br />

wurden nicht aktenkundig).<br />

Dass sich die <strong>Prostitution</strong> nicht nur in Bordellen abspielte, son<strong>der</strong>n auch in „Grenzgebieten“ wie Hotellerie<br />

und Gastronomie, lässt sich aus <strong>der</strong> Südwestafrikanischen Zeitung Nummer 26 vom 1. April<br />

1914 entnehmen, bezogen auf eine an<strong>der</strong>e Sitzung des Gemein<strong>der</strong>ats zu Swakopmund:


„Beratung des vom Bezirksamt dem Gemein<strong>der</strong>at zur Begutachtung vorgelegten Entwurfs einer Polizeiverordnung<br />

betreffend die weibliche Bedienung in Hotels und Restaurants. Der Entwurf schreibt<br />

vor, dass weibliche Personen zur Bedienung und Unterhaltung <strong>der</strong> Gäste nur bis Mitternacht best<strong>im</strong>mt<br />

werden dürfen, und dass diese Personen nach Mitternacht sich UNTER KEINERLEI VOR-<br />

WAND IN DEN GASTRÄUMEN AUFHALTEN DÜRFEN ...<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at wird gegenüber dieser Best<strong>im</strong>mung die Durchführung seiner bereits früher gegebenen<br />

Anordnung empfehlen, weibliche Bedienung erst von ein Uhr nachts ab zu untersagen. Es wurde<br />

darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Charakter Swakopmunds als einer bedeutenden Hafenstadt und <strong>der</strong><br />

Umstand, dass festliche Veranstaltungen allgemein erst weit nach Mitternacht zu enden pflegen, es<br />

rechtfertigen, dass die Lokalitäten mit weiblicher Bedienung eine Stunde länger geöffnet bleiben. Außerdem<br />

soll dem Bezirksamt empfohlen werden, das Verbot dahingehend zu modifizieren, dass<br />

Z<strong>im</strong>mermädchen in Hotels zur Unterhaltung und Bedienung von Logisgästen auch nach <strong>der</strong> Polizeistunde<br />

verwendet werden dürften ...<br />

Im übrigen kam die Überzeugung zum Ausdruck, dass diese Polize<strong>im</strong>aßnahme ihren Zweck nicht<br />

erreichen werde, unerfreuliche Begleiterscheinungen <strong>im</strong> Barbetrieb zu steuern. Be<strong>im</strong> Beginn <strong>der</strong> Polizeistunde<br />

(Mitternacht o<strong>der</strong> später) werde ein Exodus <strong>der</strong> Barmädchen und ihrer Gäste in die Privatgemächer<br />

<strong>der</strong> Hotelgäste stattfinden, und die Verordnung werde lediglich in <strong>der</strong> Praxis dazu dienen,<br />

dass die Zustände, die sie beseitigen will, sich mit umso größerer Wahrscheinlichkeit und Diskretion<br />

woan<strong>der</strong>s hin verlagern“.


Es galt als offenes Gehe<strong>im</strong>nis, dass Bardamen nebenberuflich Freier lockten und sich auf diese<br />

Weise ein Zubrot verdienten, was jedoch nicht auf alle zutraf. Vor allem in den deutschen Blättern<br />

Südwestafrikas bzw. weniger in Deutsch-Ostafrika häuften sich ab etwa 1910 kleine Anzeigen, in<br />

denen bei hohem Einkommen und eigenverantwortlich Barmädchen für Hotelbetriebe und Restaurants<br />

„dringend“ gesucht wurden. Auch Z<strong>im</strong>mermädchen („Möglichkeit zum Nebenverdienst“) standen<br />

hoch <strong>im</strong> Kurs.<br />

Wie es um die doppelte Kolonialmoral bestellt war, dokumentierte ein Bericht in <strong>der</strong> Deutsch-Südwestafrikanischen<br />

Zeitung vom 24. Januar 1914 anlässlich eines mehrtägigen „Flottenfestes zugunsten<br />

<strong>der</strong> Besatzungen und Offiziere deutscher Kriegsschiffe“, die vor Swakopmund auf Reede<br />

lagen und zum Tanzvergnügen <strong>der</strong> Bürgerschaft eingeladen waren. Man konnte dazu nachlesen:<br />

„Lei<strong>der</strong> legte eine unglaubliche Ungezogenheit eines hiesigen Herrn vielen Festteilnehmern den<br />

Zwang auf, unseren herrlichen Marineball vorzeitig zu verlassen! Der betreffende Kavalier hatte die<br />

Stirn, bei dieser offiziellen nationalen Veranstaltung mit zwei Bardamen auf <strong>der</strong> Tanzfläche zu erscheinen,<br />

<strong>der</strong>en Gesellschaft sich die ehrbare Swakopmun<strong>der</strong> Frauenwelt unmöglich gefallen lassen<br />

konnte ...<br />

Obwohl besagter Herr von den Festordnern, an die sich einzelne Bürger Beschwerde führend gewandt<br />

hatten, darauf hingewiesen wurde, dass sein Auftritt nicht nur als taktlos, son<strong>der</strong>n auch geradezu<br />

als beleidigend gegenüber den anwesenden anständig erscheinenden deutschen Ehefrauen<br />

und eine Herausfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bürgerschaft anzusehen sei, und obwohl ihn überdies <strong>der</strong> Organisator<br />

des Festes deshalb abmahnte, blieb das edle Stück <strong>der</strong> Nation nicht nur <strong>im</strong> Saal, son<strong>der</strong>n trieb noch<br />

die Geringschätzung unserer seriösen Bürgerschaft <strong>im</strong>mer weiter, indem er demonstrativ mit den<br />

Barfrauen, zu <strong>der</strong>en Ritter er sich ernannt hatte, den Tanzboden beanspruchte ...<br />

Um das Fest vor den aufmerksamen Blicken <strong>der</strong> Marine-Ehrengäste nicht entgleisen zu lassen, sahen<br />

die ob solcher Unverschämtheit des Freiherrn von Eberstein empörten Herren von<br />

handgreiflichen Aktionen ab und zogen es vor, mit ihren eigenen Damen das bis dahin so<br />

harmonische Fest schleunigst zu verlassen. So endete <strong>der</strong> erste Festtag lei<strong>der</strong> mit einem<br />

Missklang!“...---<br />

Die letzte Meldung <strong>der</strong> Deutsch-Südwestafrikanischen Zeitung zum Bordellwesen in Swakopmund<br />

(vor Kriegsausbruch) lautete; „In Sachen <strong>der</strong> Verlegung des Bordells bestätigt <strong>der</strong> Bürgermeister am<br />

8. Mai 1914 die Pressemeldung (<strong>der</strong> DSWAZ) über die Absicht des Gouverneurs, sämtliche (weißen)<br />

Bordelle in <strong>der</strong> Kolonie Deutsch-Südwestafrika zu schließen und bezieht sich auf ein Schreiben des<br />

Bezirksamts Swakopmund, welches die bisherige Nichtverlegung des Bordells darauf zurückführt,<br />

dass wegen <strong>der</strong> Platzfrage keine Einigung habe erzielt werden können. Daraufhin hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

beschlossen, neue Empfehlungen für eine an<strong>der</strong>e Ortswahl zu unterbreiten“.


Sexualdelikte <strong>im</strong> Tanzania State Archive<br />

Das Staatsarchiv <strong>der</strong> gegenwärtigen Republik Tanzania, früher als Deutsch-Ostafrika bekannt, umfasst<br />

zahlreiche Strafakten aus <strong>der</strong> Kolonialzeit, wobei Sittlichkeitsdelikte mit nur weißen Beteiligten<br />

interessante Aufschlüsse vermitteln:<br />

Strafanzeige des Hotelbesitzers und Kaufmanns Wilhelm Kontzi aus Kilossa gegen den ehemaligen<br />

Geschäftsführer seines Betriebs, Ben<strong>der</strong>, wegen „Nötigung einer Missionsschwester zum Beischlaf“<br />

(1911, Az: G 21/398.)<br />

Strafanzeige des Kaufmanns Wilhelm Bartscher gegen den Uhrmacher Levinsohn in Dar-es-Salaam<br />

wegen Verführung seines min<strong>der</strong>jährigen Mündels Eugenie Gerhardine Sprick (1912, Az: G 21/42)<br />

Ermittlungssache gegen den Büro-Assistenten des Gouvernements, Thurmann, wegen Notzucht an<br />

<strong>der</strong> Ehefrau des Polizeiwachtmeisters Littmann in Kilwa (1912, Az: G 21/42).<br />

Strafsache gegen den Fotografen Athanasion Monteiro in Dar-es-Salaam wegen Verbreitung unzüchtiger<br />

Abbildungen gem. § 184 StGB (1915, Az: G 21/631).<br />

Ermittlungssache gegen den Lokomotivführer Friedrich Kühnle wegen Notzucht an <strong>der</strong> Ehefrau des<br />

Stationsvorstehers Otto Sahm <strong>im</strong> Bezirk Morogoro (1909, Az: G 21/256).<br />

Strafanzeige des Stationsvorstehers Otto Sahm <strong>im</strong> Bezirk Morogoro gegen den Lokomotivführer<br />

Friedrich Kühnle wegen Ehebruchs mit <strong>der</strong> Ehefrau Bertha Sahm, geborene Maurischat (1909, Az: G<br />

21/258),<br />

(Anmerkung: Es fällt auf bei Durchsicht aller Register, dass sämtliche Strafverfahren wegen homosexueller<br />

Beziehungen sich auf männliche Tatverdächtige mit griechischen Vor- und Zunamen beziehen).<br />

Während von Togo, Kamerun und den Schutzgebieten <strong>im</strong> Pazifik keinerlei Aufzeichnungen überliefert<br />

sind, die sich auf „weiße <strong>Prostitution</strong>“ beziehen, darf unterstellt werden, dass es „so etwas“ dort niemals<br />

gegeben hat (mangels Bedarf).<br />

Eine ungewöhnliche Position n<strong>im</strong>mt in diesem Zusammenhang das sogenannte Pachtgebiet Kiautschou-Tsingtau<br />

unter deutscher Regie ein, weil die Seeleute, Geschäftsleute usw. dort eine verlockende<br />

Auswahl von Chinesinnen, Japanerinnen und Russinnen in den Etablissements geboten bekamen.<br />

Dank außenpolitischer Rücksichten, auf die Kaiser Wilhelm II großen Wert legte, durften Asiaten<br />

bei<strong>der</strong>lei Geschlechts nirgendwo rassisch diskr<strong>im</strong>iniert werden, was sich vor allem in Deutsch-<br />

Samoa, auf den deutschen Südsee-Inseln des Bismarck Archipels usw. sowie nicht zuletzt in Tsingtau<br />

„wohltuend“ auswirkte. Wie es dort zuging, ist ausführlich in <strong>der</strong> Literatur erläutert und zwar ohne<br />

Einschränkungen und Vertuschungen.<br />

Die für 100 Mark angebotenen „Hochzeitsfahrten“ nach Walvis Bay ermöglichten dort auf<br />

britischem Hoheitsgebiet Trauungen, die wegen <strong>der</strong> deutschen Mischehen-Gesetze <strong>im</strong><br />

Schutzgebiet nicht gestattet wurden (als praktischen Ausweg). Die deutschen Ämter<br />

mussten es hinnehmen.


Rabaukentum und grobes Benehmen war verpönt, und <strong>im</strong> Bordell herrschten „gute Sitten“, an die<br />

sich viele Seeleute erst einmal gewöhnen mussten. Man konnte nicht so einfach „zur Sache kommen“<br />

unter <strong>der</strong> fürsorglichen Obhut energischer „Tanten“, die wie Zuhälterinnen agierten und die Zügel<br />

in <strong>der</strong> Hand hielten.<br />

Dienstmädchen-Schicksale in Südwest<br />

Böse Zungen lästerten einst über <strong>kolonialen</strong> „Mädchenhandel“ und die sogenannten „Weihnachtskisten<br />

mit jungfräulichem Frischfleisch“, über den zwielichtigen Heiratsmarkt für grobschlächtige Farmer-Junggesellen<br />

mit offizieller Gutheißung. Die Wahrheit lag irgendwo in <strong>der</strong> Mitte und war nicht<br />

<strong>im</strong>mer erfreulich aus heutiger Sicht.<br />

Die Mitbegrün<strong>der</strong>in und langjährige Vorsitzende des „Frauenbunds <strong>der</strong> Deutschen Kolonial-Gesellschaft“<br />

(gegründet 1907), Hedwig Heyl, bezeichnete es als ihre wichtigste Aufgabe „Frauen und<br />

Mädchen in <strong>der</strong> He<strong>im</strong>at für die Kolonisten auszusuchen und anzuwerben, Siedlungen durch Eheför<strong>der</strong>ung<br />

zu festigen und GEEIGNETES MÄDCHEN-MATERIAL in das Schutzgebiet DSWA zu verschicken...“<br />

Der Bund zählte 1914 fas 19.000 zahlende Mitglie<strong>der</strong> mit Geschäftsstellen in 145 reichsdeutschen<br />

Städten zwischen Ostpreußen und Elsass-Lothringen, durchweg von Offiziersfrauen und Damen <strong>der</strong><br />

besseren Gesellschaft geleitet. Um den Export armer Mädchen ohne Zukunftsperspektive zu forcieren,<br />

richtete man auch Kolonialfrauenschulen in Bad Weilbach bei Wiesbaden und Witzenhausen bei<br />

Kassel ein. Bis 1913 wan<strong>der</strong>ten auf diesen Wegen nahezu 1500 junge Frauen nach Südwest aus.<br />

Einerseits mussten korrekte Verträge mit den jeweiligen Arbeitgebern in <strong>der</strong> Kolonie <strong>im</strong> voraus abgeschlossen<br />

werden, wobei die Interessentinnen Leumundszeugnisse in Berlin vorzuweisen hatten,<br />

ebenso Angaben zur Ehetauglichkeit und Gebärfähigkeit (Altersgrenze 20 bis 35 Jahre). Von 348<br />

Mädchen und Frauen, die zwischen 1909 und 1912 unter <strong>der</strong> Schirmherrschaft des Frauenbundes<br />

mit finanzieller Unterstützung nach Swakopmund abdampften, zählten 303 zur Kategorie <strong>der</strong> Dienstmädchen.<br />

An<strong>der</strong>e hatten eine Berufsausbildung, die zur Ehelosigkeit verpflichtete: Kin<strong>der</strong>gärtnerinnen,<br />

Lehrerinnen, Krankenschwestern und Gouvernanten.


Ledige deutsche Farmer lud man <strong>im</strong> Schutzgebiet regelmäßig zu Kaffee-Kränzchen in den<br />

Einrichtungen des Frauenbundes ein, um dort „Brautschau“ zu inszenieren. Während strenge<br />

Moralmaßstäbe bei den eingereisten Mädchen angelegt wurden, die sittlich einwandfrei und<br />

wirtschaftlich tüchtig sein sollten, kümmerte sich niemand um das Niveau <strong>der</strong> raubeinigen<br />

Farmerfreier, die keineswegs den besten Ruf genossen und hier „leichte Beute“ vorfanden. Der<br />

Heiratsmarkt wurde vielen ahnungslosen Geschöpfen zur trostlosen Falle in <strong>der</strong> Einöde, aus <strong>der</strong> es<br />

kein Entrinnen mehr gab.<br />

Verräterisch zu nennen ist die historische Tatsache, dass aus den Kolonien fast nur „einfache Mädchen“<br />

in Berlin angefor<strong>der</strong>t wurden, willenlose und gehorsame Wesen, die niemals aufmuckten. Gebildete<br />

Kreise <strong>im</strong> Schutzgebiet scheuten davor zurück, eine gleichfalls gebildete junge Frau zu engagieren,<br />

weil dann „Familienschluss“ erwartet wurde (was Arbeitgebern wi<strong>der</strong>strebte, von Ausnahmen<br />

abgesehen). Wer als Hausfrau eine Erzieherin für die eigenen Kin<strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Farm suchte, hatte oft<br />

genug dabei den Hintergedanken, die Bewerberin „nebenbei“ noch als examinierte Hausgehilfin auszunutzen.<br />

Das ließ sich die Interessentin aber nicht gefallen!<br />

Dienstmädchen mit Beschäftigungen in Hotels und Restaurants <strong>der</strong> Städte Windhoek und Swakopmund,<br />

die sich ausgebeutet fühlten, witterten reizvollere Verdienstmöglichkeiten <strong>im</strong> Barbetrieb (mit<br />

gleitendem Übergang zur Teilzeit-<strong>Prostitution</strong>) und nutzten das nahe liegende „Sprungbrett“ in eine<br />

bessere Zukunft ...<br />

Die Schiffsreise von Hamburg nach Swakopmund kostete in <strong>der</strong> Dritten Klasse 250 Mark und dauerte<br />

etwa 24 Tage. Ein Dienstmädchen erhielt etwa 50 Mark Monatslohn (Kost und Logis inbegriffen),<br />

manchmal auch etwas mehr bis zu 80 Mark. Z<strong>im</strong>mermädchen in Hotels verdienten doppelt so viel<br />

(plus Trinkgeld), ebenso Serviermädchen. Einen relativ „hohen Rang“ nahmen qualifizierte Köchinnen<br />

ein, die mit 150 bis 200 Mark Monatslohn rechnen durften. Noch höher rangierten Lehrerinnen und<br />

Krankenschwestern (über 200 Mark hinaus).<br />

Die Freudenhäuser von Fernost<br />

Im Pachtgebiet von Kiautschou-Tsingtau bemühte sich das Gouvernement vor allem darum, die<br />

Verbreitung von Geschlechtskrankheiten unter den deutschen Marine-Infanteristen (Seesoldaten<br />

genannt) einzudämmen. Alle Bordelle wurden nach Rassenzugehörigkeit unterteilt, die Matrosen<br />

eingehend aufgeklärt und infizierte Chinesinnen <strong>im</strong> Krankenhaus behandelt. Um 1900 gab es chinesische<br />

und japanische Geishas neben Russinnen aus dem Norden zur Auswahl. Den höchsten Rang<br />

<strong>im</strong> horizontalen Gewerbe nahmen die Japanerinnen ein dank ihres abwechslungsreichen „Programms“<br />

(als Folge sorgfältiger „Ausbildung“).<br />

Die Chinesinnen nannten ihre fürsorglichen Kupplerinnen stets „Tante“ und legten großen Wert auf<br />

ein äußerlich ehrbares Auftreten. Der Freier durfte auch niemals „gleich zur Sache kommen“, son<strong>der</strong>n<br />

musste mehrere Visiten absolvieren „zur Eingewöhnung“. Der Missionar Richard Wilhelm erläuterte in<br />

seinen eindrucksvollen Aufzeichnungen und lokalen St<strong>im</strong>mungsbil<strong>der</strong>n eine zarte Atmosphäre ohne<br />

jede Grobheit Es war zum Beispiel ungehörig, in einem Teehaus gleichzeitig mit zwei Mädchen<br />

anzubändeln und einen „flotten Dreier“ anzustreben ...


In <strong>der</strong> chinesischen Gesellschaftsordnung spielten Frauen durchweg eine untergeordnete Rolle auf<br />

sämtlichen Ebenen: Konkubinat und Menschenhandel gehörten klaglos dazu. Zunächst dominierten<br />

die Marine-Infanteristen zahlenmäßig als Freier, später viele chinesische Arbeiter. Die „wilde“ <strong>Prostitution</strong><br />

blühte unkontrolliert auf, wurde jedoch von Amts wegen konsequent totgeschwiegen, um das<br />

Musterbild einer jungen Kolonie nicht zu beschädigen.<br />

Im November 1898 gab ein Seesoldat, <strong>der</strong> an Tripper erkrankt war, <strong>im</strong> Lazarett zu Protokoll: „Ich<br />

hatte am vierten November Geschlechtsverkehr mit einer Chinesin und zahlte 60 Yen in einem Mattendorf.<br />

Die Baracke war unter uns Soldaten als öffentliches Haus bekannt. Ich kenne den Namen<br />

des Mädchens nicht, vielleicht ist sie längst weiter gezogen. Ich wollte noch einmal hingehen, aber<br />

sie war nicht mehr zu finden ...“<br />

Die Patienten-Statistik <strong>im</strong> Lazarett des Gouvernements <strong>im</strong> Jahr 1900 benannte die Orte <strong>der</strong><br />

Infektionsquellen: 15 mal Tapautau, fünfmal Gelände nahe Tsingtau, sechsmal Dörfer nahe Tsingtau,<br />

neunmal Grenzorte, siebenmal Kiautschou-Kaumi mit Umgebung, fünfmal ostasiatische Städte und<br />

viermal Orte in Europa.<br />

Wie ein Fels in <strong>der</strong> Brandung ragte das DEUTSCHE MÄDCHEN<br />

PENSIONAT inTsingtau aus dem sexuell freizügigen Alltagsleben <strong>im</strong><br />

Pachtgebiet und bot solide Erziehung ohne Rücksicht auf die<br />

Konfessionen.<br />

Der Opium-Kontrolleur Ackenhausen ließ frühzeitig Bordelle einrichten, um Übergriffe <strong>der</strong> Seesoldaten<br />

gegenüber den wenigen weißen Frauen <strong>im</strong> Pachtgebiet möglichst zu vermeiden. Das Vorbild des<br />

stets reinlichen und tugendhaft-ritterlichen Marine-Infanteristen durfte keinen Kratzer aufweisen. So<br />

kamen fünf legale Etablissements zustande, zwei unter chinesischer und zwei unter japanischer Direktion,<br />

während eins in deutschen Händen lag. Im Chinesenviertel Tapautau „arbeitete“ das Rote<br />

Haus neben <strong>der</strong> Ziegelei von Die<strong>der</strong>ichsen in <strong>der</strong> Tsankou Strasse. Sanitätsrat Franz Kronecker notierte:<br />

„Die Nutzung jener Häuser, in denen Einhe<strong>im</strong>ische ein- und ausgingen, war für Europäer untersagt.<br />

Scharfe polizeiliche Überwachung <strong>der</strong> für Europäer gedachten Einrichtungen war garantiert.


Die Frauen mussten sich regelmäßig von Ärzten untersuchen lassen. Falls sie sich mit Chinesen<br />

int<strong>im</strong> einließen, drohten schwere Strafen.<br />

________________________________________________________________________________<br />

Im Berichtsjahr 1903 und 1904 (in Klammern) erfasste Statistik:<br />

Europäerinnen 614 (256) 18 (15) 2,9 (5,8)<br />

Japanerinnen 1720 (646) 41 (35) 2,4 (5,4)<br />

Chinesinnen 1205 (522) 45 (28) 3,7 (5,3<br />

________________________________________________________________________________<br />

Summe 3539 ( 1424) 104 (78) 3,0 (5,5)<br />

Je häufiger Untersuchungen stattfanden, desto weniger Infektionen gab es. Die Tripper-Patienten<br />

wurden erst nach drei Wochen Behandlung aus <strong>der</strong> Klinik entlassen. 1903 erkrankten 307 Militär- und<br />

Zivilpersonen (Europäer) an Geschlechtsleiden, <strong>im</strong> Jahr danach nur noch 105, Syphilis behandelte<br />

man seinerzeit mit Quecksilbersalben, wobei die richtige Dosierung (zuviel o<strong>der</strong> zuwenig) oft Komplikationen<br />

(Vergiftungen) bedingte. <strong>Prostitution</strong> führte aber auch zur Verbreitung <strong>der</strong> Pocken-Erkrankung.<br />

Immer mehr Europäerinnen des horizontalen Gewerbes drängten allmählich auf den Markt,<br />

zumeist aus Shanghai.<br />

„Tsingtau, du jugendschön, Und mich wie Dich umsäumet<br />

Du stolze deutsche Maid, des Meeres blauer Grund<br />

zu Deinem Lob ertöne wie seine Welle schäumet<br />

ein Lied von Lieb und Freud. zu küssen Dir den Mund.<br />

Du hast mein Herz gewonnen Auch ich halt Dich umfangen,<br />

hast mich gesund gemacht du Mägdlein, hold und traut,<br />

vom He<strong>im</strong>weh, das umsponnen gelob Dir anzuhängen<br />

mich hielt bei Tag und Nacht. wie einer lieben Braut<br />

(Veröffentlicht am 5. Juni 1910 in <strong>der</strong> Tageszeitung TSINGTAUER NEUESTE<br />

NACHRICHEN, Verfasser unbekannt).<br />

Trubel <strong>im</strong><br />

Milieu <strong>der</strong><br />

Bordelle von<br />

Tsingtau mit<br />

deutschen<br />

Seeleuten<br />

bei ihrem<br />

Landgang ...


Sogar während des Boxer Aufstands <strong>im</strong>provisierten die internationalen Militär-Kontingente eigene<br />

Bordelle, wie <strong>der</strong> Gefreite Sagewka aussagte: „Ein Haus unter ärztlicher Kontrolle beherbergte tagsüber<br />

die Chinesinnen, die morgens mit Sänften gebracht und abends wie<strong>der</strong> he<strong>im</strong>wärts transportiert<br />

wurden, denn sie konnten wegen ihrer bandagierten Füße nicht auf eigenen Füssen laufen!“<br />

Anfang Juli 1913 meldete <strong>der</strong> Oberarzt des III. See-Bataillons seinen Vorgesetzten: „Infektionen<br />

durch Geschlechtskrankheiten nehmen erheblich zu bei <strong>der</strong> Truppe: 21 <strong>im</strong> Quartal (Tripper 14, Syphilis<br />

7). Die Männer meiden unsere Bordelle und vergnügen sich <strong>im</strong> Freien mit den Frauen, also<br />

ohne jede Kontrolle. Neuerdings werden alle Seesoldaten bestraft, die keine Prophylaxe nach<br />

Dienstvorschrift anwenden. Die erfor<strong>der</strong>lichen Arzne<strong>im</strong>ittel verteilt ein Kommando mit zwei Unteroffizieren<br />

in den Moltke Baracken <strong>im</strong> Zusammenhang mit Registrierung. Nur acht von 21 Erkrankten<br />

haben die Prophylaxe bei sich angewandt ...“<br />

Die Geishas in Tsingtau taten sich unter an<strong>der</strong>em auch durch ihre originellen Tätowierungen hervor,<br />

was die Marine-Infanteristen zur Nachahmung veranlasste. Die Schildkröte symbolisierte ein langes<br />

glückliches Leben auf <strong>der</strong> nackten Haut, und <strong>der</strong> Tiger appellierte an die Tapferkeit. Den Seesoldaten<br />

lagen vor allem Anker am Herzen, doch die Mädchen ließen ihre Formen auch mit den Namen von<br />

Stammkunden verzieren. Glücklicherweise hatten die Japanerinnen stets zierliche und wohlgestaltete<br />

Füße <strong>im</strong> Gegensatz zu den Chinesinnen, und die Matrosen wussten dies zu schätzen be<strong>im</strong> Liebesspiel<br />

gegen Kasse.<br />

Immerhin verbot Gouverneur Yüan <strong>im</strong> April 1909 offiziell das weitere Schnüren und Verkrüppeln<br />

weiblicher Füße und drohte mit Geldstrafen bei Zuwi<strong>der</strong>handlung bzw. mit Besteuerung dieser Unsitte.<br />

Um 1910 lebten in Tsingtau etwa 34.000 Chinesen, und 1913 zählte man schon über 53.000<br />

Menschen. Sexuelle Gewalt gegenüber Kin<strong>der</strong>n unter 12 Jahren wurde streng mit <strong>der</strong> chinesischen<br />

Todesstrafe geahndet, was beachtlich erscheint! Deutsche Gerichte urteilten sehr milde in solchen<br />

Fällen.<br />

Wegen Notzucht erhielt ein Chinese in Tsingtau zur Strafe ein Jahr Haft und 100 Stockhiebe mit<br />

Ausweisung aus dem Pachtgebiet durch die einhe<strong>im</strong>ische Justiz, In Tsinanfu existierte tatsächlich ein<br />

„Frauenhaus“ als Schutzeinrichtung, wie die Lokalpresse berichtete: „Wird eine Prostituierte von <strong>der</strong><br />

Bordellmutter schlecht behandelt, kann sie in dieses Frauenhaus flüchten und dort gesetzlichen<br />

Schutz sowie Obdach erhalten. Eine vom Ehemann verlassene Ehefrau, eine alleinstehende Witwe<br />

o<strong>der</strong> ein von Menschenhändlern verschlepptes Mädchen können dort sich wie<strong>der</strong> sicher fühlen. Die<br />

jungen Frauen erhalten Unterricht in allerlei Fertigkeiten, und die Behörden vermitteln ihnen auf<br />

Wunsch ordentliche Männer mit gutem Charakter für die Zukunft. Solche Männer müssen Bürgschaften<br />

leisten, ihre Vergangenheit preisgeben und Referenzen bringen ...“<br />

(1910 wurde in China sowohl Menschenhandel als auch Sklaverei abgeschafft. Gewöhnliche Mädchen<br />

kosteten bis dahin 60 bis 100 Mark, max<strong>im</strong>al 400 Mark).


Am 14. Juni 1913 beschuldigte Schan Tsi-hung aus Tapautau zwei Sanitäter-Matrosen namens Wert<br />

und Christ sowie den Hilfskrankenpfleger (Matrosen-Krankenanwärter) Bubach <strong>der</strong> Notzucht. Die<br />

Klägerin pflegte seinerzeit ihr krankes neunjähriges Kind, das in einem Einzelz<strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Chinesen-<br />

Krankenhaus untergebracht war. Aus dem Protokoll: „Gegen 22 Uhr tauchten zwei deutsche Soldaten<br />

in <strong>der</strong> Stube auf, zerrten an meiner Jacke und wollten mir die Hosen abstreifen. Sie riefen mehr<br />

fach „Fuga-Fuga“, und ich wi<strong>der</strong>setzte mich energisch. Dann öffnete jemand die Tür des Nebenz<strong>im</strong>mers,<br />

vom Lärm aufgeschreckt. Frau Schan Tsi-hung flüchtete zunächst, kehrte aber zu ihrem Kind<br />

zurück nach einer Weile und setzte sich auf einen Stuhl ...<br />

Dann erschien ein Soldat, packte mich an <strong>der</strong> Jacke und zog mich zur Tür hin. Dort warteten die beiden<br />

an<strong>der</strong>en Soldaten. Alle drei grabschten nach meinen Brüsten, betasteten meinen Leib und<br />

schleppten mich in einen abgelegenen leeren Raum mit Bett und Laterne. Die Männer rissen mir mit<br />

Gewalt die Kleidung vom Körper, warfen mich auf das Bett und führten nacheinan<strong>der</strong> den Geschlechtsverkehr<br />

mit mir aus, obwohl ich die Vergewaltiger abzuwehren versuchte“.<br />

Die drei fraglichen Matrosen schil<strong>der</strong>ten die Ereignisse an<strong>der</strong>s. Der Obersanitäter Wert gab zu Protokoll,<br />

sein Kamerad Christ habe ihm versichert, dass Frau Schan gegen Bezahlung Geschlechtsverkehr<br />

anbiete. Bubach wusste zu berichten, er hätte Frau Schan schon früher sexuell gebraucht gegen<br />

Belohnung. Ich bot <strong>der</strong> Frau 30 Cents an, doch sie lehnte ab sich mit mir einzulassen. Dann ging ich<br />

weg, sagte Wert.<br />

Im Protokoll hieß es weiter: „Die Frau ging bereitwillig mit uns, und Christ bot zwei Dollar <strong>im</strong> Z<strong>im</strong>mer.<br />

Wir wollten ihr die Hose runter ziehen, aber sie hat es selbst getan ohne Zwang. Zuletzt erhob sie<br />

sich und sagte mehrmals „Käsch“ (cash, bzw. Barzahlung), wobei die Frau meinen Arm festhielt.<br />

Christ gab ihr mit Zeichen zu verstehen, dass sie zwei Dollar erhalten sollte. Jetzt legte sich die<br />

Chinesin wie<strong>der</strong> hin und Christ verkehrte mit ihr. Das dauerte alles so ungefähr 15 Minuten ...“<br />

Das Militärgericht urteilte: Jeweils drei Wochen mittlerer Arrest für die genannten Soldaten, aber nicht<br />

wegen Vergewaltigung, son<strong>der</strong>n wegen „Einschüchterung zum Vollzug des Beischlafs und Schädigung<br />

des guten Rufs <strong>der</strong> Krankenanstalt“.<br />

Blick auf Tsingtau <strong>im</strong> Jahr 1914, wo meist fröhliches Strandleben herrschte mit Konzerten,<br />

Kin<strong>der</strong>festen und an<strong>der</strong>en Vergnügungen. Das elegante Seebad hatte internationalen Ruf in Fernost.<br />

Nach <strong>der</strong> japanischen Invasion endete alles ...


Lässiger Umgang mit Opium<br />

Die deutsche Verwaltung (Gouvernement) <strong>im</strong> Pachtgebiet Kiautschou-Tsingtau kassierte eine indirekte<br />

Steuer aus dem Opiumzoll laut Zusatz <strong>im</strong> „Pekinger Zollabkommen“ mit folgendem Wortlaut:<br />

„Das Zollamt erhebt den Zoll auf das <strong>im</strong> deutschen (Pacht)gebiet verbrachte Opium und führt diesen<br />

Zoll monatlich nach Abzug einer Erhebungsgebühr von zweieinhalb Prozent des Zolls an das Gouvernement<br />

ab. Opium für den Konsum auf deutschem (Hoheits)gebiet wird unter Aufsicht <strong>der</strong> Regierung<br />

und des Zollamts zubereitet, in Blechdosen von zehn, zwanzig, dreißig, vierzig und fünfzig<br />

Gramm Gewichtsinhalt verpackt und mit einer dem Verkaufspreis entsprechenden Stempelmarke<br />

durch dazu berechtigte Händler verkauft“.<br />

In <strong>der</strong> Best<strong>im</strong>mung hieß es weiter: „Alles Opium, das entgegen den Vorschriften <strong>im</strong> Privatbesitz entdeckt<br />

wird, unterliegt <strong>der</strong> Beschlagnahme und <strong>der</strong> Zahlung einer Busse <strong>im</strong> Betrag des fünffachen<br />

Wertes zum Mindestbetrag von 500 Dollar. Im Nichtzahlungsfall wird eine Gefängnisstrafe bis zu drei<br />

Monaten verhängt ...“<br />

Um das Jahr 1900 teilten sich zwei autorisierte chinesische Opiumhändler den Markt des Direktverkaufs<br />

<strong>im</strong> Pachtgebiet Kiautschou-Bucht. Als Importeure traten ausnahmslos Chinesen in Tapautau<br />

und Taitungtschen auf. Je<strong>der</strong> Verbraucher benötigte einen Erlaubnisschein, <strong>der</strong> <strong>im</strong> voraus gelöst<br />

werden musste und drei Monate Gültigkeit hatte. Diese Lizenz berechtigte dann zum Gebrauchen<br />

von Opiumlampen, vermerkte den Namen des Antragstellers und die Zahl <strong>der</strong> Lampen. Das<br />

Gouvernement erhob außerdem eine Gewerbegebühr je Opium-Diwan (Liegesofa) und vergab<br />

Konzessionen zum Betreiben von Opium-Schanklokalen. Die Opium-Lokalitäten mussten mit<br />

Schil<strong>der</strong>n gekennzeichnet sein. Jährliche Abgaben richteten sich nach <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> angebotenen<br />

Opiumlampen: bis zu zehn Lampen zehn Dollar, bis zu zwanzig Lampen zwanzig Dollar usw. Hinzu<br />

kam eine Son<strong>der</strong>gebühr von 50 Cents je Lampe zu Beginn jeden Monats.<br />

Das Gouvernement bemühte sich redlich, den Matrosen und Seesoldaten<br />

Unterhaltung ohne Lasterhöhlen zu vermitteln mit Stummfilm und Musik <strong>im</strong><br />

Seemannshaus. „Die letzten Tage von Pompeji“ waren allerdings nicht so<br />

aufregend wie zierliche Chinesinnen mit ihren Lockungen...<br />

Das Gouvernement war demzufolge auf unterschiedlichen Ebenen am internationalen Opiumgeschäft<br />

beteiligt: Import, Direktverkauf, Lizenzen für Lokale („Opiumhöhlen“), Endverbrauch. Prinzipiell wagte<br />

man es auf deutscher Seite zu keiner Zeit, den Chinesen Vorschriften zu machen wegen ihres lebhaften<br />

Suchtmittel-Konsums, weil dies „Einmischung in innere Angelegenheiten“ gewesen wäre. Immerhin<br />

gab es einen Opium-Kontrolleur, ernannt vom Gouverneur, zunächst Arthur Seydel, später<br />

Wilhelm Ackenhausen, unterstützt von Dolmetschern.<br />

Im Jahr 1906 registrierte das chinesische Seezollamt einen Opiumkonsum <strong>im</strong> Pachtgebiet, <strong>der</strong> max<strong>im</strong>al<br />

fünf Prozent <strong>der</strong> chinesischen Bewohner betraf. Außerhalb des deutschen Einflussgebiets<br />

zählte etwa je<strong>der</strong> dritte Chinese zu den Opiumrauchern <strong>im</strong> Umland. Die höchsten Opium-Zolleinnahmen<br />

zwischen 1898 und 1909 konnte man 1904/1905 verbuchen mit 40.708,26 Mark. In den folgenden<br />

Jahren verringerte sich die jährliche Zolleinnahme um mehr als die Hälfte, weil zahlreiche<br />

Schmugglerbanden ins Geschäft einstiegen.


Während in den folgenden Jahren die Ächtung des Opiumkonsums auf Betreiben <strong>der</strong> chinesischen<br />

Regierung langsam um sich griff, vergab das Gouvernement in <strong>der</strong> Kiautschou-Bucht weiterhin ungeniert<br />

Konzessionen. Empört reagierte die deutsche Zeitung TSINGTAUER NEUESTE<br />

NACHRICHTEN Anfang 1909: „Tag für Tag rauchen in Tapautau 3000 bis 5000 Chinesen Opium!<br />

Die engen, überfüllten und schmutzigen Lasterhöhlen sind ab 18 Uhr vollgepfropft mit Rikscha-Kulis,<br />

Hausboys und vielen an<strong>der</strong>en meist jugendlichen Personen, denen das Opium unbekannt war ehe<br />

sie sich in Tsingtau Arbeit suchten. Warum zieht man nicht endlich die Opium-Steuerschraube fester<br />

an?“ In <strong>der</strong> deutschen Bürokratie sah man keinerlei Reaktion.<br />

Erst ab März 1912 gab es eine Wende mit folgen<strong>der</strong> Verordnung: „Die Abgabe von Opium an an<strong>der</strong>e<br />

sowie das Ausleihen des Erlaubnisscheins, <strong>der</strong> Opiumlampe und <strong>der</strong> Rauchgeräte ist verboten“. Damit<br />

war das offizielle Ende <strong>der</strong> Opiumhöhlen <strong>im</strong> Pachtgebiet angekündigt (bis Ende 1912).<br />

Quellen<br />

Yawo Akakpo-Numado, S.: Mädchen- und Frauenbildung in deutschen Kolonien<br />

(Bochum 2005)<br />

Mamozai, M: Schwarze Frau und weiße Herrin<br />

(Reinbek 1998)<br />

Wagner, W.: Rassendiskr<strong>im</strong>inierung, Kolonialpolitik und ethnische Identität<br />

(Berlin 1991)<br />

Heine P.: Studien zur Geschichte des deutschen Kolonialismus in Afrika<br />

(Pfaffenweiler 1995)<br />

Hartmann, W.: Men and Women in Colonial Windhoek 1890 – 1905<br />

(Essen 2007)<br />

Tanzania National State Archives<br />

Zurstrassen B.:Steuerung und Kontrolle <strong>der</strong> <strong>kolonialen</strong> Verwaltung und ihrer Beamten am Beispiel<br />

des Schutzgebietes Togo<br />

(München 2006)<br />

Ross, W.: Zur Mischehenfrage in unseren Kolonien<br />

(Hamburg 1912)<br />

Krüger G.: Realität, Deutung und Verarbeitung des deutschen Kolonialkriegs in Südwestafrika 1904<br />

bis 1907<br />

(Göttingen 1999)<br />

Biener, A.: Das deutsche Pachtgebiet Tsingtau und sein institutioneller Wandel durch Kolonialisierung<br />

(Bonn 2001)<br />

Franz/Geissler: German Records Nationalarchiv Vereinigte Republik Tansania<br />

(Marburg 1984)<br />

Irle J.: Die Herero (Landes-, Volks- und Missionskunde)<br />

(Gütersloh 1908)<br />

Leutwein, Th.: Elf Jahre Gouverneur in Deutsch-Südwestafrika<br />

(Berlin 1908)<br />

Bundesarchiv Berlin (Reichskolonialamt)<br />

Deutsch-Südwestafrikanische Zeitung Swakopmund<br />

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