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Immer aktuell ... Widderner Blättle - Stadt Widdern

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Donnerstag, den 22. Nov. 2012 <strong>Widdern</strong><br />

Nummer 47<br />

Seite 3<br />

- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst<br />

dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst<br />

unmittelbar zu stören<br />

Während der Hauptgottesdienstzeiten:<br />

- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und<br />

Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar<br />

zu stören<br />

- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen<br />

- öffentliche Veranstaltungen, zu denen öffentlich eingeladen oder<br />

für die Eintrittsgeld erhoben wird.<br />

- Messen und Märkte bis 11.00 Uhr<br />

- öffentliche Tanzunterhaltungen von 3.00 bis 11.00 Uhr<br />

- „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen (keine Beratung und kein<br />

Verkauf) dürfen am Totensonntag nur durchgeführt werden, wenn<br />

die Verkaufsräume lediglich zur Besichtigung geöffnet werden<br />

(keine Beratung, kein Verkauf) und keinerlei Rahmenprogramm<br />

abgeboten wird.<br />

Neue Müllmarken ab Dienstag, 4.12.2012<br />

Die Abfallgebühren 2013 werden vom Kreistag am 3.12.2012<br />

beschlossen.<br />

Sie erhalten die neuen Müllmarken und Banderolen daher ab<br />

Dienstag, 4.12.2012 im Rathaus <strong>Widdern</strong> und im Rathaus Unterkessach<br />

bei den ortsüblichen Verkaufsstellen.<br />

Kein Umtausch von falsch gekauften Müllmarken<br />

auf dem Rathaus<br />

Nach Mitteilung des Landratsamtes Heilbronn können falsch<br />

gekaufte Müllmarken nur noch auf dem Landratsamt direkt<br />

umgetauscht werden.<br />

Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie die richtige Markengröße<br />

kaufen, da auch auf dem Rathaus nicht mehr die Möglichkeit<br />

des Umtauschens besteht.<br />

Sperrung des Harthäuser Waldes<br />

Am Samstag, den 24. November 2012 wird im gesamten Harthäuser<br />

Wald östlich der Autobahn A 81 Weinsberg - Würzburg eine großräumige<br />

Drückjagd auf Schwarzwild und Rehwild durchgeführt.<br />

Zum Schutze aller Waldbesucher wird das Betreten des Harthäuser<br />

Waldes östlich der Autobahn an diesem Tag für die Zeit von 9.00 Uhr<br />

bis 14.00 Uhr untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz).<br />

Diese Sperrung gilt nicht für die an der Drückjagd beteiligten Personen.<br />

Alle Waldbesitzer werden gebeten, an diesem Tag keine Waldarbeiten<br />

durchzuführen; Spaziergänger, Jogger und Radfahrer werden<br />

gebeten, andere Erholungsmöglichkeiten zu nutzen.<br />

Das Verbot des Betretens gilt für alle Wanderwege und alle Waldflächen.<br />

Auf den durch den Wald führenden Straßen bitten wir die angeordneten<br />

Sperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zur eigenen<br />

Sicherheit strikt einzuhalten!<br />

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!<br />

Landratsamt Heilbronn<br />

Forstamt<br />

Antrag auf Jahreszahlung bei der Grundsteuer<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu je einem Viertel<br />

ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.<br />

November fällig.<br />

Auf Antrag kann sie der Steuerpflichtige auch in einem Jahresbeitrag<br />

zum 1. Juli entrichten.<br />

Der Antrag kann für das kommende Jahr gestellt werden und muss<br />

bis spätestens 30.11.2012 bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung eingehen.<br />

Diese Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis eine Änderung<br />

gewünscht wird.<br />

Wir weisen Sie heute auf diesen vereinfachten Zahlungsmodus hin.<br />

Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung und zahlen - auch<br />

wenn Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen -weniger Kontoführungsgebühren<br />

an Ihre Bank. Zinsverluste entstehen Ihnen nicht.<br />

Nicht zuletzt unterstützen Sie auch unsere Bemühungen, die Verwaltung<br />

zu rationalisieren und Steuergelder zu sparen.<br />

Wenn Sie also künftig von der Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise<br />

Gebrauch machen wollen, füllen Sie bitte die Antwort aus und<br />

senden diese bis spätestens 30.11.2012 an uns zurück.<br />

Falls Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir<br />

dann künftig Ihre Grundbesitzangaben am 1. Juli in einem Jahresbetrag<br />

einziehen.<br />

Wenn Sie uns noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, können<br />

Sie auf Wunsch Anträge jederzeit beim Steueramt, Herrn Ehrler<br />

erhalten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihr Steueramt<br />

Gesplittete Abwassergebühr - Pflicht zur Mitteilung<br />

von Veränderungen bei gebührenpflichtigen versiegelten<br />

Flächen<br />

Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde<br />

von der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong> erstmalig mit der Jahresendabrechnung des<br />

Jahres 2010 eine Gebühr für das eingeleitete Niederschlagswasser<br />

erhoben. Diese Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der<br />

an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen gebührenpflichtigen<br />

Fläche.<br />

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Abwassersatzung vom<br />

7.12.2010 für Gebührenpflichtige folgende Mitteilungspflichten bestehen:<br />

• Nach dem tatsächlichen Anschluss eines Grundstücks an die<br />

öffentliche Abwasserbeseitigung sind unverzüglich die Lage und<br />

Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser<br />

den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

in prüffähiger Form mitzuteilen.<br />

• Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad eines Grundstücks,<br />

ist diese Änderung ebenfalls unverzüglich der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong><br />

anzuzeigen.<br />

Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen<br />

sind unter Angabe der folgenden Versiegelungsarten<br />

und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße in einem<br />

Lageplan zu kennzeichnen:<br />

a) nicht wasserdurchlässige Flächen:<br />

Bodenflächen mit Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen und<br />

sonstigen nicht wasserdurchlässigen Befestigungen mit Fugenverguss,<br />

pressverlegt, knirschverlegt oder auf Beton verlegt<br />

sowie Schräg- und Flachdachflächen ohne Begrünung Berechnungsfaktor:<br />

0,9<br />

b) wenig wasserdurchlässige Flächen:<br />

Pflaster, Platten, Fliesen, Verbundsteine und sonstige nicht<br />

wasserdurchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss oder<br />

mit wasserdurchlässigem Fugenverguss und auf sickerfähigem<br />

Untergrund verlegt sowie Dachflächen mit Kiesschüttung Berechnungsfaktor:<br />

0,7<br />

c) stark wasserdurchlässige Flächen:<br />

Bodenflächen mit Porenpflaster („Sickersteinen, Ökopflaster“),<br />

Kies- oder Schotterflächen, Schotterrasen, Rasengittersteinen,<br />

Rasen- oder Splitfugenpflaster befestigt sowie Gründächer<br />

Berechnungsfaktor: 0,4<br />

d) Für Tiefgaragen mit Dachbelag gelten die Faktoren für Dachflächen<br />

entsprechend. Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der<br />

Faktor derjenigen Versiegelungsart nach den Buchstaben a) bis<br />

c), welche der betreffenden Versiegelung in Abhängigkeit vom<br />

Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.<br />

Darüber hinaus ist zu beachten:<br />

Für versiegelte Teilflächen, die an eine Niederschlagswassernutzungsanlage<br />

(Zisterne) mit Notüberlauf und/oder Drosseleinrichtung<br />

angeschlossen sind, gilt:<br />

a) Bei Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung werden die<br />

Flächen um 10 m² je 1 m³ Speichervolumen reduziert.<br />

b) Bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die

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