Immer aktuell ... Widderner Blättle - Stadt Widdern
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Donnerstag, den 22. Nov. 2012 <strong>Widdern</strong><br />
Nummer 47<br />
Seite 3<br />
- Handlungen in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst<br />
dienenden Gebäuden, die geeignet sind, den Gottesdienst<br />
unmittelbar zu stören<br />
Während der Hauptgottesdienstzeiten:<br />
- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzüge und<br />
Umzüge, soweit sie geeignet sind, den Gottesdienst unmittelbar<br />
zu stören<br />
- alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen<br />
- öffentliche Veranstaltungen, zu denen öffentlich eingeladen oder<br />
für die Eintrittsgeld erhoben wird.<br />
- Messen und Märkte bis 11.00 Uhr<br />
- öffentliche Tanzunterhaltungen von 3.00 bis 11.00 Uhr<br />
- „Tag der offenen Tür“-Veranstaltungen (keine Beratung und kein<br />
Verkauf) dürfen am Totensonntag nur durchgeführt werden, wenn<br />
die Verkaufsräume lediglich zur Besichtigung geöffnet werden<br />
(keine Beratung, kein Verkauf) und keinerlei Rahmenprogramm<br />
abgeboten wird.<br />
Neue Müllmarken ab Dienstag, 4.12.2012<br />
Die Abfallgebühren 2013 werden vom Kreistag am 3.12.2012<br />
beschlossen.<br />
Sie erhalten die neuen Müllmarken und Banderolen daher ab<br />
Dienstag, 4.12.2012 im Rathaus <strong>Widdern</strong> und im Rathaus Unterkessach<br />
bei den ortsüblichen Verkaufsstellen.<br />
Kein Umtausch von falsch gekauften Müllmarken<br />
auf dem Rathaus<br />
Nach Mitteilung des Landratsamtes Heilbronn können falsch<br />
gekaufte Müllmarken nur noch auf dem Landratsamt direkt<br />
umgetauscht werden.<br />
Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie die richtige Markengröße<br />
kaufen, da auch auf dem Rathaus nicht mehr die Möglichkeit<br />
des Umtauschens besteht.<br />
Sperrung des Harthäuser Waldes<br />
Am Samstag, den 24. November 2012 wird im gesamten Harthäuser<br />
Wald östlich der Autobahn A 81 Weinsberg - Würzburg eine großräumige<br />
Drückjagd auf Schwarzwild und Rehwild durchgeführt.<br />
Zum Schutze aller Waldbesucher wird das Betreten des Harthäuser<br />
Waldes östlich der Autobahn an diesem Tag für die Zeit von 9.00 Uhr<br />
bis 14.00 Uhr untersagt (gemäß § 38 Absatz 1 Landeswaldgesetz).<br />
Diese Sperrung gilt nicht für die an der Drückjagd beteiligten Personen.<br />
Alle Waldbesitzer werden gebeten, an diesem Tag keine Waldarbeiten<br />
durchzuführen; Spaziergänger, Jogger und Radfahrer werden<br />
gebeten, andere Erholungsmöglichkeiten zu nutzen.<br />
Das Verbot des Betretens gilt für alle Wanderwege und alle Waldflächen.<br />
Auf den durch den Wald führenden Straßen bitten wir die angeordneten<br />
Sperrungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen zur eigenen<br />
Sicherheit strikt einzuhalten!<br />
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis!<br />
Landratsamt Heilbronn<br />
Forstamt<br />
Antrag auf Jahreszahlung bei der Grundsteuer<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
die Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu je einem Viertel<br />
ihres Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15.<br />
November fällig.<br />
Auf Antrag kann sie der Steuerpflichtige auch in einem Jahresbeitrag<br />
zum 1. Juli entrichten.<br />
Der Antrag kann für das kommende Jahr gestellt werden und muss<br />
bis spätestens 30.11.2012 bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung eingehen.<br />
Diese Zahlungsweise bleibt so lange maßgebend, bis eine Änderung<br />
gewünscht wird.<br />
Wir weisen Sie heute auf diesen vereinfachten Zahlungsmodus hin.<br />
Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung und zahlen - auch<br />
wenn Sie am Abbuchungsverfahren teilnehmen -weniger Kontoführungsgebühren<br />
an Ihre Bank. Zinsverluste entstehen Ihnen nicht.<br />
Nicht zuletzt unterstützen Sie auch unsere Bemühungen, die Verwaltung<br />
zu rationalisieren und Steuergelder zu sparen.<br />
Wenn Sie also künftig von der Möglichkeit der jährlichen Zahlungsweise<br />
Gebrauch machen wollen, füllen Sie bitte die Antwort aus und<br />
senden diese bis spätestens 30.11.2012 an uns zurück.<br />
Falls Sie bereits am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir<br />
dann künftig Ihre Grundbesitzangaben am 1. Juli in einem Jahresbetrag<br />
einziehen.<br />
Wenn Sie uns noch keinen Abbuchungsauftrag erteilt haben, können<br />
Sie auf Wunsch Anträge jederzeit beim Steueramt, Herrn Ehrler<br />
erhalten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihr Steueramt<br />
Gesplittete Abwassergebühr - Pflicht zur Mitteilung<br />
von Veränderungen bei gebührenpflichtigen versiegelten<br />
Flächen<br />
Aufgrund der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde<br />
von der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong> erstmalig mit der Jahresendabrechnung des<br />
Jahres 2010 eine Gebühr für das eingeleitete Niederschlagswasser<br />
erhoben. Diese Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach der<br />
an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen gebührenpflichtigen<br />
Fläche.<br />
Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Abwassersatzung vom<br />
7.12.2010 für Gebührenpflichtige folgende Mitteilungspflichten bestehen:<br />
• Nach dem tatsächlichen Anschluss eines Grundstücks an die<br />
öffentliche Abwasserbeseitigung sind unverzüglich die Lage und<br />
Größe der Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser<br />
den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird, der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />
in prüffähiger Form mitzuteilen.<br />
• Ändert sich die Größe oder der Versiegelungsgrad eines Grundstücks,<br />
ist diese Änderung ebenfalls unverzüglich der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong><br />
anzuzeigen.<br />
Die an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen<br />
sind unter Angabe der folgenden Versiegelungsarten<br />
und der für die Berechnung der Flächen notwendigen Maße in einem<br />
Lageplan zu kennzeichnen:<br />
a) nicht wasserdurchlässige Flächen:<br />
Bodenflächen mit Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Fliesen und<br />
sonstigen nicht wasserdurchlässigen Befestigungen mit Fugenverguss,<br />
pressverlegt, knirschverlegt oder auf Beton verlegt<br />
sowie Schräg- und Flachdachflächen ohne Begrünung Berechnungsfaktor:<br />
0,9<br />
b) wenig wasserdurchlässige Flächen:<br />
Pflaster, Platten, Fliesen, Verbundsteine und sonstige nicht<br />
wasserdurchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss oder<br />
mit wasserdurchlässigem Fugenverguss und auf sickerfähigem<br />
Untergrund verlegt sowie Dachflächen mit Kiesschüttung Berechnungsfaktor:<br />
0,7<br />
c) stark wasserdurchlässige Flächen:<br />
Bodenflächen mit Porenpflaster („Sickersteinen, Ökopflaster“),<br />
Kies- oder Schotterflächen, Schotterrasen, Rasengittersteinen,<br />
Rasen- oder Splitfugenpflaster befestigt sowie Gründächer<br />
Berechnungsfaktor: 0,4<br />
d) Für Tiefgaragen mit Dachbelag gelten die Faktoren für Dachflächen<br />
entsprechend. Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der<br />
Faktor derjenigen Versiegelungsart nach den Buchstaben a) bis<br />
c), welche der betreffenden Versiegelung in Abhängigkeit vom<br />
Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.<br />
Darüber hinaus ist zu beachten:<br />
Für versiegelte Teilflächen, die an eine Niederschlagswassernutzungsanlage<br />
(Zisterne) mit Notüberlauf und/oder Drosseleinrichtung<br />
angeschlossen sind, gilt:<br />
a) Bei Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung werden die<br />
Flächen um 10 m² je 1 m³ Speichervolumen reduziert.<br />
b) Bei Regenwassernutzung im Haushalt oder Betrieb werden die