Immer aktuell ... Widderner Blättle - Stadt Widdern
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Donnerstag, den 22. Nov. 2012 <strong>Widdern</strong><br />
Nummer 47<br />
Seite 5<br />
5) Baugesuch: „Nutzungsänderung des Stallgebäudes in einen<br />
Pferdestall (ehemals Schweine- und Kuhstall) sowie Errichtung<br />
von Koppeln und eines Reitplatzes“ in <strong>Widdern</strong><br />
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.<br />
6) Bauvoranfrage: „Einrichtung einer Produktionsstelle für<br />
Lebensmittel und Betrieb eines Catering-Services“ in <strong>Widdern</strong><br />
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.<br />
7) Baugesuch: „Erstellung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen<br />
des Typs Enercon E-101, 3,0 MW (Nabenhöhe 149 m,<br />
Rotorendurchmesser 101 m, Gesamthöhe 199,50 m)“ auf<br />
den Flurstücken 4041/1, 4045 und 4046 im Seehausgebiet,<br />
Gemarkung <strong>Widdern</strong> unter der Bauherrschaft der Bürgerenergie<br />
<strong>Widdern</strong> GmbH & Co. KG in <strong>Widdern</strong><br />
Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.<br />
Wasser- und Abwasserabrechnung 2012<br />
In diesem Jahr werden die Wasserzähler bereits seit dem 19.11.2012<br />
abgelesen.<br />
Der abgelesene Zählerstand wird dann per EDV zum 31.12.2012<br />
hochgerechnet.<br />
Damit alle Zählerstände ohne Verzögerung erfasst werden können,<br />
bitten wir Sie, für die mit der Zählererfassung beauftragten<br />
Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> die Zählerstandorte leicht zugänglich zu<br />
machen!<br />
Der Wasserzähler und der Hauptsperrhahn müssen laut Satzung<br />
jederzeit frei zugänglich sein.<br />
Sollte Sie der Zählerableser nicht antreffen, wird eine Karte hinterlassen<br />
mit der Bitte, bis zum 6.12.2012 die Ablesung der Zählerstände<br />
selbst vorzunehmen und die Karte an das Rathaus, Steueramt, Herrn<br />
Marc Ehrler, Zimmer 6, zurückzusenden.<br />
Wichtig ist dabei auch, dass Sie uns das Datum angeben, an dem<br />
Sie den Wasserzähler selbst abgelesen haben.<br />
Sollten Sie längere Zeit abwesend sein, bitten wir Sie, Ihren Wasserzähler<br />
zuvor selbst abzulesen und uns den Zählerstand und das<br />
Ablesedatum telefonisch durchzugeben (Tel. 06298/9247-17).<br />
Liegt Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vor, wird der Stand<br />
geschätzt!<br />
Da es bei einer Schätzung immer wieder zu Reklamationen kommt,<br />
ist es besser, wenn der tatsächliche Stand und das Datum durchgegeben<br />
werden.<br />
Haben Sie diesbezüglich noch Fragen, dürfen Sie uns gerne anrufen.<br />
Tel. 06298/9247-17, Herr Marc Ehrler.<br />
Wir möchten noch darauf hinweisen, dass nach der Wasserversorgungssatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong> bei einem Mieterwechsel der Zählerstand<br />
von einem Gemeindebediensteten nicht abgelesen und<br />
auch keine Endabrechnung vom Steueramt erstellt wird.<br />
Dies ist ausschließlich eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen<br />
Vermieter und Mieter.<br />
Brennholzbestellung<br />
Brennholzpreise 2012/2013<br />
Holzart 0-15 Fm 16-25 Fm ab 26 Fm<br />
Buche und Ähnliche 61,00 € 59,00 € 57,00 €<br />
Eiche u. sonst. Laubbaumarten 58,00 € 56,00 € 54,00 €<br />
Es gelten folgende Regelungen:<br />
• Jeder Käufer muss vorab den Nachweis des Motorsägenkurses<br />
nach Standard des GUV vorlegen. Diese Verpflichtung<br />
ergibt sich aus der FSC-Zertifizierung des <strong>Stadt</strong>waldes.<br />
• Um Komplikationen zu vermeiden bitten wir, den Nachweis frühzeitig<br />
auf der <strong>Stadt</strong>kasse zu erbringen.<br />
• Es gibt einen Treuebonus von 1 % pro Jahr. Berücksichtigt<br />
werden Holzkäufe in den letzten 5 Kalenderjahren vor dem<br />
<strong>aktuell</strong>en Jahr. Wer z. B. in jedem dieser Vorjahre Holz gekauft<br />
hat, erhält den Maximalbonus von 5 %.<br />
• Dieser Treuebonus wird nur noch gewährt auf die jährliche<br />
Kaufmenge bis 25 Fm. Mehrmengen erhalten keinen Treuebonus<br />
mehr.<br />
• Mengenabweichungen und Beimischungen anderer Holzsorten<br />
sind bei Brennholz lang jeweils bis zu 15 % zu akzeptieren.<br />
• Brennholzbestellungen werden auf der <strong>Stadt</strong>kasse entgegen<br />
genommen.<br />
Nachrichtlich<br />
Auch für Flächenlose, deren Versteigerung rechtzeitig im Mitteilungsblatt<br />
bekannt gegeben wird, gilt dass jeder Bieter vorab (spätestens<br />
bei der Versteigerung) den Nachweis des Motorsägenkurses nach<br />
Standard des GUV vorlegen muss.<br />
Kommunale Geschwindigkeitsmessung durch den<br />
Landkreis Heilbronn am 15.11.2012<br />
Das Landratsamt führte am 15.11.2012 eine Geschwindigkeitsmessung<br />
durch.<br />
In der Mergentheimer Straße wurden innerhalb einer Stunde 243<br />
Fahrzeuge gemessen, 10 überschritten die zugelassene Geschwindigkeit<br />
von 50 km/h. Die höchste Geschwindigkeit betrug 71 km/ h<br />
(80,- €, 1 Punkt in Flensburg).<br />
Frostschutz an Haus- und Gartenwasserleitungen<br />
Frei liegende Wasserleitungen sind bekanntlich erheblich frostgefährdet.<br />
Um Wasserzähler und Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu<br />
schützen, sollten vor Eintritt der kalten Jahreszeit die notwendigen<br />
Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, insbesondere in<br />
Kellern in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen, Türen<br />
und Fenster immer geschlossen zu halten und undichte Stellen im<br />
Mauerwerk, wie Mauerdurchbrüche usw. abzudecken.<br />
Gartenleitungen und Ähnliches sowie Leitungen in unbewohnten,<br />
frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren.<br />
Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen vor<br />
und hinter den Wasserzählern sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Bei<br />
Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen.<br />
Für Wasserverluste oder Schäden an Wassermessern durch Frosteinwirkungen<br />
sind grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar, nicht<br />
die Gemeinden.<br />
<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Widdern</strong><br />
Hecken und Sträucher entlang von Gehwegen und<br />
Straßen<br />
Regemäßig wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher aus<br />
Grundstücken in den Gehweg- und Straßenraum hineinragen,<br />
sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen von Verkehrsteilnehmern<br />
genutzt werden können. Oftmals verdecken sie auch die<br />
Sicht an Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen sowie die<br />
Sicht auf Wegweiser, sonstige Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen.<br />
Nach den Bestimmungen des Straßengesetzes von Baden-Württemberg<br />
und der Straßenverkehrsordung ist dies jedoch nicht<br />
erlaubt.<br />
Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die auf dem eigenen<br />
Grundstück befindlichen Hecken und Sträucher zu überprüfen.<br />
Der Zeitraum außerhalb der Vegetationsperiode von Oktober bis<br />
Februar ist gut geeignet, bei Bedarf die Hecken und Sträucher<br />
so weit zurückzuschneiden, dass diese bei Beginn der nächsten<br />
Vegetationsperiode nicht wieder in den Straßen- und Gehwegraum<br />
hineinragen. Das sogenannte Lichtraumprofil von 2,50 m über<br />
Fußwegen und 4,50 m über Fahrbahnen ist dabei zu beachten.<br />
Flächennutzungsplanverfahren mit Bürgerbeteiligung<br />
für den Verwaltungsraum Möckmühl mit Jagsthausen,<br />
Roigheim und <strong>Widdern</strong><br />
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />
Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2011<br />
beschlossen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben und folgende<br />
Änderung aufzustellen: