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Immer aktuell ... Widderner Blättle - Stadt Widdern

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Donnerstag, den 22. Nov. 2012 <strong>Widdern</strong><br />

Nummer 47<br />

Seite 5<br />

5) Baugesuch: „Nutzungsänderung des Stallgebäudes in einen<br />

Pferdestall (ehemals Schweine- und Kuhstall) sowie Errichtung<br />

von Koppeln und eines Reitplatzes“ in <strong>Widdern</strong><br />

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.<br />

6) Bauvoranfrage: „Einrichtung einer Produktionsstelle für<br />

Lebensmittel und Betrieb eines Catering-Services“ in <strong>Widdern</strong><br />

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.<br />

7) Baugesuch: „Erstellung und Betrieb von 3 Windenergieanlagen<br />

des Typs Enercon E-101, 3,0 MW (Nabenhöhe 149 m,<br />

Rotorendurchmesser 101 m, Gesamthöhe 199,50 m)“ auf<br />

den Flurstücken 4041/1, 4045 und 4046 im Seehausgebiet,<br />

Gemarkung <strong>Widdern</strong> unter der Bauherrschaft der Bürgerenergie<br />

<strong>Widdern</strong> GmbH & Co. KG in <strong>Widdern</strong><br />

Der Gemeinderat erteilte einstimmig sein Einvernehmen.<br />

Wasser- und Abwasserabrechnung 2012<br />

In diesem Jahr werden die Wasserzähler bereits seit dem 19.11.2012<br />

abgelesen.<br />

Der abgelesene Zählerstand wird dann per EDV zum 31.12.2012<br />

hochgerechnet.<br />

Damit alle Zählerstände ohne Verzögerung erfasst werden können,<br />

bitten wir Sie, für die mit der Zählererfassung beauftragten<br />

Mitarbeiter der <strong>Stadt</strong> die Zählerstandorte leicht zugänglich zu<br />

machen!<br />

Der Wasserzähler und der Hauptsperrhahn müssen laut Satzung<br />

jederzeit frei zugänglich sein.<br />

Sollte Sie der Zählerableser nicht antreffen, wird eine Karte hinterlassen<br />

mit der Bitte, bis zum 6.12.2012 die Ablesung der Zählerstände<br />

selbst vorzunehmen und die Karte an das Rathaus, Steueramt, Herrn<br />

Marc Ehrler, Zimmer 6, zurückzusenden.<br />

Wichtig ist dabei auch, dass Sie uns das Datum angeben, an dem<br />

Sie den Wasserzähler selbst abgelesen haben.<br />

Sollten Sie längere Zeit abwesend sein, bitten wir Sie, Ihren Wasserzähler<br />

zuvor selbst abzulesen und uns den Zählerstand und das<br />

Ablesedatum telefonisch durchzugeben (Tel. 06298/9247-17).<br />

Liegt Ihr Zählerstand nicht rechtzeitig vor, wird der Stand<br />

geschätzt!<br />

Da es bei einer Schätzung immer wieder zu Reklamationen kommt,<br />

ist es besser, wenn der tatsächliche Stand und das Datum durchgegeben<br />

werden.<br />

Haben Sie diesbezüglich noch Fragen, dürfen Sie uns gerne anrufen.<br />

Tel. 06298/9247-17, Herr Marc Ehrler.<br />

Wir möchten noch darauf hinweisen, dass nach der Wasserversorgungssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong> bei einem Mieterwechsel der Zählerstand<br />

von einem Gemeindebediensteten nicht abgelesen und<br />

auch keine Endabrechnung vom Steueramt erstellt wird.<br />

Dies ist ausschließlich eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen<br />

Vermieter und Mieter.<br />

Brennholzbestellung<br />

Brennholzpreise 2012/2013<br />

Holzart 0-15 Fm 16-25 Fm ab 26 Fm<br />

Buche und Ähnliche 61,00 € 59,00 € 57,00 €<br />

Eiche u. sonst. Laubbaumarten 58,00 € 56,00 € 54,00 €<br />

Es gelten folgende Regelungen:<br />

• Jeder Käufer muss vorab den Nachweis des Motorsägenkurses<br />

nach Standard des GUV vorlegen. Diese Verpflichtung<br />

ergibt sich aus der FSC-Zertifizierung des <strong>Stadt</strong>waldes.<br />

• Um Komplikationen zu vermeiden bitten wir, den Nachweis frühzeitig<br />

auf der <strong>Stadt</strong>kasse zu erbringen.<br />

• Es gibt einen Treuebonus von 1 % pro Jahr. Berücksichtigt<br />

werden Holzkäufe in den letzten 5 Kalenderjahren vor dem<br />

<strong>aktuell</strong>en Jahr. Wer z. B. in jedem dieser Vorjahre Holz gekauft<br />

hat, erhält den Maximalbonus von 5 %.<br />

• Dieser Treuebonus wird nur noch gewährt auf die jährliche<br />

Kaufmenge bis 25 Fm. Mehrmengen erhalten keinen Treuebonus<br />

mehr.<br />

• Mengenabweichungen und Beimischungen anderer Holzsorten<br />

sind bei Brennholz lang jeweils bis zu 15 % zu akzeptieren.<br />

• Brennholzbestellungen werden auf der <strong>Stadt</strong>kasse entgegen<br />

genommen.<br />

Nachrichtlich<br />

Auch für Flächenlose, deren Versteigerung rechtzeitig im Mitteilungsblatt<br />

bekannt gegeben wird, gilt dass jeder Bieter vorab (spätestens<br />

bei der Versteigerung) den Nachweis des Motorsägenkurses nach<br />

Standard des GUV vorlegen muss.<br />

Kommunale Geschwindigkeitsmessung durch den<br />

Landkreis Heilbronn am 15.11.2012<br />

Das Landratsamt führte am 15.11.2012 eine Geschwindigkeitsmessung<br />

durch.<br />

In der Mergentheimer Straße wurden innerhalb einer Stunde 243<br />

Fahrzeuge gemessen, 10 überschritten die zugelassene Geschwindigkeit<br />

von 50 km/h. Die höchste Geschwindigkeit betrug 71 km/ h<br />

(80,- €, 1 Punkt in Flensburg).<br />

Frostschutz an Haus- und Gartenwasserleitungen<br />

Frei liegende Wasserleitungen sind bekanntlich erheblich frostgefährdet.<br />

Um Wasserzähler und Wasserleitungen vor dem Einfrieren zu<br />

schützen, sollten vor Eintritt der kalten Jahreszeit die notwendigen<br />

Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört, insbesondere in<br />

Kellern in der Nähe von Wasserzählern und Wasserleitungen, Türen<br />

und Fenster immer geschlossen zu halten und undichte Stellen im<br />

Mauerwerk, wie Mauerdurchbrüche usw. abzudecken.<br />

Gartenleitungen und Ähnliches sowie Leitungen in unbewohnten,<br />

frostgefährdeten Räumen sind rechtzeitig abzusperren und zu entleeren.<br />

Wasserzähler und Zuleitungsrohre in nicht frostsicheren Räumen vor<br />

und hinter den Wasserzählern sind mit Isolierstoffen zu umhüllen. Bei<br />

Wasserzählerschächten im Freien ist ein Zwischenboden einzulegen.<br />

Für Wasserverluste oder Schäden an Wassermessern durch Frosteinwirkungen<br />

sind grundsätzlich die Wasserabnehmer haftbar, nicht<br />

die Gemeinden.<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Widdern</strong><br />

Hecken und Sträucher entlang von Gehwegen und<br />

Straßen<br />

Regemäßig wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher aus<br />

Grundstücken in den Gehweg- und Straßenraum hineinragen,<br />

sodass diese oft nur noch mit Einschränkungen von Verkehrsteilnehmern<br />

genutzt werden können. Oftmals verdecken sie auch die<br />

Sicht an Kreuzungen oder Einmündungen von Straßen sowie die<br />

Sicht auf Wegweiser, sonstige Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen.<br />

Nach den Bestimmungen des Straßengesetzes von Baden-Württemberg<br />

und der Straßenverkehrsordung ist dies jedoch nicht<br />

erlaubt.<br />

Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die auf dem eigenen<br />

Grundstück befindlichen Hecken und Sträucher zu überprüfen.<br />

Der Zeitraum außerhalb der Vegetationsperiode von Oktober bis<br />

Februar ist gut geeignet, bei Bedarf die Hecken und Sträucher<br />

so weit zurückzuschneiden, dass diese bei Beginn der nächsten<br />

Vegetationsperiode nicht wieder in den Straßen- und Gehwegraum<br />

hineinragen. Das sogenannte Lichtraumprofil von 2,50 m über<br />

Fußwegen und 4,50 m über Fahrbahnen ist dabei zu beachten.<br />

Flächennutzungsplanverfahren mit Bürgerbeteiligung<br />

für den Verwaltungsraum Möckmühl mit Jagsthausen,<br />

Roigheim und <strong>Widdern</strong><br />

Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft<br />

Möckmühl hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2011<br />

beschlossen, den Flächennutzungsplan fortzuschreiben und folgende<br />

Änderung aufzustellen:

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