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Immer aktuell ... Widderner Blättle - Stadt Widdern

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Donnerstag, den 22. Nov. 2012<br />

Seite 4<br />

Flächen um 20 m² je 1 m³ Speichervolumen reduziert.<br />

Dies gilt jeweils nur, soweit es sich bei den Niederschlagswassernutzungsanlagen<br />

um ober- oder unterirdische, fest installierte bauliche<br />

Einrichtungen mit ganzjährigem Anschluss (ohne Abstellmöglichkeit)<br />

an die öffentlichen Abwasseranlagen und einem Speichervolumen<br />

von mindestens 2 m³ handelt.<br />

Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne mit Eintrag der Flurstücksnummer.<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong> stellt bei Neubauten einen Anzeigevordruck zur<br />

Verfügung.<br />

Bei nicht fristgerechter Mitteilung werden die Berechnungsgrundlagen<br />

für die Niederschlagswassergebühr von der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong><br />

geschätzt.<br />

Für die Beratung zur Meldung der Flächen sowie Veränderungen<br />

wenden Sie sich bitte an Herrn Marc Ehrler, Steueramt, <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Widdern</strong>, Zimmer 6, Tel. 06298/9247-17.<br />

Bericht aus dem Gemeinderat vom 13.11.2012<br />

Die letzte Sitzung des Gemeinderats fand am 13.11.2012 in Unterkessach<br />

statt. Hier wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt<br />

und ggf. Beschlüsse gefasst:<br />

1) Neufestsetzung der Wasser- und Abwassergebühren sowie<br />

Niederschlagswassergebühr und Zählergrundgebühr incl.<br />

der erforderlichen Satzungsänderungen<br />

Der Gemeinderat hatte sich zur Vorberatung dieses sehr umfangreichen<br />

Tagesordnungspunkts bereits am 6.11.2012 im Rahmen<br />

einer Sondersitzung getroffen. Hier ausgearbeitete Ergebnisse und<br />

Veränderungen der Prognosen sowie die Ermessensentscheidungen<br />

sind in die überarbeiteten Kalkulationen zur Beratung am 13.11.2012<br />

eingeflossen.<br />

Der Gemeinderat beschloss hier nun mit 11 Jastimmen bei einer<br />

Enthaltung für die öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“<br />

Folgendes:<br />

1. Der Gemeinderat stimmte der ihm bei der Beschlussfassung<br />

über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom<br />

November 2012 zu.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wird weiterhin eine Gebühr für ihre<br />

öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben.<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wählt für die „Wasserversorgung“ weiterhin<br />

den Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab.<br />

4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation<br />

von 2013 bis 2014 (zweijährig) wurde zugestimmt.<br />

5. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten<br />

Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den<br />

Abschreibungs- und Zinssätzen zu.<br />

6. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation<br />

berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.<br />

7. Auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Kostenunterdeckung<br />

der Wasserversorgung aus dem Bemessungszeitraum 2008 –<br />

2009 wurde verzichtet.<br />

8. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Wasserverbrauchsgebühr<br />

und die Zählergrundgebühren für den Zeitraum<br />

vom 1.1.2013 bis 31.12.2014 wie folgt geändert:<br />

• Wasserverbrauchsgebühr 4,10 € / m³ Frischwasser<br />

• Zählergebühren: Größe bis Qn 1,5 3,00 €/Monat<br />

Größe bis Qn 2,5 5,00 €/Monat<br />

Größe bis Qn 6 14,00 €/Monat<br />

Größe bis Qn 10 23,00 €/Monat<br />

Größe bis Qn 15 35,00 €/Monat<br />

Größe bis Qn 50 17,00 €/Monat<br />

Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene<br />

Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf<br />

genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat hat<br />

sich vorbehalten, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren<br />

Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.<br />

Für die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ beschloss<br />

der Gemeinderat mit 11 Jastimmen bei einer Enthaltung Folgendes:<br />

1. Der Gemeinderat stimmte der ihm bei der Beschlussfassung<br />

über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom<br />

November 2012 zu.<br />

2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wird weiterhin eine Gebühr für ihre<br />

öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erheben.<br />

<strong>Widdern</strong><br />

Nummer 47<br />

3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wählt als Gebührenmaßstab für die<br />

Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab<br />

für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene<br />

überbaute und befestigte Fläche.<br />

4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation<br />

von 2013 bis 2014 wurde zugestimmt. Von der Möglichkeit,<br />

die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis<br />

zu 5 Jahre) abzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.<br />

5. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten<br />

Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den<br />

Abschreibungs- und Zinssätzen zu.<br />

6. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation<br />

berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.<br />

7. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, wurden die verschiedenen<br />

Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:<br />

• aus den kalkulatorischen Kosten:<br />

der Mischwasseranlagen 26,0 %<br />

der Regenwasseranlagen 50,0 %<br />

der Kläranlage 5,0 %<br />

• aus den Betriebskosten:<br />

der Mischwasseranlagen 13,5 %<br />

der Regenwasseranlagen 27,0 %<br />

der Kläranlage 1,2 %<br />

8. Die ausgleichspflichtige Überdeckung der Abwasserbeseitigung<br />

aus dem Bemessungszeitraum 2008 - 2009 wurde entsprechend<br />

zum Ausgleich eingestellt.<br />

9. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren<br />

für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2014 wie<br />

folgt geändert:<br />

• Schmutzwassergebühr 3,60 €/m³ Frischwasser<br />

• Niederschlagswassergebühr 0,86 €/m² überbaute und befestigte<br />

Fläche<br />

Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene<br />

Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf<br />

genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat hat<br />

sich vorbehalten, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren<br />

Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.<br />

2) Festlegung der Brennholzpreise 2012/2013<br />

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich folgende Neufestsetzung/<br />

Rabatte:<br />

• Anhebung des Maximalwertes auf 61 €/Fm<br />

• Reduzierung der Mengenrabattstufe von 4 € auf 2 €/Fm<br />

• Halbierung des Treuebonus von maximal 10 % auf 5 %<br />

- Der Treuebonus wird nur noch gewährt auf die jährliche Kaufmenge<br />

bis 25 Fm. Mehrmengen erhalten keinen Treuebonus<br />

mehr.<br />

Somit ergeben sich folgende Preise:<br />

Holzart 0-15 Fm 16-25 Fm ab 26 Fm<br />

Buche und Ähnliche 61,00 € 59,00 € 57,00 €<br />

Eiche u. sonst.<br />

Laubbaumarten 58,00 € 56,00 € 54,00 €<br />

3) Verlegung Recyclinghof<br />

Der Gemeinderat stimmte dem neuen Standort und somit der Verlegung<br />

des Recyclinghofs auf das Flurstück 2550/1 in der Kiesstraße,<br />

einstimmig zu.<br />

4) Schließtage im Kindergarten 2013<br />

Im vergangenen Sommer kam es aufgrund des Verzichts auf Schließzeiten<br />

im Kindergarten <strong>Widdern</strong> und der berechtigten Urlaubswünsche<br />

der Erzieherinnen zu einem Personalengpass.<br />

Um die Kinderbetreuung zu gewährleisten wurden Stellen im Rahmen<br />

eines freiwilligen sozialen Jahres ausgeschrieben, die sehr<br />

guten Anklang fanden. So konnten drei Personen für verschiedene<br />

Zeiträume eingestellt werden.<br />

Aufgrund dieser Problematik wurde vorgeschlagen, analog zur Einrichtung<br />

in Unterkessach folgende Schließzeiten auch in <strong>Widdern</strong><br />

einzuführen:<br />

24.12.2012 - 4.1.2013 Weihnachtsferien<br />

2.4.2013 - 5.4.2013 Osterferien<br />

27.5.2013 - 31.5.2013 Pfingstferien<br />

5.8.2013 - 16.8.2013 Sommerferien<br />

Der Gemeinderat lehnte die Einführung mehrheitlich ab.

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