Immer aktuell ... Widderner Blättle - Stadt Widdern
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Donnerstag, den 22. Nov. 2012<br />
Seite 4<br />
Flächen um 20 m² je 1 m³ Speichervolumen reduziert.<br />
Dies gilt jeweils nur, soweit es sich bei den Niederschlagswassernutzungsanlagen<br />
um ober- oder unterirdische, fest installierte bauliche<br />
Einrichtungen mit ganzjährigem Anschluss (ohne Abstellmöglichkeit)<br />
an die öffentlichen Abwasseranlagen und einem Speichervolumen<br />
von mindestens 2 m³ handelt.<br />
Prüffähige Unterlagen sind Lagepläne mit Eintrag der Flurstücksnummer.<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong> stellt bei Neubauten einen Anzeigevordruck zur<br />
Verfügung.<br />
Bei nicht fristgerechter Mitteilung werden die Berechnungsgrundlagen<br />
für die Niederschlagswassergebühr von der <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong><br />
geschätzt.<br />
Für die Beratung zur Meldung der Flächen sowie Veränderungen<br />
wenden Sie sich bitte an Herrn Marc Ehrler, Steueramt, <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Widdern</strong>, Zimmer 6, Tel. 06298/9247-17.<br />
Bericht aus dem Gemeinderat vom 13.11.2012<br />
Die letzte Sitzung des Gemeinderats fand am 13.11.2012 in Unterkessach<br />
statt. Hier wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt<br />
und ggf. Beschlüsse gefasst:<br />
1) Neufestsetzung der Wasser- und Abwassergebühren sowie<br />
Niederschlagswassergebühr und Zählergrundgebühr incl.<br />
der erforderlichen Satzungsänderungen<br />
Der Gemeinderat hatte sich zur Vorberatung dieses sehr umfangreichen<br />
Tagesordnungspunkts bereits am 6.11.2012 im Rahmen<br />
einer Sondersitzung getroffen. Hier ausgearbeitete Ergebnisse und<br />
Veränderungen der Prognosen sowie die Ermessensentscheidungen<br />
sind in die überarbeiteten Kalkulationen zur Beratung am 13.11.2012<br />
eingeflossen.<br />
Der Gemeinderat beschloss hier nun mit 11 Jastimmen bei einer<br />
Enthaltung für die öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“<br />
Folgendes:<br />
1. Der Gemeinderat stimmte der ihm bei der Beschlussfassung<br />
über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom<br />
November 2012 zu.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wird weiterhin eine Gebühr für ihre<br />
öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben.<br />
3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wählt für die „Wasserversorgung“ weiterhin<br />
den Frischwassermaßstab als Gebührenmaßstab.<br />
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation<br />
von 2013 bis 2014 (zweijährig) wurde zugestimmt.<br />
5. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten<br />
Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den<br />
Abschreibungs- und Zinssätzen zu.<br />
6. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation<br />
berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.<br />
7. Auf den Ausgleich der ausgleichsfähigen Kostenunterdeckung<br />
der Wasserversorgung aus dem Bemessungszeitraum 2008 –<br />
2009 wurde verzichtet.<br />
8. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Wasserverbrauchsgebühr<br />
und die Zählergrundgebühren für den Zeitraum<br />
vom 1.1.2013 bis 31.12.2014 wie folgt geändert:<br />
• Wasserverbrauchsgebühr 4,10 € / m³ Frischwasser<br />
• Zählergebühren: Größe bis Qn 1,5 3,00 €/Monat<br />
Größe bis Qn 2,5 5,00 €/Monat<br />
Größe bis Qn 6 14,00 €/Monat<br />
Größe bis Qn 10 23,00 €/Monat<br />
Größe bis Qn 15 35,00 €/Monat<br />
Größe bis Qn 50 17,00 €/Monat<br />
Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene<br />
Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf<br />
genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat hat<br />
sich vorbehalten, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren<br />
Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.<br />
Für die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ beschloss<br />
der Gemeinderat mit 11 Jastimmen bei einer Enthaltung Folgendes:<br />
1. Der Gemeinderat stimmte der ihm bei der Beschlussfassung<br />
über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom<br />
November 2012 zu.<br />
2. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wird weiterhin eine Gebühr für ihre<br />
öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erheben.<br />
<strong>Widdern</strong><br />
Nummer 47<br />
3. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Widdern</strong>/Jagst wählt als Gebührenmaßstab für die<br />
Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab<br />
für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene<br />
überbaute und befestigte Fläche.<br />
4. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation<br />
von 2013 bis 2014 wurde zugestimmt. Von der Möglichkeit,<br />
die Gebührenkalkulation auf einen noch längeren Zeitraum (bis<br />
zu 5 Jahre) abzustellen, wurde kein Gebrauch gemacht.<br />
5. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten<br />
Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den<br />
Abschreibungs- und Zinssätzen zu.<br />
6. Der Gemeinderat stimmte den in der Gebührenkalkulation<br />
berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.<br />
7. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, wurden die verschiedenen<br />
Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:<br />
• aus den kalkulatorischen Kosten:<br />
der Mischwasseranlagen 26,0 %<br />
der Regenwasseranlagen 50,0 %<br />
der Kläranlage 5,0 %<br />
• aus den Betriebskosten:<br />
der Mischwasseranlagen 13,5 %<br />
der Regenwasseranlagen 27,0 %<br />
der Kläranlage 1,2 %<br />
8. Die ausgleichspflichtige Überdeckung der Abwasserbeseitigung<br />
aus dem Bemessungszeitraum 2008 - 2009 wurde entsprechend<br />
zum Ausgleich eingestellt.<br />
9. Auf der Grundlage der Gebührenkalkulation wurden die Abwassergebühren<br />
für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2014 wie<br />
folgt geändert:<br />
• Schmutzwassergebühr 3,60 €/m³ Frischwasser<br />
• Niederschlagswassergebühr 0,86 €/m² überbaute und befestigte<br />
Fläche<br />
Eine bei der Beschlussfassung der Gebührensätze vorgenommene<br />
Abrundung der Gebührenobergrenze hat eine zunächst in Kauf<br />
genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat hat<br />
sich vorbehalten, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren<br />
Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.<br />
2) Festlegung der Brennholzpreise 2012/2013<br />
Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich folgende Neufestsetzung/<br />
Rabatte:<br />
• Anhebung des Maximalwertes auf 61 €/Fm<br />
• Reduzierung der Mengenrabattstufe von 4 € auf 2 €/Fm<br />
• Halbierung des Treuebonus von maximal 10 % auf 5 %<br />
- Der Treuebonus wird nur noch gewährt auf die jährliche Kaufmenge<br />
bis 25 Fm. Mehrmengen erhalten keinen Treuebonus<br />
mehr.<br />
Somit ergeben sich folgende Preise:<br />
Holzart 0-15 Fm 16-25 Fm ab 26 Fm<br />
Buche und Ähnliche 61,00 € 59,00 € 57,00 €<br />
Eiche u. sonst.<br />
Laubbaumarten 58,00 € 56,00 € 54,00 €<br />
3) Verlegung Recyclinghof<br />
Der Gemeinderat stimmte dem neuen Standort und somit der Verlegung<br />
des Recyclinghofs auf das Flurstück 2550/1 in der Kiesstraße,<br />
einstimmig zu.<br />
4) Schließtage im Kindergarten 2013<br />
Im vergangenen Sommer kam es aufgrund des Verzichts auf Schließzeiten<br />
im Kindergarten <strong>Widdern</strong> und der berechtigten Urlaubswünsche<br />
der Erzieherinnen zu einem Personalengpass.<br />
Um die Kinderbetreuung zu gewährleisten wurden Stellen im Rahmen<br />
eines freiwilligen sozialen Jahres ausgeschrieben, die sehr<br />
guten Anklang fanden. So konnten drei Personen für verschiedene<br />
Zeiträume eingestellt werden.<br />
Aufgrund dieser Problematik wurde vorgeschlagen, analog zur Einrichtung<br />
in Unterkessach folgende Schließzeiten auch in <strong>Widdern</strong><br />
einzuführen:<br />
24.12.2012 - 4.1.2013 Weihnachtsferien<br />
2.4.2013 - 5.4.2013 Osterferien<br />
27.5.2013 - 31.5.2013 Pfingstferien<br />
5.8.2013 - 16.8.2013 Sommerferien<br />
Der Gemeinderat lehnte die Einführung mehrheitlich ab.