Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
- TAGS
- spielordnung
- swfv
- www.swfv.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
a) wenn nach der Entscheidung über die Eröffnung <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens oder seiner Ablehnung<br />
nur noch drei Meisterschaftsspiele auszutragen sind,<br />
b) wenn der letzte Spieltag bereits absolviert und die Entscheidung über die Eröffnung <strong>des</strong> Insolvenzverfahrens<br />
oder seiner Ablehnung vor Ende <strong>des</strong> Spieljahres (30.06.) getroffen wird.<br />
In diesen Fällen bleiben die bis dahin absolvierten Spiele in der Wertung. Für noch ausstehende Spiele<br />
werden dem Gegner die Punkte mit einer Torwertung von 2 : 0 zugesprochen.<br />
3. Die Regelung <strong>des</strong> § 15 zum Ausscheiden aus Meisterschaftsspielen bleiben hiervon unberührt.<br />
4. Wird die klassenhöchste I. Mannschaft vor dem ersten Pflichtspiel <strong>des</strong> neuen Spieljahres vom<br />
Spielbetrieb zurückgezogen und für die folgende Spielzeit nicht mehr zum Spielbetrieb gemeldet,<br />
so hat dies auf die Spielklassenzugehörigkeit der anderen Mannschaften <strong>des</strong> Vereins keine Auswirkung.<br />
§ 16<br />
Einschränkung der Spielberechtigung<br />
1. An den Verbandsspielen gem. § 1 der <strong>Spielordnung</strong> kann nur teilnehmen, wer für diese Spiele und<br />
seinen Verein Spielerlaubnis besitzt. Für Vereine mit mehreren Mannschaften in Klassen mit<br />
Aufstiegsberechtigung wird die Spielberechtigung der Spieler in den einzelnen Mannschaften<br />
eingeschränkt. Als höhere Mannschaft gilt dabei die Lizenzspielermannschaft gegenüber der I.<br />
Amateurmannschaft; die I. Amateurmannschaft gegenüber der II. Mannschaft usw.<br />
2. Nach einem Einsatz im zuletzt ausgetragenen Pflichtspiel einer höheren Mannschaft sind Amateure<br />
oder Vertragsspieler eines Vereins erst nach einer Schutzfrist von 2 Tagen wieder für Pflichtspiele<br />
aller anderen Mannschaften ihres Vereins mit Aufstiegsberechtigung spielberechtigt.<br />
3. Die Einschränkung der Spielberechtigung gem. Nummer 2 gilt nicht für Spieler, die zum Beginn<br />
<strong>des</strong> Spieljahres am 01.07. das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.<br />
Spieler und Spielerinnen, die zum Beginn <strong>des</strong> Spieljahres am 01.07. das 21. Lebensjahr (Herren)<br />
sowie 19. Lebensjahr (Frauen) vollendet haben und die am 15.04. und danach in einem Spiel einer<br />
höheren Mannschaft zum Einsatz kommen, können im laufenden Spieljahr für Verbandsspiele<br />
(restliche Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Entscheidungs- und Aufstiegsspiele) der niedrigeren<br />
Mannschaft nicht mehr spielberechtigt werden.<br />
4. Insgesamt können nach einem Einsatz im zuletzt ausgetragenen Pflichtspiel in einer höheren<br />
Mannschaft höchstens drei Spieler in den darauffolgenden Pflichtspielen der unteren Mannschaft eingesetzt<br />
werden.<br />
5. Bei Nichtantreten sowie bei Verzicht auf ein Pflichtspiel einer höheren Mannschaft nach dem<br />
15.04., darf an diesem Spieltag, bis zu dem nächsten ausgetragenen Pflichtspiel der höheren<br />
Mannschaft, kein Spieler in den unteren Mannschaften eingesetzt werden, der im zuletzt<br />
ausgetragenen Pflichtspiel der höheren Mannschaft zum Einsatz kam.<br />
6. Nach einem Einsatz eines Amateurs oder Vertragsspielers in einem Spiel der Lizenzmannschaft gilt<br />
§ 11 DFB-<strong>Spielordnung</strong> in der jeweils gültigen Fassung.<br />
7. Wird ein Spieler in einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen, 3. Liga, Regionalliga, Frauen-Bun<strong>des</strong>liga,<br />
2. Frauen-Bun<strong>des</strong>liga, B-Juniorinnen-Bun<strong>des</strong>liga oder Junioren-Bun<strong>des</strong>liga (A- und B-Junioren)<br />
infolge zweier Verwarnungen (gelb-rot) im selben Spiel <strong>des</strong> Fel<strong>des</strong> verwiesen, ist er bis zum Ablauf der<br />
automatischen Sperre auch für das jeweils nächstfolgende Meisterschaftsspiel jeder anderen Mannschaft<br />
seines Vereins/Tochtergesellschaft gesperrt, längstens jedoch bis zum Ablauf von zehn Tagen.<br />
8. Ist ein Spieler gesperrt, beginnt die Schutzfrist von 2 Tagen nach Ablauf der Sperre.<br />
9. Verstöße gegen diese Bestimmungen führen gem. § 19d der <strong>Spielordnung</strong> zum Spielverlust.<br />
Die betroffenen Vereine werden gem. § 53 der Strafordnung bestraft.<br />
10. Nicht einbezogen in diese Bestimmungen ist der Einsatz in Freundschaftsspielen und in<br />
Reservemannschaften.