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Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.

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Die Spielkleidung muss den in den amtlichen Fußballregeln enthaltenen Bestimmungen entsprechen.<br />

Die Trikots müssen mit Rückennummern versehen sein, die den Nummern im Spielberichtsbogen entsprechen.<br />

Der Spielführer muss mit einer Armbinde gekennzeichnet sein. Bei verwechselbarer Spielkleidung<br />

ist der Platzverein verpflichtet, sie zu wechseln, sofern die beteiligten Mannschaften nichts<br />

anderes vereinbaren. Trikotwerbung ist genehmigungspflichtig.<br />

§ 26<br />

Platzdisziplin<br />

Jeder Verein ist verpflichtet, bei Spielen aller Art für Platzdisziplin zu sorgen. Dazu gehört insbesondere<br />

der Schutz <strong>des</strong> Schiedsrichters, der SR-Assistenten und der Spieler bis zum Verlassen <strong>des</strong> Ortes.<br />

§ 27<br />

Auswahlspiele<br />

Für die Vorbereitung und Durchführung von Auswahlspielen <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> ist der Verbandsspielausschuss<br />

zuständig. Auswahlspiele der Bezirke und Kreise unterliegen seiner Aufsicht. Spieler,<br />

die zu einem Auswahlspiel oder einem Vorbereitungslehrgang einberufen werden, sind von ihren Vereinen<br />

dazu abzustellen. Sie sind zur Teilnahme verpflichtet, soweit nicht zwingende Gründe entgegenstehen.<br />

Spieler, die für ein Auswahlspiel aufgestellt sind, sind für ihren Verein am Tag dieses Spieles<br />

und am Vortag gesperrt, auch wenn sie aus zwingenden Gründen am Auswahlspiel nicht teilnehmen<br />

können. Ein Verein, der einen oder mehrere Spieler für ein Auswahlspiel abstellen muss, kann die Absetzung<br />

eines am gleichen Tag oder am Vortag angesetzten Verbandsspieles verlangen. Beantragt er<br />

die Absetzung nicht unverzüglich, so kann er nicht nachträglich Antrag auf Neuansetzung stellen.<br />

§ 28<br />

Schiedsrichter<br />

1. Jeder Verein, der am Pflichtspielbetrieb teilnimmt, hat gemäß § 20 Nr. 1. Abs. 4 der Satzung<br />

grundsätzlich für jede Mannschaft einen Schiedsrichter zu melden.<br />

Min<strong>des</strong>tens haben die Vereine der<br />

a) 1. und 2. Bun<strong>des</strong>liga je 10<br />

b) 3. Liga je 7<br />

c) Regionalliga je 6<br />

d) Oberliga je 5<br />

e) Verbandsliga, Lan<strong>des</strong>ligen je 4<br />

f) Bezirksligen und Bezirksklassen je 3<br />

g) Kreisligen je 2<br />

h) Kreisklassen je 1<br />

Schiedsrichter abzustellen.<br />

2. Für Vereine, welche ausschließlich am Frauenspielbetrieb teilnehmen gilt folgende Schiedsrichter-<br />

Soll-Regelung:<br />

a) 1. Bun<strong>des</strong>liga je 5<br />

b) 2. Bun<strong>des</strong>liga je 4<br />

c) Regionalliga je 3<br />

d) Verbandsliga je 2<br />

e) unterhalb der Verbandsliga je 1<br />

3. Für Vereine, welche sowohl am Herren- als auch am Frauenspielbetrieb teilnehmen, wird immer die<br />

höhere Schiedsrichter-Sollzahl herangezogen.

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