Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.
- TAGS
- spielordnung
- swfv
- www.swfv.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
über ihm stehenden Vereins Punkte zufallen sollten.<br />
Stehen hinter der Mannschaft, der die Punkte zugesprochen wurden, mehrere Mannschaften<br />
punktgleich, so sind die Entscheidungsspiele so auszutragen, als stehe auch die begünstigte<br />
Mannschaft punktgleich (§ 18, Nr. 3).<br />
§ 21<br />
Bestimmung <strong>des</strong> Spielortes<br />
1. Alle Spiele auf neutralen Plätzen werden grundsätzlich auf zugelassenen, geeigneten und<br />
ordnungsgemäß bespielbaren Naturrasen oder Kunstrasen ausgetragen.<br />
2. Gerät ein Verein wegen länger anhaltender oder ungewöhnlich häufiger Unbespielbarkeit seines<br />
Platzes mit mehreren Spielen in Rückstand, so kann er verpflichtet werden, Spiele auf einem<br />
anderen Platz auszutragen. Er hat das Recht, den Ausweichplatz vorzuschlagen. Tut er das nicht,<br />
so bestimmt der Staffelleiter den Platz, der möglichst in der Nachbarschaft <strong>des</strong> betreffenden<br />
Vereins liegen soll.<br />
§ 22<br />
Meisterschaft<br />
Die Meister der einzelnen Spielklassen werden nach Ende der Spielsaison im DFBnet veröffentlicht.<br />
Kann ein Meister zur Teilnahme an Aufstiegsspielen nicht rechtzeitig gemeldet werden, so kann der<br />
Verbandsspielausschuss nach Anhören <strong>des</strong> zuständigen Ausschusses einen Verein zur Vertretung<br />
der betreffenden Klasse bestimmen. Diese Bestimmung ist nicht anfechtbar. Der mit der Vertretung<br />
beauftragte Verein bleibt verpflichtet, seine rückständigen Spiele um die Meisterschaft nachzuholen.<br />
Erringt er dabei die Meisterschaft nicht, so geht er auch eines inzwischen etwa errungenen weiteren<br />
Rechtes verlustig. Dieses Recht erhält dann der Verein, der Meister geworden ist. In allen Klassen wird<br />
dem Meister eine Urkunde ausgestellt.<br />
§ 23<br />
Terminänderung<br />
Während der Verbandsspiele soll eine Terminänderung unterbleiben, sofern sie nicht aus<br />
zwingenden Gründen vorgenommen werden muss. Anträgen auf Spielverlegung kann nur<br />
stattgegeben werden, wenn seitens <strong>des</strong> Staffelleiters keine Bedenken entgegenstehen und eine<br />
schriftliche Einverständniserklärung <strong>des</strong> Gegners rechtzeitig vorgelegt wird. Eine Terminänderung<br />
muss den Vereinen spätestens am vierten Tag vor dem Spiel bekannt gegeben sein, andernfalls<br />
kann die Austragung abgelehnt werden. Die Meisterschaftsspiele <strong>des</strong> letzten Spieltages müssen<br />
grundsätzlich am selben Tag und zur selben Uhrzeit ausgetragen werden.<br />
§ 24<br />
Platzgestellung und Entscheidung über die Bespielbarkeit<br />
Der zur Austragung eines Spieles bestimmte Platz ist durch den Platzverein nach den Vorschriften<br />
der Spielregeln zu zeichnen und nebst den erforderlichen vorschriftsmäßigen Gerätschaften und<br />
Ersatzgeräten in gebrauchsfähigen Zustand zu setzen. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet,<br />
einen Spielberichtsbogen bereitzuhalten, den beide Vereine zu vervollständigen haben und der dem<br />
Schiedsrichter mit den Spielerpässen rechtzeitig auszuhändigen ist.<br />
Über die Bespielbarkeit <strong>des</strong> Platzes entscheidet der Schiedsrichter oder der Staffelleiter, sofern keine<br />
anderweitige Zuständigkeit gegeben ist. Ein Verein ist nicht befugt, über die Bespielbarkeit <strong>des</strong><br />
Platzes zu entscheiden.<br />
§ 25<br />
Spielkleidung