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Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.

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über ihm stehenden Vereins Punkte zufallen sollten.<br />

Stehen hinter der Mannschaft, der die Punkte zugesprochen wurden, mehrere Mannschaften<br />

punktgleich, so sind die Entscheidungsspiele so auszutragen, als stehe auch die begünstigte<br />

Mannschaft punktgleich (§ 18, Nr. 3).<br />

§ 21<br />

Bestimmung <strong>des</strong> Spielortes<br />

1. Alle Spiele auf neutralen Plätzen werden grundsätzlich auf zugelassenen, geeigneten und<br />

ordnungsgemäß bespielbaren Naturrasen oder Kunstrasen ausgetragen.<br />

2. Gerät ein Verein wegen länger anhaltender oder ungewöhnlich häufiger Unbespielbarkeit seines<br />

Platzes mit mehreren Spielen in Rückstand, so kann er verpflichtet werden, Spiele auf einem<br />

anderen Platz auszutragen. Er hat das Recht, den Ausweichplatz vorzuschlagen. Tut er das nicht,<br />

so bestimmt der Staffelleiter den Platz, der möglichst in der Nachbarschaft <strong>des</strong> betreffenden<br />

Vereins liegen soll.<br />

§ 22<br />

Meisterschaft<br />

Die Meister der einzelnen Spielklassen werden nach Ende der Spielsaison im DFBnet veröffentlicht.<br />

Kann ein Meister zur Teilnahme an Aufstiegsspielen nicht rechtzeitig gemeldet werden, so kann der<br />

Verbandsspielausschuss nach Anhören <strong>des</strong> zuständigen Ausschusses einen Verein zur Vertretung<br />

der betreffenden Klasse bestimmen. Diese Bestimmung ist nicht anfechtbar. Der mit der Vertretung<br />

beauftragte Verein bleibt verpflichtet, seine rückständigen Spiele um die Meisterschaft nachzuholen.<br />

Erringt er dabei die Meisterschaft nicht, so geht er auch eines inzwischen etwa errungenen weiteren<br />

Rechtes verlustig. Dieses Recht erhält dann der Verein, der Meister geworden ist. In allen Klassen wird<br />

dem Meister eine Urkunde ausgestellt.<br />

§ 23<br />

Terminänderung<br />

Während der Verbandsspiele soll eine Terminänderung unterbleiben, sofern sie nicht aus<br />

zwingenden Gründen vorgenommen werden muss. Anträgen auf Spielverlegung kann nur<br />

stattgegeben werden, wenn seitens <strong>des</strong> Staffelleiters keine Bedenken entgegenstehen und eine<br />

schriftliche Einverständniserklärung <strong>des</strong> Gegners rechtzeitig vorgelegt wird. Eine Terminänderung<br />

muss den Vereinen spätestens am vierten Tag vor dem Spiel bekannt gegeben sein, andernfalls<br />

kann die Austragung abgelehnt werden. Die Meisterschaftsspiele <strong>des</strong> letzten Spieltages müssen<br />

grundsätzlich am selben Tag und zur selben Uhrzeit ausgetragen werden.<br />

§ 24<br />

Platzgestellung und Entscheidung über die Bespielbarkeit<br />

Der zur Austragung eines Spieles bestimmte Platz ist durch den Platzverein nach den Vorschriften<br />

der Spielregeln zu zeichnen und nebst den erforderlichen vorschriftsmäßigen Gerätschaften und<br />

Ersatzgeräten in gebrauchsfähigen Zustand zu setzen. Der Platzverein ist außerdem verpflichtet,<br />

einen Spielberichtsbogen bereitzuhalten, den beide Vereine zu vervollständigen haben und der dem<br />

Schiedsrichter mit den Spielerpässen rechtzeitig auszuhändigen ist.<br />

Über die Bespielbarkeit <strong>des</strong> Platzes entscheidet der Schiedsrichter oder der Staffelleiter, sofern keine<br />

anderweitige Zuständigkeit gegeben ist. Ein Verein ist nicht befugt, über die Bespielbarkeit <strong>des</strong><br />

Platzes zu entscheiden.<br />

§ 25<br />

Spielkleidung

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