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Spielordnung des SWFV - Südwestdeutscher Fußballverband e.V.

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Lan<strong>des</strong>liga ein Abstiegszugang, so steigen entsprechend mehr Vereine in die Bezirksklasse ab. Bei<br />

Aufstieg <strong>des</strong> Tabellenzweiten einer Bezirksliga vermindert sich die Zahl der Absteiger aus dieser<br />

Klasse um einen Verein.<br />

4. Die Bezirksklasse spielt mit jeweils 16 Vereinen innerhalb der Bezirke Vorderpfalz und Westpfalz<br />

in drei, innerhalb der Bezirke Rheinhessen und Nahe in zwei Staffeln. Die Meister aller Staffeln<br />

steigen innerhalb ihrer Bezirke in die Bezirksliga auf. Die Tabellenzweiten der Bezirksklassen<br />

innerhalb der Bezirke Vorderpfalz und Westpfalz ermitteln in Anlehnung an die Bestimmungen <strong>des</strong><br />

§ 18 Nr. 3 der <strong>Spielordnung</strong> in einer einfachen Punktrunde auf neutralen Plätzen einen weiteren<br />

Aufsteiger in die Bezirksliga. Die Tabellenzweiten der Bezirksklassen innerhalb der Bezirke<br />

Rheinhessen und Nahe ermitteln in Vor- und Rückspiel einen weiteren Aufsteiger in die Bezirksliga.<br />

Besteht nach beiden Spielen Punktgleichheit, ist gem. § 18 Nr. 2 SpO ein Entscheidungsspiel auf<br />

neutralem Platz anzusetzen. Jährlich steigen aus einer Bezirksklasse zwei Vereine in die Kreisliga<br />

ab. Ergibt sich aus der Bezirksliga ein Abstiegszugang, steigen entsprechend mehr Vereine in die<br />

Kreisliga ab. Bei Aufstieg <strong>des</strong> Tabellenzweiten einer Bezirksklasse vermindert sich die Zahl der<br />

Absteiger aus dieser Klasse um einen Verein.<br />

5. Die Kreisliga spielt mit zwei Staffeln unter der jeweiligen Bezirksklasse. Die Zahl der Vereine soll<br />

in der Regel nicht mehr als 16 betragen. Die Meister der Kreisliga steigen in die Bezirksklasse auf.<br />

Die Tabellenzweiten ermitteln in Vor- und Rückspiel einen weiteren Aufsteiger in die Bezirksklasse.<br />

Besteht nach beiden Spielen Punktgleichheit, ist gem. § 18 Nr. 2 SpO ein Entscheidungsspiel auf<br />

neutralem Platz anzusetzen. Jährlich steigt aus jeder Kreisliga ein Verein ab. Ergibt sich aus der<br />

Bezirksklasse ein Abstiegszugang, steigen entsprechend mehr Vereine ab. Bei Aufstieg <strong>des</strong> Tabellenzweiten<br />

vermindert sich die Zahl der Absteiger um einen Verein. Ergibt sich aus der<br />

Bezirksklasse kein Abstiegszugang und steigt der Tabellenzweite auf, ermitteln der Tabellenletzte<br />

der Kreisliga und der Tabellendritte der nachgeordneten Kreisklasse in Vor- und Rückspiel die<br />

seitherige Anzahl von Kreisligavereinen. Besteht nach beiden Spielen Punktgleichheit, ist gem.<br />

§ 18 Nr. 2 SpO ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz anzusetzen. Jeder Kreisliga muss<br />

min<strong>des</strong>tens eine Kreisklasse nachgeordnet sein.<br />

6. Die Kreisklasse spielt grundsätzlich mit einer Staffel unter der jeweiligen Kreisliga. Die Meister<br />

und die Tabellenzweiten steigen in die Kreisliga auf. Unter einer Kreisklasse A kann eine Kreisklasse<br />

B gebildet werden. Der Meister und die Tabellenzweiten steigen in die Kreisklasse A auf. Die Bezirke<br />

und die Kreise können im Bedarfsfall bei anderer Einteilung der Kreisklassen Sonderregelungen für den<br />

Aufstieg treffen. Dem Tabellenzweiten der Kreisklasse ist eine Aufstiegsmöglichkeit einzuräumen.<br />

In der Kreisklasse können von einem Verein sowohl die I. Mannschaft als auch eine II. Mannschaft<br />

unter Beachtung der §§ 13 und 16 der <strong>Spielordnung</strong> in Konkurrenz spielen. In diesem Fall sind die<br />

I. Mannschaft und die II. Mannschaft in verschiedene Kreisklassen einzuordnen.<br />

7. Alle Spiele der Tabellenzweiten gemäß Nummer 2 bis 6 zur Ermittlung eines weiteren Aufsteigers<br />

sind durch die Staffelleiter der übergeordneten Spielklassen anzusetzen.<br />

8. Die Zahl der Vereine in einer Kreisklasse soll in der Regel nicht mehr als 16 und nicht weniger<br />

als 12 betragen. Wird die Min<strong>des</strong>tzahl 12 unterschritten, ist eine Aufstockung durch Überstellung<br />

von Mannschaften aus benachbarten Kreisklassen anzustreben. Für die Klasseneinteilung ist in<br />

diesem Fall der zuständige Bezirksausschuss verantwortlich.<br />

9. Reservemannschaften dürfen nur dann in die Meisterschaftsspiel-Runden der Kreisklasse eingereiht<br />

werden, wenn für sie keine ausreichenden Spielmöglichkeiten mit weiteren Reservemannschaften geschaffen<br />

werden können. Sie spielen in diesen Fällen außer Konkurrenz; in der Abschlusstabelle werden<br />

ihre Spiele nicht gewertet.<br />

Nach Möglichkeit sind jedoch klassenübergreifende Spielrunden für untere Mannschaften durchzuführen.<br />

10. Aus Klassen mit einer Stärke von 16 Vereinen können nicht mehr als vier Vereine absteigen.<br />

Weist eine Klasse mehr als 16 Vereine auf, können nicht mehr als fünf Vereine absteigen, weist<br />

eine Klasse weniger als 16 Vereine auf, können nicht mehr als drei Vereine absteigen.<br />

Gegebenenfalls ist eine Spielklasse für ein Spieljahr aufzustocken und nach Möglichkeit nach<br />

diesem Spieljahr auf die bisherige Klassenstärke zurückzuführen.

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