Der Haflinger Freundeskreis eV
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Mehrwertsteuer auf Pferde soll künftig regulärem Satz entsprechen.<br />
<strong>Der</strong> ermäßigte Mehrwertsteuersatz von<br />
7% auf Pferde wird Mitte 2012 aufgehoben.<br />
Ab dem 1. Juli soll auf sämtliche Lieferungen,<br />
Einfuhren und innergemeinschaftliche<br />
Erwerbe von Pferden der reguläre<br />
Mehrwertsteuersatz von 19% greifen.<br />
Das sieht ein Antrag zur Änderung des<br />
Umsatzsteuergesetzes vor, den die Koalitionsfraktionen<br />
im Finanzausschuß des<br />
Bundestages vorlegten. Die Paragrafen<br />
sollen an den Regierungsentwurf zum<br />
Gemeindereformgesetz angehängt werden..<br />
Das Bundeskabinett wies darauf hin, dass<br />
die EU-Kommission wegen des ermäßigten<br />
Mehrwertsteuersatzes für Pfer-<br />
– 9 –<br />
de vor dem Europäischen Gerichtshof<br />
(EuGh) Klage gegen Deutschland erhoben<br />
und Recht bekommen habe. Das<br />
Urteil sei bereits im Mai 2011 ergangen.<br />
Das Gericht halte die Anwendung der<br />
ermäßigten Mehrwertsteuer nur für zulässig,<br />
„soweit das einzelne Tier zur Herstellung<br />
von Nahrungs- oder Futtermitteln<br />
oder zum Einsatz in der landwirtschaftlichen<br />
Erzeugung bestimmt ist“. Pferdefleisch<br />
habe an der gesamten Fleischerzeugung<br />
aber lediglich einen Anteil von<br />
0,037%. Auch der Einsatz von Pferden in<br />
der Landwirtschaft sei nicht sehr intensiv,<br />
stellte die Bundesregierung fest. Erwartet<br />
werden ihr zufolge Mehreinnahmen von<br />
zehn Millionen Euro jährlich.<br />
Nachgelesen und wiedergegeben<br />
von Volker Tack