Interessenkonflikt - Hochschule Regensburg
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(Muster-) Berufsordnung für die deutschen<br />
Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011)<br />
§ 32 Unerlaubte Zuwendungen<br />
(1) Geschenke nicht gestattet, wenn „hier durch der<br />
Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der<br />
ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.“<br />
(2) „Die Annahme von geldwerten Vorteilen in<br />
angemessener Höhe ist nicht berufswidrig, sofern diese<br />
ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung<br />
verwendet werden.“<br />
$<br />
� $Wissenschaft der Beeinflussung<br />
noch nicht umgesetzt<br />
Klemperer