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Interessenkonflikt - Hochschule Regensburg

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(Muster-) Berufsordnung für die deutschen<br />

Ärztinnen und Ärzte (Stand 2011)<br />

§ 32 Unerlaubte Zuwendungen<br />

(1) Geschenke nicht gestattet, wenn „hier durch der<br />

Eindruck erweckt wird, dass die Unabhängigkeit der<br />

ärztlichen Entscheidung beeinflusst wird.“<br />

(2) „Die Annahme von geldwerten Vorteilen in<br />

angemessener Höhe ist nicht berufswidrig, sofern diese<br />

ausschließlich für berufsbezogene Fortbildung<br />

verwendet werden.“<br />

$<br />

� $Wissenschaft der Beeinflussung<br />

noch nicht umgesetzt<br />

Klemperer

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