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PDF 307 KB - Kleeberg

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Legal<br />

Gutgläubiger Erwerb<br />

Zukünftig wird auch ein gutgläubiger Erwerb<br />

von GmbH-Geschäftsanteilen möglich, soweit<br />

der vermeintliche Inhaber des Anteils in der<br />

Gesellschafterliste eingetragen und diese<br />

Liste seit mindestens drei Jahren unrichtig ist<br />

oder die Unrichtigkeit der Liste dem wahren<br />

Berechtigten anzulasten ist.<br />

Führungslosigkeit der GmbH<br />

Hat die GmbH keinen Geschäftsführer (Führungslosigkeit<br />

der GmbH), sind künftig auch<br />

die Gesellschafter – bei Kenntnis von Insolvenzreife<br />

und Führungslosigkeit – zur Stellung<br />

eines Insolvenzantrags verpflichtet.<br />

18 <strong>Kleeberg</strong> Rundschreiben 3. Quartal 2008<br />

Ausländischer Verwaltungssitz<br />

Infolge der europarechtlich verbürgten<br />

Niederlassungsfreiheit wird es nunmehr auch<br />

inländischen Kapitalgesellschaften ermöglicht,<br />

einen Verwaltungssitz im Ausland zu<br />

wählen: die deutsche Konzernmutter kann<br />

danach ihre Tochtergesellschaft mit Verwaltungssitz<br />

im Ausland in der Rechtsform<br />

einer deutschen Rechtsvorschriften unterliegenden<br />

GmbH oder AG gründen, wobei diese<br />

Gesellschaft gleichwohl eine inländische<br />

Geschäfts anschrift im Register einzutragen<br />

und aufrechtzuerhalten hat.

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