PDF 307 KB - Kleeberg
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Tax<br />
BMFSchreiben vom 17.06.2008 zur<br />
Besteuerung von Finanzinnovationen mit<br />
Rückzahlungsgarantie für Teilbetrag<br />
Mit Urteil vom 04.12.2007 (VIII R 53/05) hat<br />
der BFH entschieden, dass der Gewinn aus<br />
der Veräußerung von Indexzertifikaten mit<br />
einer garantierten Mindestrückzahlung nur<br />
hinsichtlich des Teils steuerbar ist, der der garantierten<br />
Mindestrückzahlung entspricht. Im<br />
Entscheidungsfall unterlagen somit nur 10 %<br />
des Gewinns als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
der Besteuerung. Die übrigen 90 % wären<br />
nur dann steuerpflichtig gewesen, wenn es<br />
sich um ein privates Veräußerungsgeschäft innerhalb<br />
der einjährigen Behaltefrist gehandelt<br />
hätte. Das BMF folgt nun dieser Auffassung,<br />
ordnet aber an, dass die Rechtsprechung bei<br />
der Erhebung der Kapitalertragsteuer und bei<br />
der Besteuerung von Investmentfonds keine<br />
Anwendung findet, so dass dem Steuerpflichtigen<br />
in diesen Fällen der entsprechende Ausgleich<br />
erst im Rahmen des Veranlagungsverfahrens<br />
gewährt werden kann.<br />
<strong>Kleeberg</strong> Rundschreiben 3. Quartal 2008<br />
BMFSchreiben vom 30.07.2008 zur<br />
EGrechtskonformen Anwendung des<br />
§ 2a Abs. 1 EStG<br />
Nachdem mit dem FG Hamburg (Urteil vom<br />
14.12.2007 – 8 K 61/07; rkr.) zum wiederholten<br />
Male die Rechtsprechung einen Verstoß<br />
der Regelung des § 2a EStG gegen europarechtliche<br />
Grundfreiheiten festgestellt hat<br />
und auch die EU-Kommission die Bundesregierung<br />
bereits zu einer europarechtskonformen<br />
Ausgestaltung der Norm aufgefordert<br />
hat, beschränkt das BMF mit seinem Schreiben<br />
vom 30.07.2008 für alle noch offenen<br />
Fälle die Anwendung des § 2a EStG auf Nicht-<br />
EU/EWR-Fälle. Innerhalb der EU/des EWR<br />
ist somit § 2a EStG nicht mehr anwendbar. Im<br />
Rahmen des Jahressteuergesetzes ist geplant,<br />
dies in § 2a EStG gesetzlich festzuschreiben.<br />
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