Kalenderwoche 23 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kalenderwoche 23 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kalenderwoche 23 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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www.reichenbach-fils.de<br />
REICHENBACHER<br />
Wöchentliches<br />
Nachrichtenblatt<br />
vom unteren<br />
<strong>Fils</strong>tal<br />
und vom<br />
Schurwald<br />
ANZEIGER<br />
10% Preisabschlag für Bauplätze<br />
im Baugebiet "Hohenrain/Gassenäcker"<br />
wird bis zum 31.10.2011 verlängert!<br />
Amtsblatt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Hochdorf, Lichtenwald<br />
und des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>des <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
10. Juni 2011<br />
Ausgabe <strong>23</strong><br />
Seit Einführung des 10%-igen Preisabschlags ist <strong>der</strong> Bauplatzverkauf im<br />
neuen Baugebiet "Hohenrain/Gassenäcker" sehr gut <strong>an</strong>gelaufen, so dass<br />
wir mittlerweile 3 /4 <strong>der</strong> Grundstücke verkaufen konnten.<br />
Mehrere Grundstücke sind reserviert.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat beschlossen, den 10%-igen Bauplatzpreisabschlag<br />
bis zum 31.10.2011 beizubehalten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> Lichtenwald bietet mit <strong>der</strong> Preissenkung den Bauherren<br />
sehr gute Konditionen, den Traum vom Eigenheim zu realisieren. Wer dies<br />
verwirklichen will, ist in Lichtenwald genau richtig!<br />
Hinzu kommen wie bisher auch die Abschläge in Höhe von 3 %, 5 % und<br />
7 % für Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren - auch rückwirkend bei einer Geburt eines<br />
Kindes bis spätestens fünf Jahre nach Beurkundung des Kaufvertrages.<br />
Für ein Gespräch steht Ihnen Bürgermeister Rentschler je<strong>der</strong>zeit zur<br />
Verfügung.<br />
Telefon: 07153 - 94 63 14, rentschler@lichtenwald.de
2 A US ALLEN G EMEINDEN<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
AUF EINEN BLICK<br />
Bürgermeisteramt<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
Telefon 5005-0<br />
Sprechzeiten:<br />
BürgerBüro (Tel. 5005-15)<br />
Mo. 9-19 Uhr, Di. bis Do. 7-16 Uhr,<br />
Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr<br />
Übrige Verwaltung:<br />
Mo. 9-12 Uhr, 14 bis 18 Uhr<br />
Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr<br />
Fr. 8 bis 12 Uhr<br />
Bücherei: (Tel. 984450)<br />
Mo., Do. 11-13 Uhr<br />
Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr<br />
Bürgermeisteramt Hochdorf<br />
Telefon 5006-0<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr<br />
Mo. 16-18.30 Uhr, Mi. 8-16 Uhr (durchg.)<br />
Sprechzeiten-Termine<br />
mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,<br />
Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn<br />
Hägele nach telefonischer Vereinbarung.<br />
Bürgermeisteramt Lichtenwald<br />
Telefon 9463-0, Fax 9463-33<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo., Mi., Do. 8-12 Uhr,<br />
Di. 13.30-18 Uhr, Do. 13.30-16 Uhr<br />
Bürgerbüro:<br />
zusätzlich am Do. 16-18 Uhr<br />
Termine mit Bürgermeister Rentschler,<br />
Herrn Rieker und Frau Rödl<br />
nach telefonischer Vereinbarung<br />
NOTDIENSTE<br />
Ärztlicher Notfalldienst<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
<strong>Reichenbach</strong>/<strong>Fils</strong>, Hochdorf und<br />
Lichtenwald<br />
Ärzte<br />
Montag bis Donnerstag<br />
Notfalldienst von 19 bis 7.30 Uhr durch<br />
die Ärzte aus <strong>Reichenbach</strong>, Hochdorf<br />
und Lichtenwald. Der diensthabende Arzt<br />
wird Ihnen auf dem Anrufbe<strong>an</strong>tworter des<br />
Hausarztes mitgeteilt.<br />
Freitag bis Sonntag und Feiertage<br />
Notfalldienst von Freitag 19 bis Montag<br />
8 Uhr sowie <strong>an</strong> Feiertagen. Bitte wenden<br />
Sie sich <strong>an</strong> die Notfallpraxis am Kreiskr<strong>an</strong>kenhaus<br />
Kirchheim, Eugenstraße 3,<br />
Telefon 07021 19292.<br />
Kin<strong>der</strong>ärztlicher Notdienst<br />
Zentrale Rufnummer:<br />
0180 2586939<br />
Wochentags:<br />
Dienstzeit ab 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden<br />
Tages.<br />
Sofern Sie Ihren betreuenden Kin<strong>der</strong>arzt<br />
nicht erreichen, wenden Sie sich <strong>an</strong> die<br />
zentrale Notrufnummer 0180 2586939.<br />
Wochenende und am Feiertag:<br />
Von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr<br />
Notfall-Praxis im Kreis Esslingen<br />
Mühlstraße 44, 72622 Nürtingen<br />
Zahnärzte 0711 7877755<br />
Nacht- und Sonntagsdienst <strong>der</strong><br />
Apotheken<br />
Der Notdienst beginnt morgens um 8.30<br />
Uhr und endet um 8.30 Uhr des nächsten<br />
Tages.<br />
Freitag, 10.6.2011<br />
Apotheke beim Hun<strong>der</strong>twasserbau<br />
Plochingen<br />
Zehntgasse 1, Tel. 07153 83360<br />
Samstag, 11.6.2011<br />
Postplatz-Apotheke Kirchheim/Teck<br />
Max-Eyth-Str. 1, Tel. 07021 979222<br />
Sonntag, 12.6.2011<br />
Hirsch-Apotheke Köngen<br />
Hirschstr. 3, Tel. 07024 81316<br />
Montag, 13.6.2011<br />
Rathaus-Apotheke <strong>Reichenbach</strong><br />
Hauptstraße 11, Tel. 07153 54172<br />
Dienstag, 14.6.2011<br />
Eberhard-Apotheke Notzingen<br />
Wellingerstraße 1, Tel. 07021 45351<br />
Mittwoch, 15.6.2011<br />
Ludwigs-Apotheke <strong>Reichenbach</strong><br />
Hauptstraße 8, Tel. 07153 51528<br />
Mittwochnachmittags geöffnet:<br />
Ludwigs-Apotheke <strong>Reichenbach</strong><br />
Hauptstraße 8, Tel. 07153 51528<br />
Kirch-Apotheke Hochdorf<br />
Kauzbühlstraße 1, Tel. 07153 958276<br />
Donnerstag, 16.6.2011<br />
Rauner Apotheke Kirchheim/Teck<br />
T<strong>an</strong>nenbergstr. 40, Tel. 07021 52101<br />
Freitag, 17.6.2011<br />
Stumpenhof-Apotheke Plochingen<br />
Hohenzollernstr. 4, Tel. 07153 24636<br />
Notdienst <strong>der</strong> Innungsbetriebe<br />
Der Notdienst im S<strong>an</strong>itär- und Gasheizungsbereich<br />
hat von 10 bis 18 Uhr Bereitschaft.<br />
Samstag, 11.6. - Pfingstmontag, 13.6.<br />
Ciolkowski GmbH<br />
S<strong>an</strong>itär - Heizung - Klempnerei<br />
Schorndorfer Straße 6<br />
73666 Baltm<strong>an</strong>nsweiler<br />
Tel. 07153 945641<br />
Sonn- und Feiertagsdienst<br />
in <strong>der</strong> Kr<strong>an</strong>kenpflege<br />
am Wochenende 11.6. - 13.6.2011<br />
für <strong>Reichenbach</strong>:<br />
12.06.<br />
Frau Baur<br />
Impressum<br />
11.06.<br />
Frau Häußler<br />
13.06.<br />
Frau Schulz<br />
Herausgeber sind die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Fils</strong>, Hochdorf, Lichtenwald und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>.<br />
Ver<strong>an</strong>twortlich für den amtlichen Inhalt ist für <strong>Reichenbach</strong><br />
Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7,<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong> o.V.i.A. -<br />
für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer<br />
Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.<br />
für Lichtenwald Bürgermeister Ferdin<strong>an</strong>d Rentschler,<br />
Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.<br />
und für den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Reichenbach</strong><br />
Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262<br />
<strong>Reichenbach</strong> o.V.i.A.<br />
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil <strong>der</strong><br />
Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,<br />
www.nussbaum-wds.de<br />
Kontakt: info@nussbaum-wds.de<br />
Ver<strong>an</strong>twortlich für den nichtamtlichen Teil und für den<br />
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,<br />
71263 Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
Anzeigen<strong>an</strong>nahme: Tel. 07161 93020-30,<br />
uhin-<strong>an</strong>nahme30@nussbaum-uhingen.de<br />
Text <strong>Reichenbach</strong>: E-Mail post@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de<br />
Text Hochdorf:E-Mail:hochdorf@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de<br />
Text L.wald: E-Mail: lichtenwald@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de<br />
Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-133 Frau Kreitlein<br />
Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt<br />
die Meinung des Herausgebers wi<strong>der</strong>. Unaufgefor<strong>der</strong>t<br />
einges<strong>an</strong>dte M<strong>an</strong>uskripte werden nur auf Verl<strong>an</strong>gen<br />
zurückges<strong>an</strong>dt.Erscheinungsweise wöchentlich. Geschäftsbedingungen<br />
Abonnement "<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger":<br />
Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler o<strong>der</strong><br />
bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen<br />
sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen spätestens<br />
2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen<br />
werden. Bei höherer Gewalt o<strong>der</strong> Streik besteht kein Liefer<strong>an</strong>spruch.<br />
Anspruch auf g<strong>an</strong>ze o<strong>der</strong> teilweise Rückerstattung<br />
besteht nicht, wenn <strong>der</strong> "<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger"<br />
durch höhere Gewalt nicht erscheinen o<strong>der</strong> nicht<br />
zugestellt werden k<strong>an</strong>n. Bei Diebstahl besteht kein Anspruch<br />
auf Nachlieferung.<br />
E-Mail: vertrieb@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong> A US ALLEN G EMEINDEN<br />
für Hochdorf:<br />
11./12.06. 13.06.11<br />
Frau Gebhart<br />
für Lichtenwald:<br />
Frau Göpfarth<br />
11.06. 12./13.06.<br />
Frau Uhlig Frau Kirchner<br />
Stuttgarter Str. 4<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong><br />
Telefon 9511-0<br />
Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten<br />
uns am Wochenende und bei Nacht unter <strong>der</strong><br />
Telefonnummer 0171 7069939<br />
Geschäftsführerin:<br />
Brigitte Hummel, Telefon 951113<br />
Pflegedienstleitung:<br />
Gerlinde Mössinger, Telefon 951111<br />
Essen auf Rä<strong>der</strong>n: Telefon 951114<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo. bis Fr. 9.00 - 12.30 Uhr<br />
Mo. und Mi. 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Do. 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Besuchen Sie uns doch im Internet<br />
unter www.diakonie-uf.de<br />
Ambul<strong>an</strong>ter Hospizdienst<br />
<strong>Reichenbach</strong> . Hochdorf . Lichtenwald e.V.<br />
Der ambul<strong>an</strong>te Hospizdienst ist da für lebensbedrohlich erkr<strong>an</strong>kte<br />
Menschen und die ihnen Nahestehenden. Frauen und<br />
Männer, die sich ehrenamtlich im Hospizdienst engagieren,<br />
kommen, wenn sie gerufen werden, in die Wohnung o<strong>der</strong> ins<br />
Pflegeheim.<br />
Sie bringen Zeit mit und menschliche Zuwendung, achten auf<br />
Wünsche und Bedürfnisse, sind bereit zu einfachem Dasein<br />
o<strong>der</strong> Gespräch.<br />
Sie sind selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Einsatzleitung<br />
Die Einsatzleitung für den Hospizdienst liegt bei Frau Ina<br />
Schick. Hier dürfen Sie je<strong>der</strong>zeit <strong>an</strong>rufen, wenn Sie sich überlegen,<br />
ob und wie Hospiz vielleicht auch in Ihrer Situation helfen<br />
k<strong>an</strong>n: Telefon 0175 - 8 39 67 80. Sollte sich die Mailbox melden,<br />
scheuen Sie sich nicht, eine Nachricht zu hinterlassen: Sie werden<br />
innerhalb von Stunden zurückgerufen.<br />
Sprechzeiten<br />
Gerne stehen wir bei Fragen auch persönlich für ein Gespräch<br />
in unserem Büroin <strong>der</strong> Wilhelmstr. 15 in <strong>Reichenbach</strong> zur Verfügung.<br />
Bitte melden Sie sich bei Anita Kraut, Telefon 07153 -<br />
54 673, damit wir einen Termin vereinbaren können.<br />
Bürgermeister protestieren<br />
Grüne Staatssekretärin öffnet den Schurwald<br />
für LKWs<br />
Die topographischen Verhältnisse und die engen<br />
Straßen durch die Ortschaften sind für den<br />
Schwerlastverkehr als Tr<strong>an</strong>sitstrecke ungeeignet.<br />
Da sind sich die betroffenen Oberbürgermeister<br />
und Bürgermeister einig. Aus diesem<br />
Grund haben sie heftig gegen die erneute Freigabe<br />
für alle LKWs protestiert. Die Verkehrssicherheit<br />
sei nicht gewährleistet, argumentieren die<br />
Verwaltungschefs und wissen dabei um die Unterstützung<br />
ihrer Bürger. Das Regierungspräsidium<br />
Stuttgart sieht die Verkehrssicherheit ebenfalls<br />
als nicht gegeben <strong>an</strong>. Dies hat jetzt ein nochmaliges<br />
Treffen <strong>der</strong> Bürgermeister diesmal mit<br />
<strong>der</strong> Staatssekretärin im Verkehrsministerium Dr.<br />
Gisela Splett (Grüne) bestätigt. Das Verkehrsministerium<br />
sieht das zum Entsetzen <strong>der</strong> Städte<br />
und <strong>Gemeinde</strong>n aber <strong>an</strong><strong>der</strong>s. Sie wolle sich<br />
rechtlich nochmals rückversichern, erläuterte Dr.<br />
Splett den Bürgermeistern und den Vertretern<br />
<strong>der</strong> Bürgerinitiativen aus Lichtenwald und<br />
Schlichten. Sie überstimmt damit das Regierungspräsidium<br />
und will nochmals eine Kommission<br />
mit <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit beauftragen.<br />
Völlig unnötig sagen die, die sich täglich mit <strong>der</strong><br />
Situation ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzen. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
Lichtenwald hat extra ein Gutachten in Auftrag<br />
gegeben, das eindeutig die Verkehrssicherheit<br />
als Problem sieht, so <strong>der</strong> Lichtenwal<strong>der</strong> Bürgermeister<br />
Ferdin<strong>an</strong>d Rentschler. Auch die Bürgermeister<br />
Martin König (Baltm<strong>an</strong>nsweiler), Fr<strong>an</strong>k<br />
Buß (Plochingen) und Bernhard Richter (<strong>Reichenbach</strong>)<br />
for<strong>der</strong>ten die Staatssekretärin auf, eine<br />
Entscheidung für die Menschen auf dem<br />
Schurwald und den <strong>an</strong>grenzenden Kommunen<br />
zu treffen. OB Matthias Klopfer aus Schorndorf<br />
betonte, dass er von einer grünen Staatssekretärin<br />
schon erwarte, dass sie ihren Spielraum im<br />
positiven Sinne voll ausschöpft.<br />
Die Staatssekretärin ließ sich nicht überzeugen.<br />
Sie trägt die harte Haltung ihres Ministeriums mit<br />
und akzeptiert den Vorschlag des Regierungspräsidiums,<br />
die Sperrung dauerhaft <strong>an</strong>zuordnen<br />
nicht. Vielmehr will sie nun die Straße wie<strong>der</strong> freigeben,<br />
und d<strong>an</strong>n im September eine Verkehrszählung<br />
machen, um so gesichertes Datenmaterial<br />
zu bekommen. Vorab hat sie aber zugesagt,<br />
dass eine vom Ministerium geleitete Kommission<br />
sich nochmals mit <strong>der</strong> Verkehrssicherheit befassen<br />
soll.<br />
Der <strong>Reichenbach</strong>er Bürgermeister for<strong>der</strong>te die<br />
Staatssekretärin daraufhin auf, dass zumindest<br />
so l<strong>an</strong>ge die Sperrung weiter Best<strong>an</strong>d hat, bis<br />
diese Frage abschließend geklärt sei. Dies wolle<br />
sie nun prüfen, sagte Dr. Splett zu.<br />
Das Fazit <strong>der</strong> Bürgerinitiative Lichtenwald fasste<br />
Karin Heuberg in Worte: "Wir sind enttäuscht von<br />
Ihrer Entscheidung, Frau Splett".<br />
3
4 A US ALLEN G EMEINDEN<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
Trauercafé Regenbogen<br />
Das "Trauercafé Regenbogen" wird getragen von den Hospizgruppen<br />
Plochingen, Deizisau und <strong>Reichenbach</strong>. Es ist offen<br />
<strong>an</strong> jedem letzten Montag im Monat. Menschen, die in ihrer je<br />
eigenen Zeit <strong>der</strong> Trauer Austausch und Begegnung suchen,<br />
sind herzlich willkommen.<br />
Die nächsten Termine sind:<br />
27. Juni 2011<br />
25. Juli 2011<br />
29. August 2011<br />
Treffpunkt ist das Café "Steiner am Fluss" auf dem Bruckenwasen<br />
in Plochingen, jeweils von 16 bis 18 Uhr.<br />
Anmeldung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich, Kontakt: Telefon 0152 269 862<br />
43 o<strong>der</strong> 07153 526 58.<br />
Bezirksbienenzüchter-Verein<br />
Esslingen/Neckar e.V.<br />
Am Freitag, 10. Juni ist um 18.00 Uhr unsere jährliche Waldbegehung<br />
mit Amin Popperl. Treffpunkt: Auf <strong>der</strong> Schorndorfer<br />
Straße von Esslingen kommend ist es <strong>der</strong> letzte Waldparkplatz<br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> rechten Seite vor Baltm<strong>an</strong>nsweiler. D<strong>an</strong>ach ist Abendessen<br />
(ca 19.00 Uhr) in unserem Vereinsheim im Bienengarten.<br />
Gäste sind herzlich willkommen!<br />
Infos unter: www.imker-esslingen.de<br />
Gymnasium Plochingen<br />
Abitur am Gymnasium Plochingen<br />
Anf<strong>an</strong>g Juni konnten 128 Schüler/-innen <strong>der</strong> Klasse 13 erfolgreich<br />
mit dem best<strong>an</strong>denen Abitur unsere Schule verlassen.<br />
Zwei Abiturienten (André Geyer und Marcel L<strong>an</strong>ger) erhielten<br />
die Traumnote 1,0, und 31 Absolventen haben eine 1 vor dem<br />
Komma. Mit 2,3 liegt <strong>der</strong> Notendurchschnitt dieses Jahrg<strong>an</strong>gs<br />
leicht unter dem L<strong>an</strong>desschnitt.<br />
Den diesjährigen Scheffel-Preis (Deutsch) erhielt André Geyer,<br />
den Preis <strong>der</strong> Gesellschaft Deutscher Chemiker bekamen<br />
André Geyer und Marcel L<strong>an</strong>ger. Der Ferry-Porsche-Preis (für<br />
herausragende Leistungen in Mathematik und Physik) sowie<br />
<strong>der</strong> Hauptpreis <strong>der</strong> Deutschen Physikalischen Gesellschaft<br />
gingen ebenfalls <strong>an</strong> André Geyer. Wegen ihrer ebenfalls sehr<br />
guten Leistungen im Fach Physik wurden auch Lisa Häfner,<br />
Marcel L<strong>an</strong>ger und Isabel Reis in die Deutsche Physikalische<br />
Gesellschaft aufgenommen und erhielten einen Buchgutschein.<br />
Die diesjährigen Schulpreise für Wirtschaft und Gesellschaftswissenschaft<br />
gingen <strong>an</strong> Elaine Schulz und Marco Warth. Für<br />
sehr gute bzw. gute Gesamtleistungen bekamen 13 Abiturienten<br />
einen Preis (Notenschnitt 1,0-1,5) und 26 eine Belobung<br />
(Notenschnitt 1,6-2,0).<br />
Die Schüler/innen Isabel Reis, Marco Warth und André Geyer<br />
wurden für die Studienstiftung des Deutschen Volkes vorgeschlagen.<br />
Folgende Schülerinnen und Schüler aus <strong>Reichenbach</strong>, Hochdorf<br />
und Lichtenwald sind unter den glücklichen Absolventen:<br />
Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> René Blasi; Tim Ebbert; Nina Fischer; W<strong>an</strong>ja Joh<strong>an</strong>n<br />
Guschin; Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> Klyeisen; Marcel L<strong>an</strong>ger; Katharina Sophia<br />
Leinert; Dominik Matthias Lekar; Elena Marta S<strong>an</strong>dra Loleit; J<strong>an</strong>ina<br />
Mahr; Mareen Lara Michell; Leonie Rolke; V<strong>an</strong>essa Schindler;<br />
Karin Seidel; Elif Türker; Sabrina Epple; Sina Feirer; Inga<br />
Lisa Frey; M<strong>an</strong>uela Gaßl; Julia Ilg, Anna Kalafatidis; Chiara Kühnen,<br />
Marisa Verena Mitrowitsch; Dominik Peschke; Felix<br />
Rosnau.<br />
Wir gratulieren den frisch gebackenen Abiturientinnen und Abiturienten<br />
zu ihrem erfolgreichen Schulabschluss und wünschen<br />
ihnen viel Erfolg auf ihrem weiteren Bildungs- und Berufsweg.<br />
Computerwissen für Jung und Alt<br />
Kooperationspartner <strong>der</strong> Volkshochschule Esslingen<br />
www.senioren-online-reichenbach-fils.de<br />
Unsere weitere Kurspl<strong>an</strong>ung:<br />
Kurs 1128: Musik machen am PC, Beginn Montag 27. Juni,<br />
18.00 Uhr, 2x2 Std., 28,- E;<br />
Kurs 1129: Homepage erstellen, leicht gemacht,<br />
Beginn Dienstag 28. Juni, 16.00 Uhr, 2x2 Std., 28,- E;<br />
Kurs 1130: Retten Sie Ihre Schallplatten und Kassetten,<br />
Beginn Dienstag 28. Juni, 18.30 Uhr, 2x2 Std., 28,- E;<br />
Kurs 1131: Fotobuch erstellen, Beginn Donnerstag 30. Juni,<br />
18.30 Uhr, 2x2 Std., 28,- E;<br />
Kurs 1132: Picasa Bildbearbeitung, Beginn Freitag 1. Juli,<br />
16.00 Uhr, 4x2 Std., 56,- E;<br />
Kurs 1133: Diashow erstellen, Beginn Freitag 1. Juli, 18.30 Uhr,<br />
2x2 Std., 28,- E;<br />
Unsere Kurse sind zwar <strong>der</strong> älteren Generation <strong>an</strong>gepasst aber<br />
selbstverständlich freuen wir uns auch über jüngere Teilnehmer.<br />
OnlineB<strong>an</strong>king - InternetB<strong>an</strong>king - neue TAN-Verfahren<br />
Vortrag im PC-Trainingscenter 73262 <strong>Reichenbach</strong>/<strong>Fils</strong>, Wilhelmstraße<br />
15, Donnerstag 9. Juni 2011, 18.00 Uhr.<br />
Der Vortrag ist ausgebucht. Bitte melden Sie ihr Interesse für<br />
eine Wie<strong>der</strong>holung <strong>an</strong>.<br />
Musik machen am PC (Kurs Nr. 1128)<br />
Musik-Machen auch ohne Kenntnisse von Noten o<strong>der</strong> Instrumenten<br />
war vor wenigen Jahren noch undenkbar. Software-<br />
Lösungen für den Rechner zu Hause eröffnen aber jedem Nutzer<br />
die Möglichkeit, sich komplett ohne Vorkenntnisse musikalisch<br />
auszuleben und eigene Songs, Remixe o<strong>der</strong> Beats (Tempo)<br />
machen, einfach Musik machen - für je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n mit <strong>der</strong><br />
lizenzierter Software MAGIX Music Maker.<br />
Auf dem Rechner komponierte Musik ist heute kaum mehr als<br />
solche zu erkennen. G<strong>an</strong>z im Gegensatz zu den Anfängen sind<br />
Computer heute ein weiteres Instrument für den Musiker, das<br />
es zu erlernen und zu beherrschen gilt. Kl<strong>an</strong>glich stehen digital<br />
erzeugte Lie<strong>der</strong> den <strong>an</strong>alog gespielten Werken häufig in nichts<br />
nach. Deswegen stehen Musiker, Instrument und das Verhältnis<br />
bei<strong>der</strong> zu ein<strong>an</strong><strong>der</strong> auch im Fokus - nur dass mit dem Musizieren<br />
am PC nun wirklich jedem die Möglichkeit eröffnet, musikalische<br />
Kreativität zu entfalten.<br />
Homepage erstellen, leicht gemacht (Kurs Nr. 1129)<br />
Erstellen Sie eigene Homepages, verschönern Sie Ihre bisherige<br />
o<strong>der</strong> gestalten Sie Webseiten für <strong>an</strong><strong>der</strong>e! Egal für welchen<br />
Anlass, ob für Hobby, Familie, Verein, Schule, Studium. Die<br />
Homepage erstellen mit <strong>der</strong> lizenzierter Software MAGIX Web<br />
Designer.<br />
Schnell und einfach können Sie Ihre Webseite <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d flexibler<br />
Vorlagen o<strong>der</strong> frei nach Ihren Ideen erstellen - g<strong>an</strong>z ohne HTML-<br />
Kenntnisse. Jede Webseite ein Unikat.<br />
Die einzige Homepage Software bei <strong>der</strong> sich alle Details, wie<br />
Größe, Farben, Formen und Positionen unkompliziert <strong>an</strong> Ihre<br />
Vorstellungen <strong>an</strong>passen lassen.<br />
Tipp: Nachträglich eingefügte Seiten o<strong>der</strong> Elemente werden auf<br />
Wunsch automatisch passend gefärbt. O<strong>der</strong> binden Sie Hintergrundmusik<br />
o<strong>der</strong>frei verfügbare Widgets von Ihrenbeliebtesten<br />
Web Radio Stationen ein.<br />
Fotobuch erstellen mit einer Freeware (Kurs Nr. 1131)<br />
Foto bearbeiten und in den richtigen Ordner ablegen. Fotobuch<br />
und Kalen<strong>der</strong> erstellen.<br />
Halten Sie Ihre schönsten Erinnerungen für immer im Bild fest.<br />
Ein g<strong>an</strong>z persönliches Geschenk ist das Fotobuch / Kalen<strong>der</strong>,<br />
das wirklich jedem eine Freude bereitet.<br />
Gestalten Sie die Seiten mit Ihren Lieblings-Fotos. Die Ideen<br />
<strong>der</strong> Gestaltung sind vielfältig: Rezepte, Hochzeitsbil<strong>der</strong>, Urlaubserinnerungen<br />
o<strong>der</strong> auch die ersten Aufnahmen <strong>der</strong> Enkel<br />
sind in diesem Schmuckstück gut aufgehoben. Diese Fragen<br />
be<strong>an</strong>twortet <strong>der</strong> Kurs. Hier lernen Sie, wie m<strong>an</strong> ein Fotobuch erstellt.
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong> A US ALLEN G EMEINDEN<br />
Dieser Kurs setztdas Wissen "Fotoorg<strong>an</strong>isation und -nachbearbeitung"<br />
voraus.<br />
Zu alt für den Computer? Niemals! Wir zeigen Ihnen wie es<br />
geht. Von Senior/in zu Senior/in. In <strong>der</strong> Kleingruppe passt sich<br />
<strong>der</strong> Kurs Ihrem Lerntempo <strong>an</strong>. Informieren Sie sich im SOR<br />
Bürger-PC Büro: Besuchen Sie uns <strong>an</strong> einem Dienstag von<br />
10.00 bis 12.00 Uhr o<strong>der</strong> Donnerstag von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die Multimediagruppe jeden Montag von 15.00 bis 18.00<br />
Uhr in unserem Domizil in <strong>der</strong> Wilhelmstraße 15. Auch Kurs<strong>an</strong>meldungen<br />
sind dort möglich - o<strong>der</strong> melden Sie Ihre Interessen<br />
vorab per Mail unter sor.ev@t-online.de o<strong>der</strong> buchen Sie Ihren<br />
Kurs direkt auf <strong>der</strong> Homepage. Gerne helfen/beraten wir Sie<br />
dazu auch telefonisch durch Bernhard Peitz 0151-15631976<br />
bzw. Wolfg<strong>an</strong>g Magino 0178-6922242.<br />
Wir freuen uns, dass sich auch für die Badesaison 2011 Jugendliche<br />
<strong>der</strong> DLRG bereit erklärt haben, den Spielenachmittag<br />
durchzuführen.<br />
Ab Freitag, 10. Juni, gibt es daher wie<strong>der</strong> regelmäßig von 15<br />
bis 17 Uhr den Spielenachmittag im Freibad im Grünen. Er<br />
wird von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> ver<strong>an</strong>staltet und vom FFG unterstützt<br />
und soll in diesem Jahr auch bei schlechtem Wetter stattfinden.<br />
Viel Spaß dabei!<br />
FHS<br />
Fairkauf <strong>Reichenbach</strong><br />
Fußball verbindet - dieses Motto wurde von GEPA für die T-<br />
Shirts zur Fußball Weltmeisterschaft <strong>der</strong> Frauen in Deutschl<strong>an</strong>d<br />
ausgewählt. Wir haben ein paar wenige T-Shirts in Violett (Größe<br />
L und Kin<strong>der</strong>shirts - ca. Größe 134/140) und in Blau (Größe<br />
L) für Sie besorgt. Einige Aktions-T-Shirts von <strong>der</strong> Fußball Weltmeisterschaft<br />
in Südafrika haben wir auch noch - diese können<br />
Sie zum Son<strong>der</strong>preis erwerben. Selbstverständlich haben wir<br />
auch wie<strong>der</strong> Fußbälle dabei - zum günstigen Aktionspreis. Aber<br />
denken Sie dar<strong>an</strong> - T-Shirts und Fußbälle haben wir nur in begrenzter<br />
Anzahl - also wer zu spät kommt, .....<br />
In hoffentlich ausreichen<strong>der</strong> Anzahl haben wir natürlich das<br />
St<strong>an</strong>dardprogramm dabei - Tee, Kaffee, Reis Schokolade, Honig<br />
und vieles mehr. Also kommen Sie am Samstag, dem 11.<br />
Juni einfach vorbei auf dem Wochenmarkt vor dem <strong>Reichenbach</strong>er<br />
Rathaus. Wir freuen uns auf Sie.<br />
Diabetiker Selbsthilfegruppe <strong>Reichenbach</strong><br />
und Umgebung<br />
Die Diabetiker Selbsthilfegruppe <strong>Reichenbach</strong> lädt ein zum<br />
nächsten Gruppentreffen am Mittwoch den 15. Juni 2011 um<br />
19 Uhr in <strong>der</strong> Diakoniestation Untere <strong>Fils</strong> in <strong>Reichenbach</strong>, Stuttgarter<br />
Straße 4. Bei Fragen o<strong>der</strong> Anregungen: Kontaktperson<br />
ist Herbert Aurenz, <strong>Reichenbach</strong> - 07153/51133.<br />
Die Freude ist überall,<br />
es gilt nur, sie zu entdecken.<br />
(Konfuzius)<br />
Liebe Freundinnen und Freunde <strong>der</strong> Selbsthilfegruppe, unser<br />
Jahresausflug nach Reilingen - Schwetzingen findet am Mittwoch,<br />
den 15. Juni 2011 statt.<br />
Zustiegsstellen wie folgt:<br />
8.20 Uhr Hohengehren, Waldhorn<br />
8.25 Uhr Schurwaldhöhe<br />
8.30 Uhr Rathaus Baltm<strong>an</strong>nsweiler<br />
8.35 Uhr <strong>Reichenbach</strong>, Brühlhalle<br />
Genauer Fahrtverlauf wrude bereits bek<strong>an</strong>ntgegeben.<br />
Wir freuen uns auf einen schönen, gemeinsamen Tag.<br />
Karin Pelke und TEAM<br />
Tel. 07153 309699<br />
Jehovas Zeugen<br />
"Auch wird es Zeichen...geben und auf <strong>der</strong> Erde Angst... Wenn<br />
aber diese Dinge zu geschehen <strong>an</strong>f<strong>an</strong>gen, d<strong>an</strong>n richtet euch auf<br />
und hebt eure Häupter empor, denn eure Befreiung naht." -<br />
Jesus, Lukasev<strong>an</strong>gelium 21:25-28<br />
Samstag 11. Juni<br />
19.00 Uhr Vortrag<br />
"Mit Glauben und Mut in die Zukunft blicken"<br />
19.40 Uhr Bibel-Studium, WT 15. April<br />
"Wie Entscheidungen treffen, die Gott Ehre machen?"<br />
Donnerstag 16. Juni<br />
19.00 Uhr "Gott, dem Herrscher gehorchen", bt S.37-39<br />
19.30 Uhr Kurs für Ev<strong>an</strong>geliumsverkündiger; Psalm 38-44<br />
20.00 Uhr Freude <strong>an</strong> Bibelstudien / Ehe / geduldig predigen<br />
Ebersbach, Gottlieb-Häfele-Str. 18<br />
Alle Zusammenkünfte öffentlich. Keine Geldsammlungen!<br />
www.watchtower.org/x Bibel online lesen u.v.m.<br />
INTERESSANTES & WISSENSWERTES<br />
Wissenswertes<br />
5<br />
Chili könnte m<strong>an</strong> als das Trendgewürz <strong>der</strong> letzten Jahre bezeichnen,<br />
es kommt in Verbindungen zum Einsatz, die m<strong>an</strong><br />
früher nie für möglich gehalten hätte. Schokolade mit Chili ist<br />
mittlerweile in jedem größeren und kleineren Supermarkt zu<br />
finden, aber auch Kartoffelchips mit Chili, Chili-Eis, Chili-Marmelade<br />
o<strong>der</strong> Chili in Kombination mit verschiedenen Früchten<br />
finden immer mehr Liebhaber.<br />
Chilis gibt es in unterschiedlichen Schärfegraden, von mild über<br />
aromatisch bis hin zu feurig-brennend. Die Früchte werden getrocknet<br />
und zu Pulver vermahlen, das d<strong>an</strong>n als Gewürz seine<br />
Verwendung in asiatischen o<strong>der</strong> mexik<strong>an</strong>ischen Gerichten findet.<br />
Aber auch in <strong>der</strong> deutschen Küche wird Chili verstärkt eingesetzt,<br />
denn es liefert einen interess<strong>an</strong>ten Akzent bei <strong>an</strong>sonsten<br />
eher mild gewürzten und etwas l<strong>an</strong>gweiligen Speisen.<br />
Chili sollte sparsam dosiert werden, denn seine Aufgabe ist es,<br />
den Einzelgeschmack <strong>der</strong> Speisen zu verstärken. Auf keinen<br />
Fall darf er das Aroma erschlagen, sodass m<strong>an</strong> um Luft ringt<br />
und meint, Feuer spucken zu müssen. Chili unterstreicht das<br />
Aroma, wirkt appetit<strong>an</strong>regend, kühlend und in gesundem Maß<br />
genossen auch för<strong>der</strong>lich für die Gesundheit.<br />
Die Qualität <strong>der</strong> verwendeten Früchte ist dabei von ausschlaggeben<strong>der</strong><br />
Bedeutung für das gewonnene Gewürz. Chili verliert<br />
wie <strong>an</strong><strong>der</strong>e Gewürze auch sehr schnell <strong>an</strong> Aroma, wenn die<br />
Packung erst einmal geöffnet wurde. Gewürze sollten deshalb<br />
nicht in großen Mengen und auf Vorrat gekauft werden. So ist<br />
gewährleistet, dass das volle Aroma des kostbaren Gewürzes<br />
erhalten bleibt und dieätherischen Öle, die die geschmacksverbessernde<br />
Wirkung und den Duft hervorrufen, sich nicht im<br />
Laufe <strong>der</strong> Zeit verflüchtigen.<br />
Quelle: PR-Media, Neunkirchen a. S<strong>an</strong>d
6 R EICHENBACH<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
Amtliche Bek<strong>an</strong>ntmachungen, Sprechzeiten:<br />
Kirchen, Vereins- und<br />
allgemeine Nachrichten<br />
BürgerBüro (Tel. 50 05-15)<br />
Mo. 9-19 Uhr Fr. 7-12 Uhr<br />
Di.-Do. 7-16 Uhr Sa. 9-11 Uhr<br />
Bürgermeisteramt<br />
Übrige Verwaltung<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,<br />
Telefon 50 05-0 Di.-Do 8-12 Uhr, 14-16 Uhr, Fr. 8-12 Uhr<br />
Wir gratulieren zum Geburtstag<br />
11.6., 86 J.: Anna Czernia, Wilhelmstr. 13<br />
11.6., 86 J.: Ruth Nitsch, Bismarckstr. 27<br />
13.6., 73 J.: M<strong>an</strong>fred Böpple, Siegenbergstr. 140<br />
14.6., 82 J.: Horst Greiner, Fürstenstr. 64<br />
16.6., 70 J.: Helga Mammel, Stuttgarter Str. 62<br />
Wir gratulieren zum Ehejubiläum<br />
Diam<strong>an</strong>tene Hochzeit<br />
<strong>der</strong> Eheleute Konrad Herm<strong>an</strong>n und Mathilde Herm<strong>an</strong>n, geb.<br />
Würl, in 73262 <strong>Reichenbach</strong>, Karlstr. 18/1, am 16.6.2011.<br />
Wir gratulieren dem Jubelpaar herzlich und wünschen alles Gute.<br />
Aus dem St<strong>an</strong>desamt<br />
Geburten<br />
Am 06.04.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Flores, Sohn von Alb<strong>an</strong>a und Sokol Fejzullahu, Siegenbergstraße<br />
80<br />
Am 20.04.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Linus, Sohn von Katja und Andreas Pfost, Seestraße 10<br />
Am 20.04.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Julia, Tochter von Vera und Thomas Nikprelaj, Friedrichstraße 11<br />
Am 05.05.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Lion Noel Paul, Sohn von D<strong>an</strong>iela Nicole und Karsten Achim<br />
Kiesewetter, Im Weilerbett 21<br />
Am 14.05.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Belinay, Tochter von Sevim und Engin Avci, Weinbergstraße 74<br />
Am 21.05.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Yagmur, Tochter von Zahide und Ali Teke, Weinbergstraße 80<br />
Eheschließungen<br />
Am 20.05.2011 in Esslingen am Neckar<br />
Antonio Moccia und Beate Haag, Hauptstraße 19<br />
Sterbefälle<br />
Am 16.05.2011 in <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
Luise Hermine Blessing geb. Haug, Siegenbergstraße 26<br />
Am 02.06.2011 in <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
Lydia Focht geb. Fedjutschenko, Siegenbergstraße 62<br />
BürgerBüro am Pfingstsamstag geschlossen<br />
Am Samstag, den 11.06.2011 ist das BürgerBüro im <strong>Reichenbach</strong>er<br />
Rathaus nicht geöffnet .<br />
Während <strong>der</strong> Pfingstfeiertage ist das BürgerBüro bis Freitag,<br />
10.06.2011 12:00 Uhr und wie<strong>der</strong> ab Dienstag, 14.06.2011,<br />
07:00 Uhr geöffnet. Wir d<strong>an</strong>ken für Ihr Verständnis.<br />
Hinweis auf die Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht<br />
von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbaren Grundstücken<br />
L<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbare Grundstücke sind nach § 26 des<br />
L<strong>an</strong>dwirtschafts- und L<strong>an</strong>deskulturgesetzes zu bewirtschaften<br />
o<strong>der</strong> dadurch zu pflegen, dass hier für eine ordnungsgemäße Be-<br />
www.reichenbach-fils.de ● post@reichenbach-fils.de<br />
Grünabfallsammelplatz Rinnenwiesen<br />
am Feldweg nach Ebersbach:<br />
2. Aprilwoche bis Beginn Sommerferien<br />
mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr<br />
samstags von 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Wertstoffcontainer im <strong>Gemeinde</strong>bauhof:<br />
mittwochs 15.00 - 17.30 Uhr<br />
samstags 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Schrott- und Sperrmüll: siehe Müll-ABC 2011<br />
Hausmüll 2-wöchentlich: 24. Juni 2011<br />
Hausmüll 4-wöchentlich: 07. Juli 2011<br />
Bio-Tonne wöchentlich: 17. Juni 2011<br />
Gelber Sack 2-wöchentlich: 20. Juni 2011<br />
Altpapiersammlung<br />
Samstag, den 18. Juni 2011 Musikverein<br />
Straßenreinigung<br />
Mittwoch, den 15. Juni 2011<br />
weidung gesorgt wird, o<strong>der</strong> zumindest einmal im Jahr zu mähen.<br />
Der gesamte Paragraf <strong>der</strong> Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht ist<br />
unten einsehbar. Wir bitten Inhaber von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich genutzten<br />
Grundstücken im Außenbereich, dies zu beachten. Die Nichteinhaltung<br />
<strong>der</strong> Verpflichtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar,<br />
die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden k<strong>an</strong>n.<br />
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass schon eine hypothetische<br />
Nutzung als l<strong>an</strong>dwirtschaftliche Fläche ausreichend ist.<br />
§ 26 Bewirtschaftungs- und Pflegepflicht<br />
Zur Verhin<strong>der</strong>ung von Beeinträchtigungen <strong>der</strong> L<strong>an</strong>deskultur und<br />
<strong>der</strong> L<strong>an</strong>despflege sind die Besitzer von l<strong>an</strong>dwirtschaftlich nutzbaren<br />
Grundstücken verpflichtet, ihre Grundstücke zu bewirtschaften<br />
o<strong>der</strong> dadurch zu pflegen, dass sie für eine ordnungsgemäße<br />
Beweidung sorgen o<strong>der</strong> mindestens einmal im Jahr mähen.<br />
Die Bewirtschaftung und Pflege müssen gewährleisten, dass die<br />
Nutzung benachbarter Grundstücke nicht, insbeson<strong>der</strong>e nicht<br />
durch schädlichen Samenflug, unzumutbar erschwert wird.<br />
Neue Polizeiverordnung tritt in Kraft<br />
In diesem <strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger ist die neue Polizeiverordnung<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> abgedruckt.<br />
Diese soll das Zusammenleben in den öffentlichen Bereichen<br />
einfacher machen. Neu in <strong>der</strong> Polizeiverordnung ist, dass auf<br />
Spielplätzen Alkohol nicht mitgebracht werden darf und auch<br />
die Schulhöfe wie Spielplätze gewertet werden. Also ist auch<br />
auf Schulhöfen das Mitbringen von Alkohol nicht gestattet und<br />
die Aufenthaltszeit auf 20:00 Uhr beschränkt.<br />
Bei <strong>der</strong> Diskussion über die Polizeiverordnung im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
wurde auch das Thema Rauchen auf Spielplätzen erwähnt. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat appelliert hier <strong>an</strong> alle Raucher, das Rauchen auf<br />
den Spielplätzen zu unterlassen. Nicht nur die Gesundheitsgefahr<br />
durch Passivrauchen, son<strong>der</strong>n auch die große Gefahr<br />
durch entsorgte Zigarettenreste in S<strong>an</strong>dkästen, die d<strong>an</strong>n unter<br />
Umständen Kin<strong>der</strong> wie<strong>der</strong> in den Mund nehmen könnten, wurde<br />
hier betont.<br />
Raucher werden gebeten, dies zu berücksichtigen und ihre Zigaretten<br />
auf dem Spielplatz nicht <strong>an</strong>zuzünden.
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong> R EICHENBACH<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />
Polizeiverordnung<br />
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung <strong>der</strong> Allgemeinheit,<br />
zum Schutz <strong>der</strong> Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen<br />
und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche<br />
Umweltschutz-Verordnung)<br />
Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und §<br />
18 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG)<br />
in <strong>der</strong> Fassung vom 13. J<strong>an</strong>uar 1992 (Gbl. S. 1) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Gesetz vom 04. Mai 2009 wird mit Zustimmung des <strong>Gemeinde</strong>rats<br />
verordnet:<br />
Abschnitt 1<br />
Allgemeine Regelungen<br />
§ 1 Begriffsbestimmungen<br />
(1) Öffentliche Straßen sind alle Straßen, Wege und Plätze, die<br />
dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind o<strong>der</strong> auf denen ein<br />
tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet (§ 2 Abs. 1 StrG).<br />
(2) Gehwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten<br />
o<strong>der</strong> ihm tatsächlich zur Verfügung stehenden Flächen<br />
ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzust<strong>an</strong>d. Sind solche<br />
Gehwege nicht vorh<strong>an</strong>den, gelten als Gehwege die seitlichen<br />
Flächen am R<strong>an</strong>de <strong>der</strong> Fahrbahn in einer Breite von 1,5 m. Als<br />
Gehwege gelten auch Fußwege, Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte<br />
Bereiche im Sinne von § 42 Abs. 4 a StVO und Treppen<br />
(Staffeln).<br />
(3) Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen sind allgemein zugängliche,<br />
gärtnerisch gestaltete Anlagen, die <strong>der</strong> Erholung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gestaltung des Orts- und L<strong>an</strong>dschaftsbildes dienen.<br />
Dazu gehören auch Verkehrsgrün<strong>an</strong>lagen und allgemein<br />
zugängliche Kin<strong>der</strong>spielplätze.<br />
Abschnitt 2<br />
Schutz gegen Lärmbelästigung<br />
§ 2 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, Musikinstrumenten<br />
u.Ä.<br />
(1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte,<br />
Musikinstrumente sowie <strong>an</strong><strong>der</strong>e mech<strong>an</strong>ische o<strong>der</strong><br />
elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt<br />
werden, dass <strong>an</strong><strong>der</strong>e nicht erheblich belästigt werden.<br />
Dies gilt insbeson<strong>der</strong>e, wenn die Geräte o<strong>der</strong> Instrumente bei<br />
offenen Fenstern o<strong>der</strong> Türen, auf offenen Balkonen, im Freien<br />
o<strong>der</strong> in Kraftfahrzeugen betrieben o<strong>der</strong> gespielt werden.<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht:<br />
a) bei Umzügen, Kundgebungen, Märkten und Messen im Freien<br />
und bei Ver<strong>an</strong>staltungen, die einem herkömmlichen<br />
Brauch entsprechen,<br />
b) für amtliche Durchsagen.<br />
§ 3 Lärm aus Gaststätten<br />
Aus Gaststätten und Versammlungsräumen, innerhalb <strong>der</strong> im<br />
Zusammenh<strong>an</strong>g bebauten Gebiete o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe von Wohngebäuden<br />
darf kein Lärm nach außen dringen, durch den <strong>an</strong><strong>der</strong>e<br />
erheblich belästigt werden. Fenster und Türen sind erfor<strong>der</strong>lichenfalls<br />
geschlossen zu halten.<br />
§4entfällt<br />
§ 5 Haus- und Gartenarbeiten<br />
(1) Haus- und Gartenarbeiten, die zur erheblichen Belästigung<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>er führen können, dürfen in <strong>der</strong> Zeit von 12:00 Uhr bis<br />
14:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr nicht ausgeführt<br />
werden.<br />
(2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die 32. Verordnung zur Durchführung des Immissionsschutzgesetzes<br />
(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung<br />
- 32. BImSchV) bleiben unberührt.<br />
§ 6 Lärm durch Tiere<br />
Hunde und <strong>an</strong><strong>der</strong>e Tiere sind so zu halten, dass niem<strong>an</strong>d durch<br />
<strong>an</strong>haltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar<br />
gestört wird.<br />
7<br />
§ 7 Altglassammelbehälter<br />
Altglassammelbehälter dürfen <strong>an</strong> Sonn- und Feiertagen und in<br />
<strong>der</strong> Zeit von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr nicht benutzt werden.<br />
Abschnitt 3<br />
Umweltschädliches Verhalten und Belästigung <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />
§ 8 Abspritzen von Fahrzeugen<br />
Das Abspritzen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen und<br />
Flächen ist untersagt.<br />
§ 9 Benutzung öffentlicher Brunnen<br />
Öffentliche Brunnen dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung<br />
benutzt werden. Es ist verboten, sie zu beschmutzen<br />
sowie das Wasser zu verunreinigen.<br />
§ 10 Verkauf von Lebensmitteln im Freien<br />
Werden Speisen und Getränke zum Verzehr <strong>an</strong> Ort und Stelle<br />
verabreicht, so sind für Speisereste und Abfälle geeignete Behälter<br />
bereitzustellen.<br />
§ 11 Gefahren durch Tiere<br />
(1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niem<strong>an</strong>d<br />
gefährdet wird.<br />
(2) Das Halten von Raubtieren, Gift- und Riesenschl<strong>an</strong>gen und<br />
ähnlichen Tieren, die durch ihre Körperkräfte, Gifte o<strong>der</strong> ihr Verhalten<br />
Personen gefährden können, ist <strong>der</strong> Ortspolizeibehörde<br />
unverzüglich <strong>an</strong>zuzeigen.<br />
(3) Hunde dürfen ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf<br />
auf das Tier einwirken k<strong>an</strong>n, nicht frei umherlaufen.<br />
(4) Hunde sind in allen bebauten Gebieten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> Leine zu führen.<br />
§ 12 Verunreinigung durch Hunde<br />
Der Halter o<strong>der</strong> Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass<br />
dieser seine Notdurft nicht auf öffentlichen Straßen, Gehwegen,<br />
in Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen o<strong>der</strong> in fremden Vorgärten verrichtet.<br />
Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich<br />
ordnungsgemäß zu beseitigen.<br />
§ 13 Taubenfütterungsverbot<br />
Tauben dürfen auf öffentlichen Straßen sowie in Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen<br />
nicht gefüttert werden.<br />
§ 14 Belästigung durch Ausdünstungen u. ä.<br />
Übelriechende Gegenstände und Stoffe dürfen in <strong>der</strong> Nähe von<br />
Wohngebäuden nicht gelagert, verarbeitet o<strong>der</strong> beför<strong>der</strong>t werden,<br />
wenn Dritte dadurch in ihrer Gesundheit geschädigt o<strong>der</strong><br />
erheblich belästigt werden.<br />
§ 15 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen<br />
(1) An öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und<br />
Erholungs<strong>an</strong>lagen o<strong>der</strong> den zu ihnen gehörenden Einrichtungen<br />
ist ohne Erlaubnis <strong>der</strong> Ortspolizeibehörde untersagt<br />
- außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln<br />
usw.) zu plakatieren;<br />
- <strong>an</strong><strong>der</strong>e als dafür zugelassene Flächen zu beschriften o<strong>der</strong><br />
zu bemalen.<br />
Dies gilt auch für bauliche o<strong>der</strong> sonstige Anlagen, die von öffentlichen<br />
Straßen o<strong>der</strong> Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen einsehbar<br />
sind.<br />
(2) Die Erlaubnis nach Abs. 1 ist zu erteilen, wenn öffentliche<br />
Bel<strong>an</strong>ge nicht entgegenstehen, insbeson<strong>der</strong>e eine Verunstaltung<br />
des Orts- und Straßenbildes nicht zu befürchten ist.<br />
(3) Wer entgegen den Verboten des § 15 Abs. 1 außerhalb von<br />
zugelassenen Plakatträgern plakatiert o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e als dafür zugelassene<br />
Flächen beschriftet o<strong>der</strong> bemalt, ist zur unverzüglichen<br />
Beseitigung verpflichtet. Die Beseitigungspflicht trifft unter<br />
den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 des Polizeigesetzes<br />
auch den Ver<strong>an</strong>stalter o<strong>der</strong> die sonstige Person, die auf den<br />
jeweiligen Plakat<strong>an</strong>schlägen o<strong>der</strong> Darstellungen nach Satz 1<br />
als Ver<strong>an</strong>twortlicher ben<strong>an</strong>nt wird.<br />
§ 16 Belästigung <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />
(1) Auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und<br />
Erholungs<strong>an</strong>lagen ist untersagt:<br />
1. das Nächtigen,<br />
2. das die körperliche Nähe suchende o<strong>der</strong> sonst beson<strong>der</strong>s<br />
aufdringliche Betteln sowie das Anstiften von Min<strong>der</strong>jährigen<br />
zu dieser Art des Bettelns,<br />
3. das Verrichten <strong>der</strong> Notdurft,
8 R EICHENBACH<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
4. das Lagern o<strong>der</strong> dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiaussch<strong>an</strong>kflächen<br />
o<strong>der</strong> Einrichtungen, wie Grillstellen u.Ä., ausschließlich<br />
o<strong>der</strong> überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses,<br />
wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, Dritte erheblich<br />
zu belästigen,<br />
5. <strong>der</strong> öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln,<br />
6. Gegenstände wegzuwerfen o<strong>der</strong> abzulagern außer in dafür<br />
bestimmte Abfallbehälter.<br />
(2) Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, des Betäubungsmittelgesetzes,<br />
des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes<br />
sowie des L<strong>an</strong>desabfallgesetzes bleiben unberührt.<br />
Abschnitt 4<br />
Schutz <strong>der</strong> Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen<br />
§ 17 Ordnungsvorschriften<br />
(1) In den Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen ist es untersagt,<br />
1. Anpfl<strong>an</strong>zungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen<br />
außerhalb <strong>der</strong> Wege und Plätze und <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s freigegebenen<br />
und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten;<br />
2. sich außerhalb <strong>der</strong> freigegebenen Zeiten aufzuhalten; Wegesperren<br />
zu beseitigen o<strong>der</strong> zu verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> Einfriedungen<br />
und Sperren zu überklettern;<br />
3. außerhalb <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>spielplätze und <strong>der</strong> entsprechend gekennzeichneten<br />
Tummelplätze zu spielen o<strong>der</strong> sportliche Übungen<br />
zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört o<strong>der</strong><br />
Besucher belästigt werden können;<br />
4. Wege, Rasenflächen, Anpfl<strong>an</strong>zungen und sonstige Anlagenteile<br />
zu verän<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> aufzugraben und außerhalb zugelassener<br />
Feuerstellen Feuer <strong>an</strong>zumachen;<br />
5. Pfl<strong>an</strong>zen, Laub, Kompost, Erde, S<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> Steine zu entfernen;<br />
6. auf Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden;<br />
7. Bänke, Schil<strong>der</strong>, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>e Einrichtungen zu beschriften, zu bekleben, zu bemalen,<br />
zu beschmutzen o<strong>der</strong> zu entfernen;<br />
8. Gewässer o<strong>der</strong> Wasserbecken zu verunreinigen und zu fischen;<br />
9. Schieß-, Wurf- o<strong>der</strong> Schleu<strong>der</strong>geräte zu benützen sowie außerhalb<br />
<strong>der</strong> dafür beson<strong>der</strong>s bestimmten und entsprechend gekennzeichneten<br />
Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen und<br />
Schlittschuhlaufen) zu treiben, zu reiten, zu zelten, zu baden<br />
o<strong>der</strong> Boot zu fahren;<br />
10. Parkwege, Rasenflächen und Anpfl<strong>an</strong>zungen zu befahren<br />
und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für Kin<strong>der</strong>wagen und<br />
fahrbare Kr<strong>an</strong>kenstühle sowie für Kin<strong>der</strong>fahrzeuge, wenn dadurch<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>e Besucher nicht gefährdet werden.<br />
§17a<br />
(1) Schulhöfe werden außerhalb des Schulbetriebes als öffentliche<br />
Kin<strong>der</strong>spielplätze zur Verfügung gestellt. Für sie gelten daher<br />
außerhalb des Schulbetriebs die Vorschriften für Kin<strong>der</strong>spielplätze<br />
entsprechend. Ausgenommen hiervon ist das Begehen<br />
<strong>der</strong> öffentlichen Fußwege.<br />
(2) Spielplätze in bewohnten Gebieten dürfen von 20:00 Uhr bis<br />
08:00 Uhr, Sportplätze in <strong>der</strong> Zeit von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr<br />
nicht benutzt werden. In <strong>der</strong> Zeit von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr<br />
muss <strong>der</strong> Spielbetrieb auf das Ruhebedürfnis <strong>der</strong> Anlieger<br />
Rücksicht nehmen. Entsprechendes gilt für das Spielen in Fußgängerzonen<br />
und verkehrsberuhigten Bereichen.<br />
(3) Auf Sport- und Kin<strong>der</strong>spielplätzen ist das Mitführen von Hunden,<br />
ausgenommen Blindenhunden, verboten.<br />
(4) Die auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen aufgestellten Turn-/ Spielgeräte<br />
und sonstigen Spieleinrichtungen dürfen nur von Kin<strong>der</strong>n bis<br />
zum 14. Lebensjahr benutzt werden, es sei denn, eine Benutzungsordnung<br />
sieht eine <strong>an</strong><strong>der</strong>e Regelung vor.<br />
(5) Auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen ist es untersagt, Glasflaschen bzw.<br />
Gläser mitzubringen sowie dort alkoholische Getränke zu sich<br />
zu nehmen o<strong>der</strong> sich im Zust<strong>an</strong>d erkennbarer Trunkenheit<br />
dort aufzuhalten.<br />
(6) Bei Sportplätzen bleiben die Vorschriften nach dem Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz, insbeson<strong>der</strong>e die Sport<strong>an</strong>lagenlärmschutzverordnung,<br />
unberührt.<br />
Abschnitt 5<br />
Anbringen von Hausnummern<br />
§ 18 Hausnummern<br />
(1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens <strong>an</strong> dem<br />
Tag, <strong>an</strong> dem sie bezogen werden, mit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern zu versehen.<br />
(2) Die Hausnummern müssen von <strong>der</strong> Straße aus, in die das<br />
Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschil<strong>der</strong><br />
sind unverzüglich zu erneuern. Die Hausnummern<br />
sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Straße<br />
zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über o<strong>der</strong> neben<br />
dem Gebäudeeing<strong>an</strong>g o<strong>der</strong>, wenn sich <strong>der</strong> Gebäudeeing<strong>an</strong>g<br />
nicht <strong>an</strong> <strong>der</strong> Straßenseite des Gebäudes befindet, <strong>an</strong> <strong>der</strong> dem<br />
Grundstückszug<strong>an</strong>g nächstgelegenen Gebäudeecke <strong>an</strong>zubringen.<br />
Bei Gebäuden, die von <strong>der</strong> Straße zurückliegen, können die<br />
Hausnummern am Grundstückszug<strong>an</strong>g <strong>an</strong>gebracht werden.<br />
(3) Die Ortspolizeibehörde k<strong>an</strong>n im Einzelfall <strong>an</strong>ordnen, wo, wie<br />
und in welcher Ausführung Hausnummern <strong>an</strong>zubringen sind,<br />
soweit dies im Interesse <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit o<strong>der</strong> Ordnung<br />
geboten ist.<br />
Abschnitt 6<br />
Schlussbestimmungen<br />
§ 19 Zulassung von Ausnahmen<br />
(1) Entsteht für den Betroffenen eine nicht zumutbare Härte, so<br />
k<strong>an</strong>n die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften<br />
dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine öffentlichen Interessen<br />
entgegenstehen.<br />
(2) Vom Verbot des Alkoholkonsums auf Schulhöfen (§ 17 a<br />
Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4) k<strong>an</strong>n die jeweilige Schulleitung<br />
Ausnahmen zulassen.<br />
(3) Die Ortspolizeibehörde k<strong>an</strong>n für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> als Betreiber <strong>der</strong> Anlagen nach Abschnitt 4 auf Antrag<br />
Ausnahmen von den Vorschriften §§ 17 und 17 a zulassen.<br />
§ 20 Ordnungswidrigkeiten<br />
(1) Ordnungswidrig im Sinn von § 18 Abs. 1 Polizeigesetz h<strong>an</strong>delt,<br />
wer vorsätzlich o<strong>der</strong> fahrlässig<br />
1. entgegen § 2 Abs. 1 Rundfunkgeräte, Lautsprecher, Tonwie<strong>der</strong>gabegeräte,<br />
Musikinstrumente sowie <strong>an</strong><strong>der</strong>e mech<strong>an</strong>ische<br />
o<strong>der</strong> elektro-akustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt,<br />
dass <strong>an</strong><strong>der</strong>e erheblich belästigt werden,<br />
2. entgegen § 3 aus Gaststätten und Versammlungsräumen<br />
Lärm nach außen dringen lässt, durch den <strong>an</strong><strong>der</strong>e erheblich<br />
belästigt werden,<br />
3. entgegen § 17 a Abs. 2 Sport-/Kin<strong>der</strong>spielplätze und Schulhöfe,<br />
Fußgängerzonen o<strong>der</strong> verkehrsberuhigte Bereiche benutzt<br />
o<strong>der</strong> entgegen § 17 a Abs. 3 auf Sport-/Kin<strong>der</strong>spielplätzen<br />
und Schulhöfen Hunde mitführt, ausgenommen Blindenhunde<br />
o<strong>der</strong> entgegen§ 17 a Abs. 4 auf Kin<strong>der</strong>spielplätzen aufgestellte<br />
Turn-/Spielgeräte und sonstige Spieleinrichtungen benützt<br />
o<strong>der</strong> entgegen § 17 a Abs. 5 auf Kin<strong>der</strong>spielplätze o<strong>der</strong> Schulhöfe<br />
Glasflaschen und Gläser mitbringt, alkoholische Getränke<br />
zu sich nimmt o<strong>der</strong> sich in erkennbarer Trunkenheit dort aufhält.<br />
4. entgegen § 5 Abs. 1 Haus- und Gartenarbeiten durchführt,<br />
5. entgegen § 6 Tiere so hält, dass <strong>an</strong><strong>der</strong>e erheblich belästigt<br />
werden,<br />
6. entgegen § 7 Altglassammelbehälter benutzt,<br />
7. entgegen § 8 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Flächen<br />
abspritzt,<br />
8. entgegen § 9 öffentliche Brunnen entgegen ihrer Zweckbestimmung<br />
benutzt, sie beschmutzt o<strong>der</strong> das Wasser verunreinigt,<br />
9. entgegen § 10 geeignete Behälter für Speisereste und Abfälle<br />
nicht bereit hält,<br />
10. entgegen § 11 Abs. 1 Tiere so hält o<strong>der</strong> beaufsichtigt, dass<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>e gefährdet werden,<br />
11. entgegen § 11 Abs. 2 das Halten gefährlicher Tiere <strong>der</strong><br />
Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich <strong>an</strong>zeigt,<br />
12. entgegen § 11 Abs. 3 Hunde frei umherlaufen lässt,<br />
13. entgegen § 11 Abs. 4 Hunde nicht <strong>an</strong> <strong>der</strong> Leine führt<br />
14. entgegen § 12 als Halter o<strong>der</strong>Führer eines Hundes verbotswidrig<br />
abgelegten Hundekot nicht unverzüglich ordnungsgemäß<br />
beseitigt,<br />
15. Tauben entgegen § 13 füttert,<br />
16. entgegen § 14 übelriechende Gegenstände und Stoffe lagert,<br />
verarbeitet o<strong>der</strong> beför<strong>der</strong>t,<br />
17. entgegen § 15 Abs. 1 plakatiert o<strong>der</strong> nicht dafür zugelassene<br />
Flächen beschriftet o<strong>der</strong> bemalt, o<strong>der</strong> als Verpflichteter <strong>der</strong> in §15<br />
Abs. 3 beschriebenen Beseitigungspflicht nicht nachkommt<br />
18. entgegen § 16 Abs.1 Nr. 1 nächtigt,<br />
19. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 2 bettelt o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>jährige zu<br />
solchem Betteln <strong>an</strong>stiftet<br />
20. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 3 die Notdurft verrichtet,<br />
21. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 4 außerhalb von Freiaussch<strong>an</strong>kflächen<br />
o<strong>der</strong> Einrichtungen wie Grillstellen o<strong>der</strong> Ähnliches aus-
9 R EICHENBACH<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
schließlich o<strong>der</strong> überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses<br />
lagert o<strong>der</strong> dauerhaft verweilt,<br />
22. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert,<br />
<strong>23</strong>. entgegen § 16 Abs. 1 Nr. 6 Gegenstände wegwirft o<strong>der</strong> ablagert,<br />
24. Anpfl<strong>an</strong>zungen, Rasenflächen und sonstige Anlagenflächen<br />
entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 betritt,<br />
25. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 2 außerhalb <strong>der</strong> freigegebenen<br />
Zeiten sich in nicht dauernd geöffneten Anlagen o<strong>der</strong> Anlagenteilen<br />
aufhält, Wegesperren beseitigt o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> Einfriedungen<br />
und Sperren überklettert,<br />
26. außerhalb <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>spielplätze und <strong>der</strong> entsprechend gekennzeichneten<br />
Tummelplätze entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 3 spielt<br />
o<strong>der</strong> sportliche Übungen treibt,<br />
27. Wege, Rasenflächen, Anpfl<strong>an</strong>zungen o<strong>der</strong> sonstige Anlagenteile<br />
nach § 17 Abs. 1 Nr. 4 verän<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> aufgräbt o<strong>der</strong><br />
außerhalb zugelassener Feuerstellen Feuer macht,<br />
28. Pfl<strong>an</strong>zen, Gras, Laub, Kompost, Erde, S<strong>an</strong>d o<strong>der</strong> Steine<br />
entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 5 entfernt,<br />
29. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 6 Hunde auf Kin<strong>der</strong>spielplätze<br />
und Liegewiesen mitnimmt,<br />
30. Bänke, Schil<strong>der</strong>, Hinweise, Denkmäler, Einfriedungen und<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>e Einrichtungen entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 7 beschriftet,<br />
beklebt, bemalt, beschmutzt o<strong>der</strong> entfernt, soweit nicht <strong>der</strong>Tatbest<strong>an</strong>d<br />
<strong>der</strong> Sachbeschädigung verwirklicht ist.<br />
31. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 8 Gewässer o<strong>der</strong> Wasserbecken<br />
verunreinigt o<strong>der</strong> darin fischt,<br />
32. entgegen § 17 Abs. 1 Nr. 9 Schieß-, Wurf- o<strong>der</strong> Schleu<strong>der</strong>geräte<br />
benützt sowie außerhalb <strong>der</strong> dafür bestimmten o<strong>der</strong> entsprechend<br />
gekennzeichneten Stellen Wintersport (Rodeln, Skilaufen<br />
o<strong>der</strong> Schlittschuhlaufen) betreibt, reitet, zeltet, badet<br />
o<strong>der</strong> Boot fährt,<br />
33. Parkwege, Rasenflächen o<strong>der</strong> Anpfl<strong>an</strong>zungen entgegen<br />
§ 17 Abs. 1 Nr. 10 befährt o<strong>der</strong> Fahrzeuge abstellt,<br />
34. entgegen § 18 Abs. 1 als Hauseigentümer die Gebäude<br />
nicht mit den festgesetzten Hausnummern versieht,<br />
35. unleserliche Hausnummernschil<strong>der</strong> entgegen § 18 Abs. 2<br />
nicht unverzüglich erneuert o<strong>der</strong> Hausnummern nicht entsprechend<br />
§ 18 Abs. 2 <strong>an</strong>bringt.<br />
(2) Abs. 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach § 19 zugelassen<br />
worden ist.<br />
§ 21 Inkrafttreten<br />
(1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig treten diefrüheren Polizeiverordnungen, die dieser<br />
Polizeiverordnung entsprechen o<strong>der</strong> wi<strong>der</strong>sprechen außer<br />
Kraft, insbeson<strong>der</strong>e die Polizeiverordnung vom 13.04.2004.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> den, 06.06.2011<br />
gez.: Richter, Bürgermeister<br />
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung Baden-<br />
Württemberg<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung o<strong>der</strong> von aufgrund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
erlassenen Verfahrensvorschriften beim Zust<strong>an</strong>dekommen<br />
dieser Richtlinien ist nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
schriftlich und unter Bezeichnung des Sachverhalts, <strong>der</strong> die<br />
Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist<br />
ohne tätig zu werden verstreichen lässt, k<strong>an</strong>n eine etwaige<br />
Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn<br />
- die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung<br />
o<strong>der</strong><br />
- die Bek<strong>an</strong>ntmachung verletzt worden sind, o<strong>der</strong><br />
- <strong>der</strong> Bürgermeister den Beschluss nach § 43 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat o<strong>der</strong><br />
- vor Ablauf <strong>der</strong> Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den<br />
Beschluss be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hat o<strong>der</strong><br />
- ein Dritter die Verfahrensverletzung rechtzeitig gerügt hat.<br />
Die Verletzungen sind schriftlich gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Hauptstraße 7, 73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Fils</strong> geltend zu machen.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, den 06.06.2011<br />
gez.: Richter, Bürgermeister<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> sucht zum<br />
1. September<br />
eine/n Mitarbeiter/in für das BürgerBüro<br />
Gesucht wird: Ein/e Mitarbeiter/in für die Sachbearbeitung<br />
im Einwohnermeldeamt in den Bereichen Meldeund<br />
Passwesen, Gewerberecht, Sozialwesen, Personenst<strong>an</strong>dsrecht<br />
und <strong>der</strong> Ortsbehörde.<br />
Wir erwarten: Eine abgeschlossene Berufsausbildung als<br />
Verwaltungsfach<strong>an</strong>gestellte/r Fachrichtung L<strong>an</strong>desund<br />
Kommunalverwaltung o<strong>der</strong> die Staatsprüfung für<br />
den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst,<br />
Teamfähigkeit und einen freundlichen und souveränen<br />
Umg<strong>an</strong>g mit Menschen.<br />
Wir bieten: Eine <strong>an</strong>spruchsvolle sowie vielseitige Tätigkeit,<br />
eine tarif- und leistungsgerechte Vergütung nach<br />
dem TVöD, flexible Arbeitszeiten und einen sicheren Arbeitsplatz.<br />
Die Stelle ist unbefristet.<br />
Für Fragen stehen Ihnen Hauptamtsleiter Siegfried Häußerm<strong>an</strong>n<br />
(Tel.: 07153-500561) o<strong>der</strong> Ordnungsamtsleiterin<br />
Heike Eberlein (Tel.: 07153-500519) gerne zur Verfügung.<br />
Bewerbungen sind schriftlich einzureichen bis 17. Juni<br />
2011 <strong>an</strong>:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Hauptstraße<br />
7, 73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
trauert um ihren ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Ernst Fischer<br />
<strong>der</strong> am 29. Mai 2011 im Alter von 83 Jahren verstorben<br />
ist.<br />
Ernst Fischer gehörte von 1971 bis 1987 dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>an</strong>.<br />
Er fühlte sich seiner Heimat <strong>Reichenbach</strong> aufs Engste<br />
verbunden und hat dies auf vielfältige Weise zum Ausdruck<br />
gebracht. Mit Blick auf das Gemeinwohl setzte<br />
er sich stets für die Anliegen <strong>der</strong> Bevölkerung ein.<br />
Seine ver<strong>an</strong>twortungsvolle Arbeit zum Wohle <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
und ihrer Bürger hat ihm hohe Anerkennung<br />
und Wertschätzung in <strong>der</strong> Bevölkerung verschafft.<br />
Mit Ernst Fischer verlieren wir einen engagierten und<br />
geschätzten Menschen, dessen Wirken uns als Vorbild<br />
dient.<br />
Wir werden das Andenken <strong>an</strong> ihn in aufrichtiger D<strong>an</strong>kbarkeit<br />
bewahren.<br />
Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.<br />
Für die Bürgerschaft, den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
und die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Bernhard Richter<br />
Bürgermeister
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong> R EICHENBACH<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
trauert um ihre Mitarbeiterin<br />
Lydia Focht<br />
Nach schwerer Kr<strong>an</strong>kheit ist sie am 2. Juni 2011 im<br />
Alter von 55 Jahren verstorben.<br />
Lydia Focht war seit Februar 1999 als Reinigungskraft<br />
bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung tätig.<br />
Mit ihr verlieren wir eine Kollegin und Mitarbeiterin,<br />
die sich durch ihr großes Engagement und ihre ruhige,<br />
zuverlässige und hilfsbereite Art die Wertschätzung<br />
innerhalb <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung erworben hat.<br />
Wir werden das Andenken <strong>an</strong> sie in aufrichtiger D<strong>an</strong>kbarkeit<br />
bewahren.<br />
Ihrem Ehem<strong>an</strong>n sowie ihrer Familie gilt unser tiefes<br />
Mitgefühl.<br />
Für die Bürgerschaft, den <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
und die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
Bernhard Richter<br />
Bürgermeister<br />
Zensus 2011: Fast 2 Millionen Bürgerinnen und<br />
Bürger haben ihre Meldung für die Gebäudeund<br />
Wohnungszählung bereits abgegeben<br />
Bitte um Nutzung <strong>der</strong> Online-Meldung<br />
Drei Wochen nach dem Stichtag des Zensus 2011, dem 9. Mai<br />
2011, haben bereits <strong>an</strong>nähernd zwei Millionen Bürgerinnen und<br />
Bürger ihre Meldungen zur Gebäude- und Wohnungszählung<br />
abgegeben. Das sind etwa zwei Drittel <strong>der</strong> Befragten. Die Präsidentin<br />
des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes, Frau Dr. Carmina Brenner,<br />
zeigte sich erfreut über das gute Ergebnis und appellierte<br />
<strong>an</strong> diejenigen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden<br />
und Eigentumswohnungen im L<strong>an</strong>d, die bisher noch nicht reagiert<br />
und den ihnen vorliegenden Fragebogen bearbeitet haben,<br />
dies nun schnellstmöglich nachzuholen. Dadurch lassen sich<br />
Erinnerungsschreiben vermeiden.<br />
Die Fragebogen können selbstverständlich nicht nur mit <strong>der</strong><br />
Post zurückgeschickt, son<strong>der</strong>n auch bequem und kostengünstig<br />
online ausgefüllt werden. Unter https://www.zensus2011gwz.de/idev<br />
ist für die Befragten bereits alles vorbereitet.<br />
Benötigt werden für die Online-Meldung die Fragebogennummer<br />
und <strong>der</strong> Aktivierungscode, die beide auf <strong>der</strong> ersten Seite<br />
des Papierfragebogens in <strong>der</strong> Rubrik "Online" zu finden sind.<br />
Angesichts etlicher bei den kommunalen Erhebungsstellen abgegebener<br />
Fragebogen wurde nochmals darauf hingewiesen,<br />
dass für die Durchführung <strong>der</strong> Gebäude- und Wohnungszählung<br />
das Statistische L<strong>an</strong>desamt zuständig ist und nicht die<br />
kommunalen Erhebungsstellen. Diese sind für die parallel stattfindenden<br />
Haushaltebefragungen sowie die Erhebungen in Gemeinschafts-<br />
und Anstaltsunterkünften ver<strong>an</strong>twortlich.<br />
Für alle Fragen rund um den Zensus steht auch weiterhin die<br />
kostenlose Hotline des Statistischen L<strong>an</strong>desamtes unter <strong>der</strong><br />
Nummer 0800 58 87 854 mit den zwischenzeitlich geän<strong>der</strong>ten<br />
Servicezeiten von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00<br />
Uhr sowie Samstag von 9.30 bis 15.00 Uhr zur Verfügung.<br />
In diesen Tagen erhalten weitere 170.000 Bürgerinnen und Bürger<br />
erstmals einen Fragebogen zur Gebäude- und Wohnungszählung.<br />
Frau Dr. Brenner gibt abschließend noch einen Hinweis<br />
<strong>an</strong> diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die um Zusendung<br />
eines neuen o<strong>der</strong> weiteren Fragebogens gebeten haben. Der<br />
Vers<strong>an</strong>d dieser Unterlagen erfolgt ab Mitte Juni 2011. Selbstverständlich<br />
beginnt die Rücksendefrist von zwei Wochen d<strong>an</strong>n<br />
erst nach Erhalt <strong>der</strong> entsprechenden Unterlagen.<br />
Bauarbeiten <strong>der</strong> Bahn<br />
10<br />
Am Wochenende, 18. und 19. Juni, jeweils g<strong>an</strong>ztägig<br />
Schienenersatzverkehr Plochingen - Göppingen<br />
Die Regionalbahnen werden zwischen Plochingen und Göppingen<br />
durch Busse ersetzt.<br />
Reisende von Stuttgart Hbf in Richtung Ulm Hbf nutzen bitte<br />
die S-Bahnen <strong>der</strong> Linie 1 o<strong>der</strong> die RE-Züge bis Plochingen und<br />
steigen dort in die Busse des Schienenersatzverkehrs nach<br />
Göppingen um. In Göppingen besteht Anschluss <strong>an</strong> die RBo<strong>der</strong><br />
IRE-Züge nach Ulm Hbf.<br />
Reisende von Ulm Hbf in Richtung Stuttgart Hbf nutzen die RBo<strong>der</strong><br />
IRE-Züge bis Göppingen und steigen dort in die Busse<br />
des Schienenersatzverkehrs bis Plochingen um. In Plochingen<br />
haben Sie Anschluss <strong>an</strong> die S-Bahnen <strong>der</strong> Linie 1 o<strong>der</strong> die RE-<br />
Züge bis Stuttgart Hbf.<br />
Die IRE- und RE-Züge sowie die Züge des Fernverkehrs dieser<br />
Strecke sind von den Baumaßnahmen nicht betroffen und verkehren<br />
pl<strong>an</strong>mäßig.<br />
Die genauen Reisemöglichkeiten entnehmen Sie bitte den Son<strong>der</strong>informationen<br />
zu dieser Strecke.<br />
Ihre Informationsmöglichkeiten<br />
Internet www.bahn.de/bauarbeiten<br />
mit kostenlosem E-Mail-Newsletter<br />
H<strong>an</strong>dy / PDA / Smartphone, bauarbeiten.bahn.de / mobile<br />
Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr<br />
Telefon 0711 2092 7087<br />
Videotext, SWR-Text Tafeln 528 und 529<br />
Son<strong>der</strong>faltblätter und Fahrpl<strong>an</strong>aushänge auf den Stationen<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />
Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die<br />
förmliche Festlegung des S<strong>an</strong>ierungsgebiets<br />
"Zentrum - Süd"<br />
Aufgrund von § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) in <strong>der</strong> Fassung vom <strong>23</strong>. September 2004 (BGBl. I S.<br />
2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.<br />
Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
(GemO) für Baden-Württemberg in <strong>der</strong> Fassung vom<br />
24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />
Gesetz vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185), hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> in seiner Sitzung am<br />
31.05.2011 folgende S<strong>an</strong>ierungssatzung beschlossen:<br />
Erweiterung <strong>der</strong> Festlegung des S<strong>an</strong>ierungsgebiets<br />
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten S<strong>an</strong>ierungsgebiets<br />
"Zentrum-Süd" wird um eine Teilfläche des Grundstück<br />
Hauptstraße 8, Flurstück 171/1 erweitert. Die geän<strong>der</strong>te Abgrenzung<br />
des S<strong>an</strong>ierungsgebietes ergibt sich aus dem Lagepl<strong>an</strong><br />
<strong>der</strong> STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom<br />
13.05.2011 (Originalmaßstab M 1:1000). Das S<strong>an</strong>ierungsgebiet<br />
umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb <strong>der</strong><br />
im vorgen<strong>an</strong>nten Lagepl<strong>an</strong> abgegrenzten Fläche. Der Lagepl<strong>an</strong><br />
ist Best<strong>an</strong>dteil <strong>der</strong> Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die<br />
förmliche Festlegung des S<strong>an</strong>ierungsgebiets. Die Satzung zur<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> S<strong>an</strong>ierungssatzung k<strong>an</strong>n während <strong>der</strong> üblichen<br />
Öffnungszeiten im Rathaus von je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n eingesehen werden.
11 R EICHENBACH<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
Lagepl<strong>an</strong> STEG Stadtentwicklung GmbH vom 13.5.2011 (Originalmaßstab 1 : 1.000)<br />
Die Bestimmungen des S<strong>an</strong>ierungsmaßnahmenrechts (§§ 136<br />
ff. BauGB) und die Vorschriften <strong>der</strong> §§ 2 bis 3 <strong>der</strong> Satzung über<br />
die förmliche Festlegung des S<strong>an</strong>ierungsgebiets vom<br />
24.07.2007 (Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 27.07.2007)<br />
bleiben von <strong>der</strong> Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> S<strong>an</strong>ierungssatzung<br />
unberührt und sind auch für den Erweiterungsbereich <strong>an</strong>zuwenden.<br />
Die Satzung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die förmliche Festlegung<br />
wird gemäß §143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung rechtsverbindlich.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Reichenbach</strong>, den 06.06.2011<br />
Bernhard Richter, Bürgermeister<br />
Hinweise:<br />
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind<br />
eine Verletzung <strong>der</strong> in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB<br />
gen<strong>an</strong>nten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach<br />
§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher M<strong>an</strong>gel des Abwägungsvorg<strong>an</strong>gs<br />
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines<br />
Jahres seit Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> Satzung schriftlich gegenüber<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt,<br />
<strong>der</strong> die Verletzung o<strong>der</strong> den M<strong>an</strong>gel begründen soll, ist darzulegen.<br />
Gemäß § 4 Abs. 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung (GemO) für Baden-Württemberg<br />
gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens-<br />
und Formvorschriften <strong>der</strong> GemO o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> GemO<br />
erlassener Verfahrensvorschriften zust<strong>an</strong>de gekommen<br />
sind, ein Jahr nach dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung als von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong><br />
gültig zust<strong>an</strong>de gekommen. Dies gilt nicht, wenn:<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung<br />
o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />
worden sind,<br />
2. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen<br />
Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat o<strong>der</strong> wenn vor Ablauf <strong>der</strong><br />
in Satz 1 gen<strong>an</strong>nten Frist die Rechtsaufsichtbehörde den Be-<br />
schluss be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hat o<strong>der</strong> die Verletzung <strong>der</strong> Verfahrenso<strong>der</strong><br />
Formvorschrift gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung<br />
des Sachverhalts, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll,<br />
schriftlich geltend gemacht worden ist.<br />
Auf die Vorschriften <strong>der</strong> §§ 152 bis 156a BauGB (insbes. Ausgleichsbetrag<br />
des Eigentümers) wird hingewiesen.<br />
Weiter wird auf die Vorschriften des § 24 ff BauGB (Vorkaufsrecht<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>) und auf § 144 BauGB (genehmigungspflichtige<br />
Vorhaben) hingewiesen.<br />
Wilde Müllentsorgungen<br />
Lei<strong>der</strong> ist immer wie<strong>der</strong> zu beobachten, dass Müllbehälter, aber<br />
auch fremde Vorgärten und die Straße genutztwird, um eigenen<br />
Hausmüll zu entsorgen.<br />
Müll gehört in dieeigene Mülltonne und nicht in öffentliche Müllbehälter<br />
o<strong>der</strong> in Nachbars Garten. Nicht ordnungsgemäß entsorgter<br />
Müll wird beim L<strong>an</strong>dratsamt Esslingen zur Anzeige gebracht.<br />
"Schnell weg damit" - auch Kleinmüll ist Müll!<br />
Lei<strong>der</strong> wird es immer mehr zum gewohnten Bild: weggeworfene<br />
Zigarettenschachteln, Getränkeflaschen, Einkaufstüten o<strong>der</strong><br />
sogar vollgefüllte Müllsäcke. Diese l<strong>an</strong>den auf Straßen, Gehwegen,<br />
auf Plätzen, im Bach und am Waldr<strong>an</strong>d, weil es so einfach<br />
ist sie schnell fallen zu lassen und weiterzugehen. Dies sorgt<br />
für Ärger, Unmut und Kosten! In <strong>der</strong> Polizeiverordnung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> heißt es unter § 16 Belästigung<br />
<strong>der</strong> Allgemeinheit , dass "es auf öffentlichen Straßen und Gehwegen<br />
sowie in Grün- und Erholungs<strong>an</strong>lagen untersagt ist, Gegenstände<br />
wegzuwerfen o<strong>der</strong> abzulagern, außer in dafür bestimmte<br />
Abfallbehälter".<br />
Die dafür vorgeschlagenen Geldbußen nach dem Bußgeldkatalog<br />
Umwelt des L<strong>an</strong>des Baden-Württemberg sind je nach Größe<br />
und Art des Gegenst<strong>an</strong>des, <strong>der</strong> weggeworfen wird, unterschiedlich<br />
hoch. So kosten Zigarettenschachteln, Pappbecher,<br />
Taschentücher, Inhalt von Aschenbechern etc. 10 bis 25 Euro,
12 R EICHENBACH<br />
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong><br />
mehrere Gegenstände wie z.B. ein Bündel Illustrierte, Verpackungsmaterial<br />
etc. 25 bis 75 Euro.<br />
Im Hinblick auf ein sauberes <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> aber auch<br />
um Kosten für dieEntsorgung dieses Mülls (irgendjem<strong>an</strong>d muss<br />
ihn schließlich aufheben und wegräumen) einzudämmen, bittet<br />
das Ordnungsamt hier wachsam zu sein. Gerne können Sie<br />
solche "Müllsünden" auf dem Ordnungsamt melden. O<strong>der</strong> einfach<br />
den Wegwerfer <strong>an</strong>sprechen. Und <strong>an</strong> die Wegwerfer appellieren<br />
wir: doch einfach den nächsten Mülleimer zu nutzen.<br />
Feuergassen unbedingt beachten!<br />
In <strong>der</strong> <strong>Reichenbach</strong>er Hauptstraße, aber auch vor vielen, vor<br />
allen Dingen höheren Gebäuden sind Beschil<strong>der</strong>ungen für Feuergassen<br />
<strong>an</strong>gebracht. Diese sind unbedingt zu beachten. Auch<br />
wenn m<strong>an</strong> nur schnell sein Auto verlässt um etwas einzukaufen,<br />
einen Brief einzuwerfen o<strong>der</strong> Ähnliches zu erledigen verlässt<br />
m<strong>an</strong> sein Fahrzeug. Dies k<strong>an</strong>n im Falle eines Feuerwehreinsatzes<br />
dramatische Folgen für alle haben. Daher werden Autofahrer<br />
hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass das<br />
Parken in einer Feuergasse nicht nur zu einem Verwarnungsgeld<br />
von 35 Euro führen k<strong>an</strong>n. Das Fahrzeug darf auch sofort<br />
abgeschleppt werden. Bitte achten Sie darauf und nutzen Sie<br />
<strong>an</strong><strong>der</strong>e Parkmöglichkeiten.<br />
Das wird teuer: Hier zu parken kostet 35 Euro - das Fahrzeug<br />
k<strong>an</strong>n sogar abgeschleppt werden.<br />
Freibad im Grünen<br />
startet erfolgreich in die neue Saison<br />
Auch wenn zu Beginn <strong>der</strong> Freibadsaison die<br />
Witterung eher schw<strong>an</strong>kend war, k<strong>an</strong>n <strong>der</strong> Start<br />
in die neue Saison durchaus als erfreulich bezeichnet<br />
werden.<br />
Bereits in den ersten 3 Wochen zählte das <strong>Reichenbach</strong>er Freibad<br />
stolze 8500 Badegäste. Der Sommer sollte jedoch beständig<br />
schön und warm sein, damit das attraktive Familienbad eine<br />
erfolgreiche Badesaison erlebt.<br />
Die Wassertemperaturen betragen zurzeit <strong>an</strong>genehme 22 Grad.<br />
Bis zum 17. Juli ist das Bad täglich von 9.00 - 19.30 Uhr geöffnet,<br />
d<strong>an</strong>ach können sich die Badegäste bis zum 31. August bis<br />
20 Uhr über eine Abkühlung freuen.<br />
Für Spaß und Action ist ebenfalls gesorgt. Wie bereits im verg<strong>an</strong>genen<br />
Jahr bietet <strong>der</strong> Freibadför<strong>der</strong>verein einen wöchentlichen<br />
Spielenachmittag <strong>an</strong>.<br />
Ab Freitag, 10. Juni 2011(Achtung nicht mehr dienstags wie im<br />
verg<strong>an</strong>genen Jahr!) können sich Kin<strong>der</strong> und Jugendliche jeweils<br />
freitags von 15-17 Uhr <strong>an</strong> verschiedenen Wasserspielgeräten<br />
sportlich betätigen. Der Spielenachmittag wird vom Freibadför<strong>der</strong>verein<br />
d<strong>an</strong>kenswerterweise ausgerichtet.<br />
Das gesamte Freibadteam freut sich über Ihren Besuch.<br />
Die Feuerwehr <strong>Reichenbach</strong> feiert ihr 125-jähriges Jubiläum<br />
am Feuerwehrhaus.<br />
Festablauf<br />
Samstag, 2. Juli<br />
16:00 Festbeginn mit Hocketse<br />
17:00 Große Feuerwehrübung mit benachbarten Wehren<br />
auf dem Gelände <strong>der</strong> Firma Seyfert in <strong>der</strong> Ulmer<br />
Straße<br />
21:00 Barbetrieb und Party mit Musik vom DJ Martin<br />
Sonntag, 3. Juli<br />
10:00 Ökumenischer Festgottesdienst<br />
11:00 Großes Oldtimertreffen mit Ausstellung ca. 60 historischer<br />
Feuerwehrfahrzeuge auf den Parkplätzen<br />
<strong>der</strong> Märkte Edeka Daiber und Penny rund um das Feuerwehrhaus<br />
11:00 Frühschoppen mit Unterhaltung durch den Musikverein<br />
Deizisau<br />
17:00 Festauskl<strong>an</strong>g mit Unterhaltung durch den Musikvereinen<br />
"Glück Auf" <strong>Reichenbach</strong><br />
Vergnügungspark<br />
Neben dem Feuerwehrhaus befindet sich ein kleiner Vergnügungspark<br />
<strong>der</strong> Familie Roschm<strong>an</strong>n mit Autoscooter, Kin<strong>der</strong>karussell,<br />
Schießst<strong>an</strong>d, Dosenwerfen, usw.
10. Juni 2011 / Nr. <strong>23</strong> R EICHENBACH<br />
Weiteres Rahmenprogramm<br />
Feuerlöschtrainer und Infost<strong>an</strong>d Rauchmel<strong>der</strong>, E-Bike-Probefahrten<br />
<strong>der</strong> EnBW, Feuerwehrrundfahrten, Spiele<strong>an</strong>gebot durch<br />
die Jugendfeuerwehr, Kin<strong>der</strong>schminken<br />
Verpflegung<br />
Für Essen und Getränke ist in bewährter Weise gesorgt. Im<br />
Angebot sind neben Wurst, Steak und Pommes auch Gyros-<br />
Teller und Wurstsalat. Am Sonntag mit zusätzlichem Angebot<br />
zum Mittagstisch sowie mit Kaffee und Kuchen. Frisches italienisches<br />
Eis gibt es am Eiswagen.<br />
Wir laden alle Bürger <strong>Reichenbach</strong>s und Umgebung recht herzlich<br />
ein und freuen uns auf Ihren Besuch.<br />
Pfingsten - Sommer - Urlaub<br />
Die Bücherei bietet Kleinen und Großen über 25 000 Medien<br />
zum Lesen, Hören, Sehen und Spielen. Gerade im Urlaub hat<br />
<strong>der</strong> Mensch Zeit, sich damit zu entsp<strong>an</strong>nen und zu beschäftigen,<br />
alleine, zu zweit und mitein<strong>an</strong><strong>der</strong>.<br />
Lassen Sie sich inspirieren, verführen und locken vom Angebot<br />
<strong>der</strong> Bücherei (Untergeschoss <strong>der</strong> Realschule) zu den Öffnungszeiten<br />
Mo+Do 11-13 Uhr, Di+Fr 11-13 Uhr und 15-19 Uhr. In<br />
den Pfingstferien (14.-24.6.) sind wir am Dienstag, 14.6., Freitag,<br />
17.6. und Dienstag 21.6. für Sie da.<br />
Die Sommerausstellung zeigt Gartenbücher, Vorschläge für<br />
Picknicks und Feste im Freien, Rezepte für die leichte Küche<br />
und Cocktails, Nähideen und Dekorationen mit Urlaubsfundstücken<br />
uvm.<br />
Plattform <strong>Reichenbach</strong>er Senioren<br />
Kontaktzeiten im Rathaus:<br />
Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr Zimmer 3<br />
Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon,<br />
Tel.: 07153 5005-76<br />
E-Mail-Adresse: PRSenioren@reichenbach-fils.de<br />
Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-<br />
Stift<br />
Kunterbunter Nachmittag im Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-Stift<br />
Mitte Mai besuchten Kin<strong>der</strong> aus dem Kin<strong>der</strong>haus Kunterbunt zusammen<br />
mit ihren Erzieherinnen zum wie<strong>der</strong>holten Mal das Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-Stift.<br />
Nach einer Stärkung im Atrium des Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-Stifts<br />
gestalteten die Kin<strong>der</strong> die Gymnastik für<br />
dieBewohnerinnenund Bewohnermit.DieKin<strong>der</strong>s<strong>an</strong>gen, t<strong>an</strong>zten<br />
und <strong>an</strong>imierten die Bewohnerinnen und Bewohner zum Mitsingen<br />
und Mitklatschen. Der Besuch war eine große Bereicherung <strong>der</strong><br />
täglichen Aktivierung und das Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-Stift freut sich<br />
schon auf den nächsten Besuch <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>.<br />
13<br />
Spazierg<strong>an</strong>g am <strong>Reichenbach</strong><br />
Am Freitag, den 27. Mai 2011 machten sich zahlreiche Bewohner,<br />
Angehörige, ehrenamtliche Helfer und Mitarbeiter des Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-Stifts<br />
bei strahlendem Sonnenschein erneut<br />
auf, <strong>Reichenbach</strong> zu erkunden. Dieses Mal ging <strong>der</strong> Spazierg<strong>an</strong>g<br />
entl<strong>an</strong>g am kühlen <strong>Reichenbach</strong> bis in die Gerberstraße<br />
und zurück. Es wurde dem Plätschern des Baches gelauscht,<br />
die wärmenden Sonnenstrahlen genossen, die bunten Gärten<br />
und alten Häuser bewun<strong>der</strong>t. Wie<strong>der</strong> zurück waren alle erschöpft,<br />
aber sehr zufrieden. Zur Stärkung gab es d<strong>an</strong>n leckeren<br />
Kaffee und Kuchen. Die Vorfreude auf den nächsten Spazierg<strong>an</strong>g<br />
ist geweckt.<br />
Kurze Verschnaufpause am schattigen Ufer des <strong>Reichenbach</strong>s