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Der Landrat<br />

öffentliche<br />

Mitteilungsvorlage<br />

Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.<br />

Abteilung Arbeit und Soziales 22.02.2011<br />

� Beratungsfolge � voraussichtlicher Sitzungstermin<br />

Pflegekonferenz 30.03.2011<br />

Tagesordnungspunkt:<br />

Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit<br />

ältere(n) Menschen im Kreis Gütersloh<br />

Inhalt:<br />

Mit der Rahmenvereinbarung über die Gestaltung und Vernetzung der offenen Seniorenarbeit, der<br />

Pflege- und Wohnberatung sowie der Kommunalen Pflegeplanung zwischen dem Kreis Gütersloh,<br />

den kreisangehörigen Kommunen und der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege vom<br />

27.02.2007 wurden die Offene Seniorenarbeit, die Pflege- und Wohnberatung sowie die Kommunale<br />

Pflegeplanung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und unter Berücksichtigung von<br />

gegenseitigen Wechselwirkungen neu ausgerichtet und eng miteinander verknüpft (DS-Nr. 1918). Die<br />

Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung endete am 31.12.2010.<br />

Die auf Grundlage des Berichtes und Verwendungsnachweises für 2009 dargestellten Entwicklungen<br />

wurden von der Bürgermeisterkonferenz am 17.05.2010 und vom Ausschuss für Arbeit und Soziales<br />

in der Sitzung am 18.05.2010 (DS-Nr. 2800) sowie der Pflegekonferenz am 23.06.2010 zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen. Insbesondere wurden Wichtigkeit und Notwendigkeit der Steuerung des<br />

Sozialhilfehaushaltes durch eine zielgerichtete Weiterentwicklung und Vernetzung der Offenen Seniorenarbeit,<br />

der Pflege- und Wohnberatung sowie der Kommunalen Pflegeplanung als gemeinsame<br />

Aufgabe des Kreises, der kreisangehörigen Kommunen und der Verbände ausdrücklich betont. Dabei<br />

galt den vom Kreis im Rahmen der Vereinbarung geförderten Aufgabenbereichen „Wohnberatung“<br />

und „Offene Seniorenarbeit“ hinsichtlich der Weiterentwicklung als Potential zur Steuerung des Sozialhilfehaushaltes<br />

besondere Aufmerksamkeit.<br />

In die beigefügte “Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit ältere(n)<br />

Menschen im Kreis Gütersloh“ (Anlage 1) zwischen Kreis, kreisangehörigen Kommunen und den Verbänden<br />

sind die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Umsetzung der „Rahmenvereinbarung über die<br />

Gestaltung und Vernetzung der Offenen Seniorenarbeit, der Pflege- und Wohnberatung und der<br />

Kommunalen Pflegeplanung“ eingeflossen. Dabei wurde insbesondere dem Wunsch der Politik nach<br />

weiterer Optimierung und Transparenz der Offenen Seniorenarbeit Rechnung getragen.<br />

Die Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung wurden mit der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />

abgestimmt. Der Kreisausschuss hat am 15.11.2010 dem Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung<br />

für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2013 zugestimmt. Auch die Bürgermeisterkonferenz<br />

hat die Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung in der Sitzung am 17.11.2010 zustimmend zur Kenntnis<br />

genommen. Die neue Rahmenvereinbarung befindet sich z. Zt. im Unterschriftsverfahren.<br />

Die wesentlichen Veränderungen im Rahmen der zukünftigen Wohnberatung und der Offenen Seniorenarbeit<br />

werden nachfolgend dargestellt.<br />

Seite 1 von 3


Seite 2 von 3<br />

1. Wohnberatung der AWO – Kreisverband Gütersloh e.V.<br />

a) Bewertung und Handlungsbedarf<br />

Die erfolgreiche Arbeit der Wohnberatungsagentur der AWO – Kreisverband Gütersloh e.V. - konnte<br />

in den letzten Jahren im Sinne der Rahmenvereinbarung fortgesetzt werden. Beispielberechnungen<br />

zeigen, dass davon ausgegangen werden kann, dass sich die Aufwendungen für die Wohnberatung<br />

durch den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und der daraus resultierenden Vermeidung von Heimpflegekosten<br />

für den Kreis Gütersloh amortisieren (DS-Nr. 2800).<br />

Aufgaben und Ziele der zukünftigen Wohnberatung sowie das Berichtswesen entsprechen im wesentlichen<br />

der bisherigen Vereinbarung (vgl. § 9).<br />

b) Finanzierung<br />

Seit 1997 hat sich der Kreis Gütersloh zusammen mit dem Land NRW und den Pflegekassen im<br />

Rahmen der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen gem. § 45 c SGB XI mit einem Drittel der<br />

Kosten einer Vollzeitstelle an der Finanzierung der Wohnberatung beteiligt. Über das Drittel hinaus<br />

hat der Kreis Gütersloh die nicht gedeckten Kosten der Wohnberatung – die insbesondere durch eine<br />

eingeschränkte Kostenbeteiligung der Pflegekassen in den Folgejahren entstanden sind - bis zu einem<br />

Betrag von jährlich 10.000,-- € übernommen. Insgesamt erhielt der AWO – Kreisverband Gütersloh<br />

e. V. für die in der Rahmenvereinbarung vom 27.02.2007 beschriebene Aufgabenwahrnehmung<br />

bis 2008 einen Betrag bis zu 30.000,-- € jährlich. Bei der Bemessung des Förderbetrages wurden die<br />

Landesförderung sowie die Kostenbeteiligung der Pflegekassen berücksichtigt.<br />

Aufgrund der Regelungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.05.2008 ist das Land Nordrhein-Westfalen<br />

ab dem 01.06.2009 aus der bis dahin modellhaften Förderung der Wohnberatung mit<br />

dem Hinweis auf die zuletzt mit Verordnung von 09.12.2008 geänderte Verordnung über niederschwellige<br />

Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) vom 22.07.2003 sowie<br />

eine Vereinbarung des MAGS mit den Pflegekassen ausgestiegen.<br />

Die Pflegekassen haben bis Ende 2010 und darüber hinaus eine generelle Zusicherung abgegeben,<br />

sich mit 50 % der Kosten einer Vollzeitstelle (Bemessungsbetrag: 56.754 € für Personal- und Sachkosten)<br />

an den Kosten der Wohnberatungsagentur zu beteiligen, sofern die Gesamtfinanzierung durch<br />

Übernahme von 50 % der Kosten durch die Kreise und kreisfreien Städte sichergestellt wird. Der ursprünglich<br />

vom Land NRW im Rahmen der gemeinsamen Förderung festgesetzte Bemessungsbetrag<br />

wurde seit Jahren nicht angepasst und entspricht insofern bei weitem nicht dem tatsächlichen Kostenaufwand<br />

für eine Vollzeitstelle.<br />

Der von der AWO - Kreisverband Gütersloh e.V. - vorgelegte Wirtschaftsplan weist für 2011 Gesamtkosten<br />

für die Wohnberatung in Höhe von 78.676,11 € aus (Personalkosten: 63.160,11 €, Sachkosten:<br />

15.516,-- €). Unter Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung durch die Pflegekassen in Höhe von<br />

28.377 € und der Übernahme eines Eigenanteils durch die AWO – Kreisverband Gütersloh e. V. – in<br />

Höhe von 6.316,-- € (10 % der Personalkosten) verbleiben ungedeckte Restkosten in Höhe von<br />

43.983,11 €.<br />

Die zukünftige Förderung des Kreises beträgt max. 45.000,-- € jährlich, sofern die Kosten der Wohnberatung<br />

der AWO - Kreisverband Gütersloh e.V. - nicht durch Eigenmittel und/oder Drittmittel (Pflegekassen,<br />

Krankenkassen etc.) refinanziert werden können. Die Förderung des Kreises für den Zeitraum<br />

01.01.2011 – 31.12.2013 entspricht damit in etwa dem bisherigen Förderumfang von max.<br />

43.000 € jährlich.<br />

2. Offene Seniorenarbeit<br />

a) Bewertung und Handlungsbedarf<br />

Unbestritten ist, dass die Aufgaben der Offenen Seniorenarbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung<br />

umgesetzt wurden. Die Komplexität der Aufgaben, die Vielzahl der beteiligten haupt- und ehrenamtlichen<br />

Akteure sowie die unterschiedlichen Strukturen und Verbände erfordern zukünftig ein optimiertes<br />

Berichtswesen, um die erforderliche Transparenz des Sachstandes und der Entwicklungen in den<br />

einzelnen kreisangehörigen Kommunen sicher zu stellen.


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Das neue Berichtswesen als wesentlicher Bestandteil der neuen Rahmenvereinbarung zeigt für jede<br />

einzelne kreisangehörige Kommune vor allem auf<br />

• welche Verbände, Untergliederungen und Einrichtungen als Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements<br />

in den einzelnen Kommunen tätig sind und welche strukturellen Veränderungen/Entwicklungen<br />

sich im Berichtszeitraum ergeben haben,<br />

• den Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin des Verbandes und der Kommune für die Weiterentwicklung<br />

der örtlichen Angebote und Strukturen für Senioren,<br />

• Art und Intensität der Zusammenarbeit/Vernetzung mit den verbandseigenen Strukturen, verbandsübergreifend<br />

und/oder mit weiteren Akteuren vor Ort (u.a. Kommune, Seniorenvertretungen,<br />

Familienzentren, Pflegeberatungsstellen, Wohnberatungsagentur) sowie auf der Ebene der Fachberatung<br />

der Verbände,<br />

• die Qualität und Quantität der Entwicklungen im Ehrenamt,<br />

• die Entwicklung/Anzahl der Angebote/Projekte für Senioren.<br />

Der neu strukturierte Bericht macht Art und Intensität der Aufgabenerledigung sowie den Sachstand<br />

und die Entwicklungen in jeder einzelnen kreisangehörigen Kommune deutlich. Angesichts der beschriebenen<br />

Komplexität der Aufgaben bietet der Bericht außerdem allen Vereinbarungspartnern eine<br />

Orientierungshilfe bei der zielgerichteten Umsetzung und Weiterentwicklung der neuen Rahmenvereinbarung.<br />

Er dient insofern der Prozesssteuerung und damit gleichzeitig auch der Steuerung des<br />

Sozialhilfehaushaltes.<br />

b) Finanzierung<br />

Für die Förderung der Offenen Seniorenarbeit im Sinne der neuen Rahmenvereinbarung stellt der<br />

Kreis den Verbänden jährlich – wie bisher - einen Betrag von 305.000,-- € zur Verfügung. Auch Aufteilung<br />

und Zweckbindung der Fördermittel entsprechen der bisherigen Vereinbarung (220.000,-- € für<br />

Personal- und Sachkosten für 4 Fachkräfte, 85.000,-- € schwerpunktmäßig für Sach- und Projektkosten<br />

zum Erhalt der Basisstrukturen und für die neu zu entwickelnden Aufgaben).<br />

Zusammenfassung:<br />

• Mit der Rahmenvereinbarung über die Gestaltung und Vernetzung der Offenen Seniorenarbeit,<br />

der Pflege- und Wohnberatung und der Kommunalen Pflegeplanung zwischen dem Kreis, den<br />

kreisangehörigen Kommunen und den Verbänden konnten die Potentiale zur Steuerung des Sozialhilfehaushaltes<br />

weiter ausgebaut werden. Insbesondere konnte nachvollziehbar dargestellt werden,<br />

dass sich die Aufwendungen für die Wohnberatung durch Vermeidung von Heimpflegekosten<br />

für den Kreis Gütersloh amortisieren.<br />

• Ergebnisse und Erkenntnisse aus der bisherigen Rahmenvereinbarung sind in die neu für den<br />

Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2013 zwischen Kreis, kreisangehörigen Kommunen und Verbänden<br />

abzuschließende „Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit ältere(n)<br />

Menschen im Kreis Gütersloh“ eingeflossen.<br />

• Der neu strukturierte Bericht macht Art und Intensität der Aufgabenerledigung sowie den<br />

Sachstand und die Entwicklungen in jeder einzelnen kreisangehörigen Kommune deutlich. Angesichts<br />

der beschriebenen Komplexität der Aufgaben bietet der Bericht außerdem allen Vereinbarungspartnern<br />

eine Orientierungshilfe bei der zielgerichteten Umsetzung und Weiterentwicklung<br />

der neuen Rahmenvereinbarung. Er dient insofern der Prozesssteuerung und damit gleichzeitig<br />

auch der Steuerung des Sozialhilfehaushaltes.<br />

• Die Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung wurden mit den Verbänden abgestimmt. Der Kreisausschuss<br />

hat am 15.11.2010 dem Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung für den Zeitraum<br />

01.01.2011 – 31.12.2013 zugestimmt. Auch die Bürgermeisterkonferenz hat die Inhalte der neuen<br />

Rahmenvereinbarung in der Sitzung am 17.11.2010 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die<br />

neue Rahmenvereinbarung befindet sich z. Zt. im Unterschriftsverfahren.<br />

Gez. Jung<br />

(Kreisdirektor)<br />

Anlagenliste:<br />

Rahmenvereinbarung


Rahmenvereinbarung<br />

über die<br />

Gestaltung der Lebenssituation für und mit ältere(n) Menschen<br />

im Kreis Gütersloh<br />

zwischen<br />

dem Kreis Gütersloh<br />

(nachfolgend „Kreis“ genannt),<br />

den kreisangehörigen Kommunen<br />

(nachfolgend "Kommunen" genannt)<br />

sowie der<br />

Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />

(nachfolgend „Verbände“ genannt)<br />

Präambel<br />

Die demographische Entwicklung stellt den Kreis, die Kommunen und die Verbände vor große Aufgaben.<br />

Bis zum Jahr 2020 wird im Kreis Gütersloh jede/r 10. Bürger/in 75 Jahre und älter sein. Mit der<br />

steigenden Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen immer<br />

weiter zu.<br />

Vor diesem Hintergrund stellen sich Kreis, Kommunen und Verbände im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung<br />

der Herausforderung, eine bedarfsgerechte, ortsnahe, flächendeckende und finanzierbare<br />

Versorgung Älterer, hilfe- und/oder pflegebedürftiger Menschen im Kreis sicherzustellen. Dabei geht<br />

es insbesondere darum, die Lebenssituation für und mit ältere(n) Menschen so zu gestalten, dass<br />

Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Alter so lange wie möglich erhalten bleiben. Hilfe- und<br />

Pflegebedürftigkeit soll so hinausgezögert bzw. vermieden werden. Dem Gedanken der Prävention ist<br />

insofern in besonderer Weise Rechnung zu tragen.<br />

Dem sozialen Ehrenamt/bürgerschaftlichen Engagement kommt in dieser Situation eine besondere<br />

Bedeutung zu, da eine hauptamtliche Durchführung aller notwendigen und wünschenswerten Angebote<br />

finanziell nicht möglich ist. Gemeinsam wollen die an dieser Vereinbarung Beteiligten vorhandene<br />

ehrenamtliche Strukturen sichern, bedarfsgerecht ausbauen und mit hauptamtlichen Aufgabenbereichen<br />

noch enger verzahnen.<br />

In diesem Kontext sollen die Handlungsfelder "Offene Seniorenarbeit", "Pflegeberatung", "Wohnberatung"<br />

und "Kommunale Pflegeplanung" zielgerichtet weiter entwickelt und vernetzt werden, um Synergieeffekte<br />

voll auszuschöpfen; dabei sollen Präventions- und Selbsthilfepotentiale bestmöglich genutzt<br />

werden.<br />

Mit dieser Vereinbarung, in die die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der „Rahmenvereinbarung über<br />

die Gestaltung und Vernetzung der offenen Seniorenarbeit, der Pflege- und Wohnberatung sowie der<br />

Kommunalen Pflegeplanung“ eingeflossen sind, sollen die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen<br />

geschaffen, die Aufgaben definiert sowie zielgerichtete Handlungsstrategien langfristig entwickelt werden.<br />

Seite 1 von 8<br />

ANLAGE


Teil I Gemeinsame Eingangsbestimmungen<br />

§ 1 Partner<br />

(1) Der Kreis ist verantwortlicher Aufgabenträger nach den Bestimmungen des PfG NW und nach<br />

§ 71 SGB XII.<br />

(2) Die Kommunen sind verantwortliche Aufgabenträger i. R. der allgemeinen Daseinsvorsorge.<br />

(3) Die Verbände übernehmen auf Grund ihres Selbstverständnisses Aufgaben im Rahmen dieser<br />

Vereinbarung. Sie wirken darauf hin, dass ihre Untergliederungen, deren Einrichtungen<br />

und ehrenamtliche Gruppierungen an der Umsetzung dieser Vereinbarung mitarbeiten.<br />

(4) Alle Partner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit bei<br />

der Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung.<br />

§ 2 Ziele<br />

(1) Ziel dieser Vereinbarung ist die dauerhafte Sicherstellung einer bedarfsgerechten, ortsnahen,<br />

flächendeckenden und finanzierbaren Versorgung Älterer, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen<br />

im Kreis. Dies bedeutet, Angebote und Versorgungsstrukturen auszubauen, die eine<br />

selbständige Lebensführung ermöglichen, um so die Grundsätze der Prävention und "ambulant<br />

vor stationär" zu stärken.<br />

(2) Angesichts der finanzwirtschaftlichen Entwicklung sind die Aufgaben nach § 71 SGB XII sowie<br />

die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Kreises nach §§ 4, 6 und 14 PfG NW, die gegenseitige<br />

Wechselwirkungen entfalten, effektiv zu organisieren; dabei ist auf eine effiziente Umsetzung<br />

hinzuwirken.<br />

(3) Um weitere Synergieeffekte zu schaffen, ist es erforderlich, die Aufgabenbereiche "Offene<br />

Seniorenarbeit" nach § 71 SGB XII, "Pflegeberatung" nach § 4 PfG NW, "Wohnberatung" nach<br />

§ 14 PfG NW und "Kommunale Pflegeplanung" nach § 6 PfG NW eng miteinander zu vernetzen.<br />

Zielgruppen dieser Vereinbarung sind<br />

§ 3 Zielgruppen<br />

a) insbesondere Ältere und/oder hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Kreis,<br />

b) aktive Menschen im Kreis ohne Altersbeschränkung, die sich ehrenamtlich/<br />

bürgerschaftlich – auch generationsübergreifend – engagieren wollen.<br />

Teil II Offene Seniorenarbeit<br />

§ 4 Begriffserläuterungen<br />

(1) Offene Seniorenarbeit im Sinne dieser Vereinbarung<br />

- ist ein eigenständiges Angebot, das die professionelle gesundheitliche und pflegerische<br />

Versorgung älterer Menschen nicht ersetzen, sondern bedarfsgerecht ergänzen kann,<br />

- ist vorrangig auf Prävention, Erhalt der Selbständigkeit, Selbstbestimmung im Alter und<br />

selbständige Lebensführung ausgerichtet,<br />

- bezieht sich insbesondere auf die in § 5 genannten Aufgabenbereiche,<br />

- bezieht sich ausschließlich auf offene Angebote nach Absatz 2.<br />

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(2) Offene Angebote im Sinne dieser Vereinbarung sind Angebote<br />

- die ehrenamtlich oder mit vorrangig ehrenamtlicher Beteiligung durchgeführt werden,<br />

- die für ältere Menschen - ggf. gegen Kostenbeteiligung - zugänglich sind.<br />

(3) Generationsübergreifende Angebote im Sinne dieser Vereinbarung sind offene Angebote, an<br />

denen mindestens 2 Generationen beteiligt sind.<br />

§ 5 Aufgaben<br />

(1) Aufgabenbereiche offener Seniorenarbeit sind neben der Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere<br />

- Alltagsbewältigung/Lebenssinn,<br />

- Bildung und Kultur,<br />

- Fahrdienste,<br />

- generationsübergreifende Angebote,<br />

- Gesundheitsvorsorge/Sport,<br />

- spezielle Angebote zur Unterstützung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit (u.a. Besuchs-<br />

und Begleitdienste, Handwerkerdienste),<br />

- interkulturelle Angebote,<br />

- soziale Kontakte/Kommunikation,<br />

Diese Angebote werden in erster Linie von den Untergliederungen der Verbände vorwiegend<br />

ehrenamtlich durchgeführt.<br />

(2) Priorisierte Aufgabenfelder sind<br />

- Erhalt und Ausbau der Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements,<br />

- generationsübergreifende Angebote,<br />

- spezielle Angebote zur Unterstützung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit.<br />

(3) Ehrenamtlichen bietet sich entsprechend ihrer Neigungen/Interessen eine Fülle von Betätigungsfeldern<br />

im Bereich der offenen Seniorenarbeit. Hierfür benötigen sie professionelle Unterstützung<br />

und Begleitung durch Information und Beratung sowie Schulungen und Fortbildungen.<br />

(4) Für die Aufgabenerledigung sind bei den Verbänden geeignete Fachkräfte insbesondere als<br />

Fachberatung für Senioren- und Ehrenamtsarbeit tätig.<br />

Zu den Aufgaben der Fachberatung für Senioren- und Ehrenamtsarbeit gehören im Wesentlichen:<br />

- Auf-/Ausbau der Kooperationsbeziehungen verbandsintern, verbandsübergreifend und mit<br />

weiteren ehren- und hauptamtlichen Akteuren in der Seniorenarbeit und Pflege, insbesondere<br />

mit den örtlichen Seniorenvertretungen, Familienzentren, den Pflegeberatungsstellen<br />

und der Wohnberatungsagentur,<br />

- fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Kommunen bei der Weiterentwicklung<br />

der örtlichen Strukturen und Angebote für Senioren (z.B. i. R. von Ehrenamtsbörsen,<br />

Quartierskonzepten),<br />

- fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Seniorenvertretungen, der Familienzentren<br />

und Migrationsdienste im Kreis,<br />

- Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen,<br />

- Auf-/Ausbau und Vernetzung von offenen Angeboten,<br />

- Weiterentwicklung der internetgestützten Datenbank „Sinfodie“ und Sicherstellung der Datenaktualität,<br />

- Öffentlichkeitsarbeit,<br />

- Konzeptentwicklung,<br />

- Qualitätssicherung,<br />

- Dokumentation/Berichtswesen.<br />

Seite 3 von 8


(5) Schulungs- und Fortbildungsprogramme für Ehrenamtliche sollen verbandsübergreifend abgestimmt<br />

und - soweit möglich - ortsnah durchgeführt werden.<br />

§ 6 Datenbank „Sinfodie“ (Senioreninformationsdienst)<br />

(1) Die verbandsübergreifend entwickelte Datenbank „Sinfodie“ steht auch weiterhin als Informationsdienst<br />

für Senioren im Internet zur Verfügung. Die Datenbank bietet im wesentlichen einen<br />

Überblick über das vielfältige Angebot für Senioren im Kreis Gütersloh, über Betätigungsfelder<br />

ehrenamtlichen Engagements und informiert über Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche<br />

und an ehrenamtlichem Engagement Interessierte. Suchabfragen nach Angeboten für<br />

Senioren sind unter „Themensuche“, „Stichwortsuche“ und „Ortsuche“ möglich.<br />

(2) Die Datenbank „Sinfodie“ ist mit dem Pflegeinformationssystem Online (<strong>PfIO</strong>), der Bürgerinformation-<br />

und Selbsthilfekontaktstelle (BIGS) und den Seniorenvertretungen im Kreis Gütersloh<br />

vernetzt.<br />

(3) Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Eine umfassende Überprüfung der<br />

Datenaktualität erfolgt mindestens einmal im Kalenderjahr.<br />

§ 7 Finanzierung<br />

Für die Aufgabenerledigung der Offenen Seniorenarbeit im Sinne dieser Vereinbarung stellt der Kreis<br />

den Trägern jährlich einen Betrag von 305.000,-- € zur Verfügung. Davon werden Personal- und<br />

Sachkosten in Höhe von 220.000,-- € für bis zu 4 Fachkräfte finanziert; 85.000,-- € sind schwerpunktmäßig<br />

für Sach- und Projektkosten zum Erhalt der Basisstrukturen und für die neu zu entwickelnden<br />

Aufgaben bestimmt. Die Förderbeträge sind bestimmungsgemäß zu verwenden und sind insofern<br />

weder einseitig noch gegenseitig deckungsfähig. Die Zahlung des Kreises an die Verbände erfolgt<br />

anteilig jeweils zur Quartalsmitte:<br />

Jahresbetrag:<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Kreisverband Gütersloh e. V. 76.250,-- €<br />

Caritasverband<br />

für den Kreis Gütersloh e.V 76.250,-- €<br />

Deutsches Rotes Kreuz<br />

Kreisverband Gütersloh e.V. 76.250,-- €<br />

Diakonie Gütersloh e.V. 76.250,-- €<br />

§ 8 Dokumentation/Berichtswesen/Verwendungsnachweis<br />

(1) Die Verbände legen dem Kreis jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, einen Bericht<br />

nach beigefügtem Muster über die Entwicklung der Offenen Seniorenarbeit und des Ehrenamtes<br />

vor (Anlage 1).<br />

(2) Zusammen mit dem Bericht nach Absatz 1 legen die Verbände dem Kreis einen Nachweis<br />

über die Verwendung der Mittel nach § 7, Satz 2, vor (Anlage 2). Gleichzeitig werden die Anteile<br />

an nicht verbandsübergreifenden/fremd-/kofinanzierten Projekten aufgezeigt (z.B.<br />

"EULE", "ELLA", "Aktion Atempause").<br />

Seite 4 von 8


Teil III Wohnberatung<br />

§ 9 Begriffserläuterung/Aufgaben<br />

(1) Wohnberatung im Sinne dieser Vereinbarung umfasst im Wesentlichen<br />

a) die individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen barrierefreien Wohnens und der<br />

Wohnungsanpassung, insbesondere Beratung über Fragen des Wohnens von Menschen mit<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz und ihren Angehörigen,<br />

b) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für demenzielle Erkrankungen,<br />

c) Fach- und Institutsberatung,<br />

d) Wissenstransfer zwischen sozialen Dienstleistern, Selbsthilfegruppen sowie Forschung und<br />

Wissenschaft,<br />

e) Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit (z.B. in Bezug auf die örtlichen Seniorenvertretungen, Informationsdienste<br />

für Senioren, Familienzentren, Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen).<br />

(2) Die Aufgaben werden durch eine hauptamtliche pädagogische Fachkraft des AWO-<br />

Kreisverbandes Gütersloh e.V. mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden erbracht; die Wohnberatung<br />

wird unterstützt durch ehrenamtliche Mitarbeiter - insbesondere im Rahmen des Handwerkerdienstes.<br />

(3) Näheres zur Gestaltung der Wohnberatung regelt die Konzeption der Wohnberatungsagentur, die<br />

auf Grundlage des Ziele- und Aufgabenkataloges des ausgelaufenen Modellprojektes Wohnberatung<br />

des Landes Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben wurde (Anlage 3).<br />

§ 10 Finanzierung<br />

Sofern die Kosten der Wohnberatung des AWO-Kreisverbandes Gütersloh e.V. nicht durch Eigenmittel<br />

und/oder Drittmittel (Pflegekassen, Krankenkassen etc.) refinanziert werden können, beträgt die<br />

Förderung des Kreises max. 45.000 € jährlich. Abschlagszahlungen an den AWO-Kreisverband Gütersloh<br />

e. V. in Höhe von 11.250,-- € erfolgen 1/4-jährlich jeweils zum 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11.<br />

des Jahres.<br />

§ 11 Dokumentation/Bericht/Verwendungsnachweis<br />

Der AWO-Kreisverband Gütersloh e. V. legt dem Kreis jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres einen<br />

Bericht über die Wohnberatung zusammen mit einem Nachweis über die Verwendung der Mittel nach<br />

§ 10 – ggf. in Abstimmung mit dem Bericht und dem Verwendungsnachweis für die Pflegekassen -<br />

zur Abrechnung vor (Anlagen 4 und 5).<br />

Teil IV Pflegeberatung<br />

§ 12 Begriffserläuterung<br />

Pflegeberatung im Sinne dieser Vereinbarung entspricht den Vorgaben und Zielsetzungen des § 4<br />

PfG NW. Sie ist trägerunabhängig unter Berücksichtigung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"<br />

durchzuführen und umfasst im Wesentlichen<br />

a) die Information von Ratsuchenden - auch im Vorfeld von Pflege - über das gesamte Hilfe-<br />

und Unterstützungsangebot im Kreis,<br />

b) die Unterstützung von Ratsuchenden bei der Auswahl eines bedarfsgerechten Hilfe- und Pflegearrangements,<br />

c) Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten von Hilfe- und Pflegeangeboten sowie Unterstützung<br />

bei der Antragstellung,<br />

Seite 5 von 8


d) Vermittlungs-/Lotsendienste im Hinblick auf spezielle - auch ehrenamtliche - Hilfe- und Unterstützungsangebote<br />

(z.B. Informationsdienste für Senioren, Wohnberatung, "BIGS", Gerontopsychiatrisches<br />

Zentrum, Krankenhaussozialdienste, Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen,<br />

Ämter),<br />

e) Case-Management in komplexen Einzelfällen,<br />

f) Auf-/Ausbau von Kooperationsbeziehungen zu ehrenamtlichen und hauptamtlichen Akteuren<br />

in der Seniorenarbeit - insbesondere Seniorenvertretungen, Informationsdienste für Senioren,<br />

Familienzentren - und Pflege (Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, pflegeergänzende Dienste,<br />

Wohnberatungsagentur),<br />

g) Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Teil V Kommunale Pflegeplanung<br />

§ 13 Begriffserläuterung<br />

Kommunale Pflegeplanung im Sinne dieser Vereinbarung entspricht den Vorgaben und Zielsetzungen<br />

des § 6 PfG NW und dient<br />

a) der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen,<br />

b) der Überprüfung, ob über den Pflegemarkt ein qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie<br />

wirtschaftliches Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zur Verfügung<br />

gestellt wird und gemäß § 11 Abs. 2 SGB XI die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen<br />

gewahrt und deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit beachtet werden,<br />

c) der Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen vom Kreis zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />

des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen und der Förderung der Beteiligung<br />

von bürgerschaftlichem Engagement im Zusammenhang von Pflege und Betreuung zur Sicherung<br />

der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger.<br />

Darüber hinaus soll die kommunale Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn-<br />

und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Weiterentwicklung<br />

der örtlichen Infrastruktur einbeziehen.<br />

Teil VI Gemeinsame Schlussbestimmungen<br />

§ 14 Pflichten der Partner/Strukturen der Zusammenarbeit<br />

(1) Die Partner arbeiten bei der zielgerichteten Umsetzung dieser Vereinbarung im Interesse wirtschaftlicher<br />

Leistungserbringung - auch mit Dritten vor Ort - eng und vertrauensvoll zusammen.<br />

(2) Die Verbände stellen im Einvernehmen mit den Kommunen die zielgerichtete Einbindung aller<br />

Akteure aus der Seniorenarbeit und Pflege sowie ressortübergreifend durch z.B. Arbeitskreise/Runde<br />

Tische auf der Ortsebene sicher.<br />

(3) Die Partner benennen jeweils eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner für die Aufgabenerledigung<br />

im Rahmen dieser Vereinbarung.<br />

(4) Aufgrund der besonderen Wechselwirkungen der beschriebenen Handlungsfelder und des<br />

daraus resultierenden Abstimmungsbedarfes stellen die Partner gegenseitig die Transparenz<br />

des Prozessverlaufs über die gesamte Laufzeit der Vereinbarung sicher. Gegenseitige<br />

Sachstandsinformationen erfolgen unbürokratisch und zeitnah; bei Bedarf werden Arbeitstreffen<br />

zeitnah vereinbart.<br />

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§ 15 Laufzeit<br />

Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2014. Über die Verlängerung und ggf. Modifizierung<br />

dieser Vereinbarung entscheiden die Gremien des Kreises im 3.Quartal 2014.<br />

Gütersloh, den 17.11.2010<br />

Anlagen<br />

1. Muster Jahresbericht Offene Seniorenarbeit nach § 8 (1)<br />

2. Muster Verwendungsnachweis Offene Seniorenarbeit nach § 8 (2)<br />

3. Konzeption der Wohnberatung nach § 9 (3)<br />

4. Muster Jahresbericht Wohnberatung nach § 11<br />

5. Muster Verwendungsnachweis Wohnberatung nach § 11<br />

Seite 7 von 8


Für den Kreis Gütersloh:<br />

Für die Stadt Borgholzhausen:<br />

Für die Stadt Gütersloh:<br />

Für die Stadt Halle (Westf.):<br />

Für die Stadt Harsewinkel:<br />

Für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz:<br />

Für die Gemeinde Langenberg:<br />

Für den AWO-Kreisverband Gütersloh e.V.:<br />

Für den Caritasverband für den Kreis Gütersloh<br />

e.V.:<br />

Für den Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf<br />

e.V.:<br />

Seite 8 von 8<br />

Für die Stadt Rheda-Wiedenbrück:<br />

Für die Stadt Rietberg:<br />

Für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock<br />

Für die Gemeinde Steinhagen:<br />

Für die Gemeinde Verl:<br />

Für die Stadt Versmold:<br />

Für die Stadt Werther (Westf.):<br />

Für den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband-Kreisgruppe<br />

Gütersloh<br />

Für die Diakonie Gütersloh e.V.:<br />

Für die Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V.:<br />

Für den DRK-Kreisverband Gütersloh e.V.:


Offene Seniorenarbeit<br />

Bericht der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (nachfolgende „Verbände“)<br />

nach § 8 der „Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit älterer(n) Menschen im Kreis Gütersloh“<br />

Berichtsjahr:<br />

1. Übersicht über die verbandseigenen Strukturen offener Seniorenarbeit (Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements)<br />

Stadt/Gemeinde Verband Untergliederung<br />

(AWO-Ortsvereine,<br />

DRK-Ortsvereine,<br />

kath. Pfarrgemeinden/ Caritas-Konferenzen,<br />

ev. Kirchengemeinden/<br />

Pfarrbezirke benennen)<br />

(Hier jeweils die kreisangehörige<br />

Kommune in alphabetischer<br />

Reihenfolge angeben)<br />

Seite 1 von 7<br />

Einrichtungen*<br />

(Altentagesstätten/<br />

Begegnungszentren...)<br />

*Einrichtungen sind feststehende Räumlichkeiten (Gebäude), in denen regelmäßig unterschiedliche offene Angebote nach § 5 der Rahmenvereinbarung<br />

unter einem Dach durchgeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um Einrichtungen unter dem Dach des Kreisverbandes als auch um Einrichtungen<br />

der Untergliederungen handeln. Es stehen hier nicht die Inhalte sondern die Treffpunkte als solche im Vordergrund<br />

(deshalb nicht Projekte/Angebote wie E.U.L.E. , L.I.S.A (s. unter 4.4) aber z.B. AWO-Zentrum für Beratung und Begegnung...)<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

Anlage 1


2. Personalressource der Verbände<br />

Dieser Bericht umfasst die im Berichtsjahr von den Verbänden im Kreis Gütersloh insgesamt geleistete offene Seniorenarbeit und zeigt insofern<br />

ggf. auch über den geförderten Stellenumfang (1 Vollzeitstelle für eine Fachkraft je Verband) hinausgehende Stellenanteile für Fachkräfte auf.<br />

AWO Kreisverband Gütersloh e.V.<br />

Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />

Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V.<br />

Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />

Diakonie Gütersloh e. V.<br />

Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />

DRK Kreisverband Gütersloh e.V.<br />

Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr)<br />

Seite 2 von 7<br />

Anlage 1


3. AnsprechpartnerInnen in den kreisangehörigen Kommunen<br />

Stadt/Gemeinde<br />

(Hier jeweils die kreisangehörige<br />

Kommune in alphabetischer<br />

Reihenfolge angeben)<br />

(ggf.) Erläuterungen:<br />

4. Aufgaben<br />

Fachberatung der Verbände<br />

AnsprechpartnerIn im Rathaus<br />

4.1 Information/Abstimmung/Zusammenarbeit/Vernetzung im Sinne der Vereinbarung<br />

4.1.1 - mit den verbandseigenen Strukturen (Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements ) z.B. Leitungsebene, Arbeitskreis)<br />

Stadt/Gemeinde Verband<br />

(Hier jeweils die kreisangehörige<br />

Kommune in<br />

alphabetischer Reihenfolge<br />

angeben)<br />

AWO-Kreisverband<br />

Gütersloh e.V.<br />

Caritasverband im<br />

Kreis Gütersloh e.V.<br />

Diakonie im Kreis<br />

Gütersloh e.V.<br />

DRK Kreisverband<br />

Gütersloh e.V.<br />

Fachberatung<br />

der Verbände<br />

Gesprächs-<br />

/Kooperationspartner<br />

(Untergliederung/<br />

Einrichtung<br />

Doris Weißer* Ortsverein(e)...<br />

Begegnungszentrum<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

Seite 3 von 7<br />

Thema/Projekt Qualität und<br />

Quantität der<br />

Aufgabe<br />

Organisation<br />

Besuchsdienst für...*<br />

Anlage 1


4.1.2 - verbandsübergreifend und/oder mit weiteren Akteuren vor Ort<br />

Stadt/Gemeinde<br />

(Hier jeweils die kreisangehörige<br />

Kommune in<br />

alphabetischer Reihenfolge<br />

angeben)<br />

Thema/<br />

Projekt<br />

Ehrenamts-<br />

börse*<br />

Fachberatung der<br />

Verbände<br />

und ggf. weitere<br />

beteiligte Verbände<br />

benennen)<br />

AWO-<br />

Doris Weißer*<br />

Abweichende Federführung<br />

durch..<br />

(z.B. Familien-<br />

zentrum, Senioren-<br />

beauftragte der Stadt)<br />

Seite 4 von 7<br />

Gesprächs-/<br />

Kooperationspartner<br />

(der<br />

Fachkraft des<br />

Verbandes)<br />

Kommune (Ansprechpartner<br />

benennen)<br />

Sozialamtsleitung/Senioren-<br />

/Demografie-<br />

beauftragte<br />

Senioren-<br />

vertretung (ggf.)<br />

KreisfamilienzentrumPflegeberatungsstelleWohnberatungs-<br />

agentur (ggf.)<br />

Sonstige<br />

(z.B. Migrationsdienste,<br />

Akteure i. R.<br />

Pflege)<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

Qualität und<br />

Quantität der<br />

Aufgabe<br />

Sachstand<br />

(Stichpunkte)<br />

Ehrenamtsbörse soll<br />

im Bürgerbüro der<br />

Stadt installiert werden<br />

, abgestimmtes<br />

Konzept liegt vor..<br />

Entscheidung im Ausschuss<br />

am ...<br />

Start voraussichtl.<br />

am...*<br />

Anlage 1


4.1.3 - auf der Ebene der Fachberatung der Verbände (Arbeitskreistreffen der Fachberatung)<br />

Verband<br />

TeilnehmerIn<br />

Fachberatung der Verbände<br />

Anzahl/Thema<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

4.2 Entwicklung im Ehrenamt<br />

- Quantität<br />

Borgh GT Halle<br />

Anzahl der bei den Verbänden erfassten Ehrenamtlichen („Köpfe“)<br />

Harsew.<br />

Herz.-<br />

Clarh.<br />

Langenb.<br />

Rh-<br />

WD<br />

Rietberg<br />

Schl.H<br />

-Stbr.<br />

Seite 5 von 7<br />

Steinh Verl Versm Werther<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

- Qualität<br />

Thema der Fortbildung<br />

Fortbildungen für Ehrenamtliche und an Ehrenamt Interessierte<br />

Veranstaltungsort Veranstalter<br />

(Verband/Verbände)<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

kreisweit<br />

Kooperationspartner Anzahl<br />

TeilnehmerInnen<br />

Anlage 1


4.3 Entwicklung der Angebote für Senioren in den einzelnen Kommunen<br />

Aufgabenfeld<br />

4.3.1<br />

Alltagsbewältigung/<br />

Lebenssinn<br />

4.3.2<br />

Bildung und Kultur<br />

4.3.3<br />

Fahrdienste<br />

4.3.4<br />

Generationsübergreifende<br />

Angebote<br />

4.3.5<br />

Gesundheits-<br />

vorsorge/Sport<br />

4.3.6<br />

Häusliche<br />

Unterstützung<br />

Besuchsdienste<br />

Begleitdienste<br />

Handwerkerdienste<br />

Formularhilfe<br />

Sonstige<br />

4.3.7<br />

Soziale Kontakte/<br />

Kommunikation<br />

4.3.8<br />

Interkulturelle<br />

Angebote<br />

Borgh GT Halle<br />

Harsew.<br />

Herz.-<br />

Clarh.<br />

Langenb.<br />

Anzahl der Angebote<br />

Rh-<br />

WD<br />

Seite 6 von 7<br />

Rietberg<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

Schl.H<br />

-Stbr.<br />

Steinh Verl Versm Werther <br />

kreisweit<br />

Anlage 1


4.4 (Weiter-)Entwicklung von verbandseigenen und verbandsübergreifenden Projekten<br />

Verband/Verbände<br />

Projektname/<br />

Kurzbeschreibung<br />

Qualität und Quantität der Aufgabe/<br />

Entwicklungen<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

4.5 Datenbank für Senioren („Sinfodie“)<br />

Datenbestand<br />

(Anzahl Angebote)<br />

Letzte Aktualisierung<br />

am<br />

Anzahl<br />

Zugriffe/Monat<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

4.6. Öffentlichkeitsarbeit<br />

Anlass/Thema Art<br />

Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />

5. Gesamtbewertung/Ausblick<br />

Seite 7 von 7<br />

Anlage 1


A. Verwendungsnachweis nach § 7, Satz 2, 1. Halbsatz<br />

- Personal- und Sachkosten (Gesamtbetrag: 220.000,00 €) -<br />

Träger:<br />

Fachberaterin:<br />

Wirtschaftsjahr:<br />

Aufwendungen:<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Summe 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

Summe 0,00 €<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis (anteilig) 55.000,00 €<br />

davon für Personalkosten 0,00 €<br />

davon für Sachkosten 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Summe 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Anlage 2<br />

Seite 1


Erträge:<br />

Zuschuss Kreis (anteilig) 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Summe 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen:<br />

Personalkosten<br />

Sachkosten<br />

Summe 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

Summe 0,00 €<br />

davon:<br />

Erträge<br />

B. Verwendungsnachweis nach § 7, Satz 2, 2. Halbsatz<br />

- Sach- und Projektkosten (Gesamtbetrag: 85.000,00 €)<br />

1) für den Erhalt der Basistrukturen<br />

(z. B. Seniorenbegegnungszentren/ -clubs)<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Weiterleitung von Fördermitteln 0,00 €<br />

Die Fördermittel wurden eingesetzt für/weitergeleitet an<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

Anlage 2<br />

Seite 2


2) für verbandsübergreifende Projekte<br />

"Titel"<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Personalkosten 0,00 €<br />

Sachkosten 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

"Titel"<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Personalkosten 0,00 €<br />

Sachkosten 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

"Titel"<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Personalkosten 0,00 €<br />

Sachkosten 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

Anlage 2<br />

Seite 3


3) für nicht verbandsübergreifende Projekte (z.B. "EULE",<br />

"Aktion Atempause", "ELLA")<br />

"Titel"<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Personalkosten 0,00 €<br />

Sachkosten 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

"Titel"<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Personalkosten 0,00 €<br />

Sachkosten 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

"Titel"<br />

Erträge<br />

Zuschuss Kreis 0,00 €<br />

Zuschuss Dritter 0,00 €<br />

Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />

Eigenmittel 0,00 €<br />

Aufwendungen<br />

Personalkosten 0,00 €<br />

Sachkosten 0,00 €<br />

Overhead 0,00 €<br />

Anlage 2<br />

Seite 4


2<br />

Wohnberatungsagentur<br />

Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen<br />

und Hilfen zum Verbleib, insbesondere demenzkranker<br />

Menschen, in ihrer Wohnung und<br />

im Wohnumfeld<br />

(Wohnberatungsagentur)<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.<br />

Anlage 3


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorbemerkung<br />

3<br />

Wohnberatungsagentur<br />

1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsagentur<br />

2. Zielgruppen der Wohnberatungsagentur<br />

3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungsagentur<br />

4. Basiswissen zur Durchführung von Wohnberatung<br />

5. Personalausstattung der Wohnberatungsagentur<br />

6. Einsatz von Ehrenamtlichen in der Wohnberatungsagentur<br />

7. Qualifizierung von Wohnberaterinnen und Wohnberatern<br />

8. Arbeitsvoraussetzungen von Wohnberatungsagentureinrichtungen<br />

9. Träger der Wohnberatungsagentur<br />

10. Dokumentation der Wohnberatungsagentur<br />

Vorbemerkung<br />

Das Modellprojekt „Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-<br />

Westfalen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ ist mit<br />

Ablauf des 31.05.2009 beendet.<br />

Die neue und dauerhaft angelegte Förderung nach § 45c SGB XI in Verbindung mit<br />

Teil B, § 6 Nr. 3 HBPfVO, je zur Hälfte aus Mitteln des Ausgleichsfonds der<br />

Pflegeversicherung und den Kommunen, wird von den Wohnberatungsstellen sehr<br />

begrüßt.<br />

Die Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib<br />

insbesondere demenzkranker Menschen in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld<br />

(Wohnberatungsagentur) setzt ihre Arbeit, insbesondere vor dem Hintergrund des<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


Wohnberatungsagentur<br />

weiter fortschreitenden demographischen Wandels, der speziell durch eine Zunahme<br />

der Hochaltrigen und damit besonders gefährdeten Personen im Hinblick auf<br />

demenzielle Erkrankungen gekennzeichnet ist, fort und richtet sich weiter an den<br />

besonderen Wohnbedürfnissen dieser Zielgruppe aus.<br />

1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsagentur<br />

Die Einschränkungen des selbständigen Wohnens bzw. der selbständigen<br />

Haushaltsführung sind vielfach das Ergebnis einer mangelhaften Abstimmung<br />

zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung (Wohnung,<br />

Wohnumfeld) und den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des in dieser<br />

Umgebung lebenden Menschen.<br />

Aufgabe der Wohnberatungsagentur ist es, die Abstimmung zwischen der Gestaltung<br />

der unmittelbaren Wohn- und Lebensumgebung und den persönlichen Fähigkeiten<br />

und Möglichkeiten durch Anpassung dieser Umgebung an die individuellen<br />

Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern. So kann Selbständigkeit<br />

erhalten oder erhöht, können Hilfe- oder Pflegebedarf vermieden oder reduziert und<br />

Unfälle verhindert werden.<br />

In ähnlicher Weise hängen die Möglichkeiten der häuslichen Pflege von der<br />

Abstimmung zwischen der Gestaltung der Wohnung und den für die häusliche Pflege<br />

erforderlichen Arbeitsbedingungen und Ausstattungsanforderungen ab.<br />

Wohnungsanpassungen können dazu führen, häusliche Pflege zu ermöglichen oder<br />

zu erleichtern und Heimeinzüge zu verhindern. Mit Hilfe der Wohnberatungsagentur<br />

wird der unmittelbare Lebensraum der Menschen an seine individuellen Fähigkeiten<br />

und Möglichkeiten angepasst. Dies kann präventiv im Vorfeld von möglichen<br />

Einschränkungen der Selbständigkeit oder als Reaktion auf bereits vorhandene<br />

Einschränkungen oder plötzlich eingetretene Einschränkungen geschehen.<br />

Die Beratungen können dabei individuell auf einzelne Betroffene ausgerichtet als<br />

auch strukturell orientiert sein, indem Multiplikatoren, Einrichtungen und<br />

Organisationen beraten und angesprochen werden. Besonders für Menschen mit<br />

eingeschränkter Alltagskompetenz soll ein nachfrage- und bedarfsgerechtes<br />

Beratungsangebot auf lokaler Ebene geschaffen werden.<br />

Um möglichst frühzeitig unterstützend tätig werden zu können, ist die Sensibilisierung<br />

von Angehörigen und der Öffentlichkeit für das Thema ein wichtiges Arbeitsfeld der<br />

Wohnberaterinnen und Wohnberater. Darüber hinaus werden die Wohnberater und<br />

Wohnberaterinnen in einen systematischen Wissenstransfer einbezogen.<br />

Die Wohnberatungsagentur hat insgesamt zum Ziel, das selbständige Wohnen bzw.<br />

die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem<br />

Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.<br />

Im Einzelnen sind dieser Zielstellung zuzurechnen:<br />

4<br />

• der Erhalt des vorhandenen Grades von Selbständigkeit, d.h. die Vorbeugung<br />

von Selbständigkeitseinschränkungen<br />

• die Wiederherstellung der Selbständigkeit<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


5<br />

Wohnberatungsagentur<br />

• die Reduzierung von Hilfe- oder Pflegebedarf<br />

• die Weiterführung und Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />

• die Erleichterung und Ermöglichung von häuslicher Hilfe und Pflege<br />

• Schaffung eines nachfrage- und bedarfsgerechten Beratungsangebotes auf<br />

lokaler Ebene<br />

• Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib, insbesondere<br />

demenzkranker Menschen, in ihrer Wohnung<br />

• die Unfallprävention<br />

• die Schaffung barrierefreien Wohnraums im Wohnungsbestand sowie im<br />

Wohnungsneubau<br />

• die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit, der potentiell<br />

Betroffenen und der Fachkräfte in der sozialen Arbeit<br />

• Initiierung eines systematischen Wissenstransfer zwischen sozialen<br />

Dienstleistern und Selbsthilfegruppen sowie Forschung und Wissenschaft zu<br />

Fragen von demenziellen Erkrankungen.<br />

2. Zielgruppen der Wohnberatungsagentur<br />

Die Zielgruppen der Wohnberatungsagentur sind:<br />

• Ältere, und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere<br />

Menschenmit eingeschränkter Alltagskompetenz und Menschen mit<br />

Behinderungen, deren Angehörige sowie alle sonstigen Bürgerinnen und<br />

Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und<br />

von Wohnungsanpassung informieren und beraten lassen wollen (als<br />

Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen Menschen mit<br />

mindestens einer Einschränkung gemäß §45 c SGB XI gelten)<br />

• die allgemeine Öffentlichkeit<br />

• Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Arbeit, der kommunalen<br />

Verwaltung, der Sozialversicherungsträger, Mediziner, Architekten, Techniker,<br />

Handwerker, Sanitätshausbetreiber, Ergotherapeuten etc.<br />

• Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften<br />

• Selbsthilfegruppen<br />

3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungsagenturen<br />

Um die angestrebten Ziele erreichen zu können, muss die Wohnberatungsagentur in<br />

sechs Aufgabenbereichen tätig sein:<br />

• Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen barrierefreien Wohnens<br />

und der Wohnungsanpassung insbesondere Beratung über Fragen des<br />

Wohnens bei demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen<br />

• Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Sensibilisierung der Öffentlichkeit über<br />

demenzkranke Menschen<br />

• Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib in der eigenen<br />

Wohnung<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


6<br />

Wohnberatungsagentur<br />

• Fach- und Institutionsberatung<br />

• Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit<br />

• Wissenstransfer zwischen sozialen Dienstleistern, Selbsthilfegruppen sowie<br />

Forschung und Wissenschaft<br />

3.1 Aufgabenbereich: Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen<br />

des barrierefreien Wohnens und Begleitung von<br />

Wohnungsanpassungsmaßnahmen sowie Beratung zu Wohnen für Menschen<br />

mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

Ziele<br />

• Erhaltung und Förderung von Selbständigkeit im Einzelfall, die Erleichterung<br />

und Ermöglichung häuslicher Pflege im Einzelfall<br />

• Schaffung eines Wohnumfeldes, das sich an den Bedürfnissen, vor allem für<br />

Menschen mit Demenz, orientiert<br />

• Schaffung barrierefreien Wohnraums und eines barrierefreien Wohnumfelds<br />

Inhalte<br />

• Informationen über die besonderen Wohnbedürfnisse von demenziell<br />

Erkrankten (z.B. Orientierungshilfen und Sicherheitsmaßnahmen)<br />

• Information und Beratung zu Wohnproblemen in der Wohnung und im<br />

Wohnumfeld<br />

• Information und Beratung zu Möglichkeiten der Behebung von<br />

Wohnproblemen und zur Wiederherstellung und Förderung des selbständigen<br />

Wohnens und der selbständigen Haushaltsführung<br />

• Information und Beratung zu weiteren unterstützenden und entlastenden<br />

Angeboten, Diensten und Einrichtungen (z.B. niederschwellige Angebote,<br />

Alzheimergesellschaft, Selbsthilfegruppen, Demenz Servicezentren)<br />

• Informationen über Produkte<br />

• Information und Beratung über Finanzierungsformen<br />

• Überprüfung der Durchführung von Leistungen Externer<br />

Instrumente<br />

• Informations- und Beratungsgespräche in den Beratungseinrichtungen<br />

• Beratungsgespräche in den Wohnungen der Ratsuchenden (zugehende<br />

Beratung)<br />

• Fachkompetente Analyse und Beurteilung der Möglichkeiten selbständigen<br />

Wohnens und selbständiger Haushaltsführung auf der Basis der Merkmale<br />

und Bedingungen der Wohnung, des Wohnumfeldes und den Fähigkeiten und<br />

Möglichkeiten des Ratsuchenden<br />

• Vermittlung von Betreuungsleistungen, insbesondere niederschwellige<br />

Angebote für demenzkranke Menschen<br />

• Durchführung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Form von:<br />

o technischen Hilfsmitteln (Toilettensitzerhöhungen, Badewannenliften,<br />

Geh- und Stehhilfen etc.)<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


7<br />

Wohnberatungsagentur<br />

o Ausstattungsveränderungen in der Wohnung (Entfernen von<br />

hinderlichen Einrichtungsgegenständen, dem Entfernen von<br />

Stolperfallen)<br />

o Baulichen Veränderungen der Wohnung, z.B. Türverbreiterungen,<br />

Einbau einer bodengleichen Dusche<br />

o Schaffung von Orientierungshilfen durch Beleuchtung, Farbe und<br />

Einrichtungsgegenstände<br />

o Einbau von Sicherheitsmaßnahmen für demenziell Erkrankte wie z.B.<br />

Bewegungsmelder, besondere Schlösser und Signale,<br />

Temperaturbegrenzer, Herdabschalter sowie Zeitschaltuhren<br />

o Wohnungsumzug, Wohnungstausch, Wohnungsaufteilung<br />

o Fall- und Unterstützungsmanagement<br />

• Motivation, Einbeziehung des Ratsuchenden und der Angehörigen<br />

• Motivation, Einbeziehung des Vermieters, Eigentümers<br />

• Aufstellung der Maßnahmekosten und Aufzeigen von<br />

Finanzierungsmöglichkeiten<br />

• Planung und Begleitung von Anpassungsmaßnahmen<br />

• Vermittlung von Hilfsdiensten und anderen sozialen Angeboten, insbesondere<br />

von niederschwelligen Angeboten für Menschen mit Demenz<br />

• Koordination aller für die Durchführung von Anpassungen notwendigen<br />

Institutionen, Beteiligten und Tätigkeiten<br />

• Vermittlung bei Problemen zwischen allen Beteiligten<br />

• Kontrolle der angemessenen Durchführung von Anpassungsmaßnahmen<br />

3.2 Aufgabenbereich: Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ziele<br />

• Information über und Sensibilisierung für die Bedeutung des Wohnumfeldes<br />

insbesondere für Menschen mit Demenz und deren Angehörige<br />

• Information über und Sensibilisierung für die Möglichkeiten und Formen<br />

barrierefreien Wohnens und Wohnungsanpassungen<br />

• Information der demenziell Erkrankten und ihrer Angehörigen, der älteren<br />

und/oder hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen und der Menschen mit<br />

Behinderungen, deren Angehörige sowie aller sonstigen Bürgerinnen und<br />

Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und<br />

über Wohnungsanpassungen beraten lassen wollen<br />

• Bekanntmachung der Beratungseinrichtung, um bei Bedarf sowohl von<br />

privaten Personen als auch von Einrichtungen und Verbänden erreicht werden<br />

zu können.<br />

Zielgruppen<br />

• Ältere und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere<br />

demenzkranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen<br />

sowie alle sonstigen Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und<br />

Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von Wohnungsanpassungen<br />

informieren und beraten lassen möchten<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


8<br />

Wohnberatungsagentur<br />

• Gruppen, Vereine, Verbände, Initiativen<br />

• Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen im Bereich der sozialen Arbeit, im<br />

pflegerischen Versorgungsbereich, im medizinischen Bereich, bei Behörden<br />

und Sozialversicherungsträgern, bei Wohnungsgesellschaften oder<br />

Wohnungsbaugenossenschaften<br />

• Vermieter, Architekten, Mieter- und Vermieterverbände, Politiker, Medien<br />

Inhalte<br />

• die Information über die Beratung (Aufgaben, Ziele)<br />

• die Information über Wohnprobleme bzw. die Möglichkeiten der Vermeidung<br />

solcher Probleme<br />

• die Information über Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von<br />

Wohnanpassungen<br />

• die Darstellung von Fallbeispielen<br />

• das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten<br />

• die Darstellung positiver Beratungsergebnisse der Wohnberatungsagentur<br />

• Darstellung der Inhalte in Rahmen von Ausstellungen<br />

• Darstellung der Inhalte durch Vorträge z.B. bei Selbsthilfegruppen<br />

3.3 Aufgabenbereich: Fach- und Institutionsberatung<br />

Ziele<br />

• Schaffung von Problembewusstsein für alternative Interventionsformen bei<br />

Hilfe- und Pflegebedarf<br />

• Schaffung von Problembewusstsein für die Notwendigkeit von barrierefreiem<br />

Neubau sowie barrierefrei orientierter Modernisierungsmaßnahmen<br />

• Befähigung zum Erkennen von Problemen und möglichen<br />

Lösungsmöglichkeiten<br />

• Aufklärung über alternative Wohnformen und deren bauliche Umsetzung<br />

• Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Veränderungen<br />

• Befähigung zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen<br />

Zielgruppen<br />

• Fachkräfte und Institutionen im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere im<br />

Bereich der Alten- und Behindertenarbeit sowie dem pflegerischen<br />

Versorgungsbereich<br />

• Fachkräfte in den Demenz-Servicestellen und weiteren Stellen, die sich<br />

speziell mit der Beratung und Betreuung von Menschen mit Demenz<br />

beschäftigen<br />

• Selbsthilfegruppen<br />

• Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften,<br />

Architekten, Vermieter<br />

Inhalte<br />

• Information und Beratung hinsichtlich der Bedeutung von Wohnfragen<br />

• Information und Beratung zum Umgang mit Wohnproblemen<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


9<br />

Wohnberatungsagentur<br />

• Informationen über neue Wohnprojekte im Alter und deren Umsetzung<br />

3.4 Aufgabenbereich: Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit<br />

Ziele<br />

• Vernetzung verschiedenster Einrichtungen, Organisationen und Gremien mit<br />

dem Ziel, angemessene gesellschaftliche, sozialpolitische, organisatorische<br />

und institutionelle Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten selbständigen<br />

Wohnens und selbständige r Haushaltsführung sowie barrierefreien Wohnens<br />

im Stadtteil, der Kommune oder dem Kreisgebiet zu schaffen<br />

• Vernetzung der unterschiedlichsten Angebote im Bereich aller Fragen rund um<br />

das Wohnen und Demenz, um die Vielfalt der Angebote für Ratsuchende<br />

zugänglich und übersichtlich zu machen und die Problembearbeitung zu<br />

vereinfachen<br />

Zielgruppen<br />

• soziale Beratungseinrichtungen (z.B. psychosoziale Beratungsstellen),<br />

insbesondere Einrichtungen zur Beratung von demenziell Erkrankten und<br />

deren Angehörige<br />

• häusliche Hilfs- und Pflegedienste<br />

• Selbsthilfegruppen, Demenz-Servicestellen<br />

• Wohlfahrtsverbände<br />

• Behörden, Kranken- und Pflegekassen<br />

• Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften oder<br />

Wohnungsbaugenossenschaften<br />

• Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ergotherapeuten,<br />

Krankengymnasten, Sanitätshäuser,<br />

• Architekten, Handwerker, Investoren<br />

3.5 Aufgabenbereich: Wissenstransfer zwischen dem Landeszentrum für<br />

Pflegeberatung und der Landesinitiative Demenz sowie Forschung und<br />

Wissenschaft<br />

Ziele<br />

• Systematische Aufbereitung der aus der Beratungsarbeit gewonnenen<br />

Erkenntnisse mit dem Landeszentrum für Pflegeberatung und der<br />

Landesinitiative Demenz sowie der Forschung und der Wissenschaft<br />

• Implementierung eines strukturierten Dialogs zwischen Sozialgerontologen,<br />

Medizinern und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der<br />

Wohnberatungsagenturen<br />

Zielgruppen<br />

• Landeszentrum für Pflegeberatung, Landesinitiative Demenz-Service<br />

• Gerontologen, Mediziner, Pflegewissenschaftler<br />

• Fachöffentlichkeit<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


10<br />

Wohnberatungsagentur<br />

• Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung<br />

4. Basiswissen zur Durchführung von Wohnberatung<br />

Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, muss eine Wohnberatungsagentur<br />

ein spezifisches Spektrum an Basiswissen und Arbeitskompetenzen zur Verfügung<br />

haben. Dieses verteilt sich auf zwei Bereiche:<br />

Allgemeine sozialarbeiterische Kompetenzen<br />

• Care und Case Management<br />

• Beratungskompetenz<br />

• Organisationskompetenz<br />

• rechtliches Wissen, insbesondere SGB II, SGB XII, SGB V und SGB XI,<br />

• Kenntnisse für die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit<br />

• Kenntnisse über die verschiedenen Krankheitsbilder der Demenz<br />

• Kenntnisse über Hilfe-/Pflegebedürftigkeit und Behinderungen<br />

• Kenntnisse über das Unfallgeschehen in der Wohnung<br />

• Wissen über Lebensweisen älterer oder behinderter Menschen<br />

• Wissen über verschiedenste Aspekte des Älterwerdens<br />

• Kenntnisse über die kommunalen Versorgungsangebote<br />

Spezifische Kenntnisse zur Wohnungsanpassung<br />

• Hilfsmitteleinsatz<br />

• Ausstattungsveränderungen<br />

• baulich-technische Umgestaltungen<br />

• Finanzierungsmöglichkeiten für die Durchführung von<br />

Anpassungsmaßnahmen<br />

• Farbgestaltung und Orientierungshilfen für Menschen mit Demenz<br />

• Technische Hilfen – spezielle technische Sicherheitshilfen für Menschen mit<br />

Demenz<br />

5. Personalausstattung der Wohnberatungsagentur<br />

Aufgrund der skizzierten Aufgaben von Wohnberatungsagenturen, der Arbeitsinhalte<br />

sowie der erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse für die Durchführung der<br />

Beratungsarbeit ergeben sich die folgenden Anforderungen für die quantitative und<br />

qualitative Personalausstattung der Wohnberatungsagentur:<br />

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Bereitstellung eines ausreichenden<br />

Arbeitsvolumens ist eine Wohnberatungsagentur mit 1,5 hauptamtlichen Stellen<br />

auszustatten. Angestrebt ist mittelfristig eine Ausstattung mit 2 vollen Stellen. In einer<br />

Wohnberatungsagentur sollten soziale wie bautechnische Qualifikationen vorhanden<br />

sein.<br />

Wenn in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. in ländlichen Regionen oder<br />

bei einer Koppelung mit anderen Beratungsleistungen, eine Wohnberatungsagentur<br />

nur mit einem Mitarbeiter besetzt werden kann, so sollte dieser Mitarbeiter eine<br />

Qualifikation aus dem sozialen Bereich vorweisen.<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


Wohnberatungsagentur<br />

In der Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gütersloh e.V.<br />

steht eine hauptamtliche Kraft (1,0) zur Verfügung. Der Diplom Sozialarbeiter wird<br />

durch das Team der Verwaltung und auf Grundlage eines Kooperationsvertrages<br />

bautechnisch bei Bedarf durch Mitarbeiter des Wohnungsamtes des Kreises<br />

Gütersloh unterstützt.<br />

Ziel dieser Kooperation ist die Sicherstellung der fachlichen Kompetenz bei Anfragen<br />

im Einzelfall, bei denen es z. B. um Veränderungen des Baukörpers,<br />

Funktionsveränderungen von Räumlichkeiten, statischen Fragen, etc. geht. Die<br />

Mitarbeiter des Kreises Gütersloh können im Einzelfall kurzfristig direkt<br />

angesprochen und zur Beratung vor Ort hinzugezogen werden. Durch diese<br />

Zusammenarbeit ist die eigene Fachkompetenz der Wohnberatungsstelle<br />

gewährleistet.<br />

6. Einsatz von Ehrenamtlichen in der Wohnberatungsagentur<br />

Ehrenamtliche Mitarbeiter können die hauptamtlichen Kräfte einer<br />

Wohnberatungsagentur ergänzen, aber nicht ersetzen.<br />

Ehrenamtliche können in der Wohnberatungsagentur begleitend, unterstützend und<br />

ausführend tätig sein. Sie können spezifische Bereiche in der Arbeit mit einzelnen<br />

Ratsuchenden und in der Maßnahmendurchführung übernehmen. Aufgrund der<br />

fachlichen Anforderungen, der Verantwortlichkeiten, etc. müssen<br />

Erstberatungsgespräche, Begutachtungen der Wohnsituation, Kontrolle der<br />

Maßnahmendurchführung, Vermittlungs- und Kooperationstätigkeiten etc. im<br />

Zuständigkeitsbereich der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter bleiben.<br />

Der Einsatz der Ehrenamtlichen muss von den hauptamtlich Beschäftigten<br />

koordiniert werden. Sie müssen von den hauptamtlich Beschäftigten auf ihren<br />

Einsatz vorbereitet werden. Des Weiteren muss durch die hauptamtlich Beschäftigten<br />

für ihre Qualifizierung gesorgt werden. Die Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die<br />

Wohnberatungsagentur ergibt für die hauptamtlich Beschäftigten demnach einen<br />

zusätzlichen Tätigkeitsbereich. Der Einsatz ehrenamtlicher Helfer ohne gleichzeitige<br />

Beschäftigung von mindestens 1,5 hauptamtlichen Kräften (besser zwei vollen<br />

hauptamtlichen Kräften) ist daher weder sinnvoll noch möglich. Eine<br />

Wohnberatungsagentur unter Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter bietet sich daher vor allem für größere Einzugsgebiete an.<br />

Die ehrenamtliche Mitarbeit in der Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt,<br />

Kreisverband Gütersloh e. V. bezieht sich dabei in erster Linie auf das AWOthek<br />

Projekt „Die AWO-Wichtel“. Dieses kreisweite Projekt mit dezentralen<br />

Ansprechpartnern in den Kommunen vor Ort bietet kleine handwerkliche Hilfen für<br />

Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die Anfragen werden von den<br />

Kooperationspartnern vor Ort und der Wohnberatungsagentur koordiniert. Bei der<br />

Begleitung und Qualifizierung der Ehrenamtlichen wird der Mitarbeiter der<br />

Wohnberatungsagentur unterstützt durch die Fachberatung für offene Senioren- und<br />

Ehrenamtsarbeit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e. V.<br />

7. Qualifizierung von Wohnberaterinnen und Wohnberatern<br />

11<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


Wohnberatungsagentur<br />

Da von den Wohnberaterinnen und Wohnberatern nicht alle Kompetenzen von<br />

Beginn an bereitgestellt werden können und ein fortlaufender weiterführender<br />

Qualifizierungsbedarf besteht, ist es für Wohnberater notwendig regelmäßig<br />

geeignete Qualifizierungsveranstaltungen zu besuchen.<br />

8. Arbeitsvoraussetzungen von Wohnberatungsagenturen<br />

Die Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gütersloh e. V. ist<br />

materiell und organisatorisch so ausgerüstet, dass ein selbständiges und<br />

hindernisfreies Arbeiten möglich ist:<br />

12<br />

• Es ist ein eigenes Beratungsbüro incl. der notwendigen Büroausstattung<br />

vorhanden<br />

• Der Zugang ist barrierefrei<br />

• Ein Fahrzeug für die Erledigung der Hausbesuche steht zur Verfügung<br />

• Finanzielle Mittel für eine ausreichende örtliche Öffentlichkeitsarbeit sind<br />

vorhanden<br />

• Örtliche Öffentlichkeitsarbeit ist eine obligatorische Aufgabe<br />

• Es ist der Beratungsstelle möglich, die örtliche Öffentlichkeitsarbeit in eigener<br />

Regie zu planen und durchzuführen<br />

• Hausbesuche sind eine obligatorische Aufgabe<br />

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an<br />

Qualifizierungsveranstaltungen, Tagungen und Messen sowie der<br />

Erfahrungsaustausch zwischen Wohnberatungsagenturen möglich<br />

• Die Zusammenarbeit mit der Landesinitiative Demenz-Service und dem<br />

Landespflegezentrum für Pflegeberatung, die Evaluation der Arbeit und die<br />

Beteiligung an Veranstaltungen der wissenschaftlichen Begleitung ist<br />

obligatorisch<br />

9. Träger der Wohnberatungsagentur<br />

Träger der Wohnberatungsagentur ist die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gütersloh<br />

e.V.<br />

10. Dokumentation der Wohnberatungsagentur<br />

Die Dokumentation der eigenen Arbeit ist für Qualität, Erfolg und Präsentation der<br />

Wohnberatungsagentur unerlässlich. Die Wohnberatungsagentur dokumentiert ihre<br />

Arbeit auf Grundlage des im Rahmen des Förderprogrammes Wohnberatung des<br />

Landes NRW entwickelten Begleitbogens zur Berichterstattung. Ein Sachbericht fasst<br />

die Ergebnisse zusammen.<br />

11. Qualitätssicherung<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


Wohnberatungsagentur<br />

Die Wohnberatungsagentur arbeitet auf Grundlage der im Rahmen des<br />

Modellprojektes Wohnberatung des Landes NRW entwickelten und in die Arbeit<br />

implementierten Qualitätsrahmenstandards.<br />

13<br />

Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.


Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation<br />

für und mit ältere(n) Menschen im Kreis Gütersloh<br />

Begleitbogen zur Berichterstattung über die Wohnberatung nach § 11 für das Jahr _______<br />

I. Kennzeichnung der Einrichtung<br />

Bezeichnung der Einrichtung Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen im Kreis<br />

Gütersloh, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz<br />

Straße, Hausnummer Böhmerstr. 13<br />

Postleitzahl, Ort 33330 Gütersloh<br />

Telefon<br />

Fax<br />

e-mail<br />

AnsprechpartnerIn Ulrike Boden<br />

05241 / 9035-17 Fax :05241 / 9035-20<br />

wohnberatung@awo-guetersloh.de<br />

Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e. V.<br />

Straße, Hausnummer Böhmerstr. 13<br />

Postleitzahl, Ort 33330 Gütersloh<br />

Telefon<br />

Fax<br />

e-mail<br />

II. Personal in der Beratungsstelle<br />

05241 / 9035-0 Fax: 05241 / 9035-20<br />

gs@awo-guetersloh.de<br />

Eingesetztes Personal / Qualifikation Anzahl Wöchentliche Arbeitszeit<br />

insgesamt<br />

.................................................................... ...................... ........................................<br />

.................................................................... ...................... ........................................<br />

.................................................................... ...................... ........................................<br />

Seite 1 von 6 1<br />

Anlage 4


III. Betroffene<br />

Bei den Betroffenen handelte es sich um<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Personen mit Behinderungen ...................................................<br />

darunter: mit einem GdB ≥ 50% .................................<br />

darunter: Kinder und Jugendliche ............................................<br />

Pflegebedürftige Personen .......................................................<br />

darunter: Pflegestufe I.................................................................<br />

Pflegestufe II................................................................<br />

Pflegestufe III...............................................................<br />

Pflegestufe III Härtefall.................................................<br />

darunter: Kinder und Jugendliche...............................................<br />

Personen mit Einschränkungen in der Alltagskompetenz<br />

(§45a SGB XI neue Fassung ab 1.1.02).....................................<br />

darunter: Kinder und Jugendliche ..............................................<br />

Sonstige Personen , und zwar: nicht Pflegebedürftige<br />

sonstige Institutionen<br />

.................................................<br />

Anzahl<br />

Weitere Merkmale der Betroffenen Anzahl<br />

Geschlecht<br />

Männer.......................................................................................<br />

Frauen........................................................................................<br />

Alter<br />

bis 10 Jahre.................................................................................<br />

11 – 20 Jahre..............................................................................<br />

21 – 40 Jahre..............................................................................<br />

41 – 64 Jahre..............................................................................<br />

65 – 70 Jahre..............................................................................<br />

71 – 74 Jahre..............................................................................<br />

75 – 80 Jahre..............................................................................<br />

81 Jahre und älter.......................................................................<br />

Haushaltsform<br />

alleinlebend.................................................................................<br />

mit Partner/in lebend...................................................................<br />

mit anderen Familienangehörigen lebend...................................<br />

Sonstige: Institutionen, Wohngemeinschaft, etc.<br />

Seite 2 von 6 2


Ursachen / Gründe für die Beratung<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Körperliche Einschränkung / Behinderung des Betroffenen.........................<br />

Geistige Einschränkung / Behinderung des Betroffenen..............................<br />

Unfallvorbeugung..........................................................................................<br />

Schwierigkeiten mit der Pflegesituation........................................................<br />

Hilfestellung zu konkreten Anpassungswünschen........................................<br />

Sonstige Gründe, und zwar: Wohnungssuche barrierefrei<br />

allgemeine Beratung<br />

Neubau / Anbau mit Finanzierungsmöglichkeiten<br />

Anzahl<br />

Zugang der Betroffenen zur Wohnberatungsstelle Anzahl<br />

Hinweis/Empfehlung der verantwortlichen Pflegekasse...............................<br />

Hinweis/ Empfehlung der Pflegeberatungsstelle nach § 4 PfGNW...............<br />

Hinweis/Empfehlung des Sozialamtes..........................................................<br />

Hinweis/Empfehlung einer Selbsthilfegruppe................................................<br />

Hinweis/Empfehlung eines Pflegedienstes...................................................<br />

Hinweis/Empfehlung Krankenhaussozialdienst............................................<br />

Hinweis/Empfehlung durch (ehemalige) Kunden..........................................<br />

Durch Sonstige, und zwar: MDK<br />

Kommunale Verwaltungen<br />

Öffentlichkeitsarbeit / Presse<br />

Handwerker<br />

Team Ehrenamtliche<br />

frühere Kontakte<br />

andere Wohnberatungsstellen<br />

Sonstige (VZ, SKMF, Frühförderung)<br />

IV. Verlauf der Beratung und Ergebnisse<br />

Beratungen / Abbrüche Anzahl der Fälle<br />

Erstkontakte im Berichtszeitraum<br />

Wohnberatungen im Berichtszeitraum begonnen und abgeschlossen<br />

insgesamt.....................................................................................................<br />

darunter: Erstberatungen vor Ort................................................................<br />

Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement .........................<br />

Wohnberatungen im Vorjahr begonnen und im Berichtsjahr<br />

abgeschlossen insgesamt............................................................................<br />

darunter: Erstberatungen vor Ort................................................................<br />

Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement............................<br />

Wohnberatungen im Berichtsjahr begonnen und im Berichtsjahr noch<br />

nicht abgeschlossen insgesamt...................................................................<br />

darunter: Erstberatungen vor Ort.................................................................<br />

Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement..............................<br />

Seite 3 von 6 3


Wohnberatungen im Berichtsjahr insgesamt...............................................<br />

darunter: Erstberatungen vor Ort................................................................<br />

Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement............................<br />

Abbrüche von Wohnberatungen im Berichtszeitraum insgesamt...............<br />

darunter: Erstberatungen vor Ort...............................................................<br />

Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement..............................<br />

Gründe für den Abbruch der Wohnberatung<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Ratsuchender akzeptiert das vorgeschlagene Konzept nicht.......................<br />

Ratsuchender fühlt sich von der Gesamtmaßnahme überfordert.................<br />

Ratsuchender hat keine Finanzierungsmöglichkeiten...................................<br />

Ratsuchender verstirbt..................................................................................<br />

Angehörige verweigern die Umsetzung der Anpassungsmaßnahme...........<br />

Vermieter verweigert Einwilligung.................................................................<br />

Pflegekassen lehnen Maßnahme ab(2. Maß. / keine Pflegeerleichterung)<br />

Wohnungsanpassung wird ohne Wohnberatungsstelle umgesetzt..............<br />

Sonstige Gründe (keine Maßnahme im Sinne § 40.4<br />

Ergebnisse abgeschlossener Wohnungsanpassung / zurückgestellte<br />

Anpassungsmaßnahmen<br />

1. Ergebnisse abgeschlossener Wohnungsanpassung<br />

Abgeschlossene Anpassungsmaßnahmen im Anschluss an<br />

Wohnberatung<br />

darunter: durchgeführte bauliche Anpassungsmaßnahmen<br />

Durchgeführter Umzug (z.B. in barrierefreies Wohnen) im Anschluss an<br />

Wohnberatung<br />

2. Zurückgestellte Anpassungsmaßnahmen<br />

Zurückgestellte Anpassungsmaßnahmen<br />

darunter: Zurückgestellte bauliche Anpassungsmaßnahmen<br />

Zurückgestellter Umzug<br />

3. Abgeschlossene Anpassungsmaßnahmen, durchgeführte<br />

Umzüge, zurückgestellten Anpassungsmaßnahmen insgesamt<br />

Anzahl der Fälle<br />

Anzahl der Fälle<br />

Seite 4 von 6 4


Einschätzungen zur Wirkung erfolgter Anpassungsmaßnahmen<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

Selbstständigkeit ist verbessert worden bzw. bleibt erhalten<br />

Der Pflegebedarf konnte reduziert werden<br />

Kein Einfluss auf den gegenwärtigen Selbstständigkeitsstatus<br />

Unfallrisiken konnten beseitigt werden<br />

Ein Heimeinzug (vollstationäre Pflege) konnte vermieden werden<br />

Verbleib in der eigenen Wohnung konnte erreicht werden<br />

Eine Überforderung des Pflegepersonals konnte vermieden werden<br />

V. Informationen zu den erbrachten Leistungen<br />

Leistungen im Überblick Anzahl<br />

Erbrachte Wohnberatungen insgesamt<br />

Darunter:<br />

Mit den Pflegekassen abgerechnete Wohnberatungen insgesamt...............<br />

davon: in einer Dauer von bis zu 3 Stunden.............................................<br />

in einer Dauer von bis zu 7 Stunden.............................................<br />

in einer Dauer von über 7 Stunden...............................................<br />

Wohnberatungen nicht pflegedürftiger Menschen insgesamt.......................<br />

davon: in einer Dauer von bis zu 3 Stunden.............................................<br />

in einer Dauer von bis zu 7 Stunden.............................................<br />

in einer Dauer von über 7 Stunden...............................................<br />

Anzahl der Fälle<br />

Leistungen im Einzelnen (Mehrfachnennungen pro Fall möglich) Anzahl / Umfang<br />

Erstkontakte<br />

Hausbesuche zur Prüfung der individuellen Wohnsituation<br />

Erarbeitete Vorschläge zu baulichen Veränderungen oder dem Einsatz<br />

von technischen Hilfsmitteln<br />

Informationsvermittlung zu Finanzierung und flankierenden<br />

sozialpflegerischen Diensten<br />

Beratung zu Angeboten von Handwerkern / Unterstützung bei der<br />

Auswahl von Handwerkern<br />

Unterstützung bei notwendigen Gesprächen mit Vermietern, Behörden,<br />

anderen komplementären Diensten<br />

Unterstützung und Begleitung bei der Beantragung finanzieller Hilfen<br />

Seite 5 von 6 5


Beratung zur Organisation und zum Ablauf der Umbaudurchführung<br />

Nachschau und Plausibilitätsprüfungen der Rechnungen<br />

Unterstützung bei Suche nach einer neuen Wohnung<br />

Organisation des Umzugs<br />

Öffentlichkeitsarbeit ca.<br />

Institutionsberatung / Fachberatung ca.<br />

Kooperation und Vernetzung ca.<br />

Weiterbildung ca.<br />

Kooperationsverträge mit weiteren Institutionen *<br />

Kreis Gütersloh zur Sicherung der bautechnischen Kompetenz.<br />

Ehrenamtliches „AWO – Wichtel“ Team, „kleine Reparaturen für ältere und<br />

behinderte Menschen“ im Kreis Gütersloh.<br />

......................................................................................................................<br />

Ehrenamtliches Wohnberatungsteam.<br />

......................................................................................................................<br />

Ehrenamtlich tätige Architekten<br />

Computerwerkstatt für Senioren, Internetseite u. a. Wohnberatung mit<br />

„Tipp des Monats<br />

² Nicht im Begleitbogen erfasst da gesondertes ehrenamtliches Projekt! Aber<br />

abgeschlossene Anpassungsmaßnahmen!<br />

VI. Aktuelle Fragen<br />

Beratungsfälle<br />

..........................<br />

..........................<br />

..........................<br />

Wie wird die Erreichbarkeit der Zielgruppen (z. B. Pflegebedürftige, Eltern behinderter<br />

Kinder, älter werdende Menschen insgesamt) beurteilt?<br />

.<br />

Haben sich die entwickelten Formen der Öffentlichkeitsarbeit für die Erreichung der<br />

Zielgruppen bewährt?<br />

.<br />

Gütersloh, den __________________<br />

Seite 6 von 6 6


Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit<br />

ältere(n) Menschen im Kreis Gütersloh<br />

Verwendungsnachweis nach § 11 für die Wohnberatung für das Jahr __________<br />

A. Aufwendungen<br />

1. Personalkosten<br />

2. Sachkosten<br />

- Geschäftsbedarf<br />

- Fahrtkosten<br />

- Telefon/Internet<br />

- Miete inkl. Nebenkosten<br />

- Veranstaltungen<br />

B. Erträge<br />

1. Zuschüsse/Eigenmittel<br />

- Pflege-/Krankenkassen<br />

- Land NRW<br />

- Eigenmittel<br />

- Sonstige (bitte benennen)<br />

- Kreis Gütersloh<br />

Anlage 5

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