Vorlage - PfIO
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Der Landrat<br />
öffentliche<br />
Mitteilungsvorlage<br />
Organisationseinheit Datum Drucksachen-Nr.<br />
Abteilung Arbeit und Soziales 22.02.2011<br />
� Beratungsfolge � voraussichtlicher Sitzungstermin<br />
Pflegekonferenz 30.03.2011<br />
Tagesordnungspunkt:<br />
Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit<br />
ältere(n) Menschen im Kreis Gütersloh<br />
Inhalt:<br />
Mit der Rahmenvereinbarung über die Gestaltung und Vernetzung der offenen Seniorenarbeit, der<br />
Pflege- und Wohnberatung sowie der Kommunalen Pflegeplanung zwischen dem Kreis Gütersloh,<br />
den kreisangehörigen Kommunen und der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege vom<br />
27.02.2007 wurden die Offene Seniorenarbeit, die Pflege- und Wohnberatung sowie die Kommunale<br />
Pflegeplanung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und unter Berücksichtigung von<br />
gegenseitigen Wechselwirkungen neu ausgerichtet und eng miteinander verknüpft (DS-Nr. 1918). Die<br />
Geltungsdauer der Rahmenvereinbarung endete am 31.12.2010.<br />
Die auf Grundlage des Berichtes und Verwendungsnachweises für 2009 dargestellten Entwicklungen<br />
wurden von der Bürgermeisterkonferenz am 17.05.2010 und vom Ausschuss für Arbeit und Soziales<br />
in der Sitzung am 18.05.2010 (DS-Nr. 2800) sowie der Pflegekonferenz am 23.06.2010 zustimmend<br />
zur Kenntnis genommen. Insbesondere wurden Wichtigkeit und Notwendigkeit der Steuerung des<br />
Sozialhilfehaushaltes durch eine zielgerichtete Weiterentwicklung und Vernetzung der Offenen Seniorenarbeit,<br />
der Pflege- und Wohnberatung sowie der Kommunalen Pflegeplanung als gemeinsame<br />
Aufgabe des Kreises, der kreisangehörigen Kommunen und der Verbände ausdrücklich betont. Dabei<br />
galt den vom Kreis im Rahmen der Vereinbarung geförderten Aufgabenbereichen „Wohnberatung“<br />
und „Offene Seniorenarbeit“ hinsichtlich der Weiterentwicklung als Potential zur Steuerung des Sozialhilfehaushaltes<br />
besondere Aufmerksamkeit.<br />
In die beigefügte “Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit ältere(n)<br />
Menschen im Kreis Gütersloh“ (Anlage 1) zwischen Kreis, kreisangehörigen Kommunen und den Verbänden<br />
sind die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Umsetzung der „Rahmenvereinbarung über die<br />
Gestaltung und Vernetzung der Offenen Seniorenarbeit, der Pflege- und Wohnberatung und der<br />
Kommunalen Pflegeplanung“ eingeflossen. Dabei wurde insbesondere dem Wunsch der Politik nach<br />
weiterer Optimierung und Transparenz der Offenen Seniorenarbeit Rechnung getragen.<br />
Die Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung wurden mit der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />
abgestimmt. Der Kreisausschuss hat am 15.11.2010 dem Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung<br />
für den Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2013 zugestimmt. Auch die Bürgermeisterkonferenz<br />
hat die Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung in der Sitzung am 17.11.2010 zustimmend zur Kenntnis<br />
genommen. Die neue Rahmenvereinbarung befindet sich z. Zt. im Unterschriftsverfahren.<br />
Die wesentlichen Veränderungen im Rahmen der zukünftigen Wohnberatung und der Offenen Seniorenarbeit<br />
werden nachfolgend dargestellt.<br />
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1. Wohnberatung der AWO – Kreisverband Gütersloh e.V.<br />
a) Bewertung und Handlungsbedarf<br />
Die erfolgreiche Arbeit der Wohnberatungsagentur der AWO – Kreisverband Gütersloh e.V. - konnte<br />
in den letzten Jahren im Sinne der Rahmenvereinbarung fortgesetzt werden. Beispielberechnungen<br />
zeigen, dass davon ausgegangen werden kann, dass sich die Aufwendungen für die Wohnberatung<br />
durch den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit und der daraus resultierenden Vermeidung von Heimpflegekosten<br />
für den Kreis Gütersloh amortisieren (DS-Nr. 2800).<br />
Aufgaben und Ziele der zukünftigen Wohnberatung sowie das Berichtswesen entsprechen im wesentlichen<br />
der bisherigen Vereinbarung (vgl. § 9).<br />
b) Finanzierung<br />
Seit 1997 hat sich der Kreis Gütersloh zusammen mit dem Land NRW und den Pflegekassen im<br />
Rahmen der Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen gem. § 45 c SGB XI mit einem Drittel der<br />
Kosten einer Vollzeitstelle an der Finanzierung der Wohnberatung beteiligt. Über das Drittel hinaus<br />
hat der Kreis Gütersloh die nicht gedeckten Kosten der Wohnberatung – die insbesondere durch eine<br />
eingeschränkte Kostenbeteiligung der Pflegekassen in den Folgejahren entstanden sind - bis zu einem<br />
Betrag von jährlich 10.000,-- € übernommen. Insgesamt erhielt der AWO – Kreisverband Gütersloh<br />
e. V. für die in der Rahmenvereinbarung vom 27.02.2007 beschriebene Aufgabenwahrnehmung<br />
bis 2008 einen Betrag bis zu 30.000,-- € jährlich. Bei der Bemessung des Förderbetrages wurden die<br />
Landesförderung sowie die Kostenbeteiligung der Pflegekassen berücksichtigt.<br />
Aufgrund der Regelungen im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28.05.2008 ist das Land Nordrhein-Westfalen<br />
ab dem 01.06.2009 aus der bis dahin modellhaften Förderung der Wohnberatung mit<br />
dem Hinweis auf die zuletzt mit Verordnung von 09.12.2008 geänderte Verordnung über niederschwellige<br />
Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) vom 22.07.2003 sowie<br />
eine Vereinbarung des MAGS mit den Pflegekassen ausgestiegen.<br />
Die Pflegekassen haben bis Ende 2010 und darüber hinaus eine generelle Zusicherung abgegeben,<br />
sich mit 50 % der Kosten einer Vollzeitstelle (Bemessungsbetrag: 56.754 € für Personal- und Sachkosten)<br />
an den Kosten der Wohnberatungsagentur zu beteiligen, sofern die Gesamtfinanzierung durch<br />
Übernahme von 50 % der Kosten durch die Kreise und kreisfreien Städte sichergestellt wird. Der ursprünglich<br />
vom Land NRW im Rahmen der gemeinsamen Förderung festgesetzte Bemessungsbetrag<br />
wurde seit Jahren nicht angepasst und entspricht insofern bei weitem nicht dem tatsächlichen Kostenaufwand<br />
für eine Vollzeitstelle.<br />
Der von der AWO - Kreisverband Gütersloh e.V. - vorgelegte Wirtschaftsplan weist für 2011 Gesamtkosten<br />
für die Wohnberatung in Höhe von 78.676,11 € aus (Personalkosten: 63.160,11 €, Sachkosten:<br />
15.516,-- €). Unter Berücksichtigung einer Kostenbeteiligung durch die Pflegekassen in Höhe von<br />
28.377 € und der Übernahme eines Eigenanteils durch die AWO – Kreisverband Gütersloh e. V. – in<br />
Höhe von 6.316,-- € (10 % der Personalkosten) verbleiben ungedeckte Restkosten in Höhe von<br />
43.983,11 €.<br />
Die zukünftige Förderung des Kreises beträgt max. 45.000,-- € jährlich, sofern die Kosten der Wohnberatung<br />
der AWO - Kreisverband Gütersloh e.V. - nicht durch Eigenmittel und/oder Drittmittel (Pflegekassen,<br />
Krankenkassen etc.) refinanziert werden können. Die Förderung des Kreises für den Zeitraum<br />
01.01.2011 – 31.12.2013 entspricht damit in etwa dem bisherigen Förderumfang von max.<br />
43.000 € jährlich.<br />
2. Offene Seniorenarbeit<br />
a) Bewertung und Handlungsbedarf<br />
Unbestritten ist, dass die Aufgaben der Offenen Seniorenarbeit im Sinne der Rahmenvereinbarung<br />
umgesetzt wurden. Die Komplexität der Aufgaben, die Vielzahl der beteiligten haupt- und ehrenamtlichen<br />
Akteure sowie die unterschiedlichen Strukturen und Verbände erfordern zukünftig ein optimiertes<br />
Berichtswesen, um die erforderliche Transparenz des Sachstandes und der Entwicklungen in den<br />
einzelnen kreisangehörigen Kommunen sicher zu stellen.
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Das neue Berichtswesen als wesentlicher Bestandteil der neuen Rahmenvereinbarung zeigt für jede<br />
einzelne kreisangehörige Kommune vor allem auf<br />
• welche Verbände, Untergliederungen und Einrichtungen als Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements<br />
in den einzelnen Kommunen tätig sind und welche strukturellen Veränderungen/Entwicklungen<br />
sich im Berichtszeitraum ergeben haben,<br />
• den Ansprechpartner/die Ansprechpartnerin des Verbandes und der Kommune für die Weiterentwicklung<br />
der örtlichen Angebote und Strukturen für Senioren,<br />
• Art und Intensität der Zusammenarbeit/Vernetzung mit den verbandseigenen Strukturen, verbandsübergreifend<br />
und/oder mit weiteren Akteuren vor Ort (u.a. Kommune, Seniorenvertretungen,<br />
Familienzentren, Pflegeberatungsstellen, Wohnberatungsagentur) sowie auf der Ebene der Fachberatung<br />
der Verbände,<br />
• die Qualität und Quantität der Entwicklungen im Ehrenamt,<br />
• die Entwicklung/Anzahl der Angebote/Projekte für Senioren.<br />
Der neu strukturierte Bericht macht Art und Intensität der Aufgabenerledigung sowie den Sachstand<br />
und die Entwicklungen in jeder einzelnen kreisangehörigen Kommune deutlich. Angesichts der beschriebenen<br />
Komplexität der Aufgaben bietet der Bericht außerdem allen Vereinbarungspartnern eine<br />
Orientierungshilfe bei der zielgerichteten Umsetzung und Weiterentwicklung der neuen Rahmenvereinbarung.<br />
Er dient insofern der Prozesssteuerung und damit gleichzeitig auch der Steuerung des<br />
Sozialhilfehaushaltes.<br />
b) Finanzierung<br />
Für die Förderung der Offenen Seniorenarbeit im Sinne der neuen Rahmenvereinbarung stellt der<br />
Kreis den Verbänden jährlich – wie bisher - einen Betrag von 305.000,-- € zur Verfügung. Auch Aufteilung<br />
und Zweckbindung der Fördermittel entsprechen der bisherigen Vereinbarung (220.000,-- € für<br />
Personal- und Sachkosten für 4 Fachkräfte, 85.000,-- € schwerpunktmäßig für Sach- und Projektkosten<br />
zum Erhalt der Basisstrukturen und für die neu zu entwickelnden Aufgaben).<br />
Zusammenfassung:<br />
• Mit der Rahmenvereinbarung über die Gestaltung und Vernetzung der Offenen Seniorenarbeit,<br />
der Pflege- und Wohnberatung und der Kommunalen Pflegeplanung zwischen dem Kreis, den<br />
kreisangehörigen Kommunen und den Verbänden konnten die Potentiale zur Steuerung des Sozialhilfehaushaltes<br />
weiter ausgebaut werden. Insbesondere konnte nachvollziehbar dargestellt werden,<br />
dass sich die Aufwendungen für die Wohnberatung durch Vermeidung von Heimpflegekosten<br />
für den Kreis Gütersloh amortisieren.<br />
• Ergebnisse und Erkenntnisse aus der bisherigen Rahmenvereinbarung sind in die neu für den<br />
Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2013 zwischen Kreis, kreisangehörigen Kommunen und Verbänden<br />
abzuschließende „Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit ältere(n)<br />
Menschen im Kreis Gütersloh“ eingeflossen.<br />
• Der neu strukturierte Bericht macht Art und Intensität der Aufgabenerledigung sowie den<br />
Sachstand und die Entwicklungen in jeder einzelnen kreisangehörigen Kommune deutlich. Angesichts<br />
der beschriebenen Komplexität der Aufgaben bietet der Bericht außerdem allen Vereinbarungspartnern<br />
eine Orientierungshilfe bei der zielgerichteten Umsetzung und Weiterentwicklung<br />
der neuen Rahmenvereinbarung. Er dient insofern der Prozesssteuerung und damit gleichzeitig<br />
auch der Steuerung des Sozialhilfehaushaltes.<br />
• Die Inhalte der neuen Rahmenvereinbarung wurden mit den Verbänden abgestimmt. Der Kreisausschuss<br />
hat am 15.11.2010 dem Abschluss der neuen Rahmenvereinbarung für den Zeitraum<br />
01.01.2011 – 31.12.2013 zugestimmt. Auch die Bürgermeisterkonferenz hat die Inhalte der neuen<br />
Rahmenvereinbarung in der Sitzung am 17.11.2010 zustimmend zur Kenntnis genommen. Die<br />
neue Rahmenvereinbarung befindet sich z. Zt. im Unterschriftsverfahren.<br />
Gez. Jung<br />
(Kreisdirektor)<br />
Anlagenliste:<br />
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung<br />
über die<br />
Gestaltung der Lebenssituation für und mit ältere(n) Menschen<br />
im Kreis Gütersloh<br />
zwischen<br />
dem Kreis Gütersloh<br />
(nachfolgend „Kreis“ genannt),<br />
den kreisangehörigen Kommunen<br />
(nachfolgend "Kommunen" genannt)<br />
sowie der<br />
Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege<br />
(nachfolgend „Verbände“ genannt)<br />
Präambel<br />
Die demographische Entwicklung stellt den Kreis, die Kommunen und die Verbände vor große Aufgaben.<br />
Bis zum Jahr 2020 wird im Kreis Gütersloh jede/r 10. Bürger/in 75 Jahre und älter sein. Mit der<br />
steigenden Lebenserwartung nimmt auch die Zahl der hilfe- und pflegebedürftigen Menschen immer<br />
weiter zu.<br />
Vor diesem Hintergrund stellen sich Kreis, Kommunen und Verbände im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung<br />
der Herausforderung, eine bedarfsgerechte, ortsnahe, flächendeckende und finanzierbare<br />
Versorgung Älterer, hilfe- und/oder pflegebedürftiger Menschen im Kreis sicherzustellen. Dabei geht<br />
es insbesondere darum, die Lebenssituation für und mit ältere(n) Menschen so zu gestalten, dass<br />
Selbstständigkeit und Selbstbestimmung im Alter so lange wie möglich erhalten bleiben. Hilfe- und<br />
Pflegebedürftigkeit soll so hinausgezögert bzw. vermieden werden. Dem Gedanken der Prävention ist<br />
insofern in besonderer Weise Rechnung zu tragen.<br />
Dem sozialen Ehrenamt/bürgerschaftlichen Engagement kommt in dieser Situation eine besondere<br />
Bedeutung zu, da eine hauptamtliche Durchführung aller notwendigen und wünschenswerten Angebote<br />
finanziell nicht möglich ist. Gemeinsam wollen die an dieser Vereinbarung Beteiligten vorhandene<br />
ehrenamtliche Strukturen sichern, bedarfsgerecht ausbauen und mit hauptamtlichen Aufgabenbereichen<br />
noch enger verzahnen.<br />
In diesem Kontext sollen die Handlungsfelder "Offene Seniorenarbeit", "Pflegeberatung", "Wohnberatung"<br />
und "Kommunale Pflegeplanung" zielgerichtet weiter entwickelt und vernetzt werden, um Synergieeffekte<br />
voll auszuschöpfen; dabei sollen Präventions- und Selbsthilfepotentiale bestmöglich genutzt<br />
werden.<br />
Mit dieser Vereinbarung, in die die Ergebnisse und Erkenntnisse aus der „Rahmenvereinbarung über<br />
die Gestaltung und Vernetzung der offenen Seniorenarbeit, der Pflege- und Wohnberatung sowie der<br />
Kommunalen Pflegeplanung“ eingeflossen sind, sollen die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen<br />
geschaffen, die Aufgaben definiert sowie zielgerichtete Handlungsstrategien langfristig entwickelt werden.<br />
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ANLAGE
Teil I Gemeinsame Eingangsbestimmungen<br />
§ 1 Partner<br />
(1) Der Kreis ist verantwortlicher Aufgabenträger nach den Bestimmungen des PfG NW und nach<br />
§ 71 SGB XII.<br />
(2) Die Kommunen sind verantwortliche Aufgabenträger i. R. der allgemeinen Daseinsvorsorge.<br />
(3) Die Verbände übernehmen auf Grund ihres Selbstverständnisses Aufgaben im Rahmen dieser<br />
Vereinbarung. Sie wirken darauf hin, dass ihre Untergliederungen, deren Einrichtungen<br />
und ehrenamtliche Gruppierungen an der Umsetzung dieser Vereinbarung mitarbeiten.<br />
(4) Alle Partner verpflichten sich zu einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit bei<br />
der Umsetzung dieser Rahmenvereinbarung.<br />
§ 2 Ziele<br />
(1) Ziel dieser Vereinbarung ist die dauerhafte Sicherstellung einer bedarfsgerechten, ortsnahen,<br />
flächendeckenden und finanzierbaren Versorgung Älterer, hilfe- und pflegebedürftiger Menschen<br />
im Kreis. Dies bedeutet, Angebote und Versorgungsstrukturen auszubauen, die eine<br />
selbständige Lebensführung ermöglichen, um so die Grundsätze der Prävention und "ambulant<br />
vor stationär" zu stärken.<br />
(2) Angesichts der finanzwirtschaftlichen Entwicklung sind die Aufgaben nach § 71 SGB XII sowie<br />
die gesetzlichen Pflichtaufgaben des Kreises nach §§ 4, 6 und 14 PfG NW, die gegenseitige<br />
Wechselwirkungen entfalten, effektiv zu organisieren; dabei ist auf eine effiziente Umsetzung<br />
hinzuwirken.<br />
(3) Um weitere Synergieeffekte zu schaffen, ist es erforderlich, die Aufgabenbereiche "Offene<br />
Seniorenarbeit" nach § 71 SGB XII, "Pflegeberatung" nach § 4 PfG NW, "Wohnberatung" nach<br />
§ 14 PfG NW und "Kommunale Pflegeplanung" nach § 6 PfG NW eng miteinander zu vernetzen.<br />
Zielgruppen dieser Vereinbarung sind<br />
§ 3 Zielgruppen<br />
a) insbesondere Ältere und/oder hilfe- und pflegebedürftige Menschen im Kreis,<br />
b) aktive Menschen im Kreis ohne Altersbeschränkung, die sich ehrenamtlich/<br />
bürgerschaftlich – auch generationsübergreifend – engagieren wollen.<br />
Teil II Offene Seniorenarbeit<br />
§ 4 Begriffserläuterungen<br />
(1) Offene Seniorenarbeit im Sinne dieser Vereinbarung<br />
- ist ein eigenständiges Angebot, das die professionelle gesundheitliche und pflegerische<br />
Versorgung älterer Menschen nicht ersetzen, sondern bedarfsgerecht ergänzen kann,<br />
- ist vorrangig auf Prävention, Erhalt der Selbständigkeit, Selbstbestimmung im Alter und<br />
selbständige Lebensführung ausgerichtet,<br />
- bezieht sich insbesondere auf die in § 5 genannten Aufgabenbereiche,<br />
- bezieht sich ausschließlich auf offene Angebote nach Absatz 2.<br />
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(2) Offene Angebote im Sinne dieser Vereinbarung sind Angebote<br />
- die ehrenamtlich oder mit vorrangig ehrenamtlicher Beteiligung durchgeführt werden,<br />
- die für ältere Menschen - ggf. gegen Kostenbeteiligung - zugänglich sind.<br />
(3) Generationsübergreifende Angebote im Sinne dieser Vereinbarung sind offene Angebote, an<br />
denen mindestens 2 Generationen beteiligt sind.<br />
§ 5 Aufgaben<br />
(1) Aufgabenbereiche offener Seniorenarbeit sind neben der Hilfe zur Selbsthilfe insbesondere<br />
- Alltagsbewältigung/Lebenssinn,<br />
- Bildung und Kultur,<br />
- Fahrdienste,<br />
- generationsübergreifende Angebote,<br />
- Gesundheitsvorsorge/Sport,<br />
- spezielle Angebote zur Unterstützung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit (u.a. Besuchs-<br />
und Begleitdienste, Handwerkerdienste),<br />
- interkulturelle Angebote,<br />
- soziale Kontakte/Kommunikation,<br />
Diese Angebote werden in erster Linie von den Untergliederungen der Verbände vorwiegend<br />
ehrenamtlich durchgeführt.<br />
(2) Priorisierte Aufgabenfelder sind<br />
- Erhalt und Ausbau der Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements,<br />
- generationsübergreifende Angebote,<br />
- spezielle Angebote zur Unterstützung des Verbleibs in der eigenen Häuslichkeit.<br />
(3) Ehrenamtlichen bietet sich entsprechend ihrer Neigungen/Interessen eine Fülle von Betätigungsfeldern<br />
im Bereich der offenen Seniorenarbeit. Hierfür benötigen sie professionelle Unterstützung<br />
und Begleitung durch Information und Beratung sowie Schulungen und Fortbildungen.<br />
(4) Für die Aufgabenerledigung sind bei den Verbänden geeignete Fachkräfte insbesondere als<br />
Fachberatung für Senioren- und Ehrenamtsarbeit tätig.<br />
Zu den Aufgaben der Fachberatung für Senioren- und Ehrenamtsarbeit gehören im Wesentlichen:<br />
- Auf-/Ausbau der Kooperationsbeziehungen verbandsintern, verbandsübergreifend und mit<br />
weiteren ehren- und hauptamtlichen Akteuren in der Seniorenarbeit und Pflege, insbesondere<br />
mit den örtlichen Seniorenvertretungen, Familienzentren, den Pflegeberatungsstellen<br />
und der Wohnberatungsagentur,<br />
- fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Kommunen bei der Weiterentwicklung<br />
der örtlichen Strukturen und Angebote für Senioren (z.B. i. R. von Ehrenamtsbörsen,<br />
Quartierskonzepten),<br />
- fachliche Beratung, Begleitung und Unterstützung der Seniorenvertretungen, der Familienzentren<br />
und Migrationsdienste im Kreis,<br />
- Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen,<br />
- Auf-/Ausbau und Vernetzung von offenen Angeboten,<br />
- Weiterentwicklung der internetgestützten Datenbank „Sinfodie“ und Sicherstellung der Datenaktualität,<br />
- Öffentlichkeitsarbeit,<br />
- Konzeptentwicklung,<br />
- Qualitätssicherung,<br />
- Dokumentation/Berichtswesen.<br />
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(5) Schulungs- und Fortbildungsprogramme für Ehrenamtliche sollen verbandsübergreifend abgestimmt<br />
und - soweit möglich - ortsnah durchgeführt werden.<br />
§ 6 Datenbank „Sinfodie“ (Senioreninformationsdienst)<br />
(1) Die verbandsübergreifend entwickelte Datenbank „Sinfodie“ steht auch weiterhin als Informationsdienst<br />
für Senioren im Internet zur Verfügung. Die Datenbank bietet im wesentlichen einen<br />
Überblick über das vielfältige Angebot für Senioren im Kreis Gütersloh, über Betätigungsfelder<br />
ehrenamtlichen Engagements und informiert über Fortbildungsangebote für Ehrenamtliche<br />
und an ehrenamtlichem Engagement Interessierte. Suchabfragen nach Angeboten für<br />
Senioren sind unter „Themensuche“, „Stichwortsuche“ und „Ortsuche“ möglich.<br />
(2) Die Datenbank „Sinfodie“ ist mit dem Pflegeinformationssystem Online (<strong>PfIO</strong>), der Bürgerinformation-<br />
und Selbsthilfekontaktstelle (BIGS) und den Seniorenvertretungen im Kreis Gütersloh<br />
vernetzt.<br />
(3) Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt. Eine umfassende Überprüfung der<br />
Datenaktualität erfolgt mindestens einmal im Kalenderjahr.<br />
§ 7 Finanzierung<br />
Für die Aufgabenerledigung der Offenen Seniorenarbeit im Sinne dieser Vereinbarung stellt der Kreis<br />
den Trägern jährlich einen Betrag von 305.000,-- € zur Verfügung. Davon werden Personal- und<br />
Sachkosten in Höhe von 220.000,-- € für bis zu 4 Fachkräfte finanziert; 85.000,-- € sind schwerpunktmäßig<br />
für Sach- und Projektkosten zum Erhalt der Basisstrukturen und für die neu zu entwickelnden<br />
Aufgaben bestimmt. Die Förderbeträge sind bestimmungsgemäß zu verwenden und sind insofern<br />
weder einseitig noch gegenseitig deckungsfähig. Die Zahlung des Kreises an die Verbände erfolgt<br />
anteilig jeweils zur Quartalsmitte:<br />
Jahresbetrag:<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Kreisverband Gütersloh e. V. 76.250,-- €<br />
Caritasverband<br />
für den Kreis Gütersloh e.V 76.250,-- €<br />
Deutsches Rotes Kreuz<br />
Kreisverband Gütersloh e.V. 76.250,-- €<br />
Diakonie Gütersloh e.V. 76.250,-- €<br />
§ 8 Dokumentation/Berichtswesen/Verwendungsnachweis<br />
(1) Die Verbände legen dem Kreis jährlich, jeweils zum 31.03. des Folgejahres, einen Bericht<br />
nach beigefügtem Muster über die Entwicklung der Offenen Seniorenarbeit und des Ehrenamtes<br />
vor (Anlage 1).<br />
(2) Zusammen mit dem Bericht nach Absatz 1 legen die Verbände dem Kreis einen Nachweis<br />
über die Verwendung der Mittel nach § 7, Satz 2, vor (Anlage 2). Gleichzeitig werden die Anteile<br />
an nicht verbandsübergreifenden/fremd-/kofinanzierten Projekten aufgezeigt (z.B.<br />
"EULE", "ELLA", "Aktion Atempause").<br />
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Teil III Wohnberatung<br />
§ 9 Begriffserläuterung/Aufgaben<br />
(1) Wohnberatung im Sinne dieser Vereinbarung umfasst im Wesentlichen<br />
a) die individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen barrierefreien Wohnens und der<br />
Wohnungsanpassung, insbesondere Beratung über Fragen des Wohnens von Menschen mit<br />
eingeschränkter Alltagskompetenz und ihren Angehörigen,<br />
b) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für demenzielle Erkrankungen,<br />
c) Fach- und Institutsberatung,<br />
d) Wissenstransfer zwischen sozialen Dienstleistern, Selbsthilfegruppen sowie Forschung und<br />
Wissenschaft,<br />
e) Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit (z.B. in Bezug auf die örtlichen Seniorenvertretungen, Informationsdienste<br />
für Senioren, Familienzentren, Pflegeberatungsstellen, Pflegekassen).<br />
(2) Die Aufgaben werden durch eine hauptamtliche pädagogische Fachkraft des AWO-<br />
Kreisverbandes Gütersloh e.V. mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden erbracht; die Wohnberatung<br />
wird unterstützt durch ehrenamtliche Mitarbeiter - insbesondere im Rahmen des Handwerkerdienstes.<br />
(3) Näheres zur Gestaltung der Wohnberatung regelt die Konzeption der Wohnberatungsagentur, die<br />
auf Grundlage des Ziele- und Aufgabenkataloges des ausgelaufenen Modellprojektes Wohnberatung<br />
des Landes Nordrhein-Westfalen fortgeschrieben wurde (Anlage 3).<br />
§ 10 Finanzierung<br />
Sofern die Kosten der Wohnberatung des AWO-Kreisverbandes Gütersloh e.V. nicht durch Eigenmittel<br />
und/oder Drittmittel (Pflegekassen, Krankenkassen etc.) refinanziert werden können, beträgt die<br />
Förderung des Kreises max. 45.000 € jährlich. Abschlagszahlungen an den AWO-Kreisverband Gütersloh<br />
e. V. in Höhe von 11.250,-- € erfolgen 1/4-jährlich jeweils zum 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11.<br />
des Jahres.<br />
§ 11 Dokumentation/Bericht/Verwendungsnachweis<br />
Der AWO-Kreisverband Gütersloh e. V. legt dem Kreis jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres einen<br />
Bericht über die Wohnberatung zusammen mit einem Nachweis über die Verwendung der Mittel nach<br />
§ 10 – ggf. in Abstimmung mit dem Bericht und dem Verwendungsnachweis für die Pflegekassen -<br />
zur Abrechnung vor (Anlagen 4 und 5).<br />
Teil IV Pflegeberatung<br />
§ 12 Begriffserläuterung<br />
Pflegeberatung im Sinne dieser Vereinbarung entspricht den Vorgaben und Zielsetzungen des § 4<br />
PfG NW. Sie ist trägerunabhängig unter Berücksichtigung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"<br />
durchzuführen und umfasst im Wesentlichen<br />
a) die Information von Ratsuchenden - auch im Vorfeld von Pflege - über das gesamte Hilfe-<br />
und Unterstützungsangebot im Kreis,<br />
b) die Unterstützung von Ratsuchenden bei der Auswahl eines bedarfsgerechten Hilfe- und Pflegearrangements,<br />
c) Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten von Hilfe- und Pflegeangeboten sowie Unterstützung<br />
bei der Antragstellung,<br />
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d) Vermittlungs-/Lotsendienste im Hinblick auf spezielle - auch ehrenamtliche - Hilfe- und Unterstützungsangebote<br />
(z.B. Informationsdienste für Senioren, Wohnberatung, "BIGS", Gerontopsychiatrisches<br />
Zentrum, Krankenhaussozialdienste, Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen,<br />
Ämter),<br />
e) Case-Management in komplexen Einzelfällen,<br />
f) Auf-/Ausbau von Kooperationsbeziehungen zu ehrenamtlichen und hauptamtlichen Akteuren<br />
in der Seniorenarbeit - insbesondere Seniorenvertretungen, Informationsdienste für Senioren,<br />
Familienzentren - und Pflege (Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, pflegeergänzende Dienste,<br />
Wohnberatungsagentur),<br />
g) Öffentlichkeitsarbeit.<br />
Teil V Kommunale Pflegeplanung<br />
§ 13 Begriffserläuterung<br />
Kommunale Pflegeplanung im Sinne dieser Vereinbarung entspricht den Vorgaben und Zielsetzungen<br />
des § 6 PfG NW und dient<br />
a) der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen,<br />
b) der Überprüfung, ob über den Pflegemarkt ein qualitativ und quantitativ ausreichendes sowie<br />
wirtschaftliches Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zur Verfügung<br />
gestellt wird und gemäß § 11 Abs. 2 SGB XI die Vielfalt der Träger von Pflegeeinrichtungen<br />
gewahrt und deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängigkeit beachtet werden,<br />
c) der Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen vom Kreis zur Sicherung und Weiterentwicklung<br />
des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen und der Förderung der Beteiligung<br />
von bürgerschaftlichem Engagement im Zusammenhang von Pflege und Betreuung zur Sicherung<br />
der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger.<br />
Darüber hinaus soll die kommunale Pflegeplanung Angebote der komplementären Hilfen, neue Wohn-<br />
und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen aufzeigen und bei der Weiterentwicklung<br />
der örtlichen Infrastruktur einbeziehen.<br />
Teil VI Gemeinsame Schlussbestimmungen<br />
§ 14 Pflichten der Partner/Strukturen der Zusammenarbeit<br />
(1) Die Partner arbeiten bei der zielgerichteten Umsetzung dieser Vereinbarung im Interesse wirtschaftlicher<br />
Leistungserbringung - auch mit Dritten vor Ort - eng und vertrauensvoll zusammen.<br />
(2) Die Verbände stellen im Einvernehmen mit den Kommunen die zielgerichtete Einbindung aller<br />
Akteure aus der Seniorenarbeit und Pflege sowie ressortübergreifend durch z.B. Arbeitskreise/Runde<br />
Tische auf der Ortsebene sicher.<br />
(3) Die Partner benennen jeweils eine Ansprechpartnerin/einen Ansprechpartner für die Aufgabenerledigung<br />
im Rahmen dieser Vereinbarung.<br />
(4) Aufgrund der besonderen Wechselwirkungen der beschriebenen Handlungsfelder und des<br />
daraus resultierenden Abstimmungsbedarfes stellen die Partner gegenseitig die Transparenz<br />
des Prozessverlaufs über die gesamte Laufzeit der Vereinbarung sicher. Gegenseitige<br />
Sachstandsinformationen erfolgen unbürokratisch und zeitnah; bei Bedarf werden Arbeitstreffen<br />
zeitnah vereinbart.<br />
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§ 15 Laufzeit<br />
Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31.12.2014. Über die Verlängerung und ggf. Modifizierung<br />
dieser Vereinbarung entscheiden die Gremien des Kreises im 3.Quartal 2014.<br />
Gütersloh, den 17.11.2010<br />
Anlagen<br />
1. Muster Jahresbericht Offene Seniorenarbeit nach § 8 (1)<br />
2. Muster Verwendungsnachweis Offene Seniorenarbeit nach § 8 (2)<br />
3. Konzeption der Wohnberatung nach § 9 (3)<br />
4. Muster Jahresbericht Wohnberatung nach § 11<br />
5. Muster Verwendungsnachweis Wohnberatung nach § 11<br />
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Für den Kreis Gütersloh:<br />
Für die Stadt Borgholzhausen:<br />
Für die Stadt Gütersloh:<br />
Für die Stadt Halle (Westf.):<br />
Für die Stadt Harsewinkel:<br />
Für die Gemeinde Herzebrock-Clarholz:<br />
Für die Gemeinde Langenberg:<br />
Für den AWO-Kreisverband Gütersloh e.V.:<br />
Für den Caritasverband für den Kreis Gütersloh<br />
e.V.:<br />
Für den Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf<br />
e.V.:<br />
Seite 8 von 8<br />
Für die Stadt Rheda-Wiedenbrück:<br />
Für die Stadt Rietberg:<br />
Für die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock<br />
Für die Gemeinde Steinhagen:<br />
Für die Gemeinde Verl:<br />
Für die Stadt Versmold:<br />
Für die Stadt Werther (Westf.):<br />
Für den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband-Kreisgruppe<br />
Gütersloh<br />
Für die Diakonie Gütersloh e.V.:<br />
Für die Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V.:<br />
Für den DRK-Kreisverband Gütersloh e.V.:
Offene Seniorenarbeit<br />
Bericht der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege (nachfolgende „Verbände“)<br />
nach § 8 der „Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit älterer(n) Menschen im Kreis Gütersloh“<br />
Berichtsjahr:<br />
1. Übersicht über die verbandseigenen Strukturen offener Seniorenarbeit (Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements)<br />
Stadt/Gemeinde Verband Untergliederung<br />
(AWO-Ortsvereine,<br />
DRK-Ortsvereine,<br />
kath. Pfarrgemeinden/ Caritas-Konferenzen,<br />
ev. Kirchengemeinden/<br />
Pfarrbezirke benennen)<br />
(Hier jeweils die kreisangehörige<br />
Kommune in alphabetischer<br />
Reihenfolge angeben)<br />
Seite 1 von 7<br />
Einrichtungen*<br />
(Altentagesstätten/<br />
Begegnungszentren...)<br />
*Einrichtungen sind feststehende Räumlichkeiten (Gebäude), in denen regelmäßig unterschiedliche offene Angebote nach § 5 der Rahmenvereinbarung<br />
unter einem Dach durchgeführt werden. Dabei kann es sich sowohl um Einrichtungen unter dem Dach des Kreisverbandes als auch um Einrichtungen<br />
der Untergliederungen handeln. Es stehen hier nicht die Inhalte sondern die Treffpunkte als solche im Vordergrund<br />
(deshalb nicht Projekte/Angebote wie E.U.L.E. , L.I.S.A (s. unter 4.4) aber z.B. AWO-Zentrum für Beratung und Begegnung...)<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
Anlage 1
2. Personalressource der Verbände<br />
Dieser Bericht umfasst die im Berichtsjahr von den Verbänden im Kreis Gütersloh insgesamt geleistete offene Seniorenarbeit und zeigt insofern<br />
ggf. auch über den geförderten Stellenumfang (1 Vollzeitstelle für eine Fachkraft je Verband) hinausgehende Stellenanteile für Fachkräfte auf.<br />
AWO Kreisverband Gütersloh e.V.<br />
Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />
Caritasverband für den Kreis Gütersloh e.V.<br />
Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />
Diakonie Gütersloh e. V.<br />
Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />
DRK Kreisverband Gütersloh e.V.<br />
Name Vorname Berufsbezeichnung Stellenanteil in %<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr)<br />
Seite 2 von 7<br />
Anlage 1
3. AnsprechpartnerInnen in den kreisangehörigen Kommunen<br />
Stadt/Gemeinde<br />
(Hier jeweils die kreisangehörige<br />
Kommune in alphabetischer<br />
Reihenfolge angeben)<br />
(ggf.) Erläuterungen:<br />
4. Aufgaben<br />
Fachberatung der Verbände<br />
AnsprechpartnerIn im Rathaus<br />
4.1 Information/Abstimmung/Zusammenarbeit/Vernetzung im Sinne der Vereinbarung<br />
4.1.1 - mit den verbandseigenen Strukturen (Basisstrukturen ehrenamtlichen Engagements ) z.B. Leitungsebene, Arbeitskreis)<br />
Stadt/Gemeinde Verband<br />
(Hier jeweils die kreisangehörige<br />
Kommune in<br />
alphabetischer Reihenfolge<br />
angeben)<br />
AWO-Kreisverband<br />
Gütersloh e.V.<br />
Caritasverband im<br />
Kreis Gütersloh e.V.<br />
Diakonie im Kreis<br />
Gütersloh e.V.<br />
DRK Kreisverband<br />
Gütersloh e.V.<br />
Fachberatung<br />
der Verbände<br />
Gesprächs-<br />
/Kooperationspartner<br />
(Untergliederung/<br />
Einrichtung<br />
Doris Weißer* Ortsverein(e)...<br />
Begegnungszentrum<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
Seite 3 von 7<br />
Thema/Projekt Qualität und<br />
Quantität der<br />
Aufgabe<br />
Organisation<br />
Besuchsdienst für...*<br />
Anlage 1
4.1.2 - verbandsübergreifend und/oder mit weiteren Akteuren vor Ort<br />
Stadt/Gemeinde<br />
(Hier jeweils die kreisangehörige<br />
Kommune in<br />
alphabetischer Reihenfolge<br />
angeben)<br />
Thema/<br />
Projekt<br />
Ehrenamts-<br />
börse*<br />
Fachberatung der<br />
Verbände<br />
und ggf. weitere<br />
beteiligte Verbände<br />
benennen)<br />
AWO-<br />
Doris Weißer*<br />
Abweichende Federführung<br />
durch..<br />
(z.B. Familien-<br />
zentrum, Senioren-<br />
beauftragte der Stadt)<br />
Seite 4 von 7<br />
Gesprächs-/<br />
Kooperationspartner<br />
(der<br />
Fachkraft des<br />
Verbandes)<br />
Kommune (Ansprechpartner<br />
benennen)<br />
Sozialamtsleitung/Senioren-<br />
/Demografie-<br />
beauftragte<br />
Senioren-<br />
vertretung (ggf.)<br />
KreisfamilienzentrumPflegeberatungsstelleWohnberatungs-<br />
agentur (ggf.)<br />
Sonstige<br />
(z.B. Migrationsdienste,<br />
Akteure i. R.<br />
Pflege)<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
Qualität und<br />
Quantität der<br />
Aufgabe<br />
Sachstand<br />
(Stichpunkte)<br />
Ehrenamtsbörse soll<br />
im Bürgerbüro der<br />
Stadt installiert werden<br />
, abgestimmtes<br />
Konzept liegt vor..<br />
Entscheidung im Ausschuss<br />
am ...<br />
Start voraussichtl.<br />
am...*<br />
Anlage 1
4.1.3 - auf der Ebene der Fachberatung der Verbände (Arbeitskreistreffen der Fachberatung)<br />
Verband<br />
TeilnehmerIn<br />
Fachberatung der Verbände<br />
Anzahl/Thema<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
4.2 Entwicklung im Ehrenamt<br />
- Quantität<br />
Borgh GT Halle<br />
Anzahl der bei den Verbänden erfassten Ehrenamtlichen („Köpfe“)<br />
Harsew.<br />
Herz.-<br />
Clarh.<br />
Langenb.<br />
Rh-<br />
WD<br />
Rietberg<br />
Schl.H<br />
-Stbr.<br />
Seite 5 von 7<br />
Steinh Verl Versm Werther<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
- Qualität<br />
Thema der Fortbildung<br />
Fortbildungen für Ehrenamtliche und an Ehrenamt Interessierte<br />
Veranstaltungsort Veranstalter<br />
(Verband/Verbände)<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
kreisweit<br />
Kooperationspartner Anzahl<br />
TeilnehmerInnen<br />
Anlage 1
4.3 Entwicklung der Angebote für Senioren in den einzelnen Kommunen<br />
Aufgabenfeld<br />
4.3.1<br />
Alltagsbewältigung/<br />
Lebenssinn<br />
4.3.2<br />
Bildung und Kultur<br />
4.3.3<br />
Fahrdienste<br />
4.3.4<br />
Generationsübergreifende<br />
Angebote<br />
4.3.5<br />
Gesundheits-<br />
vorsorge/Sport<br />
4.3.6<br />
Häusliche<br />
Unterstützung<br />
Besuchsdienste<br />
Begleitdienste<br />
Handwerkerdienste<br />
Formularhilfe<br />
Sonstige<br />
4.3.7<br />
Soziale Kontakte/<br />
Kommunikation<br />
4.3.8<br />
Interkulturelle<br />
Angebote<br />
Borgh GT Halle<br />
Harsew.<br />
Herz.-<br />
Clarh.<br />
Langenb.<br />
Anzahl der Angebote<br />
Rh-<br />
WD<br />
Seite 6 von 7<br />
Rietberg<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
Schl.H<br />
-Stbr.<br />
Steinh Verl Versm Werther <br />
kreisweit<br />
Anlage 1
4.4 (Weiter-)Entwicklung von verbandseigenen und verbandsübergreifenden Projekten<br />
Verband/Verbände<br />
Projektname/<br />
Kurzbeschreibung<br />
Qualität und Quantität der Aufgabe/<br />
Entwicklungen<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
4.5 Datenbank für Senioren („Sinfodie“)<br />
Datenbestand<br />
(Anzahl Angebote)<br />
Letzte Aktualisierung<br />
am<br />
Anzahl<br />
Zugriffe/Monat<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
4.6. Öffentlichkeitsarbeit<br />
Anlass/Thema Art<br />
Erläuterungen (insbesondere Ergänzungen sowie Entwicklungen/Abweichungen gegenüber dem Vorjahr):<br />
5. Gesamtbewertung/Ausblick<br />
Seite 7 von 7<br />
Anlage 1
A. Verwendungsnachweis nach § 7, Satz 2, 1. Halbsatz<br />
- Personal- und Sachkosten (Gesamtbetrag: 220.000,00 €) -<br />
Träger:<br />
Fachberaterin:<br />
Wirtschaftsjahr:<br />
Aufwendungen:<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Summe 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
Summe 0,00 €<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis (anteilig) 55.000,00 €<br />
davon für Personalkosten 0,00 €<br />
davon für Sachkosten 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Summe 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Anlage 2<br />
Seite 1
Erträge:<br />
Zuschuss Kreis (anteilig) 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Summe 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen:<br />
Personalkosten<br />
Sachkosten<br />
Summe 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
Summe 0,00 €<br />
davon:<br />
Erträge<br />
B. Verwendungsnachweis nach § 7, Satz 2, 2. Halbsatz<br />
- Sach- und Projektkosten (Gesamtbetrag: 85.000,00 €)<br />
1) für den Erhalt der Basistrukturen<br />
(z. B. Seniorenbegegnungszentren/ -clubs)<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Weiterleitung von Fördermitteln 0,00 €<br />
Die Fördermittel wurden eingesetzt für/weitergeleitet an<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
Anlage 2<br />
Seite 2
2) für verbandsübergreifende Projekte<br />
"Titel"<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Personalkosten 0,00 €<br />
Sachkosten 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
"Titel"<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Personalkosten 0,00 €<br />
Sachkosten 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
"Titel"<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Personalkosten 0,00 €<br />
Sachkosten 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
Anlage 2<br />
Seite 3
3) für nicht verbandsübergreifende Projekte (z.B. "EULE",<br />
"Aktion Atempause", "ELLA")<br />
"Titel"<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Personalkosten 0,00 €<br />
Sachkosten 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
"Titel"<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Personalkosten 0,00 €<br />
Sachkosten 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
"Titel"<br />
Erträge<br />
Zuschuss Kreis 0,00 €<br />
Zuschuss Dritter 0,00 €<br />
Sonstige Erlöse (ohne Spenden) 0,00 €<br />
Eigenmittel 0,00 €<br />
Aufwendungen<br />
Personalkosten 0,00 €<br />
Sachkosten 0,00 €<br />
Overhead 0,00 €<br />
Anlage 2<br />
Seite 4
2<br />
Wohnberatungsagentur<br />
Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen<br />
und Hilfen zum Verbleib, insbesondere demenzkranker<br />
Menschen, in ihrer Wohnung und<br />
im Wohnumfeld<br />
(Wohnberatungsagentur)<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.<br />
Anlage 3
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorbemerkung<br />
3<br />
Wohnberatungsagentur<br />
1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsagentur<br />
2. Zielgruppen der Wohnberatungsagentur<br />
3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungsagentur<br />
4. Basiswissen zur Durchführung von Wohnberatung<br />
5. Personalausstattung der Wohnberatungsagentur<br />
6. Einsatz von Ehrenamtlichen in der Wohnberatungsagentur<br />
7. Qualifizierung von Wohnberaterinnen und Wohnberatern<br />
8. Arbeitsvoraussetzungen von Wohnberatungsagentureinrichtungen<br />
9. Träger der Wohnberatungsagentur<br />
10. Dokumentation der Wohnberatungsagentur<br />
Vorbemerkung<br />
Das Modellprojekt „Wohnberatung für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-<br />
Westfalen insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz“ ist mit<br />
Ablauf des 31.05.2009 beendet.<br />
Die neue und dauerhaft angelegte Förderung nach § 45c SGB XI in Verbindung mit<br />
Teil B, § 6 Nr. 3 HBPfVO, je zur Hälfte aus Mitteln des Ausgleichsfonds der<br />
Pflegeversicherung und den Kommunen, wird von den Wohnberatungsstellen sehr<br />
begrüßt.<br />
Die Agentur zur Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib<br />
insbesondere demenzkranker Menschen in ihrer Wohnung und im Wohnumfeld<br />
(Wohnberatungsagentur) setzt ihre Arbeit, insbesondere vor dem Hintergrund des<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
Wohnberatungsagentur<br />
weiter fortschreitenden demographischen Wandels, der speziell durch eine Zunahme<br />
der Hochaltrigen und damit besonders gefährdeten Personen im Hinblick auf<br />
demenzielle Erkrankungen gekennzeichnet ist, fort und richtet sich weiter an den<br />
besonderen Wohnbedürfnissen dieser Zielgruppe aus.<br />
1. Ziele und Aufgaben der Wohnberatungsagentur<br />
Die Einschränkungen des selbständigen Wohnens bzw. der selbständigen<br />
Haushaltsführung sind vielfach das Ergebnis einer mangelhaften Abstimmung<br />
zwischen der Gestaltung der unmittelbaren Lebensumgebung (Wohnung,<br />
Wohnumfeld) und den vorhandenen Fähigkeiten und Möglichkeiten des in dieser<br />
Umgebung lebenden Menschen.<br />
Aufgabe der Wohnberatungsagentur ist es, die Abstimmung zwischen der Gestaltung<br />
der unmittelbaren Wohn- und Lebensumgebung und den persönlichen Fähigkeiten<br />
und Möglichkeiten durch Anpassung dieser Umgebung an die individuellen<br />
Fähigkeiten wiederherzustellen oder zu verbessern. So kann Selbständigkeit<br />
erhalten oder erhöht, können Hilfe- oder Pflegebedarf vermieden oder reduziert und<br />
Unfälle verhindert werden.<br />
In ähnlicher Weise hängen die Möglichkeiten der häuslichen Pflege von der<br />
Abstimmung zwischen der Gestaltung der Wohnung und den für die häusliche Pflege<br />
erforderlichen Arbeitsbedingungen und Ausstattungsanforderungen ab.<br />
Wohnungsanpassungen können dazu führen, häusliche Pflege zu ermöglichen oder<br />
zu erleichtern und Heimeinzüge zu verhindern. Mit Hilfe der Wohnberatungsagentur<br />
wird der unmittelbare Lebensraum der Menschen an seine individuellen Fähigkeiten<br />
und Möglichkeiten angepasst. Dies kann präventiv im Vorfeld von möglichen<br />
Einschränkungen der Selbständigkeit oder als Reaktion auf bereits vorhandene<br />
Einschränkungen oder plötzlich eingetretene Einschränkungen geschehen.<br />
Die Beratungen können dabei individuell auf einzelne Betroffene ausgerichtet als<br />
auch strukturell orientiert sein, indem Multiplikatoren, Einrichtungen und<br />
Organisationen beraten und angesprochen werden. Besonders für Menschen mit<br />
eingeschränkter Alltagskompetenz soll ein nachfrage- und bedarfsgerechtes<br />
Beratungsangebot auf lokaler Ebene geschaffen werden.<br />
Um möglichst frühzeitig unterstützend tätig werden zu können, ist die Sensibilisierung<br />
von Angehörigen und der Öffentlichkeit für das Thema ein wichtiges Arbeitsfeld der<br />
Wohnberaterinnen und Wohnberater. Darüber hinaus werden die Wohnberater und<br />
Wohnberaterinnen in einen systematischen Wissenstransfer einbezogen.<br />
Die Wohnberatungsagentur hat insgesamt zum Ziel, das selbständige Wohnen bzw.<br />
die selbständige Haushaltsführung der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem<br />
Wohnumfeld zu erhalten, zu fördern oder wiederherzustellen.<br />
Im Einzelnen sind dieser Zielstellung zuzurechnen:<br />
4<br />
• der Erhalt des vorhandenen Grades von Selbständigkeit, d.h. die Vorbeugung<br />
von Selbständigkeitseinschränkungen<br />
• die Wiederherstellung der Selbständigkeit<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
5<br />
Wohnberatungsagentur<br />
• die Reduzierung von Hilfe- oder Pflegebedarf<br />
• die Weiterführung und Unterstützung von Rehabilitationsmaßnahmen<br />
• die Erleichterung und Ermöglichung von häuslicher Hilfe und Pflege<br />
• Schaffung eines nachfrage- und bedarfsgerechten Beratungsangebotes auf<br />
lokaler Ebene<br />
• Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib, insbesondere<br />
demenzkranker Menschen, in ihrer Wohnung<br />
• die Unfallprävention<br />
• die Schaffung barrierefreien Wohnraums im Wohnungsbestand sowie im<br />
Wohnungsneubau<br />
• die Sensibilisierung und Information der breiten Öffentlichkeit, der potentiell<br />
Betroffenen und der Fachkräfte in der sozialen Arbeit<br />
• Initiierung eines systematischen Wissenstransfer zwischen sozialen<br />
Dienstleistern und Selbsthilfegruppen sowie Forschung und Wissenschaft zu<br />
Fragen von demenziellen Erkrankungen.<br />
2. Zielgruppen der Wohnberatungsagentur<br />
Die Zielgruppen der Wohnberatungsagentur sind:<br />
• Ältere, und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere<br />
Menschenmit eingeschränkter Alltagskompetenz und Menschen mit<br />
Behinderungen, deren Angehörige sowie alle sonstigen Bürgerinnen und<br />
Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und<br />
von Wohnungsanpassung informieren und beraten lassen wollen (als<br />
Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz sollen Menschen mit<br />
mindestens einer Einschränkung gemäß §45 c SGB XI gelten)<br />
• die allgemeine Öffentlichkeit<br />
• Fachkräfte und Mitarbeiter im Bereich der sozialen Arbeit, der kommunalen<br />
Verwaltung, der Sozialversicherungsträger, Mediziner, Architekten, Techniker,<br />
Handwerker, Sanitätshausbetreiber, Ergotherapeuten etc.<br />
• Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften und Baugenossenschaften<br />
• Selbsthilfegruppen<br />
3. Aufgabenbereiche der Wohnberatungsagenturen<br />
Um die angestrebten Ziele erreichen zu können, muss die Wohnberatungsagentur in<br />
sechs Aufgabenbereichen tätig sein:<br />
• Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen barrierefreien Wohnens<br />
und der Wohnungsanpassung insbesondere Beratung über Fragen des<br />
Wohnens bei demenzkranken Menschen und ihren Angehörigen<br />
• Öffentlichkeitsarbeit insbesondere Sensibilisierung der Öffentlichkeit über<br />
demenzkranke Menschen<br />
• Vermittlung von Betreuungsleistungen und Hilfen zum Verbleib in der eigenen<br />
Wohnung<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
6<br />
Wohnberatungsagentur<br />
• Fach- und Institutionsberatung<br />
• Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit<br />
• Wissenstransfer zwischen sozialen Dienstleistern, Selbsthilfegruppen sowie<br />
Forschung und Wissenschaft<br />
3.1 Aufgabenbereich: Individuelle Beratung über Möglichkeiten und Formen<br />
des barrierefreien Wohnens und Begleitung von<br />
Wohnungsanpassungsmaßnahmen sowie Beratung zu Wohnen für Menschen<br />
mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />
Ziele<br />
• Erhaltung und Förderung von Selbständigkeit im Einzelfall, die Erleichterung<br />
und Ermöglichung häuslicher Pflege im Einzelfall<br />
• Schaffung eines Wohnumfeldes, das sich an den Bedürfnissen, vor allem für<br />
Menschen mit Demenz, orientiert<br />
• Schaffung barrierefreien Wohnraums und eines barrierefreien Wohnumfelds<br />
Inhalte<br />
• Informationen über die besonderen Wohnbedürfnisse von demenziell<br />
Erkrankten (z.B. Orientierungshilfen und Sicherheitsmaßnahmen)<br />
• Information und Beratung zu Wohnproblemen in der Wohnung und im<br />
Wohnumfeld<br />
• Information und Beratung zu Möglichkeiten der Behebung von<br />
Wohnproblemen und zur Wiederherstellung und Förderung des selbständigen<br />
Wohnens und der selbständigen Haushaltsführung<br />
• Information und Beratung zu weiteren unterstützenden und entlastenden<br />
Angeboten, Diensten und Einrichtungen (z.B. niederschwellige Angebote,<br />
Alzheimergesellschaft, Selbsthilfegruppen, Demenz Servicezentren)<br />
• Informationen über Produkte<br />
• Information und Beratung über Finanzierungsformen<br />
• Überprüfung der Durchführung von Leistungen Externer<br />
Instrumente<br />
• Informations- und Beratungsgespräche in den Beratungseinrichtungen<br />
• Beratungsgespräche in den Wohnungen der Ratsuchenden (zugehende<br />
Beratung)<br />
• Fachkompetente Analyse und Beurteilung der Möglichkeiten selbständigen<br />
Wohnens und selbständiger Haushaltsführung auf der Basis der Merkmale<br />
und Bedingungen der Wohnung, des Wohnumfeldes und den Fähigkeiten und<br />
Möglichkeiten des Ratsuchenden<br />
• Vermittlung von Betreuungsleistungen, insbesondere niederschwellige<br />
Angebote für demenzkranke Menschen<br />
• Durchführung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen in Form von:<br />
o technischen Hilfsmitteln (Toilettensitzerhöhungen, Badewannenliften,<br />
Geh- und Stehhilfen etc.)<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
7<br />
Wohnberatungsagentur<br />
o Ausstattungsveränderungen in der Wohnung (Entfernen von<br />
hinderlichen Einrichtungsgegenständen, dem Entfernen von<br />
Stolperfallen)<br />
o Baulichen Veränderungen der Wohnung, z.B. Türverbreiterungen,<br />
Einbau einer bodengleichen Dusche<br />
o Schaffung von Orientierungshilfen durch Beleuchtung, Farbe und<br />
Einrichtungsgegenstände<br />
o Einbau von Sicherheitsmaßnahmen für demenziell Erkrankte wie z.B.<br />
Bewegungsmelder, besondere Schlösser und Signale,<br />
Temperaturbegrenzer, Herdabschalter sowie Zeitschaltuhren<br />
o Wohnungsumzug, Wohnungstausch, Wohnungsaufteilung<br />
o Fall- und Unterstützungsmanagement<br />
• Motivation, Einbeziehung des Ratsuchenden und der Angehörigen<br />
• Motivation, Einbeziehung des Vermieters, Eigentümers<br />
• Aufstellung der Maßnahmekosten und Aufzeigen von<br />
Finanzierungsmöglichkeiten<br />
• Planung und Begleitung von Anpassungsmaßnahmen<br />
• Vermittlung von Hilfsdiensten und anderen sozialen Angeboten, insbesondere<br />
von niederschwelligen Angeboten für Menschen mit Demenz<br />
• Koordination aller für die Durchführung von Anpassungen notwendigen<br />
Institutionen, Beteiligten und Tätigkeiten<br />
• Vermittlung bei Problemen zwischen allen Beteiligten<br />
• Kontrolle der angemessenen Durchführung von Anpassungsmaßnahmen<br />
3.2 Aufgabenbereich: Öffentlichkeitsarbeit<br />
Ziele<br />
• Information über und Sensibilisierung für die Bedeutung des Wohnumfeldes<br />
insbesondere für Menschen mit Demenz und deren Angehörige<br />
• Information über und Sensibilisierung für die Möglichkeiten und Formen<br />
barrierefreien Wohnens und Wohnungsanpassungen<br />
• Information der demenziell Erkrankten und ihrer Angehörigen, der älteren<br />
und/oder hilfe- oder pflegebedürftigen Menschen und der Menschen mit<br />
Behinderungen, deren Angehörige sowie aller sonstigen Bürgerinnen und<br />
Bürger, die sich über Formen und Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und<br />
über Wohnungsanpassungen beraten lassen wollen<br />
• Bekanntmachung der Beratungseinrichtung, um bei Bedarf sowohl von<br />
privaten Personen als auch von Einrichtungen und Verbänden erreicht werden<br />
zu können.<br />
Zielgruppen<br />
• Ältere und/oder hilfe- oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere<br />
demenzkranke Menschen, Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen<br />
sowie alle sonstigen Bürgerinnen und Bürger, die sich über Formen und<br />
Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von Wohnungsanpassungen<br />
informieren und beraten lassen möchten<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
8<br />
Wohnberatungsagentur<br />
• Gruppen, Vereine, Verbände, Initiativen<br />
• Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen im Bereich der sozialen Arbeit, im<br />
pflegerischen Versorgungsbereich, im medizinischen Bereich, bei Behörden<br />
und Sozialversicherungsträgern, bei Wohnungsgesellschaften oder<br />
Wohnungsbaugenossenschaften<br />
• Vermieter, Architekten, Mieter- und Vermieterverbände, Politiker, Medien<br />
Inhalte<br />
• die Information über die Beratung (Aufgaben, Ziele)<br />
• die Information über Wohnprobleme bzw. die Möglichkeiten der Vermeidung<br />
solcher Probleme<br />
• die Information über Möglichkeiten barrierefreien Wohnens und von<br />
Wohnanpassungen<br />
• die Darstellung von Fallbeispielen<br />
• das Aufzeigen von Finanzierungsmöglichkeiten<br />
• die Darstellung positiver Beratungsergebnisse der Wohnberatungsagentur<br />
• Darstellung der Inhalte in Rahmen von Ausstellungen<br />
• Darstellung der Inhalte durch Vorträge z.B. bei Selbsthilfegruppen<br />
3.3 Aufgabenbereich: Fach- und Institutionsberatung<br />
Ziele<br />
• Schaffung von Problembewusstsein für alternative Interventionsformen bei<br />
Hilfe- und Pflegebedarf<br />
• Schaffung von Problembewusstsein für die Notwendigkeit von barrierefreiem<br />
Neubau sowie barrierefrei orientierter Modernisierungsmaßnahmen<br />
• Befähigung zum Erkennen von Problemen und möglichen<br />
Lösungsmöglichkeiten<br />
• Aufklärung über alternative Wohnformen und deren bauliche Umsetzung<br />
• Befähigung zur eigenständigen Durchführung von Veränderungen<br />
• Befähigung zur barrierefreien Gestaltung von Wohnungen<br />
Zielgruppen<br />
• Fachkräfte und Institutionen im Bereich der sozialen Arbeit, insbesondere im<br />
Bereich der Alten- und Behindertenarbeit sowie dem pflegerischen<br />
Versorgungsbereich<br />
• Fachkräfte in den Demenz-Servicestellen und weiteren Stellen, die sich<br />
speziell mit der Beratung und Betreuung von Menschen mit Demenz<br />
beschäftigen<br />
• Selbsthilfegruppen<br />
• Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften,<br />
Architekten, Vermieter<br />
Inhalte<br />
• Information und Beratung hinsichtlich der Bedeutung von Wohnfragen<br />
• Information und Beratung zum Umgang mit Wohnproblemen<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
9<br />
Wohnberatungsagentur<br />
• Informationen über neue Wohnprojekte im Alter und deren Umsetzung<br />
3.4 Aufgabenbereich: Vermittlungs- und Vernetzungsarbeit<br />
Ziele<br />
• Vernetzung verschiedenster Einrichtungen, Organisationen und Gremien mit<br />
dem Ziel, angemessene gesellschaftliche, sozialpolitische, organisatorische<br />
und institutionelle Rahmenbedingungen für die Möglichkeiten selbständigen<br />
Wohnens und selbständige r Haushaltsführung sowie barrierefreien Wohnens<br />
im Stadtteil, der Kommune oder dem Kreisgebiet zu schaffen<br />
• Vernetzung der unterschiedlichsten Angebote im Bereich aller Fragen rund um<br />
das Wohnen und Demenz, um die Vielfalt der Angebote für Ratsuchende<br />
zugänglich und übersichtlich zu machen und die Problembearbeitung zu<br />
vereinfachen<br />
Zielgruppen<br />
• soziale Beratungseinrichtungen (z.B. psychosoziale Beratungsstellen),<br />
insbesondere Einrichtungen zur Beratung von demenziell Erkrankten und<br />
deren Angehörige<br />
• häusliche Hilfs- und Pflegedienste<br />
• Selbsthilfegruppen, Demenz-Servicestellen<br />
• Wohlfahrtsverbände<br />
• Behörden, Kranken- und Pflegekassen<br />
• Vermieter, Wohnungsbaugesellschaften oder<br />
Wohnungsbaugenossenschaften<br />
• Ärzte, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Ergotherapeuten,<br />
Krankengymnasten, Sanitätshäuser,<br />
• Architekten, Handwerker, Investoren<br />
3.5 Aufgabenbereich: Wissenstransfer zwischen dem Landeszentrum für<br />
Pflegeberatung und der Landesinitiative Demenz sowie Forschung und<br />
Wissenschaft<br />
Ziele<br />
• Systematische Aufbereitung der aus der Beratungsarbeit gewonnenen<br />
Erkenntnisse mit dem Landeszentrum für Pflegeberatung und der<br />
Landesinitiative Demenz sowie der Forschung und der Wissenschaft<br />
• Implementierung eines strukturierten Dialogs zwischen Sozialgerontologen,<br />
Medizinern und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der<br />
Wohnberatungsagenturen<br />
Zielgruppen<br />
• Landeszentrum für Pflegeberatung, Landesinitiative Demenz-Service<br />
• Gerontologen, Mediziner, Pflegewissenschaftler<br />
• Fachöffentlichkeit<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
10<br />
Wohnberatungsagentur<br />
• Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung<br />
4. Basiswissen zur Durchführung von Wohnberatung<br />
Um die genannten Aufgaben erfüllen zu können, muss eine Wohnberatungsagentur<br />
ein spezifisches Spektrum an Basiswissen und Arbeitskompetenzen zur Verfügung<br />
haben. Dieses verteilt sich auf zwei Bereiche:<br />
Allgemeine sozialarbeiterische Kompetenzen<br />
• Care und Case Management<br />
• Beratungskompetenz<br />
• Organisationskompetenz<br />
• rechtliches Wissen, insbesondere SGB II, SGB XII, SGB V und SGB XI,<br />
• Kenntnisse für die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit<br />
• Kenntnisse über die verschiedenen Krankheitsbilder der Demenz<br />
• Kenntnisse über Hilfe-/Pflegebedürftigkeit und Behinderungen<br />
• Kenntnisse über das Unfallgeschehen in der Wohnung<br />
• Wissen über Lebensweisen älterer oder behinderter Menschen<br />
• Wissen über verschiedenste Aspekte des Älterwerdens<br />
• Kenntnisse über die kommunalen Versorgungsangebote<br />
Spezifische Kenntnisse zur Wohnungsanpassung<br />
• Hilfsmitteleinsatz<br />
• Ausstattungsveränderungen<br />
• baulich-technische Umgestaltungen<br />
• Finanzierungsmöglichkeiten für die Durchführung von<br />
Anpassungsmaßnahmen<br />
• Farbgestaltung und Orientierungshilfen für Menschen mit Demenz<br />
• Technische Hilfen – spezielle technische Sicherheitshilfen für Menschen mit<br />
Demenz<br />
5. Personalausstattung der Wohnberatungsagentur<br />
Aufgrund der skizzierten Aufgaben von Wohnberatungsagenturen, der Arbeitsinhalte<br />
sowie der erforderlichen Kompetenzen und Kenntnisse für die Durchführung der<br />
Beratungsarbeit ergeben sich die folgenden Anforderungen für die quantitative und<br />
qualitative Personalausstattung der Wohnberatungsagentur:<br />
Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Bereitstellung eines ausreichenden<br />
Arbeitsvolumens ist eine Wohnberatungsagentur mit 1,5 hauptamtlichen Stellen<br />
auszustatten. Angestrebt ist mittelfristig eine Ausstattung mit 2 vollen Stellen. In einer<br />
Wohnberatungsagentur sollten soziale wie bautechnische Qualifikationen vorhanden<br />
sein.<br />
Wenn in besonders begründeten Ausnahmefällen, z.B. in ländlichen Regionen oder<br />
bei einer Koppelung mit anderen Beratungsleistungen, eine Wohnberatungsagentur<br />
nur mit einem Mitarbeiter besetzt werden kann, so sollte dieser Mitarbeiter eine<br />
Qualifikation aus dem sozialen Bereich vorweisen.<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
Wohnberatungsagentur<br />
In der Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gütersloh e.V.<br />
steht eine hauptamtliche Kraft (1,0) zur Verfügung. Der Diplom Sozialarbeiter wird<br />
durch das Team der Verwaltung und auf Grundlage eines Kooperationsvertrages<br />
bautechnisch bei Bedarf durch Mitarbeiter des Wohnungsamtes des Kreises<br />
Gütersloh unterstützt.<br />
Ziel dieser Kooperation ist die Sicherstellung der fachlichen Kompetenz bei Anfragen<br />
im Einzelfall, bei denen es z. B. um Veränderungen des Baukörpers,<br />
Funktionsveränderungen von Räumlichkeiten, statischen Fragen, etc. geht. Die<br />
Mitarbeiter des Kreises Gütersloh können im Einzelfall kurzfristig direkt<br />
angesprochen und zur Beratung vor Ort hinzugezogen werden. Durch diese<br />
Zusammenarbeit ist die eigene Fachkompetenz der Wohnberatungsstelle<br />
gewährleistet.<br />
6. Einsatz von Ehrenamtlichen in der Wohnberatungsagentur<br />
Ehrenamtliche Mitarbeiter können die hauptamtlichen Kräfte einer<br />
Wohnberatungsagentur ergänzen, aber nicht ersetzen.<br />
Ehrenamtliche können in der Wohnberatungsagentur begleitend, unterstützend und<br />
ausführend tätig sein. Sie können spezifische Bereiche in der Arbeit mit einzelnen<br />
Ratsuchenden und in der Maßnahmendurchführung übernehmen. Aufgrund der<br />
fachlichen Anforderungen, der Verantwortlichkeiten, etc. müssen<br />
Erstberatungsgespräche, Begutachtungen der Wohnsituation, Kontrolle der<br />
Maßnahmendurchführung, Vermittlungs- und Kooperationstätigkeiten etc. im<br />
Zuständigkeitsbereich der hauptamtlich beschäftigten Mitarbeiter bleiben.<br />
Der Einsatz der Ehrenamtlichen muss von den hauptamtlich Beschäftigten<br />
koordiniert werden. Sie müssen von den hauptamtlich Beschäftigten auf ihren<br />
Einsatz vorbereitet werden. Des Weiteren muss durch die hauptamtlich Beschäftigten<br />
für ihre Qualifizierung gesorgt werden. Die Einbeziehung von Ehrenamtlichen in die<br />
Wohnberatungsagentur ergibt für die hauptamtlich Beschäftigten demnach einen<br />
zusätzlichen Tätigkeitsbereich. Der Einsatz ehrenamtlicher Helfer ohne gleichzeitige<br />
Beschäftigung von mindestens 1,5 hauptamtlichen Kräften (besser zwei vollen<br />
hauptamtlichen Kräften) ist daher weder sinnvoll noch möglich. Eine<br />
Wohnberatungsagentur unter Einbeziehung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter bietet sich daher vor allem für größere Einzugsgebiete an.<br />
Die ehrenamtliche Mitarbeit in der Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt,<br />
Kreisverband Gütersloh e. V. bezieht sich dabei in erster Linie auf das AWOthek<br />
Projekt „Die AWO-Wichtel“. Dieses kreisweite Projekt mit dezentralen<br />
Ansprechpartnern in den Kommunen vor Ort bietet kleine handwerkliche Hilfen für<br />
Senioren und Menschen mit Behinderungen. Die Anfragen werden von den<br />
Kooperationspartnern vor Ort und der Wohnberatungsagentur koordiniert. Bei der<br />
Begleitung und Qualifizierung der Ehrenamtlichen wird der Mitarbeiter der<br />
Wohnberatungsagentur unterstützt durch die Fachberatung für offene Senioren- und<br />
Ehrenamtsarbeit der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e. V.<br />
7. Qualifizierung von Wohnberaterinnen und Wohnberatern<br />
11<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
Wohnberatungsagentur<br />
Da von den Wohnberaterinnen und Wohnberatern nicht alle Kompetenzen von<br />
Beginn an bereitgestellt werden können und ein fortlaufender weiterführender<br />
Qualifizierungsbedarf besteht, ist es für Wohnberater notwendig regelmäßig<br />
geeignete Qualifizierungsveranstaltungen zu besuchen.<br />
8. Arbeitsvoraussetzungen von Wohnberatungsagenturen<br />
Die Wohnberatungsagentur der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gütersloh e. V. ist<br />
materiell und organisatorisch so ausgerüstet, dass ein selbständiges und<br />
hindernisfreies Arbeiten möglich ist:<br />
12<br />
• Es ist ein eigenes Beratungsbüro incl. der notwendigen Büroausstattung<br />
vorhanden<br />
• Der Zugang ist barrierefrei<br />
• Ein Fahrzeug für die Erledigung der Hausbesuche steht zur Verfügung<br />
• Finanzielle Mittel für eine ausreichende örtliche Öffentlichkeitsarbeit sind<br />
vorhanden<br />
• Örtliche Öffentlichkeitsarbeit ist eine obligatorische Aufgabe<br />
• Es ist der Beratungsstelle möglich, die örtliche Öffentlichkeitsarbeit in eigener<br />
Regie zu planen und durchzuführen<br />
• Hausbesuche sind eine obligatorische Aufgabe<br />
• Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Teilnahme an<br />
Qualifizierungsveranstaltungen, Tagungen und Messen sowie der<br />
Erfahrungsaustausch zwischen Wohnberatungsagenturen möglich<br />
• Die Zusammenarbeit mit der Landesinitiative Demenz-Service und dem<br />
Landespflegezentrum für Pflegeberatung, die Evaluation der Arbeit und die<br />
Beteiligung an Veranstaltungen der wissenschaftlichen Begleitung ist<br />
obligatorisch<br />
9. Träger der Wohnberatungsagentur<br />
Träger der Wohnberatungsagentur ist die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Gütersloh<br />
e.V.<br />
10. Dokumentation der Wohnberatungsagentur<br />
Die Dokumentation der eigenen Arbeit ist für Qualität, Erfolg und Präsentation der<br />
Wohnberatungsagentur unerlässlich. Die Wohnberatungsagentur dokumentiert ihre<br />
Arbeit auf Grundlage des im Rahmen des Förderprogrammes Wohnberatung des<br />
Landes NRW entwickelten Begleitbogens zur Berichterstattung. Ein Sachbericht fasst<br />
die Ergebnisse zusammen.<br />
11. Qualitätssicherung<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
Wohnberatungsagentur<br />
Die Wohnberatungsagentur arbeitet auf Grundlage der im Rahmen des<br />
Modellprojektes Wohnberatung des Landes NRW entwickelten und in die Arbeit<br />
implementierten Qualitätsrahmenstandards.<br />
13<br />
Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e.V.
Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation<br />
für und mit ältere(n) Menschen im Kreis Gütersloh<br />
Begleitbogen zur Berichterstattung über die Wohnberatung nach § 11 für das Jahr _______<br />
I. Kennzeichnung der Einrichtung<br />
Bezeichnung der Einrichtung Wohnberatung für ältere und behinderte Menschen im Kreis<br />
Gütersloh, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz<br />
Straße, Hausnummer Böhmerstr. 13<br />
Postleitzahl, Ort 33330 Gütersloh<br />
Telefon<br />
Fax<br />
e-mail<br />
AnsprechpartnerIn Ulrike Boden<br />
05241 / 9035-17 Fax :05241 / 9035-20<br />
wohnberatung@awo-guetersloh.de<br />
Träger Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Gütersloh e. V.<br />
Straße, Hausnummer Böhmerstr. 13<br />
Postleitzahl, Ort 33330 Gütersloh<br />
Telefon<br />
Fax<br />
e-mail<br />
II. Personal in der Beratungsstelle<br />
05241 / 9035-0 Fax: 05241 / 9035-20<br />
gs@awo-guetersloh.de<br />
Eingesetztes Personal / Qualifikation Anzahl Wöchentliche Arbeitszeit<br />
insgesamt<br />
.................................................................... ...................... ........................................<br />
.................................................................... ...................... ........................................<br />
.................................................................... ...................... ........................................<br />
Seite 1 von 6 1<br />
Anlage 4
III. Betroffene<br />
Bei den Betroffenen handelte es sich um<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
Personen mit Behinderungen ...................................................<br />
darunter: mit einem GdB ≥ 50% .................................<br />
darunter: Kinder und Jugendliche ............................................<br />
Pflegebedürftige Personen .......................................................<br />
darunter: Pflegestufe I.................................................................<br />
Pflegestufe II................................................................<br />
Pflegestufe III...............................................................<br />
Pflegestufe III Härtefall.................................................<br />
darunter: Kinder und Jugendliche...............................................<br />
Personen mit Einschränkungen in der Alltagskompetenz<br />
(§45a SGB XI neue Fassung ab 1.1.02).....................................<br />
darunter: Kinder und Jugendliche ..............................................<br />
Sonstige Personen , und zwar: nicht Pflegebedürftige<br />
sonstige Institutionen<br />
.................................................<br />
Anzahl<br />
Weitere Merkmale der Betroffenen Anzahl<br />
Geschlecht<br />
Männer.......................................................................................<br />
Frauen........................................................................................<br />
Alter<br />
bis 10 Jahre.................................................................................<br />
11 – 20 Jahre..............................................................................<br />
21 – 40 Jahre..............................................................................<br />
41 – 64 Jahre..............................................................................<br />
65 – 70 Jahre..............................................................................<br />
71 – 74 Jahre..............................................................................<br />
75 – 80 Jahre..............................................................................<br />
81 Jahre und älter.......................................................................<br />
Haushaltsform<br />
alleinlebend.................................................................................<br />
mit Partner/in lebend...................................................................<br />
mit anderen Familienangehörigen lebend...................................<br />
Sonstige: Institutionen, Wohngemeinschaft, etc.<br />
Seite 2 von 6 2
Ursachen / Gründe für die Beratung<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
Körperliche Einschränkung / Behinderung des Betroffenen.........................<br />
Geistige Einschränkung / Behinderung des Betroffenen..............................<br />
Unfallvorbeugung..........................................................................................<br />
Schwierigkeiten mit der Pflegesituation........................................................<br />
Hilfestellung zu konkreten Anpassungswünschen........................................<br />
Sonstige Gründe, und zwar: Wohnungssuche barrierefrei<br />
allgemeine Beratung<br />
Neubau / Anbau mit Finanzierungsmöglichkeiten<br />
Anzahl<br />
Zugang der Betroffenen zur Wohnberatungsstelle Anzahl<br />
Hinweis/Empfehlung der verantwortlichen Pflegekasse...............................<br />
Hinweis/ Empfehlung der Pflegeberatungsstelle nach § 4 PfGNW...............<br />
Hinweis/Empfehlung des Sozialamtes..........................................................<br />
Hinweis/Empfehlung einer Selbsthilfegruppe................................................<br />
Hinweis/Empfehlung eines Pflegedienstes...................................................<br />
Hinweis/Empfehlung Krankenhaussozialdienst............................................<br />
Hinweis/Empfehlung durch (ehemalige) Kunden..........................................<br />
Durch Sonstige, und zwar: MDK<br />
Kommunale Verwaltungen<br />
Öffentlichkeitsarbeit / Presse<br />
Handwerker<br />
Team Ehrenamtliche<br />
frühere Kontakte<br />
andere Wohnberatungsstellen<br />
Sonstige (VZ, SKMF, Frühförderung)<br />
IV. Verlauf der Beratung und Ergebnisse<br />
Beratungen / Abbrüche Anzahl der Fälle<br />
Erstkontakte im Berichtszeitraum<br />
Wohnberatungen im Berichtszeitraum begonnen und abgeschlossen<br />
insgesamt.....................................................................................................<br />
darunter: Erstberatungen vor Ort................................................................<br />
Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement .........................<br />
Wohnberatungen im Vorjahr begonnen und im Berichtsjahr<br />
abgeschlossen insgesamt............................................................................<br />
darunter: Erstberatungen vor Ort................................................................<br />
Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement............................<br />
Wohnberatungen im Berichtsjahr begonnen und im Berichtsjahr noch<br />
nicht abgeschlossen insgesamt...................................................................<br />
darunter: Erstberatungen vor Ort.................................................................<br />
Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement..............................<br />
Seite 3 von 6 3
Wohnberatungen im Berichtsjahr insgesamt...............................................<br />
darunter: Erstberatungen vor Ort................................................................<br />
Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement............................<br />
Abbrüche von Wohnberatungen im Berichtszeitraum insgesamt...............<br />
darunter: Erstberatungen vor Ort...............................................................<br />
Erstberatungen vor Ort plus Fallmanagement..............................<br />
Gründe für den Abbruch der Wohnberatung<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
Ratsuchender akzeptiert das vorgeschlagene Konzept nicht.......................<br />
Ratsuchender fühlt sich von der Gesamtmaßnahme überfordert.................<br />
Ratsuchender hat keine Finanzierungsmöglichkeiten...................................<br />
Ratsuchender verstirbt..................................................................................<br />
Angehörige verweigern die Umsetzung der Anpassungsmaßnahme...........<br />
Vermieter verweigert Einwilligung.................................................................<br />
Pflegekassen lehnen Maßnahme ab(2. Maß. / keine Pflegeerleichterung)<br />
Wohnungsanpassung wird ohne Wohnberatungsstelle umgesetzt..............<br />
Sonstige Gründe (keine Maßnahme im Sinne § 40.4<br />
Ergebnisse abgeschlossener Wohnungsanpassung / zurückgestellte<br />
Anpassungsmaßnahmen<br />
1. Ergebnisse abgeschlossener Wohnungsanpassung<br />
Abgeschlossene Anpassungsmaßnahmen im Anschluss an<br />
Wohnberatung<br />
darunter: durchgeführte bauliche Anpassungsmaßnahmen<br />
Durchgeführter Umzug (z.B. in barrierefreies Wohnen) im Anschluss an<br />
Wohnberatung<br />
2. Zurückgestellte Anpassungsmaßnahmen<br />
Zurückgestellte Anpassungsmaßnahmen<br />
darunter: Zurückgestellte bauliche Anpassungsmaßnahmen<br />
Zurückgestellter Umzug<br />
3. Abgeschlossene Anpassungsmaßnahmen, durchgeführte<br />
Umzüge, zurückgestellten Anpassungsmaßnahmen insgesamt<br />
Anzahl der Fälle<br />
Anzahl der Fälle<br />
Seite 4 von 6 4
Einschätzungen zur Wirkung erfolgter Anpassungsmaßnahmen<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
Selbstständigkeit ist verbessert worden bzw. bleibt erhalten<br />
Der Pflegebedarf konnte reduziert werden<br />
Kein Einfluss auf den gegenwärtigen Selbstständigkeitsstatus<br />
Unfallrisiken konnten beseitigt werden<br />
Ein Heimeinzug (vollstationäre Pflege) konnte vermieden werden<br />
Verbleib in der eigenen Wohnung konnte erreicht werden<br />
Eine Überforderung des Pflegepersonals konnte vermieden werden<br />
V. Informationen zu den erbrachten Leistungen<br />
Leistungen im Überblick Anzahl<br />
Erbrachte Wohnberatungen insgesamt<br />
Darunter:<br />
Mit den Pflegekassen abgerechnete Wohnberatungen insgesamt...............<br />
davon: in einer Dauer von bis zu 3 Stunden.............................................<br />
in einer Dauer von bis zu 7 Stunden.............................................<br />
in einer Dauer von über 7 Stunden...............................................<br />
Wohnberatungen nicht pflegedürftiger Menschen insgesamt.......................<br />
davon: in einer Dauer von bis zu 3 Stunden.............................................<br />
in einer Dauer von bis zu 7 Stunden.............................................<br />
in einer Dauer von über 7 Stunden...............................................<br />
Anzahl der Fälle<br />
Leistungen im Einzelnen (Mehrfachnennungen pro Fall möglich) Anzahl / Umfang<br />
Erstkontakte<br />
Hausbesuche zur Prüfung der individuellen Wohnsituation<br />
Erarbeitete Vorschläge zu baulichen Veränderungen oder dem Einsatz<br />
von technischen Hilfsmitteln<br />
Informationsvermittlung zu Finanzierung und flankierenden<br />
sozialpflegerischen Diensten<br />
Beratung zu Angeboten von Handwerkern / Unterstützung bei der<br />
Auswahl von Handwerkern<br />
Unterstützung bei notwendigen Gesprächen mit Vermietern, Behörden,<br />
anderen komplementären Diensten<br />
Unterstützung und Begleitung bei der Beantragung finanzieller Hilfen<br />
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Beratung zur Organisation und zum Ablauf der Umbaudurchführung<br />
Nachschau und Plausibilitätsprüfungen der Rechnungen<br />
Unterstützung bei Suche nach einer neuen Wohnung<br />
Organisation des Umzugs<br />
Öffentlichkeitsarbeit ca.<br />
Institutionsberatung / Fachberatung ca.<br />
Kooperation und Vernetzung ca.<br />
Weiterbildung ca.<br />
Kooperationsverträge mit weiteren Institutionen *<br />
Kreis Gütersloh zur Sicherung der bautechnischen Kompetenz.<br />
Ehrenamtliches „AWO – Wichtel“ Team, „kleine Reparaturen für ältere und<br />
behinderte Menschen“ im Kreis Gütersloh.<br />
......................................................................................................................<br />
Ehrenamtliches Wohnberatungsteam.<br />
......................................................................................................................<br />
Ehrenamtlich tätige Architekten<br />
Computerwerkstatt für Senioren, Internetseite u. a. Wohnberatung mit<br />
„Tipp des Monats<br />
² Nicht im Begleitbogen erfasst da gesondertes ehrenamtliches Projekt! Aber<br />
abgeschlossene Anpassungsmaßnahmen!<br />
VI. Aktuelle Fragen<br />
Beratungsfälle<br />
..........................<br />
..........................<br />
..........................<br />
Wie wird die Erreichbarkeit der Zielgruppen (z. B. Pflegebedürftige, Eltern behinderter<br />
Kinder, älter werdende Menschen insgesamt) beurteilt?<br />
.<br />
Haben sich die entwickelten Formen der Öffentlichkeitsarbeit für die Erreichung der<br />
Zielgruppen bewährt?<br />
.<br />
Gütersloh, den __________________<br />
Seite 6 von 6 6
Rahmenvereinbarung über die Gestaltung der Lebenssituation für und mit<br />
ältere(n) Menschen im Kreis Gütersloh<br />
Verwendungsnachweis nach § 11 für die Wohnberatung für das Jahr __________<br />
A. Aufwendungen<br />
1. Personalkosten<br />
2. Sachkosten<br />
- Geschäftsbedarf<br />
- Fahrtkosten<br />
- Telefon/Internet<br />
- Miete inkl. Nebenkosten<br />
- Veranstaltungen<br />
B. Erträge<br />
1. Zuschüsse/Eigenmittel<br />
- Pflege-/Krankenkassen<br />
- Land NRW<br />
- Eigenmittel<br />
- Sonstige (bitte benennen)<br />
- Kreis Gütersloh<br />
Anlage 5