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DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik ...

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Grundsätze der Normungsarbeit (3)<br />

� Arbeitsweise der Gremien<br />

Der Inhalt einer Norm muss im Wege gegenseitiger Verständigung<br />

mit dem Bemühen festgelegt werden, eine gemeinsame Auffassung<br />

zu erreichen – möglichst unter Vermeidung formeller Abstimmungen.<br />

� Konsens (DIN EN 45020:2007)<br />

Allgemeine Zustimmung, die durch das Fehlen aufrechterhaltenen<br />

Widerspruches gegen wesentliche Inhalte seitens irgendeines<br />

wichtigen Anteiles der betroffenen Interessen und durch ein<br />

Verfahren gekennzeichnet ist, das versucht, die Gesichtspunkte aller<br />

betroffenen Parteien zu berücksichtigen und alle Gegenargumente<br />

auszuräumen.<br />

ANMERKUNG Konsens bedeutet nicht notwendigerweise<br />

Einstimmigkeit.<br />

ZN3-1/7

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