Jahresbericht 2011 - felsenheim
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Das Leben im Heim – ein neuer Lebensabschnitt<br />
Selbstverständlich ist das Leben im Heim nicht vergleichbar<br />
mit dem Leben zu Hause. Es gibt immer<br />
wieder Bewohnerinnen und Bewohner, die sich zu<br />
dieser Thematik äussern. Entweder geben sie bei<br />
verbessertem Gesundheitszustand den Gedanken<br />
nicht auf, den Wohnplatz zu kündigen und nach<br />
Hause umzuziehen, oder es werden Aussagen gemacht,<br />
wie: «Ich habe alles hier, gutes Essen, ein<br />
schönes Zimmer, fühle mich sicher und geborgen,<br />
doch das zu Hause kann nicht ersetzt werden.»<br />
Mit dieser neuen Realität gilt es umzugehen. Die<br />
Besuche von Angehörigen sind dabei eine grosse<br />
Hilfe und Unterstützung. Emotional können sich die<br />
beiden Welten dadurch näher kommen.<br />
Personeller Wechsel in der Geschäftsleitung<br />
Das Arbeitsverhältnis mit der Leiterin Pflege und<br />
Betreuung, Frau Elke Haller, wurde bereits nach<br />
einem Jahr wieder aufgelöst. Mitarbeiterinnen und<br />
Bewohnerinnen bedauerten diesen Weggang, waren<br />
die Beziehungen doch erst im Aufbau begriffen.<br />
Nach einer längeren Vakanz ist es nun gelungen,<br />
eine neue Person für diese wichtige Leitungsfunktion<br />
zu rekrutieren. Wir freuen uns mit Frau Priska<br />
Buri, dipl. Pflegefachfrau, eine erfahrene und engagierte<br />
Person gefunden zu haben, die sich in den<br />
Dienst des Felsenheims stellt. Bewohnerinnen und<br />
Bewohner, Mitarbeitende und der Stiftungsrat haben<br />
der Leiterin Pflege und Betreuung einen herzlichen<br />
Empfang bereitet.<br />
Neue Pflegefinanzierung per 01.01.<strong>2011</strong><br />
Per 1. Januar <strong>2011</strong> wurde das Mantelgesetz zur<br />
neuen Pflegefinanzierung in der ganzen Schweiz in<br />
Kraft gesetzt. Dieses verlangt, dass der zu leistende<br />
Pflegeaufwand in 12 Stufen abgerechnet wird.<br />
Gesetzlich verankert ist auch die Höhe der Beiträ-<br />
ge der Krankenkassen, die sich zwischen Fr. 9.–<br />
(Stufe 1) und Fr. 108.– (Stufe 12) bewegen.<br />
Im Weiteren vergüten die Krankenkassen pauschal<br />
pro Tag Fr. 2.– an die sogenannten Mittel und Ge-<br />
genstände (MiGeL), z.B. an Inkontinenzartikel und<br />
Verbandsmaterial.<br />
Der Selbstkostenbeitrag der Bewohnerinnen und<br />
Bewohner wurde mit diesem neuen Bundesgesetz<br />
auf maximal Fr. 21.60 limitiert. Für die ungedeckten<br />
Kosten aus der Pflege wurde mit der neuen bun-<br />
desgesetzlichen Grundlage die öffentliche Hand<br />
(in unserem Falle die Gemeinden) verpflichtet, die<br />
Restfinanzierung zu übernehmen. Diese finanzielle<br />
Mehrbelastung macht den Gemeinden selbstver-<br />
ständlich zu schaffen. Andererseits darf festgehal-<br />
ten werden, dass die Gemeinden nicht mehr zur<br />
Übernahme der Defizitgarantien verpflichtet sind.<br />
Der Kanton hat in seinem Legislaturprogramm die<br />
Aufgabe erhalten, die Versorgungskette im Gesundheitsbereich<br />
zu überprüfen, wobei ein besonderes<br />
Augenmerk auf die Finanzströme zu legen ist.<br />
Berechnung der Aufenthaltstaxe<br />
Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, die<br />
Aufenthaltstaxen genauer zu analysieren, resp. abzugrenzen.<br />
Das Instrument, das wir hierfür erhalten<br />
haben, ist die sogenannte Kostenrechnung. Alle Alters-<br />
und Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet,<br />
diese Kostenrechnung zu führen und die Taxberechnung<br />
gemäss diesen Richtlinien vorzunehmen.<br />
Zwei Faktoren sind für die Berechnung der Aufenthaltstaxe<br />
von grosser Bedeutung:<br />
• Die Kostenrechnung basiert auf der Vollkostenrechnung.<br />
So müssen nebst den Schuldzinsen<br />
und ordentlichen Abschreibungen auch Rückstel-<br />
Ausbildungsabschlüsse <strong>2011</strong><br />
Jana Zumstein, FAGE EFZ<br />
Remo von Moos, Koch EFZ<br />
Christa Flühler-Halter, dipl. Pflegefachfrau HF<br />
«Ist der Prozess einmal<br />
gemacht, muss ein<br />
Platz zur Verfügung<br />
stehen.»<br />
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