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Jahresbericht 2011 - felsenheim

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Das Leben im Heim – ein neuer Lebensabschnitt<br />

Selbstverständlich ist das Leben im Heim nicht vergleichbar<br />

mit dem Leben zu Hause. Es gibt immer<br />

wieder Bewohnerinnen und Bewohner, die sich zu<br />

dieser Thematik äussern. Entweder geben sie bei<br />

verbessertem Gesundheitszustand den Gedanken<br />

nicht auf, den Wohnplatz zu kündigen und nach<br />

Hause umzuziehen, oder es werden Aussagen gemacht,<br />

wie: «Ich habe alles hier, gutes Essen, ein<br />

schönes Zimmer, fühle mich sicher und geborgen,<br />

doch das zu Hause kann nicht ersetzt werden.»<br />

Mit dieser neuen Realität gilt es umzugehen. Die<br />

Besuche von Angehörigen sind dabei eine grosse<br />

Hilfe und Unterstützung. Emotional können sich die<br />

beiden Welten dadurch näher kommen.<br />

Personeller Wechsel in der Geschäftsleitung<br />

Das Arbeitsverhältnis mit der Leiterin Pflege und<br />

Betreuung, Frau Elke Haller, wurde bereits nach<br />

einem Jahr wieder aufgelöst. Mitarbeiterinnen und<br />

Bewohnerinnen bedauerten diesen Weggang, waren<br />

die Beziehungen doch erst im Aufbau begriffen.<br />

Nach einer längeren Vakanz ist es nun gelungen,<br />

eine neue Person für diese wichtige Leitungsfunktion<br />

zu rekrutieren. Wir freuen uns mit Frau Priska<br />

Buri, dipl. Pflegefachfrau, eine erfahrene und engagierte<br />

Person gefunden zu haben, die sich in den<br />

Dienst des Felsenheims stellt. Bewohnerinnen und<br />

Bewohner, Mitarbeitende und der Stiftungsrat haben<br />

der Leiterin Pflege und Betreuung einen herzlichen<br />

Empfang bereitet.<br />

Neue Pflegefinanzierung per 01.01.<strong>2011</strong><br />

Per 1. Januar <strong>2011</strong> wurde das Mantelgesetz zur<br />

neuen Pflegefinanzierung in der ganzen Schweiz in<br />

Kraft gesetzt. Dieses verlangt, dass der zu leistende<br />

Pflegeaufwand in 12 Stufen abgerechnet wird.<br />

Gesetzlich verankert ist auch die Höhe der Beiträ-<br />

ge der Krankenkassen, die sich zwischen Fr. 9.–<br />

(Stufe 1) und Fr. 108.– (Stufe 12) bewegen.<br />

Im Weiteren vergüten die Krankenkassen pauschal<br />

pro Tag Fr. 2.– an die sogenannten Mittel und Ge-<br />

genstände (MiGeL), z.B. an Inkontinenzartikel und<br />

Verbandsmaterial.<br />

Der Selbstkostenbeitrag der Bewohnerinnen und<br />

Bewohner wurde mit diesem neuen Bundesgesetz<br />

auf maximal Fr. 21.60 limitiert. Für die ungedeckten<br />

Kosten aus der Pflege wurde mit der neuen bun-<br />

desgesetzlichen Grundlage die öffentliche Hand<br />

(in unserem Falle die Gemeinden) verpflichtet, die<br />

Restfinanzierung zu übernehmen. Diese finanzielle<br />

Mehrbelastung macht den Gemeinden selbstver-<br />

ständlich zu schaffen. Andererseits darf festgehal-<br />

ten werden, dass die Gemeinden nicht mehr zur<br />

Übernahme der Defizitgarantien verpflichtet sind.<br />

Der Kanton hat in seinem Legislaturprogramm die<br />

Aufgabe erhalten, die Versorgungskette im Gesundheitsbereich<br />

zu überprüfen, wobei ein besonderes<br />

Augenmerk auf die Finanzströme zu legen ist.<br />

Berechnung der Aufenthaltstaxe<br />

Vor diesem Hintergrund wurde es notwendig, die<br />

Aufenthaltstaxen genauer zu analysieren, resp. abzugrenzen.<br />

Das Instrument, das wir hierfür erhalten<br />

haben, ist die sogenannte Kostenrechnung. Alle Alters-<br />

und Pflegeheime sind gesetzlich verpflichtet,<br />

diese Kostenrechnung zu führen und die Taxberechnung<br />

gemäss diesen Richtlinien vorzunehmen.<br />

Zwei Faktoren sind für die Berechnung der Aufenthaltstaxe<br />

von grosser Bedeutung:<br />

• Die Kostenrechnung basiert auf der Vollkostenrechnung.<br />

So müssen nebst den Schuldzinsen<br />

und ordentlichen Abschreibungen auch Rückstel-<br />

Ausbildungsabschlüsse <strong>2011</strong><br />

Jana Zumstein, FAGE EFZ<br />

Remo von Moos, Koch EFZ<br />

Christa Flühler-Halter, dipl. Pflegefachfrau HF<br />

«Ist der Prozess einmal<br />

gemacht, muss ein<br />

Platz zur Verfügung<br />

stehen.»<br />

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