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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Neukirchen an der Enknach ...

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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />

über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> am 8. November 2010,<br />

Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer<br />

A n w e s e n d e :<br />

1. VBGM Gatterbauer Elfriede 14. GRE W<strong>an</strong>inger Renate<br />

2. GV Kupfner Fr<strong>an</strong>z 15. GR Putta Werner<br />

Lfd.Nr. 06 Jahr 2010<br />

3. GRE Leimer Herbert 16. GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n (ab TOP 2)<br />

4. GR Dr. Kaltenhauser Arno 17. GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n<br />

5. GRE Hofer Reinhard 18. GR Vötter Christi<strong>an</strong><br />

6. GR Neuhauser Ingrid 19. GV Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z<br />

7. GR Reschenhofer Rudolf 20. GV Spitzwieser Joh<strong>an</strong>n<br />

8. GR Sporrer Rol<strong>an</strong>d 21. GRE Leimhofer M<strong>an</strong>fred<br />

9. GR Reichinger Georg 22. GR Pöttinger Ernst<br />

10. GR Sperl Günter 23. GR Göbl Andreas<br />

11. GR DI (BA) Schmitzberger Karl 24 GR Emmersberger Dietmar<br />

12. GV Mag. Prillhofer Joh<strong>an</strong>n 25. GRE Wurhofer Georg<br />

13. GV Spitzer Joh<strong>an</strong>n<br />

Anwesende: alle <strong>an</strong>wesend; für die entschuldigten GR-Mitglie<strong>der</strong> waren die<br />

eingeladenen GRE <strong>an</strong>wesend<br />

GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n erst ab Tagesordnungspunkt 2 <strong>an</strong>wesend<br />

Entschuldigt: GR Peter Klein entschuldigt<br />

GR Huber Albert entschuldigt<br />

GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n entschuldig<br />

GR Mühlbauer Herm<strong>an</strong>n entschuldigt<br />

GR Huber Herbert entschuldigt<br />

GRE Hötzenauer Anita entschuldigt<br />

Ersatzmitglie<strong>der</strong>:<br />

GRE Hofer Reinhard für GR Klein Peter<br />

GRE W<strong>an</strong>inger Renate für GR Huber Albert<br />

GRE Leimer Herbert für GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n<br />

GRE Wurhofer Georg für GR Mühlbauer Herm<strong>an</strong>n<br />

GRE Leimhofer M<strong>an</strong>fred für GR Huber Herbert


Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer Josef<br />

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />

Fraktionsvertreter mit beraten<strong>der</strong> Stimme in Ausschüssen<br />

(§ 33 Abs. 7 bzw. § 55 Abs. 4 letzter Satz OÖ. GemO 1990):<br />

.......................................................................................................................................<br />

......................................................................................................................................<br />

GR Klein Peter<br />

GR Huber Albert<br />

GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n<br />

GR Mühlbauer Herm<strong>an</strong>n<br />

GR Huber Herbert<br />

GRE Hötzenauer Anita<br />

E s f e h l e n :<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO 1990):<br />

AL Rosenhammer Josef<br />

entschuldigt unentschuldigt<br />

Die Vorsitzende eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihr - <strong>der</strong> Vizebürgermeisterin - einberufen wurde;<br />

b) <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungspl<strong>an</strong> (§ 45 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten<br />

ist und die Verständigung hiezu <strong>an</strong> alle Mitglie<strong>der</strong> bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong> zeitgerecht<br />

schriftlich am 29. Oktober 2010 unter Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />

kundgemacht wurde,<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung vom 13. September 2010 bis zur heutigen<br />

Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während<br />

<strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verh<strong>an</strong>dlungsschrift bis zum Sitzungsschluss<br />

Einwendungen eingebracht werden können.<br />

.. Sod<strong>an</strong>n gibt die Vorsitzende folgende Mitteilungen:<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede teilt mit, dass DI (BA) Schmitzberger Karl auf das durch den<br />

Rücktritt von BGM Leimer Alois freigewordene M<strong>an</strong>dat im Gemein<strong>der</strong>at berufen wurde. Die vor<br />

Ihm gereihten Ersatzmitglie<strong>der</strong> haben auf die Berufung auf ein M<strong>an</strong>dat im Gemein<strong>der</strong>at bei <strong>der</strong><br />

2


Nachbesetzung des durch den M<strong>an</strong>datsverzicht von BGM Leimer Alois frei gewordenen M<strong>an</strong>dates<br />

verzichtet.<br />

DI (BA) Schmitzberger Karl hat die Berufung <strong>an</strong>genommen.<br />

DI (BA) Schmitzberger Karl legt nun mit den Worten „Ich gelobe“ das im § 20 Abs. 4 <strong>der</strong> Oö.<br />

Gemeindeordnung 1990, i.d.g.F., vorgeschriebene Gelöbnis in die H<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Vizebürgermeisterin<br />

ab.<br />

1. Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />

T A G E S O R D N U N G :<br />

Das Ausscheiden von Altbürgermeister Leimer Alois bedingt eine Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d.<br />

AZ: 004-2<br />

Von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion wurde ein gültiger Wahlvorschlag eingebracht.<br />

Es wird<br />

DI (BA) Schmitzberger Karl, wohnhaft im Laternenweg 2/2,<br />

für die Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d vorgeschlagen.<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede stellt jetzt den Antrag, die Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />

nicht mittels Stimmzettel, son<strong>der</strong>n mittels H<strong>an</strong>dzeichen vorzunehmen.<br />

Dieser Antrag wird vom Gemein<strong>der</strong>at einstimmig (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

<strong>an</strong>genommen.<br />

Die Abstimmung über den Wahlvorschlag <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion erfolgt in Fraktionswahl.<br />

Die Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen erbringt folgendes Ergebnis:<br />

11 Stimmen dafür<br />

DI (BA) Schmitzberger Karl, Laternenweg 2/2, ist somit in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />

gewählt.<br />

Angelobung des neu gewählten Gemeindevorst<strong>an</strong>dsmitgliedes gem. § 24 Abs. 4 Oö.<br />

GemO 1990<br />

3


Das Gemeindevorst<strong>an</strong>dsmitglied DI (BA) Schmitzberger Karl legt nun gemäß § 24 Abs. 4<br />

Oö. GemO 1990, i.d.g.F., in die H<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Vizebürgermeisterin mit den Worten „Ich gelobe“<br />

das Gelöbnis gem. § 20 Abs. 4 <strong>der</strong> Oö. Gemeindeordnung 1990, i.d.g.F., ab.<br />

2. Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 11. Oktober<br />

2010, GZ: Gem60-5027-2010-Ti/Bai, zum Rechnungsabschluss 2009 – Kenntnisnahme<br />

Der Prüfungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 dem Gemein<strong>der</strong>at zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

AZ: 904<br />

Berichterstatter: GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n, Obm<strong>an</strong>n des Prüfungsausschusses<br />

Der Prüfungsbericht wird mittels Beamer zur Kenntnis gebracht.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 11. Oktober<br />

2010 zum Rechnungsabschluss 2009 zur Kenntnis nehmen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

3. Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 28. September<br />

2010, GZ: Gem40-5027-2010-Mf/Bai, zum Vor<strong>an</strong>schlag des Fin<strong>an</strong>zjahres 2010 –<br />

Kenntnisnahme<br />

Der Prüfungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 dem Gemein<strong>der</strong>at zur<br />

Kenntnis gebracht.<br />

AZ: 902<br />

Berichterstatter: GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n, Obm<strong>an</strong>n des Prüfungsausschusses<br />

Der Prüfungsbericht wird mittels Beamer zur Kenntnis gebracht.<br />

4


Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 28. September<br />

2010 zum Vor<strong>an</strong>schlag 2010 zur Kenntnis nehmen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

4. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 21. Oktober 2010 – Kenntnisnahme<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> Kassengebarung und eine stichprobenweise Belegsprüfung st<strong>an</strong>den auf<br />

<strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung.<br />

AZ: 014<br />

Berichterstatter: GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n, Obm<strong>an</strong>n des Prüfungsausschusses<br />

Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis gebracht.<br />

Die Kassenprüfung hat eine Übereinstimmung zwischen Kassen-Istbest<strong>an</strong>d und Kassen-<br />

Sollbest<strong>an</strong>d ergeben.<br />

Die Belege Nr. 1339/10 bis einschließlich 2276/10 wurden stichprobenweise geprüft und<br />

für in Ordnung befunden.<br />

Unter Punkt „6. Sonstige Prüfungsbemerkungen“ wurden die vom Amtsleiter gemachten<br />

Feststellungen zur Jahresabrechnung 2009 <strong>der</strong> UNION <strong>Neukirchen</strong> vermerkt.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 21. Oktober 2010 zur Kenntnis<br />

nehmen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

5. NACHTRAGSVORANSCHLAG 2 0 1 0 – Beschlussfassung<br />

Der Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag sieht<br />

A. im ordentlichen Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag<br />

Einnahmen mit € 3.536.300,00<br />

5


(gegenüber € 3.338.200,00 Einnahmen im ordentlichen<br />

Vor<strong>an</strong>schlag)<br />

Ausgaben mit € 3.536.300,00<br />

(gegenüber € 3.338.200,00 Ausgaben im ordentlichen<br />

Vor<strong>an</strong>schlag)<br />

B. im außerordentlichen Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag<br />

Einnahmen mit € 420.500,00<br />

(gegenüber € 387.000,00 Einnahmen im außerordentlichen<br />

Vor<strong>an</strong>schlag)<br />

Ausgaben mit € 420.500,00<br />

(gegenüber € 387.000,00 Ausgaben im außerordentlichen<br />

Vor<strong>an</strong>schlag)<br />

vor.<br />

AZ: 902<br />

Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />

Der Entwurf zum Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag 2010 wird vorgelegt.<br />

Die Abweichungen zum Vor<strong>an</strong>schlag (ordentlicher Haushalt über € 3.500,00 und mehr als<br />

7%) werden mittels Beamer zur Kenntnis gebracht, die Verän<strong>der</strong>ungen im außerordentlichen<br />

Haushalt werden vom Amtsleiter erläutert.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den vorliegenden Entwurf zum Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag 2010 beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

6. Dienstpostenpl<strong>an</strong>;<br />

Än<strong>der</strong>ung ab 01.12.2010 und Festsetzung für das Jahr 2011 –<br />

Beschlussfassung<br />

Än<strong>der</strong>ung ab 01.12.2010:<br />

VB Br<strong>an</strong>dstätter Karin ist im November 2010 aus dem Gemeindedienst ausgeschieden,<br />

VB Schönhofer M<strong>an</strong>uela ist im November 2010 aus dem Karenz zurückgekehrt, bei VB<br />

Geisberger Ingeborg ergibt sich eine geringfügige Anpassung.<br />

Festsetzung für das Jahr 2011:<br />

Der Dienstpostenpl<strong>an</strong> mit St<strong>an</strong>d 01.12.2010 soll für das Jahr 2011 so festgesetzt werden.<br />

6


AZ: 011-5<br />

Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />

Der Dienstpostenpl<strong>an</strong> mit den bereits eingearbeiteten Än<strong>der</strong>ungen ab 01.12.2010 wird zur<br />

Kenntnis gebracht. Dieser Dienstpostenpl<strong>an</strong> soll auch für das Jahr 2011 festgesetzt werden.<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n fragt <strong>an</strong>, warum Br<strong>an</strong>dstätter Karin aus dem Gemeindedienst ausgeschieden<br />

ist.<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede weist darauf hin, dass Schönhofer M<strong>an</strong>uela nach dem Karenz<br />

laut Mutterschutzgesetz Anf<strong>an</strong>g November ihre Beschäftigung wie<strong>der</strong> aufgenommen<br />

hat und damit auch das befristete Beschäftigungsverhältnis mit <strong>der</strong>en Karenzvertretung<br />

aufgelöst wurde.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den zur Kenntnis gebrachten Dienstpostenpl<strong>an</strong> beschließen.<br />

Dieser Dienstpostenpl<strong>an</strong><br />

� sieht Än<strong>der</strong>ungen zum 01.12.2010 vor und<br />

� soll auch für das Jahr 2011 so festgesetzt werden.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

7. Örtliche Raumordnung<br />

a) Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und darauf abgestimmte Än<strong>der</strong>ung<br />

des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es<br />

AZ: 031-2<br />

a. Einleitung des Verfahrens – Beschlussfassung<br />

An die Vorberatungen zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d wird erinnert.<br />

Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />

Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Raumordnung<br />

7


Das erste Örtliche Entwicklungskonzept <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> ist seit<br />

dem Jahr 2000 gültig. Alle 10 Jahre soll dieses ÖEK einer Revision unterzogen werden.<br />

Diese Revision steht nun – nach 10 Jahren – <strong>an</strong>. Abgestimmt auf diese Revision soll<br />

gleichzeitig <strong>der</strong> Flächenwidmungspl<strong>an</strong> abgeän<strong>der</strong>t werden. Eine generelle Überarbeitung<br />

des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es wurde im Jahr 2008 eingeleitet und ist diese Überarbeitung<br />

seit 2009 rechtskräftig. Die im Zuge <strong>der</strong> Revision des ÖEK durchzuführende Än<strong>der</strong>ung<br />

des FWP bedarf daher nur <strong>der</strong> Anpassung <strong>an</strong> das Revisionsergebnis des ÖEK.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at die Einleitung eines Verfahrens zur<br />

Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und die darauf abgestimmte Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Die Einleitung eines Verfahrens zur Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />

und die darauf abgestimmte Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

AZ: 031-2<br />

b. Entscheidung über Auftragsvergabe – Beschlussfassung<br />

Vom Ortspl<strong>an</strong>er (allee42 l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg, Ingenieurbüro<br />

für L<strong>an</strong>dschafts- und Raumpl<strong>an</strong>ung, Dipl. Ing. Sigl Martin, Hofhaymer Allee 42,<br />

5020 Salzburg) liegt für die Revision des ÖEK ein Angebot vor.<br />

Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />

Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Raumordnung<br />

Das Angebot des Ortspl<strong>an</strong>ers vom 07.01.2010 wird zur Kenntnis gebracht. Dieses Angebot<br />

hat laut Dipl. Ing. Sigl Martin nach wie vor Gültigkeit.<br />

Das Honorar beträgt für die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes exklusive <strong>der</strong><br />

Nebenkosten (erfahrungsgemäß bei <strong>der</strong>artigen Projekten max. 10%) und <strong>der</strong> optional <strong>an</strong>geführten<br />

Leistungen € 13.470,72 inkl. MWSt.<br />

Der Aufw<strong>an</strong>d für die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es ist in diesem Honorar nicht<br />

enthalten, da er zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt noch nicht seriös abschätzbar ist. Im Bedarfsfall<br />

wird dafür ein geson<strong>der</strong>tes Angebot übermittelt.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at die Auftragsvergabe <strong>an</strong> die Fa. allee42<br />

l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg.<br />

8


Wortmeldungen:<br />

Auf Anfrage von GR Dr. Kaltenhauser Arno wird von Amtsleiter Rosenhammer Josef mitgeteilt,<br />

dass die Ersterstellung eines ÖEK rd. € 35.000,00 kosten würde. Da bei <strong>der</strong> Revision<br />

des ÖEK auf Daten- und Grundlagenmaterial aus <strong>der</strong> Ersterstellung zurückgegriffen<br />

werden k<strong>an</strong>n, sind die Pl<strong>an</strong>ungsarbeiten nicht mehr so aufwendig und die Kosten dafür<br />

entsprechend niedriger.<br />

AL Rosenhammer weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Ortspl<strong>an</strong>er (Dipl.<br />

Ing. Sigl Martin für die Fa. allee42 l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg) sehr gut funktioniert<br />

und die Qualität <strong>der</strong> bisher erbrachten Pl<strong>an</strong>ungsleistungen von <strong>der</strong> Fachabteilung des<br />

Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung sehr positiv beurteilt wurde.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den Auftrag für die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>an</strong> die<br />

Fa. Allee42 l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg, Ingenieurbüro für L<strong>an</strong>dschafts-<br />

und Raumpl<strong>an</strong>ung, Dipl. Ing. Sigl Martin, 5020 Salzburg, Hofhaymer Allee 42, vergeben.<br />

Auftragssumme ohne Nebenkosten und optional <strong>an</strong>gebotener Leistungen:<br />

€ 13.470,72 inkl. MWSt.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

b) Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es; Entscheidung über Einleitung eines<br />

Verfahrens - Beschlussfassung<br />

AUGUSTIN Petra, Gsotthub 10; Ansuchen um eine Son<strong>der</strong>ausweisung im Grünl<strong>an</strong>d<br />

für den Einbau von vier Wohneinheiten in ein bestehendes Hofgebäude (Situierung:<br />

Östliches Stallgebäude <strong>der</strong> Hof<strong>an</strong>lage Gsotthub 10).<br />

Die Son<strong>der</strong>ausweisung im Grünl<strong>an</strong>d ist für den beabsichtigten Nutzungszweck erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Son<strong>der</strong>ausweisung betrifft das im Jahr 1970 baubewilligte Stallgebäude<br />

auf dem Grundstück Nr. 557/1, KG Apfenthal.<br />

Aus ortspl<strong>an</strong>erischer Sicht sieht Dipl. Ing. Sigl für dieses Vorhaben bei Einhaltung <strong>der</strong><br />

gesetzlichen Vorgaben keinen Wi<strong>der</strong>spruch zur Lage in <strong>der</strong> l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Vorr<strong>an</strong>gfläche;<br />

er befürwortet daher eine Nachnutzung für Ferienwohnungen.<br />

AZ: 031-2<br />

Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />

Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Raumordnung<br />

Das Ansuchen von Augustin Petra vom 12. September 2010 wird zur Kenntnis gebracht.<br />

Die ortspl<strong>an</strong>erische Stellungnahme ist positiv. Der Än<strong>der</strong>ungspl<strong>an</strong> Nr. 4.10 wird gezeigt.<br />

Dipl. Ing. Sigl sieht bei Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben aus ortspl<strong>an</strong>erischer Sicht<br />

9


keinen Wi<strong>der</strong>spruch zur Lage in <strong>der</strong> l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Vorr<strong>an</strong>gfläche. Der Ortspl<strong>an</strong>er befürwortet<br />

daher die im Antrag <strong>an</strong>geführte Nachnutzung.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d schlägt dem Gemein<strong>der</strong>at die Einleitung eines Verfahrens<br />

zur Abän<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es vor.<br />

Antrag des Vorsitzenden:<br />

Die Einleitung eines Verfahrens zur Abän<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es Nr.<br />

4/2008 wie folgt beschließen:<br />

� Son<strong>der</strong>ausweisung im Grünl<strong>an</strong>d für den Einbau von vier Wohneinheiten in<br />

ein bestehendes Hofgebäude<br />

� Betroffenes Grundstück/Hofgebäude: Grundstück Nr. 557/1, KG 40004 Apfenthal;<br />

östliches Stallgebäude <strong>der</strong> Hof<strong>an</strong>lage Gsotthub 10<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

c) Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es; Entscheidung über Einleitung eines<br />

Verfahrens - Beschlussfassung<br />

Feichtenschlager Martina und Rupert, Dietzing 5; Ansuchen um Umwidmung einer<br />

Teilfläche aus Grundstück Nr. 389/1, KG <strong>Neukirchen</strong>, von Grünl<strong>an</strong>d in Baul<strong>an</strong>d<br />

(Wohngebiet).<br />

Westlich <strong>der</strong> einzeiligen Wohnbebauung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Uttendorfer L<strong>an</strong>desstraße im Bereich<br />

<strong>der</strong> Liegenschaften Uttendorfer Straße Nr. 24 (Fam. Peterlechner) bis Nr. 32 (Fam.<br />

Adler) soll so wie im <strong>an</strong>schließenden südlichen Bereich eine zweite Baureihe als<br />

Wohnbaul<strong>an</strong>d vorgesehen werden. Vorerst soll im Süden für den Sohn <strong>der</strong> Liegenschaftseigentümer<br />

ein Baugrundstück gewidmet werden. Zwischen <strong>der</strong> ersten und<br />

zweiten Baureihe soll die <strong>der</strong>zeit im Privateigentum befindliche Erschließungsstraße in<br />

das Öffentliche Gut übertragen werden, wobei im südlichen Bereich eine Umkehre geschaffen<br />

werden muss.<br />

Von HR Dipl. Ing. Schobesberger vom Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abt. Örtliche<br />

Raumordnung, konnte bisher keine Vorabstellungnahme eingeholt werden; er befindet<br />

sich seit einiger Zeit im Kr<strong>an</strong>kenst<strong>an</strong>d.<br />

Von Dipl. Ing. Sigl wurde für diese Baul<strong>an</strong>dabrundung aus ortspl<strong>an</strong>erischer Sicht eine<br />

Befürwortung signalisiert.<br />

AZ: 031-2<br />

Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />

Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Raumordnung<br />

10


Das Ansuchen <strong>der</strong> Fam. Feichtenschlager vom 23.08.2010 betreffend Umwidmung einer<br />

Teilfläche aus Grundstück Nr. 389/1, KG 40012 <strong>Neukirchen</strong>, wird zur Kenntnis gebracht.<br />

Das Ansuchen wurde bereits in <strong>der</strong> GV-Sitzung am 06.09.2010 vorgelegt.<br />

Damals wurde vereinbart, die Fam. Feichtenschlager darüber zu informieren, dass von <strong>der</strong><br />

Abteilung Örtliche Raumordnung des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung eine Vorbegutachtung<br />

eingeholt wird. Lei<strong>der</strong> konnte <strong>der</strong> Termin für die Vorbegutachtung von HR Dipl. Ing.<br />

Schobesberger aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden.<br />

Dipl. Ing. Sigl spricht sich, wie auf <strong>der</strong> Verständigung zur GR-Sitzung <strong>an</strong>geführt, aus ortspl<strong>an</strong>erischer<br />

Sicht für die gegenständliche Abrundung um eine Baureihe aus.<br />

Der vom Ortspl<strong>an</strong>er erstellte Än<strong>der</strong>ungspl<strong>an</strong> Nr. 4.9 wird gezeigt.<br />

Auf <strong>der</strong> in Rede stehenden Grundfläche (1 Baugrundstück) möchte Feichtenschlager Robert,<br />

Sohn <strong>der</strong> Antragsteller, im nächsten Jahr mit <strong>der</strong> Errichtung eines Wohnhauses beginnen.<br />

Es ist daher eine gewisse Dringlichkeit gegeben.<br />

Der Ortspl<strong>an</strong>er sagt, diese Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung ist durch das Örtliche Entwicklungskonzept<br />

abgedeckt.<br />

Ob sich die Abteilung Örtliche Raumordnung diesem St<strong>an</strong>dpunkt <strong>an</strong>schließt, wird sich im<br />

Rahmen des Än<strong>der</strong>ungsverfahrens herausstellen.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Die Einleitung eines Verfahrens zur Abän<strong>der</strong>ung des<br />

Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es Nr. 4/2008 wie folgt beschließen:<br />

� Umwidmung einer Teilfläche aus Grundstück Nr. 389/1, KG <strong>Neukirchen</strong>,<br />

von Grünl<strong>an</strong>d in Baul<strong>an</strong>d (Wohngebiet) für eine Bauparzelle<br />

� Schaffung einer Verkehrsfläche samt Umkehre zwischen den zwei Baureihen<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

8. Volks- und Hauptschule <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>; Übertragung <strong>der</strong> Vorsorge für<br />

die Schulgesundheit <strong>an</strong> das L<strong>an</strong>d Oberösterreich – Beschlussfassung<br />

Dr. med. Kot<strong>an</strong>ko Hildegard hat die Schularzttätigkeit <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volks- und Hauptschule beendet.<br />

Es besteht nun die Möglichkeit auf das vom L<strong>an</strong>d Oberösterreich <strong>an</strong>gebotene<br />

Schulgesundheitssystem umzustellen. Die Gemeinde überträgt lt. vorliegendem Vertrag<br />

dem L<strong>an</strong>d die ihr gemäß § 48 Abs. 4 Oö. POG 1992 auferlegte Verpflichtung, einen<br />

Arzt/Ärztin beizustellen, <strong>der</strong>/die ihr auf Grund schulrechtlicher Vorschriften obliegenden<br />

Aufgaben durchführt. Dafür hat die Gemeinde dem L<strong>an</strong>d pro Schulkind jährlich einen Kostenbeitrag<br />

von € 3,00 zu zahlen.<br />

AZ: 510-3<br />

11


Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede<br />

Der vom Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit,<br />

übermittelte Vertrag (Beilage zur Verh<strong>an</strong>dlungsschrift) wird zur Kenntnis gebracht.<br />

Wortmeldungen:<br />

Auf Anfrage von GR Dr. Kaltenhauser Arno führt VZBGM Gatterbauer Elfriede ergänzend<br />

aus, dass ab 01.12.2010 das L<strong>an</strong>d Oberösterreich eine Ärztin/einen Arzt mit <strong>der</strong> Schularzttätigkeit<br />

<strong>an</strong> <strong>der</strong> Volks- und Hauptschule beauftragt. Für die Gemeinde ist d<strong>an</strong>n das L<strong>an</strong>d<br />

erster Ansprechpartner in Sachen Schulgesundheit. Von <strong>der</strong> Direktion Soziales und Gesundheit,<br />

Abteilung Gesundheit, wurde mitgeteilt, dass eine Ärztin aus dem Salzburger<br />

Flachgau, die bereits Gemeinden im Süden unseres Bezirkes betreut, mit <strong>der</strong> Schularzttätigkeit<br />

in <strong>Neukirchen</strong> beauftragt wird.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Den vorliegenden Vertrag, mit dem die Vorsorge für die Schulgesundheit <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

Volks- und Hauptschule <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> <strong>an</strong> das L<strong>an</strong>d Oberösterreich<br />

übertragen wird, mit Wirkung ab 01.12.2010 mit dem L<strong>an</strong>d Oberösterreich, vertreten<br />

durch das Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung<br />

Gesundheit, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, abschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

9. Betriebsbaugebiet H ä n d s c h u h; Auftragsvergabe für die Asphaltierungsarbeiten<br />

öffentlicher Straßen<strong>an</strong>lagen im Bereich <strong>der</strong> Anbindung <strong>an</strong> <strong>der</strong> B 156 (ab Liegenschaft<br />

Wurhofer, ehemals Schw<strong>an</strong>inger bis zur Einfahrt <strong>der</strong> Fa. Wasserm<strong>an</strong>n und in<br />

Richtung 110 KV-Masten, <strong>der</strong> lt. Verbund im Frühjahr 2011 abgetragen wird) –<br />

Beschlussfassung<br />

Für diese Arbeiten wurde von <strong>der</strong> Fa. STRABAG AG ein Angebot <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>t. Hingewiesen<br />

wird darauf, dass die bisher durchgeführten Unterbauarbeiten in Absprache mit <strong>der</strong><br />

Straßenmeisterei Uttendorf praktisch in Eigenregie bewerkstelligt werden konnten, was zu<br />

einer erheblichen Kosteneinsparung geführt hat.<br />

AZ: 610-1 / 612-1 / 782<br />

Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />

Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Raumordnung<br />

Für diese Arbeiten wurden zwei Angebote <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>t.<br />

12


Die Angebote werden zur Kenntnis gebracht:<br />

� Fa. STRABAG AG, Dir. AE-Verkehrswegebau, 5280 Braunau, Bauhofstr. 14:<br />

€ 58.391,28 inkl. MWSt.<br />

� Fa. LEITHÄUSL GesmbH, 4941 Mehrnbach, Zimetsberg 17:<br />

€ 60.920,40 inkl. MWSt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Nachverh<strong>an</strong>dlung mit <strong>der</strong> Fa. STRABAG AG (Ing. Illes)<br />

wurde ein Skontoabzug in <strong>der</strong> Höhe von 3% bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen ab<br />

Rechnungserhalt ausgeh<strong>an</strong>delt.<br />

Einen weiteren Nachlass k<strong>an</strong>n die Fa. STRABAG AG laut Ing. Wöss nicht mehr gewähren,<br />

da das Angebot ohnehin sehr knapp kalkuliert wurde. Ing. Wöss hat auch darauf hingewiesen,<br />

dass die STRABAG AG die Gemeinde im heurigen Jahr einige Male unterstützt<br />

hat, z.B. Platzgestaltung beim Bauhof (Geländeaufnahmen), ohne dafür Kosten verrechnet<br />

zu haben.<br />

Ing. Iles hat im Rahmen <strong>der</strong> Nachverh<strong>an</strong>dlung vorgeschlagen, die oberste Asphaltschicht<br />

erst im nächsten Jahr einzubauen.<br />

Die Kosten würden sich d<strong>an</strong>n wie folgt auf die Jahre 2010 und 2011 aufteilen:<br />

2010: rd. € 47.000,00 inkl. MWSt., 2011: rd. 11.400,00 inkl. MWSt.<br />

Begründung für die Aufteilung <strong>der</strong> Arbeiten auf die Jahre 2010 und 2011:<br />

� Auftretende Setzungen, u.a. als Folge des 110 KV-Mastenabbaues im Frühjahr<br />

2011, könnten d<strong>an</strong>n ausgeglichen werden.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d schlägt dem Gemein<strong>der</strong>at vor, den Auftrag <strong>an</strong> die Fa. STRABAG<br />

AG zu vergeben.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Die gegenständlichen Asphaltierungsarbeiten <strong>an</strong> die Fa. STRABAG AG, Dir. AE-<br />

Verkehrswegebau, 5280 Braunau a.I., Bauhofstraße 14, vergeben.<br />

Gesamtauftragssumme: € 58.391,28 inkl. MWSt.<br />

Die oberste Asphaltschicht soll erst im nächsten Jahr aufgebracht und verrechnet<br />

werden.<br />

Ein Skontoabzug von 3% ist bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt<br />

möglich.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

13


10. Öffentliches Gut, u.a. Grundstücke 1565, 1566, 1477, KG 40011, Mitternberg;<br />

Antrag auf Durchführung einer Amtsh<strong>an</strong>dlung (Grenzvermessung / Grenzermittlung)<br />

– Einreichung<br />

Das Vermessungsamt Braunau am Inn hat einen Antrag auf Grenzvermessung / Grenzermittlung<br />

vorgelegt. Es h<strong>an</strong>delt sich bei den zu vermessenden Grundstücken um öffentliches<br />

Gut östlich <strong>der</strong> Ortschaft Rittersberg.<br />

AZ: 616-0-37<br />

Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />

Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />

Raumordnung<br />

Der L<strong>an</strong>dwirt Wurmshuber Fr<strong>an</strong>z, Rittersberg 2, bemüht sich seit Jahren um die Vermessung<br />

und Auflassung öffentlicher Weg<strong>an</strong>lagen (Zufahrtswege zu ldw. Grundstücken), die<br />

sich östlich <strong>der</strong> Ortschaft Rittersberg befinden. Zumindest ein Teilstück einer öffentlichen<br />

Wegparzelle soll dort aufgelöst werden, weil dieses Wegteilstück in <strong>der</strong> Natur gar nicht<br />

mehr ersichtlich ist und außerdem nur mehr von einer Person befahren wird. Allerdings<br />

zweifelt Wurmshuber Fr<strong>an</strong>z <strong>an</strong>, dass diese Person tatsächlich auf <strong>der</strong> öffentlichen Wegparzelle<br />

fährt, weil diese ja nicht mehr ersichtlich ist. Vermutlich wird auch sein ldw.<br />

Grundstück befahren.<br />

Bei weiteren öffentlichen Wegen stimmt <strong>der</strong> Verlauf in <strong>der</strong> Natur mit dem Verlauf laut Katastermappe<br />

nicht mehr überein.<br />

Den GR-Mitglie<strong>der</strong>n werden die betroffenen öffentlichen Weg<strong>an</strong>lagen auf einem Katasterpl<strong>an</strong>ausschnitt,<br />

<strong>der</strong> mit einem Orthofoto hinterlegt ist, gezeigt.<br />

Dipl. Ing. Hölbling, Leiter des Vermessungsamtes Braunau am Inn, hat in dieser Angelegenheit<br />

seine Hilfestellung <strong>an</strong>geboten. Er schlägt eine Grenzvermessung und -ermittlung<br />

durch das Vermessungsamt vor. Vom Gemein<strong>der</strong>at wäre dafür ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag<br />

zu beschließen.<br />

Sind die betroffenen Grund<strong>an</strong>rainer mit <strong>der</strong> Grenzvermessung und Grenzermittlung einverst<strong>an</strong>den,<br />

k<strong>an</strong>n diese im Wege des Vermessungsamtes durchgeführt werden.<br />

Dipl. Ing. Hölbling schlägt weiters vor, dem Wegteilstück, das in <strong>der</strong> Natur nicht mehr ersichtlich<br />

ist, eine eigene Grundstücksnummer zuzuordnen. Sollte sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

später für die Auflassung dieses Teilstückes entscheiden, wäre d<strong>an</strong>n eine Vermessung<br />

nicht mehr nötig.<br />

Das Vermessungsamt hat sich dazu bereit erklärt, die Vermessungsarbeiten zu sehr günstigen<br />

Konditionen durchzuführen.<br />

Der vorbereitete Antrag (Beilage zur Verh<strong>an</strong>dlungsschrift) <strong>an</strong> das Vermessungsamt wird<br />

gezeigt.<br />

Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at, diesen Antrag beim Vermessungsamt<br />

einzureichen.<br />

14


Antrag des Vorsitzenden:<br />

In gegenständlicher Angelegenheit den gezeigten Antrag zur Durchführung <strong>der</strong> vorhin<br />

erläuterten Vermessungsarbeiten beim Vermessungsamt Braunau am Inn, Weidenweg<br />

5, einreichen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

11. Abfallwirtschaft<br />

Zu den nachfolgenden Punkten a) und b) wird <strong>an</strong> die Vorbesprechungen im Ausschuss für<br />

örtliche Umweltfragen, sowie Angelegenheiten des Klimaschutzes und Energie sowie im<br />

Gemeindevorst<strong>an</strong>d und Gemein<strong>der</strong>at erinnert.<br />

a) Abfallordnung – Beschlussfassung<br />

Zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d wurde ein Entwurf ausgearbeitet.<br />

AZ: 003-3-8 / 813-0<br />

Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />

Ein Entwurf <strong>der</strong> Abfallordnung wurde den im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Fraktionen übergeben.<br />

Der nun vorliegende Entwurf (Beilage zur Verh<strong>an</strong>dlungsschrift) ist in einigen Punkten<br />

abgeän<strong>der</strong>t worden. Der Entwurf wird gezeigt; auf die Abän<strong>der</strong>ungen wird beson<strong>der</strong>s<br />

hingewiesen.<br />

Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden davon in Kenntnis gesetzt, dass <strong>der</strong> gezeigte Entwurf auf einer<br />

vom Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung<br />

Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, zur Verfügung gestellten Musterabfallordnung,<br />

die auf das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 abgestimmt wurde, basiert. Den<br />

Gegebenheiten (Erfor<strong>der</strong>nissen) auf Bezirks- und Gemeindeebene wurde im gezeigten<br />

Entwurf Rechnung getragen.<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Die vorliegende Abfallordnung beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

15


) Abfallgebührenordnung – Beschlussfassung<br />

Zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d wurde ein Entwurf ausgearbeitet.<br />

AZ: 003-3-9 / 813-0<br />

Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />

Ein Entwurf <strong>der</strong> Abfallgebührenordnung wurde den im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Fraktionen<br />

übergeben.<br />

Dieser Entwurf wird den GR-Mitglie<strong>der</strong>n gezeigt.<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede hält fest, dass die Abfallgebühren trotz <strong>der</strong> im Entwurf berücksichtigten<br />

Erhöhung immer noch als günstig bezeichnet werden können. Das hat<br />

ein Vergleich mit Abfallgebühren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Gemeinden des Bezirkes ergeben.<br />

Die Abfallgebühren wurden in <strong>Neukirchen</strong> seit dem Jahr 2002 nicht mehr erhöht. Trotzdem<br />

ist die im vorliegenden Entwurf eingearbeitete Gebührenerhöhung mo<strong>der</strong>at ausgefallen.<br />

In diesem Zusammeng<strong>an</strong>g wird darauf hingewiesen, dass eine Entnahme aus<br />

<strong>der</strong> zweckgebundenen Rücklage „Abfallgebühr“ mit einkalkuliert wurde.<br />

Die Gebührenerhöhung macht VZBGM Gatterbauer Elfriede <strong>an</strong> einem Beispiel fest:<br />

Die Abfallgebühren für einen 90 Liter Abfallbehälter betragen bei 14-tägiger Abholung<br />

<strong>der</strong>zeit € 156,49 p.a., ab 01.01.2011 € 162,40 p.a.<br />

Die Abfallgebühren werden zukünftig in eine Grundgebühr und eine variable Gebühr<br />

eingeteilt.<br />

Durch die Zusammenführung <strong>der</strong> 800 Liter und 1.100 Liter Abfallcontainer aus Gast-<br />

und Kleingewerbe bzw. Wohn<strong>an</strong>lagen ergibt sich für das Gast- und Kleingewerbe eine<br />

höhere, für die Wohn<strong>an</strong>lagen eine niedrigere Gebühr. Auch dafür nennt VZBGM Gatterbauer<br />

Elfriede ein Beispiel (800 Liter Abfallbehälter/14-tägige Abholung).<br />

Die Kosten <strong>der</strong> Biotonne für den einzelnen Haushalt sind in <strong>der</strong> Abfallgebührenordnung<br />

nun auch berücksichtigt.<br />

Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden auch über den aktuellen Anmeldest<strong>an</strong>d für die Biotonne informiert:<br />

Anmeldungen für die 120L-Tonne: 85<br />

Anmeldungen für die 240L-Tonne: 8<br />

Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />

Die vorliegende Abfallgebührenordnung beschließen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

16


12. IV. Detailprojekt, Bauabschnitt 07 – Einreichung bei <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde<br />

(L<strong>an</strong>d OÖ.)<br />

Die Fa. IBZ, Ingenieurbüro Behringer und Zechmeister OEG, aus Braunau am Inn wurde<br />

mit <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung des BA 07 beauftragt.<br />

Folgende vier einzelne Projektabschnitte umfasst <strong>der</strong> BA 07:<br />

� Verlängerung NK II/7 (<strong>an</strong> <strong>der</strong> Braunauer Straße)<br />

� Kapellenweg<br />

� Sternstraße<br />

� Gleinzer Straße<br />

AZ: 851<br />

Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Eflriede<br />

Das IV. Detailprojekt <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage, Bauabschnitt 07, liegt vor.<br />

Den GR-Mitglie<strong>der</strong>n wird <strong>der</strong> Übersichtspl<strong>an</strong> mit den Projektbereichen und den darin befindlichen<br />

K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>lagen gezeigt.<br />

Antrag des Vorsitzenden:<br />

Das vorliegende IV. Detailprojekt <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage, Bauabschnitt<br />

07, zur Kenntnis nehmen.<br />

Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />

13. Allfälliges<br />

a) Auftragsvergaben durch den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />

� Schülerausspeisung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Hauptschule – Ankauf eines Kombidämpfers bei<br />

<strong>der</strong> Fa. Penias Lebensmitteltechnik GmbH<br />

Bei <strong>der</strong> Fa. Penias Lebensmitteltechnik GmbH, 5261 Uttendorf, Gaism<strong>an</strong>nslohen 15,<br />

wurde ein Kombidämpfer samt Zubehör (verschiedene Einschubbleche und Kochsatten,<br />

Hordenwagen, H<strong>an</strong>dbrause) um € 14.176,80 inkl. MWSt. <strong>an</strong>gekauft.<br />

� Betriebsbaugebiet Händschuh, verkehrstechnische Erschließung – Auftrag für<br />

die Lieferung von gebrochenem Schottermaterial <strong>an</strong> die Fa. Fr<strong>an</strong>z Moser,<br />

Schotter- und Betonwerke GmbH<br />

17


Die Fa. Fr<strong>an</strong>z Moser, Schotter- und Betonwerke GmbH, 5280 Braunau (Gemeindegebiet<br />

<strong>Neukirchen</strong> a.d.E.), Burgkirchner Straße 8, wurde mit <strong>der</strong> Lieferung von gebrochenem<br />

Schottermaterial beauftragt.<br />

Dieses Material wird in zwei unterschiedlichen Körnungen als oberste Unterbauschicht<br />

aufgebracht.<br />

Die Auftragssumme beläuft sich auf € 7.313,76 inkl. MWSt. Die Abrechnung erfolgt<br />

nach tatsächlich gelieferter Kubatur. Die Anlieferung erfolgt frei Baustelle.<br />

b) Nachmittagsbetreuung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volksschule – Weiterführung durch die SALE im<br />

Schuljahr 2010/2011<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede berichtet, dass nach Anlaufschwierigkeiten die Nachmittagsbetreuung<br />

im Schuljahr 2010/2011 nun doch weitergeführt werden k<strong>an</strong>n.<br />

Mit <strong>der</strong> SALE – Solidaritätsaktion für arbeitslose LehrerInnen, Stifterstraße 23, 4020<br />

Linz, wurde dafür eine Vereinbarung abgeschlossen.<br />

c) Barrierefreier Zug<strong>an</strong>g zur Leichenhalle – D<strong>an</strong>k <strong>der</strong> Pfarre <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. <strong>an</strong><br />

die Gemeinde<br />

Die Pfarre bed<strong>an</strong>kt sich mit Schreiben vom 14.10.2010 für die Errichtung des barrierefreien<br />

Zug<strong>an</strong>gs zur Leichenhalle durch die Gemeinde recht herzlich.<br />

Auszug aus dem Schreiben:<br />

„ … Dies ist sicherlich eine große Hilfe für ältere und speziell auch für behin<strong>der</strong>te Personen,<br />

die sich von Verstorbenen verabschieden möchten. …<br />

Pfarradministrator P. Silvius Kurcok, OFM, und Fritz Schrems, Obm<strong>an</strong>n des Fin<strong>an</strong>zausschusses<br />

<strong>der</strong> Pfarre“<br />

d) Erlass des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Inneres und<br />

Kommunales, vom 26.08.2010, GZ: IKD(Gem)-511001/313-2010-Pra, mit dem Betreff<br />

„Fin<strong>an</strong>zentwicklung – Bundesabgabenertrags<strong>an</strong>teile“<br />

Den GR-Mitglie<strong>der</strong>n wird <strong>der</strong> Erlass vom 26.08.2010, GZ: IKD(Gem)-511001/313-<br />

2010-Pra, gezeigt.<br />

In diesem Erlass wird über eine gegenüber <strong>der</strong> Prognose im November 2009 nunmehr<br />

verbesserte Einnahmesituation bei den Bundesabgabenertrags<strong>an</strong>teilen informiert.<br />

Auszug aus dem Erlass:<br />

„ … Die Fortsetzung des <strong>der</strong>zeit positiven Trends wird zwar klarerweise erhofft, k<strong>an</strong>n<br />

aber <strong>der</strong>zeit nur Ausdruck eines optimistischen Zug<strong>an</strong>gs sein und sollte im Rahmen<br />

18


<strong>der</strong> Erstellung von Nachtragsvor<strong>an</strong>schlägen daher auch nur sehr vorsichtig <strong>an</strong>genommen<br />

werden.<br />

Das Gemein<strong>der</strong>eferat erwartet sich jedenfalls, dass die Gemeinden die im laufenden<br />

Haushaltsjahr erzielten Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertrags<strong>an</strong>teilen<br />

ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung verwenden und damit<br />

ihren Beitrag zur Bewältigung <strong>der</strong> durch die Fin<strong>an</strong>zkrise verursachten Probleme<br />

leisten. …“<br />

e) ASKÖ-Schiclub <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. – Einladung zur Saisoneröffnung<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede bringt die Einladung des ASKÖ-Schiclub <strong>Neukirchen</strong> zur<br />

Saison – Eröffnung am 13. und 14.11.2010 im GH Hofer zur Kenntnis.<br />

Die GR-Mitglie<strong>der</strong> sind dazu herzlich eingeladen.<br />

f) Goldhauben <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. – D<strong>an</strong>k für Subvention <strong>an</strong> die Gemeinde<br />

Die Goldhaubengruppe <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. bed<strong>an</strong>kt sich mit dem am 24.09.2010<br />

eingel<strong>an</strong>gten Schreiben für die Zuerkennung <strong>der</strong> Subvention sehr herzlich.<br />

g) L<strong>an</strong>desausstellung 2012 – Info über Pressekonferenz am 25.10.2010<br />

VZBGM Gatterbauer Elfriede informiert über die Pressekonferenz zur L<strong>an</strong>desausstellung<br />

2012, bei <strong>der</strong> auch L<strong>an</strong>deshauptm<strong>an</strong>n Dr. Pühringer Josef <strong>an</strong>wesend war.<br />

Die Wittelsbacher und die Habsburger werden Hauptthema <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desausstellung<br />

sein.<br />

Zwei Hauptver<strong>an</strong>staltungsorte sind vorgesehen, nämlich Braunau (R<strong>an</strong>shofen) und<br />

Mattighofen. D<strong>an</strong>eben wird es auch in <strong>an</strong><strong>der</strong>en Gemeinden ein Rahmenprogramm<br />

geben.<br />

Investitionsvolumen für die L<strong>an</strong>desausstellung: € 20 Millionen<br />

Erwartete Wertschöpfung: 1 (€ 20 Mio.) : 5 (€ 100 Mio.)<br />

19


Genehmigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung<br />

vom 13. September 2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Zur Unterfertigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift wurden GV Kupfner Fr<strong>an</strong>z, GV Mag. Prillhofer<br />

Joh<strong>an</strong>n und GV Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z bestimmt.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />

mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die Sitzung um 19:20 Uhr.<br />

.................................................. .....................................................<br />

(Vorsitzende) (Gemein<strong>der</strong>at)<br />

................................................. ......................................................<br />

(Gemein<strong>der</strong>at) (Gemein<strong>der</strong>at)<br />

.................................................<br />

(Schriftführer)<br />

Die Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verh<strong>an</strong>dlungsschrift in <strong>der</strong><br />

Sitzung vom ……………… keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen Einwendungen<br />

<strong>der</strong> beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Neukirchen</strong>/E., am ................................<br />

20<br />

Die Vorsitzende:<br />

.................................

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