V E R H A N D L U N G S S C H R I F T - Neukirchen an der Enknach ...
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V E R H A N D L U N G S S C H R I F T<br />
über die öffentliche Sitzung des G e m e i n d e r a t e s <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> am 8. November 2010,<br />
Tagungsort: Gemeindeamt - Sitzungszimmer<br />
A n w e s e n d e :<br />
1. VBGM Gatterbauer Elfriede 14. GRE W<strong>an</strong>inger Renate<br />
2. GV Kupfner Fr<strong>an</strong>z 15. GR Putta Werner<br />
Lfd.Nr. 06 Jahr 2010<br />
3. GRE Leimer Herbert 16. GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n (ab TOP 2)<br />
4. GR Dr. Kaltenhauser Arno 17. GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n<br />
5. GRE Hofer Reinhard 18. GR Vötter Christi<strong>an</strong><br />
6. GR Neuhauser Ingrid 19. GV Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z<br />
7. GR Reschenhofer Rudolf 20. GV Spitzwieser Joh<strong>an</strong>n<br />
8. GR Sporrer Rol<strong>an</strong>d 21. GRE Leimhofer M<strong>an</strong>fred<br />
9. GR Reichinger Georg 22. GR Pöttinger Ernst<br />
10. GR Sperl Günter 23. GR Göbl Andreas<br />
11. GR DI (BA) Schmitzberger Karl 24 GR Emmersberger Dietmar<br />
12. GV Mag. Prillhofer Joh<strong>an</strong>n 25. GRE Wurhofer Georg<br />
13. GV Spitzer Joh<strong>an</strong>n<br />
Anwesende: alle <strong>an</strong>wesend; für die entschuldigten GR-Mitglie<strong>der</strong> waren die<br />
eingeladenen GRE <strong>an</strong>wesend<br />
GR Spitzer Herm<strong>an</strong>n erst ab Tagesordnungspunkt 2 <strong>an</strong>wesend<br />
Entschuldigt: GR Peter Klein entschuldigt<br />
GR Huber Albert entschuldigt<br />
GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n entschuldig<br />
GR Mühlbauer Herm<strong>an</strong>n entschuldigt<br />
GR Huber Herbert entschuldigt<br />
GRE Hötzenauer Anita entschuldigt<br />
Ersatzmitglie<strong>der</strong>:<br />
GRE Hofer Reinhard für GR Klein Peter<br />
GRE W<strong>an</strong>inger Renate für GR Huber Albert<br />
GRE Leimer Herbert für GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n<br />
GRE Wurhofer Georg für GR Mühlbauer Herm<strong>an</strong>n<br />
GRE Leimhofer M<strong>an</strong>fred für GR Huber Herbert
Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Rosenhammer Josef<br />
Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990):<br />
Fraktionsvertreter mit beraten<strong>der</strong> Stimme in Ausschüssen<br />
(§ 33 Abs. 7 bzw. § 55 Abs. 4 letzter Satz OÖ. GemO 1990):<br />
.......................................................................................................................................<br />
......................................................................................................................................<br />
GR Klein Peter<br />
GR Huber Albert<br />
GR Piehringer Herm<strong>an</strong>n<br />
GR Mühlbauer Herm<strong>an</strong>n<br />
GR Huber Herbert<br />
GRE Hötzenauer Anita<br />
E s f e h l e n :<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO 1990):<br />
AL Rosenhammer Josef<br />
entschuldigt unentschuldigt<br />
Die Vorsitzende eröffnet um 18.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihr - <strong>der</strong> Vizebürgermeisterin - einberufen wurde;<br />
b) <strong>der</strong> Termin <strong>der</strong> heutigen Sitzung im Sitzungspl<strong>an</strong> (§ 45 Abs. 1 OÖ. GemO 1990) enthalten<br />
ist und die Verständigung hiezu <strong>an</strong> alle Mitglie<strong>der</strong> bzw. Ersatzmitglie<strong>der</strong> zeitgerecht<br />
schriftlich am 29. Oktober 2010 unter Bek<strong>an</strong>ntgabe <strong>der</strong> Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung <strong>der</strong> Sitzung durch Anschlag <strong>an</strong> <strong>der</strong> Amtstafel am gleichen Tage öffentlich<br />
kundgemacht wurde,<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung vom 13. September 2010 bis zur heutigen<br />
Sitzung während <strong>der</strong> Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während<br />
<strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese Verh<strong>an</strong>dlungsschrift bis zum Sitzungsschluss<br />
Einwendungen eingebracht werden können.<br />
.. Sod<strong>an</strong>n gibt die Vorsitzende folgende Mitteilungen:<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede teilt mit, dass DI (BA) Schmitzberger Karl auf das durch den<br />
Rücktritt von BGM Leimer Alois freigewordene M<strong>an</strong>dat im Gemein<strong>der</strong>at berufen wurde. Die vor<br />
Ihm gereihten Ersatzmitglie<strong>der</strong> haben auf die Berufung auf ein M<strong>an</strong>dat im Gemein<strong>der</strong>at bei <strong>der</strong><br />
2
Nachbesetzung des durch den M<strong>an</strong>datsverzicht von BGM Leimer Alois frei gewordenen M<strong>an</strong>dates<br />
verzichtet.<br />
DI (BA) Schmitzberger Karl hat die Berufung <strong>an</strong>genommen.<br />
DI (BA) Schmitzberger Karl legt nun mit den Worten „Ich gelobe“ das im § 20 Abs. 4 <strong>der</strong> Oö.<br />
Gemeindeordnung 1990, i.d.g.F., vorgeschriebene Gelöbnis in die H<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Vizebürgermeisterin<br />
ab.<br />
1. Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />
T A G E S O R D N U N G :<br />
Das Ausscheiden von Altbürgermeister Leimer Alois bedingt eine Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d.<br />
AZ: 004-2<br />
Von <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion wurde ein gültiger Wahlvorschlag eingebracht.<br />
Es wird<br />
DI (BA) Schmitzberger Karl, wohnhaft im Laternenweg 2/2,<br />
für die Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d vorgeschlagen.<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede stellt jetzt den Antrag, die Nachwahl in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />
nicht mittels Stimmzettel, son<strong>der</strong>n mittels H<strong>an</strong>dzeichen vorzunehmen.<br />
Dieser Antrag wird vom Gemein<strong>der</strong>at einstimmig (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
<strong>an</strong>genommen.<br />
Die Abstimmung über den Wahlvorschlag <strong>der</strong> ÖVP-Fraktion erfolgt in Fraktionswahl.<br />
Die Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen erbringt folgendes Ergebnis:<br />
11 Stimmen dafür<br />
DI (BA) Schmitzberger Karl, Laternenweg 2/2, ist somit in den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />
gewählt.<br />
Angelobung des neu gewählten Gemeindevorst<strong>an</strong>dsmitgliedes gem. § 24 Abs. 4 Oö.<br />
GemO 1990<br />
3
Das Gemeindevorst<strong>an</strong>dsmitglied DI (BA) Schmitzberger Karl legt nun gemäß § 24 Abs. 4<br />
Oö. GemO 1990, i.d.g.F., in die H<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Vizebürgermeisterin mit den Worten „Ich gelobe“<br />
das Gelöbnis gem. § 20 Abs. 4 <strong>der</strong> Oö. Gemeindeordnung 1990, i.d.g.F., ab.<br />
2. Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 11. Oktober<br />
2010, GZ: Gem60-5027-2010-Ti/Bai, zum Rechnungsabschluss 2009 – Kenntnisnahme<br />
Der Prüfungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 dem Gemein<strong>der</strong>at zur<br />
Kenntnis gebracht.<br />
AZ: 904<br />
Berichterstatter: GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n, Obm<strong>an</strong>n des Prüfungsausschusses<br />
Der Prüfungsbericht wird mittels Beamer zur Kenntnis gebracht.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 11. Oktober<br />
2010 zum Rechnungsabschluss 2009 zur Kenntnis nehmen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
3. Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 28. September<br />
2010, GZ: Gem40-5027-2010-Mf/Bai, zum Vor<strong>an</strong>schlag des Fin<strong>an</strong>zjahres 2010 –<br />
Kenntnisnahme<br />
Der Prüfungsbericht wird gemäß § 99 Abs. 2 Oö. GemO 1990 dem Gemein<strong>der</strong>at zur<br />
Kenntnis gebracht.<br />
AZ: 902<br />
Berichterstatter: GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n, Obm<strong>an</strong>n des Prüfungsausschusses<br />
Der Prüfungsbericht wird mittels Beamer zur Kenntnis gebracht.<br />
4
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den Prüfungsbericht <strong>der</strong> Bezirkshauptm<strong>an</strong>nschaft Braunau am Inn vom 28. September<br />
2010 zum Vor<strong>an</strong>schlag 2010 zur Kenntnis nehmen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
4. Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 21. Oktober 2010 – Kenntnisnahme<br />
Die Prüfung <strong>der</strong> Kassengebarung und eine stichprobenweise Belegsprüfung st<strong>an</strong>den auf<br />
<strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong> Sitzung.<br />
AZ: 014<br />
Berichterstatter: GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n, Obm<strong>an</strong>n des Prüfungsausschusses<br />
Der Prüfungsbericht wird zur Kenntnis gebracht.<br />
Die Kassenprüfung hat eine Übereinstimmung zwischen Kassen-Istbest<strong>an</strong>d und Kassen-<br />
Sollbest<strong>an</strong>d ergeben.<br />
Die Belege Nr. 1339/10 bis einschließlich 2276/10 wurden stichprobenweise geprüft und<br />
für in Ordnung befunden.<br />
Unter Punkt „6. Sonstige Prüfungsbemerkungen“ wurden die vom Amtsleiter gemachten<br />
Feststellungen zur Jahresabrechnung 2009 <strong>der</strong> UNION <strong>Neukirchen</strong> vermerkt.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den Prüfungsbericht des Prüfungsausschusses vom 21. Oktober 2010 zur Kenntnis<br />
nehmen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
5. NACHTRAGSVORANSCHLAG 2 0 1 0 – Beschlussfassung<br />
Der Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag sieht<br />
A. im ordentlichen Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag<br />
Einnahmen mit € 3.536.300,00<br />
5
(gegenüber € 3.338.200,00 Einnahmen im ordentlichen<br />
Vor<strong>an</strong>schlag)<br />
Ausgaben mit € 3.536.300,00<br />
(gegenüber € 3.338.200,00 Ausgaben im ordentlichen<br />
Vor<strong>an</strong>schlag)<br />
B. im außerordentlichen Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag<br />
Einnahmen mit € 420.500,00<br />
(gegenüber € 387.000,00 Einnahmen im außerordentlichen<br />
Vor<strong>an</strong>schlag)<br />
Ausgaben mit € 420.500,00<br />
(gegenüber € 387.000,00 Ausgaben im außerordentlichen<br />
Vor<strong>an</strong>schlag)<br />
vor.<br />
AZ: 902<br />
Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />
Der Entwurf zum Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag 2010 wird vorgelegt.<br />
Die Abweichungen zum Vor<strong>an</strong>schlag (ordentlicher Haushalt über € 3.500,00 und mehr als<br />
7%) werden mittels Beamer zur Kenntnis gebracht, die Verän<strong>der</strong>ungen im außerordentlichen<br />
Haushalt werden vom Amtsleiter erläutert.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den vorliegenden Entwurf zum Nachtragsvor<strong>an</strong>schlag 2010 beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
6. Dienstpostenpl<strong>an</strong>;<br />
Än<strong>der</strong>ung ab 01.12.2010 und Festsetzung für das Jahr 2011 –<br />
Beschlussfassung<br />
Än<strong>der</strong>ung ab 01.12.2010:<br />
VB Br<strong>an</strong>dstätter Karin ist im November 2010 aus dem Gemeindedienst ausgeschieden,<br />
VB Schönhofer M<strong>an</strong>uela ist im November 2010 aus dem Karenz zurückgekehrt, bei VB<br />
Geisberger Ingeborg ergibt sich eine geringfügige Anpassung.<br />
Festsetzung für das Jahr 2011:<br />
Der Dienstpostenpl<strong>an</strong> mit St<strong>an</strong>d 01.12.2010 soll für das Jahr 2011 so festgesetzt werden.<br />
6
AZ: 011-5<br />
Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />
Der Dienstpostenpl<strong>an</strong> mit den bereits eingearbeiteten Än<strong>der</strong>ungen ab 01.12.2010 wird zur<br />
Kenntnis gebracht. Dieser Dienstpostenpl<strong>an</strong> soll auch für das Jahr 2011 festgesetzt werden.<br />
Wortmeldungen:<br />
GR Fürböck Joh<strong>an</strong>n fragt <strong>an</strong>, warum Br<strong>an</strong>dstätter Karin aus dem Gemeindedienst ausgeschieden<br />
ist.<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede weist darauf hin, dass Schönhofer M<strong>an</strong>uela nach dem Karenz<br />
laut Mutterschutzgesetz Anf<strong>an</strong>g November ihre Beschäftigung wie<strong>der</strong> aufgenommen<br />
hat und damit auch das befristete Beschäftigungsverhältnis mit <strong>der</strong>en Karenzvertretung<br />
aufgelöst wurde.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den zur Kenntnis gebrachten Dienstpostenpl<strong>an</strong> beschließen.<br />
Dieser Dienstpostenpl<strong>an</strong><br />
� sieht Än<strong>der</strong>ungen zum 01.12.2010 vor und<br />
� soll auch für das Jahr 2011 so festgesetzt werden.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
7. Örtliche Raumordnung<br />
a) Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und darauf abgestimmte Än<strong>der</strong>ung<br />
des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es<br />
AZ: 031-2<br />
a. Einleitung des Verfahrens – Beschlussfassung<br />
An die Vorberatungen zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d wird erinnert.<br />
Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />
Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />
Raumordnung<br />
7
Das erste Örtliche Entwicklungskonzept <strong>der</strong> Gemeinde <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> ist seit<br />
dem Jahr 2000 gültig. Alle 10 Jahre soll dieses ÖEK einer Revision unterzogen werden.<br />
Diese Revision steht nun – nach 10 Jahren – <strong>an</strong>. Abgestimmt auf diese Revision soll<br />
gleichzeitig <strong>der</strong> Flächenwidmungspl<strong>an</strong> abgeän<strong>der</strong>t werden. Eine generelle Überarbeitung<br />
des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es wurde im Jahr 2008 eingeleitet und ist diese Überarbeitung<br />
seit 2009 rechtskräftig. Die im Zuge <strong>der</strong> Revision des ÖEK durchzuführende Än<strong>der</strong>ung<br />
des FWP bedarf daher nur <strong>der</strong> Anpassung <strong>an</strong> das Revisionsergebnis des ÖEK.<br />
Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at die Einleitung eines Verfahrens zur<br />
Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und die darauf abgestimmte Än<strong>der</strong>ung des<br />
Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Die Einleitung eines Verfahrens zur Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
und die darauf abgestimmte Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
AZ: 031-2<br />
b. Entscheidung über Auftragsvergabe – Beschlussfassung<br />
Vom Ortspl<strong>an</strong>er (allee42 l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg, Ingenieurbüro<br />
für L<strong>an</strong>dschafts- und Raumpl<strong>an</strong>ung, Dipl. Ing. Sigl Martin, Hofhaymer Allee 42,<br />
5020 Salzburg) liegt für die Revision des ÖEK ein Angebot vor.<br />
Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />
Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />
Raumordnung<br />
Das Angebot des Ortspl<strong>an</strong>ers vom 07.01.2010 wird zur Kenntnis gebracht. Dieses Angebot<br />
hat laut Dipl. Ing. Sigl Martin nach wie vor Gültigkeit.<br />
Das Honorar beträgt für die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes exklusive <strong>der</strong><br />
Nebenkosten (erfahrungsgemäß bei <strong>der</strong>artigen Projekten max. 10%) und <strong>der</strong> optional <strong>an</strong>geführten<br />
Leistungen € 13.470,72 inkl. MWSt.<br />
Der Aufw<strong>an</strong>d für die Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es ist in diesem Honorar nicht<br />
enthalten, da er zum <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt noch nicht seriös abschätzbar ist. Im Bedarfsfall<br />
wird dafür ein geson<strong>der</strong>tes Angebot übermittelt.<br />
Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at die Auftragsvergabe <strong>an</strong> die Fa. allee42<br />
l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg.<br />
8
Wortmeldungen:<br />
Auf Anfrage von GR Dr. Kaltenhauser Arno wird von Amtsleiter Rosenhammer Josef mitgeteilt,<br />
dass die Ersterstellung eines ÖEK rd. € 35.000,00 kosten würde. Da bei <strong>der</strong> Revision<br />
des ÖEK auf Daten- und Grundlagenmaterial aus <strong>der</strong> Ersterstellung zurückgegriffen<br />
werden k<strong>an</strong>n, sind die Pl<strong>an</strong>ungsarbeiten nicht mehr so aufwendig und die Kosten dafür<br />
entsprechend niedriger.<br />
AL Rosenhammer weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit dem Ortspl<strong>an</strong>er (Dipl.<br />
Ing. Sigl Martin für die Fa. allee42 l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg) sehr gut funktioniert<br />
und die Qualität <strong>der</strong> bisher erbrachten Pl<strong>an</strong>ungsleistungen von <strong>der</strong> Fachabteilung des<br />
Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung sehr positiv beurteilt wurde.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den Auftrag für die Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes <strong>an</strong> die<br />
Fa. Allee42 l<strong>an</strong>dschaftsarchitekten gmbh & co.kg, Ingenieurbüro für L<strong>an</strong>dschafts-<br />
und Raumpl<strong>an</strong>ung, Dipl. Ing. Sigl Martin, 5020 Salzburg, Hofhaymer Allee 42, vergeben.<br />
Auftragssumme ohne Nebenkosten und optional <strong>an</strong>gebotener Leistungen:<br />
€ 13.470,72 inkl. MWSt.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
b) Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es; Entscheidung über Einleitung eines<br />
Verfahrens - Beschlussfassung<br />
AUGUSTIN Petra, Gsotthub 10; Ansuchen um eine Son<strong>der</strong>ausweisung im Grünl<strong>an</strong>d<br />
für den Einbau von vier Wohneinheiten in ein bestehendes Hofgebäude (Situierung:<br />
Östliches Stallgebäude <strong>der</strong> Hof<strong>an</strong>lage Gsotthub 10).<br />
Die Son<strong>der</strong>ausweisung im Grünl<strong>an</strong>d ist für den beabsichtigten Nutzungszweck erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Die Son<strong>der</strong>ausweisung betrifft das im Jahr 1970 baubewilligte Stallgebäude<br />
auf dem Grundstück Nr. 557/1, KG Apfenthal.<br />
Aus ortspl<strong>an</strong>erischer Sicht sieht Dipl. Ing. Sigl für dieses Vorhaben bei Einhaltung <strong>der</strong><br />
gesetzlichen Vorgaben keinen Wi<strong>der</strong>spruch zur Lage in <strong>der</strong> l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Vorr<strong>an</strong>gfläche;<br />
er befürwortet daher eine Nachnutzung für Ferienwohnungen.<br />
AZ: 031-2<br />
Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />
Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />
Raumordnung<br />
Das Ansuchen von Augustin Petra vom 12. September 2010 wird zur Kenntnis gebracht.<br />
Die ortspl<strong>an</strong>erische Stellungnahme ist positiv. Der Än<strong>der</strong>ungspl<strong>an</strong> Nr. 4.10 wird gezeigt.<br />
Dipl. Ing. Sigl sieht bei Einhaltung <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben aus ortspl<strong>an</strong>erischer Sicht<br />
9
keinen Wi<strong>der</strong>spruch zur Lage in <strong>der</strong> l<strong>an</strong>dwirtschaftlichen Vorr<strong>an</strong>gfläche. Der Ortspl<strong>an</strong>er befürwortet<br />
daher die im Antrag <strong>an</strong>geführte Nachnutzung.<br />
Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d schlägt dem Gemein<strong>der</strong>at die Einleitung eines Verfahrens<br />
zur Abän<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es vor.<br />
Antrag des Vorsitzenden:<br />
Die Einleitung eines Verfahrens zur Abän<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es Nr.<br />
4/2008 wie folgt beschließen:<br />
� Son<strong>der</strong>ausweisung im Grünl<strong>an</strong>d für den Einbau von vier Wohneinheiten in<br />
ein bestehendes Hofgebäude<br />
� Betroffenes Grundstück/Hofgebäude: Grundstück Nr. 557/1, KG 40004 Apfenthal;<br />
östliches Stallgebäude <strong>der</strong> Hof<strong>an</strong>lage Gsotthub 10<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
c) Än<strong>der</strong>ung des Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es; Entscheidung über Einleitung eines<br />
Verfahrens - Beschlussfassung<br />
Feichtenschlager Martina und Rupert, Dietzing 5; Ansuchen um Umwidmung einer<br />
Teilfläche aus Grundstück Nr. 389/1, KG <strong>Neukirchen</strong>, von Grünl<strong>an</strong>d in Baul<strong>an</strong>d<br />
(Wohngebiet).<br />
Westlich <strong>der</strong> einzeiligen Wohnbebauung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Uttendorfer L<strong>an</strong>desstraße im Bereich<br />
<strong>der</strong> Liegenschaften Uttendorfer Straße Nr. 24 (Fam. Peterlechner) bis Nr. 32 (Fam.<br />
Adler) soll so wie im <strong>an</strong>schließenden südlichen Bereich eine zweite Baureihe als<br />
Wohnbaul<strong>an</strong>d vorgesehen werden. Vorerst soll im Süden für den Sohn <strong>der</strong> Liegenschaftseigentümer<br />
ein Baugrundstück gewidmet werden. Zwischen <strong>der</strong> ersten und<br />
zweiten Baureihe soll die <strong>der</strong>zeit im Privateigentum befindliche Erschließungsstraße in<br />
das Öffentliche Gut übertragen werden, wobei im südlichen Bereich eine Umkehre geschaffen<br />
werden muss.<br />
Von HR Dipl. Ing. Schobesberger vom Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Abt. Örtliche<br />
Raumordnung, konnte bisher keine Vorabstellungnahme eingeholt werden; er befindet<br />
sich seit einiger Zeit im Kr<strong>an</strong>kenst<strong>an</strong>d.<br />
Von Dipl. Ing. Sigl wurde für diese Baul<strong>an</strong>dabrundung aus ortspl<strong>an</strong>erischer Sicht eine<br />
Befürwortung signalisiert.<br />
AZ: 031-2<br />
Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />
Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />
Raumordnung<br />
10
Das Ansuchen <strong>der</strong> Fam. Feichtenschlager vom 23.08.2010 betreffend Umwidmung einer<br />
Teilfläche aus Grundstück Nr. 389/1, KG 40012 <strong>Neukirchen</strong>, wird zur Kenntnis gebracht.<br />
Das Ansuchen wurde bereits in <strong>der</strong> GV-Sitzung am 06.09.2010 vorgelegt.<br />
Damals wurde vereinbart, die Fam. Feichtenschlager darüber zu informieren, dass von <strong>der</strong><br />
Abteilung Örtliche Raumordnung des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung eine Vorbegutachtung<br />
eingeholt wird. Lei<strong>der</strong> konnte <strong>der</strong> Termin für die Vorbegutachtung von HR Dipl. Ing.<br />
Schobesberger aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrgenommen werden.<br />
Dipl. Ing. Sigl spricht sich, wie auf <strong>der</strong> Verständigung zur GR-Sitzung <strong>an</strong>geführt, aus ortspl<strong>an</strong>erischer<br />
Sicht für die gegenständliche Abrundung um eine Baureihe aus.<br />
Der vom Ortspl<strong>an</strong>er erstellte Än<strong>der</strong>ungspl<strong>an</strong> Nr. 4.9 wird gezeigt.<br />
Auf <strong>der</strong> in Rede stehenden Grundfläche (1 Baugrundstück) möchte Feichtenschlager Robert,<br />
Sohn <strong>der</strong> Antragsteller, im nächsten Jahr mit <strong>der</strong> Errichtung eines Wohnhauses beginnen.<br />
Es ist daher eine gewisse Dringlichkeit gegeben.<br />
Der Ortspl<strong>an</strong>er sagt, diese Flächenwidmungspl<strong>an</strong>än<strong>der</strong>ung ist durch das Örtliche Entwicklungskonzept<br />
abgedeckt.<br />
Ob sich die Abteilung Örtliche Raumordnung diesem St<strong>an</strong>dpunkt <strong>an</strong>schließt, wird sich im<br />
Rahmen des Än<strong>der</strong>ungsverfahrens herausstellen.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Die Einleitung eines Verfahrens zur Abän<strong>der</strong>ung des<br />
Flächenwidmungspl<strong>an</strong>es Nr. 4/2008 wie folgt beschließen:<br />
� Umwidmung einer Teilfläche aus Grundstück Nr. 389/1, KG <strong>Neukirchen</strong>,<br />
von Grünl<strong>an</strong>d in Baul<strong>an</strong>d (Wohngebiet) für eine Bauparzelle<br />
� Schaffung einer Verkehrsfläche samt Umkehre zwischen den zwei Baureihen<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
8. Volks- und Hauptschule <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong>; Übertragung <strong>der</strong> Vorsorge für<br />
die Schulgesundheit <strong>an</strong> das L<strong>an</strong>d Oberösterreich – Beschlussfassung<br />
Dr. med. Kot<strong>an</strong>ko Hildegard hat die Schularzttätigkeit <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volks- und Hauptschule beendet.<br />
Es besteht nun die Möglichkeit auf das vom L<strong>an</strong>d Oberösterreich <strong>an</strong>gebotene<br />
Schulgesundheitssystem umzustellen. Die Gemeinde überträgt lt. vorliegendem Vertrag<br />
dem L<strong>an</strong>d die ihr gemäß § 48 Abs. 4 Oö. POG 1992 auferlegte Verpflichtung, einen<br />
Arzt/Ärztin beizustellen, <strong>der</strong>/die ihr auf Grund schulrechtlicher Vorschriften obliegenden<br />
Aufgaben durchführt. Dafür hat die Gemeinde dem L<strong>an</strong>d pro Schulkind jährlich einen Kostenbeitrag<br />
von € 3,00 zu zahlen.<br />
AZ: 510-3<br />
11
Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede<br />
Der vom Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Gesundheit,<br />
übermittelte Vertrag (Beilage zur Verh<strong>an</strong>dlungsschrift) wird zur Kenntnis gebracht.<br />
Wortmeldungen:<br />
Auf Anfrage von GR Dr. Kaltenhauser Arno führt VZBGM Gatterbauer Elfriede ergänzend<br />
aus, dass ab 01.12.2010 das L<strong>an</strong>d Oberösterreich eine Ärztin/einen Arzt mit <strong>der</strong> Schularzttätigkeit<br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> Volks- und Hauptschule beauftragt. Für die Gemeinde ist d<strong>an</strong>n das L<strong>an</strong>d<br />
erster Ansprechpartner in Sachen Schulgesundheit. Von <strong>der</strong> Direktion Soziales und Gesundheit,<br />
Abteilung Gesundheit, wurde mitgeteilt, dass eine Ärztin aus dem Salzburger<br />
Flachgau, die bereits Gemeinden im Süden unseres Bezirkes betreut, mit <strong>der</strong> Schularzttätigkeit<br />
in <strong>Neukirchen</strong> beauftragt wird.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Den vorliegenden Vertrag, mit dem die Vorsorge für die Schulgesundheit <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
Volks- und Hauptschule <strong>Neukirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Enknach</strong> <strong>an</strong> das L<strong>an</strong>d Oberösterreich<br />
übertragen wird, mit Wirkung ab 01.12.2010 mit dem L<strong>an</strong>d Oberösterreich, vertreten<br />
durch das Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung<br />
Gesundheit, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1, abschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
9. Betriebsbaugebiet H ä n d s c h u h; Auftragsvergabe für die Asphaltierungsarbeiten<br />
öffentlicher Straßen<strong>an</strong>lagen im Bereich <strong>der</strong> Anbindung <strong>an</strong> <strong>der</strong> B 156 (ab Liegenschaft<br />
Wurhofer, ehemals Schw<strong>an</strong>inger bis zur Einfahrt <strong>der</strong> Fa. Wasserm<strong>an</strong>n und in<br />
Richtung 110 KV-Masten, <strong>der</strong> lt. Verbund im Frühjahr 2011 abgetragen wird) –<br />
Beschlussfassung<br />
Für diese Arbeiten wurde von <strong>der</strong> Fa. STRABAG AG ein Angebot <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>t. Hingewiesen<br />
wird darauf, dass die bisher durchgeführten Unterbauarbeiten in Absprache mit <strong>der</strong><br />
Straßenmeisterei Uttendorf praktisch in Eigenregie bewerkstelligt werden konnten, was zu<br />
einer erheblichen Kosteneinsparung geführt hat.<br />
AZ: 610-1 / 612-1 / 782<br />
Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />
Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />
Raumordnung<br />
Für diese Arbeiten wurden zwei Angebote <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>t.<br />
12
Die Angebote werden zur Kenntnis gebracht:<br />
� Fa. STRABAG AG, Dir. AE-Verkehrswegebau, 5280 Braunau, Bauhofstr. 14:<br />
€ 58.391,28 inkl. MWSt.<br />
� Fa. LEITHÄUSL GesmbH, 4941 Mehrnbach, Zimetsberg 17:<br />
€ 60.920,40 inkl. MWSt.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> durchgeführten Nachverh<strong>an</strong>dlung mit <strong>der</strong> Fa. STRABAG AG (Ing. Illes)<br />
wurde ein Skontoabzug in <strong>der</strong> Höhe von 3% bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen ab<br />
Rechnungserhalt ausgeh<strong>an</strong>delt.<br />
Einen weiteren Nachlass k<strong>an</strong>n die Fa. STRABAG AG laut Ing. Wöss nicht mehr gewähren,<br />
da das Angebot ohnehin sehr knapp kalkuliert wurde. Ing. Wöss hat auch darauf hingewiesen,<br />
dass die STRABAG AG die Gemeinde im heurigen Jahr einige Male unterstützt<br />
hat, z.B. Platzgestaltung beim Bauhof (Geländeaufnahmen), ohne dafür Kosten verrechnet<br />
zu haben.<br />
Ing. Iles hat im Rahmen <strong>der</strong> Nachverh<strong>an</strong>dlung vorgeschlagen, die oberste Asphaltschicht<br />
erst im nächsten Jahr einzubauen.<br />
Die Kosten würden sich d<strong>an</strong>n wie folgt auf die Jahre 2010 und 2011 aufteilen:<br />
2010: rd. € 47.000,00 inkl. MWSt., 2011: rd. 11.400,00 inkl. MWSt.<br />
Begründung für die Aufteilung <strong>der</strong> Arbeiten auf die Jahre 2010 und 2011:<br />
� Auftretende Setzungen, u.a. als Folge des 110 KV-Mastenabbaues im Frühjahr<br />
2011, könnten d<strong>an</strong>n ausgeglichen werden.<br />
Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d schlägt dem Gemein<strong>der</strong>at vor, den Auftrag <strong>an</strong> die Fa. STRABAG<br />
AG zu vergeben.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Die gegenständlichen Asphaltierungsarbeiten <strong>an</strong> die Fa. STRABAG AG, Dir. AE-<br />
Verkehrswegebau, 5280 Braunau a.I., Bauhofstraße 14, vergeben.<br />
Gesamtauftragssumme: € 58.391,28 inkl. MWSt.<br />
Die oberste Asphaltschicht soll erst im nächsten Jahr aufgebracht und verrechnet<br />
werden.<br />
Ein Skontoabzug von 3% ist bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt<br />
möglich.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
13
10. Öffentliches Gut, u.a. Grundstücke 1565, 1566, 1477, KG 40011, Mitternberg;<br />
Antrag auf Durchführung einer Amtsh<strong>an</strong>dlung (Grenzvermessung / Grenzermittlung)<br />
– Einreichung<br />
Das Vermessungsamt Braunau am Inn hat einen Antrag auf Grenzvermessung / Grenzermittlung<br />
vorgelegt. Es h<strong>an</strong>delt sich bei den zu vermessenden Grundstücken um öffentliches<br />
Gut östlich <strong>der</strong> Ortschaft Rittersberg.<br />
AZ: 616-0-37<br />
Berichterstatter: GR Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z, Obm<strong>an</strong>n des Ausschusses für Bau- und<br />
Straßenbau<strong>an</strong>gelegenheiten sowie für Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen<br />
Raumordnung<br />
Der L<strong>an</strong>dwirt Wurmshuber Fr<strong>an</strong>z, Rittersberg 2, bemüht sich seit Jahren um die Vermessung<br />
und Auflassung öffentlicher Weg<strong>an</strong>lagen (Zufahrtswege zu ldw. Grundstücken), die<br />
sich östlich <strong>der</strong> Ortschaft Rittersberg befinden. Zumindest ein Teilstück einer öffentlichen<br />
Wegparzelle soll dort aufgelöst werden, weil dieses Wegteilstück in <strong>der</strong> Natur gar nicht<br />
mehr ersichtlich ist und außerdem nur mehr von einer Person befahren wird. Allerdings<br />
zweifelt Wurmshuber Fr<strong>an</strong>z <strong>an</strong>, dass diese Person tatsächlich auf <strong>der</strong> öffentlichen Wegparzelle<br />
fährt, weil diese ja nicht mehr ersichtlich ist. Vermutlich wird auch sein ldw.<br />
Grundstück befahren.<br />
Bei weiteren öffentlichen Wegen stimmt <strong>der</strong> Verlauf in <strong>der</strong> Natur mit dem Verlauf laut Katastermappe<br />
nicht mehr überein.<br />
Den GR-Mitglie<strong>der</strong>n werden die betroffenen öffentlichen Weg<strong>an</strong>lagen auf einem Katasterpl<strong>an</strong>ausschnitt,<br />
<strong>der</strong> mit einem Orthofoto hinterlegt ist, gezeigt.<br />
Dipl. Ing. Hölbling, Leiter des Vermessungsamtes Braunau am Inn, hat in dieser Angelegenheit<br />
seine Hilfestellung <strong>an</strong>geboten. Er schlägt eine Grenzvermessung und -ermittlung<br />
durch das Vermessungsamt vor. Vom Gemein<strong>der</strong>at wäre dafür ein entsprechen<strong>der</strong> Antrag<br />
zu beschließen.<br />
Sind die betroffenen Grund<strong>an</strong>rainer mit <strong>der</strong> Grenzvermessung und Grenzermittlung einverst<strong>an</strong>den,<br />
k<strong>an</strong>n diese im Wege des Vermessungsamtes durchgeführt werden.<br />
Dipl. Ing. Hölbling schlägt weiters vor, dem Wegteilstück, das in <strong>der</strong> Natur nicht mehr ersichtlich<br />
ist, eine eigene Grundstücksnummer zuzuordnen. Sollte sich <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />
später für die Auflassung dieses Teilstückes entscheiden, wäre d<strong>an</strong>n eine Vermessung<br />
nicht mehr nötig.<br />
Das Vermessungsamt hat sich dazu bereit erklärt, die Vermessungsarbeiten zu sehr günstigen<br />
Konditionen durchzuführen.<br />
Der vorbereitete Antrag (Beilage zur Verh<strong>an</strong>dlungsschrift) <strong>an</strong> das Vermessungsamt wird<br />
gezeigt.<br />
Der Gemeindevorst<strong>an</strong>d empfiehlt dem Gemein<strong>der</strong>at, diesen Antrag beim Vermessungsamt<br />
einzureichen.<br />
14
Antrag des Vorsitzenden:<br />
In gegenständlicher Angelegenheit den gezeigten Antrag zur Durchführung <strong>der</strong> vorhin<br />
erläuterten Vermessungsarbeiten beim Vermessungsamt Braunau am Inn, Weidenweg<br />
5, einreichen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
11. Abfallwirtschaft<br />
Zu den nachfolgenden Punkten a) und b) wird <strong>an</strong> die Vorbesprechungen im Ausschuss für<br />
örtliche Umweltfragen, sowie Angelegenheiten des Klimaschutzes und Energie sowie im<br />
Gemeindevorst<strong>an</strong>d und Gemein<strong>der</strong>at erinnert.<br />
a) Abfallordnung – Beschlussfassung<br />
Zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d wurde ein Entwurf ausgearbeitet.<br />
AZ: 003-3-8 / 813-0<br />
Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />
Ein Entwurf <strong>der</strong> Abfallordnung wurde den im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Fraktionen übergeben.<br />
Der nun vorliegende Entwurf (Beilage zur Verh<strong>an</strong>dlungsschrift) ist in einigen Punkten<br />
abgeän<strong>der</strong>t worden. Der Entwurf wird gezeigt; auf die Abän<strong>der</strong>ungen wird beson<strong>der</strong>s<br />
hingewiesen.<br />
Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden davon in Kenntnis gesetzt, dass <strong>der</strong> gezeigte Entwurf auf einer<br />
vom Amt <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung<br />
Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht, zur Verfügung gestellten Musterabfallordnung,<br />
die auf das Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 abgestimmt wurde, basiert. Den<br />
Gegebenheiten (Erfor<strong>der</strong>nissen) auf Bezirks- und Gemeindeebene wurde im gezeigten<br />
Entwurf Rechnung getragen.<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Die vorliegende Abfallordnung beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
15
) Abfallgebührenordnung – Beschlussfassung<br />
Zu diesem Gegenst<strong>an</strong>d wurde ein Entwurf ausgearbeitet.<br />
AZ: 003-3-9 / 813-0<br />
Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Elfriede mit AL Rosenhammer Josef<br />
Ein Entwurf <strong>der</strong> Abfallgebührenordnung wurde den im Gemein<strong>der</strong>at vertretenen Fraktionen<br />
übergeben.<br />
Dieser Entwurf wird den GR-Mitglie<strong>der</strong>n gezeigt.<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede hält fest, dass die Abfallgebühren trotz <strong>der</strong> im Entwurf berücksichtigten<br />
Erhöhung immer noch als günstig bezeichnet werden können. Das hat<br />
ein Vergleich mit Abfallgebühren <strong>an</strong><strong>der</strong>er Gemeinden des Bezirkes ergeben.<br />
Die Abfallgebühren wurden in <strong>Neukirchen</strong> seit dem Jahr 2002 nicht mehr erhöht. Trotzdem<br />
ist die im vorliegenden Entwurf eingearbeitete Gebührenerhöhung mo<strong>der</strong>at ausgefallen.<br />
In diesem Zusammeng<strong>an</strong>g wird darauf hingewiesen, dass eine Entnahme aus<br />
<strong>der</strong> zweckgebundenen Rücklage „Abfallgebühr“ mit einkalkuliert wurde.<br />
Die Gebührenerhöhung macht VZBGM Gatterbauer Elfriede <strong>an</strong> einem Beispiel fest:<br />
Die Abfallgebühren für einen 90 Liter Abfallbehälter betragen bei 14-tägiger Abholung<br />
<strong>der</strong>zeit € 156,49 p.a., ab 01.01.2011 € 162,40 p.a.<br />
Die Abfallgebühren werden zukünftig in eine Grundgebühr und eine variable Gebühr<br />
eingeteilt.<br />
Durch die Zusammenführung <strong>der</strong> 800 Liter und 1.100 Liter Abfallcontainer aus Gast-<br />
und Kleingewerbe bzw. Wohn<strong>an</strong>lagen ergibt sich für das Gast- und Kleingewerbe eine<br />
höhere, für die Wohn<strong>an</strong>lagen eine niedrigere Gebühr. Auch dafür nennt VZBGM Gatterbauer<br />
Elfriede ein Beispiel (800 Liter Abfallbehälter/14-tägige Abholung).<br />
Die Kosten <strong>der</strong> Biotonne für den einzelnen Haushalt sind in <strong>der</strong> Abfallgebührenordnung<br />
nun auch berücksichtigt.<br />
Die GR-Mitglie<strong>der</strong> werden auch über den aktuellen Anmeldest<strong>an</strong>d für die Biotonne informiert:<br />
Anmeldungen für die 120L-Tonne: 85<br />
Anmeldungen für die 240L-Tonne: 8<br />
Antrag <strong>der</strong> Vorsitzenden:<br />
Die vorliegende Abfallgebührenordnung beschließen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
16
12. IV. Detailprojekt, Bauabschnitt 07 – Einreichung bei <strong>der</strong> Wasserrechtsbehörde<br />
(L<strong>an</strong>d OÖ.)<br />
Die Fa. IBZ, Ingenieurbüro Behringer und Zechmeister OEG, aus Braunau am Inn wurde<br />
mit <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung des BA 07 beauftragt.<br />
Folgende vier einzelne Projektabschnitte umfasst <strong>der</strong> BA 07:<br />
� Verlängerung NK II/7 (<strong>an</strong> <strong>der</strong> Braunauer Straße)<br />
� Kapellenweg<br />
� Sternstraße<br />
� Gleinzer Straße<br />
AZ: 851<br />
Berichterstattung: VZBGM Gatterbauer Eflriede<br />
Das IV. Detailprojekt <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage, Bauabschnitt 07, liegt vor.<br />
Den GR-Mitglie<strong>der</strong>n wird <strong>der</strong> Übersichtspl<strong>an</strong> mit den Projektbereichen und den darin befindlichen<br />
K<strong>an</strong>al<strong>an</strong>lagen gezeigt.<br />
Antrag des Vorsitzenden:<br />
Das vorliegende IV. Detailprojekt <strong>der</strong> Abwasserbeseitigungs<strong>an</strong>lage, Bauabschnitt<br />
07, zur Kenntnis nehmen.<br />
Beschluss: einstimmige Annahme (Abstimmung mit H<strong>an</strong>dzeichen)<br />
13. Allfälliges<br />
a) Auftragsvergaben durch den Gemeindevorst<strong>an</strong>d<br />
� Schülerausspeisung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Hauptschule – Ankauf eines Kombidämpfers bei<br />
<strong>der</strong> Fa. Penias Lebensmitteltechnik GmbH<br />
Bei <strong>der</strong> Fa. Penias Lebensmitteltechnik GmbH, 5261 Uttendorf, Gaism<strong>an</strong>nslohen 15,<br />
wurde ein Kombidämpfer samt Zubehör (verschiedene Einschubbleche und Kochsatten,<br />
Hordenwagen, H<strong>an</strong>dbrause) um € 14.176,80 inkl. MWSt. <strong>an</strong>gekauft.<br />
� Betriebsbaugebiet Händschuh, verkehrstechnische Erschließung – Auftrag für<br />
die Lieferung von gebrochenem Schottermaterial <strong>an</strong> die Fa. Fr<strong>an</strong>z Moser,<br />
Schotter- und Betonwerke GmbH<br />
17
Die Fa. Fr<strong>an</strong>z Moser, Schotter- und Betonwerke GmbH, 5280 Braunau (Gemeindegebiet<br />
<strong>Neukirchen</strong> a.d.E.), Burgkirchner Straße 8, wurde mit <strong>der</strong> Lieferung von gebrochenem<br />
Schottermaterial beauftragt.<br />
Dieses Material wird in zwei unterschiedlichen Körnungen als oberste Unterbauschicht<br />
aufgebracht.<br />
Die Auftragssumme beläuft sich auf € 7.313,76 inkl. MWSt. Die Abrechnung erfolgt<br />
nach tatsächlich gelieferter Kubatur. Die Anlieferung erfolgt frei Baustelle.<br />
b) Nachmittagsbetreuung <strong>an</strong> <strong>der</strong> Volksschule – Weiterführung durch die SALE im<br />
Schuljahr 2010/2011<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede berichtet, dass nach Anlaufschwierigkeiten die Nachmittagsbetreuung<br />
im Schuljahr 2010/2011 nun doch weitergeführt werden k<strong>an</strong>n.<br />
Mit <strong>der</strong> SALE – Solidaritätsaktion für arbeitslose LehrerInnen, Stifterstraße 23, 4020<br />
Linz, wurde dafür eine Vereinbarung abgeschlossen.<br />
c) Barrierefreier Zug<strong>an</strong>g zur Leichenhalle – D<strong>an</strong>k <strong>der</strong> Pfarre <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. <strong>an</strong><br />
die Gemeinde<br />
Die Pfarre bed<strong>an</strong>kt sich mit Schreiben vom 14.10.2010 für die Errichtung des barrierefreien<br />
Zug<strong>an</strong>gs zur Leichenhalle durch die Gemeinde recht herzlich.<br />
Auszug aus dem Schreiben:<br />
„ … Dies ist sicherlich eine große Hilfe für ältere und speziell auch für behin<strong>der</strong>te Personen,<br />
die sich von Verstorbenen verabschieden möchten. …<br />
Pfarradministrator P. Silvius Kurcok, OFM, und Fritz Schrems, Obm<strong>an</strong>n des Fin<strong>an</strong>zausschusses<br />
<strong>der</strong> Pfarre“<br />
d) Erlass des Amtes <strong>der</strong> Oö. L<strong>an</strong>desregierung, Direktion Inneres und<br />
Kommunales, vom 26.08.2010, GZ: IKD(Gem)-511001/313-2010-Pra, mit dem Betreff<br />
„Fin<strong>an</strong>zentwicklung – Bundesabgabenertrags<strong>an</strong>teile“<br />
Den GR-Mitglie<strong>der</strong>n wird <strong>der</strong> Erlass vom 26.08.2010, GZ: IKD(Gem)-511001/313-<br />
2010-Pra, gezeigt.<br />
In diesem Erlass wird über eine gegenüber <strong>der</strong> Prognose im November 2009 nunmehr<br />
verbesserte Einnahmesituation bei den Bundesabgabenertrags<strong>an</strong>teilen informiert.<br />
Auszug aus dem Erlass:<br />
„ … Die Fortsetzung des <strong>der</strong>zeit positiven Trends wird zwar klarerweise erhofft, k<strong>an</strong>n<br />
aber <strong>der</strong>zeit nur Ausdruck eines optimistischen Zug<strong>an</strong>gs sein und sollte im Rahmen<br />
18
<strong>der</strong> Erstellung von Nachtragsvor<strong>an</strong>schlägen daher auch nur sehr vorsichtig <strong>an</strong>genommen<br />
werden.<br />
Das Gemein<strong>der</strong>eferat erwartet sich jedenfalls, dass die Gemeinden die im laufenden<br />
Haushaltsjahr erzielten Mehreinnahmen aus den Bundesabgabenertrags<strong>an</strong>teilen<br />
ausschließlich zur Haushaltskonsolidierung verwenden und damit<br />
ihren Beitrag zur Bewältigung <strong>der</strong> durch die Fin<strong>an</strong>zkrise verursachten Probleme<br />
leisten. …“<br />
e) ASKÖ-Schiclub <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. – Einladung zur Saisoneröffnung<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede bringt die Einladung des ASKÖ-Schiclub <strong>Neukirchen</strong> zur<br />
Saison – Eröffnung am 13. und 14.11.2010 im GH Hofer zur Kenntnis.<br />
Die GR-Mitglie<strong>der</strong> sind dazu herzlich eingeladen.<br />
f) Goldhauben <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. – D<strong>an</strong>k für Subvention <strong>an</strong> die Gemeinde<br />
Die Goldhaubengruppe <strong>Neukirchen</strong> a.d.E. bed<strong>an</strong>kt sich mit dem am 24.09.2010<br />
eingel<strong>an</strong>gten Schreiben für die Zuerkennung <strong>der</strong> Subvention sehr herzlich.<br />
g) L<strong>an</strong>desausstellung 2012 – Info über Pressekonferenz am 25.10.2010<br />
VZBGM Gatterbauer Elfriede informiert über die Pressekonferenz zur L<strong>an</strong>desausstellung<br />
2012, bei <strong>der</strong> auch L<strong>an</strong>deshauptm<strong>an</strong>n Dr. Pühringer Josef <strong>an</strong>wesend war.<br />
Die Wittelsbacher und die Habsburger werden Hauptthema <strong>der</strong> L<strong>an</strong>desausstellung<br />
sein.<br />
Zwei Hauptver<strong>an</strong>staltungsorte sind vorgesehen, nämlich Braunau (R<strong>an</strong>shofen) und<br />
Mattighofen. D<strong>an</strong>eben wird es auch in <strong>an</strong><strong>der</strong>en Gemeinden ein Rahmenprogramm<br />
geben.<br />
Investitionsvolumen für die L<strong>an</strong>desausstellung: € 20 Millionen<br />
Erwartete Wertschöpfung: 1 (€ 20 Mio.) : 5 (€ 100 Mio.)<br />
19
Genehmigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während <strong>der</strong> Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verh<strong>an</strong>dlungsschrift über die Sitzung<br />
vom 13. September 2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Zur Unterfertigung <strong>der</strong> Verh<strong>an</strong>dlungsschrift wurden GV Kupfner Fr<strong>an</strong>z, GV Mag. Prillhofer<br />
Joh<strong>an</strong>n und GV Mühlbauer Fr<strong>an</strong>z bestimmt.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht<br />
mehr vorliegen, schließt die Vorsitzende die Sitzung um 19:20 Uhr.<br />
.................................................. .....................................................<br />
(Vorsitzende) (Gemein<strong>der</strong>at)<br />
................................................. ......................................................<br />
(Gemein<strong>der</strong>at) (Gemein<strong>der</strong>at)<br />
.................................................<br />
(Schriftführer)<br />
Die Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verh<strong>an</strong>dlungsschrift in <strong>der</strong><br />
Sitzung vom ……………… keine Einwendungen erhoben wurden; über die erhobenen Einwendungen<br />
<strong>der</strong> beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />
<strong>Neukirchen</strong>/E., am ................................<br />
20<br />
Die Vorsitzende:<br />
.................................