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Verhandlungsschrift - Waldneukirchen

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<strong>Verhandlungsschrift</strong><br />

Lfd. Nr. 3 Jahr 2008<br />

über die öffentliche Sitzung des G EMEINDERATES der Gemeinde <strong>Waldneukirchen</strong><br />

am 24. April 2008, Tagungsort: Gemeindeamt, Sitzungssaal<br />

Anwesende:<br />

1. BÜRGERMEISTER Manfred Freudenthaler als Vorsitzender<br />

2. GR. Peter Mandorfer<br />

3. GR. Ing. Karl Klinglmayr<br />

4. GR. Karl Schneckenleitner<br />

5. GR. Josef Preinesberger<br />

6. GR. Peter Angerbauer<br />

7. GR. Maria Leimhofer<br />

8. GR. Florian Mandorfer<br />

9. GR. Johann Holzer<br />

10. GR. Karl Raindl<br />

11. GR. Manfred Winter<br />

12. GR. Josef Weiermair<br />

13. GR. Josef Mitterberger<br />

14. GR. Franz Karlhuber<br />

15. GR. Karl Wieser<br />

16. GR. Friedrich Gruber<br />

17. GR. Franz Riedl<br />

18. GR. Herlinde Haider<br />

19. GR. Josef Lappi<br />

20. GR. Franz Freidhager<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR.-ERS. Adolf Wenzl ...................... für Vbgm. Mag. Franz Sieghartsleitner ...<br />

GR.-ERS. Franz Diwald (ab 19.10 Uhr) .... für GR. Inge Göschl ..............................<br />

GR.-ERS. Mag. Ernst Panwinkler ...... für GR. Ing. Florian Aigner ....................<br />

GR.-ERS. Johann Schedlberger ........ für GR. Rosina Angerbauer ...................<br />

GR.-ERS. Karl Klausegger ................ für GR. Waltraud Wieser .......................<br />

Leiter des Gemeindeamtes: Johann Ömmer<br />

Sonstige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO 1990):<br />

......................................................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt: unentschuldigt:<br />

............................................................. .......................................................<br />

............................................................. .......................................................<br />

............................................................. .......................................................<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO 1990): Johann Ömmer


Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder<br />

zeitgerecht schriftlich am 11. April 2008 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage öffentlich kundgemacht<br />

wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist<br />

2<br />

d) dass die <strong>Verhandlungsschrift</strong> vom 27. März 2008 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im<br />

Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

<strong>Verhandlungsschrift</strong> bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

Herr Bürgermeister verliest einen vor der Gemeinderatssitzung eingebrachten Dringlichkeitsantrag, in welchem<br />

um die Aufnahme des Tagesordnungspunktes "FlWPl Nr. 3, Änd. Nr. 46 (Zwicklhuber),Beratung und<br />

Grundsatzbeschluss“ ersucht wird.<br />

Er verliest auch die Begründung und stellt den Antrag auf Beschluss, dass dieser Tagesordnungspunkt am<br />

Ende der Sitzung behandelt wird.<br />

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen (durch Handerheben)<br />

(GR. Diwald fehlte noch)<br />

Der Gegenstand wird am Ende der Tagesordnung unter Pkt. 10 behandelt.<br />

1. Gemeindezentrum, Vergabe Elektro-Installation u. –technik; Genehmigung<br />

2. Gemeindezentrum, Vergabe Haustechnik (HKLS); Genehmigung<br />

3. Gemeindezentrum, Entscheidung Heizung/Kühlung; Beratung und Beschluss<br />

4. FlWPl. 3, Änd. Nr. 43 (Hoffer); Beratung und Beschluss<br />

5. Subventionsansuchen der Pfarre für Errichtung Jugendräume; Beratung und Beschluss<br />

6. Erneuerung Straßenbeleuchtung; Beratung/Beschluss Finanzierungsplan<br />

7. Fa. Kaiser, Ansuchen Gewerbeförderung; Beratung und Beschluss<br />

8. Feuerwehr-Neuwahlen, Bestellung Pflichtbereichskommandant und Stellvertreter<br />

9. Güterweg Fertl, vorzeitiger Baubeginn; Vorfinanzierung durch Interessenten und Gemeinde; Beratung<br />

und Beschluss<br />

10. FlWPl Nr. 3, Änd. Nr. 46 (Zwicklhuber), Beratung und Grundsatzbeschluss<br />

11. Allfälliges<br />

1. Gemeindezentrum, Vergabe Elektro-Installation u. –technik; Genehmigung<br />

GR. Klinglmayr verliest folgenden Amtsvortrag:<br />

Die Elektroinstallationen wurden öffentlich ausgeschrieben. Abgegeben wurde 4 Anbote; nach der Anbotseröffnung<br />

am 29. Feb. 2008 ergab sich folgendes Bild:<br />

Firma Nettopreis<br />

Fa. Zemsauer/Fa.Gruber (Bietergemeinsch.) 305.707,91<br />

Fa. E-Tech, Linz 329.898,51<br />

Fa. Gottwald, Hürm, NÖ. 371.799,95<br />

Fa. E-Werk-Wels 396.000,97


3<br />

Die rechnerische Anbotsprüfung durch unseren Projektanten DI Wagner & Partner bestätigte die rechnerische<br />

Richtigkeit aller 4 Anbote.<br />

Die bieterbezogene Prüfung ergab keinen Grund zu Beanstandungen; das Preisniveau entspricht der derzeitigen<br />

Marktlage.<br />

Bei einer umfangreichen Baubesprechung am 13.3.2008 (Gemeinde, Gemeindearzt, Vertreter der Feuerwehr<br />

und Musikkapelle, DI Wagner) wurden – aus finanziellen Gründen - GEMEINSAM einige Positionen aus dem<br />

Anbot gestrichen bzw. Massen reduziert.<br />

Diese Reduzierung wurde natürlich bei allen 4 Anboten berücksichtigt – es ergab sich dadurch keine Verschiebung<br />

der Reihung.<br />

Die Zuschlagsentscheidung (Zuschlagsempfehlung) ergeht daher nach kaufmännischer und technischer<br />

Angebotsprüfung an die BG Zemsauer-Gruber, <strong>Waldneukirchen</strong>, Grünburger Straße 41, zur Vergabesumme<br />

von netto € 224.345,46.<br />

Die Zuschlagsentscheidung wurde am 16. April 2008 an alle Bieter versendet.<br />

Die Stillhaltefrist lief bis 23. 4. 2008.<br />

Während dieser wurden KEINE Einsprüche eingebracht, sodass nun die Zuschlagserteilung herbei geführt<br />

werden kann.<br />

Die Vergabe selber erfolgt durch die KG, die Gemeinde muss den Vorschlag der KG genehmigen.<br />

Die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Waldneukirchen</strong> & Co KG“ beabsichtigt,<br />

die Elektroarbeiten beim Gemeindezentrum nach kaufmännischer und technischer Anbotsprüfung an<br />

den Bestbieter, die BG Zemsauer-Gruber, <strong>Waldneukirchen</strong>, zu einer Vergabesumme von<br />

€ 224.345,46 netto, zu vergeben.<br />

GR. Ing. Klinglmayr stellt den Antrag auf Genehmigung durch den Gemeinderat.<br />

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen (durch Handerheben)<br />

(GR. Diwald fehlte bei der Abstimmung.)<br />

Die Vergabe der Elektroarbeiten an die BG Zemsauer-Gruber wird zur einer Vergabesumme von netto<br />

€ 224.345,46 vom Gemeinderat genehmigt.<br />

GR. Diwald kommt um 19.10 Uhr zur Sitzung.<br />

2. Gemeindezentrum, Vergabe Haustechnik (HKLS); Genehmigung<br />

GR. Ing. Klinglmayr verliest folgenden Amtsvortrag:<br />

Die Haustechnik HKLS (Heizung, Kühlung, Lüftung, Sanitäre) wurde öffentlich ausgeschrieben. Abgegeben<br />

wurde 4 Anbote; nach der Anbotseröffnung am 29. Feb. 2008 ergab sich folgendes Bild:<br />

Firma Nettopreis<br />

Fa. Lettenmayr, Bad Hall 320.543,17<br />

Fa. XOLAR Altmüller, Neuhofen/Kr. 334.906,59<br />

Fa. Ing. Rieder, Bad Hall 338.089,44 (Alternative)<br />

Fa. Ing. Rieder, Bad Hall 340.923,97<br />

Fa. Ing. Aigner, Neuhofen/Kr. 352.849,71<br />

Die rechnerische Anbotsprüfung durch unseren Projektanten DI Wagner & Partner bestätigte die rechnerische<br />

Richtigkeit aller 4 Anbote.


4<br />

Die bieterbezogene Prüfung ergab keinen Grund zu Beanstandungen; das Preisniveau entspricht der derzeitigen<br />

Marktlage.<br />

Bei einer umfangreichen Baubesprechung am 13.3.2008 (Gemeinde, Gemeindearzt, Vertreter der Feuerwehr<br />

und Musikkapelle, DI Wagner) wurden – aus finanziellen Gründen - GEMEINSAM einige Positionen aus dem<br />

Anbot gestrichen bzw. Massen reduziert.<br />

Diese Reduzierung wurde natürlich bei allen 4 Anboten berücksichtigt – es ergab sich dadurch keine Verschiebung<br />

der Reihung.<br />

Die Zuschlagsentscheidung (Zuschlagsempfehlung) ergeht daher nach kaufmännischer und technischer<br />

Angebotsprüfung an die Fa. Karl Lettenmayr, Bad Hall, Furtberg 36, zur Vergabesumme von netto<br />

€ 299.578,47.<br />

Die Zuschlagsentscheidung wurde am 16. April 2008 an alle Bieter versendet.<br />

Die Stillhaltefrist lief bis 23. 4. 2008.<br />

Während dieser wurden KEINE Einsprüche eingebracht, sodass nun die Zuschlagserteilung herbei geführt<br />

werden kann.<br />

Die Vergabe selber erfolgt durch die KG, die Gemeinde muss den Vorschlag der KG genehmigen.<br />

Die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde <strong>Waldneukirchen</strong> & Co KG“ beabsichtigt,<br />

die Haustechnik HKLS beim Gemeindezentrum nach kaufmännischer und technischer Anbotsprüfung<br />

an den Bestbieter, die Fa. Karl Lettenmayr, Bad Hall, zu einer Vergabesumme von € 299.578,47<br />

netto, zu vergeben.<br />

GR. Ing. Klinglmayr stellt den Antrag auf Genehmigung durch den Gemeinderat.<br />

GR. Gruber stellt die Anfrage, ob eine öffentliche oder eine geladene Ausschreibung durchgeführt worden ist.<br />

Der Bürgermeister sagt, dass eine öffentliche Ausschreibung (im Internet) vorgenommen worden ist.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Die Vergabe der Haustechnik (HKLS) an die Fa. Karl Lettenmayr, Bad Hall, wird zur einer Vergabesumme<br />

von netto € 299.578,47 vom Gemeinderat genehmigt.<br />

3. Gemeindezentrum, Entscheidung Heizung/Kühlung; Beratung und Beschluss<br />

Der Bürgermeister verliest den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />

Am 30. Okt. 2007 wurde im Gemeinderat der mehrheitliche Grundsatzbeschluss gefasst, für die Beheizung die<br />

Variante 3 - Mischform: Nahwärme und Wärmepumpe - zu wählen, und zwar:<br />

Nahwärmeanschluss (für Abdeckung von ca. 60 % des Wärmebedarfs) sowie<br />

Wärmepumpe und 6 Tiefensonden – damit Kühlung im Sommer und teilweise Beheizung (rd.40 %) im Winter.<br />

Über den tatsächlichen Wärmepreis wurde noch keine Vereinbarung damals getroffen.<br />

Lt. seinerzeitigem Anbot vom Oktober 2007 wurde von DI Wagner berechnet:<br />

Anschlussgebühr: € 16.666,82<br />

Betriebskosten:<br />

100 % Nahwärme € 8.642,25 /Jahr (exkl. Ust)<br />

Nahwärme + Wärmepumpe € 6.634,81 /Jahr (exkl. Ust)<br />

Die Vertreter der Nahwärme teilten jedoch der Gemeinde mündlich mit, dass der angebotene Wärmepreis nur<br />

bei einer „Vollversorgung gewährleistet ist.<br />

Wenn die Gemeinde wenige „Wärme“ einkauft, wird ein etwas höherer Arbeitspreis zur Anwendung kommen<br />

müssen.


5<br />

Im Winter gab es mehrere Verhandlungsgespräche – auch in Richtung einer Vollversorgung durch die Nahwärme<br />

– allerdings muss sich die Gemeinde in diesem Fall noch um eine andere Kühlmöglichkeit für das<br />

Gebäude umsehen.<br />

Aus Kostengründen kamen dann die Varianten „Flächenkollektoren“ bzw. „Künetten-Kühlung anstelle der<br />

Tiefensonden ins Gespräch.<br />

Weiters wurde vorgeschlagen, höhere Anschlusspreise anzusetzen und dafür etwas günstigere Arbeitspreise.<br />

Dies deshalb, da man davon ausging, dass das Land die Anschlussgebühren ja fast zur Gänze „fördert“.<br />

Nunmehr hat sich das insoferne relativiert, zumal wir jetzt einen Fix-Förderbetrag vom Land bekommen.<br />

Durch diese Überlegung gab es mehrere Anbote von der Nahwärme-Genossenschaft (6. Feb. 2008, 12. März<br />

2008, u. 28. März 2008)<br />

Das letzte Anbot der Nahwärme (v.28.3.2008) lautet nun bei einer Vollversorgung:<br />

Anschlussgebühr: € 21.598,31 netto<br />

Fernwärmepreis: (Stand: 2006-2007) netto<br />

Grundpreis: € 21,76 je kW Anschlussleistung u. Jahr<br />

Arbeitspreis € 60,-- je MWh<br />

Messgebühr € 116,11 je Jahr<br />

abzüglich einer Rabatt-Staffelung für die Gemeinde als Gesamt-Abnehmer:<br />

0 - 150 MWh-Verbrauch Normalpreis<br />

151 – 300 MWh-Verbrauch - 3 %<br />

über 300 MWh-Verbrauch - 5 %<br />

Dazu kommen noch allfällige Sonder-Rabatte – wenn allgemein wirtschaftlich möglich!<br />

Die Fernwärmepreise sind gegenüber der Kalkulation vom Oktober 2007 unverändert.<br />

Die vorhin angeführten Preise entsprechen ja dem Stand 2006-2007, dazu kommt allerdings noch die Index-<br />

Erhöhung von 2007-2008 im Ausmaß von 4,4 %, sodass wir wieder auf € 22,72 Grundpreis, € 62,64 Arbeitspreis<br />

und € 121,22 Messgebühr sind.<br />

Eine kleine finanz. Verbesserung gibt es durch die Preis-Staffelung (Gemeinde als Großverbraucher für alle 4<br />

angeschlossenen Objekte; dzt. rd. 367 MWh Annahme).<br />

Die Anschlussgebühren sind jetzt mit 28. März 2008 um fast 5.000 Euro höher als im Oktober 2007.<br />

Allerdings ist – lt. Angabe Nahwärme – darinnen die „größere“ Übergabestation (nun 93 kW statt vorher 80 kW)<br />

enthalten; außerdem sind 30 m Hausanschluss-Leitung eingerechnet (vorher 15 m).<br />

Um beim Thema „Heizung/Kühlung“ nun zu einer abschließenden Lösung bzw. Entscheidung zu kommen, wurde<br />

am 10. April 2008 – auf Vorschlag vom Projektanten DI Wagner und vom Geologen DI Dr. Baumgartner – eine<br />

gemeinsame Baubesprechung abgehalten.<br />

Deren Ergebnis (Protokoll) wird nachstehend ungekürzt wiedergegeben:<br />

Protokoll<br />

über die Baubesprechung am 10. April 2008, Beginn: 17.00 Uhr<br />

Gegenstand: Gemeindezentrum, Heizung/Kühlung, geologische Untersuchung<br />

Anwesende:<br />

Bgm. M. Freudenthaler, DI Markus Wagner (HKLS-Projektant), DI Dr. Peter Baumgartner (Geologe), Ing.<br />

Karl Klinglmayr, Dr. Hermann Barteder, Franz Geyer (f. FF), Josef Diwald (f. Musik), Ing. Johann Ziegerhofer<br />

(Projektant Nahwärme), Alfred Artelsmair (Nahwärme), Josef<br />

Preinesberger (Nahwärme), Anton Frantal (Nahwärme), Frakt.Obm. Friedrich Gruber,<br />

Frakt.Obm. Josef Lappi, AL. Johann Ömmer


Zu Beginn erfolgt eine Besichtigung der Baustelle und eine visuelle Beurteilung der obersten Schichten des<br />

Bodenaufbaues.<br />

Anschließend Beratung und Diskussion:<br />

6<br />

Bgm. Freudenthaler: Einleitung<br />

DI Wagner: vorgesehen ist „unterstützende“ Kühlung bei/mit Fußbodenheizung, bei Musik auch<br />

Umluftgerät; Flächenkollektoren seiner Meinung nach für Kühlung nicht geeignet, da<br />

sehr problematisch; Tiefensonden wesentlich besser; man braucht zwischen 10 und<br />

12 Grad Erdtemperatur; Kühlleistung etwa 10 – 15 kW; dafür etwa 200 – 300 lfm (=<br />

2 bis 3 Sonden) erforderlich; Kosten für gesamte Kühlung (Sonden samt aller Installationen)<br />

etwa 20.000 – 25.000 Euro; keine derartige Anlage mit Flächenkollektor–<br />

Kühlung bekannt; wäre etwa 500 – 600 m² Kollektorfläche notwendig<br />

Dr. Barteder: Für seine Ordination keine Kühlung gewünscht; das Objekt muss so gebaut sein,<br />

dass man ohne Kühlung auskommt.<br />

DI Wagner: bei 15 kW Kühlleistung (2 – 3 Sonden) rechnet sich eine „heizungsunterstützende“<br />

Wärmepumpe NICHT mehr; daher 100 % Heizung Nahwärme und Tiefensonden für<br />

15 kW Kühlung (wenn Kühlung gewünscht)<br />

DI Dr. Baumgartner: Flächenkollektoren unterhalb eines Parkplatzes völlig sinnlos (Bodenerwärmung bzw.<br />

enorme Veränderungen durch Haftwasser); Parkplatz würde mit Sicherheit Schäden<br />

erleiden (auch alleine schon durch Kühlung, nicht nur beim Heizen)<br />

Ing. Ziegerhofer: Isolierungen sind heutzutage weit effizienter<br />

DI Dr. Baumgartner: Isolierungen für Versorgungsleitungen sind mit Kollektor-Leitungen überhaupt nicht<br />

vergleichbar.<br />

DI Wagner: Kühlung gewünscht: Ja – Nein?<br />

Wenn Ja, dann „günstige“ Lösung (2 – 3 Sonden, 15 kW Kühlleistung)<br />

Wenn sich „das Ganze“ amortisieren soll, dann nur mit zusätzlichen Sonden und<br />

Wärmepumpe möglich.<br />

Künetten-Kühlung: etwa 500 – 600 lfm Kühlleitung erforderlich für max. 12 Grad<br />

Wassertemperatur im Sommer (Frage an Nahwärme, ob das realisierbar sein könnte).<br />

FO Lappi: Frage, ob die angegebenen 25.000 Euro nicht besser in Sonnenschutzmaß<br />

nahmen investiert werden sollten.<br />

DI Wagner: entsprechender Sonnenschutz ist ohnehin vorgesehen; das ist eine Milchmädchen-<br />

Rechnung; Jahresdurchschnittstemperaturen werden vermutlich weiterhin ansteigen;<br />

bei der „abgespeckten Kühllösung“ könnte man ohne großem Mehraufwand auch<br />

das Forum kühlen<br />

AL Ömmer: Ein neues Gebäude muss in allen Belangen am neuesten Stand der Technik sein,<br />

dazu gehört mit Sicherheit auch eine entsprechende Gebäude-Kühlung.<br />

FO Gruber: für ihn stellt sich die Frage, ob weiterhin der Grundsatzbeschluss gilt, oder ob abgespeckte<br />

Lösung oder keine Kühlung<br />

DI Wagner: 1. Grundsatzentscheidung: Kühlung Ja oder Nein<br />

Wenn Ja, dann nur mit Tiefensonden (10 – 15 kW völlig ausreichend).<br />

Rein von der Wirtschaftlichkeit bzw. Amortisation her gesehen wären ausschließlich<br />

Tiefensonden samt Wärmepumpe (für die gesamte Beheizung und Kühlung) das<br />

günstigste.<br />

Wenn aber aus politischen Gründen ein Nahwärme-Anschluss kommt, dann ist eher<br />

die von ihm vorgeschlagene Version zu empfehlen<br />

AL Ömmer: Frage an Nahwärme-Vertreter, ob eine andere Index-Bindung (zB. Verbraucherpreisindex)<br />

vorstellbar ist statt der bisherigen Index-Regelung<br />

A. Artelsmair: event. vorstellbar, wird geprüft<br />

Ing. Ziegerhofer: es kommt voraussichtlich neue Index-Regelung<br />

Zusammenfassend wird vereinbart:<br />

DI Wagner legt noch schriftliche Daten (technische und finanzielle) vor;<br />

anschließend Beratung und Festlegung im Gemeinderat (und zwar bereits am 24.4.2008):


7<br />

Variante A): Grundsatzbeschluss vom 30.10.2007 bleibt aufrecht (Heizung Teilversorgung Nahwärme<br />

+ Teilversorgung Wärmepumpe, zusätzlich „volle“ Kühlleistung, beides mit etwa 6 Tiefensonden)<br />

Variante B): abgespeckte Version bei der Kühlung (15 kW Kühlleistung, 2 oder 3 Tiefensonden); unterstützende<br />

zusätzliche Wärmegewinnung mit Wärmepumpe NICHT wirtschaftlich, daher<br />

Wärmeversorgung zu 100 % Vollversorgung Nahwärme<br />

Variante C): KEINE Kühlung; in diesem Fall auch 100 % Vollversorgung Nahwärme<br />

Ende der Besprechung: 19.00 Uhr<br />

Protokoll erstellt von: AL Johann Ömmer<br />

Vorläufiger Informationsstand - dazu noch ein paar Punkte:<br />

• Die „Daten“ von DI Wagner liegen noch nicht vor<br />

• Auch eine Info von der Nahwärme über die „Index-Regelung“ wird noch erwartet.<br />

• Die Frage Kühlung JA-NEIN ist unserer Ansicht nach gewiss mit JA zu beantworten<br />

Weitere Nachträge vom 24.4.2008<br />

• Lt. der Aufstellung v. DI Wagner (v.23.4.2008) würden die Investitionskosten für die Kühlung bei<br />

Variante 1 (Gdeamt und nur teilweise Musik oder Forum, insg. 10 kW) etwa € 28.000 betragen.<br />

(200 lfm Tiefensonde)<br />

Bei Variante 2 (Gdeamt, gleichzeitig Musik bzw. Teil v. Forum, insg. 15 kW) wären das etwa<br />

€ 34.200 (300 lfm Tiefensonde).<br />

• Gegenüber dem Grundsatzbeschluss v.30.10.2008 (6 Tiefensonden) hat man – rein von der Kühlung<br />

her gesehen – bei der „abgespeckten Form“ (15 kW) eine Einsparung bei den Investitionskosten<br />

von ca. 26.000 Euro.<br />

Allerdings hätte man bei dieser ursprünglichen Version (6 Tiefensonden) die Möglichkeit, mittels<br />

Wärmepumpe einen Teil des Heizbedarfs (rd. 40 %) abzudecken (lt. Variantenstudie DI Wagner<br />

rd. 2.000 Euro jährlich Betriebskosten-Ersparnis)<br />

• Frage Index:<br />

Verbraucherpreisindex 2000 April 2001 102,5<br />

April 2007 114,2 (Anstieg 11,4 %)<br />

Index „Energie aus Biomasse“ April 2001 100,0<br />

April 2007 123,3 (Anstieg 23,3 %)<br />

Der Vorsitzende stellt die Angelegenheit zur Diskussion.<br />

Bgm. Freudenthaler: Landesförderung ist Fixbetrag; Einsparungen sind anzustreben ohne Qualitätsverluste;<br />

sein Vorschlag lautet: Vatiante B) =100 % Nahwärme + Kühlung mit 3 Tiefensonden<br />

GR. Gruber: 100 % Nahwärme-Anschluss war immer sein Thema, wenn Kühlung, dann 10 – 15<br />

kW; weiters Index „Energie aus Biomasse“<br />

GR. Freidhager: Er ist unbedingt für Kühlung.<br />

GR. Winter: ebenfalls für Kühlung; wäre auch mit Variante A) einverstanden.<br />

GR. Wieser Karl: Bedauert, dass leider keine „Alternativ-Energien“ geschaffen werden; die Chancen<br />

wären groß gewesen; Nahwärme-Anschluss passt auch, aber Alternativen fehlen.<br />

GR. Lappi: Ist mit Variante B) einverstanden; Kühlung JA (mit 3 Sonden, wegen Forum)<br />

GR. Schneckenleitner: Für Nahwärme-Anschluss, Wertschöpfung verbleibt im Ort; Kühlung unbedingt mit<br />

15 kW Kühlleistung.


8<br />

GR. Raindl: Nahwärme verfeuert Waldhackgut, das ist Co²-neutral und entspricht zu 100 %<br />

dem Kyoto-Ziel.<br />

GR. Karlhuber: Kritik, dass man von einem einzigen Versorger abhängig ist und Alternativen fehlen.<br />

GR. Weiermair: Kritik über höhere Betriebskosten; die angebotene Rabatt-Regelung passt nicht,<br />

besser wäre: höherer Verbrauch – mehr Rabatt; Nahwärmegenossenschaft will nur<br />

verdienen; er ist zwar schon für die Nahwärme, aber nicht für ein derartiges Abhängigkeitsverhältnis;<br />

man geht nicht den modernen Weg, das alles ist eher ein<br />

Rückschritt.<br />

Bgm. Freudenthaler: Bei den vorherigen Angeboten gab es keine Rabattierung, jetzt gibt es eine solche<br />

für alle Objekte.<br />

GR. Freidhager: Diese Rabattregelung gibt es überall.<br />

GR. Wenzl: Abhängigkeit ist so eine Sache, Atomstrom hat auch kein Mascherl.<br />

GR. Preinesberger: Nahwärme hat bisher schon freiwillig jährliche Rabatte (bis auf Vorjahr) gewährt;<br />

Einsparung seit dem Jahre 2000 daher € 6.297,--; die jährliche Indexsteigerung ist<br />

über den Biomasse-Verband geregelt.<br />

GR. Schneckenleitner: Jeder Haushalt ist in irgend einer Form von einem Energieversorger abhängig;<br />

besser im Ort, als in Russland.<br />

GR. Raindl: Zur ironischen Bemerkung „Ölbarone von <strong>Waldneukirchen</strong>“ meint er, dass jeder<br />

zur Beteiligung an der Genossenschaft herzlich eingeladen ist.<br />

GR. Riedl: Indexregelung nach Biomasse ist ok.; bei anderen Energieversorgern hat man<br />

keinen Index; alle Anschlüsse müssen wirtschaftlich berechnet werden; für Variante<br />

B) mit Index nach Biomasse.<br />

GR. Gruber: Sein Vorschlag wäre: 4 Abstimmungen, da 4 Themenkreise<br />

Bgm. Freudenthaler: Sieht das nicht so.<br />

Der Bürgermeister stellt nun folgenden Antrag:<br />

a) Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 30.10.2007 (Grundsatzbeschluss, TOP. Nr. 2)<br />

b) 100 % Nahwärme-Anschluss gem. dem zuletzt vorgelegten Anbot vom 28.3.2008<br />

c) Indexregelung nach „Energie aus Biomasse“<br />

d) Kühlung JA mit 15 kW Kühlleistung<br />

GR. Gruber stellt folgenden Gegenantrag:<br />

• Pkt. a) bis c) gleich dem Hauptantrag des Bürgermeisters<br />

• Jedoch OHNE d), also KEINE Kühlung<br />

Abstimmung Gegenantrag Gruber: 3 Ja-Stimmen (GR. Gruber, Riedl und Haider)<br />

22 Nein-Stimmen<br />

Dieser Gegenantrag ist somit abgelehnt.<br />

Abstimmung Hauptantrag Bgm.: 18 Ja-Stimmen<br />

7 Nein-Stimmen (GR. Gruber, Riedl, Haider, Mitterberger,<br />

Karlhuber, Weiermair u. Wieser Karl)<br />

Der Gemeinderat beschließt somit mehrheitlich:<br />

• Der Gemeinderatsbeschluss vom 30.10.2007 (Grundsatzbeschluss, TOP. Nr. 2) wird aufgehoben.<br />

• 100 % Nahwärme-Anschluss gem. dem zuletzt vorgelegten Anbot vom 28.3.2008.<br />

• Die Indexregelung erfolgt nach dem Index „Energie aus Biomasse“.<br />

• Eine Kühlung der Objekte (Hauptgebäude und Forum) mit 15 kW Kühlleistung soll vorgesehen werden.


4. FlWPl. 3, Änd. Nr. 43 (Hoffer); Beratung und Beschluss<br />

9<br />

GR. Ing. Klinglmayr berichtet:<br />

Herr Burkhard Hoffer, Hörmühle 3, hat mit Schreiben vom 21. 1. 2008 bei der Gemeinde um Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes angesucht.<br />

Er beantragt die Umwidmung von ca. 5.500 m² seines landw. genutzten Grundstückes Nr. 599/4, (Teil), KG<br />

<strong>Waldneukirchen</strong>, von derzeit Grünland in „Betriebsbaugebiet“.<br />

Es handelt sich dabei um jene Fläche, die im südlichen Bereich des bestehenden Betriebes (Stahlbau Wilhelm)<br />

Richtung Kleingartenanlage anschließt. Der Stahlbaubetrieb Wilhelm beabsichtigt dort eine Erweiterung.<br />

Diese Widmungserweiterung ist im Örtl. Entwicklungskonzept der Gemeinde durch Erweiterungspfeile vorgesehen.<br />

Mit dem gegenständlichen Umwidmungsansuchen befasste sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21. 2.<br />

2008. Dabei wurde der Grundsatzbeschluss gefasst, diesem Ansuchen gemäß dem Änderungsplan des DI<br />

Aumayr (GZ 08/02 953, vom 13. 2. 2008) zuzustimmen und das Änderungsverfahren einzuleiten.<br />

Die Verständigung der Planungsträger und Betroffenen gem. § 33 Abs. 2 i.V.m. § 36 Abs. 4 des OÖ. Raumordnungsgesetzes<br />

erfolgte am 22. 2. 2008.<br />

Die achtwöchige Frist zur Abgabe einer Stellungnahme endet am 18. April 2008.<br />

Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:<br />

Energie AG OÖ.: Hinweis auf 30-kv-Freileitung; grundsätzlich dann keine Einwände,<br />

wenn Bedingungen eingehalten werden (Schutzstreifen von beiderseits<br />

6 m der Leitungsachse)<br />

Land OÖ.:<br />

Regionsbeauftr. f. Naturschutz: keine Bedenken (keine exponierte Lage; Abrundung)<br />

Örtl. Raumordnung: kein fachlicher Einwand (stimmt mit ÖEK überein)<br />

Direkt. Umwelt u. Wasserwirtschaft Zustimmung, da in der Kleingartenanlage KEINE ständige Wohnnutzung<br />

Abt. Land- u. Forstwirtschaft kein Einwand, wenn der Grünstreifen zwischen Betriebsbaugebiet und<br />

Wald verbleibt (zur Begehung und Bewirtschaftung des Waldes)<br />

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingelangt.<br />

GR. Ing. Klinglmayr stellt den Antrag auf Beschluss der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 43 (Hoffer),<br />

gemäß dem Änderungsplan des Dipl.-Ing. Hans Aumayr, vom 13.2.2008, GZ 08/02 953.<br />

Der Bürgermeister ergänzt, dass die Fa. Wilhelm einen selbständigen Betrieb/Neubau errichten will.<br />

GR. Holzer und GR. Haider finden diese Absicht sehr positiv.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Der Gemeinderat beschließt die Flächenwidmungsplan Änd. Nr. 43 (Hoffer), gemäß dem Änderungsplan des<br />

Dipl.-Ing. Hans Aumayr, vom 13.2.2008, GZ 08/02 953.<br />

5. Subventionsansuchen der Pfarre für Errichtung Jugendräume; Beratung und Beschluss<br />

GR. Schneckenleitner verliest folgenden Amtsvortrag:


10<br />

Die Pfarre hat am 18. Sept. 2007 ein Ansuchen an die Gemeinde gerichtet, in welchem um Gewährung einer<br />

finanziellen Unterstützung durch die Gemeinde für die Errichtung eines neuen „Jugendtreffs“ im Pfarrheim<br />

(Dachgeschoss) gebeten wird.<br />

Die baulichen und haustechnischen Maßnahmen werden mit rd. 57.000 Euro geschätzt, die Einrichtung mit<br />

rd. 4.000 Euro.<br />

Dazu kommen zusätzliche Umbaumaßnahmen im Bereich Stiegenhaus (Errichtung Außenstiege, Innenstiege<br />

verbreitern, feuerpolizeiliche Vorschriften usw.), welche mit € 38.000 beziffert werden.<br />

Insgesamt sprach man damals von einem Investitionsvolumen von etwa 99.000 Euro.<br />

In der Zwischenzeit gab es einige Untersuchungen bzw. Beratung hinsichtlich anderer Lösungen im Pfarrhof.<br />

Der Pfarrgemeinderat kam aber in der Sitzung am 8. April zu dem Beschluss (15 : 1), den geplanten Jugendtreff<br />

in seiner ursprünglich bewilligten Form zu errichten.<br />

Es sollte lt. PGR allerdings noch geprüft werden, ob nicht anstelle des „Fluchtweges Außenstiege“ eine „behindertengerechte<br />

Aufgangsrampe“ bewilligt werden könnte (Diözese/Bundesdenkmalamt).<br />

Damit würde man sowohl einen entsprechenden Fluchtweg erhalten, als auch einen behindertengerechten<br />

Aufgang für den Pfarrsaal (was ohnehin fehlt).<br />

Die Kosten dafür werden nicht wesentlich anders sein als bei der Fluchtstiege.<br />

Die Finanzierung wird – lt. Schreiben der Pfarre - folgend dargestellt:<br />

Von den Gesamtkosten (rd. 99.000) wird eine Eigenleistung von etwa 29.000 Euro in Abzug gebracht, sodass<br />

rd. 70.000 Euro zu finanzieren sind.<br />

Und zwar – lt. mündl. Angabe v. PGR-Obfrau Marianne Damböck am 11.4.08 - nach dem Schlüssel:<br />

Diözese (50 %) 35.000<br />

Jugend 10.000<br />

Förderung Land OÖ. 8.000 (schriftl.Zusage v.8.2.2008)<br />

53.000 somit € 17.000 noch offen<br />

Förderung Gemeinde ??<br />

Rest: Anteil Pfarre<br />

GR. Schneckenleitner begrüßt das große Engagement unserer Jugend. Der neue Jugendraum bzw. auch der<br />

behindertengerechte Aufgang zum Pfarrsaal sind eine große Aufwertung für das Gebäude bzw. für den Ort.<br />

Er schlägt daher eine Gemeindesubvention in Höhe von 10.000 Euro sowie zusätzlich den Verzicht auf die<br />

ergänzenden Anschlussgebühren (Wasser und Kanal, zusammen etwa 1.000 Euro) vor.<br />

GR. Schneckenleitner stellt den Antrag auf Gewährung von 10.000 Euro für die Errichtung eines neuen<br />

Jugendtreffs im Pfarrhof (Dachgeschoß) samt zusätzlichen Aufgangs- bzw. Fluchtwegen (entweder behindertengerechter<br />

Aufgang oder Fluchtstiege) als einmaligen Gemeindezuschuss. Zusätzlich sollen der Pfarre noch<br />

die hiefür anfallenden ergänzenden Anschlussgebühren für Wasser und Kanal (voraussichtlich in Höhe von<br />

etwa 1.000 Euro) erlassen werden.<br />

Wortmeldungen:<br />

Bgm. Freudenthaler: 10.000 Euro werden befürwortet; behindertengerechter Aufgang sehr positiv.<br />

GR. Weiermair: Frage, ob weitere Kostenvoranschläge vorliegen; 29.000 Euro Arbeitsleistung sind<br />

unvorstellbar hoch; wer zahlt die zukünftigen Betriebskosten; Jugend sollte auch einen<br />

Teil von diesen übernehmen.<br />

GR. Winter: Gemeinde hat fast Verpflichtung, die Jugend zu fördern.<br />

GR. Holzer: Pfarre ist eigener Verwaltungskörper, daher hat die Gemeinde keine Prüf-Funktion<br />

wegen der Kostenvoranschläge.<br />

GR. Mandorfer: 10.000 Euro sind angemessen; das Ganze ist Projekt der Pfarre und nicht der Gemeinde.<br />

GR. Angerbauer P.: Betrag ist ok.; behindertengerechter Zugang sehr positiv.


11<br />

GR. Haider: Jugend ist sehr mutig; behindertengerechter Zugang schon lange fällig; wäre auch<br />

mit 15.000 Euro Gemeindebeitrag (lt. früherem Vorschlag Vbgm. Mag. Sieghartsleitner)<br />

einverstanden.<br />

GR. Gruber: Kostenvoranschläge von Gemeinde nicht zu prüfen<br />

GR. Panwinkler: Grundsatzbeschluss für Jugendraum damals unter Pfarrer Hans Hauer mit Fluchtstiege;<br />

jetzt Variante mit behindertengerechter Aufgangsrampe; genauere Kosten liegen<br />

noch nicht vor.<br />

GR. Lappi: Gemeinde hat bisher schon sehr viel für die Jugend getan (z. B. Funcourt usw.); er<br />

kann sich auch 7.000 Euro plus Anschlussgebühren vorstellen.<br />

GR. Raindl: würde sich nicht „einzementieren“; event. Obergrenze einführen.<br />

GR. Diwald: Maßnahme sehr positiv für die Jugend; keine Konkurrenz zur Dorftaverne<br />

GR. Weiermair: Gemeinde tut sehr viel für die Jugend, und zwar UNION, Tennisverein, Feuerwehr-<br />

Jugend, Funcourt usw.; als Bauherr ist man verpflichtet, mehrere Kostenschätzungen<br />

einzuholen.<br />

GR. Preinesberger: Vertrauen in die Jugend bzw. in die Pfarre ist gegeben.<br />

GR. Riedl: Befürwortet den Vorschlag von 10.000 Euro; der Bürgermeister soll versuchen, eventuell<br />

noch weitere Förderquellen für behindertengerechten Aufgang anzuzapfen.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Die Gewährung einer Gemeindesubvention für die Errichtung eines Jugendtreffs samt Nebenanlagen wird<br />

antragsgemäß (Euro 10.000,-- und Verzicht auf ergänz. Anschlussgebühren) beschlossen.<br />

6. Erneuerung Straßenbeleuchtung; Beratung/Beschluss Finanzierungsplan<br />

GR. Mandorfer Peter verliest den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />

Wir (Bgm., AL, GR. Schneckenleitner) hatten am Mittwoch, 5. März 2008 einen Vorsprachetermin bei Hrn.<br />

LR Stockinger, u.a. auch wegen Gewährung Bedarfszuweisungsmittel für die Erneuerung unserer Straßenbeleuchtung.<br />

Dabei konnten wir ein sehr erfreuliches Ergebnis erzielen, wurden uns doch € 135.000 genehmigt.<br />

Der vom Amt der OÖ. Landesregierung am 26. März 2008 vorgelegte und unter Zl. Gem-311339/312-2008-<br />

Kep genehmigte Finanzierungsplan sieht wie folgt aus:<br />

- 2007 2008 2009 2010 Gesamt<br />

Anteilsb.OHH. 85.000 23.000 12.000 15.000 135.000<br />

Landeszuschuss 10.000 10.000<br />

Bedarfszuweisungsmittel 45.000 45.000 45.000 135.000<br />

Summe: 85.000 78.000 57.000 60.000 280.000<br />

Die im Finanzierungsplan enthaltenen 10.000 Euro Landeszuschuss sind noch nicht gesichert. Es ist dies eine<br />

mögliche Förderung aus dem Titel „Natur- bzw. Umweltschutz“ für die Umstellung der Leuchtmittel auf Natrium-Dampflampen<br />

(„Gelb-Licht“ statt „Weiß-Licht“).<br />

GR. Mandorfer Peter stellt den Antrag auf Beschluss des vorhin angeführten Finanzierungsplanes.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Der Finanzierungsplan für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wird antragsgemäß beschlossen.


7. Fa. Kaiser, Ansuchen Gewerbeförderung; Beratung und Beschluss<br />

12<br />

Der Bürgermeister verliest den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />

Die Fa. Kaiser KEG, Transporte u. Handel, Mandorferstraße 1, hat mit Schreiben vom 27. Nov. 2007 bzw. 14.<br />

Apr. 2008 um Gewährung einer Gewerbeförderung angesucht.<br />

Der Betrieb Kaiser KEG übersiedelte mit 1. Jänner 2006 nach <strong>Waldneukirchen</strong>, die Kommunalsteuer wird<br />

seit diesem Zeitpunkt entrichtet.<br />

Es sind dort lt. Bestätigung der OÖ. Gebietskrankenkasse per Stichtag 31.12.2006 sowie per 31.12.2007<br />

jeweils 3 Dienstnehmer beschäftigt. Lt. Schreiben des Steuerberaters (Mulle & Partner, Neuzeug) sind<br />

2006 unterjährig teilweise variabel bis 6 Dienstnehmer, bzw. 2007 teilweise bis 7 Dienstnehmer beschäftigt<br />

gewesen.<br />

Lt. unseren Gewerbeförderungs-Richtlinien kann der Gemeinderat für Betriebs-Neugründungen sowie<br />

Betriebs-Erweiterungen, die die Einstellung von mind. 3 zusätzlichen Arbeitskräften bedingen, eine Gewerbeförderung<br />

beschließen.<br />

Als Förderung wäre eine 50%ige Refundierung der entrichteten Kommunalsteuer für einen<br />

Zeitraum von 2 Jahren möglich.<br />

Für das Jahr 2006 wurden € 2.478,29 und für 2007 € 1.423,13 Kommunalsteuer entrichtet.<br />

Insgesamt sind das € 3.901,42.<br />

50 % Kommunalsteuer-Refundierung wären also gerundet € 1.951.<br />

Die Auszahlung könnte wiederum in 4 Teilbeträgen á € 487,75, beginnend ab 1. Juli 2008 erfolgen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Gewährung einer Gewerbeförderung für die Betriebsneugründung<br />

der Fa. Kaiser KEG, <strong>Waldneukirchen</strong>, Mandorferstraße 1, in Form einer 50 %igen Refundierung der entrichteten<br />

Kommunalsteuer für die Jahre 2006 und 2007, das sind insgesamt 1.951 Euro (in 4 Teilbeträgen zu<br />

jeweils € 487,75 beginnend ab 1. Juli 2008).<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Die Gewerbeförderung für die Fa. Kaiser KEG, wird vom Gemeinderat antragsgemäß beschlossen.<br />

8. Feuerwehr-Neuwahlen, Bestellung Pflichtbereichskommandant und Stellvertreter<br />

GR. Angerbauer Peter verliest folgenden Amtsvortrag:<br />

Aufgrund der Bestimmungen des OÖ. Feuerwehrgesetzes HAT der Gemeinderat der Gemeinde, in der mehrere<br />

Feuerwehren ihren Standort haben, aus den Reihen der Feuerwehrkommandanten einen Pflichtbereichskommandanten<br />

und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen.<br />

Dies deshalb, da heuer wieder Feuerwehr-Neuwahlen stattgefunden haben.<br />

Hiebei ist die Schlagkraft (Anzahl der Einsatzfahrzeuge, techn. Ausrüstung, Mannschaftsstärke) der einzelnen<br />

Feuerwehren des Pflichtbereiches und die Eignung ihrer Kommandanten zu berücksichtigen.<br />

Grob umrissen sind die Aufgaben des Pflichtbereichskommandanten:<br />

• Sorge um die Schlagkraft aller Feuerwehren des Pflichtbereiches (als ein dem Bürgermeister unterstelltes<br />

Organ)<br />

• Ausbildung, Übungs- und Schulungstätigkeit<br />

• Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen<br />

• die Leitung der Einsätze im Pflichtbereich (Gemeindegebiet)<br />

• Beratung der Organe in Angelegenheiten der örtl. Feuerpolizei und Katastrophenhilfe


13<br />

Nun zur Bestellung:<br />

Die Mannschaftsstärke (aktive MITGLIEDER) alle drei Feuerwehren in unserer Gemeinde ist annähernd<br />

gleich.<br />

Die Freiw. Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong> verfügt aber über drei Einsatzfahrzeuge gegenüber je einem – abgesehen<br />

von den Mannschafts-Transportfahrzeugen - der Freiw. Feuerwehren Steinersdorf und St.Nikola<br />

Aus diesem Grunde wird wieder vorgeschlagen, den Kommandant der Freiw. Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong>,<br />

Herrn Gerald ETTLINGER, so wie bisher zum Pflichtbereichskommandanten der Gemeinde <strong>Waldneukirchen</strong><br />

zu bestellen.<br />

Zum 1. Stellvertreter soll der Kommandant der FF Steinersdorf, Herr Johann Ganglbauer, und zum 2.<br />

Stellvertreter der Kommandant der FF St.Nikola, Herr Franz Kammerhuber, bestellt werden.<br />

Diese Regelung entspricht einer seit Jahrzehnten bei uns gehandelten Vorgangsweise und hat sich in der<br />

Vergangenheit bestens bewährt.<br />

Die persönliche und fachliche Eignung der Kommandanten ist bei allen dreien für dieses Amt gegeben. Alle<br />

drei sind seit über mehr als 20 bzw. 30 Jahren im Bereich des Feuerwehrwesens tätig und haben umfangreiche<br />

Fachkenntnisse. Zur Person des Pflichtbereichskommandanten Gerald Ettlinger ist noch anzufügen, dass<br />

er zahlreiche Fach- und Führungskurse an der Landesfeuerwehrschule abgelegt hat.<br />

Die Bestellung erfolgt, wie bereits erwähnt, durch Gemeinderatsbeschluss und anschließendem Bescheid.<br />

Der Berichterstatter verliest SPRUCH und BEGRÜNDUNG des vorbereiteten Bescheides und stellt den<br />

Antrag auf Beschluss.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Der Gemeinderat beschließt für die bescheidmäßige Ernennung des Feuerwehr-Pflichtbereichskommandanten<br />

und seiner Stellvertreter folgenden Spruch bzw. Begründung:<br />

Spruch:<br />

Gemäß § 9 (1) des OÖ. Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 111/1996 idgF, wird der Feuerwehrkommandant der<br />

Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong>, Herr ETTLINGER GERALD, zum Pflichtbereichskommandant,<br />

der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinersdorf, Herr GANGLBAUER JOHANN, zum 1. Pflichtbereichskommandant-Stellvertreter,<br />

und der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Nikola, Herr<br />

KAMMERHUBER FRANZ, zum 2. Pflichtbereichskommandant-Stellvertreter für das Gebiet der Gemeinde<br />

<strong>Waldneukirchen</strong> ernannt.<br />

Begründung:<br />

Nach der Bestimmung des § 8 (1) des OÖ. FWG ist der Pflichtbereich einer Feuerwehr das Gebiet einer Gemeinde,<br />

in der sie ihren Standort hat. Haben mehrere Feuerwehren in derselben Gemeinde ihren Standort,<br />

hat jede Feuerwehr das gesamte Gebiet als Pflichtbereich.<br />

Im Gebiet der Gemeinde <strong>Waldneukirchen</strong> haben die Freiwilligen Feuerwehren WALDNEUKIRCHEN, STEI-<br />

NERSDORF und ST. NIKOLA ihren Standort.<br />

Nach der Bestimmung des § 9 (1) des OÖ. FWG ist, wenn im Gemeindegebiet nur eine Feuerwehr ihren<br />

Standort hat, der Kommandant dieser Feuerwehr Pflichtbereichskommandant. Haben im Pflichtbereich mehrere<br />

Feuerwehren ihren Standort, hat der Gemeinderat der Standortgemeinde unter Berücksichtigung der<br />

Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren des Pflichtbereiches und der Eignung ihrer Kommandanten aus ihren<br />

Reihen den Pflichtbereichskommandanten und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen.<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong> weist im Vergleich zu den Freiwilligen Feuerwehren Steinersdorf<br />

und St. Nikola eine höhere Schlagkraft iSd § 1 (2) Z. 4 des OÖ. FWG auf.<br />

Diese ergibt sich in erster Linie hinsichtlich der Ausrüstung, da die Freiwillige Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong><br />

über drei Einsatzfahrzeuge verfügt gegenüber je einem Einsatzfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehren Steinersdorf<br />

und St. Nikola.


Weiters verfügt die Freiwillige Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong> neben dem Rüstlöschfahrzeug RLFA 2000 über<br />

einige weitere moderne Einsatzgeräte.<br />

Die Mannschaftsstärke (aktive Mitglieder) der drei Feuerwehren ist annähernd gleich.<br />

14<br />

Neben dem als erfüllt anzusehenden Tatbestandsmerkmal der Schlagkraft einer Feuerwehr, verfügt auch der<br />

Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong>, Herr Ettlinger Gerald, über die im Gesetz<br />

angesprochene, persönliche Eignung für die Bestellung zum Pflichtbereichskommandanten.<br />

Dies insbesondere dadurch, dass er bereits seit 1.7.1974, also über einen Zeitraum von 34 Jahren, aktives<br />

Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong> ist und somit eine ausreichende praktische Einsatz- und<br />

Führungserfahrung aufweist. Weiters hat er durch die erfolgreiche Ablegung von zahlreichen Fach- und Führungskursen<br />

an der Landesfeuerwehrschule Linz umfangreiche und fundierte theoretische Fachkenntnisse in<br />

allen Bereichen des Feuerwehrwesens erworben.<br />

Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinersdorf gehört dieser seit 01.03.1985 als aktives<br />

Mitglied an und hat zahlreiche Lehrgänge an der LFS besucht.<br />

Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Nikola gehört dieser seit 1.9.1975 als aktives<br />

Mitglied an und hat zahlreiche Lehrgänge an der LFS besucht und weist ebenfalls eine entsprechende praktische<br />

Einsatz- und Führungserfahrung auf.<br />

Geht man nun von einer wertenden Gesamtbetrachtung all dieser Umstände aus, war daher der Feuerwehrkommandant<br />

der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong>, Herr Ettlinger Gerald, spruchgemäß zum Pflichtbereichskommandanten<br />

zu ernennen.<br />

Die Bestellung von Herrn Ganglbauer Johann zum 1. Stellvertreter des Pflichtbereichskommandanten und<br />

Herrn Kammerhuber Franz zum 2. Stellvertreter des Pflichtbereichskommandanten konnte deshalb erfolgen,<br />

da auch diese über die im Gesetz geforderte, persönliche Eignung verfügen.<br />

9. Güterweg Fertl, vorzeitiger Baubeginn; Vorfinanzierung durch Interessenten und Gemeinde;<br />

Beratung und Beschluss<br />

GR. Mandorfer verliest den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />

Im Herbst 2005 wurde der Ausbau des Güterweges Fertl beschlossen und mit Bescheid vom 1. Dez. 2005 die<br />

Interessenten-Beitragsgemeinschaft gegründet.<br />

Die Haupttrasse ist 820 m lang, beginnt beim Feuerwehrhaus St. Nikola, führt über die landw. Objekte Fertl<br />

und Oberstrasser und mündet dort in den Güterweg Hallerwald ein. Zusätzlich werden noch 3 Hofzufahrten<br />

mit insgesamt 210 m Länge zu den Anwesen Fertlgut, Oberstrassergut und Staubmayrgut errichtet.<br />

Die Gesamtkosten für den 1.030 m langen Güterweg wurden von der Güterwegabteilung auf<br />

€ 220.000,-- geschätzt. Diese werden aufgeteilt:<br />

Öff. Fördermittel 60 % € 132.000,--<br />

Gemeinde 24 % € 52.800,--<br />

Interessenten 16 % € 35.200,--<br />

Das Teilstück vom Feuerwehrhaus bis Wohnhaus Borgmann wurde (wegen der Vorplatzgestaltung) vorgezogen<br />

und überwiegend vom Anrainer vorfinanziert.<br />

Ebenso wurde der Unterbau für die Zufahrt Staubmayr teilw. bereits hergestellt, und zwar wurde ja dort das<br />

gebrochene Abbruchmaterial der alten Volksschule eingebaut.<br />

Am 13. Dez. 2005 sprachen wir bei Hrn. LH-Stv.Franz Hiesl wegen der Landesmittel vor.<br />

Er erklärte, dass die Landesförderung erst für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen ist, und zwar jeweils<br />

66.000 Euro.<br />

Sollte bereits ein früherer Baubeginn sein, so kann dies nur mit den Interessentenbeiträgen bzw. den Gemeindemitteln<br />

erfolgen.<br />

Die Bedarfszuweisungsmittel (€ 30.000) sind ebenfalls erst für 2009 bewilligt.<br />

Der ggst. Finanzierungsplan wurde im Gemeinderat am 10. Mai 2007 beschlossen.


15<br />

Auf Wunsch der Interessenten soll bereits heuer der Rohbau errichtet werden. Lt. Aussage der Güterwegmeisterei<br />

wäre ein Baubeginn etwa Ende Mai 2008 möglich.<br />

Wie könnte das finanziert werden?<br />

Für den Rohbau können etwa 60 % der Gesamtbaukosten angesetzt werden, das sind rd. 132.000 Euro (ist<br />

eine Schätzung).<br />

Wenn die Gemeinde und die Interessenten ihre gesamten Leistungen bereits heuer erbringen, so wären das<br />

erst zusammen 88.000 Euro.<br />

Es fehlen also 44.000 Euro, welche als Anteil von der Landesförderung ebenfalls heuer aufzubringen wären.<br />

Es gibt mehrere Möglichkeiten für die Rohbau-Errichtung (geschätzt € 132.000):<br />

a) Gde finanziert nur ihren Anteil (52.800) – Rest Interessenten (35.200 + 44.000)<br />

b) Gde finanziert ihren Anteil (52.800) und 50 % als Vorfinanzierung d. Landesmittel (22.000) – Interessenten<br />

ihren Anteil (35.200) und ebenfalls 50 % der LM (22.000)<br />

c) Gde finanziert ihren Anteil (52.800) und den gesamten LM-Anteil (44.000); Interessenten bringen<br />

nur ihre Beiträge (35.200) ein.<br />

Die Interessenten müssten die gesamte Aufbringung ihres Beitrages sowie allfällige Vorfinanzierungen von<br />

Landesmittel in einer Mitgliederversammlung beschließen.<br />

Für die Gemeinde gilt es festzulegen, OB und WIE VIEL die Gemeinde heuer finanziert.<br />

Wortmeldungen:<br />

Bgm. Freudenthaler: Frage an Gemeinderäte, welche Variante gewählt werden soll.<br />

GR. Wenzl: Er ist für Variante C).<br />

GR. Gruber: Land OÖ verzögert immer mehr; Gemeinde muss ihre zugesagte Verpflichtungen<br />

wahren; er ist daher auch für Variante C).<br />

GR. Lappi: Sein Sohn hat ein Schreiben von der Güterwegmeisterei bekommen betreffend allfälliger<br />

Aufnahme der Zufahrt Zichy in die BG; diese Sache ist derzeit noch ungeklärt;<br />

er hat mit allen Interessenten gesprochen: diese leisten ihre I-Beiträge zur Gänze,<br />

den Rest soll die Gemeinde vorfinanzieren.<br />

GR. Gruber: Zur Zufahrt Zichy: Diese soll unbedingt bis zu den Häusern Hallerwaldstraße 58 und<br />

59 gebaut werden.<br />

Bgm. Freudenthaler: kann man nicht erzwingen, da Privatstraße ab Anwesen Zichy.<br />

GR. Schneckenleitner: Mit den betroffenen Anrainern „Zeisler Günther“ und „Schentner Franz u. Maria“<br />

muss unbedingt verhandelt werden; jeder Gemeindebürger hat ein Recht auf eine<br />

öffentliche Zufahrt.<br />

GR. Riedl: Beim Anwesen Hubert Haselberger war auch früher eine private Zufahrt.<br />

Bgm. Freudenthaler: Es wird noch geprüft und mit den Betroffenen gesprochen.<br />

GR. Mandorfer Peter stellt den Antrag auf Beschluss der Variante C), und zwar:<br />

Die Gemeinde finanziert ihren Anteil sowie den für den Rohbau erforderlichen Landesmittel-Anteil vor; die<br />

Interessenten bringen für die Rohbau-Errichtung ihre I-Beiträge (voraussichtlich 35.200 Euro) zur Gänze ein.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

10. FlWPl. Nr. 3, Änd. Nr. 46 (Zwicklhuber); Beratung und Grundsatzbeschluss<br />

Herr Bürgermeister berichtet:<br />

Frau Ilse Zwicklhuber, <strong>Waldneukirchen</strong>, Edlbergerstr. 4, brachte mit Schreiben vom 21.4.2008 (eingelangt<br />

am 23. 4. 2008) bei der Gemeinde ein Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes ein.<br />

Frau Zwicklhuber beantragt die Umwidmung von Teilen Ihrer Grundstücke Nr. 484/1 und 482/1, beide KG<br />

<strong>Waldneukirchen</strong>, von derzeit „Grünland“ in „Grünland Sonderausweisung, Reitsportanlage“.


Dieses Ansuchen dient der Schaffung eines Reitplatzes (ca. 28 x 18 m) sowie der Errichtung eines Pferdestalles<br />

für die derzeitigen 4 Pferde auf der kleinen Landwirtschaft „Himmelreichgütl“.<br />

16<br />

Vom Ortsplaner DI Hans Aumayr liegt eine fachliche Beurteilung sowie das Erhebungsblatt noch nicht vor.<br />

Bgm. Freudenthaler stellt den Antrag auf Grundsatzbeschluss der Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 46,<br />

und Einleitung des Änderungsverfahrens.<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss für die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 46, gem. dem<br />

vorliegendem Ansuchen samt Lageplan. Das Änderungsverfahren wird eingeleitet.<br />

11. Allfälliges<br />

Herr Bürgermeister: Einladung an die Gemeinderäte, den Abschnittsbewerb der FF St. Nikola am 17./18.<br />

Mai 2008 zu besuchen.<br />

GR. Lappi: Osterberger-Straße ist in sehr schlechtem Zustand; event. Asphaltfräsgut aufbringen<br />

(am Parkplatz oberhalb GH Schiefermayr liegt welches).<br />

GR. Karlhuber: Es gibt angeblich Schwierigkeiten bei den Grundverhandlungen für FF St. Nikola.<br />

Bgm. Freudenthaler: stimmt, es wird weiterverhandelt<br />

GR. Weiermair: Einladung zur Mostkost am Sonntag, 27.4.2008.<br />

GR. Winter: Gehweg Richtung Wohnhaus Bierbauer soll geschottert werden.<br />

GR. Schneckenleitner: Einladung Maibaumaufstellen am 30.4.2008.<br />

GR. Preinesberger: Dank für das Vertrauen in die Nahwärme-Genossenschaft; die Anschlussdichte soll<br />

weiter erhöht werden, somit könnten zusätzliche Rabatte gewährt werden; es werden<br />

alle Anschlusswerber gleich behandelt; Nahwärme soll positiv nach außen getragen<br />

werden.<br />

GR. Riedl: Wanderwegenetz-Eröffnung am 27.4.2008; Appell an Gemeinderäte, alle derartigen<br />

bzw. öffentlichen Veranstaltungen vermehrt zu besuchen.


Genehmigung der <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene <strong>Verhandlungsschrift</strong> über die letzte Sitzung<br />

vom 27. März 2008 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />

vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.15 Uhr.<br />

........................................................... ...........................................................<br />

(Vorsitzender) (Schriftführer)<br />

........................................................... ...........................................................<br />

(Protokollfertiger ÖVP) (Protokollfertiger SPÖ)<br />

........................................................... ...........................................................<br />

(Protokollfertiger FPÖ) (Protokollfertiger BLW)<br />

17<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende <strong>Verhandlungsschrift</strong> in der Sitzung<br />

vom ................................... keine Einwendungen erhoben wurden, über die erhobenen Ein-<br />

wendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Waldneukirchen</strong>, am ...............................<br />

Der Vorsitzende:<br />

............................................................

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