Verhandlungsschrift - Waldneukirchen
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Weiters verfügt die Freiwillige Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong> neben dem Rüstlöschfahrzeug RLFA 2000 über<br />
einige weitere moderne Einsatzgeräte.<br />
Die Mannschaftsstärke (aktive Mitglieder) der drei Feuerwehren ist annähernd gleich.<br />
14<br />
Neben dem als erfüllt anzusehenden Tatbestandsmerkmal der Schlagkraft einer Feuerwehr, verfügt auch der<br />
Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong>, Herr Ettlinger Gerald, über die im Gesetz<br />
angesprochene, persönliche Eignung für die Bestellung zum Pflichtbereichskommandanten.<br />
Dies insbesondere dadurch, dass er bereits seit 1.7.1974, also über einen Zeitraum von 34 Jahren, aktives<br />
Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong> ist und somit eine ausreichende praktische Einsatz- und<br />
Führungserfahrung aufweist. Weiters hat er durch die erfolgreiche Ablegung von zahlreichen Fach- und Führungskursen<br />
an der Landesfeuerwehrschule Linz umfangreiche und fundierte theoretische Fachkenntnisse in<br />
allen Bereichen des Feuerwehrwesens erworben.<br />
Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Steinersdorf gehört dieser seit 01.03.1985 als aktives<br />
Mitglied an und hat zahlreiche Lehrgänge an der LFS besucht.<br />
Der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr St. Nikola gehört dieser seit 1.9.1975 als aktives<br />
Mitglied an und hat zahlreiche Lehrgänge an der LFS besucht und weist ebenfalls eine entsprechende praktische<br />
Einsatz- und Führungserfahrung auf.<br />
Geht man nun von einer wertenden Gesamtbetrachtung all dieser Umstände aus, war daher der Feuerwehrkommandant<br />
der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Waldneukirchen</strong>, Herr Ettlinger Gerald, spruchgemäß zum Pflichtbereichskommandanten<br />
zu ernennen.<br />
Die Bestellung von Herrn Ganglbauer Johann zum 1. Stellvertreter des Pflichtbereichskommandanten und<br />
Herrn Kammerhuber Franz zum 2. Stellvertreter des Pflichtbereichskommandanten konnte deshalb erfolgen,<br />
da auch diese über die im Gesetz geforderte, persönliche Eignung verfügen.<br />
9. Güterweg Fertl, vorzeitiger Baubeginn; Vorfinanzierung durch Interessenten und Gemeinde;<br />
Beratung und Beschluss<br />
GR. Mandorfer verliest den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />
Im Herbst 2005 wurde der Ausbau des Güterweges Fertl beschlossen und mit Bescheid vom 1. Dez. 2005 die<br />
Interessenten-Beitragsgemeinschaft gegründet.<br />
Die Haupttrasse ist 820 m lang, beginnt beim Feuerwehrhaus St. Nikola, führt über die landw. Objekte Fertl<br />
und Oberstrasser und mündet dort in den Güterweg Hallerwald ein. Zusätzlich werden noch 3 Hofzufahrten<br />
mit insgesamt 210 m Länge zu den Anwesen Fertlgut, Oberstrassergut und Staubmayrgut errichtet.<br />
Die Gesamtkosten für den 1.030 m langen Güterweg wurden von der Güterwegabteilung auf<br />
€ 220.000,-- geschätzt. Diese werden aufgeteilt:<br />
Öff. Fördermittel 60 % € 132.000,--<br />
Gemeinde 24 % € 52.800,--<br />
Interessenten 16 % € 35.200,--<br />
Das Teilstück vom Feuerwehrhaus bis Wohnhaus Borgmann wurde (wegen der Vorplatzgestaltung) vorgezogen<br />
und überwiegend vom Anrainer vorfinanziert.<br />
Ebenso wurde der Unterbau für die Zufahrt Staubmayr teilw. bereits hergestellt, und zwar wurde ja dort das<br />
gebrochene Abbruchmaterial der alten Volksschule eingebaut.<br />
Am 13. Dez. 2005 sprachen wir bei Hrn. LH-Stv.Franz Hiesl wegen der Landesmittel vor.<br />
Er erklärte, dass die Landesförderung erst für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen ist, und zwar jeweils<br />
66.000 Euro.<br />
Sollte bereits ein früherer Baubeginn sein, so kann dies nur mit den Interessentenbeiträgen bzw. den Gemeindemitteln<br />
erfolgen.<br />
Die Bedarfszuweisungsmittel (€ 30.000) sind ebenfalls erst für 2009 bewilligt.<br />
Der ggst. Finanzierungsplan wurde im Gemeinderat am 10. Mai 2007 beschlossen.