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Verhandlungsschrift - Waldneukirchen

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7. Fa. Kaiser, Ansuchen Gewerbeförderung; Beratung und Beschluss<br />

12<br />

Der Bürgermeister verliest den vorbereiteten Amtsvortrag:<br />

Die Fa. Kaiser KEG, Transporte u. Handel, Mandorferstraße 1, hat mit Schreiben vom 27. Nov. 2007 bzw. 14.<br />

Apr. 2008 um Gewährung einer Gewerbeförderung angesucht.<br />

Der Betrieb Kaiser KEG übersiedelte mit 1. Jänner 2006 nach <strong>Waldneukirchen</strong>, die Kommunalsteuer wird<br />

seit diesem Zeitpunkt entrichtet.<br />

Es sind dort lt. Bestätigung der OÖ. Gebietskrankenkasse per Stichtag 31.12.2006 sowie per 31.12.2007<br />

jeweils 3 Dienstnehmer beschäftigt. Lt. Schreiben des Steuerberaters (Mulle & Partner, Neuzeug) sind<br />

2006 unterjährig teilweise variabel bis 6 Dienstnehmer, bzw. 2007 teilweise bis 7 Dienstnehmer beschäftigt<br />

gewesen.<br />

Lt. unseren Gewerbeförderungs-Richtlinien kann der Gemeinderat für Betriebs-Neugründungen sowie<br />

Betriebs-Erweiterungen, die die Einstellung von mind. 3 zusätzlichen Arbeitskräften bedingen, eine Gewerbeförderung<br />

beschließen.<br />

Als Förderung wäre eine 50%ige Refundierung der entrichteten Kommunalsteuer für einen<br />

Zeitraum von 2 Jahren möglich.<br />

Für das Jahr 2006 wurden € 2.478,29 und für 2007 € 1.423,13 Kommunalsteuer entrichtet.<br />

Insgesamt sind das € 3.901,42.<br />

50 % Kommunalsteuer-Refundierung wären also gerundet € 1.951.<br />

Die Auszahlung könnte wiederum in 4 Teilbeträgen á € 487,75, beginnend ab 1. Juli 2008 erfolgen.<br />

Der Bürgermeister stellt den Antrag auf Gewährung einer Gewerbeförderung für die Betriebsneugründung<br />

der Fa. Kaiser KEG, <strong>Waldneukirchen</strong>, Mandorferstraße 1, in Form einer 50 %igen Refundierung der entrichteten<br />

Kommunalsteuer für die Jahre 2006 und 2007, das sind insgesamt 1.951 Euro (in 4 Teilbeträgen zu<br />

jeweils € 487,75 beginnend ab 1. Juli 2008).<br />

Abstimmung: Einstimmig (durch Handerheben)<br />

Die Gewerbeförderung für die Fa. Kaiser KEG, wird vom Gemeinderat antragsgemäß beschlossen.<br />

8. Feuerwehr-Neuwahlen, Bestellung Pflichtbereichskommandant und Stellvertreter<br />

GR. Angerbauer Peter verliest folgenden Amtsvortrag:<br />

Aufgrund der Bestimmungen des OÖ. Feuerwehrgesetzes HAT der Gemeinderat der Gemeinde, in der mehrere<br />

Feuerwehren ihren Standort haben, aus den Reihen der Feuerwehrkommandanten einen Pflichtbereichskommandanten<br />

und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen.<br />

Dies deshalb, da heuer wieder Feuerwehr-Neuwahlen stattgefunden haben.<br />

Hiebei ist die Schlagkraft (Anzahl der Einsatzfahrzeuge, techn. Ausrüstung, Mannschaftsstärke) der einzelnen<br />

Feuerwehren des Pflichtbereiches und die Eignung ihrer Kommandanten zu berücksichtigen.<br />

Grob umrissen sind die Aufgaben des Pflichtbereichskommandanten:<br />

• Sorge um die Schlagkraft aller Feuerwehren des Pflichtbereiches (als ein dem Bürgermeister unterstelltes<br />

Organ)<br />

• Ausbildung, Übungs- und Schulungstätigkeit<br />

• Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen<br />

• die Leitung der Einsätze im Pflichtbereich (Gemeindegebiet)<br />

• Beratung der Organe in Angelegenheiten der örtl. Feuerpolizei und Katastrophenhilfe

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