Merkblatt für die Errichtung von Dungplatten und ... - Kreis Stormarn
Merkblatt für die Errichtung von Dungplatten und ... - Kreis Stormarn
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Vorbemerkung:<br />
<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />
Der Landrat<br />
Fach<strong>die</strong>nst Wasserwirtschaft<br />
Untere Wasserbehörde<br />
M E R K B L A T T<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Errichtung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Dungplatten</strong> <strong>und</strong> Jauchegruben<br />
Da <strong>Dungplatten</strong> <strong>und</strong> Jauchegruben ständig mit Jauche beaufschlagt sind, ist es<br />
erforderlich, besondere konstruktive Maßnahmen durchzuführen, um mögliche<br />
Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwasserverunreinigungen <strong>von</strong> vornherein zu vermeiden. In<br />
<strong>die</strong>sem Bereich begangene Baufehler sind in aller Regel später nicht mehr<br />
reparabel <strong>und</strong> führen zu dauerhaften Verschmutzungsquellen, <strong>für</strong> deren Folgen der<br />
Eigentümer <strong>die</strong>ser Anlagen zur Verantwortung gezogen werden muß. Die daraus<br />
resultierenden Umweltbelastungen treffen jedoch nicht nur <strong>die</strong> Verursacher,<br />
sondern alle Menschen.<br />
Um <strong>die</strong>sen Umweltbelastungen entgegenzuwirken sind derartige Anlagen durch<br />
Änderung der Anlagenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (VAwS) vom<br />
01.03.1999 mit besonderen Sicherheitsanforderungen versehen worden. Um <strong>die</strong>sen<br />
Anforderungen zu genügen sollten folgende Punkte beachtet werden:<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
1. Sollte das Lagevolumen <strong>für</strong> Gülle, Jauche <strong>und</strong> Mist im Stall oder in anderen<br />
Lageranlagen in den Nachweis über <strong>die</strong> Lagerkapazität (siehe Anhang) <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Gesamtlagerung des jeweiligen Lagerstoffes mit einbezogen sein, so unterliegt<br />
<strong>die</strong>se Lageranlage einschließlich der Verbindungsanlagen (Rohrleitungen,<br />
Kanäle, usw.) den gleichen Anforderungen wie das Hauptlager. Sie gelten als<br />
Bestandteil der Anlage. Das kann, insbesondere bei Erdbecken als Hauptlager,<br />
zu einer wiederkehrenden Prüfpflicht <strong>die</strong>ser Nebenläger durch einen Sachverständigen<br />
führen.<br />
2. Erdbecken (Folienbecken) unterliegen einer Prüfpflicht vor Inbetriebnahme<br />
durch <strong>die</strong> Verlegefirma <strong>und</strong> danach alle 5 Jahre (in Wasserschutzgebieten alle<br />
2,5 Jahre) durch einen zugelassenen Sachverständigen. Für Anlagen, <strong>die</strong> am<br />
26.03.1999 bereits bestanden haben, gilt <strong>die</strong>ses Datum als Zeitpunkt der<br />
Erstprüfung.<br />
3. Der Abstand zu oberirdischen Gewässern soll mindestens 20 m betragen.<br />
4. Der Abstand zu Hausbrunnen, <strong>die</strong> der privaten Trink- <strong>und</strong> Brauchwasserversorgung<br />
<strong>die</strong>nen, soll mindestens 50 m betragen.<br />
5. Bei der Größenberechnung <strong>von</strong> offenen Behältern <strong>und</strong> Erdbecken ist ein<br />
Mindestfreibord <strong>von</strong> 20 cm zu berücksichtigen<br />
8.Auflage<br />
Stand 28.01.2008
Konstruktive Hinweise <strong>für</strong> Planung <strong>und</strong> Prüfung:<br />
2<br />
1. Um den <strong>für</strong> den Gr<strong>und</strong>wasserschutz erforderlichen chemischen <strong>und</strong> physikalischen<br />
Widerstand <strong>von</strong> Bauteilen sicherzustellen, ist <strong>für</strong> alle mit Gülle,<br />
Jauche <strong>und</strong> stauenden Sickersäften aus Mist beaufschlagten Bauteile<br />
mindestens ein Beton „C 25/30, XC4, XF1, XA1, hoher<br />
Wassereindringwiderstand“ nach DIN 1045-2 / DIN EN 206 einzusetzen.<br />
2. Bei großflächigen Betonkörpern (> 5 m) sind konstruktive Maßnahmen zur<br />
Begrenzung der Rißbreiten auf
3<br />
13. Verlade- <strong>und</strong> Abfüllplätze müssen mit einer dichten Befestigung aus Beton oder<br />
Asphalt versehen sein.<br />
14. Bei Lagerbehältern in Wasserschutzgebieten, deren Sohlfuge unter der Erdoberfläche<br />
liegt, <strong>und</strong> bei Erdbecken ist eine nach unten gedichtete Sickerschicht mit<br />
einer Leckanzeigedrainage einzubauen. Das Drainagewasser muß durch<br />
Schächte oder durch Standrohre mit einem Mindestdurchmesser <strong>von</strong> 300 mm<br />
zu beproben sein.<br />
15. Lagerbehälter <strong>für</strong> Jauche, Gülle, Mist <strong>und</strong> Silagesickersäfte müssen mit ihrer<br />
Unterkante mindestens 1,00 m über dem höchsten Gr<strong>und</strong>wasserstand liegen.<br />
Bei Herstellung einer Sickerschicht gilt deren untere Dichtung als Unterkante.<br />
16. In Überschwemmungsgebieten müssen Behälter auftriebssicher konstruiert sein.<br />
Erdbecken <strong>und</strong> Festmistlager sind verboten.<br />
Schlußbemerkung:<br />
Die Erfüllung der Forderungen der VAwS, <strong>die</strong> Einhaltung der anerkannten Regeln<br />
der Technik <strong>und</strong> <strong>die</strong> Beachtung aller <strong>für</strong> das jeweilige Bauwerk in Frage kommenden<br />
Punkte <strong>die</strong>ses <strong>Merkblatt</strong>es ist Voraussetzung <strong>für</strong> eine wasserrechtliche Zustimmung<br />
zu einem Bauvorhaben.<br />
Bei der Planung einer Dungplatte mit Jauchegrube sollte untersucht werden, ob<br />
eine Überdachung möglich ist. Dadurch kann bei der Bemessung der Jauchegrube<br />
bei einer Vorhaltung <strong>für</strong> 6 Monate je m 2 überdachter Lagerfläche 0,40 m 3<br />
Lagervolumen abgezogen werden. Bei der Lagerung <strong>von</strong> Pferdemist unter Dach<br />
kann auf ein Jauchelager ganz verzichtet werden. In der Folge muß weniger Jauche<br />
entsorgt werden <strong>und</strong> das Regenwasser <strong>von</strong> <strong>die</strong>ser Fläche wird nicht unnötig<br />
verschmutzt.<br />
Ein Berechnungsvordruck <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lagerkapazitäten <strong>von</strong> Gülle, Jauche <strong>und</strong> Dung ist<br />
bei der unteren Wasserbehörde des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> erhältlich.<br />
Für Beratung, Rückfragen <strong>und</strong> weitere Informationen steht ihnen <strong>die</strong> Untere<br />
Wasserbehörde unter der<br />
Telefonnummer: 04531 / 160 274,<br />
Telefax: 04531 / 160 77 274<br />
E-Mail: v.terppe@kreis-stormarn.de<br />
gern zur Verfügung.<br />
Alle Vordrucke sind auch unter folgender Internetadresse abrufbar:<br />
- www.kreis-stormarn.de<br />
- Service<br />
- Formulare + Dokumente<br />
- Fach<strong>die</strong>nst 43, Wasserwirtschaft