15.02.2013 Aufrufe

Untitled - Kreis Stormarn

Untitled - Kreis Stormarn

Untitled - Kreis Stormarn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

Vorwort des Landrates.................................................................................................................................... 5<br />

Einleitung ......................................................................................................................................................... 6<br />

1. Rahmenbedingungen für die ÖPNV-Gestaltung ..................................................................................... 9<br />

1.1 RECHTLICHER RAHMEN.............................................................................................................................. 9<br />

1.2 LANDESPLANERISCHER RAHMEN .............................................................................................................. 13<br />

1.3 RAUMSTRUKTUR UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR ..................................................................................... 15<br />

1.4 STRUKTURDATEN UND ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN („DEMOGRAFISCHER WANDEL“)................................ 18<br />

1.5 SCHULSTRUKTUR UND AUSWIRKUNGEN DER NEUEN SCHULGESETZGEBUNG ............................................... 23<br />

1.6 VERKEHRSVERFLECHTUNGEN UND ÖPNV-RELEVANTE VERKEHRSZIELE (OHNE SCHULEN) .......................... 25<br />

1.7 ORGANISATORISCHER RAHMEN................................................................................................................ 28<br />

2. Bilanz des zweiten RNVP......................................................................................................................... 29<br />

3. ÖPNV-Nachfrage und ÖPNV-Marktposition........................................................................................... 34<br />

4. Zielsetzungen und Rahmenstandards für die ÖPNV-Gestaltung........................................................ 37<br />

4.1 ÜBERGEORDNETE ZIELSETZUNGEN FÜR DIE WEITERENTWICKLUNG DES ÖPNV .......................................... 37<br />

4.2 QUALITÄTSSTANDARDS ............................................................................................................................ 39<br />

4.3 BARRIEREFREIER ÖPNV.......................................................................................................................... 51<br />

5. Bestandsanalyse des ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ................................................................................... 52<br />

5.1 VERKEHRSTRÄGER UND VERKEHRSUNTERNEHMEN ................................................................................... 52<br />

5.2 LINIEN UND VERKEHRSANGEBOT IM SPNV................................................................................................ 53<br />

5.3 LINIENNETZ UND KONZESSIONEN IM BUSVERKEHR..................................................................................... 55<br />

5.4 VERKEHRSANGEBOT IM BUSVERKEHR....................................................................................................... 61<br />

5.5 VERNETZUNG DES ÖPNV-SYSTEMS ......................................................................................................... 64<br />

5.6 TARIFSYSTEM .......................................................................................................................................... 65<br />

5.7 SERVICE UND MARKETING........................................................................................................................ 69<br />

5.8 FINANZIERUNG DES ÖPNV....................................................................................................................... 70<br />

5.9 BEWERTUNG DES ÖPNV-ANGEBOTES UND ERFÜLLUNG DER RAHMENSTANDARDS ..................................... 71<br />

6. Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems ................................................................................................. 78<br />

6.1 SICHERSTELLUNG EINER AUSREICHENDEN BEDIENUNG UND HANDLUNGSFELDER ........................................ 78<br />

6.2 ENTWICKLUNGSKONZEPT FÜR DEN SCHIENENPERSONENNAHVERKEHR (SPNV).......................................... 80<br />

6.3 WEITERENTWICKLUNG DES BUSVERKEHRSSYSTEMS (SZENARIO „FORTSCHREIBUNG“) ................................ 81<br />

6.4 LÄNGERFRISTIGE PERSPEKTIVEN FÜR DAS ÖPNV-SYSTEM (SZENARIO „OFFENSIVE“)................................. 88<br />

6.5 BUSHALTESTELLEN .................................................................................................................................. 92<br />

6.6 TARIFGESTALTUNG UND VERTRIEB............................................................................................................ 93<br />

6.7 ÖPNV-MARKETING ................................................................................................................................. 93<br />

6.8 ENTWICKLUNG DER VERKEHRSNACHFRAGE............................................................................................... 95<br />

7. Steuerung und Finanzierung des ÖPNV ................................................................................................ 97<br />

7.1 ORGANISATION DES ÖPNV ...................................................................................................................... 97<br />

7.2 GESTALTUNG DES WETTBEWERBS UM ÖPNV-LEISTUNGEN ....................................................................... 99<br />

7.3 QUALITÄTS-MANAGEMENT...................................................................................................................... 103<br />

7.4 MAßNAHMEN- UND FINANZPLANUNG........................................................................................................ 104<br />

Literatur ........................................................................................................................................................ 106<br />

ENTWURF 1 urbanus


Anhänge<br />

Anhang 1: Strukturdaten 2010<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 2: Schulstandorte und Schulstatistik im Schuljahr 2009/2010<br />

Anhang 3: Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen<br />

Anhang 4: Verkehrsangebot der Buslinien Fahrplan 2009/2010<br />

Anhang 5: Liniennetzpläne der Stadtverkehre Ahrensburg und Bad Oldesloe<br />

Anhang 6: Kurzfassung der HVV-Standards<br />

Anhang 7: Checkliste für barrierefreie Bushaltestellen<br />

ENTWURF 2 urbanus


Bilderverzeichnis<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

BILD 0-1: ÜBERSICHT ZUR PROJEKTSTRUKTUR FÜR DEN 3. RNVP KREIS STORMARN............................................. 8<br />

BILD 1-1: VERWALTUNGSSTRUKTUR IM KREIS STORMARN ................................................................................... 16<br />

BILD 1-2: ZENTRALÖRTLICHE GLIEDERUNG UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR........................................................ 17<br />

BILD 1-3: RÄUMLICHE VERTEILUNG DER BEVÖLKERUNG AUF GEMEINDEBASIS...................................................... 19<br />

BILD 1-4: ÜBERSICHT AUSGEWÄHLTER STRUKTURDATEN .................................................................................... 20<br />

BILD 1-5: PROGNOSEN ZUM DEMOGRAFISCHEN WANDEL IM KREIS STORMARN..................................................... 22<br />

BILD 1-8: SCHULSTANDORTE IM KREIS STORMARN ............................................................................................. 24<br />

BILD 1-9: AUSPENDLERSTRÖME IM BERUFSVERKEHR.......................................................................................... 26<br />

BILD 1-10: EINPENDLERSTRÖME IM BERUFSVERKEHR ......................................................................................... 27<br />

BILD 2-1: UMSETZUNGSSTAND SPNV UND BUSSYSTEM...................................................................................... 31<br />

BILD 2-2: UMSETZUNGSSTAND AST-VERKEHR UND SCHÜLERVERKEHR ............................................................... 32<br />

BILD 2-3: ÜBERGANG IN DEN WETTBEWERB ....................................................................................................... 33<br />

BILD 3-1: ÖPNV-LINIEN IM KREIS STORMARN MIT DER HÖCHSTEN VERKEHRSNACHFRAGE 2009 .......................... 35<br />

BILD 3-2: ÖPNV-NUTZUNGSINTENSITÄT IM HVV ................................................................................................ 36<br />

BILD 3-3: VERKEHRSMITTELNUTZUNG IM KREIS STORMARN................................................................................. 36<br />

BILD 4-1: ELEMENTE DES ÖPNV-ANFORDERUNGSPROFILS FÜR DEN KREIS STORMARN ....................................... 40<br />

BILD 5-1: ÜBERSICHT DER IM KREIS STORMARN TÄTIGEN VERKEHRSUNTERNEHMEN (STAND 2010)...................... 52<br />

BILD 5-2: LINIEN- UND VERKEHRSANGEBOT IM SCHIENENVERKEHR (INKL. HVV-SCHNELLBAHN)............................ 54<br />

BILD 5-3: ÜBERSICHT ÖPNV-NETZ IM KREIS STORMARN 2010/2011 (OHNE AST UND NACHTBUSSE) .................. 58<br />

BILD 5-4: BUSLINIEN MIT BETREIBERN UND TEILNETZ-ZUORDNUNG IM HVV-ALTGEBIET 2010............................... 59<br />

BILD 5-5: BUSLINIEN MIT BETREIBERN UND TEILNETZ-ZUORDNUNG IM HVV-ERWEITERUNGSGEBIET 2010............. 60<br />

BILD 5-6: BUSLINIEN MIT TÄGLICHER BEDIENUNG (OHNE NACHTBUSSE) ............................................................... 63<br />

BILD 5-7: HVV-TARIFPLAN FÜR DEN AUSSCHNITT KREIS STORMARN ................................................................... 67<br />

BILD 5-8: ÜBERPRÜFUNG DER VERBINDUNGSQUALITÄT IM KREIS STORMARN IM ZEITRAUM 15-19 UHR ................. 73<br />

BILD 5-9: FAHRZEUGE IM BUSVERKEHR MIT MODERNEM DESIGN UND KOMFORT.................................................... 75<br />

BILD 6-1: ÜBERSICHT DER HANDLUNGSFELDER FÜR DEN ÖPNV IM KREIS STORMARN.......................................... 79<br />

BILD 6-2: AUSBAU DER GRENZÜBERSCHREITENDEN LINIE 8740........................................................................... 81<br />

BILD 6-3: ÜBERSICHT ZUM ÖPNV-KONZEPT REINBEK......................................................................................... 83<br />

BILD 6-4: TAXENUNTERNEHMEN IM KREIS STORMARN MIT KAPAZITÄTEN .............................................................. 85<br />

BILD 6-5: EINSATZRÄUME FÜR FLEXIBLE BEDIENUNGSFORMEN IM KREIS STORMARN ............................................ 86<br />

BILD 7-1: VERGABE DER TEILNETZE AB 2011.................................................................................................... 100<br />

BILD 7-2: GROBE RÄUMLICHE ABGRENZUNG DER TEILNETZE FÜR DEN KREIS STORMARN.................................... 102<br />

BILD 7-3: BUDGETPLANUNG FÜR DIE ÖPNV-FINANZIERUNG 2011 ..................................................................... 104<br />

BILD 7-4: MAßNAHMENUMSETZUNG IM BUSVERKEHRSYSTEM AB 2011 ............................................................... 105<br />

ENTWURF 3 urbanus


Abkürzungen<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

AST Anrufsammeltaxi<br />

AT ÖPNV-Aufgabenträger<br />

B+R Bike und Ride<br />

DB AG Deutsche Bahn AG<br />

DFI Dynamische Fahrgastinformation<br />

EU Europäische Union<br />

EW Einwohnerinnen und Einwohner<br />

FAG Finanzausgleichsgesetz<br />

HVZ Hauptverkehrszeit<br />

HVV Hamburger Verkehrsverbund GmbH<br />

GVFG-SH Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein<br />

ITF Integraler Taktfahrplan<br />

K+R Kiss und Ride<br />

LEP Landesentwicklungsplan<br />

LVS LVS Schleswig-Holstein, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH<br />

MIV Motorisierter Individualverkehr<br />

Mo-Fr Montag bis Freitag<br />

MWAV Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein<br />

NVZ Nebenverkehrszeit<br />

ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr<br />

ÖPNVG ÖPNV-Gesetz<br />

PBefG Personenbeförderungsgesetz<br />

P+R Park und Ride<br />

RB Regionalbahn<br />

RE Regionalexpress<br />

RNVP Regionaler Nahverkehrsplan<br />

Sa, So Sonnabend / Samstag, Sonntag<br />

SH-Tarif Schleswig-Holstein-Tarif<br />

SPNV Schienenpersonennahverkehr<br />

SVZ Schwachverkehrszeit<br />

VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen<br />

VU Verkehrsunternehmen<br />

ZVU Zentrales Verkehrsunternehmen<br />

ENTWURF 4 urbanus


Vorwort des Landrates<br />

WIRD ZUR ENDFASSUNG ERSTELLT<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 5 urbanus


Einleitung<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Nach dem „Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Schleswig Holstein (ÖPNVG)“ von<br />

1996 waren die <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte oder deren Zweckverbände verpflichtet, regionale Nahverkehrspläne<br />

(im weiteren RNVP genannt) für den straßengebundenen ÖPNV aufzustellen (§5 (1) ÖPNVG).<br />

und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Obwohl der RNVP nach der neuesten Fassung des ÖPNVG nur noch eine<br />

freiwillige Aufgabe ist, führt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> aufgrund der Bedeutung des RNVP als Steuerungsinstrument<br />

eine kontinuierliche Aktualisierung durch.<br />

Der erste Regionale Nahverkehrsplan für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wurde 1997 für eine Laufzeit von 5 Jahren<br />

vom <strong>Kreis</strong>tag beschlossen und vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr<br />

Schleswig-Holstein genehmigt. Der zweite RNVP folgte dann im Jahr 2003 mit Laufzeit bis 2007. Jetzt steht<br />

die Aktualisierung des RNVP für die kommenden 5 Jahre an. Ziel des dritten RNVP ist es, Rahmenvorgaben<br />

für die Weiterentwicklung des ÖPNV innerhalb der Grenzen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> sowie in den Schnittstellen<br />

zu den benachbarten <strong>Kreis</strong>en sowie der Hansestadt Hamburg festzulegen. Darüber hinaus ist ein Maßnahmenkatalog<br />

mit Prioritäten zu erstellen, der für den Planungshorizont die schrittweise Umsetzung der<br />

Rahmenvorgaben aufzeigt. Daraus entstehende finanzielle Konsequenzen sind in einem Investitionsprogramm<br />

darzustellen.<br />

Eine wichtige Grundlage für die regionalen Nahverkehrspläne ist der „Landesweite Nahverkehrsplan<br />

(LNVP)“, der den Rahmen für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) und für eine<br />

landesweit koordinierte Verkehrsleistung im gesamten ÖPNV darstellt (§4 ÖPNVG). Seit 1996 unterstützt<br />

die LVS Schleswig-Holstein, Landesweite Verkehrsservicegesellschaft das Land bei der Planung und Bestellung<br />

des SPNV und ist auch für die Erstellung des Landesweiten Nahverkehrsplans zuständig. Nach der<br />

Verabschiedung des ersten Landesweiten Nahverkehrsplans 1997 liegt seit 2008 der dritte Landesweite<br />

Nahverkehrsplan vor. In den letzten Jahren sind einige wichtige überregionale Projekte initiiert worden,<br />

die auch auf den ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> spürbare Auswirkungen haben. Dazu gehören insbesondere:<br />

� Die Ausdehnung des landesweiten Schleswig-Holstein-Tarifs,<br />

� die Weiterentwicklung des Integralen Taktfahrplans ITF im SPNV,<br />

� die Ausschreibung der SPNV-Netze „Ost“ und „Nord“ mit den für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> relevanten<br />

Strecken Lübeck – Hamburg und Bad Oldesloe – Neumünster.<br />

Neben den laufenden und anstehenden Aktivitäten im Bereich des SPNV stehen in <strong>Stormarn</strong> auch Projekte<br />

im Busverkehr an, die die in den letzten Jahren begonnene Attraktivitätssteigerung konsequent fortführen<br />

sollen. Dazu gehören im Wesentlichen:<br />

� Die Weiterentwicklung hochwertiger Verbindungen im Bus-Grundnetz,<br />

� die Angebotsverdichtung auf wichtigen Verbindungen,<br />

� die Erweiterung des AST-Verkehrs,<br />

� die verbesserte Verknüpfung von Bus und Bahn.<br />

ENTWURF 6 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Aufgrund neuer Entwicklungen im Nahverkehrsbereich sowie im Hinblick auf Veränderungen in den verkehrlichen,<br />

strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> seit Aufstellung des<br />

2. RNVP ist es sinnvoll, über eine einfache Aktualisierung bzw. Fortschreibung hinauszugehen und den 3.<br />

RNVP auf Basis neuer Erkenntnisse und Anforderungen zumindest teilweise neu zu entwickeln.<br />

So haben sich im Bereich des Schülerverkehrs sowie bei der ÖPNV-Förderung in den letzten Jahren Veränderungen<br />

und neue Perspektiven ergeben, die im Hinblick auf die planerischen Konsequenzen und speziell<br />

die Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes zu untersuchen und zu bewerten sind. Aufgrund der geänderten<br />

Randbedingungen werden in der Neufassung des RNVP folgende Schwerpunkte gesetzt:<br />

� Auswertung der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Konsequenzen<br />

für die künftige ÖPNV-Gestaltung und den Wettbewerb um ÖPNV-Leistungen.<br />

� Konsequenzen aus der Kommunalisierung der ÖPNV-Mittel im Hinblick auf die für die regionalen Aufgabenträger<br />

direkt verfügbaren Finanzmittel und die sich daraus ergebenden erweiterten Gestaltungsspielräume.<br />

� Weiterentwicklung und Konkretisierung der Zielsetzungen und Qualitätsstandards für die Gestaltung<br />

des ÖPNV-Systems.<br />

� Verkehrlich-wirtschaftliche Weiterentwicklung und Optimierung des ÖPNV-Angebotes<br />

insbesondere im Hinblick auf hochwertige Angebote und den Einsatz flexibler Bedienungsformen.<br />

� Weiterentwicklung des Regionalen Grundnetzes mit den kreisgrenzenüberschreitenden Buslinien in<br />

Kooperation mit den benachbarten Aufgabenträgern.<br />

� Festlegung von Anforderungen für einen barrierefreien ÖPNV,<br />

� Strategisch-konzeptionelle Ausrichtung für die künftige Steuerung des ÖPNV-Angebotes<br />

und dessen Finanzierung.<br />

Der RNVP ist als Rahmenplan für die künftige Angebotsstrategie im öffentlichen Personennahverkehr des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> unter Berücksichtigung der Vernetzung mit den angrenzenden <strong>Kreis</strong>en und der Hansestadt<br />

Hamburg zu verstehen. Dabei wird -dem Charakter des ÖPNVG folgend- auf die Festlegung von Detailmaßnahmen<br />

(z.B. konkrete Fahrplangestaltung) verzichtet.<br />

Die seit dem 1. RNVP vertiefte Kommunikation mit den Akteuren rund um den ÖPNV hat sich bewährt und<br />

wird auch bei der Erstellung und Umsetzung des 3. RNVP einen zentralen Baustein bilden. Dabei spielte<br />

auch diesmal die Information und Anhörung der kommunalen Gebietskörperschaften und der unterschiedlichen<br />

Interessenvertretungen eine gewichtige Rolle bei der RNVP-Aufstellung.<br />

Die umseitige Abbildung gibt einen Überblick zur Projektstruktur des 3. RNVP für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 7 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 0-1: Übersicht zur Projektstruktur für den 3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 8 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

1. Rahmenbedingungen für die ÖPNV-Gestaltung<br />

1.1 Rechtlicher Rahmen<br />

Zu Beginn der 90er Jahre sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, unter denen der öffentliche Verkehr<br />

betrieben wird, grundlegend geändert worden. Ausgehend von den in den EG-Verträgen verankerten<br />

Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit und Diskriminierungsfreiheit erfolgte zunächst<br />

die Neuordnung der europarechtlichen Regelungen, insbesondere die Neufassung der Verordnung<br />

(VO) 1191/69. Ende 2009 wird die VO 1191/69 schließlich durch die VO 1370/2007 abgelöst. Auf diese europäischen<br />

Regelungen bauen bundes- und landesrechtliche Vorgaben auf, denen allgemein der ÖPNV<br />

sowie speziell die Aufstellung des RNVP unterliegen.<br />

1.1.1 Europäische Gesetzgebung<br />

Eine der wesentlichen Grundlagen stellt der EG-Vertrag von 1992 dar. Demnach sind staatliche oder aus<br />

staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen<br />

oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Gemeinsamen<br />

Markt unvereinbar (Art. 87 I EGV).<br />

In den letzten Jahren wurde auf europäischer Ebene sehr intensiv über eine Novellierung der VO 1191/69<br />

verhandelt. Dieser Novellierungsprozess wurde am 03.12.2007 durch die Veröffentlichung der neuen Verordnung<br />

VO (EG) 1370/2007 abgeschlossen. Die neue Verordnung ist am 03.12.2009 in Kraft getreten und<br />

gilt seit dem unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Eine Ausnahme gilt insoweit nur hinsichtlich der in der VO<br />

1370/2007 enthaltenen Regelungen zum Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen.<br />

Diese sind erst nach Ablauf einer Übergangsfrist von 10 Jahren zwingend anzuwenden. Innerhalb dieses<br />

Zeitraums können die Vergaberegeln aber bereits freiwillig angewendet werden. Die nationalen Gesetzgeber<br />

werden von der VO 1370/2007 zudem darauf verpflichtet, innerhalb des Übergangszweitraums von 10<br />

Jahren Maßnahmen für eine schrittweise Anwendung der neuen Vergaberegeln zu treffen.<br />

Die VO 1370/2007 schafft einen klareren ÖPNV-Rechtsrahmen als bisher. So entfällt die in der VO 1191/69<br />

noch vorgesehene Möglichkeit der Herausnahme des ÖPNV aus dem Anwendungsbereich der Verordnung<br />

zukünftig. Finanzierungs- und Vergabefragen werden daher nunmehr für den gesamten ÖPNV in Europa<br />

weitgehend einheitlich geregelt. Verkürzt gesagt eröffnet jede Vereinbarung zwischen Aufgabenträger und<br />

Verkehrsunternehmen über vom Aufgabenträger im öffentlichen Interesse gewünschte Maßnahmen und<br />

einen dafür vom Aufgabenträger gewährten Ausgleich den Anwendungsbereich der VO 1370/2007.<br />

ENTWURF 9 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Die VO 1370/2007 enthält Regeln über bestimmte Mindestinhalte, die jeder öffentliche Dienstleistungsauftrag<br />

aufweisen muss. Erforderlich sind u.a.:<br />

� Eine klare Definition der vom Betreiber zu erfüllenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen.<br />

� Eine objektive und transparente Aufstellung der Parameter, anhand derer eine Ausgleichsleistung berechnet<br />

wird sowie Darstellung der Art und des Umfangs der gewährten Ausschließlichkeit.<br />

� Vermeidung von Ausgleichsleistungen insbesondere bei allen Direktvergaben.<br />

� Eine klare Regelung für die Durchführung der Aufteilung der mit der Dienstleistung in Verbindung stehenden<br />

Kosten.<br />

� Eine klare Regelung der Einnahmenanrechnung zwischen Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen.<br />

� Eine Darstellung der verbindlichen Qualitätsstandards, sofern solche vereinbart wurden.<br />

Die Laufzeit von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen im Busbereich beträgt höchstens 10 Jahre. Als Regelfall<br />

ist die wettbewerbliche Vergabe vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch noch<br />

eine direkte Vergabe erlaubt.<br />

Zur Erhöhung der Transparenz im ÖPNV enthält die neue Verordnung mehrere Berichtspflichten. Ab in Kraft<br />

treten muss jede zuständige Behörde für ihren Bereich einmal jährlich einen Gesamtbericht veröffentlichen,<br />

aus dem sich die in ihrem Zuständigkeitsbereich bestehenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die<br />

für deren Erfüllung ausgewählten Betreiber und die diesen gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen<br />

Rechte ergeben. Bei Direktvergaben ist jeder Interessierte auf Antrag über die Gründe zu informieren.<br />

1.1.2 Bundesdeutsche Gesetzgebung<br />

Der deutsche Rechtsrahmen musste an die EU-rechtlichen Vorgaben angepasst werden. Der Bundestag<br />

verabschiedete 1993 das Regionalisierungsgesetz, die Neufassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes<br />

sowie die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die zum 1. Januar 1996 in Kraft trat.<br />

Das Regionalisierungsgesetz legt fest, dass künftig die Zuständigkeiten für Planung, Organisation und Finanzierung<br />

des ÖPNV zusammenzuführen sind und dass die Aufgabenträger gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen<br />

einem Unternehmen entweder auferlegen oder vertraglich vereinbaren können. Hieraus<br />

leitet sich die in den ÖPNV-Gesetzen der Länder konkretisierte Funktion des Aufgabenträgers ab, dem letztendlich<br />

auch die Definition der „Ausreichenden Verkehrsbedienung“ obliegt.<br />

Eine Anpassung des PBefG an die neue VO 1370/2007 erfolgte bislang nicht. Dort, wo beide inhaltlich kollidieren,<br />

tritt das PBefG zukünftig hinter das vorrangig geltende Europarecht zurück. Damit verliert die im<br />

PBefG enthaltene Unterscheidung zwischen eigenwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Verkehren<br />

ihre Bedeutung. Die ab dem 03.12.2009 geltende VO 1370/2007 fragt nur noch danach, ob für einen Verkehr<br />

durch den Aufgabenträger Ausgleichszahlungen und/oder ausschließliche Rechte zum Ausgleich von<br />

gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen gewährt werden.<br />

Die Unterscheidung zwischen eigen- und gemeinwirtschaftlichen Verkehren wird im Rahmen der anstehenden<br />

Anpassung des PBefG an die VO 1370/2007 aller Wahrscheinlichkeit nach wieder aufleben. Dann allerdings<br />

als Unterscheidung zwischen sogenannten „kommerziellen“ und gemeinwirtschaftlichen Verkehren.<br />

Als kommerziell und damit außerhalb der VO 1370/2007 stehende Verkehre werden zukünftig aller Voraussicht<br />

nach Verkehre gelten, die sich aus Fahrgeldeinnahmen und den gesetzlichen Ausgleichsleistungen<br />

nach § 45a PBefG und § 149 SGB IX finanzieren und daneben keine Ausgleichszahlungen und/oder ausschließlichen<br />

Rechte vom Aufgabenträger erhalten. Das Land Schleswig-Holstein hat allerdings im Rahmen<br />

ENTWURF 10 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

der Kommunalisierung Anfang 2007 den Ausgleichsanspruch der Verkehrsunternehmen nach § 45a PBefG<br />

durch einen von den lokalen Aufgabenträgern zu erfüllenden Ausgleichsanspruch nach dem ÖPNV-Gesetz<br />

Schleswig-Holstein (ÖPNVG) ersetzt. Selbst wenn sich die Abgrenzung des „kommerziellen“ Verkehrs wie<br />

beschrieben durchsetzt, ist dies für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wegen der Nichtanwendung der Ausgleichsregelungen<br />

nach § 45a PBefG zunächst ohne Bedeutung.<br />

Auch wenn das PBefG damit zunächst hinter die VO 1370 zurücktreten bzw. europarechtskonform ausgelegt<br />

werden muss, bleibt es doch grundsätzlich das anzuwendende nationale Recht. Verkehrsunternehmen<br />

bedürfen damit für ihren Betrieb auch weiterhin einer Genehmigung nach dem PBefG, die derzeit vom Landesbetrieb<br />

für Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erteilt wird. Die Genehmigung wird im ÖPNV<br />

grundsätzlich für eine bestimmte Linienführung erteilt. Mit dieser linienbezogenen Betrachtungsweise verbinden<br />

sich die Betriebs- und Fahrplanpflichten sowie die Abgrenzung von dem Verkehrsangebot bereits<br />

vorhandener Unternehmer.<br />

Die Genehmigungsbehörde kann sich bei der Vergabe der Linienkonzession an der Entscheidung des Aufgabenträgers<br />

in einem von diesem durchgeführten Vergabeverfahren orientieren, muss dies aber nicht. Vor<br />

diesem Hintergrund ist es sinnvoll, die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers nach der VO 1370 zukünftig<br />

mit denen der Genehmigungsbehörde zur Erteilung der Liniengenehmigungen zu verzahnen. Die Genehmigungsbehörde<br />

kann dazu durch die Setzung verfahrensleitender Fristen das Genehmigungsverfahren zeitlich<br />

so auf die Vergabeaktivitäten des Aufgabenträgers abstimmen, dass beide Verfahren nicht miteinander<br />

kollidieren und zum gleichen Ergebnis führen.<br />

Schließlich ist bei der ÖPNV-Gestaltung auch noch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu beachten,<br />

das als Ziel eine „möglichst weitgehende Barrierefreiheit“ der unterschiedlichen Lebensbereiche vorschreibt.<br />

Für den Gesetzgeber sind die Nahverkehrspläne das wichtigste Instrumentarium, um Maßnahmen zum barrierefreien<br />

ÖPNV festzulegen. Die Regelungen des BGG bezüglich der Zielvereinbarungen gelten für die<br />

Länder nur, wenn diese sie in angepasster Form in ihren Landes-BGG aufnehmen, dieses ist in Schleswig-<br />

Holstein seit 2002 in Kraft. Die Regelungen des BGG, des Bundes zur GVFG-Förderung sowie der Nahverkehrspläne<br />

haben unmittelbare Auswirkungen auf das Handeln der Länder.<br />

1.1.3 Landesgesetzgebung<br />

Auf der Basis des Regionalisierungsgesetzes haben alle Bundesländer mit Ausnahme Hamburgs ÖPNV-<br />

Gesetze formuliert. Im ÖPNV-Gesetz (ÖPNVG) des Landes Schleswig-Holstein vom 26. Juni 1996 ist festgelegt<br />

worden, dass die Sicherstellung der ausreichenden Bedienung im SPNV eine Aufgabe des Landes,<br />

im übrigen ÖPNV eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der <strong>Kreis</strong>e und kreisfreien Städte sowie von<br />

kreisangehörigen Städten mit vor 1996 bestehenden Stadtverkehren (örtliche Aufgabenträger) ist, wobei<br />

unter bestimmten Voraussetzungen die <strong>Kreis</strong>e die Planung und die Organisation sowie die Finanzverantwortung<br />

für den örtlichen ÖPNV kreisangehörigen Gemeinden übertragen können. Gemäß § 5 können die <strong>Kreis</strong>e<br />

und kreisfreien Städte als Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV jeweils einen Regionalen Nahverkehrsplan<br />

(RNVP) aufstellen, der festgelegten Anforderungen zu genügen hat.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat als Aufgabenträger des straßengebundenen ÖPNV und der U-Bahn nach den gesetzlichen<br />

Vorgaben eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Nahverkehrsleistungen sicherzustellen<br />

(ÖPNVG § 1 I). Seit der Umsetzung der weiteren Kommunalisierung 2007 gehört hierzu auch die<br />

ENTWURF 11 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Aufgabe, mit den im <strong>Kreis</strong>gebiet tätigen Verkehrsunternehmen Finanzierungsvereinbarungen, insbesondere<br />

über die pauschale Abgeltung der Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr abzuschließen. Dies war im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> problemlos möglich, da die entsprechenden Finanzmittel einfach in die bestehenden Verkehrsverträge<br />

integriert werden konnten. Auch zukünftig ist beabsichtigt, die Pflichten nach § 6 Abs. 5<br />

ÖPNVG im Rahmen der Vergabe der Verkehrsverträge mit zu erfüllen und insoweit keine separaten Vereinbarungen<br />

abzuschließen.<br />

Die gesetzliche Pflichtaufgabe der Schülerbeförderung wird in § 114 des schleswig-holsteinischen Schulgesetzes<br />

geregelt. Träger der Schülerbeförderung sind demnach die Schulträger der öffentlichen Schulen. Die<br />

Schülerbeförderung gilt für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen 5 bis 10 der<br />

weiterführenden und allgemeinbildenden Schulen sowie der Förderzentren. Einzelheiten zur Schülerbeförderung<br />

sind von den <strong>Kreis</strong>en durch kommunale Satzungen festgelegt. Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gilt derzeit<br />

die Schülerbeförderungssatzung vom 18. Dezember 1995, in der die Anerkennung der notwendigen Kosten<br />

für die Schülerbeförderung geregelt ist. Grundsätzlich wird die Schülerbeförderung nach § 42 PBefG mit<br />

öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt (§ 5 Ia Schülerbeförderungssatzung <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>). Ist eine Beförderung<br />

durch den ÖPNV nicht möglich oder zumutbar, so muss dies der Schulträger anhand der in der<br />

Schülerbeförderungssatzung festgelegten Zumutbarkeiten (§ 4 Schulweg bzw. § 7 Zumutbarkeitsgrenzen für<br />

den öffentlichen Verkehr) feststellen und ggf. für eine Schülerbeförderung auf anderen Wege sorgen.<br />

ENTWURF 12 urbanus


1.2 Landesplanerischer Rahmen<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Der Regionale Nahverkehrsplan ist als fachlicher Rahmenplan des ÖPNV in die übergeordneten Planwerke<br />

der Landes- und Regionalplanung einzubinden bzw. mit diesen abzustimmen. Im Wesentlichen handelt<br />

es sich dabei um<br />

� Den Landesentwicklungsplan LEP, der im September 2010 in Kraft getreten ist;<br />

� den Regionalplan für den Landesteil Schleswig-Holstein Süd (Planungsraum I) von 1998,<br />

� das Regionale Entwicklungskonzept für die Metropolregion Hamburg REK 2000 und<br />

� den Landesweiten Nahverkehrsplan LNVP 2008-2012.<br />

Die grundlegenden, den ÖPNV betreffenden Kernaussagen und Vorgaben sind in den o.g. Planwerken<br />

überwiegend kompatibel. Unterschiede resultieren hauptsächlich aus der Aktualität der Aufstellung und dem<br />

damit verbundenen Betrachtungszeitraum. Die für den ÖPNV des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> relevanten Kernaussagen<br />

dieser Planwerke sind nachfolgend auf Basis des LEP 2010 als aktueller Rahmenplan sinngemäß zusammengefasst:<br />

� Die Verknüpfung der Siedlungsentwicklung mit dem ÖPNV ist in den Ordnungsräumen vor allem wegen<br />

des hohen Pendleraufkommens von Bedeutung. Die durch die räumliche Trennung von Arbeiten im<br />

Oberzentrum und Wohnen im Umland erzeugten Verkehre sollen möglichst auf den ÖPNV gelenkt werden.<br />

Durch die Siedlungsachsen und eine Konzentration der Wohnungsbau- und Arbeitsplatzentwicklung<br />

auf die Haltepunkte des ÖPNV kann dies gefördert werden. Auch die Siedlungsschwerpunkte in<br />

den Achsenzwischenräumen sollen zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs gut an den ÖPNV angebunden<br />

sein.<br />

� Verkehre sollen nach Möglichkeit vermieden werden und/oder auf öffentliche, insbesondere schienengebundene,<br />

Verkehrsträger verlagert werden. Bei der Gestaltung des regionalen Personenverkehrs soll<br />

dem ÖPNV insbesondere in den verdichteten Bereichen Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr eingeräumt<br />

werden.<br />

� Der öffentliche Personennahverkehr und seine Infrastruktur sollen dem durch den demographischen<br />

Wandel veränderten Bedarf entsprechend angepasst werden. Das Netz des ÖPNV soll in den ländlichen<br />

Räumen erhalten bleiben und die Verkehrsbedienung auch unter Nutzung neuer Angebotsformen<br />

gesichert werden. Besonders die zentralen Orte sollen aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion<br />

gut über den ÖPNV angebunden sein.<br />

� Flächen für Gewerbegebiete von überregionaler Bedeutung (nur möglich entlang der Landesentwicklungsachsen)<br />

sollen von der Regionalplanung an Orten festgelegt werden, an denen eine bedarfsgerechte<br />

ÖPNV-Anbindung sichergestellt werden kann.<br />

� Der Schienenverkehr soll hinsichtlich der Struktur und der Bedienung darauf ausgerichtet werden, dass<br />

ein erheblicher Teil des zu erwartenden Verkehrszuwachses über ihn abgewickelt wird.<br />

� In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für abgelegene Bereiche unverzichtbaren<br />

Pkw mit dem ÖPNV an (d.h. kombinierte P&R-Anlagen mit Bus und SPNV).<br />

Hier können flexible Bedienungsformen angemessene Lösungen darstellen.<br />

� Die auf der Basis des Schleswig-Holstein-Tarifs geschaffene verkehrliche und tarifliche Kooperation<br />

soll weiter ausgebaut werden.<br />

� Schulstandorte sollen von Schülern mit dem ÖPNV erreicht werden können.<br />

� Der anhaltende Siedlungsdruck sowie die weiträumigeren Pendelverflechtungen machen eine Verbesserung<br />

der Verkehrsbedienung im Regionalverkehr erforderlich. Insbesondere für die Verbindung Lübeck<br />

ist ein Ausbau der Streckenkapazitäten erforderlich.<br />

ENTWURF 13 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Für die Entwicklung des ÖPNV-Systems setzt der LNVP 2008 – 2012 die Vorgaben und Perspektiven sowohl<br />

für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs als auch eines integrierten landesweiten<br />

ÖPNV-Gesamtsystems. Folgende Kernaussagen sind landesweit relevant, während die für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

spezifischen Maßnahmen in Kapitel 6.2 erläutert sind.<br />

� Barrierefreier Zugang zum ÖPNV: Als Schwerpunkt der landesweiten Maßnahmen ist die Schaffung<br />

eines barrierefreien SPNV zu fördern. Verschiedene Maßnahmen (Bahnhofsmodernisierungen, Einsatz<br />

barrierefreier Fahrzeuge, Verbesserung der Fahrgastinformationen v.a. im Störungsfall) sollen zum Erreichen<br />

dieses Zieles führen.<br />

� SH-Tarif: Einführung neuer, zielgruppenspezifischer Fahrkartenangebote<br />

(z.B. 9-Uhr-Monatskarten und –Abos, Jobticket).<br />

� Vertrieb: Einführung eines landesweit einheitlichen elektronischen Fahrgeldmanagements mit den Komponenten<br />

bargeldloses Zahlen, E-Ticket und automatischer Fahrpreisfindung.<br />

� Verbesserung der Kommunikation zwischen den Nahverkehrsakteuren und den Kunden u.a. durch die<br />

Einrichtung einer SH-Tarif-Schulberatung, eines Mobilitätsberaters für den Tourismus und den Ausbau<br />

von Streckenbeiräten.<br />

� Stärkung von Fahrgastrechten durch eine einheitliche SPNV-Kundengarantie im Rahmen des Qualitätsmanagements.<br />

� Organisation und Zusammenarbeit: Nach einem Gutachten der Unternehmensberatung BSL sollten<br />

Land, <strong>Kreis</strong>e und kreisfreie Städte einen (Verkehrs)Verbund der Aufgabenträger gründen.<br />

Im LNVP wird außerdem – außerhalb der Zuständigkeit des Landes – ein landesweites Buslinien-Grundnetz<br />

angeregt. Zusammen mit dem SPNV soll dies zu einem abgestimmten, am integralen Taktfahrplan<br />

(ITF) des SPNV orientierten Gesamtkonzept mit einheitlichem Taktgefüge und optimaler Netzwirkung ausgebaut<br />

werden. Ziel ist die Einbindung aller zentralen Orte. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat im 2. RNVP bereits ein<br />

solches Grundnetz entwickelt. Einige der im LNVP enthaltenen Verbindungen sind jedoch in ihrer Bedeutung<br />

eher untergeordnet, so dass ein Aufbau eines (gleichwertigen) Grundnetzes auf allen genannten Relationen<br />

noch diskussionsbedürftig ist.<br />

ENTWURF 14 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

1.3 Raumstruktur und Verkehrsinfrastruktur<br />

Im Hinblick auf die Bewertung und Weiterentwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

sind folgende Aspekte und Aussagen von übergeordneter Bedeutung:<br />

Raumstruktur<br />

(1) Die administrative Gliederung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> umfasst insgesamt 6 selbstverwaltete Städte, 5<br />

Ämter mit 45 Gemeinden sowie 4 amtfreie Gemeinden (vgl. Bild 1-1). Eine Besonderheit bildet die<br />

Gemeinde Tangstedt, die vom Amt Itzstedt im <strong>Kreis</strong> Segeberg verwaltet wird. Im Norden grenzt das<br />

Land an die Hansestadt Lübeck, im Westen an den <strong>Kreis</strong> Segeberg, im Osten an den <strong>Kreis</strong> Herzogtum-Lauenburg<br />

und im Südwesten an die Hansestadt Hamburg.<br />

(2) In der Raumstruktur spiegelt sich eine „Zweiteilung“ wieder. Während das südliche <strong>Kreis</strong>gebiet (bis<br />

etwa in Höhe Bargteheide) von einer mittleren, zum Teil aber auch städtischen Siedlungsdichte geprägt<br />

ist, repräsentiert das nördliche <strong>Kreis</strong>gebiet einen typischen ländlich strukturierten Raum. Mit einer<br />

Fläche von rund 77.000 ha Fläche gehört <strong>Stormarn</strong> zu den kleinsten <strong>Kreis</strong>en in Schleswig-<br />

Holstein, weist aber mit fast 300 Einwohnern pro qm nach Pinneberg die höchste Bevölkerungsdichte<br />

auf. Damit bestehen für den ÖPNV insgesamt gute räumliche Rahmenbedingungen.<br />

(3) Neben der <strong>Kreis</strong>stadt Bad Oldesloe als Mittelzentrum gibt es mit den Städten Ahrensburg und seit<br />

2009 dem Verflechtungsraum Reinbek / Glinde / Wentorf b.H. im unmittelbaren Verflechtungsbereich<br />

der Hansestadt Hamburg weitere zentrale Orte mit Funktionen eines Mittelzentrums („Mittelzentrum im<br />

Verdichtungsraum“). Das nächstgelegene Oberzentrum ist für das südliche <strong>Kreis</strong>gebiet die Hansestadt<br />

Hamburg, für das nördliche <strong>Kreis</strong>gebiet die Hansestadt Lübeck.<br />

Verkehrsinfrastruktur<br />

(1) Das Rückgrat des Straßenverkehrssystems im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wird durch die Autobahnen BAB A1<br />

(Hamburg – Lübeck), BAB A24 (Hamburg – Berlin), BAB A21 (Bargteheide – Kiel) und BAB A20 Bad<br />

Segeberg – Lübeck sowie die Bundesstraße B75 und B404 gebildet. Die Bundesautobahnen sind im<br />

LEP 2010 gleichzeitig auch als Landesentwicklungsachsen ausgewiesen. Die Verkehrsbelegung der<br />

Hauptverkehrsstraßen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> zeigt eine mittlere bis hohe Verkehrsdichte, auch bedingt<br />

durch die starken überregionalen (Durchgangs-) Verkehrsströme nach Hamburg.<br />

(2) Das Bahnsystem wird geprägt durch die ebenfalls entlang der Hauptsiedlungsachse (Hamburg –)<br />

Ahrensburg – Lübeck verlaufenden Nord-Süd-Bahnstrecke. Die Randbereiche des <strong>Kreis</strong>gebietes werden<br />

zudem von der U-Bahn U1 (Großhansdorf – Ahrensburg und Hoisbüttel), der S-Bahn S21 (Reinbek)<br />

und der Regionalbahn R 11 (Bad Oldesloe - Bad Segeberg – Neumünster) bedient.<br />

ENTWURF 15 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

(3) Die Verkehrsanbindung kann insgesamt als gut bezeichnet werden, wenngleich sowohl auf der BAB<br />

A1 als auch auf der Nord-Süd-Bahnstrecke die Kapazitäten weitgehend ausgereizt sind. Auch die anderen<br />

Nord-Süd-Magistralen sind bereits stark vom Verkehr belegt, so dass eine weitere Verkehrszunahme<br />

evtl. auch im Zusammenhang mit der Fehmarnbelt-Querung generell kritisch wäre.<br />

Bild 1-1: Verwaltungsstruktur im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 16 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 1-2: Zentralörtliche Gliederung und Verkehrsinfrastruktur<br />

ENTWURF 17 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

1.4 Strukturdaten und Entwicklungsperspektiven („demografischer Wandel“)<br />

Bevölkerungsstruktur und Erwerbsstruktur:<br />

(1) Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> leben zurzeit rund 228.000 Einwohner, wobei die Einwohnerzahl in den letzten 10<br />

Jahren um rund 6% gestiegen ist. Damit gehört der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> zu den wenigen <strong>Kreis</strong>en in Schleswig-Holstein<br />

mit Einwohnerzuwächsen. Fast 70% der Bevölkerung lebt dabei in den Städten und amtfreien<br />

Gemeinden, die „Verstädterung“ ist im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> damit ausgeprägter als in anderen <strong>Kreis</strong>en<br />

(z.B. <strong>Kreis</strong> Pinneberg).<br />

(2) Auffällig ist die räumliche Konzentration der Bevölkerung auf Siedlungsschwerpunkte insbesondere<br />

in unmittelbarer Nachbarschaft der Hansestadt Hamburg. Hier zeigen sich die Folgen der starken<br />

Suburbanisierung in den 80er und 90er Jahren. Im Nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet gibt es eine große Fläche<br />

mit einer deutlich abgestuften Einwohnerdichte. Von herausragender siedlungsstruktureller Bedeutung<br />

ist die Siedlungsachse Hamburg – Ahrensburg – Bargteheide – Bad Oldesloe – Reinfeld.<br />

(3) In der Bevölkerungsstruktur zeigen sich nur wenige Unterschiede zu den benachbarten <strong>Kreis</strong>en. Der<br />

Anteil Jugendlicher (jünger als 16 Jahre) pendelt je nach Gemeinde zwischen 15 und 25%. Die Gruppe<br />

der Seniorinnen und Senioren (über 60 Jahre) kommt im <strong>Kreis</strong>durchschnitt auf einen Anteil von 27%<br />

und liegt damit höher als 2002 (vgl. 2. RNVP).<br />

(4) Die Auswertung der Erwerbstätigenstruktur ergibt einen Erwerbstätigenanteil von etwa 1/3 an der<br />

Gesamtbevölkerung, wobei die Frauen auf einen Anteil von etwa 40% kommen.<br />

Motorisierung:<br />

(1) Der Kfz-Bestand ist ebenso wie die PKW-Dichte in den vergangenen Jahrzehnten im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

weiter deutlich gestiegen. Die Zuwachsraten haben sich inzwischen allerdings abgeschwächt.<br />

(2) Im <strong>Kreis</strong>gebiet liegt die Motorisierung zurzeit bei 570 privaten PKW pro 1000 EW und damit auf dem<br />

Niveau der Hamburger Randkreise, aber immer noch deutlich unter den Werten der anderen Schleswig-Holsteiner<br />

<strong>Kreis</strong>e (z.B. Nordfriesland über 600 Pkw / 1000 EW).<br />

(3) Auffällig ist das Stadt-Umland-Gefälle in der Motorisierung. So liegen die Städte alle deutlich unter dem<br />

<strong>Kreis</strong>durchschnitt, während in der Fläche der Pkw deutlich stärker vertreten ist. Dies ist sicherlich eine<br />

Folge der unterschiedlichen ÖPNV-Qualitäten.<br />

ENTWURF 18 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 1-3: Räumliche Verteilung der Bevölkerung auf Gemeindebasis<br />

ENTWURF 19 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Gebietskörperschaft Verwaltungssitz Einwohner Anteil EW<br />

Motorisierung 2010<br />

(Stadt, Gemeinde, Amt) (30.09.2009) älter 60 Jahre PKW-Anzahl PKW/1000 EW<br />

Stadt Bad Oldesloe Bad Oldesloe 24.145 24,9% 12.167 504<br />

Stadt Ahrensburg Ahrensburg 30.907 30,2% 17.442 564<br />

Stadt Reinbek Reinbek 25.671 30,9% 14.613 569<br />

Stadt Reinfeld Reinfeld 8.535 24,8% 4.567 535<br />

Stadt Bargteheide Bargteheide 14.882 23,9% 7.848 527<br />

Stadt Glinde Glinde 16.183 28,8% 8.722 539<br />

Städte 120.323 27,9% 65.359 543<br />

Ammersbek 9.313 29,9% 5.364 576<br />

Großhansdorf 8.980 35,8% 4.707 524<br />

Barsbüttel 12.375 29,0% 7.745 626<br />

Oststeinbek 8.164 33,5% 5.170 633<br />

Amtsfreie Gemeinden 38.832 31,7% 22.986 592<br />

Amt Nordstrormarn Reinfeld 10.326 20,6% 6.284 609<br />

Amt Bad Oldesloe-Land Bad Oldesloe 10.901 21,8% 6.607 606<br />

Amt Bargteheide-Land Bargteheide 13.960 21,6% 7.933 568<br />

Amt Trittau Trittau 17.164 26,6% 10.441 608<br />

Amt Siek Siek 9.409 27,2% 6.388 679<br />

Amt Itzstedt (nur Tangstedt) Itzstedt (<strong>Kreis</strong> SE) 6.345 29,3% 3.953 623<br />

Ämter 68.105 24,2% 41.606 611<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 227.260 27,5% 129.951 572<br />

Quelle: <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2010, Kraftfahrtbundesamt 2010<br />

Bild 1-4: Übersicht ausgewählter Strukturdaten<br />

Entwicklungsperspektiven<br />

Die Bevölkerungsentwicklung zeigt in den letzten Jahren nur geringe Veränderungen. Nach einem Anstieg<br />

in den 90er Jahren, ist die Bevölkerung in den vergangenen Jahren nahezu konstant geblieben bzw. ist<br />

sogar leicht angestiegen.<br />

Die aktuellen Bevölkerungsprognosen gehen in den kommenden Jahren für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> von von einer<br />

weitgehend stabilen bzw. bzw. noch leicht steigenden Bevölkerung aus (vgl. Bild 1-5). 1-5). Damit profitiert der <strong>Kreis</strong> <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Stormarn</strong> von der Nachbarschaft zur Hansestadt Hamburg (anhaltende Suburbanisierung) und ist ist einer einer der der<br />

wenigen Siedlungsbereiche in Schleswig-Holstein, der nicht mit rückläufigen Bevölkerungszahlen Bevölkerungszahlen zu zu rechrechnen hat. Es ist davon auszugehen, dass die zentralen Entwicklungsräume mit guter guter Infrastruktur von der<br />

Entwicklung am meisten profitieren werden. Die Städte und Gemeinden im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> <strong>Stormarn</strong> werden tendenziellziell<br />

ihre Zentralität und ihre Attraktivität als Wohnstandort weiter ausbauen. Auch die kleinen Gemeinden<br />

am Hamburger Stadtrand nutzen ihren Spielraum für Siedlungserweiterungen aus. aus. Nach dem dem LEP LEP können in<br />

Gemeinden in den Achsenzwischenräumen im Zeitraum 2010-2025 bezogen auf auf den Wohnungsbestand<br />

zum 31.12.2009 31.12.2009 neue neue Wohnungen im im Umfang von bis zu zu 15% 15% gebaut werden(vgl. LEP 2010, Abschnitt Abschnitt<br />

2.5.2).<br />

ENTWURF 20<br />

urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Die moderate Bevölkerungsentwicklung wird allerdings einhergehen mit einer signifikanten Veränderung der<br />

Altersstruktur. Generell wird in allen Regionen in Deutschland der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung<br />

deutlich zunehmen. Nach den aktuellen Prognosen des Innenministeriums wird der Anstieg der<br />

älteren Menschen auch den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> treffen (vgl. Bild 1-6). Der „demografische Wandel“ ist eine große<br />

Herausforderung für die kommenden Jahrzehnte, der auch für den ÖPNV von Relevanz ist. Die Altersgruppe<br />

über 60 Jahre wird in den nächsten Jahrzehnten um über 30% (!) zunehmen, währen die jüngeren<br />

Jahrgänge, aber auch die erwerbstätigen Erwachsenen deutlich abnehmen. Dies bedeutet für den ÖPNV<br />

zunächst einmal, dass die bisher bereits gewichtige Zielgruppe der Senioren weiter an Gewicht gewinnt und<br />

eine entsprechende Ausrichtung des ÖPNV-Angebotes erfordert.<br />

Besonders schwerwiegend für die ÖPNV-Gestaltung ist der zu erwartende Rückgang der bildungsrelevanten<br />

Altersgruppen (vgl. Bild 1-6). So wird vor allem für die Anzahl Kinder und Jugendlicher zwischen 6<br />

und 16 Jahren ein Rückgang von über 20% erwartet. Dies wird erheblichen Einfluss auf die Schülerzahlen<br />

und damit auch den Schülerverkehr nehmen. Aufgrund der stabilen Bevölkerungszahlen mit einem positiven<br />

Bevölkerungswanderungssaldo wird der demografische Wandel den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> allerdings nicht so stark<br />

treffen wie beispielsweise die <strong>Kreis</strong>e, die auch noch einen Bevölkerungsrückgang verkraften müssen und<br />

damit auch die Auslastung der Infrastruktur hinterfragen müssen. Zudem wird die Abnahme der jungen Altersgruppen<br />

den <strong>Kreis</strong> auch zeitlich später treffen als in den strukturschwachen <strong>Kreis</strong>en. Damit verbleibt<br />

noch ausreichend Zeit, sich auf die Entwicklungen in der Infrastrukturplanung einzustellen.<br />

Von Rückgängen bei den Schülerzahlen werden besonders die ländlich strukturierten Gebiete betroffen<br />

sein Diese Schülerrückgänge werden sich dort auch quasi proportional auf die ÖPNV-Verkehrsnachfrage<br />

auswirken und damit auch die „schülerlastige“ Gesamtnachfrage im ÖPNV empfindlich treffen. Im südlichen<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet werden die Entwicklungen weniger deutlich ausfallen. Da der Schülerverkehrsanteil im ÖPNV<br />

auch durch den hohen Anteil an Berufs- und Einkaufsverkehr weniger prägnant ist, werden sich auch die<br />

Auswirkungen für den ÖPNV „im Rahmen“ halten und die vorhandenen Angebote kaum in Frage stellen.<br />

ENTWURF 21 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 1-5: Prognosen zum demografischen Wandel im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 22 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

1.5 Schulstruktur und Auswirkungen der neuen Schulgesetzgebung<br />

Dieses Kapitel wird aufgrund aktueller Entwicklungen im Rahmen der endgültigen Fertigstellung des<br />

RNVP erarbeitet.<br />

ENTWURF 23 urbanus


Bild 1-8: Schulstandorte im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 24 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

1.6 Verkehrsverflechtungen und ÖPNV-relevante Verkehrsziele (ohne Schulen)<br />

Verflechtungen im Berufsverkehr (Pendlerströme):<br />

(1) Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gibt es insgesamt rund 75.000 Auspendler, rund 80% aller im <strong>Kreis</strong> sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten zählen zu gemeindegrenzenüberschreitenden Pendlern. Bei den Pendlerströmen<br />

im Berufsverkehr zeigt sich lediglich in den Städten Ahrensburg und Bad Oldesloe ein nennenswertes<br />

Schwergewicht auf den innergemeindlichen Binnenverkehr (Binnenpendler). Von allen<br />

Auspendlern haben nur etwa 40% ihre Arbeitsstätte im <strong>Kreis</strong> selber. Darauf folgen in der Reihenfolge<br />

des Pendleraufkommens:<br />

> Die Hansestadt Hamburg (rund 40% der Auspendler !),<br />

> die Hansestadt Lübeck (8%),<br />

> die Stadt Norderstedt (3%).<br />

(2) Bei den Pendlerströmen innerhalb des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> sind die <strong>Kreis</strong>stadt Bad Oldesloe, Ahrensburg<br />

und Reinbek die mit Abstand wichtigsten Bezugspunkte, wobei speziell in Ahrensburg die<br />

Pendler auch aus dem weiteren Verflechtungsraum und sogar den Nachbarkreisen kommen.<br />

(3) Bei den Einpendlern dominiert die Stadt Ahrensburg, die vor allem mit dem Gewerbegebiet Nord den<br />

mit Abstand größten Einpendlerüberschuss aller <strong>Stormarn</strong>er Kommunen aufweist. Auch die Agglomeration<br />

Reinbek – Glinde – Oststeinbek kommt auf deutlich höhere Einpendlerzahlen als die <strong>Kreis</strong>stadt<br />

Bad Oldesloe. Signifikant ist auch der Einpendlerstrom nach Barsbüttel (Möbel Höffner).<br />

(4) Auch bei den räumlichen Bezügen der Einpendler überwiegen eindeutig die Verflechtungen mit der<br />

Hansestadt Hamburg, besonders ausgeprägt im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet. Im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet gewinnt<br />

die Hansestadt Lübeck an Bedeutung, ist aber gegenüber Hamburg immer noch deutlich abgestuft.<br />

ÖPNV-relevante Verkehrsziele im Alltagsverkehr (Beruf, Einkauf / Versorgung, Freizeit):<br />

(1) Auch die Auswertung der wichtigsten Ziele im Alltagsverkehr (ohne Schüler- und Auszubildendenverkehr)<br />

zeigt erwartungsgemäß eine prägnante Fokussierung auf die zentralen Standorte. Sowohl bei<br />

der Grundversorgung der Bevölkerung mit Behörden, Dienstleistungen, Einkaufs- und Freizeitangeboten<br />

als auch bei den Arbeitsstätten ist die <strong>Kreis</strong>stadt Bad Oldesloe, aber fast gleichauf auch die Städte<br />

Ahrensburg und Reinbek die wichtigsten verkehrlichen Bezugspunkt im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>. Danach folgen<br />

mit relativ großem Abstand die Kommunen Bargteheide und Oststeinbek / Glinde.<br />

(2) Auch bei den Arbeitsstätten mit mehr als 50 Beschäftigten zeigt sich eine Konzentration auf die o.g.<br />

Städte, wobei Ahrensburg aufgrund der signifikanten gewerblichen Verdichtung die gewichtigste Position<br />

einnimmt.<br />

(3) Für den ÖPNV ist die Konzentration der wichtigen Verkehrsziele durchaus als Vorteil zu bewerten, da<br />

im Liniennetz auf der „Quellseite“ zwar eine große Fläche zu erschließen ist, aber eine Fokussierung<br />

auf wenige Zielorte stattfinden kann. Hinzu kommt, dass die bedeutendsten Verkehrsziele überwiegend<br />

über einen Bahnanschluss verfügen, insbesondere an der Achse Hamburg - Lübeck.<br />

ENTWURF 25 urbanus


Bild 1-9: Auspendlerströme im Berufsverkehr<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 26 urbanus


Bild 1-10: Einpendlerströme im Berufsverkehr<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 27 urbanus


1.7 Organisatorischer Rahmen<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> organisiert den ÖPNV und hat mit der Regionalisierung die Aufgabenträgerschaft nach<br />

dem ÖPNVG (1996) übernommen. Nach 1996 war zunächst nur der südliche Teil des <strong>Kreis</strong>gebietes in den<br />

HVV integriert (HVV-Altgebiet), während im nördlichen <strong>Stormarn</strong> die Verkehrsgemeinschaft (VG) <strong>Stormarn</strong><br />

bestand. Im Jahr 2002 wurde auch dieses Gebiet in den HVV aufgenommen (HVV-Erweiterungsgebiet), so<br />

dass heute der gesamte <strong>Kreis</strong> im HVV-Verbundgebiet liegt.<br />

Der ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ist in Form eines sogenannten 3-Ebenen-Modells organisiert, welches eine<br />

Regie- und Managementebene zwischen der Besteller- und der Erstellerebene aufweist. Diese Regiefunktion<br />

erfüllt derzeit die HVV GmbH. So arbeitet der HVV am RNVP mit oder betreut die Ausschreibung von<br />

Verkehrsleistungen im Rahmen des Wettbewerbs. Auftragnehmer auf Seite der Verkehrsunternehmen sind<br />

die VHH-PVG-Unternehmensgruppe, die Hamburger Hochbahn, die Autokraft GmbH und der Omnibusbetrieb<br />

Dahmetal.<br />

Eine für Schleswig-Holstein einmalige Konstruktion bildet die U-Bahnlinie U1, die als einzige Schnellbahnlinie<br />

ebenfalls vom <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> (und dem <strong>Kreis</strong> Segeberg) als regionalen AT auf dem kreiszugehörigen<br />

Abschnitt mitfinanziert wird.<br />

Neben dem <strong>Kreis</strong> haben die Stadt Bad Oldesloe und die Stadt Reinfeld eine örtliche ÖPNV-<br />

Aufgabenträgerschaft übernommen.<br />

Eine weitere Besonderheit stellen die Nachtbusse dar, die von den Kommunen finanziert werden, nachdem<br />

sie einzeln oder als Element eines Teilnetzes vom <strong>Kreis</strong> bestellt werden.<br />

Um den ÖPNV bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und einvernehmliche Lösungen zwischen dem Aufgabenträger(n)<br />

und den Verkehrsunternehmen zu entwickeln, werden alle ÖPNV-relevanten Maßnahmen im Verkehrsausschuss<br />

des <strong>Kreis</strong>es vorgestellt, diskutiert und beschlossen.<br />

ENTWURF 28 urbanus


2. Bilanz des zweiten RNVP<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Der zweite regionale Nahverkehrsplan entstand bereits unter der Randbedingung eines belasteten öffentlichen<br />

Haushaltes, dennoch ist es gelungen, viele Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Systems im<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> umzusetzen oder in die Umsetzungsreife zu überführen.<br />

Im Gegensatz zum 1. RNVP gab es im 2. RNVP mehr Aktivitäten zur Steigerung der Angebotsqualität auch<br />

mit dem Ziel, neue Kunden für den ÖPNV zu gewinnen. Die Konkretisierung der Rahmenvorgaben des<br />

RNVP hat dann aber auch in einigen Fällen Probleme in der Umsetzung aufgezeigt, so dass einige Projekte<br />

noch nicht abgeschlossen werden konnten (vgl. Bilder 2-1 und 2-2). Dennoch haben die umgesetzten Maßnahmen<br />

zu einem weiteren spürbaren Qualitätsschub für den ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> beigetragen. Der<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gehört heute zu den <strong>Kreis</strong>en mit der höchsten ÖPNV-Qualität in Schleswig-Holstein.<br />

Nachfolgend sind die Umsetzungsstände der wichtigsten Maßnahmen erläutert. Die in den Bildern 2-1 bis 2-<br />

3 dargestellten Maßnahmen sind dabei drei Kategorien zugeordnet:<br />

Schienenpersonennahverkehr (SPNV)<br />

Der SPNV spielt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> eine herausragende Rolle, da fast alle zentralen Orte bzw. bedeutenden<br />

Siedlungsschwerpunkte über einen Schienenanschluss verfügen und damit einen besonders hohen<br />

Anteil des ÖPNV-Potenzials abgreifen (können). Die Bahnanschlüsse spielen zudem auch eine wichtige<br />

Rolle in der Sieldungsentwicklungsplanung.<br />

Mit der 2009 erfolgten Vergabe des Netzes „Ost“ an die DB Regio AG wurden auch auf der aufkommensstärksten<br />

Strecke in Schleswig-Holstein Kiel – Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg weitere Qualitätsverbesserungen<br />

realisiert. Wichtige Meilensteine sind in diesem Zusammenhang:<br />

� Die mit der Elektrifizierung zwischen Hamburg und Lübeck-Travemünde möglich gewordene<br />

Umstellung von Diesellok- auf E-Lok-Betrieb und Umstellung der Regionalexpresszüge auf<br />

moderne Doppelstockwagen,<br />

� die Verdichtung des Fahrplantaktes zwischen Hamburg und Lübeck auf durchgehend 30 Minuten im<br />

Tagesverkehr mit Einrichtung einer neuen stündlichen Direktverbindung zwischen Lübeck und Ahrensburg,<br />

� der Bau des neuen Haltepunktes Ahrensburg-Gartenholz zur Anbindung des größten Gewerbegebietes<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> und eines verdichteten Wohngebietes.<br />

ENTWURF 29 urbanus


Bussystem<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Es hat in mehreren Kommunen Anpassungen und Neuordnungen des Busliniennetzes gegeben, die zum<br />

Teil auch aus der Erweiterung von Wohn- und Gewerbegebieten entstanden sind (z.B. Ahrensburg, Bargteheide,<br />

Reinbek, Siek, Barsbüttel, etc.). Weiter wurden die Spätverkehrs- und Nachtangebote erweitert (Ahrensburg<br />

und Stapelfeld) und weitere Direktverbindungen im Busliniennetz eingeführt.<br />

Noch in der Planung befindet sich die Aufwertung des Bus-Grundnetzes im Hinblick auf eine durchgehende<br />

Vertaktung und optimierte Anschlüsse vorrangig zur Bahn, aber auch zu anderen vertakteten Buslinien (vgl.<br />

hierzu auch Entwicklungskonzept Kapitel 6).<br />

Schülerverkehr<br />

Durch die Veränderung der Schülerzahlen, die Ausweisung von Neubaugebieten u.a. sind auch im Schülerverkehr<br />

Anpassungen vorgenommen worden. Im Mittelpunkt stand dabei die Anpassung der Fahrpläne auf<br />

veränderte Schulzeiten, insbesondere auch die Ausweitung auf Ganztagsangebote, die zusätzlich „Rückfahrten“<br />

im Schülerverkehr erfordern. Ganztagsangebote haben sich vor allen in den Städten mittlerweile<br />

etabliert.<br />

Es ist davon auszugehen, dass die Aktivitäten zur Neuordnung und Optimierung des Schülerverkehrs auch<br />

weiterhin ein zentrales Thema der ÖPNV-Gestaltung bleiben werden und damit einen kontinuierlichen planerischen<br />

und operativen Prozess darstellen.<br />

AST-Angebot<br />

Um auch für Räume und Zeiten mit geringer Verkehrsnachfrage ein Grundangebot im ÖPNV bereitzustellen<br />

wurde im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> seit 1999 ein Angebot von Anrufsammeltaxen (AST) aufgebaut und bis heute sukzessive<br />

erweitert. Zum Teil ergänzt das AST den Linienverkehr in den Abendstunden, speziell am Wochenende<br />

wird aber auch der Linienverkehr komplett ersetzt. Die positive Resonanz auf das AST-Angebot und<br />

die wichtige strategische Funktion im ÖPNV-System haben auf Basis des zweiten RNVP zu einer Ausweitung<br />

der AST-Verkehre geführt. Angebotserweiterungen gab es vor allem im Umland von Bad Oldesloe und<br />

in Reinfeld. Weitere Räume befinden sich derzeit in der Prüfung.<br />

Tarifsystem<br />

Mit der Aufstellung und Verabschiedung des zweiten RNVP ging die Erweiterung des HVV-Verbundraumes<br />

einher. Seit Ende 2002 ist der gesamte <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> in den HVV integriert, so dass sich in den letzten<br />

Jahren die Tarifbarrieren für die stärksten ÖPNV-Verkehrsströme abgebaut bzw. wesentlich reduziert haben.<br />

Zeitgleich wurde auch der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) zunächst für den Bahnverkehr eingeführt,<br />

2005 erfolgte die Erweiterung auf den Busverkehr. Der SH-Tarif gilt seitdem grundsätzlich für alle Fahrten<br />

mit Bahn und Bus in Schleswig-Holstein und bis nach Hamburg. Bei Fahrten mit Start oder Ziel in Hamburg<br />

(Ring A des HVV) gilt die SH-Tarif-Fahrkarte auch für die Verkehrsmittel des HVV im HVV-Großbereich. Für<br />

den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> vereinfachen sich damit vor allem kombinierte Bahn-Bus-Fahrten außerhalb des HVV-<br />

Gebietes insbesondere nach Lübeck (einschließlich Busnutzung in der Kernzone 6000).<br />

ENTWURF 30 urbanus


Bild 2-1: Umsetzungsstand SPNV und Bussystem<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 31 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 2-2: Umsetzungsstand AST-Verkehr und Schülerverkehr<br />

ENTWURF 32 urbanus


ÖPNV-Marketing und Haltestellen<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Deutliche positive Effekte konnten mit einem professionalisierten ÖPNV-Marketing erzielt werden, dass seit<br />

der Verbunderweiterung im gesamten <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> vom HVV betreut wird. Neben der Weiterentwicklung<br />

der Fahrgastinformationen (v.a. Liniennetzpläne und Regional-Fahrpläne) wurde eine konsequente Einbeziehung<br />

der neuen Medien vorgenommen und damit auch neue Kommunikationskanäle eröffnet. Anregungen<br />

für zusätzliche Aktivitäten liegen mit dem 2009 aktualisierten HVV-Informationskonzept vor und lassen<br />

weitere Verbesserungen im ÖPNV-Marketing erwarten. Dazu gehört auch ein systematisches Kommunikations-<br />

/ Vertriebsmanagement.<br />

Auch die Haltestellen wurden bereits überwiegend an den HVV-Standard angepasst, wobei es zunächst um<br />

die Kennzeichnung der Haltestellenmasten (HVV-Logo, Farbkennung, Liniennummern und Haltestellenname)<br />

und die Vereinheitlichung der Fahrgastinformation geht. Die komplette Anpassung der Haltestellen an<br />

die HVV-Gestaltungsstandards ist ein fortlaufender Prozess, der noch einige Jahre beanspruchen wird.<br />

Wettbewerb<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> war mit einer der ersten Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein, die Verkehrsleistungen<br />

im Busverkehr im wettbewerblichen Verfahren vergeben hat. Inzwischen sind für 10 der insgesamt<br />

11 im zweiten RNVP festgelegten Teilnetze Ausschreibungen und Vergaben erfolgt. Das Teilnetz OD 6<br />

(Glinde / Oststeinbek) wird von der VHH-PVG-Unternehmensgruppe eigenwirtschaftlich betrieben. Einzelne<br />

Verbindungen an in Hamburg verkehrende Linien werden durch Verkehrsvertrag geregelt.<br />

Derzeit werden die nächsten Ausschreibungen vorbereitet und ein Verfahren für die künftige Wettbewerbsdurchführung<br />

entwickelt (vgl. dazu Kapitel 7).<br />

Bild 2-3: Übergang in den Wettbewerb<br />

ENTWURF 33 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

3. ÖPNV-Nachfrage und ÖPNV-Marktposition<br />

Die Datenlage zum ÖPNV hat sich seit dem letzten RNVP nochmals verbessert. Durch die Einbeziehung<br />

des gesamten <strong>Kreis</strong>gebietes in den HVV können erstmals flächendeckend aktuelle Rahmendaten zum<br />

ÖPNV bereitgestellt werden, die auch Aussagen zur Kundennachfrage und Kundenzufriedenheit zulassen.<br />

Der HVV führt regelmäßige Zählungen auf den Buslinien sowie Marktforschungen zum Verkehrsverhalten<br />

durch. Da die Marktforschung derzeit aber das gesamte Umland der Hansestadt Hamburg als räumliche<br />

Einheit zusammenfasst, lassen sich nur Fragestellungen zum <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> nur eingeschränkt beantworten.<br />

Als Datenquellen stehen im Wesentlichen zur Verfügung:<br />

� Laufende Fahrgastzählungen des HVV im Busliniennetz,<br />

� Fahrgasterhebungen der Bahnunternehmen und der LVS im SPNV,<br />

(z.B. laufende Erhebung KBS Lübeck - Hamburg),<br />

� Vom HVV kontinuierlich durchgeführte Marktforschungen<br />

(zuletzt „Informationsverhalten im HVV“, infas 2008),<br />

� eine 2008 von omniphon durchgeführte LVS-Marktuntersuchung zur<br />

Nachfrage- und Kundenstruktur im ÖPNV in Schleswig-Holstein<br />

Für die Bewertung und Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems sind folgende wichtige Erkenntnisse zur<br />

ÖPNV-Marktposition und zur ÖPNV-Nachfrage festzuhalten:<br />

(1) Nach überschlägigen Berechnungen auf Basis von Fahrscheinverkäufen und Schülerbeförderungsdaten<br />

kann die ÖPNV-Kundenzahl im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> auf ungefähr 13 Millionen pro Jahr beziffert werden,<br />

wobei rund 4,6 Millionen Fahrgäste auf den Busverkehr entfallen. Dies ergibt eine durchschnittliche<br />

ÖPNV-Nutzungshäufigkeit von fast 60 Fahrten pro Einwohner und Jahr. Damit liegt der <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Stormarn</strong> über der ÖPNV-Akzeptanz der <strong>Kreis</strong>e außerhalb der Metropolregion. Im Busverkehr liegt<br />

<strong>Stormarn</strong> in der Nutzungshäufigkeit gleichauf mit den <strong>Kreis</strong>en Pinneberg und Herzogtum Lauenburg.<br />

Durch die zahlreichen Angebotsverbesserungen und die Bevölkerungszuwächse konnte auch die<br />

ÖPNV-Nachfrage in den letzten Jahren gesteigert werden.<br />

(2) In der Verkehrsmittelwahl und in der ÖPNV-Nutzungshäufigkeit zeigen sich vielerorts aber noch die<br />

typischen Merkmale eines Flächenkreises. So nutzen lediglich 15% der Bevölkerung (fast) täglich den<br />

ÖPNV (zum Vergleich: Hamburg 35%), 16% zählen hingegen zu den „ÖPNV-Verweigerern“ (vgl. Hamburg<br />

6%). Selbst in den Städten wie Ahrensburg oder Bad Oldesloe liegt der ÖPNV-Anteil bei der Verkehrsmittelwahl<br />

kaum über 10%. Das Fahrrad spielt hier sogar eine bedeutendere Rolle in der Verkehrsmittelwahl<br />

als der ÖPNV. Der PKW dominiert bei der Verkehrsmittelwahl unverändert, die weiter<br />

gestiegene Motorisierung lässt hier kurz- und mittelfristig auch keine Trendumkehr erwarten.<br />

(3) Erwartungsgemäß liegt bei einem Vergleich der Verkehrsträger in Bezug auf die Fahrgastzahlen die<br />

Bahn klar vor dem Busverkehr. Bei der Nachfrage im SPNV nimmt die Verbindung Lübeck – Bad Oldesloe<br />

– Hamburg mit allein über 2 Mio. Nutzern pro Jahr aus dem <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> die stärkste Position<br />

ein.<br />

(4) An zweiter Stelle liegt bereits die U1, die Ahrensburg, Großhansdorf und Hoisbüttel anbindet und auf<br />

rund 1,5 Mio. Nutzer pro Jahr im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> kommt.<br />

ENTWURF 34 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

(5) Räumlich betrachtet hat der ÖPNV die mit Abstand stärkste Marktposition im engeren Verflechtungsraum<br />

der Hansestadt Hamburg, insbesondere in den Städten Reinbek, Oststeinbek / Glinde und Ahrensburg<br />

sowie den Gemeinden Barsbüttel und Oststeinbek. Hier überlagert sich ein hochwertiges Busangebot<br />

mit guten Schnellbahnanschlüssen und kurzen Fahrzeiten in die Hamburger Innenstadt.<br />

(6) Akzeptanzprobleme hat der ÖPNV vor allem außerhalb der Städte und in den ländlich strukturierten<br />

Gebieten insbesondere im Norden und Osten des <strong>Kreis</strong>gebietes. Der Einkaufs- und Berufsverkehr ist<br />

hier im Busnetz deutlich unterrepräsentiert. Generell ist hier verstärkt festzustellen, dass die Mehrheit<br />

der ÖPNV-Kunden über kein motorisiertes Verkehrsmittel verfügt. Dem ÖPNV ist es bisher nur auf wenigen<br />

Regionalbuslinien gelungen, einen signifikanten Anteil an „wahlfreien“ Verkehrsteilnehmern zu<br />

gewinnen.<br />

(7) In der Zufriedenheit der Kunden erreicht der ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> insgesamt durchaus gute Noten.<br />

Etwa 40% der Kunden sind mit dem ÖPNV-Angebot „sehr zufrieden“ oder „zufrieden“. Die besten<br />

Noten im Busverkehr gibt es bei den Kunden außerhalb des Schülerverkehrs für die Sicherheit, die<br />

Freundlichkeit des Fahrpersonals und die Sauberkeit der Busse. Eher kritisch gesehen bzw. unterdurchschnittlich<br />

bewertet werden die Fahrtenhäufigkeit und die Betriebszeiten. Dies deutet darauf hin,<br />

dass sich eine spürbare Erhöhung der ÖPNV-Akzeptanz offenbar nur mit attraktiveren Verkehrsangeboten<br />

erreichen lässt.<br />

Verkehrsträger<br />

Linie<br />

Einsteiger<br />

Gesamt<br />

Einsteiger<br />

<strong>Stormarn</strong><br />

%-Anteil<br />

<strong>Stormarn</strong><br />

Bahn<br />

(SPNV)<br />

R10_RB<br />

R10_RE<br />

4.168.504<br />

3.864.626<br />

1.254.501<br />

998.085<br />

30%<br />

26%<br />

R11 863.970 239.236 28%<br />

HVV- U1 77.380.809 1.507.172 2%<br />

Schnellbahn S21 29.422.686 623.190 2%<br />

11 1.804.143 916.113 51%<br />

263 2.315.962 498.157 22%<br />

569 471.086 471.086 100%<br />

236 456.665 456.665 100%<br />

136 862.730 450.593 52%<br />

237 514.855 403.535 78%<br />

Bus<br />

333<br />

(Stadt- und<br />

Regionalbus)<br />

137<br />

557.612<br />

738.254<br />

401.764<br />

340.538<br />

72%<br />

46%<br />

369 325.864 325.864 100%<br />

8110 317.768 317.768 100%<br />

169 281.589 281.589 100%<br />

337 259.831 259.831 100%<br />

364 474.881 229.218 48%<br />

269 215.050 215.050 100%<br />

Quelle: HVV GmbH 2009<br />

Bild 3-1: ÖPNV-Linien im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> mit der höchsten Verkehrsnachfrage 2009<br />

ENTWURF 35 urbanus


Bild 3-2: ÖPNV-Nutzungsintensität im HVV<br />

Bild 3-3: Verkehrsmittelnutzung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 36 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

4. Zielsetzungen und Rahmenstandards für die ÖPNV-Gestaltung<br />

4.1 Übergeordnete Zielsetzungen für die Weiterentwicklung des ÖPNV<br />

Zielsetzungen und Qualitätsstandards bilden die wesentliche Grundlage für die (Weiter-) Entwicklung des<br />

ÖPNV-Systems und die Vergabe von ÖPNV-Leistungen in einem transparenten Wettbewerb. Für die Definition<br />

eines Ziel- und Qualitätsrasters steht eine Reihe von Vorgaben als Grundlage zur Verfügung:<br />

� Die übergeordneten Zielsetzungen der Landes- und Raumordnung (z.B. LEP 2009),<br />

� die Zielsetzungen des ÖPNV-Gesetzes Schleswig-Holstein<br />

und des Landesweiten Nahverkehrsplans LNVP,<br />

� das Leitbild der Metropolregion Hamburg (REK 2000) und<br />

� die Qualitätsstandards des HVV.<br />

Die meisten perspektivischen Aussagen in den übergeordneten Landesrahmenplänen beziehen sich auf<br />

allgemeine verkehrspolitische Aussagen mit dem „Grundtenor einer offensiven ÖPNV-Förderung“ und innerhalb<br />

des ÖPNV-Systems auf den Schienenverkehr. So heißt es im Entwurf des Landesentwicklungsprogramms<br />

LEP 2009: „Die Verbesserung der ÖPNV-Bedienung hat vor allem in verdichteten Gebieten, in<br />

denen es bereits erhebliche Engpässe im Straßennetz und unvertretbare Auswirkungen auf die Stadtentwicklung<br />

gibt, eine große Bedeutung. In ländlichen Räumen kommt es auf eine gute Verknüpfung des für<br />

abgelegene Bereiche unverzichtbaren Personenkraftwagens (Pkw) mit dem ÖPNV-Netz, das heißt auf kombinierte<br />

Park+Ride-Anlagen mit Bus- und Schienenangeboten, an. Hier können neue, flexible Bedienungsformen<br />

(Rufbusse, Anrufsammeltaxen) angemessene Lösungen darstellen.““<br />

Aufgrund seiner im Vergleich zum Busverkehr deutlich größeren Bedeutung, vor allem für den Freizeit- und<br />

Tourismusverkehr aber auch für den Berufs- und Ausbildungsverkehr zur Metropolregion Hamburg, geht es<br />

beim Schienenverkehr zunächst darum, die hier vorhandenen, vorwiegend infrastrukturellen Defizite abzubauen.<br />

Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> geht es im Wesentlichen um folgende Zielsetzungen für den Schienenpersonennahverkehr<br />

(SPNV), wobei die Aufgabenträgerschaft beim Land Schleswig-Holstein liegt (LNVP) und<br />

der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hier nur begrenzte Einflussmöglichkeiten hat:<br />

� Ausbau der Schienenstrecke Hamburg – Lübeck zur Entflechtung des Personennahverkehrs vom Personen-<br />

und Güterfernverkehr mit besonderer Dringlichkeit durch den Bau der Fehmarnbelt-Querung,<br />

� Einrichten einer S-Bahn-Strecke (S4) von Hamburg nach Ahrensburg mit Verlängerung nach Bad Oldesloe<br />

in Verbindung mit dem Bau von maximal zwei zusätzlichen Gleisen,<br />

� Verbesserung der Barrierefreiheit an den Bahnstationen der Strecke Hamburg - Lübeck.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> setzt sich seit der Regionalisierung des ÖPNV intensiv mit der Neuordnung des kreisweiten<br />

ÖPNV-Systems auseinander und hat seitdem zahlreiche Maßnahmen zur Umstrukturierung und zur<br />

Attraktivitätssteigerung der Busbedienung entwickelt und umgesetzt. Im zweiten Regionalen Nahverkehrsplan<br />

wurden hierzu Zielsetzungen für die ÖPNV-Entwicklung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> definiert. Zudem wurden<br />

für Ausschreibungen von ÖPNV-Leistungen und die Schließung von Verkehrsverträgen Qualitätsstandards<br />

gesetzt, die sich im Wesentlichen auf die Fahrzeuge, die Betriebsabwicklung sowie den Bereich Service und<br />

Kundenkommunikation beziehen. Zur Weiterentwicklung dieser Vorgaben lassen sich aus den Aktivitäten<br />

der <strong>Kreis</strong>politik und der <strong>Kreis</strong>verwaltung folgende verkehrspolitische Zielsetzungen ableiten.<br />

ENTWURF 37 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

(1) Für die Mobilitätsbedürfnisse der <strong>Kreis</strong>bevölkerung speziell für Personen ohne PKW-Verfügbarkeit,<br />

sind bedarfsgerechte, verlässliche, sichere und flächendeckende ÖPNV-Verkehrsangebote mit einem<br />

angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnis bereitzustellen („ausreichende Verkehrsbedienung“).<br />

(2) Der ÖPNV ist ein Teil des integrierten Gesamtverkehrssystems im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>. Der <strong>Kreis</strong> wird<br />

durch eine verstärkte Vernetzung zwischen ÖPNV und Individualverkehr die Funktion des ÖPNV stärken<br />

und eine sinnvolle Nutzung der Verkehrsmittel fördern.<br />

(3) Es wird weiterhin eine Steigerung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehr angestrebt. Dieses Ziel<br />

entspricht auch den umweltpolitischen Zielsetzungen einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung im Kontext<br />

mit der AGENDA 21 und dem Klimaschutzprogramm des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong>. Dazu ist vor allem für<br />

den Berufs- und Versorgungsverkehr ein ausreichend attraktives Verkehrsangebot bereitzustellen, das<br />

insbesondere regelmäßige Verbindungen zu den Mittelzentren, den weiteren zentralen Orten und in<br />

die Hansestädte Hamburg und Lübeck gewährleistet.<br />

(4) Die Akzeptanz und Nutzungshäufigkeit des ÖPNV ist durch hochwertige Verkehrsangebote auf<br />

nachfragestarken Verkehrsrelationen auch außerhalb des engeren Hamburger Verflechtungsraumes<br />

gezielt zu fördern. Um neue Potenziale für den ÖPNV zu erschließen ist das Verkehrsangebot hier angebotsorientiert<br />

zu gestalten.<br />

(5) Mit einem verstärkten Einsatz flexibler Bedienungsformen sind räumliche und vor allem zeitliche<br />

Angebotslücken zu schließen, insbesondere in Bereichen, wo ein Linienverkehr nicht mehr verkehrlich<br />

und/oder wirtschaftlich effizient betrieben werden kann.<br />

(6) Das ÖPNV-Verkehrsangebot ist kundenfreundlich zu gestalten; dazu gehören ein Höchstmaß an<br />

Zuverlässigkeit und Sicherheit, aber auch ein umfassendes Portfolio von Informationen und Serviceleistungen.<br />

Besonderes Augenmerk gilt der Herstellung eines barrierefreien ÖPNV-Zugangs.<br />

(7) Für die Schülerinnen und Schüler als weiterhin größte ÖPNV-Kundengruppe ist ein bedarfsgerechtes<br />

Verkehrsangebot zu ihrem Schulort sicherzustellen. Dies umfasst auch die Erweiterung des ÖPNV-<br />

Angebotes zur Sicherstellung von Rückfahrtmöglichkeiten am Nachmittag („Ganztagsangebote“).<br />

(8) Im ÖPNV-System wird eine weitgehende Vernetzung angestrebt. Der städtische und regionale Busverkehr<br />

ist mit dem SPNV und unter sich zu koordinieren; auf wichtigen Umsteigeverbindungen sind<br />

die Umsteigebedingungen und Anschlüsse zu optimieren. Darüber hinaus sind auch ausreichende<br />

Ver- knüpfungen mit dem Individualverkehr in Form von P+R- und B+R-Angeboten herzustellen.<br />

(9) Das Leistungsangebot im straßengebundenen ÖPNV ist verkehrlich, betrieblich und wirtschaftlich so<br />

zu optimieren, dass die Belastung für die kommunalen Haushalte möglichst gering gehalten wird. Dazu<br />

gehört auch die Vergabe von Leistungen im Wettbewerb.<br />

(10) Der ÖPNV ist neben dem Fahrrad die wichtigste Komponente für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung<br />

im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>. An ihn sind daher besondere Anforderungen in Bezug auf die Umweltfreundlichkeit<br />

insbesondere im Hinblick auf die Fahrzeugtechnik zu stellen.<br />

(11) Das ÖPNV-Marketing hat sich in den letzten Jahren etabliert und ist eine unverzichtbare Komponente<br />

eines attraktiven ÖPNV-Systems. Die Akzeptanz des ÖPNV soll durch „flankierende Maßnahmen“ weiter<br />

gefördert werden. Die Aktivitäten des HVV im Rahmen des Verbundmarketing sind hier nach Bedarf<br />

durch kreisspezifische Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeitsarbeit zu ergänzen.<br />

(12) Die Einhaltung der Standards ist durch ein kontinuierliches Qualitätsmanagement zu sichern, auch um<br />

die im EU-Recht geforderten Transparenzanforderungen zu erfüllen.<br />

(13) Für die weitere ÖPNV-Planung ist es notwendig, dass ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen.<br />

Der <strong>Kreis</strong> stellt das Grundangebot an ÖPNV-Leistungen sicher. Darüber hinaus gehende Angebote,<br />

die von Kommunen gewünscht werden und finanzielle Auswirkungen haben, werden im gegenseitigen<br />

Einvernehmen durch die Kommunen mitfinanziert.<br />

ENTWURF 38 urbanus


4.2 Qualitätsstandards<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Um den verkehrspolitischen Zielsetzungen gerecht zu werden und die Kundenpotenziale konsequent auszuschöpfen,<br />

strebt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> an, die Nutzungshäufigkeit des regionalen Bus- und Bahnverkehrs weiter<br />

zu erhöhen. Besonders die Nicht- oder Seltennutzer des ÖPNV sollen durch entsprechende Angebote<br />

als Kunden gewonnen werden. Um dauerhaft neue Kunden zu gewinnen, sind Angebotsqualitäten erforderlich,<br />

die über die „ausreichende Bedienung“ im Sinne des ÖPNVG hinausgehen. Die künftige ÖPNV-<br />

Gestaltung soll sich daher verstärkt am Verkehrsmarkt orientieren.<br />

Das nachfolgend erläuterte Anforderungsprofil setzt die Rahmenstandards für die künftige ÖPNV-Gestaltung<br />

und dient gleichzeitig als Grundlage für die Bewertung des ÖPNV-Angebotes und der daraus abzuleitenden<br />

Handlungsbedarfe. Es definiert in diesem Sinne eine Zielsetzung für die Weiterentwicklung des vorhandenen<br />

und als ausreichend bewerteten ÖPNV-Angebotes hin zu einem auf die Erhöhung des ÖPNV-<br />

Anteils am Verkehrsmarkt ausgerichteten, attraktivitätsorientierten ÖPNV-Angebotes („Qualitätsstandards“).<br />

Diese Zielsetzung ist langfristig ausgerichtet und wird durch Projekte und Maßnahmen im Entwicklungskonzept<br />

konkretisiert. Gleichzeitig bildet das Anforderungsprofil eine wichtige Grundlage für die Vergabe von<br />

ÖPNV-Leistungen und Konzessionen. Folgende Elemente sind Bestandteil des Anforderungsprofils (vgl.<br />

umseitiges Bild):<br />

� Bei der Netzqualität bzw. strategischen Ausrichtung der Netzstruktur werden übergeordnete Korridore<br />

und Strecken für die Bahn- und Busbedienung sowie übergeordnete Netzknoten für die Vernetzung mit<br />

den Verkehrsträgern des ÖPNV und des Individualverkehrs definiert. Diese bilden das Grundraster des<br />

ÖPNV-Netzes und die Grundlage für die Liniennetzplanung der Verkehrsunternehmen.<br />

� Bei der Erschließungsqualität wird neben der räumlichen Anbindung der Siedlungsbereiche (Haltestellen-Einzugsbereiche)<br />

auch der Haltestellenzugang bzw. deren Erreichbarkeit betrachtet. Die Aufnahme<br />

der Haltestellen-Zugänglichkeit im besonderen Hinblick auf die „Barrierefreiheit“ ist auch aus der<br />

neuen Gesetzgebung heraus notwendig.<br />

� Bei der Angebotsqualität (Qualität des Verkehrsangebotes) wird neben der Bedienungshäufigkeit in<br />

einzelnen Zeitbereichen auch eine Festlegung der Angebotsdiversifizierung sowie der Erreichbarkeit<br />

wichtiger Verkehrsziele vorgenommen. Diese Faktoren beeinflussen maßgeblich die Verkehrsmittelwahl.<br />

Darüber hinaus werden auch Aussagen zur Verknüpfungsqualität getroffen.<br />

� Die Komponenten Fahrzeuge und Haltestellen sind ebenso wie die Pünktlichkeit und das Platzangebot<br />

dem Element Bedienungsqualität zugeordnet. Dazu gehören die Themen „subjektive Sicherheit“ und<br />

„Sauberkeit“, die in der Beurteilung der ÖPNV-Qualität durch die potentiellen Nutzer einen deutlichen<br />

Bedeutungszuwachs in den letzten Jahren erhalten haben und derzeit zu den wichtigsten Kritikpunkten<br />

am ÖPNV gehören. Schließlich sind auch die gesetzlichen Vorgaben der „Barrierefreiheit“ zu erfüllen.<br />

� Im Rahmen des Bausteins Tarifqualität geht es vorrangig um die Weiterentwicklung der Tarifangebote<br />

im Rahmen des HVV-Tarifsystems. Darüber hinaus ist auch der Aspekt des Vertriebsmanagements von<br />

Bedeutung.<br />

� Ähnlich wie das Thema „subjektive Sicherheit“ beeinflussen auch „weiche Maßnahmen“ das Verkehrsverhalten,<br />

so dass die Marketing-Qualität als Bewertungskategorie aufgenommen ist.<br />

ENTWURF 39 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 4-1: Elemente des ÖPNV-Anforderungsprofils für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 40 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

4.2.1 Netzqualität (Strategische Ausrichtung der Netzstruktur)<br />

„Achsenkonzept“ für eine hochwertige ÖPNV-Bedienung<br />

Das von Bahnen und Bussen befahrene Streckennetz im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat sich über Jahre unter Berücksichtigung<br />

der Siedlungs- und Verkehrsstrukturen weiterentwickelt und sich für die Erschließung des <strong>Kreis</strong>gebietes<br />

bewährt. Neben dem Schülerverkehrsnetz als tragende Säule der Flächenerschließung, das sich<br />

flexibel an der Entwicklung des Schülerverkehrs und dem Bedarf der Schulen orientiert, wurde in den letzten<br />

Jahren ein Netz mit höherwertigen Angeboten etabliert, um zusätzliche ÖPNV-Potenziale besonders im<br />

Berufs- und Einkaufsverkehr zu erschließen.<br />

Die dem Begriff „Regionales Grundnetz“ zugeordneten Bedienungskorridore decken die wichtigsten und aufkommensstärksten<br />

Verkehrsrelationen außerhalb der Bahnkorridore ab und bilden die Voraussetzung für<br />

eine verbesserte Ausschöpfung der ÖPNV-Marktpotenziale. Die Linienführung soll in der Regel so direkt wie<br />

möglich erfolgen und ein übermäßiges Mäandrieren (Verlauf in „Schlangenlinien“) sowie eine häufige Trennung<br />

der richtungsbezogenen Linienwege weitgehend vermeiden. Die Fahrpläne sind soweit wie möglich zu<br />

vertakten.<br />

Die übergeordneten Elemente der Netzstruktur sind:<br />

Bahnnetz<br />

(SPNV)<br />

HVV-Schnellbahnen<br />

(U-Bahn, S-Bahn)<br />

„Regionales Grundnetz“<br />

„Lokales Erschließungsnetz“<br />

Zentrale<br />

Verknüpfungsknoten<br />

als „Mobilstationen“<br />

Rückgrat des ÖPNV-Systems entlang der Hauptsiedlungs- und –verkehrsachsen mit attraktivem<br />

Verkehrsangebot bildet das Grundangebot für die Verbindung der Hansestädte Hamburg<br />

und Lübeck und wichtigen zentralen Orten im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>.<br />

Bedienung von Hauptverkehrsachsen außerhalb der Bahnkorridore sowie von der Bahn<br />

nicht direkt abgedeckter Verbindungen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen.<br />

Tägliche Bedienung mit ganztägiger Betriebszeit und vertaktetem Fahrplan. Anschlusskoordination<br />

mit dem SPNV an den ITF-Taktknoten und ggf. weiteren ausgewählten Bahnstationen.<br />

Mindestens stündliche Bedienung in den Hauptverkehrszeiten.<br />

Eigenständige ÖPNV-Netze für Orte und Verflechtungsbereiche mit hoher Siedlungsdichte.<br />

Ausrichtung der Linienführungen und Fahrpläne am Binnenverkehr mit Integration des<br />

Schülerverkehrs und der Zubringerfunktion zum SPNV. Vertakteter Fahrplan mit täglicher<br />

Bedienung.<br />

Für die Vernetzung der Verkehrsträger Bahn und Bus sowie Bus und Bus stehen die Bahnstationen<br />

als zentrale Verknüpfungskonten fest. An den ITF-Knoten soll eine bevorzugte<br />

Anschlusskoordination stattfinden. Die Verknüpfungsknoten zeichnen sich durch eine<br />

umstiegsfreundliche Gestaltung und zusätzliche Verknüpfungsangebote zum Individualverkehr<br />

aus (P&R, B&R, K&R).<br />

Zubringersysteme für die übergeordneten ÖPNV-Korridore<br />

In den Teilen des <strong>Kreis</strong>gebietes, wo aufgrund der Siedlungsdichte neben dem Schülerverkehr keine ergänzenden<br />

Direktverbindungen in die zentralen Orte realisierbar sind, wird verstärkt auf eine Einrichtung von<br />

Zubringerverkehren zu den höherwertigen Angeboten in den übergeordneten Bedienungskorridoren gesetzt.<br />

Diese Zubringerverkehre können sowohl als Bus-Shuttles im Linienverkehr als auch in Form flexibler Bedienungsweisen<br />

wie das im <strong>Kreis</strong> etablierte AST-System organisiert werden und werden bevorzugt auf die<br />

zentralen Verknüpfungsknoten ausgerichtet.<br />

ENTWURF 41 urbanus


4.2.2 Erschließungsqualität<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Die Erschließungsqualität ist das maßgebende Kriterium für die Zugangsmöglichkeiten zum ÖPNV. Sie wird<br />

im Wesentlichen bestimmt durch die räumliche Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele an die<br />

ÖPNV-Haltestellen und wird mit dem Haltestellen-Einzugsbereich sowie durch die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit<br />

der Haltestellen beschrieben.<br />

Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele<br />

Die räumliche Anbindung der Siedlungsbereiche und Verkehrsziele wird durch das ÖPNV-Streckennetz und<br />

die Anordnung der Haltestellen mit ihren Einzugsbereichen (Radius der Luftlinienentfernung) bestimmt. Die<br />

Abstufung der Standards für die Haltestellen-Einzugsbereiche orientiert sich an der Nutzungsdichte und den<br />

städtebaulichen Nutzungsarten. Im Busnetz sind Fußweglängen von mehr als 15 Minuten (ca. 800m-<br />

Einzugsbereich) möglichst zu vermeiden, da dann keine ausreichend attraktive Anbindung mehr gegeben<br />

ist. Diese Grenze für einen gerade noch zumutbaren Einzugsbereich soll für alle Bevölkerungsschichten ein<br />

Mindestmaß an Mobilitätschancen sichern.<br />

In gering verdichteten Siedlungsbereichen ist ggf. ein abgestufter Standard erforderlich, da in gering verdichteten<br />

Randbereichen, Streusiedlungen und in kleinen Wohnquartieren die Straßen-Infrastruktur teilweise<br />

keine höhere Erschließungsqualität zulässt.<br />

Die aufgeführten Erschließungsstandards gelten für alle Siedlungsgebiete mit zusammenhängender Bebauung.<br />

Bei einem Einzugsbereich von mehr als 600m ist die Haltestellenzugänglichkeit möglichst durch P+R<br />

und B+R-Angebote an der zugeordneten (nächsten) Haltestelle / Bahnstation zu erleichtern.<br />

Haltestellen-Zugang mit Barrierefreiheit<br />

Für den Zugang zum ÖPNV-System ist außer der Fußweglänge bzw. Fußwegzeit auch die generelle Erreichbarkeit<br />

der Haltestellen maßgebend. Die Erschließungsqualität kann sich trotz kurzer Fußwege erheblich<br />

verschlechtern, wenn Barrieren wie Hauptverkehrsstraßen oder Bahntrassen zu queren sind, oder keine<br />

ausreichende Barrierefreiheit und Sicherheit beim unmittelbaren Haltestellenzugang gegeben ist (z.B. durch<br />

fehlende Fußgängerüberwege und Beleuchtung, bauliche Hindernisse etc.). Insbesondere für Mobilitätsbehinderte<br />

aber auch ältere Menschen und für Frauen mit Kinderwagen spielen diese Aspekte eine zentrale<br />

Rolle.<br />

Bei der Neuanlage und dem Umbau von Haltestellen ist generell ein möglichst weitreichender barrierefreier<br />

Zugang gemäß den jeweils aktuellen Planungsrichtlinien verbindlich. Für die Gestaltung barrierefreier Bushaltestellen<br />

kommt im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> die „Checkliste für eine barrierefreie Bushaltestelle“ zum Einsatz, die<br />

der <strong>Kreis</strong> in Zusammenarbeit mit der HVV-Arbeitsgruppe „Barrierefreier ÖPNV im HVV“ aufgestellt hat. Zudem<br />

findet eine enge Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und dem Behindertenbeauftragten<br />

des Landes und des <strong>Kreis</strong>es statt.<br />

ENTWURF 42 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

4.2.3 Angebotsqualität (Qualität des Verkehrsangebotes)<br />

Die Bedienungsqualität ist mit der wichtigste Einflussfaktor für die Verkehrsmittelwahl. Sie steht in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit der Erschließungsqualität, denn auch eine gut erreichbare Haltestelle hat<br />

für den ÖPNV-Kunden nur einen Nutzen, wenn sie ausreichend oft bedient wird. Gleichzeitig bestimmen die<br />

Bedienungsstandards maßgeblich den Betriebs- und Kostenaufwand. Daher ist die Umsetzung der angestrebten<br />

Bedienungsqualitäten unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen und ggf. nur in längeren Zeiträumen<br />

umsetzbar. Die Bedienungsqualität setzt sich im Wesentlichen aus den Betriebszeiten, der Bedienungshäufigkeit<br />

und der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele zusammen. Sie definiert, zu welchen Zeiten,<br />

in welcher Form und Häufigkeit Siedlungsbereiche und Verkehrsziele vom ÖPNV bedient werden und in<br />

welcher Zeit und Direktheit diese erreichbar sind. Außerdem ist die Angebotsdiversifizierung, das heißt die<br />

dem potentiellen ÖPNV-Kunden zur Verfügung gestellte Produktpalette, Bestandteil der Bedienungsqualität.<br />

Angebotsdiversifizierung im nicht-schienengebundenen ÖPNV<br />

Eine Diversifizierung des ÖPNV-Angebotes im Sinne einer marktkonformen Produktgestaltung ist sinnvoll,<br />

um eine systematische Angebotsausrichtung und Vermarktung des ÖPNV-Systems vornehmen zu können.<br />

Darüber hinaus ist aber auch eine verbesserte Einbindung der Siedlungs- und Nachfragestruktur in die Angebotsgestaltung<br />

und damit eine Optimierung des Betriebsaufwandes möglich. Dabei ist zu beachten, dass<br />

wegen der angestrebten Transparenz des ÖPNV-Systems eine enge Begrenzung der Produktvielfalt zweckmäßig<br />

ist. Unter Berücksichtigung der verkehrlichen und siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen werden<br />

für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> folgende Produkte der Angebotsgestaltung zugrunde gelegt:<br />

Regionales Grundnetz<br />

Stadt- und Ortsverkehre<br />

Alternative<br />

Bedienungsformen<br />

Bedienung starker Verkehrsströme vorrangig zwischen den zentralen Orten innerhalb<br />

des <strong>Kreis</strong>es und im kreisüberschreitenden Verkehr. Angebot zu allen Tageszeiten einschließlich<br />

Wochenende mit mindestens taktorientiertem Fahrplan. Zum Teil auch Zubringerfunktionen<br />

zum SPNV / zur HVV-Schnellbahn, insbesondere im engeren Hamburger<br />

Verflechtungsraum. Besonders bedeutende Verbindungen mit hohem Verkehrsaufkommen<br />

können auch als „Schnellbuslinien“ ausgebaut werden, die auf eine<br />

direkte Linienführung mit kurzer Fahrzeit ausgerichtet sind.<br />

Ergänzungsangebot zum Regionalen Grundnetz in Städten und Gemeinden mit hohem<br />

Binnenverkehrsaufkommen. Linienführung und vertakteter Fahrplan orientieren sich<br />

vorwiegend an den Binnenverkehrsströmen und an der Zubringerfunktion zum SPNV. An<br />

geeigneten Punkten erfolgt daher Verknüpfung mit dem Schienenverkehr<br />

und Linien des Regionalen-Grundnetzes.<br />

Bedarfsgesteuertes Verkehrsangebot innerhalb des <strong>Kreis</strong>es für nachfrageschwache<br />

Gebiete und Verbindungen vorrangig im Abendverkehr und am Wochenende, überwiegend<br />

auch Zubringerverkehr zum SPNV und zur Schnellbahn.<br />

Nachtbus Als Bedienungsersatz wird in den Nachtstunden an Wochenenden auf einigen Verbindungen<br />

ein Nachtbus angeboten, dessen Finanzierung durch die Kommunen erfolgt.<br />

ENTWURF 43 urbanus


Verkehrszeiten<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Grundsätzlich bemisst sich die zeitliche Abstufung der Bedienung nach den Gebietstypen bzw. den vorhandenen<br />

städtebaulichen Nutzungen. So sind Wohngebiete möglichst durchgehend zu bedienen, während in<br />

Gewerbegebieten eine zeitliche Einschränkung der Bedienung sinnvoll ist. Die Verkehrszeiten sollen das<br />

Erreichen der Ziele Hamburg Hbf. und Lübeck Hbf. um spätestens 6 Uhr sicherstellen. Für eine nachfrage-<br />

und zielgruppenorientierte, gleichzeitig aber auch betrieblich sinnvolle Abstufung der Bedienungshäufigkeit<br />

werden folgende Verkehrszeiten unterschieden:<br />

Bezeichnung Tage Hauptfahrzwecke Erläuterung Zeitbereich<br />

HVZ1<br />

Früh-Hauptverkehrszeit<br />

NVZ<br />

Normalverkehrszeit<br />

HVZ2<br />

Mittags-<br />

Hauptverkehrszeit<br />

HVZ3<br />

Nachmittags-<br />

Hauptverkehrszeit<br />

SVZ<br />

Schwachverkehrszeit<br />

Sa<br />

Normalverkehrszeit<br />

So<br />

Normalverkehrszeit<br />

Mo-Fr Beruf,<br />

Schule / Ausbildung<br />

Tagesspitzenverkehrszeit mit<br />

hohem ÖPNV-Potenzial<br />

Mo-Fr Einkauf / Erledigung Unterdurchschnittliches<br />

Verkehrsaufkommen<br />

Mo-Fr Schule / Ausbildung,<br />

Einkauf / Erledigung<br />

Mo-Fr Beruf,<br />

Einkauf / Erledigung,<br />

Freizeit / Besuch<br />

Verkehrsspitze im Regional-<br />

verkehr durch Schülerverkehr<br />

Überlagerung diverser Fahrzwecke<br />

begünstigt Nachfrage-<br />

bündelung zwischen Zentren<br />

Täglich Freizeit / Besuch Geringe Verkehrsdichte<br />

erfordert flexible Angebots-<br />

und Betriebsformen, auf ausgewählten<br />

Verbindungen auch<br />

Einsatz von Nachtbussen<br />

Sa Einkauf / Erledigung Hohes ÖPNV-Potenzial zu den<br />

Einkaufschwerpunkten<br />

So Freizeit / Besuch Erhöhtes ÖPNV-Potenzial in<br />

der Sommersaison<br />

Bedienungshäufigkeit und Verbindungsqualität<br />

ca. 5°° - 9°° Uhr<br />

ca. 9°° - 12°° Uhr<br />

ca. 12°° - 15°° Uhr<br />

ca. 15°° - 20°° Uhr<br />

Zeit außerhalb der<br />

Haupt- und<br />

Normalverkehrszeit<br />

ca. 7°° - 17°° Uhr<br />

ca. 9°° - 17°° Uhr<br />

Anders als in städtischen Ballungsräumen bzw. in der Kernstadt Hamburg ist es in ländlich strukturierten<br />

Räumen wie im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> zweckmäßig, das Verkehrsangebot bzw. die Bedienungshäufigkeit nicht in<br />

Bezug auf Haltestellen sondern in Bezug auf Verbindungen zu betrachten. So wird beispielsweise eine<br />

Schulhaltestelle in einer Gemeinde im Schülerverkehr zwar häufig bedient, weist aber eventuell für andere<br />

Fahrzwecke eine schlechte Bedienungsqualität auf, da es keine zeitgerechte Verbindung in die zentralen<br />

Orte gibt. Daher ist die Bedienungshäufigkeit stets mit der Verbindungsqualität in Zusammenhang zu setzen.<br />

Im engeren Hamburger Verflechtungsraum (entspricht etwa dem Alt-HVV-Gebiet) ist die Fahrtenfolge aufgrund<br />

der erhöhten ÖPNV-Nachfrage insgesamt sehr dicht. Dies gilt vor allem für die Hauptverkehrszeiten.<br />

In der Schwachverkehrszeit und am Wochenende wird überwiegend ein angebotsorientiertes Basisangebot<br />

vorgehalten (in der SVZ teilweise auch Nachtbusse), das aber immer noch städtischen Angebotsqualitäten<br />

entspricht.<br />

ENTWURF 44 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Für das Verkehrsangebot außerhalb des engeren Hamburger Verflechtungsraumes beschränkt sich das<br />

nachfolgend dargestellte Anforderungsprofil vor dem Hintergrund der engen finanziellen Handlungsspielräume<br />

auf ausgewählte Verbindungen zwischen zentralen Orten, auf denen ein ausreichend hohes Verkehrsaufkommen<br />

vorhanden ist und gute Chancen gesehen werden, die ÖPNV-Nutzungshäufigkeit zu erhöhen.<br />

Die Einhaltung und Zweckmäßigkeit der Standards ist im Rahmen des HVV-Qualitätsmanagements<br />

regelmäßig zu überprüfen. Bei den übrigen Gemeinden ist im Einzelfall zu prüfen, ob flexible Betriebsformen<br />

oder Zubringersysteme zu den höherwertigen ÖPNV-Angeboten (SPNV, Schnellbus, Regionalbus) sinnvoll<br />

sind. Vorerst nicht standardisiert werden auch die Fahrzeiten auf einer Verkehrsrelation.<br />

Verbindungskategorie Mindest-Bedienungshäufigkeit [Anzahl Fahrten oder Takt]<br />

von... zu... HVZ1 NVZ HVZ2 HVZ3 SVZ Sa+So<br />

Mittelzentren Oberzentren HH+HL 60’-Takt 120’-Takt 60’-Takt 60’-Takt 3x Rück 120’-Takt<br />

Unterzentrum Nächstes Oberzentrum 60’-Takt 120’-Takt 120’-Takt 60’-Takt 3x Rück 120’-Takt<br />

Unterzentrum <strong>Kreis</strong>stadt OD 60’-Takt 120’-Takt 120’-Takt 60’-Takt 2x Rück 120’-Takt<br />

Ländlicher<br />

Zentralort<br />

Unterzentrum und<br />

<strong>Kreis</strong>stadt OD<br />

Hin = Hinfahrt(en), Rück = Rückfahrt(en),<br />

Ohne Vertaktung,<br />

bedarfsorientiert nach örtlichen Rahmenbedingungen<br />

ENTWURF 45 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Verknüpfungspunkte und Anschluss-Koordination<br />

Im ÖPNV-System und insbesondere im ländlichen Raum ist ein besonderer Wert auf gute Umsteigebedingungen<br />

zu legen. Neben der Funktion als Umsteigeknoten bilden die Verknüpfungspunkte häufig auch städtebauliche<br />

Bezugspunkte, so dass eine hochwertige Gestaltung und Ausstattung sowie eine sorgfältige städtebauliche<br />

Integration gefordert sind. Die Konzentration auf wenige Umsteigeknoten bietet günstige Voraussetzungen,<br />

mit geringem Aufwand für den Großteil der Umsteiger günstige Umsteigebedingungen in räumlicher<br />

und zeitlicher Hinsicht zu schaffen. Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind neben den Umsteigeknoten im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

zusätzlich auch Verknüpfungspunkte zum HVV-Schnellbahnnetz in Hamburg (HH) und im <strong>Kreis</strong> Segeberg<br />

(SE) relevant und daher nachfolgend aufgeführt.<br />

Knotenkategorie Umsteige-<br />

beziehungen<br />

Zentraler<br />

Umsteigeknoten<br />

Übergeordneter<br />

Umsteigeknoten<br />

Nachgeordneter<br />

Umsteigeknoten<br />

Bahn Bahn<br />

Bahn Bus<br />

Bus Bus<br />

Bahn Bus<br />

Bus Bus<br />

Bahn Bus<br />

Bus Bus<br />

Name des Knotens Vernetzung Bemerkungen<br />

Bahnhof Bad Oldesloe P+R, B+R, K+R „Kleiner SPNV-Taktknoten“<br />

Bahnhof Ahrensburg P+R, B+R, K+R Taktknoten Stadtverkehr<br />

S-Reinbek P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Wandsbek (HH) Zentraler HVV-Umsteigeknoten<br />

S-Bergedorf (HH) P+R, B+R, K+R Zentraler HVV-Umsteigeknoten<br />

Bahnhof Bargteheide P+R, B+R, K+R<br />

S-Rahlstedt (HH) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Steinfurter Allee (HH) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

Reinfeld P+R, B+R, K+R<br />

S-Poppenbüttel (HH) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Garstedt (SE) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Norderstedt Mitte (SE) P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Ahrensburg West P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Ahrensburg Ost P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Großhansdorf P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

U-Hoisbüttel P+R, B+R, K+R HVV-Schnellbahnnetz<br />

Bus Bus Glinde, Markt P+R, B+R, K+R HVV-Metrobusnetz<br />

P+R = Park and Ride, B+R = Bike and Ride, K+R = Kiss and Ride (Bringen+Abholen mit Pkw)<br />

Durch die Einführung von Taktverkehren im Busverkehr und die Weiterentwicklung des Integralen Taktfahrplan<br />

ITF im SPNV haben sich die Rahmenbedingungen für ein attraktives Umsteigen zwischen Bus und<br />

Bahn deutlich verbessert. Neben der Bereitstellung räumlich optimaler Umsteigebedingungen sind zwischen<br />

ausgewählten Linien kurze Umsteigezeiten einzurichten. Wegen der komplexen Angebotsstrukturen (verschiedene<br />

Verkehrsträger, Vielzahl von Linien) ist dabei eine Prioritätenbildung in der Anschluss-Koordination<br />

notwendig. Besondere Bedeutung hat die Anschluss-Sicherung in der Schwachverkehrszeit, da sonst<br />

aufgrund der geringen Fahrtendichte unzumutbare Wartezeiten entstehen können.<br />

ENTWURF 46 urbanus


„Sternfahrten“ in Schwachverkehrszeiten<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

In der Schwachverkehrszeit sind möglichst viele ÖPNV-Angebote dem Konzept der „Sternfahrten“<br />

mit Ausrichtung auf die SPNV-Verknüpfungspunkte anzupassen, bei dem die Ankünfte<br />

und Abfahrten von mehreren Linien in einem kurzen Zeitbereich aufeinander abgestimmt<br />

werden. Um auch mobilitätsbehinderten Menschen einen Übergang zu ermöglichen,<br />

sind ausreichende Übergangszeiten vorzusehen.<br />

Anschluss-Planung Für Verbindungen mit hohem Umsteigerpotenzial, aufkommensstarke Verkehrsrelationen,<br />

ausgewiesene SPNV-Zubringerverkehre und bei den Stadt-/Ortsverkehren ist eine Anschlussplanung<br />

vorzunehmen.<br />

Anschluss-Sicherung Für planmäßige Fahrplananschlüsse ist eine Anschluss-Sicherung in einem angemessenen<br />

Zeitrahmen sicherzustellen. Besondere Anforderungen sind an die Anschlüsse in der Normal-<br />

und Schwachverkehrszeit zu stellen.<br />

4.2.4 Bedienungsqualität<br />

Die Bedienungsqualität bildet im Gegensatz zu den vorgenannten „harten“ Angebotsmerkmalen eher ein<br />

Komfortkriterium, das aber vor allem das Image des ÖPNV mit beeinflusst und hauptsächlich in der Zuständigkeit<br />

der Verkehrsunternehmen liegt. Die Bedienungsqualität ist insofern als nachrangig zu bewerten, als<br />

dass sie -mit Ausnahme der Pünktlichkeit- im Vergleich zur Erschließungs- und Angebotsqualität nur einen<br />

untergeordneten Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl ausübt. Hinzu kommt, dass häufig subjektive Faktoren<br />

in die Beurteilung einfließen. Aber gerade bei den ÖPNV-Häufignutzern kommt der Bedienungsqualität eine<br />

durchaus wichtige (ergänzende) Rolle zu.<br />

Die Ausschreibungen und Verkehrsverträgen zugrundeliegenden Qualitätsstandards der Bedienungsqualität<br />

sind in den HVV-Standards „Bedienungsqualität“ detailliert beschrieben. Im Folgenden geht es um eine<br />

grundsätzliche übergeordnete Anforderung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong>.<br />

Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit<br />

Häufige Abweichungen von den planmäßigen Abfahrtszeiten führen nicht nur zu Nachteilen für die Fahrgäste,<br />

weil Reisezeiten nicht mehr zuverlässig kalkulierbar sind. Sie können auch zu einem erhöhten Betriebsaufwand<br />

führen, wenn Mindestwende- und -pausenzeiten unterschritten werden und ggf. zusätzliche<br />

Personal- und Fahrzeugreserven vorgehalten werden müssen.<br />

Fahrplangestaltung<br />

Betriebsplanung<br />

Um eine pünktliche Fahrplaneinhaltung und die Sicherung planmäßiger Anschlüsse zu gewährleisten,<br />

sind in der Fahrplan- und Betriebsplanung ausreichend Pufferzeiten bzw. Wendezeiten<br />

vorzusehen. Weiter sind ausreichend Fahrzeuge vorzuhalten, um bei evtl. Fahrzeugausfällen<br />

die Störungsauswirkungen zu minimieren.<br />

ÖPNV-Beschleunigung In Bereichen, und Straßenabschnitten, wo sich starke Konflikte zwischen dem straßengebundenen<br />

ÖPNV und dem Kfz-Verkehr ergeben, die zu regelmäßigen Behinderungen für den<br />

ÖPNV führen, werden mit den Kommunen vor Ort Möglichkeiten für eine ÖPNV-<br />

Beschleunigung geprüft. Priorisiert wird dabei die ÖPNV-Beeinflussung von<br />

Lichtsignalanlagen.<br />

ENTWURF 47 urbanus


Fahrzeuge<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Das allgemeine Erscheinungsbild und Image des ÖPNV wird entscheidend durch den Standard der eingesetzten<br />

Fahrzeuge geprägt. Die Fahrzeuge müssen generell einen zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstand<br />

aufweisen, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht und regelmäßig anzupassen ist. Durch den<br />

bevorzugten Einsatz der Niederflurtechnik soll die ÖPNV-Benutzung insbesondere für Mobilitätsbehinderte<br />

sowie für Fahrgäste mit sperrigen Transportgegenständen erleichtert werden. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> favorisiert<br />

zudem den Einsatz umweltfreundlicher Fahrzeuge angepasst an den Stand der technischen Entwicklung.<br />

Die übergeordneten Anforderungen sind in der folgenden Übersicht zusammengefasst, Einzelheiten sind<br />

den HVV-Standards zu entnehmen (hier Abschnitt B.3.1 „Busfahrzeuge“)<br />

Technische Merkmale Einstiegsverhältnisse Ausstattungsmerkmale Äußere Gestaltung<br />

� Lärm- und abgasarme<br />

Antriebstechnik<br />

� Ausstattung mit Funk<br />

oder RBL<br />

� Generell Niederflur<br />

(Ausnahmen in der<br />

Schülerbeförderung)<br />

� Abstellmöglichkeiten<br />

z.B. für Kinderwagen,<br />

Rollstühle und begrenzt<br />

Fahrräder<br />

� Ausstattung mit akustischer<br />

und visueller<br />

Fahrgastinformation<br />

� Liniengerechte Bestuhlung<br />

mit Festhaltemöglichkeiten<br />

gemäß<br />

VDV-Empfehlung<br />

� Videoüberwachung<br />

� Anpassung an das HVV-<br />

Corporate Design,<br />

bei ausgewählten<br />

Produkten ggf. zusätzliche<br />

Anforderungen<br />

Durch die ständige Anwesenheit des Fahrpersonals ist der Busverkehr in Bezug auf die subjektive Sicherheit<br />

und die Sauberkeit gegenüber dem Schienenverkehr generell im Vorteil. Dennoch ist der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

bestrebt, durch ergänzende Anforderungen die subjektive Sicherheit und Sauberkeit weiter zu erhöhen.<br />

ENTWURF 48 urbanus


Haltestellen<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Haltestellen bilden das Entree zum öffentlichen Personennahverkehr. Eine ansprechende Gestaltung und<br />

Ausstattung erzeugt in der Bevölkerung ein positives Bild und trägt zu einer Imageaufwertung und Identifikation<br />

mit dem örtlichen ÖPNV bei. Erhöhte Aufmerksamkeit ist bei der Anlage von Haltestellen den Aspekten<br />

der subjektiven Sicherheit zu widmen, damit die Haltestellen auch von besonders sicherheitssensiblen Personengruppen<br />

wie Frauen oder Senioren uneingeschränkt zu nutzen sind. Bei den Anforderungen an die<br />

Haltestellen sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten zu berücksichtigen (Kommunen v.a. bauliche Anlage,<br />

Verkehrsunternehmen Haltestellenmast mit Fahne und Fahrgastinformationen).<br />

Bauliche Anlage<br />

von Haltestellen<br />

mit Barrierefreiheit<br />

Verknüpfungspunkte<br />

P&R und B&R<br />

Beim Umbau oder Neubau von Haltestellen ist generell der Haltestelle am Fahrbahnrand der<br />

Vorzug zu geben, soweit die verkehrlichen und örtlichen Verhältnisse dies zulassen. Darüber<br />

hinaus sind die Auftrittsflächen und Bordsteinhöhen für den Einsatz von Niederflurbussen<br />

vorzusehen und die „Barrierefreiheit“ herzustellen (siehe „Checkliste für barrierefreie Bushaltestellen“).<br />

Verknüpfungsanlagen mit dem Individualverkehr sind in guter Erreichbarkeit zur Haltestelle<br />

und zum Straßennetz und Radwegenetz anzulegen. Bei der Gestaltung sind die einschlägigen<br />

Richtlinien (z.B. der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen FGSV) zu<br />

beachten. Die Stellplatzangebote sind der Nachfrage anzupassen und regelmäßig hinsichtlich<br />

der Auslastung zu überprüfen.<br />

Subjektive Sicherheit Der subjektiven Sicherheit an Haltestellen wird im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> eine besondere Aufmerksamkeit<br />

gewidmet. In Abhängigkeit von der Funktion der jeweiligen Haltestelle und dem Fahrgastaufkommen<br />

werden vor allem die Bausteine „Beleuchtung“, „Notrufeinrichtungen“ und<br />

“Verbesserung der Einsehbarkeit“ zur Erhöhung der subjektiven Sicherheit eingesetzt.<br />

HVV Corporate Design Für die Gestaltung der Haltestellenmaste und Fahnen sowie der Ausstattung mit Fahrgastinformationen<br />

sind die im HVV-Verbundgebiet vereinheitlichten Standards anzuwenden.<br />

Ausstattung<br />

Einfachhaltestelle<br />

(„Mindestausstattung“)<br />

� Haltestellenmast und Fahrgastinformation<br />

gemäß HVV-CD-Manual<br />

� Beleuchtung soweit möglich<br />

über Straßen-/ Wegebeleuchtung<br />

� Barrierefreiheit (einschließlich<br />

16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen<br />

Ausstattung<br />

Normalhaltestelle<br />

(„Regelausstattung“)<br />

� Haltestellenmast und Fahrgastinformation<br />

gemäß<br />

HVV-CD-Manual<br />

� Befestigte Wartefläche<br />

� Fahrgastunterstand<br />

� Beleuchtung<br />

(ggf. auch Straßenbeleuchtung)<br />

� Abfallbehälter<br />

� Fahrradabstellanlage<br />

(nach Bedarf)<br />

� Barrierefreiheit (einschließlich<br />

16cm Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen<br />

Ausstattung<br />

Schwerpunkthaltestelle / Busanlage<br />

(„Zusatzausstattung“)<br />

� Haltestellenmast und Fahrgastinformation<br />

gemäß<br />

HVV-CD-Manual<br />

� Befestigte Wartefläche<br />

� Fahrgastunterstand<br />

� Separate Beleuchtung<br />

� Abfallbehälter<br />

� Fahrradabstellanlage<br />

(möglichst mit überdachten Stellplätzen<br />

und Fahrradboxen)<br />

� Notrufeinrichtung oder<br />

öffentliches Telefon<br />

� Barrierefreiheit (einschließlich 16cm<br />

Bordstein und Aufmerksamkeitsstreifen<br />

� Optional:<br />

- Wegweisungs-/ Leitsystem<br />

- dynamische Fahrgastinformation<br />

- Fahrscheinverkauf<br />

- Toiletten<br />

ENTWURF 49 urbanus


4.2.5 Tarifqualität<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> verfolgt seit Jahren die Zielsetzung durch einen einfachen und verkehrsträger-übergreifenden<br />

ÖPNV-Tarif die Nutzungsbarrieren bei der ÖPNV-Nutzung zu minimieren. Mit der Einbindung des<br />

<strong>Kreis</strong>es in das HVV-Verbundgebiet und die Einführung der 3. Stufe des SH-Tarifs für die das Verbundgebiet<br />

überschreitenden ÖPNV-Linien sind die angestrebten Ziele weitgehend erreicht. Wünschenswert ist eine<br />

Integration des gesamten Lübecker Stadtgebietes in den SH-Tarif, so dass hier ein einfacher Übergang bis<br />

in die städtischen Randgebiete möglich ist. Der Anteil von Zeitfahrkarten, insbesondere solcher im Abonnementsverfahren,<br />

ist weiter zu erhöhen, auch um eine verstärkte Kundenbindung zu erreichen. Übergangsfahrkarten<br />

zwischen SH- und HVV-Tarif sollen auch in allen Bussen lösbar sein.<br />

Vorverkauf mit<br />

bargeldloser Zahlungsmöglichkeit<br />

4.2.6 Marketingqualität<br />

Zur Entlastung des Fahrpersonals und zur Vereinfachung des Fahrkartenerwerbs ist<br />

der Vorverkauf mit bargeldlosem Zahlungsverkehr zu fördern. Dazu gehört auch das derzeit<br />

vom HVV geplante E-Ticketing. Ein Netz von Fahrkarten-Vorverkaufsstellen erleichtert zudem<br />

den Zugang zum ÖPNV-System und fördert die Präsenz des ÖPNV in der Region. Perspektivisch<br />

sollte mindestens in jedem zentralen Ort eine Vorverkaufsstelle vorhanden sein, wo<br />

auch ÖPNV-Informationen erhältlich sind.<br />

Das in den letzten Jahren im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> etablierte ÖPNV-Marketing ist ein fester Bestandteil des ÖPNV-<br />

Systems und in diesem Sinne weiterzuentwickeln. Im ÖPNV-Marketing ist verstärkt die Produkt- und Tarifgestaltung<br />

zu berücksichtigen („ganzheitlicher Marketingansatz“). Zudem wird angestrebt, das ÖPNV-<br />

Marketing langfristig zu einem verkehrsmittelunabhängigen Mobilitäts-Marketing mit besonderem Fokus auf<br />

den Freizeit- und Tourismusverkehr auszubauen. Grundlegende Zielsetzungen des ÖPNV-Marketing sind<br />

� verantwortungsbewusstes Verkehrsverhalten und eine „intelligente“ Verkehrsmittelnutzung zu fördern,<br />

� die ÖPNV-Nutzung zu vereinfachen bzw. möglichst benutzerfreundlich zu gestalten.<br />

Weitreichende Vorgaben für das ÖPNV-Marketing sind im HVV-Marketingkonzept „Grundlagen des Marketing<br />

im Hamburger Verkehrsverbund“ verankert, das laufend den Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung<br />

einer kontinuierlichen Marktforschung angepasst wird.<br />

Fahrgastinformation und Kundenkommunikation<br />

Die Fahrgastinformation soll der Bevölkerung ein objektives Bild vom ÖPNV-Angebot vermitteln, Informationsdefizite<br />

abbauen und „die richtige Information am richtigen Ort“ verfügbar machen. Ein direkter und dialogorientierter<br />

Kontakt mit den ÖPNV-Kunden bietet für den Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen<br />

eine effiziente Möglichkeit, schnell auf Defizite aufmerksam zu werden sowie das ÖPNV-System an den<br />

Anforderungen und Wünschen der ÖPNV-Kunden auszurichten. Die zentralen Bausteine der Fahrgastinformation<br />

sind im Manual „HVV Corporate Design“ und im 2009 aktualisierten „HVV- Informationskonzept“<br />

vorgegeben.<br />

Einsatz neuer Medien „Neue“ Medien gewinnen in der Informationsvermittlung weiter an Bedeutung. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

unterstützt die Aktivitäten des HVV und der LVS, die Chancen der neuen Medien konsequent<br />

zu nutzen. Dazu gehört vor allem die Weiterentwicklung der elektronischen Fahrplanauskunft<br />

über das Internet (www.hvv.de und www.nah-sh.de) und<br />

perspektivisch über mobile Endgeräte.<br />

ENTWURF 50 urbanus


Beschwerde-<br />

Management<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Mit einem professionellen Beschwerdemanagement soll ein enger Kontakt mit den ÖPNV-<br />

Kunden hergestellt und eine zügige Beseitigung von Defiziten gefördert werden. Die Verkehrsunternehmen<br />

sind dafür zuständig, dass Beschwerden zügig beantwortet oder an die<br />

zuständige Stelle weitergeleitet und nach den HVV-Vorgaben aufbereitet werden sowie die<br />

Kunden eine Rückmeldung erhalten.<br />

ÖPNV-Servicestellen An zentralen Anlaufstellen sind in Kooperation mit dem HVV ÖPNV-Servicestellen einzurichten,<br />

in denen alle ÖPNV-Service- und -Dienstleistungsangebote verfügbar bzw. abrufbar sind.<br />

Öffentlichkeitsarbeit und ÖPNV-Werbung<br />

Fahrgastinformationen sind durch Öffentlichkeitsarbeit und ergänzende ÖPNV-Werbung zu begleiten, um<br />

aktiv die Verkehrsmittelwahl zugunsten des ÖPNV zu beeinflussen. Zuständig für die Durchführung ist federführend<br />

der HVV in Kooperation mit den Verkehrsunternehmen, der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> behält sich aber bei<br />

bestimmten Produkten, die für den kreisweiten ÖPNV eine besondere Bedeutung haben (z.B. Stadtverkehre)<br />

ergänzende Aktivitäten vor.<br />

4.3 Barrierefreier ÖPNV<br />

Neben dem PBefG sind die Nahverkehrspläne das wichtigste Instrumentarium, um Maßnahmen zum barrierefreien<br />

ÖPNV festzulegen. Neben der erforderlichen Thematisierung der Barrierefreiheit im Nahverkehrsplan<br />

müssen Anträge auf Erteilung der Genehmigung gemäß §12 PBefG „eine Darstellung der Maßnahmen<br />

zur Erreichung einer möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend<br />

den Aussagen im Nahverkehrsplan“ enthalten.<br />

Vor dem Hintergrund der rechtlichen Regelungen werden folgende grundsätzliche Maßnahmen für einen<br />

barrierefreien ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> festgelegt. Ausführungen zu einzelnen Standards sind in den vorhergehenden<br />

Abschnitten eingearbeitet:<br />

� Ausweitung des Einsatzes von Niederflurbussen im Rahmen der finanziellen und betrieblichen Möglichkeiten<br />

mit entsprechender Kennzeichnung der Fahrzeuge und Abfahrten im Fahrplan,<br />

� Bereitstellung alternativer Beförderungsangebote für behinderte Menschen in Räumen und Zeiten, in<br />

denen keine Niederflurbusse zum Einsatz kommen,<br />

� sukzessive Verbesserung der Haltestellen-Zugänglichkeit, der Haltestellen-Gestaltung und der Haltestellen-Ausstattung<br />

im Hinblick auf die Barrierefreiheit,<br />

� Berücksichtigung der gängigen Richtlinien und DIN-Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung,<br />

� Berücksichtigung des Einsatzes von Niederflurbussen in der Straßenplanung u.a. mit Vermeidung von<br />

Aufpflasterungen in Straßen mit ÖPNV-Bedienung.<br />

Aufgrund fehlender systematischer Analysen ist eine Konkretisierung der o.g. Maßnahmen bzw. eine Überprüfung<br />

möglicher Defizite im Bestand zurzeit nicht detailliert möglich. Bei Neu- und Umbauten von Haltestellen<br />

sowie der Beantragung von Fördermitteln gelten aber bereits die HVV-einheitlichen Anforderungen<br />

an die barrierefreie Haltestellengestaltung. Die zugehörige Checkliste für die barrierefreie Haltestellengestaltung<br />

ist Anhang 7 zu entnehmen.<br />

ENTWURF 51 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

5. Bestandsanalyse des ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

5.1 Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen<br />

Der ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wird von folgenden ÖPNV-Produkten getragen:<br />

� Dem Schienenpersonennahverkehr SPNV,<br />

� der HVV-Schnellbahn (U-Bahn U1 und S-Bahn S21),<br />

� dem Metrobus und Stadtbus im engeren Verflechtungsraum der Hansestadt Hamburg,<br />

� dem Regionalbus,<br />

� den Stadtverkehren in Ahrensburg und Bad Oldesloe und<br />

� dem Anruf-Sammeltaxi (AST).<br />

Im Bereich des Regionalbusverkehrs sind wiederum räumlich gesehen die Liniennetze des „Alt-HVV-<br />

Gebietes“ (Südstormarn) und des Verbunderweiterungsgebietes (Nordstormarn) zu unterscheiden. Während<br />

das nördliche <strong>Kreis</strong>gebiet noch die für ländliche Räume typischen Angebotsstrukturen eines schülerverkehrs-orientierten<br />

ÖPNV aufweist, ist der ÖPNV im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet infolge der Randlage zur Hansestadt<br />

Hamburg deutlich stärker von städtischen Angebotsstrukturen geprägt.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind insgesamt 7 Verkehrsunternehmen tätig, von denen 3 nur den Linienbusverkehr<br />

betreiben. Durch Betriebsaufgaben und Übernahmen ist die Anzahl der Unternehmen in den letzten Jahren<br />

zurückgegangen.<br />

Verkehrsträger Betriebssitz Verkehrsunternehmen<br />

Bahn (SPNV)<br />

(Ort) (Name)<br />

Kiel DB Regio AG (Region Nord)<br />

Kaltenkirchen NBE Nordbahn Eisenbahngesellschaft mbH & Co. KG<br />

U-Bahn Hamburg Hamburger Hochbahn AG (Linie U1)<br />

S-Bahn Hamburg S-Bahn Hamburg GmbH (Linie S21)<br />

Bus<br />

Bad Oldesloe Autokraft GmbH<br />

Kastorf Dahmetal J. Rudolf & Sohn GmbH & Co. KG<br />

Hamburg Hamburger Hochbahn AG<br />

Bergedorf VHH-PVG-Unternehmensgruppe<br />

Bild 5-1: Übersicht der im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> tätigen Verkehrsunternehmen (Stand 2010)<br />

ENTWURF 52<br />

urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

5.2 Linien und Verkehrsangebot im SPNV<br />

Der SPNV gehört nach dem ÖPNVG in die Zuständigkeit des Landes Schleswig-Holstein (SPNV-Aufgabenträger).<br />

Der Bestand und die Entwicklungskonzepte werden im Landesweiten Nahverkehrsplan (LNVP)<br />

festgelegt, der von der LVS ausgearbeitet wird. Wegen der großen Bedeutung des SPNV für das gesamte<br />

ÖPNV-Gefüge im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> werden die wichtigsten Bestands- und Entwicklungselemente im dritten<br />

RNVP des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> mit aufgeführt.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ist im Schienenverkehr sowohl in Nord-Süd-Richtung als auch in Ost-West-Richtung vor<br />

allem mit der angrenzenden Hansestadt Hamburg verbunden. Das Rückgrat der SPNV-Anbindung bildet<br />

die Achse Hamburg – Bad Oldesloe – Lübeck, die für alle Fahrzwecke eine hohe Bedeutung aufweist und zu<br />

den am stärksten genutzten Bahnstrecken in Schleswig-Holstein gehört. Neben den Zielverkehren nach<br />

Hamburg und Lübeck wird vor allem über den Knotenpunkt Hamburg Hauptbahnhof auch die Anbindung an<br />

das Eisenbahn-Fernverkehrsnetz hergestellt. Darüber hinaus bestehen mit der U1 nach Großhansdorf, Ahrensburg<br />

sowie Hoisbüttel und der S21 nach Reinbek Anbindungen zum Schnellbahnnetz im HVV. Eine<br />

weitere Regionalbahnstrecke verbindet die <strong>Kreis</strong>städte Bad Oldesloe und Bad Segeberg mit dem Oberzentrum<br />

Neumünster. Diese 2002 durchgehend reaktivierte Strecke hat in den letzten Jahren deutlich an Akzeptanz<br />

gewonnen.<br />

Der SPNV zeichnet sich in Bezug auf das Verkehrsangebot durch seine ganztägige Bedienung (Betriebszeiten<br />

auf den Hauptverbindungen nach Hamburg etwa von 4°° bis 1°° Uhr) und durch die durchgehende<br />

Vertaktung des Fahrplans aus. Während die HVV-Schnellbahnen tagsüber im 20-Minuten-Takt verkehren<br />

(Hauptverkehrszeiten verdichtet), wird auf der Regionalexpress-Linie Hamburg - Lübeck seit 2009 ein Halbstundentakt<br />

angeboten (gilt nur für die Stationen Reinfeld und Bad Oldesloe), der durch die stündlich verkehrenden<br />

Regionalbahnen nach Ahrensburg (in den Hauptverkehrszeiten verdichtet) und Bad Oldesloe auf<br />

bis zu 5 Abfahrten pro Stunde verdichtet wird. Am Wochenende reduziert sich die Fahrtenhäufigkeit auf 2<br />

Fahrten pro Stunde auf der Regionalverkehrsstrecke und einen 20-Minuten-Takt auf den Schnellbahnstrecken.<br />

Die 2009 im Rahmen der Ausschreibung „Netz Ost“ an die DB Regio AG vergebene Regionalverkehrsstrecke<br />

Hamburg - Lübeck ist sowohl von der verkehrlichen Funktion als auch von der Belegung die bedeutendste<br />

SPNV-Strecke für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>. Mit insgesamt 6 Bahnstationen im <strong>Kreis</strong>gebiet hat diese<br />

Bahnstrecke nicht nur Bedeutung im kreisüberschreitenden Verkehr, sondern deckt auch wichtige Relationen<br />

zwischen zentralen Orten innerhalb <strong>Stormarn</strong>s ab. Mit Bad Oldesloe, Ahrensburg und Bargteheide sind<br />

die bedeutendsten Zentren im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> mit angebunden. Bahnhalte befinden sich zurzeit in<br />

� Bad Oldesloe (mit Übergang zur Bahnstrecke nach Bad Segeberg – Neumünster),<br />

� Reinfeld,<br />

� Bargteheide,<br />

� Kupfermühle,<br />

� Ahrensburg-Gartenholz (Eröffnung 2010) und<br />

� Ahrensburg.<br />

Die Strecke ist seit 2009 durchgehend elektrifiziert und zweigleisig. Mit der 2009 erfolgten Angebotsverdichtung<br />

im SPNV und den parallel laufenden Güterverkehren ist die Streckenkapazität mittlerweile weitgehend<br />

ausgeschöpft.<br />

ENTWURF 53 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Streckenverlauf<br />

Linien von... über... nach... Räumliche Mo-Fr Samstag Sonntag<br />

Nr. Orientierung (HVZ) 8..19h 8..19h<br />

R 10 Hamburg Hbf<br />

Ahrensburg -<br />

Bad Oldesloe - Reinfeld<br />

Lübeck Hbf Nord-Süd 30 min 60 min 60 min<br />

R 10 Hamburg Hbf Ahrensburg - Bargteide Bad Oldesloe Nord-Süd 60 min 60 min 60 min<br />

R 10 Hamburg Hbf Wandsbek - Tonndorf<br />

Ahrensburg /<br />

Bargteheide<br />

Nord-Süd 30 min 60 min 60 min<br />

R 11 Bad Oldesloe Bad Segeberg Neumünster Nord-Süd 60 min 60 min 60 min<br />

U 1 Norderstedt Mitte<br />

S 21 Elbgaustraße<br />

Ohlsdorf - HH Hbf Süd -<br />

Wandsbek Markt<br />

Altona - HH Hauptbahnhof -<br />

Bergedorf - Reinbek<br />

Großhansdorf /<br />

Ohlstedt<br />

Fahrplantakt 2010<br />

Nord-Süd 10 min 20 min 20 min<br />

Aumühle Ost - West 20 min 20 min 20 min<br />

Bild 5-2: Linien- und Verkehrsangebot im Schienenverkehr (inkl. HVV-Schnellbahn) (Fahrplan 2010)<br />

Die Strecke Bad Oldesloe – Bad Segeberg ist nicht elektrifiziert und überwiegend eingleisig und wird von<br />

der Nordbahn betrieben und durchgehend im Stundentakt bedient. Auf dieser Strecke ist es in den letzten<br />

Jahren zu einem deutlichen Qualitäts- und Nachfragezuwachs gekommen, der das ÖPNV-Image positiv<br />

beeinflusst hat.<br />

Die aufgrund der Aufgabenträgerschaft des <strong>Kreis</strong>es nach dem ÖPNVG zum „sonstigen ÖPNV“ gehörende<br />

U-Bahnlinie U1 verkehrt auf einem eigenen Gleisnetz und verfügt über ein eigenständiges Stromsystem<br />

(Gleichstrom). Die überwiegend eingleisige Strecke von Großhansdorf über Ahrensburg nach Hamburg-<br />

Volksdorf und weiter Richtung Hamburg Hauptbahnhof bildet einen Ast der Linie U1 und wird von der Hamburger<br />

Hochbahn AG betrieben.<br />

Schließlich verkehrt im <strong>Kreis</strong>gebiet auch noch die ebenfalls zum HVV-Schnellbahnnetz gehörende S-<br />

Bahnlinie S21 mit dem Betreiber S-Bahn Hamburg GmbH.<br />

Neben den Schnellbahnlinien, die direkt das <strong>Kreis</strong>gebiet anbinden, gibt es weitere, die ebenfalls für den<br />

ÖPNV im <strong>Kreis</strong> bedeutsam sind und über Buszubringerverkehre angebunden sind. Dazu zählen vor allem<br />

die S1 (von Poppenbüttel), die U2 von Mümmelmannsberg bzw. Steinfurther Allee sowie der zweite von<br />

Ohlstedt kommende Ast der U1 mit der ebenfalls im <strong>Kreis</strong>gebiet liegenden Station Hoisbüttel.<br />

ENTWURF 54 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

5.3 Liniennetz und Konzessionen im Busverkehr<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> verkehren insgesamt 87 Buslinien. Damit verfügt <strong>Stormarn</strong> über eine der höchsten Liniendichten<br />

in Schleswig-Holstein. Übersichten zu den Linienverläufen im Busverkehr sind den Bildern 5-4<br />

bis 5-6 zu entnehmen.<br />

Das Liniennetz ist von seiner Struktur und der Ausrichtung der Linienführungen her in mehrere räumlich<br />

orientierte Segmente zu unterteilen:<br />

� HVV-Altgebiet (südliches <strong>Kreis</strong>gebiet),<br />

� HVV-Erweiterungsgebiet (nördliches <strong>Kreis</strong>gebiet) und<br />

� Stadtverkehre in Bad Oldesloe (örtliche Aufgabenträgerschaft) und Ahrensburg.<br />

Busliniennetz im HVV-Altgebiet<br />

Das Busliniennetz im Hamburger Verflechtungsraum ist im Wesentlichen auf das Hamburger Stadtgebiet<br />

und die Knotenpunkte des Regionalverkehrs- und Schnellbahnnetzes ausgerichtet. Die Ausrichtung auf die<br />

Schnellbahn entspricht der HVV-Angebotsstrategie des „gebrochenen Verkehrs“. Seit 2001 wird die Stadt<br />

Glinde durch eine Metrobuslinie bedient, um dem hohen ÖPNV-Aufkommen gerecht zu werden. Damit<br />

verbleiben nur die zentralen Orte Trittau und Barsbüttel ohne Anbindung an das Bahn- und Metrobusnetz.<br />

Im HVV-Altgebiet verkehren zudem 6 Nachtbuslinien, die in den Wochenendnächten wichtige Verbindungen<br />

im Hamburger Nahbereich abdecken.<br />

Busliniennetz im HVV-Erweiterungsgebiet<br />

Das Liniennetz im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet zeigt insgesamt noch die Merkmale eines stark schülerverkehrsorientierten<br />

ÖPNV, der für ländlich strukturierte Räume typisch ist. Im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet liegen die<br />

Hauptbezugspunkte (Linienend- und Umsteigepunkte) in Bad Oldesloe und Reinfeld, zudem besteht aber<br />

auch eine Ausrichtung nach Lübeck. Auffällig ist die hohe Anzahl von mäandrierenden Linien (meist mit<br />

mehreren abweichenden Unterlinien, zum Teil auch Ringlinien), die sich vor allem aus den Nachfragerelationen<br />

des Schülerverkehrs in Verbindung mit der Siedlungsstruktur ergeben. Diese Linienführungen sind für<br />

die Wirtschaftlichkeit durchaus positiv, erschweren aber stark die Orientierung und die Fahrtenplanung für<br />

die übrigen ÖPNV-Kunden. In der (dünn besiedelten) Fläche gibt es nur wenige Linien, bei denen eine<br />

Stammlinienführung erkennbar ist. Erkennbare bzw. transparente Linienstrukturen mit verdichteten Fahrtenfolgen<br />

beschränken sich vorwiegend auf die kreisüberschreitenden Verkehre.<br />

ENTWURF 55 urbanus


Stadtverkehre<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gibt es einige Siedlungsschwerpunkte, bei denen ein eigenständiger Ortsverkehr in verkehrlicher<br />

Hinsicht sinnvoll ist. Für ein innerörtliches ÖPNV-Angebot prädestiniert sind vor allem die Städte<br />

Bad Oldesloe und Ahrensburg, die mit über 20.000 Einwohnern nicht nur über eine entsprechende Flächenausdehnung<br />

und die für einen wirtschaftlichen ÖPNV-Betrieb notwendige Einwohnerdichte verfügen, sondern<br />

auch über eine Konzentration wichtiger Verkehrsziele mit regionaler Bedeutung.<br />

Der Stadtverkehr in der <strong>Kreis</strong>stadt Bad Oldesloe, für dessen Gestaltung die Stadt Bad Oldesloe als örtlicher<br />

Aufgabenträger zuständig ist, besteht zur Zeit aus 4 Linien (Linien 8101 bis 8104), die alle als Ringlinien mit<br />

Start und Endhaltestelle am Bahnhof/ZOB ausgebildet sind. Die Linie 8104 ist dabei eine Bedarfslinie für die<br />

Anbindung der „Diakonie“ im Gewerbegebiet Rögen. Die Stadtbuslinien fungieren dabei ausschließlich zur<br />

Abdeckung des Binnenverkehrs.<br />

Der Stadtverkehr Ahrensburg besteht aus 7 Buslinien, von denen aber die Linie 769 lediglich Fahrten im<br />

Schülerverkehr anbietet und die Linien 268 und 568 nur am Abend verkehren. Darüber hinaus gibt es aber<br />

noch weitere vertaktete Stadtbuslinien ins Hamburger Stadtgebiet, die im Ahrensburger Stadtgebiet Erschließungsfunktionen<br />

übernehmen.<br />

Anruf-Sammeltaxi AST und Linientaxi<br />

Seit 1999 setzt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> auf alternative Bedienungsformen, um in Räumen und Zeiten mit schwacher<br />

ÖPNV-Nachfrage der Bevölkerung dennoch ein flächendeckendes, gleichzeitig aber auch wirtschaftlich<br />

tragbares Grundangebot bereitzustellen. Reinfeld, Bad Oldesloe und Bargteheide bildeten die ersten<br />

Einsatzgebiete für das neue Anruf-Sammeltaxi (AST). Inzwischen deckt das AST-System 5 Stadt-Umland-<br />

Verkehre und 2 städtische Verkehr ab. Nachdem das AST ursprünglich als Ergänzung zum Busverkehr konzipiert<br />

war, dient es heute teilweise auch als Ersatz für den Buslinienverkehr im Abend- und Wochenendverkehr.<br />

Das Grundkonzept umfasst<br />

� Fahrtdurchführung nur nach vorheriger Anmeldung,<br />

� Fahrtenangebot meist 60-Minuten-Takt,<br />

� feste Einstieghaltestellen (meist Bushaltestellen),<br />

� eine Ausstiegsmöglichkeit an der Haustür,<br />

� Verknüpfung mit dem SPNV, zum Teil auch übergeordneten Buslinien,<br />

� fester Tarif,<br />

� Einsatz kleinerer Fahrzeugeinheiten,<br />

� Betrieb durch Taxenunternehmen im Auftrag der Verkehrsunternehmen.<br />

Neben dem AST kommen auf einigen Buslinien im Abend- und Wochenendverkehr auch Linientaxis zum<br />

Einsatz, die dann allerdings fahrplanmäßig den Linienweg der zugehörigen Buslinie bedienen.<br />

ENTWURF 56 urbanus


Konzessionen und Teilnetzbildung<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat bereits im 2. RNVP eine Teilnetzbildung vorgenommen und eine damit verbundene<br />

Harmonisierung der Konzessionslaufzeiten in die Wege geleitet. Insgesamt ist das <strong>Kreis</strong>gebiet heute in 11<br />

Teilnetze mit folgenden Bezeichnungen und Laufzeiten eingeteilt. Eine Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen<br />

ist den Bildern 5-5 und 5-6 zu entnehmen (eine Übersicht der Teilnetze mit den zugehörigen Buslinien<br />

enthält Anhang 3)<br />

� Regionales Grundnetz (Laufzeit bis Ende 2011),<br />

� Teilnetz Reinfeld (Laufzeit bis Ende 2013),<br />

� Teilnetz Bad Oldesloe (Laufzeit bis Ende 2011),<br />

� Teilnetz Bargteheide (Laufzeit bis Ende 2013),<br />

� OD 1 Ahrensburg (Laufzeit bis Ende 2013)<br />

� OD 2 Trittau (Laufzeit bis Mitte 2012)<br />

� OD 3 Reinbek (Laufzeit bis Ende 2011)<br />

� OD 4 Tangstedt (aufgehoben und in OD 1 und Teilnetz <strong>Kreis</strong> SE übergegangen)<br />

� OD 5 Barsbüttel (Laufzeit bis Ende 2011)<br />

� OD 6 Glinde / Oststeinbek (Laufzeit bis Mitte 2014/2015),<br />

� Stadtverkehr Bad Oldesloe (Laufzeit bis Ende 2011).<br />

Bis auf die Teilnetze OD 6, das für einen eigenwirtschaftlichen Betrieb der VHH konzessioniert wurde und<br />

OD 4 wurden in den letzten Jahren alle Teilnetze im Wettbewerb vergeben. Das Teilnetz Reinfeld wurde<br />

2008 bereits zum zweiten Mal ausgeschrieben. Für die Teilnetze Regionales Grundnetz, Bad Oldesloe und<br />

OD 3 und OD 5 (Netz Südstormarn) steht 2011 die zweite Ausschreibung an. Der Stadtverkehr Bad Oldesloe<br />

wird derzeit auf Wunsch des Aufgabenträgers Stadt Bad Oldesloe zusammen mit dem Teilnetz Bad Oldesloe<br />

ausgeschrieben.<br />

Für einige wenige Einzellinien bestehen derzeit keine Teilnetzzuordnungen, sondern nur Verkehrsverträge,<br />

da sie überwiegend auf Hamburger Stadtgebiet. Außerdem sind einige grenzüberschreitende Linien den<br />

Teilnetzen der benachbarten <strong>Kreis</strong>e Segeberg und Herzogtum-Lauenburg zugeordnet.<br />

Als Konzessionär und Betreiber des Busverkehrs dominiert im südlichen <strong>Stormarn</strong> die VHH-PVG-<br />

Unternehmensgruppe, die nahezu den gesamten Stadtverkehr im grenzüberschreitenden Verkehr mit der<br />

Hansestadt Hamburg betreibt. Lediglich um Trittau herum befinden sich Konzessionen bei der Autokraft<br />

GmbH. Im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet wiederum gibt es ein klares Übergewicht der Autokraft GmbH, nur einige<br />

wenige Linien werden hier vom Omnibusunternehmen Dahmetal betrieben. Die Konzessionslaufzeiten sind<br />

generell den Vergabezeiträumen der Teilnetze angepasst.<br />

ENTWURF 57 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 5-3: Übersicht ÖPNV-Netz im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2010/2011 (ohne AST und Nachtbusse)<br />

ENTWURF 58 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Linie Linienweg Laufzeit Betreiber Teilnetz<br />

Konzession<br />

11 U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt 30.09.2014 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6)<br />

136 Bergedorf - S Reinbek 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3)<br />

137 Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5)<br />

169 Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

233 U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg 30.09.2014 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6)<br />

235 S Nettelnburg - Bf. Bergedorf - Wentorf - S Reinbek 30.09.2012 VHH RZ 5<br />

236 S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3)<br />

237 Willinghusen - Glinde - S Reinbek 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3)<br />

263 U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld 31.10.2014 HHA ohne Teilnetz<br />

268 Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

269 Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

333 U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau 31.05.2015 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6)<br />

336 IGS Glinde - Reinbeker Schulen - Krabbenkamp 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3)<br />

337 Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5)<br />

362 Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld 31.01.2010 HHA ohne Teilnetz<br />

364 Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

369 Ahrensburg - U Großhansdorf - Lütjensee - Trittau 04.08.2012 VHH Trittau (OD 2)<br />

378 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte 31.07.2016 VHH SE 1<br />

437 Ahrensburg - Siek - Glinde 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5)<br />

462 Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund 31.09.2016 VHH ohne Teilnetz<br />

464 Großensee - Lütjensee - Trittau 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

465 Großensee - Lütjensee - Grönwohld - Trittau 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

469 Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

476 Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt - Duvenstedt 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

478 Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt 31.07.2016 VHH SE 1<br />

537 Stapelfeld - Schulzentrum Schmalenbeck 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5)<br />

564 Schulzentrum Trittau - Köthel - Nusse ZOB 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

568 Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

569 Schulzentrum Heimgarten - Bf. Ahrensburg - Gartenholz 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

576 Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

578 Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, Schulzentrum Süd 31.07.2016 VHH SE 1<br />

619 U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde 30.09.2014 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6)<br />

627 S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide 31.05.2015 HHA Ahrensburg (OD 1)<br />

628 Jenfeld - Barsbüttel 31.05.2015 HHA ohne Teilnetz<br />

648 U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

649 Bf. Bergedorf - S Reinbek 10.12.2011 VHH Reinbek (OD 3)<br />

658 Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

733 Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum 31.05.2015 VHH Glinde/Oststeinbek (OD 6)<br />

737 Barsbüttel - Glinder Schulen - Reinbeker Schulen 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5)<br />

764 Hoisdorf - Lütjensee - Schmalenbek 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

765 Trittau, Rausdorfer Straße - Vorburg - Schulzentrum 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

769 Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahrensburg, Dänenwg. 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

776 Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

833 Trittau - Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland) 04.08.2012 Autokraft Trittau (OD 2)<br />

837 AST Brunsbek 10.12.2011 VHH Barsbüttel (OD 5)<br />

8112 Bf. Bargteheide - U Hoisbüttel - S Poppenbüttel 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

E 69 Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek 13.12.2013 VHH Ahrensburg (OD 1)<br />

Bild 5-4: Buslinien mit Betreibern und Teilnetz-Zuordnung im HVV-Altgebiet 2010<br />

ENTWURF 59 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Linie Linienweg Laufzeit Betreiber Teilnetz<br />

Konzession<br />

7141 Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg 31.07.2016 VHH/PVG <strong>Kreis</strong> Segeberg<br />

8101 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD<br />

8102 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD<br />

8103 Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD<br />

8104 Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4) 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD<br />

8109 AST Stadtverkehr + Ortsteile OD 31.07.2011 Autokraft Stadtverkehr OD<br />

8110 Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8111 Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8113 Bargteheide - Timmerhorn - Bünningstedt - U Hoisbüttel 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8114 Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8115 Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8116 Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8117 Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8118 Bargteheide - Delingsdorf 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8119 AST Bargteheide-Umland 13.12.2013 Autokraft Bargteheide<br />

8120 Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8121 Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8122 Bad Oldesloe - Pölitz - Schmachthagen - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8125 Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8126 Bad Oldesloe - Meddewade - Todendorf 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8127 Todendorf - Stubben - Westerau 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8128 Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8129 AST Bad Oldesloe-Umland 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8130 Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8131 Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld<br />

8132 Bad Oldesloe - Havighorst - Reinfeld - Stubbendorf 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8133 Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld<br />

8134 Reinfeld - Wesenberg - Westerau 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld<br />

8136 Reinfeld - Zarpen - Ratzbek 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld<br />

8139 AST Reinfeld-Umland/Stadt 13.12.2013 Dahmetal Reinfeld<br />

8140 Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8142 Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8145 Bad Oldesloe - Schlamersdorf - Sühlen 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8146 Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe 11.12.2011 Autokraft Bad Oldesloe<br />

8151 Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf 11.12.2011 Autokraft Grundnetz<br />

8720 Lübeck - Kronsforde - Sandesneben - Linau - Trittau 31.08.2017 Dahmetal <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8723 Klinkrade - Sirksfelde - Trittau 31.08.2017 Dahmetal <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8724 Siebenbäumen - Schönberg - Trittau 31.08.2017 Dahmetal <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8725 Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide 31.08.2017 Dahmetal <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8730 Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg 31.08.2017 Dahmetal <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8740 Ratzeburg - Kastorf - Bad Oldesloe 31.08.2017 Dahmetal <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8880 Schwarzenbek - Trittau 12.12.2020 Autokraft <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8820 Krabbenkamp - Aumühle - Dassendorf - Geesthacht 12.12.2020 Autokraft <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8882 Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande 12.12.2020 Autokraft <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

8883 Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle 12.12.2020 Autokraft <strong>Kreis</strong> H.-Lauenb.<br />

Bild 5-5: Buslinien mit Betreibern und Teilnetz-Zuordnung im HVV-Erweiterungsgebiet 2010<br />

ENTWURF 60 urbanus


5.4 Verkehrsangebot im Busverkehr<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Die bereits im Liniennetz dargestellte Zweiteilung des <strong>Kreis</strong>gebietes zeigt sich auch im Verkehrsangebot.<br />

Dem schülerverkehrslastigen und dadurch stark ausgedünnten Angebot im HVV-Erweiterungsgebiet stehen<br />

vielfach verdichtete Taktfahrpläne im HVV-Altgebiet gegenüber.<br />

Verkehrsangebot im Regionalverkehr des HVV-Erweiterungsgebietes<br />

Im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet (HVV-Erweiterungsgebiet) zeigt sich die bereits aus der Liniennetzstruktur ablesbare<br />

Fokussierung auf den Schülerverkehr auch im Verkehrsangebot. Außerhalb der Schülerverkehrszeiten<br />

und in den Schulferien werden nur auf den Linien des Grundnetzes Fahrten angeboten. Im HVV-<br />

Erweiterungsgebiet gibt es 4 Linien, die auch am Sonntag verkehren und somit mit dem Prädikat „höherwertige<br />

Busbedienung“ versehen werden können:<br />

� Linie 8730: Ratzeburg – Ahrensburg (Mo-Fr Stundentakt, Sa+So je 3 Fahrtenpaare),<br />

� Linie 8740: Ratzeburg – Kastorf – Bad Oldesloe (Umsetzung zum Fahrplanwechsel 2012),<br />

� Linie 8110: Ahrensburg – Bargteheide – Bad Oldesloe (Mo-Fr Stundentakt, Sa+So 2-Std.-Takt),<br />

� Linie 8151: Lübeck – Stockelsdorf – Zarpen (Mo-Fr stündliche Abfahrten, Sa 2-Std.-Takt).<br />

Auch die wenigen am Sonnabend verkehrenden Linien bieten nur ein Rumpfangebot mit wenigen Fahrten.<br />

Durchgehend bzw. weitgehend vertaktete Fahrtenangebote bestehen nur auf den Linien 8110, 8151, 8740<br />

(neu) und im AST-Verkehr.<br />

Verkehrsangebot im Regionalverkehr des HVV-Altgebietes<br />

Ein nahezu konträres Bild in der Bedienungshäufigkeit zum nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet zeigt sich beim südlichen<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet. Hier weisen nur das Umland von Trittau (Teilnetz OD 2) und Barsbüttel (Teilnetz OD 5) noch<br />

einen signifikanten Bezug zum Schülerverkehr auf. Im Grenzbereich zur Hansestadt Hamburg liegen vorwiegend<br />

städtische Bedienungsqualitäten vor. Auf eine besonders hohe Angebotsqualität mit verdichtetem<br />

Taktverkehr in der Woche und am Sonnabend sowie mindestens Stundentakten, meist aber dichteren Takten<br />

am Sonntag kommen die Verkehrsachsen<br />

� (Hamburg-Billstedt –) Oststeinbek – Glinde,<br />

� (Nettelnburg –) Bergedorf – Reinbek und<br />

� (HH-Wandsbek) – Barsbüttel –Stapelfeld.<br />

ENTWURF 61 urbanus


Verkehrsangebot in den Stadtverkehren<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Auch die Stadtverkehrslinien verfügen über weitgehend vertaktete Fahrpläne. Während in Ahrensburg die<br />

Stadtverkehrslinien überwiegend im Halbstundentakt verkehren, wird im Stadtverkehr Bad Oldesloe ein<br />

Stundentakt angeboten. Die Betriebszeiten liegen in Ahrensburg etwa zwischen 5 und 20 Uhr, wobei zusätzlich<br />

2 Abendlinien und 2 Nachtbuslinien (nur am Wochenende) den Abendverkehr abdecken. In Bad Oldesloe<br />

endet der Betrieb des Stadtverkehrs bereits um etwa 18 Uhr, bis 22 Uhr sind dann nur noch Fahrten mit<br />

dem AST möglich.<br />

In Ahrensburg verkehren die Stadtlinien auch am Sonnabend und Sonntag im Stundentakt. In Bad Oldesloe<br />

endet am Sonnabend der Betrieb bereits um 13 Uhr und wird anschließend durch den AST-Verkehr ersetzt.<br />

Am Sonntag wird komplett zwischen 8 und 22 Uhr ein AST angeboten.<br />

Verkehrsangebot im AST-Verkehr<br />

Der AST-Verkehr im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ersetzt in den meisten Fällen ein Angebot mit Linienbussen und bildet<br />

für die bedienten Gemeinden außerhalb des Schülerverkehrs das einzige ÖPNV-Angebot. Zum Teil deckt<br />

das AST-Angebot aber auch nur das Verkehrsangebot am Abend und am Sonnabend ab, während tagsüber<br />

herkömmliche Linienbusse verkehren.<br />

Die AST-Fahrpläne bieten in der Regel einen Stundentakt, wobei die Fahrten nur bei Bedarf nach telefonischer<br />

Voranmeldung durchgeführt werden. Die Betriebszeiten liegen etwa zwischen 7 und 22 Uhr in der<br />

Woche. Am Sonnabend liegen die Betriebszeiten von 8 bis 22 Uhr oder von 8 bis 16 Uhr. Am Sonntag findet<br />

ein AST-Betrieb nur im Stadtgebiet und im Umland von Bad Oldesloe von etwa 9 bis 22 Uhr statt.<br />

ENTWURF 62 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen)<br />

Linie Linienweg Mo-Fr<br />

Sams- Sonntäglich<br />

Schule Ferien tag tag<br />

HVV-Altgebiet<br />

11 U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt 198 198 198 177 156<br />

233 U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg 34 34 34 6 6<br />

333 U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau 58 61 58 38 32<br />

235 S Nettelnburg - S Reinbek 124 124 124 92 77<br />

136 Bergedorf - S Reinbek 100 100 100 64 33<br />

236 S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau 70 75 70 36 32<br />

137 Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf 76 76 76 28 12<br />

237 Willinghusen - Glinde - S Reinbek 62 62 62 37 31<br />

362 Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld 24 24 24 35 35<br />

462 Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund 81 81 81 77 60<br />

263 U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld 205 205 205 145 100<br />

364 Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) 67 68 67 40 36<br />

269 Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt 60 60 60 45 23<br />

369 Ahrensburg - Lütjensee - Trittau 38 42 38 24 14<br />

569 Ahrensburg, Gartenholz - U Ahrensburg West - Schulzentr. 62 62 62 45 23<br />

268 Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg 5 5 5 5 5<br />

568 Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg 4 4 4 4 4<br />

476 Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt 17 21 17 14 8<br />

576 Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West 32 32 32 26 25<br />

378 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte 80 80 80 68 61<br />

8112 Bf. Bargteheide - Bergstedt - S Poppenbüttel 42 42 42 16 12<br />

HVV-Erweiterungsgebiet<br />

8109 AST Stadtverkehr + Ortsteile OD (5 AST-Verkehre) 51 51 55 62 70<br />

8110 Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg 31 38 36 16 10<br />

8151 Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf 16 49 29 14 4<br />

8720 Lübeck - Kastorf - Sandesneben - Linau - Trittau 25 3 1 7 6<br />

8730 Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg 31 31 31 6 6<br />

Bild 5-6: Buslinien mit täglicher Bedienung (ohne Nachtbusse)<br />

ENTWURF 63 urbanus


5.5 Vernetzung des ÖPNV-Systems<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bei der Zielsetzung den ÖPNV auch in der Fläche zu stärken und weitere „wahlfreie“ Verkehrsteilnehmer als<br />

ÖPNV-Kunden zu gewinnen, spielt die Vernetzung sowohl innerhalb des ÖPNV-Systems als auch zwischen<br />

dem ÖPNV und dem Individualverkehr eine wichtige Rolle. Aufgrund der steigenden Akzeptanz des Fahrrades<br />

bei den EinwohnerInnen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ist gerade in einer Vernetzung ÖPNV - Fahrrad ein wichtiges<br />

Entwicklungspotenzial zu sehen.<br />

Im ÖPNV-Netz des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> gibt es eine Reihe von Verknüpfungspunkten zwischen den Verkehrsträgern,<br />

eine systematische Fahrplankoordination und Anschlussbildung findet aber nur vereinzelt bzw.<br />

zwischen ausgewählten Verbindungen statt. Generell gestaltet sich speziell im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet die<br />

Anschlussbildung als schwierig, da die meisten Linien nicht (durchgehend) vertaktet sind. Die Abfahrtszeiten<br />

außerhalb des Schülerverkehrs sind zudem häufig auch noch unter betrieblichen Aspekten gelegt. Generell<br />

ist aber unter Berücksichtigung der vorhandenen Direktverbindungen davon auszugehen, dass das Umsteigepotenzial<br />

innerhalb des Busnetzes insgesamt untergeordnet ist bzw. sich auf wenige Verbindungen beschränkt<br />

(z.B. Umstieg in die höherwertige Metrobuslinie). Die geringe Umsteigehäufigkeit wird auch durch<br />

Verkehrserhebungen und Marktforschungen bestätigt (vgl. z.B. urbanus GbR 2009, „Marktforschung zum<br />

Stadtverkehr Ahrensburg und 2010 „Marktforschung zum Stadtverkehr Bad Oldesloe“).<br />

Die Hauptumsteigepotenziale bestehen derzeit zwischen dem Busverkehr und dem SPNV bzw. HVV-<br />

Schnellbahnverkehr. Nach der Ausdehnung des HVV-Tarifs ist dieses Umsteigepotenzial durch den Abbau<br />

der Tarifbarriere noch weiter gestiegen. Problematisch für die Anschlussgestaltung ist im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> zu<br />

werten, dass die zentralen Bahnstationen auf der Strecke Hamburg – Lübeck, wo die Buszubringerverkehre<br />

gebündelt werden, keine ITF-Taktknoten im SPNV bilden, so dass keine optimalen Anschlüsse zu allen<br />

SPNV-Linien bzw. allen Fahrtrichtungen möglich sind. Aufgrund der vergleichsweise dichten Takte auf den<br />

Bahnlinien im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind aber in den meisten Fällen vertretbare Anschlusszeiten realisierbar.<br />

Der Verknüpfung zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem ÖPNV in Form von Park<br />

and Ride (P+R) ist aufgrund der eingeschränkten Kfz-Verkehrsqualität und Stellplatzverfügbarkeit insbesondere<br />

in der Hamburger City sowie der starken Nachfrageausrichtung auf den Pendlerverkehr hohe Bedeutung<br />

beizumessen. Allein die Auslastungen der großen P+R-Anlagen in Bad Oldesloe und Ahrensburg<br />

deuten auf einen hohen Bedarf hin. Allerdings ist zu hinterfragen, ob eine zusätzliche Kapazitätsaufstockung<br />

nicht durch ein verbessertes Bus-Zubringersystem vermieden werden kann.<br />

Als ebenfalls bedeutsam werden für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> die Verknüpfungsformen Bike and Ride und Kiss<br />

and Ride (PKW-Zubringerdienst) eingeschätzt, die für den Zubringer- bzw. Verteilerverkehr gerade in den<br />

zentralen Orten prädestiniert sind. Hier besteht ein deutliches Angebotsgefälle zwischen dem Bahn- und<br />

Busnetz. Während an den meisten Bahnstationen inzwischen Fahrradabstellmöglichkeiten eingerichtet sind,<br />

gibt es B&R-Anlagen im Busnetz nur sporadisch. Komfortable Anlagen z.B. mit überdachten oder verschließbaren<br />

Stellplätzen bilden aber bisher die Ausnahme und/oder befinden sich in einem schlechten Unterhaltungszustand.<br />

Als weitere zukunftsträchtige Verknüpfungskomponente ist die Fahrradmitnahme im ÖPNV zu sehen. Diese<br />

ist im HVV noch nicht einheitlich geregelt. Im HVV-Schnellbahn- und Busnetz ist die Mitnahme von Fahrrädern<br />

kostenlos mit zeitlichen Einschränkungen möglich, im Busnetz soweit es der Besetzungsgrad der<br />

Busse zulässt. Im Regionalverkehr (SPNV) entfällt die zeitliche Beschränkung, allerdings ist hier eine Fahrradkarte<br />

für 3,50 EUR zu lösen. Im HVV-Erweiterungsgebiet ist die Fahrradmitnahme im Bus noch nicht<br />

gestattet.<br />

ENTWURF 64 urbanus


5.6 Tarifsystem<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Zum 15.12.2002 ist der HVV auf das gesamte <strong>Kreis</strong>gebiet ausgedehnt worden, so dass für alle Verkehrsbeziehungen<br />

innerhalb des <strong>Kreis</strong>gebietes, in die benachbarten Hamburg-Randkreise und Richtung Hamburg<br />

der HVV-Tarif gilt. Für Busverkehre in Richtung Lübeck sowie für Fahrten innerhalb Schleswig-Holsteins<br />

aber außerhalb des HVV-Gebietes gilt der Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif). Im Bereich des SPNV gilt für<br />

alle Fahrten in die übrigen <strong>Kreis</strong>e (außer der Hamburg-Randkreise) und kreisfreie Städte in Schleswig-<br />

Holstein ebenfalls der Schleswig-Holstein-Tarif.<br />

Tarifsystem im Hamburger Verkehrsverbund<br />

Der HVV-Gemeinschaftstarif ist vom Grundsatz her ein leistungsabhängiger Tarif unter Berücksichtigung<br />

unterschiedlicher Zielgruppen und Vertriebswege. Der Geltungsbereich umfasst die Linien der Verbundverkehrsunternehmen.<br />

Der Tarif besteht zum einen aus einem Sortiment mit Fahrkarten im Bartarif mit kurzfristiger Gültigkeit für<br />

Seltenfahrer (Einzelkarten, Tageskarten und 3-Tages-Karten). Zudem existiert ein Zeitkartensortiment mit<br />

gültigen Fahrkarten für Berufs- und Ausbildungspendler sowie für Personen mit häufigen Fahrten außerhalb<br />

des Berufsverkehrs (Abonnementskarten, Monatskarten, Wochenkarten, Flexi Cards und Großkundenabonnement).<br />

Die Tageskarten für eine Person gibt es als Ganztageskarten und als 9-Uhr-Tageskarten. Diese<br />

gelten — genau wie die Gruppenkarten — montags bis freitags ab 9 Uhr, sonnabends und sonntags ganztägig.<br />

Die Abonnements-, Monats-, Wochenkarten und Flexi Cards sowie das Großkundenabonnement bilden das<br />

Zeitkartenangebot. Sie werden unterschieden nach Gültigkeit rund um die Uhr (Vollzeit) und nach Gültigkeit<br />

in den Nebenverkehrszeiten (Talzeit).<br />

Tarifbemessungsgrundlagen im HVV<br />

Die Tarifbemessungsgrundlagen dienen der Einordnung von Fahrkarten in Entfernungsstufen und führen<br />

damit in jeder Fahrkartenart zur Fahrpreisermittlung für eine bestimmte Fahrkarte. Der Verbundraum ist unterteilt<br />

in fünf (A, B, C, D und E) radial um das Hamburger Stadtzentrum verlaufende Ringe. Die beiden inneren<br />

Ringe bilden den Großbereich Hamburg (GH) mit einem Durchmesser von etwa 40 Kilometern. Er umfasst<br />

die gesamte Stadt Hamburg sowie einige angrenzende Städte und Gemeinden.<br />

Die Ringe sind weiter in Flächenzonen unterteilt. Die Zonen sind im Großbereich radial um die Hamburger<br />

Innenstadt angeordnet. Sie haben einen Durchmesser von 3-4 km. Unter Berücksichtigung von Gemeinde-<br />

und Stadtgrenzen sowie von lokalen Besonderheiten sind die Zonen außerhalb des Großbereichs oftmals<br />

größer geschnitten. Für Verkehre innerhalb bestimmter Städte außerhalb des Großbereichs gelten die Stadtgrenzen<br />

als Tarifgrenzen, ggf. erweitert um in den jeweiligen Stadtverkehr integrierte Nachbarorte.<br />

ENTWURF 65 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Für die Preisbemessung bei den Einzelkarten sind maßgebend:<br />

� Zahlgrenzen<br />

(nur innerhalb des Großbereichs und im kleinen Grenzverkehr über die Großbereichsgrenze)<br />

� Zonen (nur außerhalb des Großbereichs)<br />

� der Großbereich<br />

� Ringe<br />

� Stadtverkehre (nur außerhalb des Großbereichs)<br />

� der Gesamtbereich<br />

Für die Zeitkarten gelten wahlweise:<br />

� Zonen<br />

� der Großbereich Hamburg<br />

� eine Kombination aus beiden Komponenten (z.B. Großbereich + 1 Zone)<br />

� der Gesamtbereich.<br />

Für das AST im HVV-Bereich gelten gesonderte Fahrausweise. Es gibt Einzelkarten und ermäßigte Einzelkarten<br />

für Zeitkarteninhaber und Kinder unter 14 Jahre. Schwerbehinderte werden (mit Ausnahme der Stadt<br />

Reinfeld) kostenlos befördert.<br />

Vertrieb im HVV<br />

Die unterschiedlichen Fahrscheinarten werden an verschieden Stellen vertrieben: Einzel- und Tageskarten<br />

sind aus Automaten und durch Busfahrer zu beziehen, Wochen- und Monatskarten über Servicestellen und<br />

besondere Automaten, Abonnementskarten durch zentrale Verkehrsunternehmen über Bankabbuchung und<br />

Großkundenabonnements durch Arbeitgeber über Lohn-/Gehaltsabzug.<br />

AST-Tarife<br />

Für die AST-Nutzung gilt ein gesonderter Tarif, der vom konkreten Einsatzgebiet abhängig ist.<br />

ENTWURF 66 urbanus


Stadt-Tarife im HVV<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Außerhalb des Großbereichs Hamburg (GH) gibt es eine andere Struktur des Tarifangebots als innerhalb<br />

des GH. Zusätzlich werden im Außenbereich Einzelkarten für Städte und Einzelkarten im Nahbereich für<br />

eine oder zwei Zonen sowie Zeitkarten (z.B. „Talzeitkarten“ für bestimmte Zeitfenster außerhalb der HVZ) für<br />

eine Zone angeboten.<br />

Für Städte des GH besteht die Möglichkeit, ggf. den Geltungsbereich der Nahbereichs- und Kurzstreckenkarte<br />

auszuweiten. Dies bedarf jedoch der Prüfung im Einzelfall. Entstehende Kosten oder Mindereinnahmen<br />

wären dann ggf. vom Veranlasser auszugleichen.<br />

Bild 5-7: HVV-Tarifplan für den Ausschnitt <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 67 urbanus


Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif)<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Seit dem 15.12.2002 gilt innerhalb von Schleswig-Holstein ein einheitlicher Tarif (SH-Tarif), der auch Fahrten<br />

ins Verbundgebiet des HVV umfasst und in den letzten Jahren sukzessive vom SPNV auf den Busverkehr<br />

ausgedehnt wurde. Dieses Tarifmodell erfüllt die Zielsetzung eines einheitlichen Tarifs für alle ÖPNV-<br />

Verkehrsträger in Schleswig-Holstein und damit eine der langjährigen zentralen verkehrspolitischen Zielsetzungen<br />

der Landesregierung. Für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ist der SH-Tarif für alle Fahrten relevant, die vom<br />

<strong>Kreis</strong>gebiet ins übrige Schleswig-Holstein und umgekehrt führen.<br />

Der SH-Tarif ist ein Tarifsystem in Form eines Relationspreissystems. Basis hierfür ist ein an den Gemeindegrenzen<br />

orientierter Tarifzonenplan. Die Preisbildung erfolgt auf Basis von Preisstufen, die bis Preisstufe<br />

3 nach Anzahl der befahren Tarifzonen, ab Preisstufe 4 hingegen durch gesetzte Relationspreise gebildet<br />

werden. Unterhalb von Preisstufe 1 gibt es lokale bzw. regionale Sondertarife außerhalb des Kernsortiments.<br />

Der SH-Tarif gilt landesweit auf allen SPNV- und ÖPNV-Relationen (mit Ausnahme der Verkehre<br />

zwischen Flensburg und dem <strong>Kreis</strong> Schleswig-Flensburg sowie innerhalb der Tarifgemeinschaft Lübeck).<br />

Die Fahrausweispalette umfasst die klassischen Angebote des Einzel- und Zeitkartenbereichs sowie Abonnementskarten.<br />

Das Fahrscheinsortiment im SH-Tarif gliedert sich in ein Kernsortiment von Fahrkarten, die<br />

flächendeckend angeboten werden und ein Ergänzungssortiment, dass je nach Gebietskörperschaft besondere<br />

Fahrkartenangebote (z.B. Mehrfahrtenkarte) enthalten kann. Das Kernsortiment umfasst folgende<br />

Fahrkarten:<br />

� Einzelkarte Erwachsene und Kind (für eine einfache Fahrt zum aufgedruckten Fahrtziel),<br />

� Tageskarte (für beliebig viele Fahrten einer Person innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches),<br />

� Kleingruppenkarte (wie die Tageskarte, aber für bis zu 5 Personen und Gültigkeit erst ab 9 Uhr),<br />

� Wochenkarte (für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches an<br />

7 aufeinanderfolgenden Tagen),<br />

� Monatskarte (für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches<br />

�<br />

in einem Monat ab Kaufdatum),<br />

Schülerzeitkarte als Wochen- oder Monatskarte mit Nachweis der Berechtigung durch die Schule<br />

(für beliebig viele Fahrten innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches und des Geltungszeitraumes).<br />

Außerdem gibt es im SH-Tarif für bestimmte Fahrkarten Rabattierungen (Ermäßigungen), im wesentlichen<br />

sind dies:<br />

� Rabattierung für Einzelfahrscheine für Inhaber der SH-Card und der BahnCard (25%),<br />

� Rabattierung für Monatskarten im Abonnement (12 Karten zum Preis von etwa 10 Karten).<br />

ENTWURF 68 urbanus


5.7 Service und Marketing<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Das ÖPNV-Marketing im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> basiert auf einem zweistufigen Verfahren:<br />

� der HVV gibt den inhaltlichen und gestalterischen Rahmen vor<br />

(z.B. über das Corporate-Design-Manual und die Grundlagen für das ÖPNV-Marketing),<br />

� die Verkehrsunternehmen setzen die Vorgaben um und ergänzen sie<br />

ggf. durch eigene bzw. ergänzende Aktivitäten.<br />

Übergeordnete Zielsetzung des HVV ist es dabei, die wesentlichen Aktivitätenschwerpunkte zu standardisieren<br />

und damit einen einheitlichen „ÖPNV-Auftritt“ in der Öffentlichkeit zu vermitteln:<br />

� Serviceleistungen,<br />

� Fahrgastinformation und -kommunikation,<br />

� Gestaltung der Fahrzeuge und ÖPNV-Anlagen,<br />

� Öffentlichkeitsarbeit und Werbung,<br />

� Vertriebssystem,<br />

� Beschwerdemanagement.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> als ÖPNV-Aufgabenträger unternimmt im ÖPNV-Marketing bisher keine eigenen Aktivitäten.<br />

Noch nicht vollständig in das HVV-Marketing integriert sind zum Teil Printinformationen der Verkehrsunternehmen<br />

speziell im HVV-Erweiterungsgebiet. So gibt es beispielweise auch zum Stadtverkehr Bad<br />

Oldesloe noch einen eigenständigen Fahrplanflyer.<br />

Neben einer weiteren Vereinfachung bzw. Transparenzerhöhung des Verkehrs- und Tarifsystems steht die<br />

Fahrgastinformation und –kommunikation im Mittelpunkt des ÖPNV-Marketing. Das HVV-<br />

Informationskonzept wurde zuletzt 2009 aktualisiert und den Entwicklungsperspektiven angepasst. Die<br />

Informationsangebote gliedern sich in 3 Segmente:<br />

� Informationen auf EDV-Basis mit Einbeziehung der „neuen Medien“<br />

� Printinformationen und<br />

� Informationen mit Personalunterstützung.<br />

Der HVV setzt konsequent auf die Ausnutzung der Möglichkeiten der neuen Medien und hat mit seinem<br />

Internetportal eine zentrale Informations- und Serviceplattform geschaffen, mit der alle relevanten ÖPNV-<br />

Informationen rund um den ÖPNV abrufbar sind, vom ÖPNV-System allgemein über das ÖPNV-<br />

Verkehrsangebot bis hin zur elektronischen Fahrplanauskunft. Bei den Printinformationen wurden nach der<br />

HVV-Verbunderweiterung für jeden <strong>Kreis</strong> Regionalfahrpläne entwickelt, die durch den regionalen Bezug<br />

deutlich besser handhabbar sind als der frühere HVV-Gesamtfahrplan. Ergänzt werden die Fahrpläne durch<br />

Verkehrsnetzpläne in verschiedenen Maßstäben und Darstellungsformen sowie einen Tarifplan. Einheitliche<br />

Standards gibt es auch für Fahrgastinformation an den Haltestellen. Als Abrundung des Informations- und<br />

Serviceangebotes setzt der HVV auch auf personalgestützte Verfahren. Im Vordergrund stehen hier die<br />

Telefonauskunft und die HVV-Servicestellen, von denen es im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 4 Standorte gibt.<br />

Neben den Aktivitäten des HVV gibt es auch auf der Landesebene Schleswig-Holsteins eine übergeordnete<br />

ÖPNV-Marketingkampagne, die sich im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> vor allem über den SPNV positioniert sowie ein<br />

ÖPNV-Internetportal www.nah-sh.de, das auch eine elektronische Fahrplaninformation über alle Bahn-, Bus-<br />

und Fährangebote im Land enthält.<br />

ENTWURF 69 urbanus


5.8 Finanzierung des ÖPNV<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Ein umfassendes bzw. flächendeckendes ÖPNV-Angebot ist unter Zugrundelegung eines angemessenen<br />

Preis-Leistungs-Verhältnisses allein aus Fahrscheinverkäufen und gesetzlichen Ausgleichszahlungen nach<br />

SGB IX nicht finanzierbar. Dies gilt im Besonderen für Linienverkehre, die ganz oder teilweise angebotsorientierte<br />

Fahrten enthalten. Hier ist wie in nahezu allen deutschen Verkehrsräumen eine öffentliche Mitfinanzierung<br />

unverzichtbar. Die knappen Haushaltskassen sowie tendenziell rückläufige Zuschüsse und Ausgleichszahlungen<br />

des Landes erfordern bei der Mittelbereitstellung jedoch eine verstärkte Einbeziehung der<br />

wirtschaftlichen Effizienz örtlicher ÖPNV-Angebote. Der ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wird zunächst aus dem<br />

Fahrscheinverkauf, Ausgleichsmitteln im Ausbildungsverkehr und gesetzlichen Ausgleichszahlungen nach<br />

§148 SGB IX finanziert.<br />

Wesentliche Neuerung in diesem Bereich ist die Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ab 2007 mit<br />

der Bündelung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung in den Händen der regionalen Aufgabenträger<br />

(AT), die seit 1996 die volle gesetzliche ÖPNV-Verantwortung, aber nur einen Teil der Finanzverantwortung<br />

hatten. Dabei werden alle Mittel, die bisher getrennt an ATs, Verkehrsunternehmen (VU) und Gemeinden<br />

flossen 1 , pauschaliert, gebündelt und nach einem Schlüssel bis 2012 statisch, auf die ATs verteilt 2 .<br />

Das ÖPNV-Budgetvolumen des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> durch das Land liegt derzeit bei rund 6,8 Mio.<br />

EUR/Jahr. Den Rechtsrahmen bildet das novellierte ÖPNVG, auf dessen Basis per Landes-VO Mittelvolumen<br />

und -verwendung bis 2012 geregelt wird. Danach sind i.d.R. 90% zur Finanzierung einer ausreichenden<br />

ÖPNV-Bedienung (§3 (1)-Mittel, inklusive Ausgleich für rabattierten Ausbildungsverkehr) einzusetzen,<br />

während die übrigen Mittel für Haltestellenförderung, Marketing, Gutachten sowie Regionalisierungsaufwand<br />

(§3 (2)-Mittel) verwendet werden können. Signifikante neue Spielräume ergeben sich für den <strong>Kreis</strong> dadurch<br />

jedoch nicht, da diese Mittel im Wesentlichen ohnehin gemäß den o.g. Verwendungszwecken, d.h. v.a. zur<br />

Sicherung des Bestands-ÖPNV vertraglich gebunden sind. Dennoch ist die Kommunalisierung als konsequente<br />

Fortsetzung der mit dem ÖPNVG von 1996 geschaffenen AT-Zuständigkeiten zu bewerten, die Planungssicherheit,<br />

Transparenz und Logik in der ÖPNV-Finanzierung erhöht.<br />

Die Landesmittel zur Finanzierung der U-Bahn (in <strong>Stormarn</strong> mit ca. 2 Mio. EUR pro Jahr) werden nach wie<br />

vor auf Basis einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung (ÖRV) zwischen dem Land SH und den <strong>Kreis</strong>es<br />

geleistet und sind nicht Bestandteil der Kommunalisierung. In der Planung für eine Fortschreibung der Finanzverordnung<br />

zur Kommunalisierung ab 2013 sollen diese Mittel ebenfalls im Rahmen der Kommunalisierung<br />

abgewickelt werden. Wegen der Streichung des §25 Finanzausgleichsgesetz (FAG) steht seit 2007 der<br />

damit verbundene Betrag von rund 250.000 EUR/Jahr dem <strong>Kreis</strong> nicht mehr als zweckgebundene Einnahme<br />

im ÖPNV-Budget zur Verfügung.<br />

Über diese Landesmittel hinaus finanziert der <strong>Kreis</strong> jährlich ca. 3 Mio. € aus eigenen Mitteln, um die Gesamtausgaben<br />

von ca. 12 – 13 Mio. € pro Jahr zu decken. Die Finanzierung des Stadtverkehrs in Bad<br />

Oldesloe und Reinfeld erfolgt derzeit ausschließlich über die Städte als örtliche Aufgabenträger. Zudem werden<br />

über die Grundversorgung hinausgehende Leistungen von den veranlassenden Kommunen getragen.<br />

1 ATs: Länderverbindende ÖPNV-Leistungen im HVV und AT-Pauschale nach §6 (5) ÖPNVG (alt); VUs: Ausgleiche für rabattierten<br />

Ausbildungsverkehr nach §45a PBefG; Gemeinden: Haltestellenförderung nach GVFG-SH. Lediglich die Ausgleiche für kostenlose<br />

Schwerbehindertenbeförderung nach §148 SGB IX. wurden nicht kommunalisiert und fließen vom Land bzw. Bund direkt an die VUs.<br />

2<br />

Gesamtmittel landesweit: 59,76 Mio. EUR in 2007, 58,26 Mio. EUR in 2008 und von 2009-2012 je 57,26 Mio. EUR; der Anteil des<br />

<strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> ist mit 11,89 % festgeschrieben.<br />

ENTWURF 70 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

5.9 Bewertung des ÖPNV-Angebotes und Erfüllung der Rahmenstandards<br />

Bewertung des ÖPNV-Systems durch die Kommunen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Um im Vorwege des offiziellen Beteiligungsverfahrens einen Überblick zu erhalten, wie die Kommunen die<br />

ÖPNV-Qualität bewerten, um daraus Rückschlüsse auf konkrete Handlungsbedarfe ziehen zu können, wurde<br />

eine Umfrage bei den Ämtern und Kommunen durchgeführt. Schon der geringe Rücklauf deutet darauf<br />

hin, dass der ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ein hohes Qualitätsniveau erreicht hat. Die wenigen kritischen Anmerkungen<br />

und Verbesserungswünsche fallen zu einem maßgeblichen Anteil in den Bereich der Bedienungsqualität<br />

bzw. Betriebsdurchführung, die sich im Wesentlichen in Zuständigkeit der Verkehrsunternehmen<br />

befindet und nicht Gegenstand des Regionalen Nahverkehrsplans ist. Defizite im ÖPNV-System liegen<br />

demnach im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> überwiegend im operativen und weniger im planerischen Bereich.<br />

Die folgende Übersicht fasst die RNVP relevanten Eingaben der Ämter und Kommunen zusammen:<br />

Amt Nordstormarn:<br />

„Bedienung der Gemeinden um Lübeck durch die Stadtverkehr Lübeck GmbH“<br />

Die Verkehrsströme im engeren Lübecker Verflechtungsraum sind stark nach Lübeck ausgerichtet. Die vertakteten<br />

Lübecker Buslinien enden mit Ausnahme der Verbindung nach Klein Wesenberg aber bereits an<br />

der <strong>Kreis</strong>grenze und bedienen nicht wie beispielweise im <strong>Kreis</strong> Ostholstein die Stadtrandgemeinden.<br />

Amt /Gemeinde Trittau:<br />

„Schnellbusverbindung nach Hamburg“<br />

Trittau ist der einzige zentrale Ort im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>, der weder über eine Bahnanbindung noch über eine<br />

hochwertige Busanbindung (z.B. Metrobus) verfügt. In die Hamburger City beträgt die Fahrzeit mindestens 1<br />

Stunde und erfordert zusätzlich einen Umstieg Bus-Bahn.<br />

Amt Siek:<br />

„Bessere Anbindung Gewerbegebiete“<br />

Einige Gewerbegebiete insbesondere im HVV-Erweiterungsgebiet werden nicht gezielt an den ÖPNV angebunden,<br />

sondern meist nur peripher über das übergeordnete Straßennetz mit einer vorhandenen Buslinie<br />

bedient.<br />

Amt Bargteheide Land:<br />

„Ausbau der Verbindungen nach Ahrensburg“<br />

Die Stadt Ahrensburg ist mit Bad Oldesloe das wichtigste Verkehrsziel im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> und weist den<br />

höchsten Einpendlerüberschuss im <strong>Kreis</strong>gebiet auf. Eine Verbesserung der regionalen ÖPNV-Anbindung ist<br />

auch eine wichtige Zielsetzung im Integrierten Stadtentwicklungskonzept ISEK der Stadt Ahrensburg.<br />

Stadt Ahrensburg:<br />

„Weiterentwicklung zu einem “Stadtverkehr” mit Attraktivitätssteigerung“ (ohne Aufgabenträgerschaft)<br />

Im Rahmen des ISEK und des Masterplans Verkehr wird in der Stadt Ahrensburg derzeit über eine Attraktivitätssteigerung<br />

des städtischen ÖPNV-Angebotes und eine Imageaufwertung diskutiert, um den bisher geringen<br />

ÖPNV-Anteil in der Stadt zu erhöhen.<br />

Städte Bad Oldesloe und Glinde:<br />

„Anbindung von Neubaugebieten an den ÖPNV“<br />

Amt Itzstedt:<br />

“Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für die Gemeinde Tangstedt“<br />

Für Tangstedt wird vor allem eine Aufwertung der Linie 378 mit Einführung eines verdichteten Taktverkehrs<br />

und einer besseren Verknüpfung mit den Schnellbahnstationen gefordert.<br />

ENTWURF 71 urbanus


Bewertung der Netzqualität<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Aufgrund der insbesondere im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet bereits hohen ÖPNV-Qualität besteht insgesamt nur<br />

geringer Handlungsdruck. Das Netz mit der in den Qualitätsstandards definierten Hierarchisierung (vgl. Kapitel<br />

4.2) hat sich bewährt. Auf Basis des 2. RNVP beabsichtigt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gemeinsam mit dem<br />

HVV und den Verkehrsunternehmen die begonnene Umsetzung des „Grundnetzes“ fortzusetzen und planerisch<br />

weiterzuentwickeln (vgl. auch Entwicklungskonzept).<br />

Weiterer Handlungsbedarf<br />

besteht in der Aufwertung wichtiger Verbindungen im Grundnetz, um die vorhandenen ÖPNV-Potenziale<br />

auszuschöpfen. Dies gilt insbesondere für Verbindungen mit hoher Verkehrsnachfrage, die nicht von der<br />

Bahn oder einem hochwertigen Busangebot abgedeckt werden. Zu überprüfen und ggf. aufzuwerten ist die<br />

Gestaltung und Ausstattung der zentralen Verknüpfungsknoten im Hinblick auf die Umsteigequalität und im<br />

Besonderen auf die Verknüpfung mit dem Fahrrad (Bike&Ride).<br />

Bewertung der Erschließungs- und Angebotsqualität<br />

In der Gesamtschau schneidet der <strong>Kreis</strong> Stormarm hier positiv ab. Die Erschließungsqualität entspricht weitgehend<br />

den üblichen Standards, der sich vor allem über die Haltestellen-Einzugsbereiche bemisst. In den<br />

Städten gibt es durchweg ein dichtes Haltestellennetz, die gute Erschließungsqualität wird hier auch aus<br />

Kundensicht bestätigt (vgl. urbanus GbR: ÖPNV-Erhebungen in Ahrensburg und Bad Oldesloe).<br />

In den Hauptverkehrszeiten des Schülerverkehrs werden nahezu 100% des Siedlungsgebietes von <strong>Stormarn</strong><br />

(ohne Streusiedlungen und Einzelbebauungen) von Bahn- oder Buslinien erschlossen bzw. bedient.<br />

Die nächste Haltestelle ist in der Regel in maximal 1km Entfernung erreichbar. Kleinere Erschließungsdefizite<br />

gibt es bei Neubaugebieten (Wohnen und Gewerbe), die aber meist kein relevantes ÖPNV-Potenzial<br />

darstellen. Die insgesamt positive Einschätzung der Haltestellenstandorte deckt sich auch mit der Einschätzung<br />

der Kommunen.<br />

Die Standards der Bedienungsqualität und der Erreichbarkeit wichtiger Verkehrsziele für die zentralen<br />

Orte sind ebenfalls weitgehend erfüllt. Wie aus Bild 5-16 zu entnehmen profitiert der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> vor allem<br />

von der guten Bahnanbindung der zentralen Orte, so dass vor allem zu den Oberzentren Hamburg und<br />

Lübeck vielfach hochwertige Direktverbindungen bestehen. Aufgrund der hohen Qualität speziell der<br />

Schnellbahnen kann ein Umstieg Bus-Bahn noch als annähernd gleichwertig angesehen werden, wenn die<br />

Gesamtfahrzeit sich noch in einem vertretbaren Bereich bewegt.<br />

Während im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet sowie auf den Bahnverbindungen die Bedienungs- und Verbindungsqualität<br />

über den gesamten Tag auf einem hohen Niveau liegt, bestehen im Busnetz des nördlichen <strong>Kreis</strong>gebietes<br />

durch die stärkere Fokussierung auf den Schülerverkehr zum Teil starke Qualitätsunterschiede zwischen<br />

den einzelnen Verkehrszeiten. Dies betrifft aber nicht die zentralen Orte.<br />

Weiterer Handlungsbedarf<br />

besteht in der Überprüfung und ggf. Aufwertung der Verbindungen Trittau – Hamburg sowie der Verbindungen<br />

Reinbek, Glinde, Großhansdorf und Trittau mit der <strong>Kreis</strong>stadt Bad Oldesloe („Tangentialverbindungen“)<br />

vor allem im Hinblick auf die Verkürzung der Reisezeit. Weiter offen sind auch eine systematische Überprüfung<br />

der Anschlussqualitäten und eine gezielte Anschlusskoordination für wichtige (strategische) Verbindungen.<br />

ENTWURF 72 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Zentrale Orte Hamburg Lübeck Bad Oldesloe<br />

Mittelzentrum<br />

(inkl.<br />

Teilfunktionen)<br />

Unterzentrum<br />

Stadtrandkern<br />

2. Ordnung<br />

Bad Oldesloe<br />

Ahrensburg<br />

Reinbek<br />

Reinfeld<br />

Bargteheide<br />

Trittau<br />

Großhansdorf<br />

Barsbüttel<br />

Glinde<br />

Hauptlinien: R10 Hauptlinien: R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: ca.24 min<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 20 min<br />

Fahrzeit: 13..20 min<br />

U1 alle 10 min/34 min FZ<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 20 min<br />

Fahrzeit: 25 min<br />

Buslinien zur U2 u. S2<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: 31 min<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: ca.28 min<br />

Buslinie 8112 zur S1 + U1<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 60 min<br />

Fahrzeit: 62 min<br />

Bus 369 zur R10 (60'-Takt)<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 10 min<br />

Fahrzeit: 43 min<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 20 min<br />

Fahrzeit: 35 min<br />

Buslinie 263 zur R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: ca.16 min<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 60 min<br />

Fahrzeit: 28 min<br />

nicht relevant,<br />

kein übergeordnetes<br />

Verkehrsziel<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: 10 min<br />

Umstieg<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 60 min<br />

Fahrzeit: ca.37 min<br />

nicht relevant,<br />

kein übergeordnetes<br />

Verkehrsziel<br />

nicht relevant,<br />

kein übergeordnetes<br />

Verkehrsziel<br />

nicht relevant,<br />

kein übergeordnetes<br />

Verkehrsziel<br />

Stadtverkehr<br />

Bad Oldesloe<br />

Hauptlinien: R10 / U1 Hauptlinien: R10 Hauptlinien: R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 10 min<br />

Fahrzeit: 32 min<br />

Buslinie 333 zur U2<br />

Takt<br />

Fahrtenzahl<br />

Fahrzeit<br />

Sonst. Verbindungen<br />

nicht relevant,<br />

kein übergeordnetes<br />

Verkehrsziel<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: 11..17 min<br />

Buslinie 8110<br />

Hauptlinien: S21 Hauptlinien: S21+R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 20 min<br />

Fahrzeit: 60..72 min<br />

Hauptlinien: R10 Hauptlinien: R10 Hauptlinien: R10<br />

Hauptlinien: R10 Hauptlinien: R10 mit<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 30 min<br />

Fahrzeit: 6 min<br />

Hauptlinien: R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 60 min<br />

Fahrzeit: ca.10 min<br />

Buslinie 8110<br />

Hauptlinien: 333+U2 Hauptlinien: 8120<br />

Takt: nein<br />

Fahrtenzahl: 2<br />

Fahrzeit: 42 min<br />

Hauptlinien: U1 Hauptlinien: R10+U1<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 20/40 m.<br />

Fahrzeit: 42..69 min<br />

Hauptlinien: 263+U1 Hauptlinien: 263+R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: alle 20/40 m.<br />

Fahrzeit: 53..77 min<br />

Hauptlinien: M11+U2 Hauptlinien: M11+U2+R10<br />

Takt: ja<br />

Fahrtenzahl: ca. 30 min<br />

Fahrzeit: 70..83 min<br />

Hauptlinien Direktverbindung bevorzugt, ggf. Bus+Bahn<br />

ja / nein<br />

Taktfrequenz oder Anzahl Fahrten / Verkehrszeit<br />

Minuten bis Zentrum oder Hbf. Zielort<br />

nachgeordnete Verbindungen, auch Bus-Bus<br />

Bild 5-8: Überprüfung der Verbindungsqualität im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> im Zeitraum 15-19 Uhr<br />

ENTWURF 73 urbanus


Bewertung der Bedienungsqualität<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Ein hohes Qualitätsniveau haben mittlerweile die Fahrzeuge im Bahn- und Busverkehr erreicht. Hier haben<br />

die von den Verkehrsunternehmen in den letzten Jahren konsequent durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen<br />

sowohl in der technischen Reife als auch im Fahrkomfort sowie die in den Ausschreibungen<br />

und Verkehrsverträgen definierten Vorgaben zu einer deutlichen Qualitätssteigerung beigetragen.<br />

Nach Vergabe des Bahnnetzes „Ost“ verkehren auf den zugehörigen Regionalverkehrslinien durchgehend<br />

moderne Zugeinheiten, wobei die auf der Strecke Hamburg – Lübeck eingesetzten Doppelstockwagen einen<br />

besonders hohen Fahrkomfort mit Klimaanlage bieten. Auch die Züge im HVV-Schnellbahnverkehr werden<br />

laufend zeitgemäßen Technik- und Ausstattungsstandards angepasst. So ist bei der U-Bahn mit dem neuen<br />

DT5 inzwischen die 5. Fahrzeuggeneration im Betrieb.<br />

Auch im Busverkehr hat es in den letzten Jahren weitere Fortschritte gegeben. Zum technischen Standard<br />

im Busverkehr gehören inzwischen u.a.:<br />

� asbestfreie Bremsbeläge,<br />

� schwefelarmer oder schwefelfreier Dieselkraftstoff,<br />

� Anti-Blockier-System (ABS),<br />

� Niveauregulierung sowie<br />

� Türschließsicherung und Wegfahrsperre bei geöffneter Tür.<br />

Besonders für den Fahrgast spürbare Fortschritte hat es in Bezug auf den Fahrkomfort und die Ausstattung<br />

der Busse gegeben. So ist der überwiegende Teil der Linienbusse inzwischen auf Niederflur umgestellt.<br />

Der Innenraum reicht bei den neueren Fahrzeugen teilweise sogar an den Komfort von Reisebussen<br />

heran. Ein systematischer Einsatz von Niederflurbussen ist anzustreben, um für mobilitätsbehinderte Menschen<br />

eine Grundversorgung zumindest auf den Hauptverbindungen sicherzustellen. Von übergeordneter<br />

Priorität ist der Niederflureinsatz im Grundnetz und auf den Linien, die nicht ausschließlich Bedarfe im Schülerverkehr<br />

abdecken.<br />

Das Fahrzeugalter der im Linienbetrieb eingesetzten Fahrzeuge liegt zurzeit überwiegend unter 10 Jahren.<br />

Ältere Fahrzeuge finden sich vereinzelt noch in der Schülerbeförderung und bei den Reservefahrzeugen.<br />

Wenige Beanstandungen gibt es im Bereich der Sauberkeit und subjektiven Sicherheit. Die dahingehenden<br />

Anforderungen sind detailliert in den Verkehrsverträgen reguliert.<br />

Behinderungen für den ÖPNV treten unter Berücksichtigung der Verkehrsdichte hauptsächlich in den größeren<br />

Städten bzw. Verdichtungsräumen Bad Oldesloe, Ahrensburg und Reinbek auf. Im Bereich Glinde /<br />

Oststeinbek wurde im neuralgischen Abschnitt der Möllner Landstraße / L94 bereits Mitte der 90er Jahre<br />

eine Busspur in Richtung Glinde eingerichtet. In Ahrensburg werden einige Lichtsignalanlagen durch die<br />

Linienbusse beeinflusst.<br />

Beanstandungen seitens der Kommunen und Schulen gibt es vereinzelt zur eingesetzten Kapazität und der<br />

damit verbundenen Beförderungsqualität zu den Hauptverkehrszeiten im Schülerverkehr, die zum Teil<br />

durch die Unterrichtszeiten der Schulen bedingt sind. Die <strong>Kreis</strong>verwaltung ist aber zusammen mit den Verkehrsunternehmen<br />

bestrebt, dahingehende Defizite zu überprüfen und abzubauen.<br />

ENTWURF 74 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 5-9: Fahrzeuge im Busverkehr mit modernem Design und Komfort<br />

Bei den Bahnstationen und Bushaltestellen wurden in den vergangenen Jahren weitreichende Anstrengungen<br />

unternommen, die Standards bei der Ausstattung und Gestaltung zu verbessern. Die Kommunen als<br />

Baulastträger haben in Zusammenarbeit mit dem <strong>Kreis</strong> umfangreiche Investitionen getätigt, die im wesentlichen<br />

in bauliche Maßnahmen (z.B. Fahrgastunterstände) geflossen sind. Dennoch gibt es weiterhin Haltestellen,<br />

die noch nicht den Mindeststandard erfüllen.<br />

Für die Bahnstationen wird seit 1999 von der LVS eine kontinuierliche Qualitätskontrolle vorgenommen, die<br />

in einer „Stations-Datenbank“ dokumentiert ist und auf deren Grundlage Verbesserungsmaßnahmen entwickelt<br />

werden. In den letzten Jahren sind auch im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> Bahnstationen aufgewertet worden. Hervorzuheben<br />

sind die Umbaumaßnahmen an den Bahnhöfen Ahrensburg und Bad Oldesloe. Nach dem Qualitätsbericht<br />

2009 schneiden alle Bahnstationen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“<br />

ab (vgl. agentur Bahnstadt 2009).<br />

Für die Haltestellen-Gestaltung im Busnetz setzt künftig das CD-Manual des HVV den Rahmen. Nach den<br />

Vorgaben des <strong>Kreis</strong>es werden bei Neu- und Umbaumaßnahmen nur noch Haltestellen in barrierefreier Ausführung<br />

gefördert. Da es derzeit keine Grundlage für eine systematische Überprüfung der Haltestellen-<br />

Gestaltung gibt (umfassendes Haltestellen-Kataster), kann ein Ist-Soll-Abgleich nicht vorgenommen werden.<br />

Bei einer sukzessiven Umsetzung der HVV-Standards ist aber eine mittelfristige Zielerreichung zu erwarten.<br />

In Bezug auf die Fahrgastinformation bei den Bushaltestellen stellt sich die Situation wie folgt dar:<br />

� Die meisten Bushaltestellen verfügen heute über eine Grundausstattung von Fahrgastinformationen<br />

bestehend aus Fahrplanaushängen, teilweise ergänzt durch Tarifinformationen. Die im HVV-<br />

Erweiterungsgebiet noch überwiegende Liniendarstellung der Fahrplanaushänge wird sukzessive auf<br />

eine haltestellenbezogene Darstellung umgestellt.<br />

� Die meisten Haltestellen sind mit dem Haltestellennamen gekennzeichnet, der die Orientierung insbesondere<br />

für den ÖPNV-Selten- und Neunutzer erleichtert. Die Gestaltung der Haltestellenschilder ist<br />

überwiegend gemäß dem HVV-CD umgesetzt.<br />

� Dynamische Informationssysteme, mit denen u.a. über Betriebsstörungen oder Verspätungen informiert<br />

werden kann, sind derzeit nur am ZOB Ahrensburg und in Glinde zu finden.<br />

� Ortspläne oder Umgebungspläne, die besonders für Auswärtige die räumliche Orientierung bzw. das<br />

Auffinden von Verkehrszielen erleichtern, gehören nicht zum Basisstandard der Fahrgastinformationen.<br />

Nur an größeren Haltestellen bzw. Bahnstationen finden sich teilweise HVV-Verkehrsnetzpläne.<br />

ENTWURF 75 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

An den zentralen Verknüpfungsknoten ist sowohl die bauliche Gestaltung als auch die Orientierung nicht<br />

immer optimal gelöst, wobei sich auch hier in den letzten Jahren Verbesserungen ergeben haben. So finden<br />

sich beispielsweise in Bad Oldesloe Umsteigeknoten im Busnetz, die sowohl günstige Umsteigebedingungen<br />

als auch eine akzeptable städtebauliche Integration aufweisen. Von Nachteil bei vielen Haltestellen<br />

ist, dass die Höhe der Aufstellfläche noch nicht an den Einsatz von Niederflurfahrzeugen angepasst ist.<br />

Damit sind die Vorteile des Niederflursystems nicht überall effizient nutzbar.<br />

Die Anpassung von Fahrgastunterstände an das örtliche Landschafts- oder Ortsbild in Form von festen<br />

„Einhausungen“ hat in vielen Fällen zwar zu einer „optischen“ Aufwertung von Haltestellen beigetragen, ist<br />

aber aus dem Blickwinkel der subjektiven Sicherheit zum Teil kritisch zu sehen. Besser sind hier die Lösungen<br />

mit einer transparenten Konstruktion, wie sie auch dem HVV-CD entsprechen. Der verstärkte Ausbau<br />

unter Gesichtspunkten der Barrierefreiheit in den HVV-Randkreisen trägt hier in den letzten Jahren verstärkt<br />

zu einer transparenteren Bauweise bei.<br />

Handlungsbedarf:<br />

Im Bereich der Bedienungsqualität besteht im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> insgesamt kein vordringlicher Handlungsbedarf.<br />

Handlungsschwerpunkte sind im Fahrzeugbereich die Bereitstellung ausreichender Kapazitäten im<br />

Schülerverkehr sowie eine Erweiterung und Systematisierung des Einsatzes von Niederflurbussen speziell<br />

auch im ländlichen Raum.<br />

Nachholbedarf besteht bei der ÖPNV-Beschleunigung in den städtischen Siedlungsbereichen bzw. auf störungsanfälligen<br />

Streckenabschnitten. Insbesondere das Instrument der „LSA-Beeinflussung“ wird derzeit<br />

noch nicht systematisch eingesetzt. Es fehlt weiter an einer systematischen Auswertung von Behinderungen<br />

für den Busverkehr und einem darauf abgestellten Beschleunigungsprogramm.<br />

Eine umfassende Bewertung der Haltestellen-Qualität kann derzeit nicht durchgeführt werden, da die Datengrundlagen<br />

hierfür nicht ausreichen. Dies gilt in besonderem Maße auch für die Beurteilung der „Barrierefreiheit“<br />

im Bestand. Die sukzessive Umsetzung der HVV-Standards sollte hier in absehbarer Zeit zur Erreichung<br />

der angestrebten Qualitätsstandards führen, wobei hier ein entsprechende Überprüfung vorzunehmen<br />

ist.<br />

Bewertung der Tarifqualität<br />

Mit der Ausdehnung des HVV-Verbundgebietes hat es nochmals deutliche Verbesserungen der ÖPNV-<br />

Zugänglichkeit im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gegeben, so dass damit wesentliche Zielsetzungen im Hinblick auf die<br />

Tarifqualität erfüllt sind. Es besteht insgesamt aber nur perspektivischer Handlungsbedarf.<br />

Handlungsbedarf:<br />

Für den Übergang ins Tarifgebiet der Tarifgemeinschaft Lübeck ist eine weitere Vereinfachung anzustreben,<br />

die letztlich in einer Integration in den HVV- oder SH-Tarif mündet 3 .<br />

Der Fahrkartenerwerb ist weiter zu vereinfachen, um auch diese Barriere in der ÖPNV-Nutzung abzubauen.<br />

3 Derzeit ist für 2011 eine vollständige Integration in den SH-Tarif geplant,<br />

die Hansestadt Lübeck verfolgt aber auch weiter das Ziel einer HVV-Integration.<br />

ENTWURF 76 urbanus


Bewertung der Marketing-Qualität<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Für ein teilweise ländlich strukturiertes Gebiet befindet sich die ÖPNV-Marketingqualität im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

mittlerweile auf einem hohen Niveau. Die Vorgaben des HVV, der sich auch intensiv mit der Weiterentwicklung<br />

des ÖPNV-Marketing beschäftigt, werden zu einer weiteren Vereinheitlichung insbesondere im Hinblick<br />

auf die Fahrgastinformation beitragen und damit den (potenziellen) ÖPNV-Kunden ein ÖPNV-System „aus<br />

einem Guss“ präsentieren. Auch im ÖPNV-Marketing besteht derzeit kein grundsätzlicher Handlungsbedarf<br />

zum Abbau von Defiziten, sondern lediglich Optimierungsbedarf in Einzelbereichen bzw. im Detail der Ausgestaltung.<br />

Handlungsbedarf:<br />

An zentralen Haltestellen und vor allem an den übergeordneten Verknüpfungspunkten ist die Orientierung<br />

und Fahrgastinformation weiter zu optimieren sowie der Einsatz einer dynamischen Fahrgastimformation zu<br />

überprüfen. Aufgrund der Bedeutung der Stadtverkehre auch im Hinblick auf die Erschließung neuer Kundenpotenziale<br />

ist in Abstimmung mit dem HVV zu prüfen, ob eine eigenständige Vermarktung als besonderes<br />

„ÖPNV-Produkt“ sinnvoll und realisierbar ist. Dies gilt für die Stadtverkehre Bad Oldesloe und Ahrensburg<br />

sowie den Verdichtungsraum Reinbek/Glinde/Oststeinbek<br />

ENTWURF 77 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6. Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems<br />

6.1 Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung und Handlungsfelder<br />

Das ÖPNV-Angebot im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> erfüllt den Standard einer „ausreichenden Bedienung“. Dies bedeutet,<br />

dass die Anforderungen der vorhandenen ÖPNV-Captives erfüllt werden bzw. durch das Verkehrsangebot<br />

abgedeckt sind. Dabei sind allerdings teilweise -schwerpunktmäßig im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

(HVV-Erweiterungsgebiet) - räumliche und zeitliche Einschränkungen in der Mobilität in Kauf zu nehmen. Als<br />

Hauptdefizite im ÖPNV-Liniennetz und Verkehrsangebot, die einer signifikanten Steigerung der ÖPNV-<br />

Akzeptanz entgegenstehen, sind hier folgende Punkte zu benennen:<br />

� Viele Linienführungen und Fahrpläne der auf den Schülerverkehr ausgerichteten Linien sind für Gelegenheitsnutzer<br />

und potenzielle Neukunden wenig transparent.<br />

� Einige Gemeinden außerhalb der Hauptbedienungskorridore und der AST-Bedienungsbiete werden<br />

außerhalb der Schulzeiten (Vormittags, am Abend, am Wochenende, in den Schulferien) nur noch<br />

sporadisch bedient und an den zugehörigen zentralen Ort angebunden.<br />

Aufbauend auf den verkehrspolitischen Zielsetzungen strebt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> an, die seit vielen Jahren<br />

verfolgte und bereits im 2. RNVP dokumentierte Verbesserung der ÖPNV-Qualität weiterzuführen und damit<br />

die geforderte „ausreichende Bedienung“ in weiten Teilen des <strong>Kreis</strong>gebietes deutlich zu übertreffen. Das im<br />

Anforderungsprofil beschriebene Qualitätsniveau im ÖPNV wird sich aber allein aufgrund der Finanzlage der<br />

öffentlichen Haushalte nur schrittweise realisieren lassen.<br />

Um den aktuellen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen sowie das wirtschaftliche Risiko zu minimieren,<br />

sollen Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dort konzentriert werden, wo<br />

� die Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur gute Voraussetzungen<br />

für eine hohe ÖPNV-Nutzungshäufigkeit bieten,<br />

� größere bisher unerschlossene ÖPNV-Nachfragepotenziale vorhanden sind<br />

oder aufgrund der Siedlungs- und Verkehrsstrukturen erwartet werden sowie<br />

� Bedienungslücken die Mobilitätschancen der auf den ÖPNV angewiesenen<br />

Bevölkerung stark einschränken (z.B. fehlende Bedienung am Wochenende und den Schulferien).<br />

Im Rahmen des ÖPNV-Entwicklungskonzeptes werden nachfolgend Projekte und Maßnahmen definiert, die<br />

im Gültigkeitszeitraum des RNVP (2011 bis 2015) realisiert oder in die Umsetzung überführt werden sollen.<br />

Neben der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in ausgewählten Räumen und Verkehrskorridoren wird<br />

auch eine weitere wirtschaftliche Optimierung des ÖPNV-Systems angestrebt. Freigesetzte Ressourcen<br />

könnten dann zur Angebotsaufwertung in Bereichen mit hohem Verkehrspotenzial oder mit Qualitätsdefiziten<br />

eingesetzt werden.<br />

Die Bestandsbewertung hat gezeigt, dass der ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> -auch im Vergleich zu anderen <strong>Kreis</strong>en<br />

in Schleswig-Holstein- bereits über ein hohes Angebotsniveau verfügt, das maßgeblich zu einer hohen<br />

ÖPNV-Akzeptanz beiträgt. Dies gilt im Besonderen für das südliche <strong>Kreis</strong>gebiet (Alt-HVV-Gebiet). Daher gibt<br />

es nur noch ein relativ kleines Portfolio an Handlungsfeldern, die zu einer Optimierung und Verbesserung<br />

der ÖPNV-Qualität beitragen sollen.<br />

ENTWURF 78 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 6-1: Übersicht der Handlungsfelder für den ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Im Rahmen der RNVP-Bearbeitung wurden für die Maßnahmenzuordnung 2 Entwicklungsszenarien definiert,<br />

um den unterschiedlichen Perspektiven, Planungsständen und Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten<br />

und Maßnahmen Rechnung zu tragen:<br />

� Das Szenario „Fortschreibung“<br />

orientiert sich in der Umsetzung am Zeithorizont des 3. RNVP und beinhaltet im Wesentlichen eine<br />

Optimierung des Bestandes und einer in Teilräumen moderaten Weiterentwicklung des ÖPNV-<br />

Angebotes. Die Minimierung zusätzlicher Aufwendungen und die Finanzierbarkeit im Zeithorizont<br />

des 3. RNVP bilden wichtige Aspekte der Maßnahmenauswahl.<br />

� Das Szenario „Offensive“<br />

ist auf eine Gewinnung neuer ÖPNV-Kunden ausgerichtet, um die auch in der HVV-Marktforschung ermittelten<br />

ÖPNV-Potenziale auszuschöpfen. Dies bedingt eine systematische Weiterentwicklung des<br />

ÖPNV-Angebotes und zusätzliche Investitionen in eine nachhaltige Verkehrsentwicklung. Aufgrund der<br />

erforderlichen Vorlaufzeit für Planung und Realisierung sowie „Trägheit“ von Veränderungsprozessen<br />

im Verkehrsverhalten, ist dieses Szenario mittel- bis langfristig ausgerichtet und wird sich im Zeithorizont<br />

des 3. RNVP nicht vollständig realisieren lassen.<br />

ENTWURF 79 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.2 Entwicklungskonzept für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV)<br />

Funktion der Eisenbahnanbindung für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Der SPNV bildet für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> das Rückgrat für die ÖPNV-Erschließung. Ein attraktives und<br />

leistungsfähiges Bahnsystem ist für die Entwicklung des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> ein entscheidender Standortfaktor.<br />

Dies gilt im Besonderen für das vorwiegend ländlich strukturierte nördliche <strong>Kreis</strong>gebiet, in dem die Qualität<br />

des Busangebotes gegenüber dem südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet deutlich abgestuft ist. Dem Abbau vorhandener<br />

Defizite und der Sicherung der hohen Angebotsqualität im SPNV kommt daher eine zentrale verkehrspolitische<br />

und strategische Bedeutung für das gesamte Verkehrssystem zu.<br />

Die Entwicklungsvorgaben für den SPNV sind im landesweiten Nahverkehrsplan LNVP 2008-2012 dokumentiert.<br />

Im Folgenden werden die für den <strong>Kreis</strong> bedeutenden Maßnahmen aus dem LNVP vorgestellt und<br />

mit den zusätzlichen Forderungen des <strong>Kreis</strong>es ergänzt.<br />

Streckeninfrastruktur und Bahnstationen<br />

Die weiteren Perspektiven für den SPNV und die Möglichkeiten zusätzliche Verkehrsanteile (Personen und<br />

Güter) auf die Schiene zu verlagern, hängen entscheidend von der Leistungsfähigkeit der Schienen-Infrastruktur<br />

ab. Die Beseitigung von vorhandenen und ggf. noch zu erwartenden Engpässen sind daher für den<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> eine substanzielle Forderung an das Land Schleswig-Holstein und die Deutsche Bahn AG.<br />

Nach der erfolgten Taktverdichtung auf der RE-Verbindung Lübeck – Hamburg auf einen 30-Minuten-Takt<br />

sind die Streckenkapazitäten weitgehend ausgeschöpft, wobei mit dem Hamburger Hauptbahnhof ein zusätzlicher<br />

Engpass besteht. Weitere Attraktivitätssteigerungen und Kundenzuwächse auf dieser Strecke sind<br />

eng mit dem Ausbau der Infrastruktur verbunden. Die in den letzten Jahren umgesetzten Maßnahmen müssen<br />

daher aus Sicht des <strong>Kreis</strong>es konsequent fortgeführt werden. Als vorrangige Infrastruktur-Maßnahmen<br />

sind zu nennen:<br />

� Ausbau der Strecke zwischen Hamburg und Bad Oldesloe in Verbindung<br />

mit der Umsetzung der neuen S4 (Bestandteil des LNVP),<br />

� Komplettierung der Barrierefreiheit am Bahnhof Reinfeld (Bestandteil des LNVP).<br />

Liniennetz und Verkehrsangebot<br />

Zur attraktivitätsorientierten Weiterentwicklung des ÖPNV-Gesamtsystems werden im LNVP zwei Szenarien<br />

mit dem Zielhorizont 2025 skizziert. Das behutsam-offensive Szenario „Fortschreibung“ beinhaltet Maßnahmen,<br />

für welche die Finanzierung und Umsetzung bis 2012 weitestgehend sichergestellt sind. Das deutlichoffensive<br />

Szenario „Perspektive“ beinhaltet Maßnahmen, welche aufgrund der prognostizierten Nachfrageentwicklung<br />

notwendig und sinnvoll sind, deren Finanzierung aber noch nicht sichergestellt ist.<br />

Maßnahmen, die den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> betreffen wie die Taktverdichtung auf der Strecke Lübeck – Hamburg<br />

sind allerdings inzwischen schon umgesetzt. Mit den vorgesehenen Maßnahmen werden auf der Verbindung<br />

Lübeck – Bad Oldesloe – Hamburg bis 2025 nochmals Nachfragezuwächse von über 20% erwartet.<br />

Ein Teil dieser Zuwächse dürfte sich allerdings mit der realisierten Taktverdichtung bereits eingestellt haben.<br />

ENTWURF 80 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.3 Weiterentwicklung des Busverkehrssystems (Szenario „Fortschreibung“)<br />

Im Rahmen des 3. RNVP bzw. des Entwicklungsszenarios „Fortschreibung“ geht es generell um eine Weiterentwicklung<br />

bestehender Maßnahmen und Aktivitäten, um vor allem kleinräumig wirksame Verbesserungen<br />

umzusetzen. Die Maßnahmen werden nachfolgend kurz beschrieben und hinsichtlich der finanziellen<br />

Auswirkungen grob abgeschätzt.<br />

6.3.1 Ausbau hochwertiger Busverbindungen im Grundnetz – Verbindung Bad Oldesloe - Ratzeburg<br />

Die Busverbindung Bad Oldesloe – Kastorf – Ratzeburg wurde in den vergangenen Jahren sukzessive aufgewertet<br />

und damit eine langjährige Forderung zur Aufwertung dieser <strong>Kreis</strong>städte-Verbindung verwirklicht.<br />

Mit der Linie 8160 wird im <strong>Kreis</strong>gebiet <strong>Stormarn</strong> bereits heute ein annähernder Stundentakt angeboten. In<br />

der jetzt vorgesehenen Fahrplanoptimierung erfolgt eine durchgehende stündliche Vertaktung zwischen Bad<br />

Oldesloe und Kastorf mit zweitstündlicher Durchbindung nach Ratzeburg.<br />

Zusätzlich erfolgt eine Vereinheitlichung der Linienführung über das Gewerbegebiet Süd in Bad Oldesloe<br />

(u.a. mit Famila) und den Bahnhof (Anschluss an den SPNV) bis ins Stadtzentrum der <strong>Kreis</strong>stadt.<br />

Im Zuge einer Neustrukturierung der Liniennummerierung im <strong>Kreis</strong> Herzogtum Lauenburg läuft die Linie<br />

künftig unter der Bezeichnung 8740. Die bisherige Anbindung des Ortsteils Rethwischfeld wird ab 2012<br />

durch den Stadtverkehr Bad Oldesloe übernommen.<br />

Die Maßnahme ist für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> mit keinen Mehrkosten verbunden.<br />

Bild 6-2: Ausbau der grenzüberschreitenden Linie 8740<br />

ENTWURF 81 urbanus


6.3.2 ÖPNV-Konzept Reinbek<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Mithilfe einer Arbeitsgruppe aus Politik und Verwaltung zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes wurde<br />

in der Stadt Reinbek ein zukunftsorientiertes ÖPNV-Konzept erstellt. Neben einer Verkürzung von Fahrwegen<br />

und Fahrzeiten sowie einer Optimierung der Anschlüsse zur S21 ging es bei dem Konzept auch um eine<br />

Einbindung bisher nicht ausreichend erschlossener Bereiche in das Busliniennetz. Das Konzept liegt jetzt<br />

vor und wird im Weiteren in den Gremien abgestimmt. Die Umsetzung kann mit einem neuen Verkehrsvertrag<br />

zum Fahrplanwechsel 2011/2012 erfolgen.<br />

Die vorgeschlagenen Änderungen und Anpassungen betreffen folgende Buslinien:<br />

Linie 136 Bhf. Bergedorf – Lohbrügge – S-Reinbek:<br />

Der Linienverlauf und das Grundtaktangebot von 20 Minuten bleiben unverändert. Auf Kosten der Stadt<br />

Reinbek erfolgt aber eine Taktverdichtung für den Ortsteil Hinschendorf.<br />

Linie 236 S-Reinbek – Neuschönningstedt:<br />

Diese Linie wird aus dem Bestand neu strukturiert. Die Taktzeiten bleiben bestehen. Die Bedienung des<br />

Ortsteils Ohe wird durch die Linie 436 ersetzt. Für den derzeit zweistündlich bedienten Abschnitt Ohe –<br />

Sachsenwaldau wird aufgrund der geringen Nachfrage und der eingeschränkten Befahrbarkeit mit Niederflurbussen<br />

die Einrichtung eines Bedarfsverkehrs geprüft.<br />

Linie 436 S-Reinbek – Schönningstedt – Ohe:<br />

Diese Linie wird neu eingerichtet, um den Ortsteil Ohe künftig „auf kurzem Wege“ an die S-Bahn anzubinden,<br />

wobei zusätzlich auch die Erschließungsqualität durch neue Haltestellen verbessert werden soll. In<br />

Schönningstedt besteht zudem ein Übergang zur Linie 236. Diese Linie verkehrt durchgehend im Stundentakt.<br />

Linie 536 S-Reinbek – Freizeitbad - Famila:<br />

Diese Linie wird neu eingerichtet, um das bisher nicht flächendeckend erschlossene Gewerbegebiet im Bereich<br />

Hermann-Körner-Straße besser mit dem ÖPNV zu versorgen. Mit der Anbindung des Famila-Marktes<br />

und des Freizeitbades ist diese Linie vor allem auf den Binnenverkehr ausgerichtet und wird im Stundentakt<br />

verkehren.<br />

Linie 736:<br />

Diese Linie übernimmt künftig die ausgewiesenen Schulfahrten der Linie 236 und wird, um eine höhere<br />

Transparenz herzustellen, separat ausgewiesen.<br />

Die übrigen Linien in Reinbek bleiben weitgehend unverändert bestehen.<br />

Die Mehrkosten belaufen sich nach derzeitigen Schätzungen auf insgesamt rund 100.000 EUR im Jahr,<br />

wobei die Finanzierung noch nicht abschließend geklärt ist.<br />

ENTWURF 82 urbanus


Bild 6-3: Übersicht zum ÖPNV-Konzept Reinbek<br />

6.3.3 Überplanung Tangstedt Linie 378<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Die Linie 378 soll in ihrer Angebotsstruktur optimiert und der Nachfrage entsprechend umgestaltet werden.<br />

Geplant ist eine Taktänderung auf einen Stundentakt mit Verdichtung zum 30 Minuten-Takt in den Hauptverkehrszeiten.<br />

Zusätzlich wird in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tangstedt eine Verbesserung der<br />

Anbindung Richtung Duvenstedt geprüft.<br />

Die Maßnahme ist abhängig von den Umstrukturierungen im ÖPNV-Angebot der Stadt Norderstedt. Es bestehen<br />

direkte Zusammenhänge mit dem dortigen Leistungsangebot. Die Linie 378 gehört dem Teilnetz SE<br />

1 des <strong>Kreis</strong>es Segeberg an, so dass hier ebenfalls eine Koordination stattfinden muss. Mit einer Umsetzung<br />

ist im Zeitraum 2011/2012 zu rechnen.<br />

Nach derzeitigen Schätzungen belaufen sich eventuelle Mehrkosten im Rahmen von bis zu 25.000 EUR pro<br />

Jahr für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>.<br />

ENTWURF 83 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.3.4 Ausbau des Einsatzes alternativer Bedienungsformen<br />

Unter alternativen Angebots- und Betriebsformen versteht man alle Formen des ÖPNV, die nicht dem konventionellen<br />

ÖPNV zuzuordnen sind. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich des organisatorischen<br />

Hintergrunds, der Fahrzeuggröße und der Betriebsflexibilität. Folgende Grundformen alternativer<br />

Angebotsformen können im Wesentlichen unterschieden werden:<br />

� Anruf-Sammel-Taxi / Ruftaxi (AST) und Rufbus,<br />

� Linientaxi,<br />

� Bürgerbus.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat sich nach dem Abschluss des 1999 in Reinfeld durchgeführten Pilotprojektes für den<br />

Aufbau eines AST-Systems entschieden. Bis heute wurden 5 Umland-AST-Verkehr und 2 städtische AST-<br />

Verkehre realisiert. Haupteinsatzgebiet ist der ländliche Raum des HVV-Erweiterungsgebietes. Das AST<br />

übernimmt inzwischen nicht nur die Ergänzung des Linienverkehrs in verkehrsschwachen Zeiten, sondern<br />

fungiert zum Teil auch als kompletter Ersatz des Linienverkehrs. Über die letzten Jahre hat sich das AST zu<br />

einer festen Komponente im ÖPNV-System mit kontinuierlich steigenden Fahrgastzahlen entwickelt, so dass<br />

hier kein unmittelbarer Bedarf an anderen alternativen Bedienungsformen besteht. Linientaxis ergänzen das<br />

AST-Angebot auf den vertakteten Linien des Grundnetzes in Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage.<br />

Eine entscheidende Voraussetzung für den AST-Einsatz ist die Verfügbarkeit von Taxenunternehmen mit<br />

ausreichenden Fahrzeugkapazitäten, die auch genügend Flexibilität zur Abdeckung evtl. Nachfragespitzen<br />

bieten. Daher kommt der AST-Einsatz vor allem im Umfeld der zentralen Orte in Frage.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> setzt in der Weiterentwicklung der alternativen Bedienungsformen auch in den kommenden<br />

Jahren auf das AST. Von den derzeit noch unterversorgten Siedlungsbereichen ist im Umlandbereich<br />

Trittau West vorrangig ein AST-Einsatz zu prüfen, wobei die Ausrichtung hier nicht auf den SPNV, sondern<br />

auf die Linie 333 erfolgt, die Trittau an das Hamburger Schnellbahnnetz anbindet.<br />

In einem weiteren Schritt sollen die Bedienungszeiten der AST-Verkehre vereinheitlicht werden, um der<br />

Bevölkerung durchgehende Mobilitätschancen zu gewähren. Dies bedeutet eine Ausdehnung des AST-<br />

Angebotes auf Sonnabende und Sonntage, soweit nicht bereits erfolgt.<br />

ENTWURF 84 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 6-4: Taxenunternehmen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> mit Kapazitäten<br />

ENTWURF 85 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 6-5: Einsatzräume für flexible Bedienungsformen im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 86 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.3.5 Einsatz von Buszügen auf ausgewählten Linien<br />

Der regionale Busverkehr ist insbesondere im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet stark vom Schülerverkehr geprägt.<br />

Dadurch entstehen ausgeprägte Verkehrsspitzen am Morgen und am Mittag, die eine Bereitstellung hoher<br />

Beförderungskapazitäten über einen Zeitraum von insgesamt 3-4 Stunden erfordern. Da diese Kapazitäten<br />

über den Rest des Tages, aber auch am Wochenende und in den Schulferien nicht benötigt werden, beeinträchtigt<br />

dies deutlich die Wirtschaftlichkeit des ÖPNV. Der Einsatz von Buszügen ist ein Ansatz, die Betriebskosten<br />

durch einen besseren Abgleich von Nachfrage und Platzkapazität zu senken.<br />

Mit unterschiedlichen Zugfahrzeugen und unterschiedlichen Anhängerkapazitäten kann bei Buszügen auf<br />

unterschiedliche Verkehrsaufkommen flexibel reagiert werden. Buszüge können dazu beitragen, durch individuelle<br />

Anpassung der Beförderungskapazität an die Beförderungsverhältnisse –anders als beispielsweise<br />

bei Gelenkbussen– den Einsatz von Verstärkerbussen im Spitzenverkehr und Überkapazitäten in den verkehrsschwachen<br />

Zeiten zu vermeiden. Den Hänger kann man abkoppeln und dann je nach Tageszeit und<br />

Einsatzgebiet nur mit dem Zugfahrzeug weiterfahren. Dadurch werden keine unnötigen Kapazitäten über<br />

den Tag „bewegt“ und daraus resultierend die Betriebskosten gesenkt.<br />

Buszüge können unter günstigen Rahmenbedingungen zur Kostensenkung des ÖPNV-Betriebes beitragen<br />

und leisten gleichzeitig einen wirksamen Beitrag zu einem umweltschonenden ÖPNV-Angebot. Vor dem<br />

Hintergrund perspektivisch sinkender Schülerzahlen und weiter zunehmenden wirtschaftlichen Drucks auf<br />

den ÖPNV, müssen speziell im ländlichen Raum künftig verstärkte Anpassungen zwischen Nachfrage und<br />

Fahrzeugkapazitäten vorgenommen werden.<br />

Der <strong>Kreis</strong> Pinneberg setzt seit 2010 als erster <strong>Kreis</strong> in Schleswig-Holstein erfolgreich Buszüge auf Schülerverkehrslinien<br />

ein, nachdem mit einer Untersuchung potenzielle Einsatzbereiche sondiert und bewertet wurden.<br />

Auch für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> gibt es Ansatzpunkte, die eine Untersuchung für einen Einsatz von Buszügen<br />

sinnvoll machen. Im Rahmen des 3. RNVP sollen die Einsatzmöglichkeiten konkretisiert und soweit<br />

sinnvoll dann zügig umgesetzt werden. Als erste Prüfgebiete wurden die Linien 737 Barsbüttel – Glinde –<br />

Reinbek und 8151 Zarpen – Lübeck identifiziert.<br />

Außer der Finanzierung einer Basisuntersuchung werden hier Kosteneinsparungen erwartet.<br />

ENTWURF 87 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.4 Längerfristige Perspektiven für das ÖPNV-System (Szenario „Offensive“)<br />

6.4.1 Weiterer Ausbau hochwertiger Busverbindungen im Grundnetz<br />

Während im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet (HVV-Altgebiet) vertaktete ÖPNV-Angebote zum Teil flächenhaft realisiert<br />

sind, beschränken sich im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet vertaktete Busfahrpläne noch auf wenige Buslinien des<br />

regionalen Grundnetzes. Gerade auf diesen, zum Teil auch grenzüberschreitenden Verbindungen bestehen<br />

aber oft noch Nachfragepotenziale für den ÖPNV, die aber nur durch ein entsprechend attraktives Angebot<br />

aktiviert werden können.<br />

Die auf den Regionallinien 8110 Bad Oldesloe – Bargteheide – Ahrensburg und 8112 Bargteheide – Hoisbüttel<br />

– Poppenbüttel bestehende tägliche Bedienung (einschließlich Wochenende) und durchgehende Vertaktung<br />

mit der Anschlusskoordination zum SPNV setzen derzeit Maßstäbe in der Angebotsqualität des Regionalverkehrs,<br />

die perspektivisch auf weitere Buslinien übertragen werden sollen. Für eine Aufwertung stehen<br />

im Wesentlichen folgende Linien im Vordergrund:<br />

Linie 476 Ahrensburg – Ammersbek – Bergstedt - Duvenstedt:<br />

- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr zwischen Ahrensburg und Bergstedt.<br />

Linie 8740 Bad Oldesloe – Ratzeburg:<br />

- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr,<br />

- Bedienung am Sonntag und Verdichtung am Sonnabend (2-Stunden-Takt).<br />

Linie 8130 Reinfeld – Hamberge – Lübeck:<br />

- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr (mit integrierter Schülerbeförderung),<br />

- Bedienung am Sonntag und Verdichtung am Sonnabend (2-Stunden-Takt),<br />

Linie 8151 Zarpen – Lübeck:<br />

- Durchgehender Stundentakt Mo-Fr (mit integrierter Schülerbeförderung),<br />

- Verdichtung am Sonntag (2-Stunden-Takt, ggf. Linientaxi),<br />

Linien 8140 / 7141 Bad Oldesloe – Grabau – Sülfeld – Kayhude / Henstedt-Ulzburg<br />

- Koordinierter Stundentakt Mo-Fr (in Überlagerung tlw. 30-Minuten-Takt von/bis<br />

Sülfeld mit integrierter Schülerbeförderung),<br />

- Verdichtung der Bedienung am Sonnabend (2-Stunden-Takt, ggf. Linientaxi),<br />

- Bedienung am Sonntag (ggf. nur Abschnitt Sülfeld – Bad Oldesloe).<br />

Der finanzielle Zusatzaufwand wird je Linie bei 50.000 – 100.000 EUR liegen, wobei bei den grenzüberschreitenden<br />

Linien 476, 8740 und 8140/7141 die Nachbarkreise Herzogtum Lauenburg, Bad Segeberg und<br />

die Stadt Hamburg finanziell zu beteiligen sind.<br />

ENTWURF 88 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.4.2 Optimierung der Anschlusskoordination Bus – Bahn und Bus – Bus<br />

Durch die Verdichtung des Angebotes der Bahnstrecke Hamburg – Lübeck auf einen Halbstundentakt haben<br />

sich die Rahmenbedingungen für die Anschlussbildung deutlich verbessert. Daher bieten sich an dieser<br />

Strecke gute Voraussetzungen für gute Übergänge. Während am Bahnhof Ahrensburg bereits weitgehend<br />

attraktive Anschlüsse insbesondere zwischen dem Stadtverkehr und dem SPNV bestehen, gibt es am<br />

Bahnhof Bad Oldesloe noch Nachholbedarf, sowohl im Stadtverkehr als auch im Regionalverkehr. Mit der<br />

Überplanung des Stadtverkehrs und der Fahrplanneuordnung der Linie 8740 werden sich die Vorraussetzungen<br />

für eine hochwertige Anschlusskoordination verbessern. Die Bahnstationen Reinfeld und Bargteheide<br />

haben als Verknüpfungspunkte nur untergeordnete Bedeutung.<br />

Ebenfalls untergeordneter Handlungsbedarf besteht an den HVV-Schnellbahnstationen, da im HVV-Altgebiet<br />

bereits seit langen eine systematische Anschlussplanung betrieben wird. Zudem bewegen sich die Übergangszeiten<br />

durch die dichten Schnellbahntakte (mindestens 20-Minuten-Takt) ohnehin in einem vertretbaren<br />

Zeitbereich.<br />

Im Spätverkehr und an Wochenenden wird an allen wichtigen Bus-Bahn-Übergangsknoten im <strong>Kreis</strong>gebiet<br />

das Prinzip der „Sternfahrten“ angestrebt.<br />

Der finanzielle Aufwand wird sich bei 50.000 –100.000 EUR bewegen, wobei dieser teilweise schon in der<br />

Aufwertung des Angebotes im Grundnetz implementiert ist (vgl. Abschnitt 6.5.1).<br />

6.4.3 Verbesserung der Anbindung von Siedlungsgebieten<br />

Der insgesamt hohen Erschließungsqualität der Wohnstandorte sowie der Stadt- und Gemeindezentren<br />

stehen derzeit noch Defizite in der Anbindung von Gewerbegebieten gegenüber. Problematisch ist für den<br />

ÖPNV, dass zusammenhängende Gewerbeareale meist in peripherer Siedlungslage ausgewiesen sind, die<br />

nur durch einen relativ hohen Aufwand abseits der üblichen Linienwege zu erschließen sind.<br />

Nachdem die Anbindung der Gewerbegebiete in Siek und Barsbüttel (Möbel Höffner) bereits in den letzten<br />

Jahren verbessert wurde, wird sich auch für die Gewerbegebiete in Bad Oldesloe (GE Süd) und Ahrensburg<br />

(GE Nord) durch die geplante Neuordnung der dortigen Busliniennetze (Stadt- und Regionalverkehr) die<br />

Anbindungsqualität erhöhen. Es verbleibt als verkehrsrelevantes Defizit noch die fehlende Anbindung des<br />

Gewerbegebietes in Bargteheide und des angrenzenden neuen Gewerbeareals der Gemeinde Hammoor.<br />

Problematisch ist dabei allerdings bei einer Einbindung in bestehende Linienführungen die Fahrzeitverlängerung.<br />

Hier muss hier eine Abwägung anhand der konkreten Planung erfolgen.<br />

Für die Anbindung dieses Gewerbegebietes sind Kosten von 50.000-100.000 EUR veranschlagt.<br />

In den Gewerbegebieten mit großflächigem Einzelhandel ist zudem eine Bedienung am Sonnabend zu prüfen<br />

soweit diese Gebiete nicht bereits durch Linien des Grundnetzes mit täglicher Bedienung angebunden<br />

sind.<br />

ENTWURF 89 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.4.4 Weiterentwicklung des Stadtverkehrs Ahrensburg<br />

Die Stadt Ahrensburg ist eines der bedeutendsten Verkehrsziele im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> mit einem hohen Kfz-<br />

Aufkommen. Besonders bemerkenswert ist der sehr hohe Einpendlerüberschuss, der im Wesentlichen aus<br />

dem hohen Besatz an Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Nord resultiert. Der weiteren Stärkung des<br />

ÖPNV kommt daher eine wichtige Rolle zu. Die 2010 erfolgte Inbetriebnahme der neuen Bahnstation Gartenholz<br />

wird hier einen ersten Impuls setzen, der durch eine Überplanung des Busangebotes ergänzt werden<br />

soll. Neben der Linienführung geht es hierbei schwerpunktmäßig um<br />

� eine Vereinheitlichung des Taktgefüges mit Anschlüssen an die U1 und die Regionalbahn,<br />

� eine Verbesserung des Abendverkehrs sowie<br />

� eine Stärkung und Integration der Regionalverkehre (Verlagerung von Zielverkehren !).<br />

In 2011 ist zur Anbindung des Ortsteils Wulfsdorf eine Verlängerung der Buslinie 576 geplant. Die Linie soll<br />

Mo-Fr im Stundentakt über die Haltestelle U-West nach Wulfsdorf verlängert werden.<br />

Die generelle Überplanung des Busangebotes erfolgt in einer ersten Stufe als integrierter Baustein im Rahmen<br />

des Masterplans Verkehr der Stadt Ahrensburg, wobei erste Konzeptansätze bis Mitte 2011 vorliegen<br />

werden. Diese sind dann in einer zweiten Stufe abzustimmen und zu konkretisieren. Im Rahmen der Überplanung<br />

wird auch geprüft, ob in welcher Form eine AST für Ahrensburg und Ammersbek sinnvoll ist.<br />

Eine Umsetzung könnte dann turnusmäßig aber erst 2014 mit der nächsten Ausschreibung erfolgen. Vorgezogen<br />

wird im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der Bahnstation Gartenholz zunächst eine Umstrukturierung<br />

der bestehenden Linie 169 an die Bahnstation und eine neue Linienverbindung zwischen dem<br />

Bahnhof Gartenholz und dem Gewerbegebiet Nord (Linie 469).<br />

Für das Gesamtkonzept ist mit Zusatzkosten von mehr als 135.000 EUR zu rechnen, wobei die Stadt Ahrensburg<br />

eine Kofinanzierung übernimmt (ohne Anbindung Gartenholz, da dieses Projekt bereits im VA des<br />

<strong>Kreis</strong>es beschlossen wurde (Kosten für den <strong>Kreis</strong> ca. 15.000 EUR/Jahr)).<br />

ENTWURF 90 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.4.5 Weiterentwicklung von Maßnahmen zur ÖPNV-Beschleunigung<br />

Die Qualität einer Anschlusskoordination im ÖPNV-System insbesondere zwischen Bus und Bahn hängt<br />

wesentlich von der Zuverlässigkeit des Fahrplans bzw. der Pünktlichkeit der einbezogenen Linien ab. Während<br />

im Überlandverkehr die Fahrzeiten bei normalen Verkehrszuständen meist problemlos einzuhalten<br />

sind, ergeben sich in den städtischen Räumen oft Konflikte mit dem Kfz-Verkehr. In den Hauptverkehrszeiten<br />

kommt es in den größeren Städten wie Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek und Glinde sowie im Bereich<br />

der Hansestadt Hamburg regelmäßig zu Behinderungen, die auch den Busverkehr betreffen und zu Verspätungen<br />

führen (können). Knapp kalkulierte Übergangszeiten sind dann eventuell nicht mehr einzuhalten.<br />

Hinzu kommt, dass ein maßgeblicher Anteil der Fahrzeiten auf Standzeiten an Lichtsignalanlagen (LSA)<br />

entfällt.<br />

Mit einer gezielten ÖPNV-Beschleunigung wie sie ansatzweise in Ahrensburg und Oststeinbek realisiert ist,<br />

kann nicht nur die Zuverlässigkeit und Anschlusssicherung verbessert, sondern auch die Fahrzeit reduziert<br />

werden. Im gesamten <strong>Kreis</strong>gebiet ist für insgesamt rund 50 LSA eine ÖPNV-Beeinflussung sinnvoll, wobei<br />

im Rahmen verkehrstechnischer Planungen die Machbarkeit auch unter Aspekten der Leistungsfähigkeit zu<br />

überprüfen ist.<br />

Zu beachten gilt aber, dass derzeit nur die VHH-PVG-Unternehmensgruppe über ein RBL-System verfügen,<br />

das für eine LSA-Beeinflussung Voraussetzung ist. Daher ist eine LSA-Beeinflussung u.a. für die <strong>Kreis</strong>stadt<br />

Bad Oldesloe derzeit weniger sinnvoll. Zukünftig soll im Rahmen von Ausschreibungen schrittweise eine<br />

Einführung von RBL-Systemen bei Verkehrsunternehmen erfolgen.<br />

Die Kosten für die Umrüstung betragen bei modernen LSA bis zu 8.000 EUR, bei aufwändigeren und veralteten<br />

Anlagen bis zu 40.000 EUR, wobei derzeit noch die Möglichkeit einer GVFG-Förderung besteht. An<br />

der Finanzierung beteiligen sich neben dem <strong>Kreis</strong> auch die Kommunen und die Verkehrsunternehmen.<br />

6.4.6 Besondere Berücksichtigung umweltfreundlicher Busstandards<br />

In seinem Klimaschutz-Konzept bekennt sich der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> auch zu einer nachhaltigen Mobilität. Die<br />

Förderung des ÖPNV um Kfz-Verkehr zu verlagern, bildet dabei einen ebenso wichtigen Baustein wie die<br />

Etablierung umweltfreundlicher Antriebe im öffentlichen Busverkehr. Auch wenn sich die Dieseltechnologie<br />

stetig weiterentwickelt und in den EURO-5-Motoren einen vorläufigen Höhepunkt gefunden hat, liegt die<br />

Zukunft auf alternativen Antrieben, auch unter Nutzung regenerativer Energien. Da aktuell aber noch nicht<br />

absehbar ist, welche Technologie sich letztlich durchsetzt, ergeben sich eine Reihe von Unsicherheiten, die<br />

auch die Ausschreibungspraxis beeinflussen und noch keine Planungssicherheit für Aufgabenträger und<br />

Verkehrsunternehmen zulassen.<br />

Aufgrund der noch geringen Nachfrage und dem Nebeneinander verschiedener Antriebe führt der Einsatz<br />

alternativer Antriebe wie Erdgas oder Hybrid zu Mehrkosten in einer Spanne von 5 bis 20%. Für die Verkehrsunternehmen<br />

wird die Umstellung erst interessant, wenn Fördermittel zur Verfügung stehen und eine<br />

größere Busflotte umgestellt werden kann, bei der sich dann auch Investitionen in die Infrastruktur (v.a.<br />

Werkstatt) in der Abschreibungszeit amortisieren. Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wird es daher erst langfristig ggf. Ausschreibungen<br />

mit der Vorgabe alternativer Antriebe geben.<br />

ENTWURF 91 urbanus


6.5 Bushaltestellen<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bei der Haltestellengestaltung und der Haltestellenausstattung ergibt sich im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ein räumlich<br />

unterschiedliches Bild. Positiven Beispielen, vorrangig im HVV-Altgebiet, stehen noch eine Vielzahl von verbesserungswürdigen<br />

Situationen insbesondere im HVV-Erweiterungsgebiet, und hier speziell im ländlichen<br />

Raum gegenüber. Da die Aufwertung der Haltestellen mit zum Teil nicht unerheblichen Investitionen verbunden<br />

ist und die (ortsfeste) Haltestellen-Infrastruktur zudem in der Zuständigkeit der Kommunen liegt,<br />

kann eine Aufwertung des Haltestellennetzes nur sukzessive erfolgen. Bei den Haltestellenmasten erfolgt<br />

durch die Ausschreibungen der Teilnetze ein sukzessiver Übergang des Eigentums auf den <strong>Kreis</strong>. Dies trifft<br />

insbesondere für das HVV-Erweiterungsgebiet zu. In diesem Zusammenhang wird die Umstellung auf das<br />

HVV-Design (Modernisierung der Masten) schrittweise umgesetzt. Aufgrund der Bedeutung der Haltestellen<br />

für die ÖPNV-Außendarstellung verfolgt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> die Zielsetzung, folgende Projekte in den kommenden<br />

Jahren durchzuführen oder gemeinsam mit den örtlichen Aufgabenträgern und Kommunen anzustoßen:<br />

� Verbesserte Ausstattung von Haltestellen insbesondere bei der Fahrgastinformation:<br />

Die in den letzten Jahren weitgehend umgesetzte Kennzeichnung der Haltestellen mit dem Haltestellennamen<br />

leistet einen wichtigen Beitrag für die räumliche Orientierung im ÖPNV-System und dessen<br />

Transparenz und ist ein gleichzeitig zentrales Element der Fahrgastinformation. Auf Grundlage der vom<br />

HVV vorgegebenen Standards steht das Umstellen der Linien-Fahrpläne auf Haltestellen-Fahrpläne,<br />

der Aushang von „Verkehrsplänen“ an wichtigen Haltestellen sowie die Einrichtung von DFI-Anzeigen<br />

zunächst an übergeordneten Verknüpfungsknoten des HVV-Altgebietes im Mittelpunkt der Aktivitäten.<br />

� Überprüfung und Verbesserung der Barrierefreiheit und der subjektiven Sicherheit:<br />

Insbesondere bei Neu- oder Umbaumaßnahmen von Haltestellen sind künftig Anforderungen des barrierefreien<br />

Zugangs und der subjektiven Sicherheit (u.a. Unterstände, Beleuchtung) verstärkt zu berücksichtigen.<br />

Die Barrierefreiheit ist zudem Voraussetzung für die Förderung des Haltestellenaus- und umbaus.<br />

Welche Handlungsbedarfe in Bezug auf den Haltestellen-Bestand bestehen, ist auf Basis eines<br />

standardisierten Bewertungsrasters zu prüfen, das in das Haltestellen-Kataster (s.o.) eingebunden wird.<br />

Viele Busbuchten sind allerdings für ein barrierefreies Halten von Gelenkbussen nicht ausreichend bemessen,<br />

so dass hier ggf. ein Umbau zu einer Haltestellen am Fahrbahnrand erforderlich und auch<br />

sinnvoll ist<br />

ENTWURF 92 urbanus


6.6 Tarifgestaltung und Vertrieb<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Nach der vollständigen Einbindung des <strong>Kreis</strong>gebietes in den HVV und der Einführung der 3. Stufe des SH-<br />

Tarifs ist die grundlegende Tarifoptimierung und Tarifintegration im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> weitgehend abgeschlossen<br />

und der Handlungsbedarf im Tarifbereich deutlich reduziert. Beide Tarifsysteme sind nutzerfreundlich<br />

ausgerichtet und haben zum Abbau früherer Barrieren in der ÖPNV-Nutzung beigetragen. Es verbleiben<br />

lediglich kleinere bzw. punktuelle Maßnahmen innerhalb des bestehenden Tarifgefüges. Der HVV ist zudem<br />

bestrebt, die ÖPNV-Zugänglichkeit durch Ausnutzung moderner Technologien weiter zu verbessern. Im<br />

Vordergrund der Aktivitäten im Bereich Tarif und Vertrieb stehen daher folgende Projekte:<br />

� Erweiterung des Netzes von Servicestellen zum Vertrieb von Fahrkarten<br />

und Informationsangeboten,<br />

� Kooperation mit potenziellen Großkunden zur Bindung weiterer Berufspendler,<br />

� Einführung des bargeldlosen Zahlens durch E-Ticketing. Dieses moderne Zahlungsverfahren soll die<br />

Tarifbarriere speziell für Gelegenheitsnutzer weiter abbauen und die Kundenbindung erhöhen,<br />

� Nutzung mobiler Endgeräte für den Fahrscheinerwerb und die Fahrgastinformation. Im HVV-<br />

Großbereich läuft in Kooperation mit weiteren Städten ein Pilotprojekt zum Handy-Ticketing,<br />

� Weiterentwicklung der Fahrpreiserstattung bei Zugverspätungen (Kundengarantie).<br />

6.7 ÖPNV-Marketing<br />

Die Grundzüge des ÖPNV-Marketing sind im Manual „Grundlagen des Marketing im Hamburger Verkehrsverbund“<br />

festgelegt, das neben einer Marketinganalyse folgende Handlungsstrategien enthält:<br />

1. Erstnutzertauglichkeit:<br />

Senkung von Nutzungsbarrieren durch die Ausrichtung der HVV-Benutzeroberfläche auf<br />

die Bedürfnisse von Erst- und Seltennutzern.<br />

2. Wahrnehmung und Kommunikation der Basisqualität:<br />

Offensive Darstellung der Qualität der ÖPNV-Kernleistung im HVV.<br />

Dazu kann im Vorfeld auch die Vereinfachung und Vereinheitlichung von Leistungsmerkmalen dienen.<br />

3. Fahrgastinformationsstrategie:<br />

Definition der Informationsinhalte, Medien und der Distribution zu den jeweiligen Zielgruppen.<br />

4. Tarifkommunikation:<br />

Verbesserung der wahrgenommenen Preiswürdigkeit durch die gezielte Darstellung des Preis-<br />

Leistungsverhältnisses bei allen Bedarfspunkten von Tarifinformationen.<br />

5. Vertriebsoffensive:<br />

Nutzung und Entwicklung von Vertriebskanälen zur Realisierung von Vertriebsmöglichkeiten. Entwicklung<br />

von Maßnahmen zur aktiven Kundenakquisition und -bindung in den einzelnen Vertriebskanälen.<br />

6. Differenzierung der HVV-Marktbearbeitung:<br />

Unterscheidung nach relevanten Teilmärkten z.B. geografische Gesichtspunkte (Großbereich Hamburg,<br />

weiteres Umland), Nutzungsintensität (Stamm-/ Gelegenheitskunden).<br />

7. HVV-Wohlfühloffensive:<br />

Alle Bestandteile der Reisekette, die das Wohlbefinden des Reisenden einschließlich<br />

der subjektiven Sicherheit betreffen.<br />

8. Kundenbindung:<br />

Maßnahmen rund um die Gewinnung und Betreuung der HVV-Stammkunden z.B. die Betreuung der Fahrgäste<br />

anhand der Daten des Vertriebssystems als auch die Kommunikation mit potentiellen oder tatsächlichen<br />

Stammkunden.<br />

ENTWURF 93 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Es bleibt auch weiterhin ein wichtiges Ziel des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong>, gemeinsam mit dem HVV und den Kommunen<br />

die Bekanntheit des ÖPNV zu erhöhen und die Qualitäten des ÖPNV-Angebotes offensiv zu vermarkten.<br />

Aufbauend auf den bestehenden Informationsangeboten werden die Schwerpunkte im ÖPNV-<br />

Marketing in den kommenden Jahren auf folgenden Aktivitäten liegen:<br />

� Umsetzung des HVV-Marketingkonzeptes:<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wird eine Umsetzung des HVV-Marketingkonzeptes unterstützen, um das einheitliche<br />

Bild des ÖPNV im HVV-Gebiet zu stärken und die Transparenz für die Kunden zu erhöhen.<br />

� Verstärkte Integration mit dem landesweiten ÖPNV-Marketing:<br />

Die Marketingaktivitäten des <strong>Kreis</strong>es sollten neben der „HVV-Integration“ noch stärker mit der landesweiten<br />

ÖPNV-Marketing-Dachmarke vernetzt werden, um den ÖPNV noch umfassender und offensiver<br />

als ganzheitliches System in Schleswig-Holstein vermarkten zu können.<br />

Dazu gehört auch die Entwicklung gemeinsamer Aktivitäten.<br />

� Ergänzende Vermarktung von ÖPNV-Angeboten mit besonderer örtlicher Bedeutung:<br />

Für ÖPNV-Angebote, die eine besondere Bedeutung für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> haben, wird in Abstimmung<br />

mit dem HVV eine eigenständige Vermarktung angestrebt, um hier auch einen regionalen bzw. lokalen<br />

„Identifikationseffekt“ zu schaffen. Dies gilt insbesondere für das AST und die Stadtverkehre. Bei Änderungen<br />

der Linienführung und/oder des Fahrplans werden diese separat aufbereitet und in den örtlichen<br />

Medien kommuniziert.<br />

� Verstärkte Einbindung des ÖPNV in die Internetportale des <strong>Kreis</strong>es und der Kommunen:<br />

Neben den übergreifenden Internetportalen „www.hvv.de - Mein HVV“ und „www.nah-sh.de“ ist den potenziellen<br />

ÖPNV-Kunden auch über die Internetseiten des <strong>Kreis</strong>es und der Kommunen ein Basis-<br />

Informations- und Kommunikationsangebot zum ÖPNV bereitzustellen, ein direkter Zugriff zur elektronischen<br />

Fahrplaninformation zu ermöglichen und eine Schnittstelle zu den übergeordneten Seiten herzustellen.<br />

In diesem Sinne sind die bestehenden Ansätze weiterzuentwickeln und an die technischen Fortschritte<br />

kontinuierlich anzupassen.<br />

� Kundenkommunikation<br />

Neben den vom HVV durchgeführten Aktivitäten (z.B. Marktforschung) richtet der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> in Zusammenarbeit<br />

mit einzelnen Kommunen und den dort tätigen Verkehrsunternehmen teilnetzbezogene<br />

„Fahrgastkonferenzen“ durch.<br />

ENTWURF 94 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

6.8 Entwicklung der Verkehrsnachfrage<br />

Die Entwicklung der Verkehrsnachfrage wird zunächst wesentlich beeinflusst durch die Entwicklung der<br />

Strukturdaten (Einwohner, Altersstruktur, SchülerInnen, Pendler etc.), die in den Kapiteln 1.4 bis 1.6 ausführlich<br />

dargestellt sind. Aus den aktuell verfügbaren Prognosen ist von folgenden Entwicklungen auszugehen:<br />

� Stabile bis leicht zunehmende Einwohnerzahlen,<br />

� weitere Verschiebung der Alterspyramide in Richtung der älteren Jahrgänge,<br />

� weitere Zunahme der Stadt-Umland-Pendlerströme mit Fokus auf die zentralen Orte<br />

(va. Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide),<br />

� weitere Anstiege in der Motorisierung sind vor allem bei den Frauen und den Senioren,<br />

� stabile oder sinkende Kfz-Verkehrsleistung vor dem Hintergrund steigender Energiekosten,<br />

� deutliche Zunahme der Gesamt-Kfz-Ströme mit Schwerpunkt auf die Zentren.<br />

Für den ÖPNV im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind die Perspektiven insgesamt verhalten positiv zu sehen, wenngleich<br />

mit der abgeschlossenen HVV-Erweiterung sowie den Verbesserungen im SPNV (i.W. Elektrifizierung mit<br />

Fahrzeitverkürzung, Taktverdichtung und neue Fahrzeuge auf der Strecke Lübeck – Hamburg, Inbetriebnahme<br />

der Strecke Bad Oldesloe – Neumünster) ein großer Teil der potenziellen bzw. im LNVP ausgewiesenen<br />

Nachfragezuwächse mittlerweile bereits realisiert sein dürfte.<br />

Der verstärkte Fokus wird darauf liegen, speziell im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet noch intensiver als bisher Neukunden<br />

außerhalb des Schülerverkehrs zu gewinnen. Die mit dem Entwicklungskonzept im RNVP verfolgte<br />

Zielrichtung, die mittelfristig zu erwartenden Fahrgastrückgänge im Schülerverkehr in Teilen durch Akquisition<br />

neuer Kunden insbesondere aus den Sektoren des Berufs- und Einkaufsverkehrs zu kompensieren, trägt<br />

der Entwicklung der Rahmenbedingungen bereits Rechnung. Mit den gestiegenen Energiekosten haben<br />

sich die Ausgangsbedingungen für eine Stärkung der ÖPNV-Marktposition in den letzten Jahren verbessert.<br />

Chancen auf eine Steigerung der ÖPNV-Nutzung liegen vor allem im SPNV und auf den übergeordneten<br />

Buskorridoren, während in dünn besiedelten Gebieten die ebenfalls im RNVP verankerte Ausweitung alternativer<br />

Bedienungsformen bzw. von Bedarfsverkehren künftig verstärkt die Grundversorgung der Bevölkerung<br />

übernehmen muss. Auf Basis der aktuellen Datenlage und Erkenntnisse werden die Perspektiven für<br />

die ÖPNV-Nachfrageentwicklung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> wie folgt umrissen:<br />

� Im SPNV wird weitere Nachfrage generiert. Auf Basis der LNVP-Prognosen und der in jüngster Zeit<br />

bereits umgesetzten Maßnahmen sowie unter Berücksichtigung der verbesserten Verknüpfungen zwischen<br />

Bus und Bahn sind weitere Nachfragezuwächse von 10-15% realistisch.<br />

� In den Korridoren des Bus-Grundnetzes im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet werden die Rückgänge der Schülerzahlen<br />

nur moderat ausfallen. Dies gilt insbesondere für die Kommunen mit hoher Einwohnerdichte.<br />

Wird darüber hinaus berücksichtigt, dass bei den „höherwertigen“ Busbedienungen als auch bei den<br />

Stadtverkehren die Anteile des Schülerverkehrs deutlich unter 80% liegen, wird damit gerechnet, dass<br />

hier die Fahrgastrückgänge im Schülerverkehr durch eine Erhöhung der übrigen Nachfrage weitgehend<br />

kompensiert werden können. Unter Berücksichtigung der vorgesehenen Angebotsverbesserungen lässt<br />

sich im Grundnetz sogar eine Nachfrage-Zunahme von 5-10% erreichen.<br />

ENTWURF 95 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

� Auf den überwiegend auf den Schülerverkehr ausgerichteten Linien im nördlichen <strong>Kreis</strong>gebiet schlagen<br />

mittelfristig die Schülerrückgänge stärker durch. Hier muss mit Nachfragerückgängen gerechnet<br />

werden. Zuwachspotenziale bietet hier die Anbindung neuer oder erweiterter Wohn- und Gewerbegebiete.<br />

� Im südlichen <strong>Kreis</strong>gebiet besteht bereits eine hohe ÖPNV-Nutzungshäufigkeit bzw. eine hohe Ausschöpfung<br />

der Marktpotenziale, so dass die Zuwächse sich hier im einstelligen Prozentbereich bewegen<br />

werden. Nachfragepotenziale von über 10% werden bei den Stadtverkehren gesehen, die von den geplanten<br />

Angebotsverbesserungen und den insgesamt günstigen Rahmenbedingungen für den städtischen<br />

ÖPNV profitieren.<br />

� Das AST-Angebot hat sich für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> zu einer „Erfolgsgeschichte“ mit stetig steigenden<br />

Kundenzahlen entwickelt. Nachdem das System etabliert ist, dürften die Nachfragezuwächse allerdings<br />

nicht mehr so hoch ausfallen wie in den ersten Betriebsjahren. Hinzu kommt, dass durch den hohen<br />

Kostenaufwand und die Haushaltslage einer Ausweitung enge wirtschaftliche Grenzen gesetzt sind.<br />

Daher wird sich der Fokus künftig mehr auf den Ersatz von Buslinienverkehren in verkehrsschwachen<br />

Zeiten richten. Dennoch sind auch in den kommenden Jahren noch weitere moderate Nachfragezuwächse<br />

realistisch, die aber im Gesamtsystem ÖPNV kaum in Erscheinung treten.<br />

ENTWURF 96 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

7. Steuerung und Finanzierung des ÖPNV<br />

7.1 Organisation des ÖPNV<br />

Eine „schlanke“ ÖPNV-Organisation mit wenig Bürokratie und einer sinnvollen, praxisorientierten Aufgabenteilung<br />

zwischen Aufgabenträger, HVV GmbH und Verkehrsunternehmen ist eine zentrale Säule für einen<br />

effizienten öffentlichen Personennahverkehr im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>.<br />

Als Folge der Regionalisierung liegt die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV bei<br />

den <strong>Kreis</strong>en und kreisfreien Städten. Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ist demnach für die Planung, Organisation und<br />

Finanzierung des ÖPNV (inklusive der U-Bahn) zuständig. Wichtige strategische und finanzielle Entscheidungen<br />

werden im Verkehrsausschuss des <strong>Kreis</strong>tages abgestimmt und beschlossen.<br />

Im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> basiert die Organisation des ÖPNV wie auch auf Landesebene auf dem „Drei-Ebenen-<br />

Modell“, dessen Modalitäten über die öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) zwischen den Ländern<br />

Hamburg und Schleswig-Holstein sowie den <strong>Kreis</strong>en im HVV geregelt sind, Über viele Jahre hat sich die<br />

zwischen den Aufgabenträgern, der HVV GmbH und den Verkehrsunternehmen festgelegte Aufgabenteilung<br />

bewährt und die Weiterentwicklung des ÖPNV-Systems sowohl in verkehrlicher Hinsicht als auch unter<br />

wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv beeinflusst. Zudem profitiert der <strong>Kreis</strong> von dem hohen fachlichen<br />

Know-how der HVV GmbH, das vor allem für die ÖPNV-Planung und wettbewerbliche Vergabeverfahren<br />

von hohem Nutzen ist. Das bestehende Modell wird daher auch in den kommenden Jahren fortgeführt.<br />

Einzelne VU sind auch als zentrale VU (ZVU) für bestimmte unternehmensübergreifende Aufgaben im Auftrag<br />

des HVV tätig. Zur verstärkten Einbeziehung der Kundeninteressen gibt es außerdem den HVV-<br />

Fahrgastbeirat, dessen Arbeitsgruppen Verbesserungsvorschläge zu den Bereichen Tarif, Netz, Qualität<br />

und Information erarbeiten und dem Plenum zur Abstimmung vorlegen. Es ist anzustreben, verstärkte räumliche<br />

Bezüge herzustellen (z.B. kreisweiter Fahrgastbeirat)<br />

Zusammenarbeit mit den benachbarten Aufgabenträgern<br />

Durch die vollständige Integration in den HVV und die dortigen Organisationsstrukturen sowie der HVV<br />

GmbH als Regieebene ist auch die Schnittstelle in der Abstimmung der Aufgabenträger im HVV gesetzt.<br />

Dennoch sind im Rahmen der ÖPNV-Planung und des ÖPNV-Wettbewerbs auch bilaterale Abstimmungen<br />

zwischen den benachbarten Aufgabenträgern erforderlich, um eine Vernetzung der ÖPNV-Angebote über<br />

die <strong>Kreis</strong>grenzen hinaus sicherzustellen. Besonderes Augenmerk gilt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> aufgrund der<br />

bestehenden Verkehrsverflechtungen der Zusammenarbeit mit dem <strong>Kreis</strong> Herzogtum-Lauenburg und der<br />

Hansestadt Lübeck, die derzeit nicht in den HVV integriert ist. Im Lübecker Stadtgebiet spielt dabei vor allem<br />

die Linienführung und Angebotsgestaltung der grenzüberschreitenden Buslinien eine zentrale Rolle.<br />

ENTWURF 97 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Perspektive: Verbundorganisation von Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen<br />

Auf Basis des im LNVP genannten Ziels, zur Intensivierung der Zusammenarbeit einen (Verkehrs)Verbund<br />

der Aufgabenträger zu gründen, hat das Land Anfang 2009 ein Gutachten zur Organisation des ÖPNV in<br />

Schleswig-Holstein in Auftrag gegeben. Im Ergebnis kritisiert das Gutachten für Schleswig-Holstein außerhalb<br />

des HVV insbesondere<br />

� eine zu hohe Heterogenität in der ÖPNV-Organisation mit daraus resultierenden<br />

effizienz- und qualitätshemmenden Schnittstellenproblemen,<br />

� eine vielfach ungenügende Vorbereitung kommunaler Aufgabenträger in der Vergabe,<br />

� die nicht eindeutige Verantwortlichkeit für Angebotsabstimmung und Marktkommunikation,<br />

� die ungenügende Datenverfügbarkeit bei den Aufgabenträgern und damit Nachteile in den<br />

Bereichen Markt-, Verkehrsforschung und Berichtspflichten nach VO (EG) 1370/2007,<br />

� die trotz Kommunalisierung außerhalb der (wenigen) Verkehrsverträge noch immer nicht<br />

transparenten, ohne Anreize gestalteten Finanzierungsstrukturen (gilt nicht für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>!).<br />

Vor diesem Hintergrund werden Weiterentwicklungsbedarfe festgestellt. Um diesen Anforderungen gerecht<br />

werden zu können, wird die Weiterentwicklung des Status Quo mit der LVS als Aufgabenträgergesellschaft<br />

und der NSH als Gesellschaft der Verkehrsunternehmen zu einem „Partnermodell“ mit einheitlicher Organisationsstruktur<br />

für beide Verkehrsträger (ÖPNV, SPNV) vorgeschlagen. Die LVS würde in diesem Ansatz in<br />

eine Aufgabenträgergesellschaft Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (VSH) und die NSH in eine Unternehmensgesellschaft<br />

Verkehrsverbund Schleswig-Holstein (UVSH) überführt werden, zur Etablierung der<br />

koordinierten Zusammenarbeit würde eine einheitliche Gremienstruktur im Verbund entwickelt. Eine Zusammenführung<br />

mit dem HVV wird allerdings nicht empfohlen.<br />

ENTWURF 98 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

7.2 Gestaltung des Wettbewerbs um ÖPNV-Leistungen<br />

Mit der Teilnetzbildung und der konsequenten Vergabe der Busleistungen im Wettbewerb hat sich der <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Stormarn</strong> Potenziale zur Effizienzsteigerungen des ÖPNV erschlossen und eine hohe Transparenz, Planungs-<br />

und Rechtssicherheit erzeugt. Dieser eingeschlagene Weg wird auch in Zukunft weiterverfolgt.<br />

Rahmenbedingungen und Vorgaben<br />

Aufgrund der aktuellen rechtlichen Vorgaben (vgl. Kapitel 1), sind ÖPNV-Leistungen künftig im geregelten<br />

Wettbewerb zu vergeben. Mit der Vergabe der meisten ÖPNV-Leistungen in wettbewerblichen Verfahren<br />

und dem Qualitäts-Management genügt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> bereits den gesetzlichen Auflagen, um die geforderte<br />

Transparenz herzustellen und marktorientierte ÖPNV-Betriebskosten sicherzustellen.<br />

Der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> hat als regionaler ÖPNV-Aufgabenträger nach dem ÖPNVG die Sicherstellung einer<br />

ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr<br />

zu gewährleisten. Er hat sich vorrangig für das Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Dies bedeutet in Bezug<br />

auf den ÖPNV sowohl die Bereitstellung eines Verkehrsangebotes, das nach §1 ÖPNVG eine attraktive und<br />

umweltverträgliche Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen soll, als auch ein angemessener<br />

Einsatz öffentlicher Mittel. Die Fahrgäste sind ebenso wie die Allgemeinheit zudem daran interessiert,<br />

über ein integriertes, leistungsfähiges und möglichst kostengünstiges Nahverkehrsangebot verfügen zu<br />

können. Diese Interessen werden am besten berücksichtigt, indem verkehrlich verbundene Leistungseinheiten<br />

(hier Buslinien) möglichst aus einer Hand verantwortet bzw. bedient werden. In der Praxis haben auch<br />

die Verkehrsunternehmen ein Interesse daran, Linien betrieblich und wirtschaftlich miteinander zu verbinden,<br />

um Synergien zu erzielen und die wirtschaftliche Effizienz zu verbessern. Der AT hat demnach ein<br />

übergeordnetes Interesse an einer verkehrlich integrierten und wirtschaftlichen Verkehrsbedienung, die<br />

durch die im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> vorgenommene Teilnetzbildung bzw. Linienbündelung erfüllt ist.<br />

Grundsätze für die Teilnetzbildung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Die Bildung der Teilnetze und der zugeordneten Linienbündel erfolgt für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> unter Abwägung<br />

der räumlichen, verkehrlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge im Busnetz. Im Einzelnen liegen<br />

der Linienbündelung folgende Kriterien zugrunde:<br />

(1) Verkehrsfunktion und verkehrliche Verflechtungen<br />

Aufbauend auf den Verkehrsbeziehungen wird bei der Linienbündelung darauf Wert gelegt, dass die<br />

einzelnen Linienbündel eine raumstrukturell und verkehrlich sinnvolle Einheit ergeben. Neben den bestehenden<br />

ÖPNV-Nachfrageverflechtungen, die sich überwiegend am Schülerverkehr orientieren, sind<br />

auch Verflechtungen im Gesamtverkehr einbezogen, die auf Grundlage des Anforderungsprofils für die<br />

künftige ÖPNV-Gestaltung (Qualitätsstandards) stärker in der Fahrplangestaltung berücksichtigt werden<br />

sollen. Neben den Verkehrsverflechtungen sind in der Linienbündelung auch die Hauptverküpfungsknoten<br />

im <strong>Kreis</strong>gebiet berücksichtigt, so dass hier eine sinnvolle Verknüpfung der Linien stattfinden kann.<br />

(2) Integration der Bedienung<br />

Eine Bedienung durch einen Verkehrsdienstleister bringt für den Fahrgast und den AT oft Vorteile. Insbesondere<br />

erleichtert es die Vermarktung des ÖPNV, reduziert den Abstimmungsaufwand und ermöglicht<br />

Nettoverträge. Dieses Kriterium steht allerdings nicht an erster Priorität, da auch bei mehreren<br />

ENTWURF 99 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Betreibern über die gesetzten Standards und die Nebenbestimmungen bei der Genehmigungserteilung<br />

eine integrierte Bedienung möglich ist.<br />

(3) Betriebliche Optimierung<br />

Um das marktgerechte Kostenniveau im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> zu sichern, werden auch Randbedingungen,<br />

die eine betriebliche Optimierung fördern, in der Linienbündelung berücksichtigt (z.B. Betriebshofstandorte).<br />

(4) Wettbewerbsförderung und Mittelstandsförderung<br />

Um den im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> vertretenen mittelständischen Verkehrsunternehmen eine reelle Chance im<br />

Wettbewerb einzuräumen, ist das Liniennetz in mehrere Teilnetze unterteilt. Die Teilnetze sind so abgegrenzt,<br />

dass ein geordneter Wettbewerb stattfinden kann, d.h. auch für größere Unternehmen ein Anreiz<br />

für eine Beteiligung besteht.<br />

Teilnetzbildung im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Aufbauend auf den vorgenannten Anforderungen werden für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> künftig 9 Teilnetze (davon<br />

ein Teilnetz in Zuständigkeit der Stadt Bad Oldesloe) die räumliche Grundlage der wettbewerblichen Vergaben<br />

bilden. Der Zuschnitt der Teilnetze ist Bild 7-2 und Anhang 3 zu entnehmen. Damit setzt der <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

die Vergabe der kreisweiten Busleistungen in wettbewerblichen Verfahren konsequent fort.<br />

Teilnetz Laufzeit<br />

Kurzform Bezeichnung<br />

Regionales Grundnetz<br />

Reinfeld<br />

Bad Oldesloe<br />

Bargteheide<br />

2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

OD 1 Ahrensburg<br />

OD 2 Trittau<br />

OD 3 Reinbek / Barsbüttel<br />

OD 6 Glinde / Oststeinbek<br />

Stadtverkehr OD<br />

Bild 7-1: Vergabe der Teilnetze ab 2011<br />

Ausschreibung Vertragslaufzeit<br />

Einen gesonderten Status nehmen die Stadtverkehre ein. Zum einen sind hier in der Gestaltung des Angebotes<br />

die ortsspezifischen Besonderheiten (Binnenverkehre, Saisonnachfrage, Ladenöffnungszeiten, etc.)<br />

zu berücksichtigen, zum anderen ergeben sich ggf. bei den Komponenten Fahrzeuge und ÖPNV-Marketing<br />

spezielle Anforderungen. Daher -aber auch wegen der örtlichen Aufgabenträgerschaft- wird der Stadtverkehr<br />

Bad Oldesloe eigenständig betrachtet, im Wettbewerb aber als einzelnes Los im Verbund mit dem<br />

Teilnetz Bad Oldesloe und dem Regionalen Grundnetz ausgeschrieben, um hier mögliche Synergien auszunutzen.<br />

ENTWURF 100 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Gebietsübergreifende Linien, die über einzelne Teilnetze hinausgehen, werden zunächst demjenigen Netz<br />

zugeordnet, in dem der längste Streckenabschnitt liegt. Eine besondere Problematik liegt bei den kreisübergreifenden<br />

Linien vor, die sich in der Zuständigkeit mehrerer AT befinden. Diese werden zunächst<br />

dem AT zugeordnet, auf dessen Territorium die überwiegende Leistung erbracht wird. Über sogenannte<br />

Finanzausgleichsverträge wird der Ausgleich der Finanzmittel unter den AT geregelt.<br />

Veränderungen im Liniennetz<br />

Linien, die zwischenzeitlich neu eingerichtet werden, sind zunächst demjenigen Teilnetz zuzuordnen, in das<br />

sie im Hinblick auf die verkehrliche Integration bzw. territoriale Zuordnung am sinnvollsten einzubinden sind.<br />

Die Genehmigungslaufzeiten sind dem jeweiligen Teilnetz anzupassen. Bei Linienverlängerungen oder Veränderungen<br />

des Linienweges vorhandener Linien gelten in der Regel die Genehmigungslaufzeiten der ursprünglichen<br />

Linie. Die Konzessionslaufzeiten der einzelnen Linien sind Anhang 3 zu entnehmen.<br />

Bestehen keine verkehrlichen Verflechtungen und Verknüpfungen mit bestehenden Teilnetzen bzw. Linienbündeln,<br />

so ist das Teilnetz maßgebend, in dem der größte Anteil der Betriebsleistung (Fahrplankilometer)<br />

erbracht wird. Eine Herauslösung von Linien aus den Teilnetzen oder eine Neueinrichtung von Linien ohne<br />

Integration in ein Teilnetz ist nicht möglich.<br />

ENTWURF 101 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Bild 7-2: Grobe räumliche Abgrenzung der Teilnetze für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

ENTWURF 102 urbanus


7.3 Qualitäts-Management<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Ein Kennzahlen-gestütztes Qualitäts- und Effizienz-Monitoring ist für Aufgabenträger wie für Verkehrsunternehmen<br />

ein zentrales Instrument, um eine an den Ressourcen und den Marktbedingungen ausgerichtete<br />

ÖPNV-Gestaltung vornehmen zu können und den rechtlichen Anforderung an eine transparente Finanzierung<br />

des ÖPNV-Angebotes zu genügen.<br />

Der HVV hat in den letzten Jahren für das Verbundgebiet ein Qualitäts-Management aufgebaut. Ein systematisiertes<br />

Qualitäts-Management ist auch ohne Bonus-Malus-Regelungen ein wichtiges Instrument, die<br />

„Marktnähe“ und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV-Angebotes sowie die Einhaltung der Qualitätsvereinbarungen<br />

durch die Verkehrsunternehmen zu überprüfen<br />

Ab 2008 sind alle Teilnetze im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> finanzwirksam in das Qualitätsmanagement des HVV aufgenommen<br />

und Bestandteil der vertraglichen Abrechnung mit den Verkehrsunternehmen. Das auf dem „Bonus-Malus-System“<br />

beruhende Qualitätsmanagement baut auf den in den Verträgen festgelegten Qualitätsstandards<br />

auf und enthält Qualitätsmessungen, die in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden:<br />

� Befragungen zur Kundenzufriedenheit,<br />

� Mystery-shopping,<br />

� Messungen / Befragungen zur Pünktlichkeit.<br />

Für die Bewertung der Qualitätsmessergebnisse werden Zielwerte bzw. Zielmargen zugrunde gelegt, bei<br />

deren Unterschreiten sich ein Malus, beim Überschreiten ein Bonus ergibt. Die Verkehrsunternehmen unterliegen<br />

Berichtspflichten, die ebenfalls in den Verkehrsverträgen festgelegt sind. Der HVV stellt die Ergebnisse<br />

der Qualitätsmessungen den Verkehrsunternehmen zeitnah zur Verfügung.<br />

Das Qualitätsmanagement wird durch einen Qualitätsarbeitskreis begleitet, in dessen Rahmen die Qualitätsmessungen<br />

bewertet und ggf. Maßnahmen zur Abstellung von Mängeln und zur Anpassung der Messverfahren<br />

abgestimmt werden.<br />

Die Finanzierung des Qualitätsmanagement erfolgt durch den HVV und die Verkehrsunternehmen.<br />

ENTWURF 103 urbanus


7.4 Maßnahmen- und Finanzplanung<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

In der umseitigen Übersicht sind die im Entwicklungskonzept vorgesehenen Projekte und Maßnahmen mit<br />

einer Kostenschätzung und dem Realisierungs-Zeitrahmen hinterlegt. Darüber hinaus werden die Finanzierungsquellen<br />

benannt, wobei die genaue Aufteilung bzw. Zuscheidung der Finanzmittel in der jährlich fortzuschreibenden<br />

Finanzierungsplanung erfolgt. Die Finanzierung des ÖPNV-Angebotes wird auch künftig durch<br />

wettbewerbliche Vergaben und leistungsorientierte Verkehrsverträge zwischen dem Aufgabenträger und den<br />

Verkehrsunternehmen geregelt.<br />

Aufgrund der weiter angespannten Haushaltslage im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> sind die ÖPNV-Mittel begrenzt, so dass<br />

eine Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen generell unter Finanzierungsvorbehalt zu sehen ist und nur<br />

stufenweise erfolgen kann. Nach der Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel ist der Finanzierungsrahmen<br />

deutlich transparenter geworden und schafft Handlungsspielräume in der Mittelverwendung, die der<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> auch weiterhin konsequent nutzen wird.<br />

Zuweisung des Landes (Kommunalisierung, ÖRV) ca. 8.780.000<br />

Zuweisung Städte / Gemeinden ca. 185.000<br />

Eigenanteil <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> ca. 3.194.000<br />

Summe ca. 12.159.000<br />

Einnahmen in EUR Ausgaben in EUR<br />

Finanzierung HVV-Altgebiet ca. 8.720.000<br />

Finanzierung HVV-Erweiterungsgebiet ca. 2.800.000<br />

Finanzierung AST ca. 425.000<br />

Finanzierung Tarif, Regiekosten, sonstiges ca. 214.000<br />

Summe ca. 12.159.000<br />

Bild 7-3: Budgetplanung für die ÖPNV-Finanzierung 2011<br />

ENTWURF 104 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Maßnahme / Projekt Kostenschätzung<br />

in EUR / Jahr<br />

Ausbau Verbindung Ratzeburg -<br />

Bad Oldesloe<br />

ÖPNV-Konzept<br />

Stadt Reinbek<br />

Umsetzungs-<br />

zeitraum<br />

Kostenneutral Fahrplanwechsel<br />

2010 / 2011<br />

> 100.000 Fahrplanwechsel<br />

2011 / 2012<br />

Finanzierung<br />

Entfällt<br />

<strong>Kreis</strong>,<br />

Stadt Reinbek<br />

Neuordnung im Bereich Tangstedt < 25.000 2011 / 2012 <strong>Kreis</strong><br />

Neuordnung des Stadtverkehrs<br />

Bad Oldesloe<br />

Ausbau des Einsatzes<br />

alternativer Bedienungsformen<br />

Einsatz von Buszügen auf<br />

ausgewählten Linien<br />

Weiterer Ausbau hochwertiger<br />

Verbindungen im regionalen Grundnetz<br />

Optimierung der Anschlusskoordination<br />

Bus-Bahn und Bus-Bus<br />

Weiterentwicklung des Stadtverkehrs<br />

Ahrensburg<br />

Verbesserung der Anbindung<br />

von Siedlungsgebieten<br />

Ausbau der ÖPNV-Beschleunigung<br />

durch LSA-Beeinflussung<br />

Berücksichtigung umweltfreundlicher<br />

Fahrzeugantriebe<br />

Ausbau Bushaltestellen und Anpassung<br />

an den HVV-Standard<br />

ÖPNV-Marketing und Anpassung Fahrgastinformation<br />

an HVV-Standard<br />

Kostenneutral Fahrplanwechsel<br />

2011 / 2012<br />

50 – 100.000 Fortlaufend<br />

ab 2011<br />

Studie einmalig<br />

< 25.000<br />

Stadt Bad Oldesloe<br />

<strong>Kreis</strong><br />

Ab 2013 <strong>Kreis</strong>,<br />

VU<br />

> 100.000 Nach 2013 <strong>Kreis</strong>,<br />

Nachbarkreise<br />

50 – 100.000 Ab 2013 <strong>Kreis</strong><br />

> 100.000 2014 <strong>Kreis</strong>,<br />

Stadt Ahrensburg<br />

50 – 100.000 Fortlaufend<br />

ab 2011<br />

<strong>Kreis</strong><br />

50 - 100.000 Nach 2012 <strong>Kreis</strong><br />

GVFG, VU<br />

Offen Offen ./.<br />

50 – 100.000 Fortlaufend<br />

ab 2010<br />

< 25.000<br />

nur <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Bild 7-4: Maßnahmenumsetzung im Busverkehrsystem ab 2011<br />

Fortlaufend<br />

ab 2010<br />

<strong>Kreis</strong>, HVV,<br />

Kommunen, GVFG<br />

<strong>Kreis</strong>,<br />

HVV<br />

ENTWURF 105 urbanus


Literatur<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

BSL Management Consultants<br />

Kurzgutachten „Organisation des ÖPNV in Schleswig-Holstein“; Berlin 2009<br />

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein:<br />

Einwohnerentwicklung bis 2025 im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Abteilung Landesplanung und Vermessungswesen, Kiel o. Jahr<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>:<br />

Zweiter Regionaler Nahverkehrsplan 2003-2007<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>:<br />

Stellungnahme des <strong>Kreis</strong>es <strong>Stormarn</strong> zum 3. Landesweiten Nahverkehrsplan,<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Schulentwicklungsplan 2008/2009<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong>:<br />

Zwischenbericht zum Anruf-Sammel-Taxi im <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2006<br />

LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH:<br />

LNVP 2008-2012, Landesweiter Nahverkehrsplan für den Schienenpersonennahverkehr<br />

in Schleswig-Holstein, Kiel 2008<br />

Metropolregion Hamburg:<br />

Gemeinsames Datenprofil der Hamburger Randkreise 2007<br />

Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein:<br />

Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein 2009 (Entwurf), Kiel 2009<br />

Omniphon:<br />

Landesweite Marktforschung 2008 in Schleswig-Holstein, Leipzig 2009<br />

Sieber, Niklas und Walther, Christoph:<br />

Wirtschaftlichkeit alternativer Bedienungsformen, Internationales Verkehrswesen 9/2002<br />

Daten zum ÖPNV und zu den Schülerverkehrsverflechtungen wurden außerdem bereitgestellt vom <strong>Kreis</strong><br />

<strong>Stormarn</strong>, Fachdienst Planung und Verkehr und von der HVV GmbH.<br />

ENTWURF 106 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 1<br />

Strukturdaten 2010<br />

ENTWURF 107 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Ein- Ein- EW Ein- Ein- PKW<br />

Kommune wohner wohner weiblich wohner 0-17 J. wohner > 60 J. PKW je 1000<br />

gesamt weiblich %-Anteil 0-17 J. %-Anteil > 60 J. %-Anteil Anzahl EW<br />

Städte 120.323 62.459 51,9 21.664 18,0 33.611 27,9 65.359 543<br />

Ahrensburg 30.907 16.313 52,8 5.492 17,8 9.319 30,2 17.442 564<br />

Bad Oldesloe 24.145 12.532 51,9 4.585 19,0 6.016 24,9 12.167 504<br />

Bargteheide 14.882 7.745 52,0 3.005 20,2 3.562 23,9 7.848 527<br />

Glinde 16.183 8.353 51,6 2.573 15,9 4.660 28,8 8.722 539<br />

Reinbek 25.671 13.167 51,3 4.274 16,6 7.938 30,9 14.613 569<br />

Reinfeld 8.535 4.349 51,0 1.735 20,3 2.116 24,8 4.567 535<br />

Amtsfreie Kommunen 38.832 20.094 51,7 6.406 16,5 12.313 31,7 22.986 592<br />

Ammersbek 9.313 4.733 50,8 1.706 18,3 2.780 29,9 5.364 576<br />

Barsbüttel 12.375 6.296 50,9 2.033 16,4 3.584 29,0 7.745 626<br />

Groß Hansdorf 8.980 4.867 54,2 1.510 16,8 3.215 35,8 4.707 524<br />

Oststeinbek 8.164 4.198 51,4 1.157 14,2 2.734 33,5 5.170 633<br />

Amt Nordstormarn 10.326 5.094 49,3 2.215 21,5 2.127 20,6 6.284 609<br />

Badendorf 799 392 49,1 143 17,9 207 25,9 526 658<br />

Barnitz 830 399 48,1 177 21,3 178 21,4 512 617<br />

Feldhorst 602 295 49,0 142 23,6 100 16,6 367 610<br />

Hamberge 1.392 687 49,4 284 20,4 344 24,7 889 639<br />

Heidekamp 474 240 50,6 111 23,4 89 18,8 278 586<br />

Heilshoop 600 305 50,8 123 20,5 138 23,0 362 603<br />

Klein Wesenberg 781 406 52,0 166 21,3 148 19,0 416 533<br />

Mönkhagen 623 317 50,9 116 18,6 129 20,7 407 653<br />

Rehhorst 709 340 48,0 166 23,4 142 20,0 393 554<br />

Wesenberg 1.227 592 48,2 321 26,2 148 12,1 750 611<br />

Westerau 778 391 50,3 165 21,2 158 20,3 476 612<br />

Zarpen 1.511 730 48,3 301 19,9 346 22,9 908 601<br />

Amt Bad Oldesloe-Land 10.901 5.349 49,1 2.176 20,0 2.378 21,8 6.607 606<br />

Grabau 808 403 49,9 162 20,0 199 24,6 486 601<br />

Lasbek 1.203 583 48,5 237 19,7 259 21,5 742 617<br />

Meddewade 775 383 49,4 154 19,9 167 21,5 470 606<br />

Neritz 328 171 52,1 50 15,2 90 27,4 213 649<br />

Pölitz 1.183 562 47,5 201 17,0 276 23,3 630 533<br />

Rethwisch 1.043 497 47,7 218 20,9 222 21,3 648 621<br />

Rümpel 1.305 653 50,0 263 20,2 261 20,0 744 570<br />

Steinburg 2.512 1.252 49,8 506 20,1 567 22,6 1.634 650<br />

Travenbrück 1.744 845 48,5 385 22,1 337 19,3 1.040 596<br />

ENTWURF 108 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Ein- Ein- EW Ein- Ein- PKW<br />

Kommune wohner wohner weiblich wohner 0-17 J. wohner > 60 J. PKW je 1000<br />

gesamt weiblich %-Anteil 0-17 J. %-Anteil > 60 J. %-Anteil Anzahl EW<br />

Amt Bargteheide-Land 13.960 6.959 49,8 3.002 21,5 3.021 21,6 7.933 568<br />

Bargfeld-Stegen 2.892 1.440 49,8 656 22,7 648 22,4 1.584 548<br />

Delingsdorf 2.191 1.080 49,3 578 26,4 325 14,8 1.104 504<br />

Elmenhorst 2.486 1.257 50,6 483 19,4 537 21,6 1.457 586<br />

Hammoor 1.187 591 49,8 248 20,9 238 20,1 682 575<br />

Jersbek 1.784 887 49,7 345 19,3 505 28,3 1.004 563<br />

Nienwohld 472 236 50,0 97 20,6 98 20,8 281 595<br />

Todendorf 1.073 536 50,0 197 18,4 247 23,0 694 647<br />

Tremsbüttel 1.875 932 49,7 398 21,2 423 22,6 1.127 601<br />

Amt Trittau 17.164 8.830 51,4 3.092 18,0 4.570 26,6 10.441 608<br />

Grande 673 346 51,4 93 13,8 195 29,0 398 591<br />

Grönwohld 1.331 668 50,2 218 16,4 383 28,8 785 590<br />

Großensee 1.727 855 49,5 282 16,3 483 28,0 1.070 620<br />

Hamfelde 488 238 48,8 77 15,8 106 21,7 283 580<br />

Hohenfelde 51 27 52,9 7 13,7 18 35,3 39 765<br />

Köthel 341 176 51,6 49 14,4 95 27,9 242 710<br />

Lütjensee 3.222 1.734 53,8 638 19,8 858 26,6 1.883 584<br />

Rausdorf 235 122 51,9 28 11,9 52 22,1 174 740<br />

Trittau 7.661 3.964 51,7 1.433 18,7 2.001 26,1 4.710 615<br />

Witzhave 1.435 700 48,8 267 18,6 379 26,4 857 597<br />

Amt Siek 9.409 4.735 50,3 1.861 19,8 2.555 27,2 6.388 679<br />

Braak 783 388 49,6 139 17,8 211 26,9 617 788<br />

Brunsbek 1.619 823 50,8 333 20,6 426 26,3 1.051 649<br />

Hoisdorf 3.418 1.739 50,9 685 20,0 1.009 29,5 2.050 600<br />

Siek 2.037 1.008 49,5 409 20,1 476 23,4 1.474 724<br />

Stapelfeld 1.552 777 50,1 295 19,0 433 27,9 1.196 771<br />

Amt Itzstedt (SE) 6.345 3.178 50,1 1.102 17,4 1.860 29,3 3.953 623<br />

Tangstedt 6.345 3.178 50,1 1.102 17,4 1.860 29,3 3.953 623<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 227.260 116.698 51,3 41.518 18,3 62.435 27,5 129.951 572<br />

Quellen: <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2010, Kraftfahrt-Bundesamt 2010<br />

ENTWURF 109 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 2<br />

Schulstandorte und Schulstatistik im Schuljahr 2009/2010<br />

ENTWURF 110 urbanus


Verteilung der Schüler auf Schulstandorte<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 111 urbanus


Ort / Gemeinde /<br />

Amt<br />

Schulart Name der Schule<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Schüleranzahl<br />

Schulträger<br />

Ahrensburg GS Grundschule Am Aalfang 268 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg GS Grundschule Am Hagen 335 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg GS Grundschule Am Reesenbüttel 444 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg GS Grundschule Am Schloss 306 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg FÖ Fritz-Reuter-Schule 37 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg RS+GYM Schulzentrum Am Heimgarten 1269 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg GYM <strong>Stormarn</strong>schule 799 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg GEM+ Selma-Lagerlöf-Gemeinschaftsschule 640 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg GEM Gemeinschaftsschule Ahrensburg 634 Stadt Ahrensburg<br />

Ahrensburg BS Berufliche Schule <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> in Ahrensburg 2180 <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Ahrensburg FÖ Woldenhorn Schule 127 Stadt Ahrensburg<br />

Bargeteihe Stadt GEM+ Anne-Frank Schule 627 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteihe Stadt FÖ Albert-Schweitzer Schule 62 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteihe Stadt GEM Dietrich-Bonhoeffer-Gemeinschaftsschule 731 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteihe Stadt GS+HS Emil-Nolde-Schule 429 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteihe Stadt GS Carl-Orff-Schule 380 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteihe Stadt GYM Gymnasium Eckhorst 765 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteihe Stadt GYM Kopernikus Gymnasium 817 Stadt Bargteheide<br />

Bargeteide Land GS+HS Johannes-Gutenberg-Schule 592 Amt Bargteheide-Land<br />

Bargeteide Land GS Grundschule Hoisbüttel 203 Gemeinde Ammersbek<br />

Bargeteide Land GS GS Alte Alster, Bargfeld-Stegen 222 Amt Bargteheide-Land<br />

Bargeteide Land GS Grundschule Bünningstedt 164 Gemeinde Ammersbek<br />

Bargeteide Land GS Grundschule Mollhagen/Steinburg 266 Amt Bad Oldesloe-Land<br />

Barsbüttel GEM+ Erich-Kästner-Schule 637 Gemeinde Barsbüttel<br />

Barsbüttel GS Grundschule Barsbüttel 284 Gemeinde Barsbüttel<br />

Barsbüttel GS Grundschule Willinghusen 182 Gemeinde Barsbüttel<br />

Glinde GS Grundschule Tannenweg 341 Stadt Glinde<br />

Glinde GS Grundschule Wiesenfeld 232 Stadt Glinde<br />

Glinde FÖ Wilhelm-Busch-Schule 38 Stadt Glinde<br />

Glinde RS+HS Sönke-Nissen-Schule 523 Stadt Glinde<br />

Glinde GEM+ Wiesenfeld Gemeinschaftsschule Glinde 702 Stadt Glinde<br />

Glinde GYM Gymnasium Glinde 731 Stadt Glinde<br />

Glinde GS Grundschule Oststeinbek 243 Stadt Glinde<br />

Großhansdorf GS Grundschule Wöhrendamm 272 Gemeinde Großhansdorf<br />

Großhansdorf GS+HS Grund- und Hauptschule Großhansdorf 151 Gemeinde Großhansdorf<br />

Großhansdorf GEM Friedrich-Junge-Schule 369 Gemeinde Großhansdorf<br />

Großhansdorf GYM Emil-von-Behring-Gymnasium 911 Gemeinde Großhansdorf<br />

Lütjensee GS Grundschule Lütjensee 229 Amt Trittau<br />

Nordstormarn GS+HS Dörfergemeinschaftsschule Zarpen 238 Amt Nordstormarn<br />

Nordstormarn GS Grundschule Hamberge 86 Amt Nordstormarn<br />

ENTWURF 112 urbanus


Ort / Gemeinde /<br />

Amt<br />

Schulart Name der Schule<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Schüleranzahl<br />

Schulträger<br />

Bad Oldesloe GS+HS Klaus-Groth-Schule 377 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe GEM Theodor-Storm-Schule 774 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe GS Stadtschule 464 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe FÖ Schule am Kurpark 61 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe GYM Theodor-Mommsen-Gymnasium 1340 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe GEM+ Ida-Ehre-Schule 870 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe BS Berufliche Schule <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> in Bad Oldesloe 1486 <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Bad Oldesloe GS Grundschule West 237 Stadt Bad Oldesloe<br />

Bad Oldesloe-Land GEM Schule am Masurenweg 768 Amt Bad Oldesloe-Land<br />

Reinbek GS Grundschule Mühlenredder 277 Stadt Reinbek<br />

Reinbek GS Grundschule Klosterbergen 243 Stadt Reinbek<br />

Reinbek GS Grundschule Schönningstedt 147 Stadt Reinbek<br />

Reinbek GS+HS Gertrud-Lege-Schule 326 Stadt Reinbek<br />

Reinbek GEM Gemeinschaftsschule Schulzentrum Mühlenredder 341 Stadt Reinbek<br />

Reinbek GYM Sachsenwald-Gymnasium 1042 Stadt Reinbek<br />

Reinbek FÖ Amalie-Sieveking-Schule 24 Stadt Reinbek<br />

Reinfeld GS Matthias-Claudius-Schule 566 Stadt Reinfeld<br />

Reinfeld RS+HS Joachim-Mähl-Schule 97 Stadt Reinfeld<br />

Reinfeld GEM+ Kooperative Gemeinschaftsschule Imanuel-Kant 849 Stadt Reinfeld<br />

Reinfeld FÖ Erich-Kästner-Schule 34 Stadt Reinfeld<br />

Siek GS Grundschule Hoisdorf 178 Amt Siek<br />

Siek GS Grundschule Stapelfeld 167 Amt Siek<br />

Tangstedt GS Grundschule Tangstedt (Dorfstraße) 240 Amt Itzstedt<br />

Trittau GEM Hahnheide-Schule Trittau 533 Gemeinde Trittau<br />

Trittau GS Grundschule Trittau 474 Gemeinde Trittau<br />

Trittau FÖ Campeschule 0 Gemeinde Trittau<br />

Trittau GYM Gymnasium Trittau 980 Gemeinde Trittau<br />

Trittau GS Grundschule Grönwohld 82 Amt Trittau<br />

Quelle: http://schulportraets.schleswig-holstein.de/portal/startseite/ Stand 2009/2010<br />

Legende Schulart:<br />

GS = Grundschule<br />

HS = Hauptschule<br />

RS = Realschule<br />

GEM = Gemeinschaftsschule<br />

GEM+ = Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe<br />

GYM = Gymnasium<br />

IGS = Integrierte Gesamtschule (künftig Gemeinschaftsschule)<br />

FÖ = Förderschule<br />

BS = Berufsschule<br />

ENTWURF 113 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 3<br />

Zuordnung der Buslinien zu den Teilnetzen ab 2011<br />

ENTWURF 114 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Grundnetz Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8110 Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � � �<br />

8120 Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8125 Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8130 Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8132 Bad Oldesloe - Reinfeld - Stubbendorf 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8140 Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8151 Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � � �<br />

8160 Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

Teilnetz Bad Oldesloe Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8121 Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe 01.01.06 11.12.11 Autokraft �<br />

8122 Bad Oldesloe - Pölitz - Bad Oldesloe 01.01.06 11.12.11 Autokraft �<br />

8126 Bad Oldesloe - Meddewade - Westerau 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8127 Todendorf - Stubben - Westerau 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8128 Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf 01.01.06 11.12.11 Autokraft �<br />

8129 AST Bad Oldesloe-Umland (5 AST-Verkehre) 01.01.06 11.12.11 Autokraft � � �<br />

8142 Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe 01.01.06 11.12.11 Autokraft �<br />

8145 Bad Oldesloe - Sühlen 01.01.06 11.12.11 Autokraft �<br />

8146 Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe 01.01.06 11.12.11 Autokraft �<br />

Stadtverkehr Bad Oldesloe Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8101 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1) 01.01.06 31.07.11 Autokraft � � �<br />

8102 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2) 01.01.06 31.07.11 Autokraft � � �<br />

8103 Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3) 01.01.06 31.07.11 Autokraft � � �<br />

8104 Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4) 01.01.06 31.07.11 Autokraft � �<br />

8109 AST Stadtverkehr + Ortsteile OD (5 AST-Verkehre) 07.12.06 31.07.11 Autokraft � � � �<br />

Teilnetz Bargteheide Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8111 Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8113 Bargteheide, MArkt - Timmerhorn - U Hoisbüttel 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8114 Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8115 Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8116 Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8117 Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8118 Bargteheide - Delingsdorf 14.12.08 13.12.13 Autokraft �<br />

8119 AST Bargteheide-Umland (6 AST-Verkehre) 14.12.08 13.12.13 Autokraft � � �<br />

Teilnetz Reinfeld Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8131 Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck 14.12.08 13.12.13 Dahmetal �<br />

8133 Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld 14.12.08 13.12.13 Dahmetal �<br />

8134 Reinfeld - Wesenberg - Westerau 14.12.08 13.12.13 Dahmetal �<br />

8136 Reinfeld - Zarpen - Ratzbek 14.12.08 13.12.13 Dahmetal �<br />

8139 AST Reinfeld-Umland/Stadt (6 AST-Verkehre) 14.12.08 13.12.13 Dahmetal � �<br />

ENTWURF 115 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Teilnetz OD1 Ahrensburg Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

169 Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg 14.12.08 13.12.13 VHH � �<br />

268 Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

269 Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

469 Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz - 13.12.13 VHH � �<br />

476 Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

568 Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

569 Ahrensburg, Gartenholz - U Ahr. West - Schulzentrum 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

576 Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahr. West 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

627 S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide 01.10.06 31.05.15 HHA � �<br />

648 U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West 14.12.08 13.12.13 VHH � �<br />

658 Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek 14.12.08 13.12.13 VHH � �<br />

769 Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahr., Dänenweg 14.12.08 13.12.13 VHH �<br />

776 Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel 14.12.08 13.12.13 VHH �<br />

8112 Bf. Bargteheide - Bergstedt - S Poppenbüttel 14.12.08 13.12.13 VHH � � � �<br />

E 69 Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek 14.12.08 13.12.13 VHH � �<br />

Teilnetz OD2 Trittau Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

364 Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) 12.08.07 04.08.12 Autokraft � � � �<br />

369 Ahrensburg - Lütjensee - Trittau 12.08.07 04.08.12 Autokraft � � � �<br />

464 Großensee - Lütjensee - Trittau 12.08.07 04.08.12 Autokraft �<br />

465 Großensee - Grönwohld - Trittau 12.08.07 04.08.12 Autokraft �<br />

564 Trittau, SZ - Köthel - Nusse 12.08.07 04.08.12 Autokraft �<br />

764 SZ Schmalenbeck - Lütjensee/Sieker Berg - Hoisdodrf 12.08.07 04.08.12 Autokraft �<br />

765 Trittau, Rausdorfer Straße - Trittau, SZ 12.08.07 04.08.12 Autokraft �<br />

833 Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland) 12.08.07 04.08.12 Autokraft � � �<br />

Teilnetz OD3 Reinbek Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

136 Bergedorf - S Reinbek 01.10.06 10.12.11 VHH � � � �<br />

137 Barsbüttel - Glinde - Bergedorf 01.10.06 10.12.11 VHH � � � �<br />

236 S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau 01.10.07 10.12.11 VHH � � � �<br />

237 U Steinfurther Allee - Glinde - S Reinbek 01.10.06 10.12.11 VHH � � � �<br />

336 IGS Glinde - Krabbenkamp 10.12.06 10.12.11 VHH �<br />

337 Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau 01.01.07 10.12.11 VHH �<br />

437 Ahrensburg - Siek - Glinde 01.06.08 10.12.11 VHH � �<br />

537 Stapelfeld - SZ Schmalenbeck 01.08.07 10.12.11 VHH �<br />

649 Bf. Bergedorf - S Reinbek 01.10.07 10.12.11 VHH � �<br />

737 Barsbüttel - Glinder Schulen 01.10.06 10.12.11 VHH �<br />

837 AST Brunsbek 10.12.06 10.12.11 VHH � � �<br />

Teilnetz OD6 Glinde / Oststeinbek Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

11 U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt 01.10.06 30.09.14 VHH � � � �<br />

233 U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg 01.10.06 30.09.14 VHH � � � �<br />

333 U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau 01.06.07 31.05.15 VHH � � � �<br />

619 U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde 01.10.06 30.09.14 VHH � � � �<br />

733 Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum 01.10.06 31.05.15 VHH �<br />

ENTWURF 116 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Teilnetz SE1 Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

378 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte 01.08.08 31.07.16 VHH � � � �<br />

478 Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt 01.08.08 31.07.16 VHH � �<br />

578 Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, SZ-Süd 01.08.08 31.07.16 VHH �<br />

<strong>Kreis</strong> Segeberg Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

7141 Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg 01.08.08 31.07.16 VHH/PVG � � �<br />

Teilnetz RZ5 Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

235 S Nettelnburg - S Reinbek 01.10.04 30.09.12 VHH � � � �<br />

Teilnetz "Dahmetal" (RZ) Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8720 Lübeck - Kastorf - Sandesneben - Linau - Trittau 01.09.09 31.08.17 Dahmetal � � � �<br />

8723 Klinkrade - Sirksfelde - Trittau 01.09.09 31.08.17 Dahmetal �<br />

8724 Siebenbäumen - Schönberg - Trittau 01.09.09 31.08.17 Dahmetal �<br />

8725 Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide 01.09.09 31.08.17 Dahmetal �<br />

8730 Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg 01.09.09 31.08.17 Dahmetal � � � �<br />

8740 Kastorf - Ratzeburg (Anschluss 8128 in Herzgt. Lg.) 01.09.09 31.08.17 Dahmetal � �<br />

Teilnetz "Autokraft" (RZ) Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

8880 Schwarzenbek - Trittau 01.01.11 12.12.20 Autokraft � �<br />

8820 Krabbenkamp - Aumühle - Dassend.- Geesthacht 01.01.11 12.12.20 Autokraft � �<br />

8882 Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande 01.01.11 12.12.20 Autokraft �<br />

8883 Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle 01.01.11 12.12.20 Autokraft � �<br />

Ohne Teilnetz Konzession<br />

Fahrperioden<br />

Linie Linienweg von…. ….bis Betreiber Schule Ferien Sa So<br />

263 U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld 01.11.06 31.10.14 HHA � � � �<br />

362 Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld 14.01.02 31.01.10 HHA � � � �<br />

462 Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund 01.10.08 31.09.16 VHH � � � �<br />

628 Jenfeld - Barsbüttel 01.06.07 31.05.15 HHA � �<br />

ENTWURF 117 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 4<br />

Verkehrsangebot der Buslinien Fahrplan 2009/2010<br />

ENTWURF 118 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Linie Linienweg Mo-Fr<br />

Sams- Sonn-<br />

täglich Schule Ferien tag tag<br />

11 U Billstedt - Glinde - Neuschönningstedt 198 198 198 177 156<br />

136 Bergedorf - S Reinbek 100 100 100 64 33<br />

137 Glinde - Industriegebiet Reinbek - Bf. Bergedorf 76 76 76 28 12<br />

169 Bf. Ahrensburg - Gewerbegebiet Nord - Bf. Ahrensburg 33 33 33 0 0<br />

233 U Billstedt - Oststeinbek - U Mümmelmannsberg 34 34 34 6 6<br />

235 S Nettelnburg - Bf. Bergedorf - Wentorf - S Reinbek 124 124 124 92 77<br />

236 S Reinbek - Neuschönningstedt - Sachsenwaldau 70 75 70 36 32<br />

237 Willinghusen - Glinde - S Reinbek 62 62 62 37 31<br />

263 U Wandsbek, Markt - Barsbüttel - Stapelfeld 205 205 205 145 100<br />

268 Bf. Ahrensburg - Dänenweg - Bf. Ahrensburg 5 5 5 5 5<br />

269 Bf. Ahrensburg - U Ahrensburg Ost - Am Kratt 60 60 60 45 23<br />

333 U Steinfurther Allee - Glinde - Trittau 58 61 58 38 32<br />

336 IGS Glinde - Reinbeker Schulen - Krabbenkamp 0 5 0 0 0<br />

337 Schulen Barsbüttel - Stapelfeld - Trittau 0 24 0 0 0<br />

362 Rahlstedt - Großlohe - Stapelfeld 24 24 24 35 35<br />

364 Rahlstedt - Lütjensee - Trittau - Basthorst (RZ) 67 68 67 40 36<br />

369 Ahrensburg - U Großhansdorf - Lütjensee - Trittau 38 42 38 24 14<br />

378 U Garstedt - Tangstedt - U Norderstedt-Mitte 80 80 80 68 61<br />

437 Ahrensburg - Siek - Glinde 13 26 15 0 0<br />

462 Bf. Rahlstedt - Gewerbepark Merkur - Braaker Grund 81 81 81 77 60<br />

464 Großensee - Lütjensee - Trittau 0 4 0 0 0<br />

465 Großensee - Lütjensee - Grönwohld - Trittau 0 10 0 0 0<br />

469 Bf. Gartenholz - Gewerbegebiet Nord - Bf. Gartenholz 30 30 30 0 0<br />

476 Bf. Ahrensburg - U Hoisbüttel - Bergstedt - Duvenstedt 17 21 17 14 8<br />

478 Kayhude - Rade - Tangstedt/Duvenstedt 8 17 8 0 0<br />

537 Stapelfeld - Schulzentrum Schmalenbeck 0 5 0 0 0<br />

564 Schulzentrum Trittau - Köthel - Nusse ZOB 0 6 0 0 0<br />

568 Bf. Ahrensburg - Am Haidschlag - Bf. Ahrensburg 4 4 4 4 4<br />

569 Schulzentrum Heimgarten - Bf. Ahrensburg - Gartenholz 62 62 62 45 23<br />

576 Bf. Ahrensburg - Siedlung Steinkamp - U Ahrensburg West 32 32 32 26 25<br />

578 Tangstedt - Wilstedt - Norderstedt, Schulzentrum Süd 0 12 0 0 0<br />

619 U Billstedt - Neuschönningstedt - Glinde 11 11 11 11 11<br />

627 S Poppenbüttel - Bergstedt - Bargteheide 0 0 0 2 2<br />

628 Jenfeld - Barsbüttel 0 0 0 3 3<br />

648 U Berne - Gartenholz - U Ahrensburg-West 0 0 0 7 7<br />

649 Bf. Bergedorf - S Reinbek 0 0 0 5 5<br />

658 Bf. Ahrensburg - U Großhansdorf - Hoisdorf - Siek 0 0 0 4 4<br />

733 Glinder Schulen - Witzhave - Trittau, Schulzentrum 0 9 0 0 0<br />

737 Barsbüttel - Glinder Schulen - Reinbeker Schulen 0 8 0 0 0<br />

764 Hoisdorf - Lütjensee - Schmalenbek 0 10 0 0 0<br />

765 Trittau, Rausdorfer Straße - Vorburg - Schulzentrum 0 4 0 0 0<br />

769 Ahrensburger Schulen - Wulfsdorf - Ahrensburg, Dänenwg. 0 20 0 0 0<br />

776 Ahrensburger Schulen - Bünningstedt - Hoisbüttel 0 13 0 0 0<br />

833 Trittau - Köthel - Hohenfelde (AST Trittau-Umland) 30 30 30 12 0<br />

837 AST Brunsbek 27 27 27 0 0<br />

8112 Bf. Bargteheide - U Hoisbüttel - S Poppenbüttel 42 42 42 16 12<br />

E 69 Ahrensburg - Ahrensburger Redder - Siek 14 14 14 0 0<br />

HVV-Altgebiet<br />

Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen)<br />

ENTWURF 119 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Linie Linienweg Mo-Fr<br />

Sams- Sonn-<br />

täglich Schule Ferien tag tag<br />

7141 Bad Oldesloe - Borstel - A Henstdt-Ulzburg 9 18 18 4 0<br />

8101 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 1) 15 15 15 5 0<br />

8102 Hagenstraße - Bf. Bad Oldesloe - Hagenstraße (Linie 2) 13 14 14 6 0<br />

8103 Bf. Bad Oldesloe - Klinikum - Bf. Bad Oldesloe (Linie 3) 8 13 12 6 0<br />

8104 Bf. Bad Oldesloe - Diakonie - Bf. Bad Oldesloe (Linie 4) 3 3 3 0 0<br />

8109 AST Stadtverkehr + Ortsteile OD 51 51 55 62 70<br />

8110 Bad Oldesloe - Bargeteide - Ahrensburg 31 38 36 16 10<br />

8111 Bargteheide - Jersbek - Bargfeld-Stregen 0 21 0 0 0<br />

8113 Bargteheide - Timmerhorn - Bünningstedt - U Hoisbüttel 0 14 0 0 0<br />

8114 Bargteheide - Elmenhorst - Bargfeld-Stegen 0 15 0 0 0<br />

8115 Bargteheide - Lasbek - Bad Oldesloe 0 17 0 0 0<br />

8116 Bargteheide - Tremsbüttel - Sattenfelde 0 15 0 0 0<br />

8117 Bargfeld-Stegen - Bargfeld-Rögen 0 7 0 0 0<br />

8118 Bargteheide - Delingsdorf 0 8 0 0 0<br />

8119 AST Bargteheide-Umland 90 90 90 58 0<br />

8120 Bad Oldesloe - Lasbek - Trittau 15 19 18 6 0<br />

8121 Bad Oldesloe - Rümpel - Bad Oldesloe 0 7 0 0 0<br />

8122 Bad Oldesloe - Pölitz - Schmachthagen - Bad Oldesloe 0 9 0 0 0<br />

8125 Bad Oldesloe - Barnitz - Klein Wesenberg 5 21 13 6 0<br />

8126 Bad Oldesloe - Meddewade - Todendorf 0 20 11 4 0<br />

8127 Todendorf - Stubben - Westerau 0 20 12 4 0<br />

8128 Bad Oldesloe - Westerau - Kastorf 0 14 0 0 0<br />

8129 AST Bad Oldesloe-Umland 58 58 66 24 0<br />

8130 Lübeck - Klein Wesenberg - Reinfeld 10 25 20 6 0<br />

8131 Reinfeld - Zarpen - Mönkhagen - Lübeck 0 15 0 0 0<br />

8132 Bad Oldesloe - Havighorst - Reinfeld - Stubbendorf 7 30 16 18 0<br />

8133 Reinfeld - Steinfeld - Barnitz - Reinfeld 0 6 0 0 0<br />

8134 Reinfeld - Wesenberg - Westerau 0 10 0 0 0<br />

8136 Reinfeld - Zarpen - Ratzbek 0 6 0 0 0<br />

8139 AST Reinfeld-Umland/Stadt 66 66 66 0 0<br />

8140 Bad Oldesloe - Bargfeld-Stegen - Kayhude 10 18 14 6 0<br />

8142 Bad Oldesloe - Tralau - Bad Oldesloe 0 10 0 0 0<br />

8145 Bad Oldesloe - Schlamersdorf - Sühlen 0 15 0 0 0<br />

8146 Bad Oldesloe - Poggensee - Seefeld - Bad Oldesloe 0 9 0 0 0<br />

8151 Lübeck - Zarpen - Heilshoop - Willendorf 10 34 19 12 4<br />

8720 Lübeck - Kronsforde - Sandesneben - Linau - Trittau 25 28 27 7 6<br />

8723 Klinkrade - Sirksfelde - Trittau 0 8 0 0 0<br />

8724 Siebenbäumen - Schönberg - Trittau 0 8 0 0 0<br />

8725 Klinkrade - Sandesneben - Mollhagen - Bargteheide 0 25 0 0 0<br />

8730 Ratzeburg - Nusse - Sandesneben - Ahrensburg 31 31 31 6 6<br />

8740 Ratzeburg - Kastorf - Bad Oldesloe 30 30 30 4 0<br />

8880 Schwarzenbek - Trittau 16 16 16 0 0<br />

8820 Krabbenkamp - Aumühle - Dassendorf - Geesthacht 25 25 25 0 0<br />

8882 Grande - Hamfelde - Kuddewörde / Grande 0 9 0 0 0<br />

8883 Kasseburg - Kuddewörde - Aumühle 2 10 6 0 0<br />

HVV-Erweiterungsgebiet<br />

Anzahl Fahrten (beide Fahrtrichtungen)<br />

ENTWURF 120 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 5<br />

Liniennetzpläne der Stadtverkehre Ahrensburg und Bad Oldesloe<br />

(Fahrplan 2009/2010)<br />

ENTWURF 121 urbanus


Stadtverkehrs Ahrensburg<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 122 urbanus


Stadtverkehr Bad Oldesloe<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 123 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 6<br />

Kurzfassung der HVV-Standards<br />

ENTWURF 124 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Nach den für Verkehrsverträge herangezogenen Anlagen „HVV-Standards Straße“ und<br />

„HVV-Standards Grundlegend“ mit Stand 2008 bestehen folgende Standards<br />

(hier vereinfachte Darstellung nur der Unterschiede).<br />

Der „Großbereich“ entspricht für den <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> in etwas dem HVV-Altgebiet<br />

Standards Grundlegend<br />

Großbereich, mindestens Umland, mindestens Umland schulbezogener<br />

Verkehr (sV), mindestens<br />

� Funksystem zwischen Fahrer<br />

und Leitstelle<br />

� Fahrkartenkontrollen nicht<br />

nur durch den Fahrer<br />

� Aktualisierung fehlender bzw.<br />

veralteter Informationsaushänge<br />

an Haltestellen innerhalb<br />

24 Std.<br />

Standards Straße Haltestellen<br />

� Kommunikation zwischen Fahrer und Leitstelle mindestens über<br />

Mobilfunk<br />

� Einstiegskontrolle durch den Fahrer<br />

� Aktualisierung fehlender bzw. veralteter Informationsaushänge<br />

an Haltestellen innerhalb 3 Tagen<br />

Großbereich, mindestens Umland, mindestens Umland schulbezogener<br />

Verkehr (sV), mindestens<br />

� Linienzeile mit Liniennummer<br />

und -verlauf<br />

� Haltestellenbezogener Fahrplanaushang<br />

� Tarifaushang an jeder<br />

Haltestelle<br />

� Verkehrsnetzplan an allen<br />

Haltestellen mit Unterstand<br />

� Linienzeile mit Liniennummer<br />

und -verlauf<br />

� Haltestellenbezogener Fahrplanaushang<br />

� Tarifaushang nur an<br />

wichtigen Haltestellen<br />

� Verkehrsnetzplan nur in besonderen<br />

Fällen<br />

(z.B. Stadtverkehre)<br />

� Angabe nur der<br />

Liniennummer bei<br />

Platzmangel zulässig<br />

� Linienbezogener<br />

Fahrplanaushang<br />

� Kein Tarifaushang<br />

� Kein Verkehrsnetzplan<br />

ENTWURF 125 urbanus


Standards Straße, Fahrzeuge<br />

3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Großbereich, mindestens Umland, mindestens Umland schulbezogener<br />

Verkehr (sV), mindestens<br />

� Fahrzeugalter max.<br />

� Fahrzeugalter max. 15 Jahre � Fahrzeugalter<br />

15 Jahre<br />

max. 20 Jahre<br />

� Niederflurfahrzeuge<br />

� Automatische Haltestellenansage<br />

� Haltestelleninnenanzeigen<br />

� Klimaanlage<br />

� Rußfilter(-Nachrüstung bei älteren<br />

Fahrzeugen)<br />

� Videoaufzeichnung<br />

� RBL<br />

� Dynamische<br />

Fahrgastinformation<br />

� Fahrzielanzeige am Heck bei<br />

Fahrzeugen ab Zulassung<br />

1/2004 sofern technisch möglich<br />

� Doppelflügelige Türen<br />

� Aufstellplatz für<br />

Kinderwagen<br />

� Niederflurfahrzeuge<br />

� Automatische Haltestellenansage<br />

� Haltestelleninnenanzeigen<br />

� Fahrzielanzeige am Heck bei<br />

Fahrzeugen ab Zulassung<br />

1/2004 sofern technisch möglich<br />

� Doppelflügelige Türen hinten<br />

� Aufstellplatz für Kinderwagen<br />

� Hochflurfahrzeuge<br />

ENTWURF 126 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

Anhang 7<br />

Checkliste für barrierefreie Bushaltstellen<br />

ENTWURF 127 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 128 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 129 urbanus


3. RNVP <strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong> 2011 – 2015<br />

ENTWURF 130 urbanus

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!