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Merkblatt für die erlaubnisfreie Einleitung von ... - Kreis Stormarn

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<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Der Landrat<br />

Fach<strong>die</strong>nst Wasserwirtschaft<br />

Untere Wasserbehörde<br />

M E R K B L A T T<br />

Erlaubnisfreie <strong>Einleitung</strong> <strong>von</strong><br />

Niederschlagswasser<br />

Mit der letzten Änderung des Landeswassergesetzes im März 2010 wurden im<br />

Bereich der <strong>erlaubnisfreie</strong>n <strong>Einleitung</strong> <strong>von</strong> Niederschlagswasser in das<br />

Grundwasser und in oberirdische Gewässer geringfügige Änderungen<br />

vorgenommen. Dieses <strong>Merkblatt</strong> wurde entsprechend angepasst.<br />

Erlaubnisfreie Versickerung <strong>von</strong> Niederschlagswasser<br />

Die Versickerung <strong>von</strong> Niederschlagswasser über <strong>die</strong> belebte Bodenzone<br />

(oberirdische Versickerung) ist erlaubnisfrei, wenn<br />

� das Niederschlagswasser <strong>von</strong> reinen Wohngrundstücken und Flächen mit<br />

hinsichtlich der Niederschlagswasserbelastung vergleichbarer Nutzung und <strong>von</strong><br />

anderen Flächen in reinen und allgemeinen Wohngebieten bis zu einer<br />

befestigten Flächen <strong>von</strong> 1000 m 2 oder <strong>von</strong> ländlichen Wegen im Sinne <strong>von</strong><br />

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein<br />

stammt,<br />

� <strong>die</strong> Versickerung außerhalb <strong>von</strong> Wasserschutz- und Quellschutzgebieten<br />

erfolgt,<br />

� <strong>die</strong> Versickerung außerhalb <strong>von</strong> Altlasten erfolgt.<br />

Bei der Versickerung <strong>von</strong> Niederschlagswasser sind <strong>die</strong> allgemein anerkannten<br />

Regeln der Technik (hier insbesondere das DWA-A 138) zu beachten.<br />

Die unterirdische Versickerung z. B. über eine Rohrversickerungsanlage oder<br />

einen Sickerschacht bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.<br />

Stand 2010 1/2


Erlaubnisfreie <strong>Einleitung</strong> <strong>von</strong> Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer<br />

Die <strong>Einleitung</strong> <strong>von</strong> Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer ist erlaubnisfrei,<br />

wenn<br />

� das Niederschlagswasser <strong>von</strong> reinen Wohngrundstücken und Flächen mit<br />

hinsichtlich der Niederschlagswasserbelastung vergleichbarer Nutzung und <strong>von</strong><br />

anderen Flächen in reinen und allgemeinen Wohngebieten bis zu einer<br />

befestigten Flächen <strong>von</strong> 1000 m 2 oder <strong>von</strong> ländlichen Wegen im Sinne <strong>von</strong><br />

§ 3 Abs. 1 Nr. 4 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein<br />

stammt.<br />

Ebenfalls darf auch Grund- und Quellwasser erlaubnisfrei eingeleitet werden,<br />

sofern das zugeführte Wasser nicht Stoffe enthält, <strong>die</strong> geeignet sind, das Gewässer<br />

schädlich zu verunreinigen oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner<br />

Eigenschaften herbeiführt.<br />

Das <strong>erlaubnisfreie</strong> Einleiten <strong>von</strong> Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in<br />

ein oberirdisches Gewässer ist der Wasserbehörde zwei Monate vorher unter<br />

Angabe der Größe und Nutzung der angeschlossenen Fläche, der <strong>Einleitung</strong>sstelle<br />

und der <strong>Einleitung</strong>smenge anzuzeigen:<br />

<strong>Kreis</strong> <strong>Stormarn</strong><br />

Fach<strong>die</strong>nst Wasserwirtschaft – Untere Wasserbehörde<br />

23840 Bad Oldesloe<br />

Ein Formular <strong>für</strong> <strong>die</strong> Anzeige kann bei der unteren Wasserbehörde angefordert<br />

werden oder <strong>von</strong> der Internetseite des <strong>Kreis</strong>es (www.kreis-stormarn.de,<br />

Bürgerservice, Formulare & Dokumente, Fach<strong>die</strong>nst 43) abgerufen werden.<br />

Für Fragen steht Ihnen <strong>die</strong> untere Wasserbehörde gerne zur Verfügung:<br />

Telefonnummer: 04531 / 160 588<br />

Telefax : 04531 / 160 77 588<br />

E-Mail : i.knop-uellendahl@kreis-stormarn.de<br />

Stand 2010 2/2

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