Gemeinderatssitzung vom 3.4.2006 - .PDF - Gemeinde Axams ...
Gemeinderatssitzung vom 3.4.2006 - .PDF - Gemeinde Axams ...
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NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong><br />
Sachbearbeiter: Matthias Riedl<br />
Tel. 05234 / 68110 – 71<br />
E-Mail: matthias.riedl@axams.tirol.gv.at<br />
Aktenzahl: 004/1 – 02/2006 <strong>Axams</strong>, am 12.4.2006<br />
anwesend:<br />
Axamer Dorfliste,<br />
Bürgermeister Rudolf Nagl:<br />
Axamer Sozialdemokraten:<br />
Vbgm. Norbert Happ<br />
Bgm. Rudolf Nagl, Vorsitzender Karin Haberditzl-Zimmermann<br />
Vbgm. Adolf Schiener Robert Happ<br />
Dr. Anton Zimmermann Franz Beiler<br />
Stephan Sarg<br />
Martin Kapferer Axamer Gemeinschaftsliste:<br />
Mag. Barbara Frießnig Mag. Josef Bucher<br />
Georg Happ Thomas Hörtnagl<br />
Klaus Holzknecht<br />
Mag. Klemens Betz Grüne Liste <strong>Axams</strong>:<br />
Waltraud Pernlochner Bernd Reinhold Schützenhofer<br />
davon als Ersatz anwesend:<br />
Waltraud Pernlochner Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Thomas Hörtnagl Axamer Gemeinschaftsliste<br />
entschuldigt abwesend:<br />
Ferdinand Zsifkovits Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Iris Ruth Höbart Axamer Gemeinschaftsliste<br />
unentschuldigt abwesend:<br />
---<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Axams</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
Ende: 23.05 Uhr<br />
Zuhörer: 3<br />
Schriftführer: Matthias Riedl<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 1 von 22
Tagesordnung<br />
1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.2.2006<br />
2. Flächenwidmungsplan neu;<br />
Erlassung<br />
3. Jahresrechnung 2005<br />
4. Haftungsübernahme;<br />
Haftungsübernahme für ein Darlehen an die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GesmbH & Co<br />
KG zur Erweiterung des Schwimmbades<br />
5. Ankauf <strong>Gemeinde</strong>traktor (Austausch)<br />
6. Lindensaal und Turnhalle der Volksschule;<br />
Adaptierung für Veranstaltungen und Zubau von WC-Anlagen<br />
7. Friedhofsmauer und Westfassade altes Doktorhaus;<br />
Sanierung der Friedhofsmauer im Bereich des abgetragenen alten Doktorhauses<br />
und der Westfassade des alten Doktorhauses<br />
8. Sommerbetreuung für Kinder von 2 bis 10 Jahren<br />
9. Grundverkauf;<br />
Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />
Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085 m²<br />
10. dritte Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1;<br />
Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />
Änderung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3216/12<br />
11. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A2.11/E1;<br />
Gerhard Mark, <strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 588/1 und 588/2<br />
(<strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2 und Gerichtsäcker 2a)<br />
12. Mietzinsbeihilfe<br />
Festlegung von Richtlinien<br />
13. Waldumlage 2006<br />
14. Wasserleitungsgebührenordnung und Kanalgebührenordnung;<br />
Änderung<br />
15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 2 von 22
1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.2.2006<br />
Zur Niederschrift <strong>vom</strong> 20.2.2006 werden keine Wortmeldungen abgegeben.<br />
2. Flächenwidmungsplan neu;<br />
Erlassung<br />
Sachverhalt:<br />
Zum 2. Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanes wurden im aufsichtsbehördlichen<br />
Verfahren Mängel festgestellt. Der Flächenwidmungsplan musste daher überarbeitet<br />
und neu ausgefertigt werden (= 3. Entwurf). In den 3. Entwurf wurden auch weitere zwischenzeitlich<br />
notwendig gewordene Anpassungen eingearbeitet (siehe dazu Punkt 5<br />
der Niederschrift der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 21.11.2005).<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 21.11.2005 die Auflegung des 3. Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />
beschlossen. Während der Auflegungsfrist wurden keine Stellungnahmen<br />
abgegeben.<br />
Somit liegen nun die Voraussetzungen für die Erlassung des 3. Entwurfes vor.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den von der Planalp Ziviltechniker GmbH, Dipl. Ing. Friedrich<br />
Rauch, erstellten 3. Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanes <strong>vom</strong> November 2005<br />
erlassen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
3. Jahresrechnung 2005<br />
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2005 wurde am 16.3.2006 <strong>vom</strong> Überprüfungsausschuss<br />
überprüft.<br />
Der Obmann des Überprüfungsausschusses, Mag. Josef Bucher, berichtet über die<br />
Prüfung.<br />
Vom Überprüfungsausschuss wurde Folgendes festgestellt:<br />
• Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte termingerecht.<br />
• Die Einnahmenrückstände des ordentlichen Haushaltes betrugen im Jahr 2005<br />
€ 547.992,37 (Dienstleistungen, Finanzwirtschaft). Im Jahr 2004 betrugen die<br />
Einnahmenrückstände € 548.640,95.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 3 von 22
• Der Verschuldungsgrad der <strong>Gemeinde</strong> beträgt mit Jahresabschluss 2005 27,97%<br />
(Jahr 2004: 36,03 %).<br />
• Abweichungen gegenüber dem Voranschlag im Ausmaß von mehr als € 4.000,-<br />
wurden in einer Liste festgehalten. Die Abweichungen werden <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />
in der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> aufgeklärt.<br />
Zur Information der <strong>Gemeinde</strong>räte, um welche Abweichungen es sich handelt,<br />
wurde der Einladung zur <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> eine Aufstellung aller Abweichungen<br />
gegenüber dem Voranschlag von mehr als € 4.000,- und die Rechtfertigung<br />
des Bürgermeisters dazu beigelegt.<br />
Vom Überprüfungsausschuss wurden auch die Sparbücher der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> überprüft.<br />
Die Sparbücher dienen als Rücklagen für die allgemeine Rücklage, die Betriebsmittelrücklage,<br />
für die Altersheimrücklage und für die Rücklage für den Armenfonds. In<br />
Summe weisen die Sparbücher ein Gesamtguthaben von € 848.923,26 auf (Jahr 2004:<br />
€ 841.315,39).<br />
Zum Ende des Rechnungsjahres, das ist zum 31.12.2005, ergibt sich folgender Rechnungsabschluss:<br />
Jahr 2005 Ordentlicher Außerordentlicher<br />
Haushalt<br />
Haushalt<br />
Einnahmenvorschreibung 6.651.253,12 1.012.891,11<br />
Ausgabenvorschreibung 6.605.727,93 1.012.891,11<br />
Jahresergebnis + 45.525,19 0,00<br />
Einnahmenabstattung 6.770.325,99 1.091.329,96<br />
Ausgabenabstattung 7.055.843,44 1.092.392,35<br />
Kassenfehlbestand - 285.715,45 - 1.062,39<br />
Einnahmenrückstände 547.992,37 3.414,53<br />
Zwischensumme 262.574,92 2.352,14<br />
Ausgabenrückstände 216.949,73 2.352,14<br />
Jahresergebnis (Überschuss) + 45.525,19 0,00<br />
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2005 wurde <strong>vom</strong> 17.3.2006 bis 31.3.2006 zur<br />
öffentlichen Einsicht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einwendungen<br />
zum Rechnungsabschluss erhoben.<br />
Im Rahmen der Vorprüfung der Jahresrechnung 2005 erfolgten auch eine Kassenbestandsaufnahme<br />
und eine Belegprüfung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 5.10.2005 bis 15.3.2006.<br />
Die Kassenbestandsaufnahme ergab volle Übereinstimmung, die Belegprüfung ergab<br />
keine Mängel.<br />
Auf Grund der Aufforderung durch den Überprüfungsausschuss stellt Bgm. Rudolf Nagl<br />
zur Überschreitung folgender, unten angeführter Haushaltsstellen (Ausgaben), fest:<br />
1/262-600 ...............Stromkosten Sportplätze ...................Überschreitung ...... € 5.789,00<br />
Der Ansatz im Voranschlag von € 3.000,- war eine Schätzung. Diese Stromkosten beziehen<br />
sich auf das gesamte Sportareal im Bereich des Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> (Ruifach-Stadion<br />
mit Boulderhalle, alter Sportplatz mit Flutlichtanlage, Hütte der Eisstockschützen,<br />
Eislaufplatz). Aufgrund dieser Größenordnung des Sportzentrums wird man<br />
den Ansatz für das kommende Jahr sicher erhöhen müssen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 4 von 22
Zudem wird angedacht, dem Sportverein <strong>Axams</strong> einen Teil der Stromkosten in Rechnung<br />
zu stellen. Dazu ist es aber notwendig, Subzähler einzubauen. Bis dato läuft die<br />
ganze Stromabrechnung auf einen einzigen Hauptzähler.<br />
1/612-002011 .........Auffahrt Kristen/Kristeneben..............Überschreitung .... € 21.477,71<br />
Bgm. Rudolf Nagl erklärt, dass bei diesem Bauvorhaben Umstände aufgetreten sind,<br />
die im Vorfeld nicht bekannt waren. Unter anderem nennt er ein ca. € 6000,- teures<br />
Gutachten, die Schaffung von zusätzlichen Ausweichstellen, Befriedigung von „Wünschen“<br />
der betroffenen Grundstückseigentümer (Gartenzäune, Mauern, Biotop,…). Zudem<br />
waren die Vereinbarungen über etwaige Grundablösen zur Verbreiterung der<br />
Hangauffahrt im Budget nicht vorgesehen<br />
1/612-002015 .........Asphaltierung Kristeneben ................Überschreitung ...... € 5.281,63<br />
Bgm. Rudolf Nagl gibt an, dass die Tiwag zeitgleich Leitungen verlegen musste. So<br />
konnte die <strong>Gemeinde</strong> die Kosten für die Asphaltierung zum Teil der Tiwag weiterverrechnen.<br />
1/612-002024 .........Straßenbau Kreuzmoos.....................Überschreitung ...... € 4.119,72<br />
Im Zuge des Straßenbaues waren auch Mauern von angrenzenden Grundstücksnachbarn<br />
sanierungsbedürftig. Die <strong>Gemeinde</strong> hat vorerst die Kosten für die Errichtung der<br />
Mauern übernommen und anschließend den Grundstückseigentümern in Rechnung<br />
gestellt. Somit stehen dieser Haushaltsstelle auch Einnahmen gegenüber.<br />
1/612-002025 .........Straßenbau Knappen/Einsiedeln.......Überschreitung ...... € 6.063,06<br />
Im Zuge des Straßenbaues wurden zwei zusätzliche Ausweichstellen geschaffen, um<br />
die Verkehrssituation der Bewohner zu verbessern. Diese waren im Budget nicht vorgesehen.<br />
Zudem mussten Hangsicherungs- und Böschungsarbeiten sowie eine Hangentwässerung<br />
gemacht werden. Auch diese Mehrkosten waren nicht berücksichtigt, da<br />
sich diese erst im Laufe der Straßenbauarbeiten ergeben hatten.<br />
1/612-002026 .........Straßenbau Lizumstraße ...................Überschreitung .... € 22.000,00<br />
Dieses Bauvorhaben war äußerst schwierig zu bewerkstelligen. Erstens liegen in diesem<br />
Straßenabschnitt viele Leitungen (Wasser, Kanal, Tiwag, Post) und zweitens sind<br />
bezüglich der Hausanschlüsse immer wieder Überraschungen aufgetreten. Zudem wurden<br />
westlich des Restaurants „Bürgerstuben“ Parkplätze geschaffen. Im Bereich des<br />
Kindergartens war eine Böschungssicherung notwendig. Außerdem war der Straßenbau<br />
ursprünglich bis zur Kreuzung Lizumstraße/Stadelbach geplant. Tatsächlich wurde<br />
der Straßenbau etwas weiter südlich (bis Lizumstraße 29) ausgeführt.<br />
Fragen an den Bürgermeister:<br />
Vbgm. Norbert Happ stellt fest, dass sämtliche Ansätze, die in den Zuständigkeitsbereich<br />
des Tiefbauamtes fallen, ziemlich hoch überschritten worden sind. Im Grunde genommen<br />
wurden diese Ansätze nicht nachbeschlossen bzw. dem <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />
Überschreitungen Bericht erstattet. Wie ist das zu erklären?<br />
Bgm. Rudolf Nagl gibt an, dass bei manchen Bauvorhaben Umstände auftreten, die im<br />
Vorfeld nicht bekannt sind. Beispielsweise war beim Bauvorhaben „Hangauffahrt<br />
Kristen/Kristeneben“ ein Gutachten notwendig, das alleine ca. € 6.000,- gekostet hat.<br />
Die Kosten für zusätzliche Ausweichstellen belaufen sich auf ca. € 5.500,-. Auch die<br />
„Wünsche“ der betroffenen Grundstückseigentümer sind im Vorhinein nicht bekannt<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 5 von 22
(Gartenzäune, Mauern, Biotop,…). Zudem waren die Vereinbarungen über etwaige<br />
Grundablösen zur Verbreiterung der Hangauffahrt im Budget nicht vorgesehen. Bgm.<br />
Rudolf Nagl weist jedoch darauf hin, dass alle Grundstücksablösen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschlossen werden und die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates darüber Kenntnis haben.<br />
Außerdem stellt die Abrechnung mit den Firmen ein gewisses Problem dar. Die Rechnungen<br />
sind nicht im Einklang mit dem Baufortschritt zu bringen, diese kommen meistens<br />
erst viel später. Bgm. Rudolf Nagl wird nach eigenen Aussagen in Zukunft mehr<br />
darauf achten, den <strong>Gemeinde</strong>rat bei eventuellen Überschreitungen der Ansätze zu informieren,<br />
betont aber auch, dass es auch Aufgabe der einzelnen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />
ist, sich über die laufenden Geschäfte der <strong>Gemeinde</strong> zu erkundigen.<br />
Robert Happ möchte wissen, wer die Ausschreibungen für die Bauarbeiten plant. Seiner<br />
Meinung nach sind die enormen Überhöhungen mit mangelnder Planung oder mit der<br />
Abrechnung von zu vielen Regiestunden zu begründen. Vielleicht wäre es sinnvoller,<br />
ein Nachtragsangebot einzuholen.<br />
Dazu erklärt Bgm. Rudolf Nagl, dass die Ausschreibungen von Firmen vorgenommen<br />
werden. Natürlich können nicht immer alle Umstände, die erst im Zuge des Bauvorhabens<br />
auftreten, berücksichtigt werden. Überwiegend wird mit Einheitspreisen abgerechnet.<br />
Bei der Abrechnung mit Regiestunden führt der Tiefbauamtsleiter genaue Aufzeichnungen.<br />
Dadurch kann sichergestellt werden, dass wirklich nur das abgerechnet<br />
wird, was tatsächlich auch geleistet wurde.<br />
Karin Haberditzl-Zimmermann fragt an, wie weit die <strong>Gemeinde</strong> beim Straßenbau Lizumstraße<br />
die Wasser- bzw. Kanalleitungen zum jeweiligen Grundstück gelegt hat.<br />
Zu dieser Frage sagt Bgm. Rudolf Nagl, dass die Leitungen gemäß der Wasser- und<br />
Kanalordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden.<br />
Georg Happ will wissen, warum die Betriebsbeiträge der Hauptschule um fast<br />
€ 40.000,- höher ausfielen als veranschlagt.<br />
Bgm. Rudolf Nagl gibt zu verstehen, dass es sich dabei um Schätzungen handelt. Die<br />
Beiträge werden erst im Nachhinein nach der jeweiligen Schüleranzahl, die beim Erstellen<br />
des Voranschlages nicht bekannt ist, abgerechnet.<br />
Vbgm. Norbert Happ fragt nach, ob die Bedarfszuweisungen für das Jahr 2005 geflossen<br />
sind.<br />
Bgm. Rudolf Nagl erklärt dazu, dass dies der Fall gewesen ist. Bedarfszuweisungen<br />
müssen immer bis zum 31.12. eines Jahres ausgeschüttet werden.<br />
Bgm. Rudolf Nagl übergibt den Vorsitz Bürgermeister-Stellvertreter Adolf Schiener und<br />
verlässt den Sitzungssaal.<br />
Beratung:<br />
Vbgm. Norbert Happ will, dass Bgm. Rudolf Nagl künftig bei Budgetüberschreitungen<br />
den <strong>Gemeinde</strong>rat darüber ausführlicher informiert als es bisher der Fall war.<br />
Robert Happ fragt nach, ob man nicht bei den Ansätzen eine Prozent-Regelung in Bezug<br />
auf Abweichungen treffen kann.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 6 von 22
Dazu lässt Vbgm. Adolf Schiener anklingen, dass die Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung keine<br />
derartige Regelung vorsieht. Ansätze müssen immer mit einem fixen Betrag angegeben<br />
werden.<br />
Mag. Josef Bucher stellt fest, dass es auch seitens der Transferzahlungen <strong>vom</strong> Land<br />
extreme Abweichungen gegenüber dem Voranschlag gibt.<br />
Für Stephan Sarg sind die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag von mehr als<br />
€ 4.000,- allesamt ausführlich begründet und bedürfen im Grunde keiner zusätzlichen<br />
Erklärungen.<br />
Antrag – Vbgm. Adolf Schiener<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den vorher angeführten Rechnungsabschluss für das Jahr 2005<br />
beschließen. Weiters soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
Bgm. Rudolf Nagl wird wieder in den Sitzungssaal gerufen und Bürgermeister-<br />
Stellvertreter Adolf Schiener übergibt den Vorsitz an den Bürgermeister.<br />
4. Haftungsübernahme;<br />
Haftungsübernahme für ein Darlehen an die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GesmbH & Co<br />
KG zur Erweiterung des Schwimmbades<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Finanzierung der Schwimmbaderweiterung nimmt die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong><br />
GesmbH & Co KG ein Darlehen in der Höhe von € 1.035.000 auf. Die Darlehensaufnahme<br />
wurde ausgeschrieben. Dabei ging die Raiba <strong>Axams</strong>-Grinzens als Billigstbieter<br />
hervor.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bereits in seiner Sitzung am 11.11.2005 den Grundsatzbeschluss<br />
gefasst, die Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler zu übernehmen.<br />
Beratung:<br />
Sollte über die Darlehensaufnahme abgestimmt werden, würde Mag. Josef Bucher nicht<br />
zustimmen. Er kritisiert die von der Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GmbH & Co KG ausgeschriebene<br />
Darlehensaufnahme. Eine Ausschreibung muss einheitlich an viele Banken<br />
erfolgen. Zudem sollten Nachverhandlungen mit den Banken gemacht werden, um besser<br />
Konditionen auszuhandeln. Erfahrungsgemäß weiß Mag. Josef Bucher, dass Banken<br />
einiges an Spielraum haben.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 7 von 22
Außerdem wurde in der Sitzung am 11.11.2005 lediglich der Grundsatzbeschluss über<br />
die Haftungsübernahme des Darlehens gefasst, nicht aber bei welcher Bank die Darlehensaufnahme<br />
erfolgen soll.<br />
Vbgm. Norbert Happ fragt nach, wie die Erhöhung der Darlehenssumme (von € 735.000<br />
auf € 1.035.000,-) zu erklären ist.<br />
Bgm. Rudolf Nagl teilt mit, dass die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GmbH & Co KG einen Zuschuss<br />
<strong>vom</strong> Tourismusverbandes Innsbruck mit seinen Feriendörfern in Höhe von<br />
€ 300.000 bekommt. Dieser Zuschuss fließt aber erst später. Somit wird die Darlehensaufnahme<br />
um genau diesen Betrag erhöht.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> soll für das von der Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GesmbH & Co KG<br />
aufzunehmende Darlehen in Höhe von 1.035.000,- € (Laufzeit 15 Jahre, Sollzinsen<br />
2,43% p.a. halbjährliche Anpassung, erstmals am 1.7.2006, entsprechend der Entwicklung<br />
3-Monats-EURIBOR +0,08 %-Punkte) die Haftung als Bürge und Zahler übernehmen.<br />
Die Rückzahlung soll in 30 halbjährlichen Pauschalraten zu je € 41.422,- jeweils am 1.1.<br />
und 1.7., beginnend mit 1.1.2007, erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
5. Ankauf <strong>Gemeinde</strong>traktor (Austausch)<br />
Für einen Kostenvergleich wurde bei drei Firmen ein Angebot eingeholt. Das Ergebnis<br />
lautet wie folgt:<br />
New Holland Allradtraktor TLA (82 PS), 4,5 Liter Hubraum, Getriebe 24/12, 2-Rad<br />
Bremse, Technische Daten siehe Angebot<br />
Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 27.842,78<br />
Lindner Geotrak 83 Turbo (82 PS), 4,4 Liter Hubraum, Getriebe 16/8, 4-Rad Bremse,<br />
Technische Daten siehe Angebot, Achtung: Preisbasis bis 10. März 2006<br />
Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 29.000,00<br />
abzüglich 2% Skonto = € - 580,00<br />
= Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 28.420,00<br />
JOHN DEERE 5720 Model „Classic“ (83PS), 4,5 Liter Hubraum, Getriebe 16/16, 2-Rad<br />
Bremse, Technische Daten siehe Angebot, Zubehör: vier Schneeketten<br />
Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 29.900,00<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 8 von 22
Steyr Traktor 9080 M Allrad (82 PS), 4,4 Liter Hubraum, Getriebe 16/16, 4-Rad Bremse,<br />
Technische Daten siehe Angebot, Zubehör: vier Schneeketten<br />
Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 34.400,00<br />
Hinweis:<br />
Im Voranschlag 2006 sind unter der Haushaltsstelle 612-043 € 40.000,- vorgesehen.<br />
Beratung:<br />
Die Mehrheit des <strong>Gemeinde</strong>rates ist der Meinung, dass man jenen Traktor nehmen soll,<br />
der die Bedürfnisse bzw. Wünsche der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter abdeckt.<br />
Bgm. Rudolf Nagl berichtet, dass er bereits mit den <strong>Gemeinde</strong>arbeitern gesprochen hat.<br />
Am liebsten wäre ihnen der „New Holland Allradtraktor TLA“. Dieser Traktor könnte zudem<br />
um zusätzliche € 700,- mit einer 4-Rad Vorderbremse ausgestattet werden. Außerdem<br />
wäre es sinnvoll, wenn das 90 PS starke Gerät angeschafft würde.<br />
Antrag – Robert Happ<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Bestellung des New Holland Allradtraktors TLA bei der Fa.<br />
Landmaschinen GesmbH & Co KG, Johann Stöckel, zum folgenden Preis in Auftrag<br />
geben:<br />
New Holland Allradtraktor TLA (90PS) lt. Angebot <strong>vom</strong> 16.3.2006................. € 38.411,00<br />
- Vermittlungsrücknahme für 1 Steyr 8090 A (=alter <strong>Gemeinde</strong>traktor)....... - € 10.000,00<br />
+ 1 Turbolader lt. Angebot <strong>vom</strong> 23.3.2006 .......................................................€ 2.200,00<br />
+ Vorderbremse lt. Angebot <strong>vom</strong> 23.3.2006 ........................................................€ 700,00<br />
Summe ...........................................................................................................€ 31.211,00<br />
- 2% Skonto innerhalb 10 Tage ........................................................................ - € 624,22<br />
= Aufzahlungsbetrag....................................................................................... € 30.586,78<br />
Abstimmungsergebnis<br />
15 Ja<br />
2 Enthaltungen<br />
6. Lindensaal und Turnhalle der Volksschule;<br />
Adaptierung für Veranstaltungen und Zubau von WC-Anlagen<br />
In der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.2.2006 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zugestimmt,<br />
die Planung eines Entwurfes für die Erweiterung des Lindensaales mit zusätzlichen<br />
WC-Anlagen bzw. einer Garderobe sowie die Adaptierung der Turnhalle der<br />
Volksschule <strong>Axams</strong> (Boden, Bühne, Bestuhlung und Verkleidungen) in Auftrag zu geben.<br />
Die dazu beauftrage Fa. K & S Krassnitzer – Singer BaugesmbH, Götzens, hat<br />
einen Planentwurf vorgelegt und die Bau- bzw. Adaptierungsarbeiten ausgeschrieben.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 9 von 22
Im Voranschlag 2006 wurden für die Adaptierung des Turnsaales € 35.000.- vorgesehen.<br />
Da der Zu- und Umbau des Eingangsbereiches des Lindensaales mit WC-Anlagen<br />
nach Vorliegen der aktuellen Zahlen wesentlich mehr kostet als ursprünglich angenommen,<br />
soll im heurigen Jahr lediglich die Adaptierung des Turnsaales zur Ausführung<br />
kommen. Ein möglicher Zu- und Umbau des Eingangsbereiches des Lindensaales<br />
kann frühestens im Jahr 2007 erfolgen und muss zudem im Voranschlag 2007 vorgesehen<br />
werden.<br />
Die Kosten für die Adaptierung des Turnsaales stellen sich wie folgt dar:<br />
a) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Schutzteppich)<br />
Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />
(8.238,21 € - 3% Skonto = 7.991,06 €) ...................................................... 7.991,06 €<br />
b) Adaptierung des Turnsaales – mobile Bühne<br />
Billigstbieter: Fa. Falkner, Pettneu<br />
(17.628,24 € - 3% Skonto = 17.099,39 €) ................................................. 17.099,39 €<br />
c) Adaptierung des Turnsaales – Vorhänge und Verkleidung der Sprossenwände<br />
Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />
(5.742,40 € - 3% Skonto = 5.570,13 €) .......................................................5.570,13 €<br />
d) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Tanzboden) ..................... ca. 2.500,00 €<br />
e) Anschaffung von 100 Stück Sessel (Fa. Thonet) ...................................... 11.280,00 €<br />
f) Anschaffung und Montage von 250 Stück Stuhlverbindungen<br />
für die bereits vorhandenen Stühle im Lindensaal (Fa. Thonet)..................2.190,00 €<br />
g) Honorar für Entwurfplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung<br />
(Fa. K & S Krassnitzer – Singer BaugesmbH)<br />
(€ 7.000,- + 20% MWST = € 8.400,-) ...............................................................8.400 €<br />
Gesamtkosten der Adaptierung des Turnsaales ca. 55.030,58 €<br />
Hinweis:<br />
Für den Bodenbelag des Tanzbodens liegen bereits Angebote vor. Die Kosten belaufen<br />
sich zwischen 1.700,- € und 3.700,- € (je nach Art und Beschaffenheit des Bodens). Die<br />
Firmen werden anfangs nächster Woche Vorort ein Muster der Beläge auslegen. Eine<br />
Entscheidung, welchen Tanzboden man nimmt und welche Firma den Zuschlag bekommt,<br />
kann daher erst nach Vorliegen der Bestandsaufnahme getroffen werden.<br />
Beratung:<br />
Da auf Grund der vorliegenden Zahlen wieder eine Budgetüberschreitung eintritt, rät<br />
Vbgm. Norbert Happ, Abstriche zu machen. Zum Beispiel könnte die mobile Bühne, die<br />
allein ca. € 17.000,- verschlingt, im Voranschlag 2007 vorgesehen werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 10 von 22
Thomas Hörtnagl ruft nochmals in Erinnerung, dass der Lindensaal und der Turnsaal<br />
nun ca. 10 Jahre in Betrieb sind. Damals hat es geheißen, dass der Lindensaal nur als<br />
eine Art Aula für die Volksschule anzusehen ist. Im Turnsaal hat man davon abgesehen,<br />
jemals öffentliche Veranstaltungen abzuhalten. Dem Projekt von Ing. Johann Leitner,<br />
der schon zu damaliger Zeit ein durchdachtes Gesamtprojekt vorgelegt hat, wurde<br />
das äußerst dürftige Projekt von Architekt Hermann Hanak vorgezogen. Hätte man<br />
schon vor zehn Jahren längerfristig bzw. vorausschauend geplant, dann stünde man<br />
heute nicht vor dem Problem der Adaptierung des Turnsaales oder der Erweiterung des<br />
Lindensaales mit WC-Anlagen. Abgesehen davon werden die heute beschlossenen<br />
Maßnahmen nie zu einem wirklichen durchdachten <strong>Gemeinde</strong>zentrum führen sondern<br />
lediglich eine Notlösung darstellen. Dennoch sollte die <strong>Gemeinde</strong> bestrebt sein, vielleicht<br />
in 10 bis 15 Jahren ein neues Veranstaltungszentrum zu errichten. Ein Veranstaltungszentrum,<br />
das der Größenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> entspricht.<br />
Auch Robert Happ vertritt die Meinung von Thomas Hörtnagl. Robert Happ, der bereits<br />
in den früheren 80er Jahren im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> vertreten war,<br />
merkt an, dass die <strong>Gemeinde</strong> zur damaligen Zeit die Meinung vertreten hat, Veranstaltungen<br />
in den Gasthäusern durchzuführen. Leider hat uns die Entwicklung eines Besseren<br />
belehrt.<br />
Natürlich wäre es auch für Bgm. Rudolf Nagl wünschenswert, einen tollen<br />
Veranstaltungssaal zu haben. Die budgetären Mittel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> werden in<br />
den nächsten 10 bis 15 Jahren jedoch nicht ausreichen, um ein Projekt in dieser<br />
Größenordnung zu verwirklichen. Außerdem braucht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> auch jetzt<br />
einen Veranstaltungssaal. Daher sind diese Adaptierungen mehr als notwendig.<br />
Für Georg Happ wird der Turnsaal trotz der Adaptierungen immer nur ein Turnsaal<br />
bleiben und somit stets eine Notlösung sein.<br />
Stehpan Sarg sieht die Notwendigkeit der Adaptierungen des Turnsaales. Ein<br />
eventueller Zubau zum Lindensaal (WC-Anlage, Küche, etc.) ist für ihn ein eigenes<br />
Thema.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll bezüglich der Adaptierung des Turnsaales der Volksschule<br />
Folgendes beschließen:<br />
a) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Schutzteppich)<br />
Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />
(8.238,21 € - 3% Skonto = 7.991,06 €) ................................................. 7.991,06 €<br />
b) Adaptierung des Turnsaales – mobile Bühne<br />
Billigstbieter: Fa. Falkner, Pettneu<br />
(17.628,24 € - 3% Skonto = 17.099,39 €) ............................................ 17.099,39 €<br />
c) Adaptierung des Turnsaales – Vorhänge und Verkleidung der Sprossenwände<br />
Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />
(5.742,40 € - 3% Skonto = 5.570,13 €) ..................................................5.570,13 €<br />
d) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Tanzboden)................ ca. 2.500,00 €<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 11 von 22
e) Anschaffung von 100 Stück Sessel (Fa. Thonet)................................. 11.280,00 €<br />
f) Anschaffung und Montage von 250 Stück Stuhlverbindungen<br />
für die bereits vorhandenen Stühle im Lindensaal (Fa. Thonet) ............2.190,00 €<br />
g) Honorar für Entwurfplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung<br />
(Fa. K & S Krassnitzer – Singer BaugesmbH)<br />
(€ 7.000,- + 20% MWST = € 8.400,-)..........................................................8.400 €<br />
Gesamtkosten der Adaptierung des Turnsaales ca. 55.030,58 €<br />
Abstimmungsergebnis<br />
16 Ja<br />
1 Enthaltung<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Im Budget 2007 soll ein Ansatz für eine mögliche Erweiterung des Lindensaales<br />
vorgesehen werden. Ob sich die Erweiterung nur auf WC-Anlagen beschränken soll<br />
oder ob noch zusätzliche Erweiterungen gemacht werden (z.B. Vergrößerung der<br />
Küche im Lindensaal), wird wieder im <strong>Gemeinde</strong>rat besprochen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
7. Friedhofsmauer und Westfassade altes Doktorhaus;<br />
Sanierung der Friedhofsmauer im Bereich des abgetragenen alten Doktorhauses<br />
und der Westfassade des alten Doktorhauses<br />
Sachverhalt:<br />
Das alte <strong>Gemeinde</strong>haus war direkt an die Friedhofsmauer beim Kirchenfriedhof angebaut.<br />
Im Herbst 2005 wurde das alte <strong>Gemeinde</strong>haus abgerissen. Nun muss jener Teil<br />
der Mauer, an welcher das Haus angebaut war, saniert werden.<br />
Beim betreffenden Teil der Friedhofsmauer handelt es sich um eine Steinmauer mit einer<br />
Höhe von ca. 6 bis 7 m und einer Länge von 30 m.<br />
Neben den Sanierungsarbeiten ist auch eine Holzabdeckung für diesen Teil der Mauer<br />
zu errichten. Zur Sanierung der Westfassade des alten Doktorhauses sind Spengler-<br />
und Malerarbeiten notwendig.<br />
Für die Maurer- und Verputzarbeiten wurden zwei Angebote eingeholt. Die Firmenadressen<br />
wurden <strong>vom</strong> Denkmalamt bekannt gegeben.<br />
• Fa. Milorad u. Vladan Miloradovic, Innsbruck € 21.222,-<br />
• Fa. Haid, Aldrans € 36.168,-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 12 von 22
Im Voranschlag 2006 wurde für dieses Vorhaben € 15.000,- veranschlagt. Zudem<br />
wurde beim Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur um finanzielle<br />
Unterstützung angesucht, die sich voraussichtlich auf € 6.000 belaufen wird.<br />
Antrag – Vbgm. Adolf Schiener<br />
Die Maurer- und Verputzarbeiten sollen an den Billigstbieter, Fa. Milorad und Vladan<br />
Miloradovic, Innsbruck, zum Preis von € 21.222,- vergeben werden. Auch der<br />
Ausführung diverser Spengler-, Maler- und Zimmermeisterarbeiten soll der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
8. Sommerbetreuung für Kinder von 2 bis 10 Jahren<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.3.2006 haben die Axamer Sozialdemokraten den Antrag gestellt,<br />
eine Bedarfserhebung für die Sommerbetreuung von Kindern (2 bis 10 Jahre) nach den<br />
Richtlinien des Landes Tirol bis Mitte April durchzuführen.<br />
Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am 20.3.2006<br />
darüber beraten. Er empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, im heurigen Jahr 2006 keine Sommerbetreuung<br />
durchzuführen. Folgende Gründe, die in einer Nachbesprechung über die<br />
Sommerbetreuung im Jahr 2005 am 29.9.2005 erhoben worden sind, sprechen gegen<br />
die Einführung einer solchen Betreuung im heurigen Jahr:<br />
• Es gibt Probleme durch den Altersunterschied von 2- bis 10-Jährigen.<br />
• Kinder über 7 Jahre sind für eine solche Betreuung nicht geeignet, diese Kinder<br />
haben schon andere Interessen, die in einem Kindergarten bzw. auf dem Kinderspielplatz<br />
nicht befriedigt werden können.<br />
• Das Spielzeug <strong>vom</strong> Kindergarten ist für ältere Kinder nicht geeignet, es wurde<br />
viel Spielzeug kaputt gemacht.<br />
• Für eine Sommerbetreuung sollte ein neutraler Gruppenraum vorhanden sein.<br />
Da in der Sommerbetreuung andere Regeln gelten als im „normalen Kindergartenjahr“,<br />
müssen diese Kinder, die im Rahmen der Sommerbetreuung erstmals in<br />
den Kindergarten gehen, am Anfang die Regeln des Kindergartens kennen lernen<br />
bzw. sich in der Kindergartenordnung eingewöhnen.<br />
• Es wurde auch beobachtet, dass viele Kinder nur von den Eltern abgeschoben<br />
wurden, z.B. fuhren die Eltern in der Zwischenzeit auf Urlaub.<br />
Beratung:<br />
Vbgm. Norbert Happ zeigt sich überrascht von der ablehnenden Haltung des Ausschuss<br />
für Soziales, Jugend und Familie. Der Antrag der Axamer Sozialdemokraten<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 13 von 22
zielt nämlich auf die Durchführung einer Bedarfserhebung hin, die schlussendlich<br />
Grundlage für die Entscheidung einer Sommerbetreuung „Ja oder Nein“ sein sollte. Die<br />
negativen Rückmeldungen der Sommerbetreuung im Jahr 2005 sind seiner Meinung<br />
nach auch auf die nicht gerade glückliche Organisation zurückzuführen. Beispielsweise<br />
wurde im vergangenen Jahr die Bedarfserhebung viel zu spät durchgeführt.<br />
Bgm. Rudolf Nagl hat sich die Sommerbetreuung im letzten Jahr mehrmals Vorort angesehen.<br />
Er ist überzeugt, dass bei diesen Elternteilen überhaupt kein Bedarf an Sommerbetreuung<br />
bestünde. Außerdem kann ein Fragebogen keinen Aufschluss darüber<br />
geben, ob ein Bedarf begründet ist oder nicht. Das zeigt sich erst nach der Durchführung<br />
der Sommerbetreuung – wie eben im vergangenen Jahr 2005.<br />
Weiters vertreten Bgm. Rudolf Nagl und die Obfrau des Ausschusses für Soziales, Jugend<br />
und Familie, Mag. Barbara Frießnig, die Meinung, dass man eher an eine Nachmittagsbetreuung<br />
von Schülern denken soll.<br />
Mag. Barbara Frießnig tendiert eher in die Richtung, dass die Lösung über Tagesmütter<br />
bzw. Tagesväter gefunden werden sollte. Die <strong>Gemeinde</strong> sollte als Anlaufstelle dienen.<br />
Mag. Klemens Betz stellt klar, dass das Projekt „Sommerbetreuung“ an der ursprünglichen<br />
Absicht vorbeigeht. Vom Land war es als Unterstützung für berufstätige Mütter<br />
gedacht. Tatsache in <strong>Axams</strong> war, dass keine berufstätige Mutter ihr Kind der Sommerbetreuung<br />
überlassen hatte.<br />
Dr. Anton Zimmermann verweist nochmals auf die Möglichkeit, die Sommerbetreuung<br />
regional durchführen zu können. Die <strong>Gemeinde</strong> Götzens führt auch im heurigen Jahr<br />
wieder eine solche Betreuung durch. Sollte sich nach Absprache mit den Verantwortlichen<br />
der <strong>Gemeinde</strong> Götzens ergeben, dass sehr viele Axamer Kinder von der Sommerbetreuung<br />
in Götzens Gebrauch machten, müsse sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> ohnehin<br />
wieder mit dieser Thematik auseinandersetzen.<br />
Bernd Reinhold Schützenhofer merkt an, es müsse der Bevölkerung mitgeteilt werden,<br />
dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> im heurigen Jahr keine Sommerbetreuung durchführt, jedoch<br />
die Möglichkeit besteht, in der <strong>Gemeinde</strong> Götzens die Kinder unterzubringen.<br />
Antrag – Mag. Barbara Frießnig<br />
Im heurigen Jahr 2006 soll in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> keine Sommerbetreuung für Kinder<br />
von 2 bis 10 Jahren durchgeführt werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
13 Ja<br />
4 Nein<br />
9. Grundverkauf;<br />
Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />
Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085 m²<br />
Sachverhalt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 14 von 22
Andreas Haider möchte im Gewerbegebiet das Grundstück Nr. 3216/2 im Ausmaß von<br />
1.085 m² kaufen. Es ist geplant, dort eine KFZ-Werkstätte und eine Betriebseinheit zum<br />
Vermieten zu bauen.<br />
Der entsprechende Kaufvertrag ist für die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zur allgemeinen<br />
Einsichtnahme aufgelegen.<br />
Die Sache wurde am 13.3.2006 in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes behandelt. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vorstand empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, Andreas Haider den erforderlichen<br />
Grund im Gewerbegebiet um 103,- € je Quadratmeter laut dem vorliegenden Kaufvertrag<br />
zu verkaufen.<br />
Beratung:<br />
Mag. Josef Bucher merkt an, dass Andreas Haider bei der Grundstücksgröße von 1.085<br />
m² laut den Richtlinien der <strong>Gemeinde</strong> 5 Vollbeschäftigte anstellen muss. Da der Bauwerber<br />
nur 1.000 m² Grund für seine geplante Betriebsstätte benötigt, hat der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
dem Wunsch des Bauwerbers zugestimmt, nur 3 Arbeitnehmer zu beschäftigen.<br />
Zudem wurde im <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen, dass künftig auch Teilzeitbeschäftigte<br />
angerechnet werden. Diese Regelung soll für alle Betriebe im Gewerbepark<br />
einheitlich gelten.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll dem Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085<br />
m² (Gewerbepark) an Andreas Haider zu einem Preis von € 103.- je Quadratmeter entsprechend<br />
dem vorliegenden Kaufvertrag zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
10. dritte Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1;<br />
Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />
Änderung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3216/12<br />
Sachverhalt:<br />
Andreas Haider kauf das Grundstück Nr. 3216/12 am Gewerbepark <strong>Axams</strong>. Er möchte<br />
dort ein Betriebsgebäude mit zwei oberirdischen Geschoßen bauen. Im Erdgeschoß soll<br />
seine KFZ-Werkstätte untergebracht werden, das Obergeschoß wird vermietet (derzeit<br />
gibt es noch keine Mieter). Die Überprüfung des vorgelegten Planentwurfes hat ergeben,<br />
dass dieser mit dem Bebauungsplan nicht übereinstimmt. Damit das geplante Betriebsgebäude<br />
bewilligungsfähig ist, müsste der Bebauungsplan geändert werden<br />
(höchster Punkt des Gebäudes, Wandhöhe).<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 15 von 22
Aus Zeitgründen wurde die Sache nicht dem Bau- und Raumordnungsausschuss vorgelegt.<br />
Es wurde jedoch eine Stellungnahme des Ortsplaners Dipl. Ing. Friedrich Rauch<br />
eingeholt.<br />
Dipl. Ing. Friedrich Rauch, Plan Alp Ziviltechniker GmbH, hat den geänderten Bebauungsplan<br />
ausgefertigt und Erläuterungen zum Bebauungsplan vorgelegt. Aus den Erläuterungen<br />
geht hervor, dass aus fachlicher Sicht keine Einwände gegen die Änderung<br />
des Bebauungsplanes bestehen.<br />
Beratung:<br />
Mag. Josef Bucher erklärt, dass die <strong>Gemeinde</strong> bei den bisherigen Bauwerbern auch<br />
Kompromisse eingegangen ist. Somit müsste dem Bauwerber Andreas Haider auch das<br />
gleiche Recht zukommen. Außerdem muss jedem bewusst sein, dass die bereits bestehenden<br />
Bauten im Gewerbepark die neuen Orientierungspunkte darstellen.<br />
Antrag – Vbgm. Adolf Schiener<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan<br />
Nr. A13.2/E1 und der beantragten Änderung von Bebauungsfestlegungen für das<br />
Grundstück Nr. 3216/2 zustimmen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes der 3. Änderung des allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende 3. Änderung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
11. Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A2.11/E1;<br />
Gerhard Mark, <strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 588/1 und 588/2<br />
(<strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2 und Gerichtsäcker 2a)<br />
Sachverhalt:<br />
Herrn Gerhard Mark wurde die Baubewilligung für den Anbau eines Einfamilienwohnhauses<br />
an das bestehende Wohnhaus seines Vaters Johann Mark in <strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker<br />
2, erteilt.<br />
Zur Herstellung klarer Eigentumsverhältnisse hat Gerhard Mark gebeten, einer Grundteilung<br />
zuzustimmen. Das bestehende Grundstück soll geteilt werden. Die neue Grundgrenze<br />
soll an jener verlaufen, an der die beiden Wohnhäuser zusammen gebaut sind.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 16 von 22
Eine Grundteilung ist nur möglich, wenn durch einen entsprechenden Bebauungsplan<br />
dafür die Voraussetzungen geschaffen werden.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss hat am 16.11.2005 über diese Angelegenheit<br />
beraten. Er empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan<br />
zu erlassen, wodurch eine Grundteilung ermöglicht wird.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A2.11/E1 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A2.11/E1.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
12. Mietzinsbeihilfe<br />
Festlegung von Richtlinien<br />
Mietzins- und Annuitätenbeihilfen werden im Regelfall für Wohnungen gewährt, die<br />
nicht aus Wohnbauförderungsmitteln gefördert sind. Nach den Richtlinien des Landes<br />
können Empfänger von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen österreichische Staatsbürger,<br />
österreichischen Staatsbürgern gleichgestellte Personen (EU-Bürger) oder sonstige<br />
natürliche Personen sein, die seit mindestens fünf Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz<br />
haben. Die Kosten der Beihilfe trägt zu 70 % das Land und zu 30 % die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
<strong>Gemeinde</strong>n können von den Richtlinien des Landes abweichende Regelungen treffen.<br />
Im Koalitionsabkommen zwischen ÖVP und SPÖ auf Landesebene wurde die Einführung<br />
einer Mietzinsbeihilfe vereinbart. Die Mietzinsbeihilfe soll von den <strong>Gemeinde</strong>n eingeführt<br />
werden. Als finanzieller Ausgleich wurde den <strong>Gemeinde</strong>n von Landesrätin Dr.<br />
Anna Hosp eine Aufstockung der Landeszuschüsse für die Waldaufseherkosten zugesagt.<br />
Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa hat den <strong>Gemeinde</strong>n gegenüber klargestellt,<br />
dass er zur Koalitionsvereinbarung steht. Sollten <strong>Gemeinde</strong>n die Mietzinsbeihilfe<br />
nicht freiwillig einführen, wird es ein entsprechendes Landesgesetz geben. Solange die<br />
Mietzinsbeihilfe auf <strong>Gemeinde</strong>ebene festgelegt wird, können die <strong>Gemeinde</strong>n die Anspruchsvoraussetzungen<br />
selbst festlegen. Im Falle der Erlassung eines Landesgesetzes<br />
müssen die <strong>Gemeinde</strong>n akzeptieren, was „von oben diktiert“ wird. Daher wird es auf<br />
Grund der unmissverständlichen Haltung des Landeshauptmannes für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
sinnvoller sein, eigene Regelungen einzuführen.<br />
Die Axamer Sozialdemokraten haben mit Schreiben <strong>vom</strong> 5.10.2005 ebenfalls die Einführung<br />
einer Mietzinsbeihilfe beantragt. Durch die Mietzinsbeihilfe sollte jungen Bürgern<br />
und Familien in <strong>Axams</strong> die Chance gegeben werden, sich einen eigenen Wohnraum<br />
finanziell leisten zu können.<br />
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge hat in ihrer<br />
Sitzung am 10.3.2006 über eine einheitliche Regelung über die Gewährung einer<br />
Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe im Planungsverband (= <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>, Birgitz,<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 17 von 22
Götzens, Grinzens, Mutters, Natters) diskutiert. Über den ausgearbeiteten Entwurf hat<br />
der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 10.3.2006 beraten. Dieser empfiehlt den<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat, dem vorliegenden Entwurf über die Gewährung einer Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe<br />
zuzustimmen.<br />
Beratung:<br />
Mag. Josef Bucher sagt, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand auf Grund des immer stärker<br />
werdenden Druckes <strong>vom</strong> Land Tirol ernsthafte Gedanken bezüglich der Einführung einer<br />
Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe gemacht hat. Noch hat die <strong>Gemeinde</strong> die Möglichkeit,<br />
eigene Richtlinien festzulegen und somit die finanzielle Belastung der <strong>Gemeinde</strong><br />
nicht ausufern zu lassen.<br />
Vbgm. Norbert Happ begrüßt die Einführung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Dass<br />
diese Richtlinien im gesamten Planungsverband Westliches Mittelgebirge einheitlich<br />
festgelegt wurden, ist auch als sehr positiv anzusehen.<br />
Vbgm. Adolf Schiener kann mit der Einführung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe<br />
nichts anfangen. Seiner Meinung nach ist dieses Thema eine landespolitische Sache,<br />
das auf die <strong>Gemeinde</strong>n umgewälzt wird. Es wäre besser, wenn dieses Geld der Familienbeihilfe<br />
zugute kommen würde.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll folgenden Richtlinien über die Gewährung einer Mietzins- bzw.<br />
Annuitätenbeihilfe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> zustimmen:<br />
1.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> beteiligt sich an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des<br />
Landes Tirol und gewährt österreichischen Staatsbürgern zur Milderung der Wohnungsaufwandsbelastung<br />
eine Beihilfe. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> ist bereit, 30 % der Kosten<br />
für die <strong>vom</strong> Land Tirol in Abstimmung mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> gewährten Mietzins-<br />
und Annuitätenbeihilfen zu tragen.<br />
2.<br />
a) Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin seit mindestens<br />
8 Jahren ununterbrochen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> seinen/ihren Hauptwohnsitz<br />
hat.<br />
b) Ein Antrag kann auch gestellt werden, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin oder<br />
der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin seit mindestens 8 Jahren ununterbrochen in<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.<br />
c) Ein ordnungsgemäßer, vergebührter Mietvertrag der auf den Namen des Beihilfenwerbers/der<br />
Beihilfenwerberin lauten muss, ist vorzulegen. Im Falle des Vorliegens<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 18 von 22
einer Lebensgemeinschaft müssen beide Partner als Mieter im Mietvertrag angeführt<br />
sein.<br />
d) Ein dringender Wohnbedarf muss gegeben sein. Ein dringender Wohnbedarf wird<br />
insbesondere dann nicht angenommen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin<br />
oder Familienmitglieder – über die der Antragstellung zugrunde liegende Wohnung<br />
hinaus – weitere Eigentums- oder Nutzungsrechte an einem Haus oder an einer<br />
Wohnung hat.<br />
e) Bei der Berechnung der Beihilfe wird ein anrechenbarer Wohnungsaufwand von<br />
höchstens 3,- € je m² förderbarer Nutzfläche zugrunde gelegt.<br />
f) Die Obergrenze der gesamten monatlichen Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe wird je<br />
Beihilfenwerber/je Beihilfenwerberin mit € 100,- festgelegt.<br />
3.<br />
a) Keine Beihilfe erhält, wer bereits Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe von anderer Stelle<br />
erhält.<br />
b) Beihilfenwerbern, welche in einem Verwandtschafts- oder Verschwägertenverhältnis<br />
in auf- oder absteigender Linie bis einschließlich des 3. Grades zum Vermieter<br />
stehen, wird ebenfalls keine Beihilfe gewährt.<br />
4.<br />
Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen. Auf das Rückforderungsrecht ist<br />
hinzuweisen.<br />
5.<br />
Der Antrag ist bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> einzureichen. Treffen die Voraussetzungen<br />
nicht zu oder werden nicht alle Unterlagen beigebracht, so wird der Antrag nicht weitergeleitet<br />
oder wird keine positive Begutachtung durchgeführt.<br />
6.<br />
Die Richtlinie für die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe des Landes Tirol ist anzuwenden,<br />
sofern die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> nicht eine abweichende Regelung getroffen hat.<br />
7.<br />
Die Zuständigkeit obliegt dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand. In besonders gelagerten Härtefällen<br />
kann nach Befassung des <strong>Gemeinde</strong>rates eine Beihilfe abweichend von den oben angeführten<br />
Bestimmungen gewährt werden.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 19 von 22
8.<br />
Der Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong>, dem diese<br />
Richtlinie zugrunde liegt, tritt gemäß § 60 Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 am 1.7.2006<br />
in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
1 Enthaltung<br />
13. Waldumlage 2006<br />
Sachverhalt:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n werden gemäß § 10 Absatz 1 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.<br />
55/2005 ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />
eine jährliche Umlage auf Grund eines Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
zu erheben.<br />
Gemäß § 10 Absatz 2 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den Gesamtbetrag der Umlage jährlich bis<br />
spätestens 1. April durch Verordnung festzusetzen.<br />
Für 2006 errechnet sich gemäß § 10 Absatz 3 und 6 Tiroler Waldordnung 2005 folgender<br />
Gesamtbetrag der Waldumlage:<br />
Gesamtpersonalaufwand für den <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />
für das Jahr 2005........................................................................................34.209,16 €<br />
Ertragswaldfläche 1.282 ha<br />
davon:<br />
298 ha Wirtschaftswald<br />
167 ha Schutzwald im Ertrag<br />
817 ha Teilwald im Ertrag<br />
1.282 ha<br />
Umlage für Wirtschaftswald:<br />
298 : 12,82= 23,24 %<br />
23,24 % von 34.209,16 € = 7.950,20 €, davon 50 % .......................3.975,10 €<br />
Umlage für Schutzwald im Ertrag:<br />
167 : 12,82 = 13,03 %<br />
13,03 % von 34.209,16 € = 4.457,45 €, davon 15 % ..........................668,60 €<br />
Umlage für Teilwald im Ertrag:<br />
817 : 12,82 = 63,73 %<br />
63,73 % von 34.209,16 € = 21.801,50 €, davon 50 % ...................10.900,70 €<br />
Gesamtbetrag der Waldumlage 2006 15.544,40 €<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 20 von 22
Antrag – Martin Kapferer<br />
Der Gesamtbetrag der Waldumlage 2006 soll mit 15.544,40 € festgesetzt werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
14. Wasserleitungsgebührenordnung und Kanalgebührenordnung;<br />
Änderung<br />
Sachverhalt:<br />
Sowohl die Wasserleitungsgebührenordnung als auch die Kanalgebührenordnung legen<br />
als Bemessungsgrundlage den umbauten Raum jedes Gebäudes auf dem Grundstück<br />
im Sinne des § 20 Absatz 1 bis 4 der Tiroler Bauordnung 1989 fest.<br />
Seit 1.3.1998 ist das Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz in Kraft. Seit diesem<br />
Zeitpunkt wird der Erschließungsbeitrag nach dem Baumassenbegriff des Tiroler<br />
Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes berechnet.<br />
Damit als Grundlage für die Berechnung der Erschließungskosten (Erschließungsbeitrag,<br />
Wasseranschlussgebühr und Kanalanschlussgebühr) dieselbe gesetzliche Bestimmung<br />
gilt, sollten die Wasserleitungsgebührenordnung und die Kanalgebührenordnung<br />
diesbezüglich geändert werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat in seiner Sitzung am 13.3.2006 über diese Sache beraten.<br />
Er empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Wasserleitungsgebührenordnung und die Kanalgebührenordnung<br />
wie folgt zu ändern:<br />
Wasserleitungsgebührenordnung:<br />
§ 3 Absatz 1, erster Satz:<br />
Bemessungsgrundlage der Anschlussgebühr bildet die Baumasse jedes Gebäudes auf<br />
dem Bauplatz im Sinne des § 2 Absatz 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz,<br />
LGBl. Nr. 22/1998 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2001.<br />
Kanalgebührenordnung:<br />
§ 3 Absatz 1:<br />
Bemessungsgrundlage der Anschlussgebühr bildet die Baumasse jedes Gebäudes auf<br />
dem Bauplatz im Sinne des § 2 Absatz 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz,<br />
LGBl. Nr. 22/1998 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2001.<br />
Die Änderungen treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 21 von 22
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den oben angeführten, <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand empfohlenen,<br />
Änderungen der Wasserleitungsgebührenordnung und der Kanalgebührenordnung zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Bgm. Rudolf Nagl regt an, ein Fahrverbot beim Verbindungsweg Köhlgasse mit Omes<br />
(Außerkristen) zu erlassen. Anlass ist ein kürzlich passierter Unfall mit schweren Verletzungen<br />
für einen Lenker eines Geländefahrzeuges.<br />
Mag. Josef Bucher lobt Bgm. Rudolf Nagl für die im Bezirksblatt abgedruckte Stellungnahme<br />
bezüglich Schneeräumung am Sportplatz. Der Sportverein <strong>Axams</strong> sollte sich im<br />
Klaren sein, dass er ohnehin schon finanziell stark unterstützt wird. Diese im Bezirksblatt<br />
abgedruckten Forderungen gehen wirklich zu weit. Abseits <strong>vom</strong> Sportverein gibt es<br />
noch zahlreiche andere „Randgruppen“, die finanzielle Zuwendungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
benötigen.<br />
Dazu möchte Bgm. Rudolf Nagl noch festhalten, dass er nach wie vor zu seinen Aussagen<br />
steht. Dennoch betont er, dass die Formulierung von Manfred Hassl, Redakteur der<br />
Bezirksblätter, nicht gerade gut getroffen hat.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Matthias Riedl Rudolf Nagl<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 22 von 22