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Gemeinderatssitzung vom 3.4.2006 - .PDF - Gemeinde Axams ...

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NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong><br />

Sachbearbeiter: Matthias Riedl<br />

Tel. 05234 / 68110 – 71<br />

E-Mail: matthias.riedl@axams.tirol.gv.at<br />

Aktenzahl: 004/1 – 02/2006 <strong>Axams</strong>, am 12.4.2006<br />

anwesend:<br />

Axamer Dorfliste,<br />

Bürgermeister Rudolf Nagl:<br />

Axamer Sozialdemokraten:<br />

Vbgm. Norbert Happ<br />

Bgm. Rudolf Nagl, Vorsitzender Karin Haberditzl-Zimmermann<br />

Vbgm. Adolf Schiener Robert Happ<br />

Dr. Anton Zimmermann Franz Beiler<br />

Stephan Sarg<br />

Martin Kapferer Axamer Gemeinschaftsliste:<br />

Mag. Barbara Frießnig Mag. Josef Bucher<br />

Georg Happ Thomas Hörtnagl<br />

Klaus Holzknecht<br />

Mag. Klemens Betz Grüne Liste <strong>Axams</strong>:<br />

Waltraud Pernlochner Bernd Reinhold Schützenhofer<br />

davon als Ersatz anwesend:<br />

Waltraud Pernlochner Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />

Thomas Hörtnagl Axamer Gemeinschaftsliste<br />

entschuldigt abwesend:<br />

Ferdinand Zsifkovits Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />

Iris Ruth Höbart Axamer Gemeinschaftsliste<br />

unentschuldigt abwesend:<br />

---<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Axams</strong>, Sitzungssaal<br />

Beginn: 20.00 Uhr<br />

Ende: 23.05 Uhr<br />

Zuhörer: 3<br />

Schriftführer: Matthias Riedl<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 1 von 22


Tagesordnung<br />

1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.2.2006<br />

2. Flächenwidmungsplan neu;<br />

Erlassung<br />

3. Jahresrechnung 2005<br />

4. Haftungsübernahme;<br />

Haftungsübernahme für ein Darlehen an die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GesmbH & Co<br />

KG zur Erweiterung des Schwimmbades<br />

5. Ankauf <strong>Gemeinde</strong>traktor (Austausch)<br />

6. Lindensaal und Turnhalle der Volksschule;<br />

Adaptierung für Veranstaltungen und Zubau von WC-Anlagen<br />

7. Friedhofsmauer und Westfassade altes Doktorhaus;<br />

Sanierung der Friedhofsmauer im Bereich des abgetragenen alten Doktorhauses<br />

und der Westfassade des alten Doktorhauses<br />

8. Sommerbetreuung für Kinder von 2 bis 10 Jahren<br />

9. Grundverkauf;<br />

Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />

Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085 m²<br />

10. dritte Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1;<br />

Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />

Änderung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3216/12<br />

11. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A2.11/E1;<br />

Gerhard Mark, <strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 588/1 und 588/2<br />

(<strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2 und Gerichtsäcker 2a)<br />

12. Mietzinsbeihilfe<br />

Festlegung von Richtlinien<br />

13. Waldumlage 2006<br />

14. Wasserleitungsgebührenordnung und Kanalgebührenordnung;<br />

Änderung<br />

15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 2 von 22


1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.2.2006<br />

Zur Niederschrift <strong>vom</strong> 20.2.2006 werden keine Wortmeldungen abgegeben.<br />

2. Flächenwidmungsplan neu;<br />

Erlassung<br />

Sachverhalt:<br />

Zum 2. Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanes wurden im aufsichtsbehördlichen<br />

Verfahren Mängel festgestellt. Der Flächenwidmungsplan musste daher überarbeitet<br />

und neu ausgefertigt werden (= 3. Entwurf). In den 3. Entwurf wurden auch weitere zwischenzeitlich<br />

notwendig gewordene Anpassungen eingearbeitet (siehe dazu Punkt 5<br />

der Niederschrift der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 21.11.2005).<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat am 21.11.2005 die Auflegung des 3. Entwurfes des Flächenwidmungsplanes<br />

beschlossen. Während der Auflegungsfrist wurden keine Stellungnahmen<br />

abgegeben.<br />

Somit liegen nun die Voraussetzungen für die Erlassung des 3. Entwurfes vor.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den von der Planalp Ziviltechniker GmbH, Dipl. Ing. Friedrich<br />

Rauch, erstellten 3. Entwurf des neuen Flächenwidmungsplanes <strong>vom</strong> November 2005<br />

erlassen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

3. Jahresrechnung 2005<br />

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2005 wurde am 16.3.2006 <strong>vom</strong> Überprüfungsausschuss<br />

überprüft.<br />

Der Obmann des Überprüfungsausschusses, Mag. Josef Bucher, berichtet über die<br />

Prüfung.<br />

Vom Überprüfungsausschuss wurde Folgendes festgestellt:<br />

• Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgte termingerecht.<br />

• Die Einnahmenrückstände des ordentlichen Haushaltes betrugen im Jahr 2005<br />

€ 547.992,37 (Dienstleistungen, Finanzwirtschaft). Im Jahr 2004 betrugen die<br />

Einnahmenrückstände € 548.640,95.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 3 von 22


• Der Verschuldungsgrad der <strong>Gemeinde</strong> beträgt mit Jahresabschluss 2005 27,97%<br />

(Jahr 2004: 36,03 %).<br />

• Abweichungen gegenüber dem Voranschlag im Ausmaß von mehr als € 4.000,-<br />

wurden in einer Liste festgehalten. Die Abweichungen werden <strong>vom</strong> Bürgermeister<br />

in der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> aufgeklärt.<br />

Zur Information der <strong>Gemeinde</strong>räte, um welche Abweichungen es sich handelt,<br />

wurde der Einladung zur <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> eine Aufstellung aller Abweichungen<br />

gegenüber dem Voranschlag von mehr als € 4.000,- und die Rechtfertigung<br />

des Bürgermeisters dazu beigelegt.<br />

Vom Überprüfungsausschuss wurden auch die Sparbücher der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> überprüft.<br />

Die Sparbücher dienen als Rücklagen für die allgemeine Rücklage, die Betriebsmittelrücklage,<br />

für die Altersheimrücklage und für die Rücklage für den Armenfonds. In<br />

Summe weisen die Sparbücher ein Gesamtguthaben von € 848.923,26 auf (Jahr 2004:<br />

€ 841.315,39).<br />

Zum Ende des Rechnungsjahres, das ist zum 31.12.2005, ergibt sich folgender Rechnungsabschluss:<br />

Jahr 2005 Ordentlicher Außerordentlicher<br />

Haushalt<br />

Haushalt<br />

Einnahmenvorschreibung 6.651.253,12 1.012.891,11<br />

Ausgabenvorschreibung 6.605.727,93 1.012.891,11<br />

Jahresergebnis + 45.525,19 0,00<br />

Einnahmenabstattung 6.770.325,99 1.091.329,96<br />

Ausgabenabstattung 7.055.843,44 1.092.392,35<br />

Kassenfehlbestand - 285.715,45 - 1.062,39<br />

Einnahmenrückstände 547.992,37 3.414,53<br />

Zwischensumme 262.574,92 2.352,14<br />

Ausgabenrückstände 216.949,73 2.352,14<br />

Jahresergebnis (Überschuss) + 45.525,19 0,00<br />

Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2005 wurde <strong>vom</strong> 17.3.2006 bis 31.3.2006 zur<br />

öffentlichen Einsicht aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einwendungen<br />

zum Rechnungsabschluss erhoben.<br />

Im Rahmen der Vorprüfung der Jahresrechnung 2005 erfolgten auch eine Kassenbestandsaufnahme<br />

und eine Belegprüfung für den Zeitraum <strong>vom</strong> 5.10.2005 bis 15.3.2006.<br />

Die Kassenbestandsaufnahme ergab volle Übereinstimmung, die Belegprüfung ergab<br />

keine Mängel.<br />

Auf Grund der Aufforderung durch den Überprüfungsausschuss stellt Bgm. Rudolf Nagl<br />

zur Überschreitung folgender, unten angeführter Haushaltsstellen (Ausgaben), fest:<br />

1/262-600 ...............Stromkosten Sportplätze ...................Überschreitung ...... € 5.789,00<br />

Der Ansatz im Voranschlag von € 3.000,- war eine Schätzung. Diese Stromkosten beziehen<br />

sich auf das gesamte Sportareal im Bereich des Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> (Ruifach-Stadion<br />

mit Boulderhalle, alter Sportplatz mit Flutlichtanlage, Hütte der Eisstockschützen,<br />

Eislaufplatz). Aufgrund dieser Größenordnung des Sportzentrums wird man<br />

den Ansatz für das kommende Jahr sicher erhöhen müssen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 4 von 22


Zudem wird angedacht, dem Sportverein <strong>Axams</strong> einen Teil der Stromkosten in Rechnung<br />

zu stellen. Dazu ist es aber notwendig, Subzähler einzubauen. Bis dato läuft die<br />

ganze Stromabrechnung auf einen einzigen Hauptzähler.<br />

1/612-002011 .........Auffahrt Kristen/Kristeneben..............Überschreitung .... € 21.477,71<br />

Bgm. Rudolf Nagl erklärt, dass bei diesem Bauvorhaben Umstände aufgetreten sind,<br />

die im Vorfeld nicht bekannt waren. Unter anderem nennt er ein ca. € 6000,- teures<br />

Gutachten, die Schaffung von zusätzlichen Ausweichstellen, Befriedigung von „Wünschen“<br />

der betroffenen Grundstückseigentümer (Gartenzäune, Mauern, Biotop,…). Zudem<br />

waren die Vereinbarungen über etwaige Grundablösen zur Verbreiterung der<br />

Hangauffahrt im Budget nicht vorgesehen<br />

1/612-002015 .........Asphaltierung Kristeneben ................Überschreitung ...... € 5.281,63<br />

Bgm. Rudolf Nagl gibt an, dass die Tiwag zeitgleich Leitungen verlegen musste. So<br />

konnte die <strong>Gemeinde</strong> die Kosten für die Asphaltierung zum Teil der Tiwag weiterverrechnen.<br />

1/612-002024 .........Straßenbau Kreuzmoos.....................Überschreitung ...... € 4.119,72<br />

Im Zuge des Straßenbaues waren auch Mauern von angrenzenden Grundstücksnachbarn<br />

sanierungsbedürftig. Die <strong>Gemeinde</strong> hat vorerst die Kosten für die Errichtung der<br />

Mauern übernommen und anschließend den Grundstückseigentümern in Rechnung<br />

gestellt. Somit stehen dieser Haushaltsstelle auch Einnahmen gegenüber.<br />

1/612-002025 .........Straßenbau Knappen/Einsiedeln.......Überschreitung ...... € 6.063,06<br />

Im Zuge des Straßenbaues wurden zwei zusätzliche Ausweichstellen geschaffen, um<br />

die Verkehrssituation der Bewohner zu verbessern. Diese waren im Budget nicht vorgesehen.<br />

Zudem mussten Hangsicherungs- und Böschungsarbeiten sowie eine Hangentwässerung<br />

gemacht werden. Auch diese Mehrkosten waren nicht berücksichtigt, da<br />

sich diese erst im Laufe der Straßenbauarbeiten ergeben hatten.<br />

1/612-002026 .........Straßenbau Lizumstraße ...................Überschreitung .... € 22.000,00<br />

Dieses Bauvorhaben war äußerst schwierig zu bewerkstelligen. Erstens liegen in diesem<br />

Straßenabschnitt viele Leitungen (Wasser, Kanal, Tiwag, Post) und zweitens sind<br />

bezüglich der Hausanschlüsse immer wieder Überraschungen aufgetreten. Zudem wurden<br />

westlich des Restaurants „Bürgerstuben“ Parkplätze geschaffen. Im Bereich des<br />

Kindergartens war eine Böschungssicherung notwendig. Außerdem war der Straßenbau<br />

ursprünglich bis zur Kreuzung Lizumstraße/Stadelbach geplant. Tatsächlich wurde<br />

der Straßenbau etwas weiter südlich (bis Lizumstraße 29) ausgeführt.<br />

Fragen an den Bürgermeister:<br />

Vbgm. Norbert Happ stellt fest, dass sämtliche Ansätze, die in den Zuständigkeitsbereich<br />

des Tiefbauamtes fallen, ziemlich hoch überschritten worden sind. Im Grunde genommen<br />

wurden diese Ansätze nicht nachbeschlossen bzw. dem <strong>Gemeinde</strong>rat über die<br />

Überschreitungen Bericht erstattet. Wie ist das zu erklären?<br />

Bgm. Rudolf Nagl gibt an, dass bei manchen Bauvorhaben Umstände auftreten, die im<br />

Vorfeld nicht bekannt sind. Beispielsweise war beim Bauvorhaben „Hangauffahrt<br />

Kristen/Kristeneben“ ein Gutachten notwendig, das alleine ca. € 6.000,- gekostet hat.<br />

Die Kosten für zusätzliche Ausweichstellen belaufen sich auf ca. € 5.500,-. Auch die<br />

„Wünsche“ der betroffenen Grundstückseigentümer sind im Vorhinein nicht bekannt<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 5 von 22


(Gartenzäune, Mauern, Biotop,…). Zudem waren die Vereinbarungen über etwaige<br />

Grundablösen zur Verbreiterung der Hangauffahrt im Budget nicht vorgesehen. Bgm.<br />

Rudolf Nagl weist jedoch darauf hin, dass alle Grundstücksablösen im <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

beschlossen werden und die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates darüber Kenntnis haben.<br />

Außerdem stellt die Abrechnung mit den Firmen ein gewisses Problem dar. Die Rechnungen<br />

sind nicht im Einklang mit dem Baufortschritt zu bringen, diese kommen meistens<br />

erst viel später. Bgm. Rudolf Nagl wird nach eigenen Aussagen in Zukunft mehr<br />

darauf achten, den <strong>Gemeinde</strong>rat bei eventuellen Überschreitungen der Ansätze zu informieren,<br />

betont aber auch, dass es auch Aufgabe der einzelnen <strong>Gemeinde</strong>ratsmitglieder<br />

ist, sich über die laufenden Geschäfte der <strong>Gemeinde</strong> zu erkundigen.<br />

Robert Happ möchte wissen, wer die Ausschreibungen für die Bauarbeiten plant. Seiner<br />

Meinung nach sind die enormen Überhöhungen mit mangelnder Planung oder mit der<br />

Abrechnung von zu vielen Regiestunden zu begründen. Vielleicht wäre es sinnvoller,<br />

ein Nachtragsangebot einzuholen.<br />

Dazu erklärt Bgm. Rudolf Nagl, dass die Ausschreibungen von Firmen vorgenommen<br />

werden. Natürlich können nicht immer alle Umstände, die erst im Zuge des Bauvorhabens<br />

auftreten, berücksichtigt werden. Überwiegend wird mit Einheitspreisen abgerechnet.<br />

Bei der Abrechnung mit Regiestunden führt der Tiefbauamtsleiter genaue Aufzeichnungen.<br />

Dadurch kann sichergestellt werden, dass wirklich nur das abgerechnet<br />

wird, was tatsächlich auch geleistet wurde.<br />

Karin Haberditzl-Zimmermann fragt an, wie weit die <strong>Gemeinde</strong> beim Straßenbau Lizumstraße<br />

die Wasser- bzw. Kanalleitungen zum jeweiligen Grundstück gelegt hat.<br />

Zu dieser Frage sagt Bgm. Rudolf Nagl, dass die Leitungen gemäß der Wasser- und<br />

Kanalordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> bis zur Grundstücksgrenze verlegt werden.<br />

Georg Happ will wissen, warum die Betriebsbeiträge der Hauptschule um fast<br />

€ 40.000,- höher ausfielen als veranschlagt.<br />

Bgm. Rudolf Nagl gibt zu verstehen, dass es sich dabei um Schätzungen handelt. Die<br />

Beiträge werden erst im Nachhinein nach der jeweiligen Schüleranzahl, die beim Erstellen<br />

des Voranschlages nicht bekannt ist, abgerechnet.<br />

Vbgm. Norbert Happ fragt nach, ob die Bedarfszuweisungen für das Jahr 2005 geflossen<br />

sind.<br />

Bgm. Rudolf Nagl erklärt dazu, dass dies der Fall gewesen ist. Bedarfszuweisungen<br />

müssen immer bis zum 31.12. eines Jahres ausgeschüttet werden.<br />

Bgm. Rudolf Nagl übergibt den Vorsitz Bürgermeister-Stellvertreter Adolf Schiener und<br />

verlässt den Sitzungssaal.<br />

Beratung:<br />

Vbgm. Norbert Happ will, dass Bgm. Rudolf Nagl künftig bei Budgetüberschreitungen<br />

den <strong>Gemeinde</strong>rat darüber ausführlicher informiert als es bisher der Fall war.<br />

Robert Happ fragt nach, ob man nicht bei den Ansätzen eine Prozent-Regelung in Bezug<br />

auf Abweichungen treffen kann.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 6 von 22


Dazu lässt Vbgm. Adolf Schiener anklingen, dass die Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung keine<br />

derartige Regelung vorsieht. Ansätze müssen immer mit einem fixen Betrag angegeben<br />

werden.<br />

Mag. Josef Bucher stellt fest, dass es auch seitens der Transferzahlungen <strong>vom</strong> Land<br />

extreme Abweichungen gegenüber dem Voranschlag gibt.<br />

Für Stephan Sarg sind die Abweichungen gegenüber dem Voranschlag von mehr als<br />

€ 4.000,- allesamt ausführlich begründet und bedürfen im Grunde keiner zusätzlichen<br />

Erklärungen.<br />

Antrag – Vbgm. Adolf Schiener<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den vorher angeführten Rechnungsabschluss für das Jahr 2005<br />

beschließen. Weiters soll dem Bürgermeister die Entlastung erteilt werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

Bgm. Rudolf Nagl wird wieder in den Sitzungssaal gerufen und Bürgermeister-<br />

Stellvertreter Adolf Schiener übergibt den Vorsitz an den Bürgermeister.<br />

4. Haftungsübernahme;<br />

Haftungsübernahme für ein Darlehen an die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GesmbH & Co<br />

KG zur Erweiterung des Schwimmbades<br />

Sachverhalt:<br />

Zur Finanzierung der Schwimmbaderweiterung nimmt die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong><br />

GesmbH & Co KG ein Darlehen in der Höhe von € 1.035.000 auf. Die Darlehensaufnahme<br />

wurde ausgeschrieben. Dabei ging die Raiba <strong>Axams</strong>-Grinzens als Billigstbieter<br />

hervor.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat bereits in seiner Sitzung am 11.11.2005 den Grundsatzbeschluss<br />

gefasst, die Übernahme der Haftung als Bürge und Zahler zu übernehmen.<br />

Beratung:<br />

Sollte über die Darlehensaufnahme abgestimmt werden, würde Mag. Josef Bucher nicht<br />

zustimmen. Er kritisiert die von der Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GmbH & Co KG ausgeschriebene<br />

Darlehensaufnahme. Eine Ausschreibung muss einheitlich an viele Banken<br />

erfolgen. Zudem sollten Nachverhandlungen mit den Banken gemacht werden, um besser<br />

Konditionen auszuhandeln. Erfahrungsgemäß weiß Mag. Josef Bucher, dass Banken<br />

einiges an Spielraum haben.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 7 von 22


Außerdem wurde in der Sitzung am 11.11.2005 lediglich der Grundsatzbeschluss über<br />

die Haftungsübernahme des Darlehens gefasst, nicht aber bei welcher Bank die Darlehensaufnahme<br />

erfolgen soll.<br />

Vbgm. Norbert Happ fragt nach, wie die Erhöhung der Darlehenssumme (von € 735.000<br />

auf € 1.035.000,-) zu erklären ist.<br />

Bgm. Rudolf Nagl teilt mit, dass die Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GmbH & Co KG einen Zuschuss<br />

<strong>vom</strong> Tourismusverbandes Innsbruck mit seinen Feriendörfern in Höhe von<br />

€ 300.000 bekommt. Dieser Zuschuss fließt aber erst später. Somit wird die Darlehensaufnahme<br />

um genau diesen Betrag erhöht.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> soll für das von der Freizeitzentrum <strong>Axams</strong> GesmbH & Co KG<br />

aufzunehmende Darlehen in Höhe von 1.035.000,- € (Laufzeit 15 Jahre, Sollzinsen<br />

2,43% p.a. halbjährliche Anpassung, erstmals am 1.7.2006, entsprechend der Entwicklung<br />

3-Monats-EURIBOR +0,08 %-Punkte) die Haftung als Bürge und Zahler übernehmen.<br />

Die Rückzahlung soll in 30 halbjährlichen Pauschalraten zu je € 41.422,- jeweils am 1.1.<br />

und 1.7., beginnend mit 1.1.2007, erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

5. Ankauf <strong>Gemeinde</strong>traktor (Austausch)<br />

Für einen Kostenvergleich wurde bei drei Firmen ein Angebot eingeholt. Das Ergebnis<br />

lautet wie folgt:<br />

New Holland Allradtraktor TLA (82 PS), 4,5 Liter Hubraum, Getriebe 24/12, 2-Rad<br />

Bremse, Technische Daten siehe Angebot<br />

Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 27.842,78<br />

Lindner Geotrak 83 Turbo (82 PS), 4,4 Liter Hubraum, Getriebe 16/8, 4-Rad Bremse,<br />

Technische Daten siehe Angebot, Achtung: Preisbasis bis 10. März 2006<br />

Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 29.000,00<br />

abzüglich 2% Skonto = € - 580,00<br />

= Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 28.420,00<br />

JOHN DEERE 5720 Model „Classic“ (83PS), 4,5 Liter Hubraum, Getriebe 16/16, 2-Rad<br />

Bremse, Technische Daten siehe Angebot, Zubehör: vier Schneeketten<br />

Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 29.900,00<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 8 von 22


Steyr Traktor 9080 M Allrad (82 PS), 4,4 Liter Hubraum, Getriebe 16/16, 4-Rad Bremse,<br />

Technische Daten siehe Angebot, Zubehör: vier Schneeketten<br />

Aufzahlungsbetrag inkl. 20 % MwSt. € 34.400,00<br />

Hinweis:<br />

Im Voranschlag 2006 sind unter der Haushaltsstelle 612-043 € 40.000,- vorgesehen.<br />

Beratung:<br />

Die Mehrheit des <strong>Gemeinde</strong>rates ist der Meinung, dass man jenen Traktor nehmen soll,<br />

der die Bedürfnisse bzw. Wünsche der <strong>Gemeinde</strong>arbeiter abdeckt.<br />

Bgm. Rudolf Nagl berichtet, dass er bereits mit den <strong>Gemeinde</strong>arbeitern gesprochen hat.<br />

Am liebsten wäre ihnen der „New Holland Allradtraktor TLA“. Dieser Traktor könnte zudem<br />

um zusätzliche € 700,- mit einer 4-Rad Vorderbremse ausgestattet werden. Außerdem<br />

wäre es sinnvoll, wenn das 90 PS starke Gerät angeschafft würde.<br />

Antrag – Robert Happ<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Bestellung des New Holland Allradtraktors TLA bei der Fa.<br />

Landmaschinen GesmbH & Co KG, Johann Stöckel, zum folgenden Preis in Auftrag<br />

geben:<br />

New Holland Allradtraktor TLA (90PS) lt. Angebot <strong>vom</strong> 16.3.2006................. € 38.411,00<br />

- Vermittlungsrücknahme für 1 Steyr 8090 A (=alter <strong>Gemeinde</strong>traktor)....... - € 10.000,00<br />

+ 1 Turbolader lt. Angebot <strong>vom</strong> 23.3.2006 .......................................................€ 2.200,00<br />

+ Vorderbremse lt. Angebot <strong>vom</strong> 23.3.2006 ........................................................€ 700,00<br />

Summe ...........................................................................................................€ 31.211,00<br />

- 2% Skonto innerhalb 10 Tage ........................................................................ - € 624,22<br />

= Aufzahlungsbetrag....................................................................................... € 30.586,78<br />

Abstimmungsergebnis<br />

15 Ja<br />

2 Enthaltungen<br />

6. Lindensaal und Turnhalle der Volksschule;<br />

Adaptierung für Veranstaltungen und Zubau von WC-Anlagen<br />

In der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 20.2.2006 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zugestimmt,<br />

die Planung eines Entwurfes für die Erweiterung des Lindensaales mit zusätzlichen<br />

WC-Anlagen bzw. einer Garderobe sowie die Adaptierung der Turnhalle der<br />

Volksschule <strong>Axams</strong> (Boden, Bühne, Bestuhlung und Verkleidungen) in Auftrag zu geben.<br />

Die dazu beauftrage Fa. K & S Krassnitzer – Singer BaugesmbH, Götzens, hat<br />

einen Planentwurf vorgelegt und die Bau- bzw. Adaptierungsarbeiten ausgeschrieben.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 9 von 22


Im Voranschlag 2006 wurden für die Adaptierung des Turnsaales € 35.000.- vorgesehen.<br />

Da der Zu- und Umbau des Eingangsbereiches des Lindensaales mit WC-Anlagen<br />

nach Vorliegen der aktuellen Zahlen wesentlich mehr kostet als ursprünglich angenommen,<br />

soll im heurigen Jahr lediglich die Adaptierung des Turnsaales zur Ausführung<br />

kommen. Ein möglicher Zu- und Umbau des Eingangsbereiches des Lindensaales<br />

kann frühestens im Jahr 2007 erfolgen und muss zudem im Voranschlag 2007 vorgesehen<br />

werden.<br />

Die Kosten für die Adaptierung des Turnsaales stellen sich wie folgt dar:<br />

a) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Schutzteppich)<br />

Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />

(8.238,21 € - 3% Skonto = 7.991,06 €) ...................................................... 7.991,06 €<br />

b) Adaptierung des Turnsaales – mobile Bühne<br />

Billigstbieter: Fa. Falkner, Pettneu<br />

(17.628,24 € - 3% Skonto = 17.099,39 €) ................................................. 17.099,39 €<br />

c) Adaptierung des Turnsaales – Vorhänge und Verkleidung der Sprossenwände<br />

Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />

(5.742,40 € - 3% Skonto = 5.570,13 €) .......................................................5.570,13 €<br />

d) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Tanzboden) ..................... ca. 2.500,00 €<br />

e) Anschaffung von 100 Stück Sessel (Fa. Thonet) ...................................... 11.280,00 €<br />

f) Anschaffung und Montage von 250 Stück Stuhlverbindungen<br />

für die bereits vorhandenen Stühle im Lindensaal (Fa. Thonet)..................2.190,00 €<br />

g) Honorar für Entwurfplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung<br />

(Fa. K & S Krassnitzer – Singer BaugesmbH)<br />

(€ 7.000,- + 20% MWST = € 8.400,-) ...............................................................8.400 €<br />

Gesamtkosten der Adaptierung des Turnsaales ca. 55.030,58 €<br />

Hinweis:<br />

Für den Bodenbelag des Tanzbodens liegen bereits Angebote vor. Die Kosten belaufen<br />

sich zwischen 1.700,- € und 3.700,- € (je nach Art und Beschaffenheit des Bodens). Die<br />

Firmen werden anfangs nächster Woche Vorort ein Muster der Beläge auslegen. Eine<br />

Entscheidung, welchen Tanzboden man nimmt und welche Firma den Zuschlag bekommt,<br />

kann daher erst nach Vorliegen der Bestandsaufnahme getroffen werden.<br />

Beratung:<br />

Da auf Grund der vorliegenden Zahlen wieder eine Budgetüberschreitung eintritt, rät<br />

Vbgm. Norbert Happ, Abstriche zu machen. Zum Beispiel könnte die mobile Bühne, die<br />

allein ca. € 17.000,- verschlingt, im Voranschlag 2007 vorgesehen werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 10 von 22


Thomas Hörtnagl ruft nochmals in Erinnerung, dass der Lindensaal und der Turnsaal<br />

nun ca. 10 Jahre in Betrieb sind. Damals hat es geheißen, dass der Lindensaal nur als<br />

eine Art Aula für die Volksschule anzusehen ist. Im Turnsaal hat man davon abgesehen,<br />

jemals öffentliche Veranstaltungen abzuhalten. Dem Projekt von Ing. Johann Leitner,<br />

der schon zu damaliger Zeit ein durchdachtes Gesamtprojekt vorgelegt hat, wurde<br />

das äußerst dürftige Projekt von Architekt Hermann Hanak vorgezogen. Hätte man<br />

schon vor zehn Jahren längerfristig bzw. vorausschauend geplant, dann stünde man<br />

heute nicht vor dem Problem der Adaptierung des Turnsaales oder der Erweiterung des<br />

Lindensaales mit WC-Anlagen. Abgesehen davon werden die heute beschlossenen<br />

Maßnahmen nie zu einem wirklichen durchdachten <strong>Gemeinde</strong>zentrum führen sondern<br />

lediglich eine Notlösung darstellen. Dennoch sollte die <strong>Gemeinde</strong> bestrebt sein, vielleicht<br />

in 10 bis 15 Jahren ein neues Veranstaltungszentrum zu errichten. Ein Veranstaltungszentrum,<br />

das der Größenordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> entspricht.<br />

Auch Robert Happ vertritt die Meinung von Thomas Hörtnagl. Robert Happ, der bereits<br />

in den früheren 80er Jahren im Bauausschuss der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> vertreten war,<br />

merkt an, dass die <strong>Gemeinde</strong> zur damaligen Zeit die Meinung vertreten hat, Veranstaltungen<br />

in den Gasthäusern durchzuführen. Leider hat uns die Entwicklung eines Besseren<br />

belehrt.<br />

Natürlich wäre es auch für Bgm. Rudolf Nagl wünschenswert, einen tollen<br />

Veranstaltungssaal zu haben. Die budgetären Mittel der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> werden in<br />

den nächsten 10 bis 15 Jahren jedoch nicht ausreichen, um ein Projekt in dieser<br />

Größenordnung zu verwirklichen. Außerdem braucht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> auch jetzt<br />

einen Veranstaltungssaal. Daher sind diese Adaptierungen mehr als notwendig.<br />

Für Georg Happ wird der Turnsaal trotz der Adaptierungen immer nur ein Turnsaal<br />

bleiben und somit stets eine Notlösung sein.<br />

Stehpan Sarg sieht die Notwendigkeit der Adaptierungen des Turnsaales. Ein<br />

eventueller Zubau zum Lindensaal (WC-Anlage, Küche, etc.) ist für ihn ein eigenes<br />

Thema.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll bezüglich der Adaptierung des Turnsaales der Volksschule<br />

Folgendes beschließen:<br />

a) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Schutzteppich)<br />

Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />

(8.238,21 € - 3% Skonto = 7.991,06 €) ................................................. 7.991,06 €<br />

b) Adaptierung des Turnsaales – mobile Bühne<br />

Billigstbieter: Fa. Falkner, Pettneu<br />

(17.628,24 € - 3% Skonto = 17.099,39 €) ............................................ 17.099,39 €<br />

c) Adaptierung des Turnsaales – Vorhänge und Verkleidung der Sprossenwände<br />

Billigstbieter: Fa. Raumgestaltung Gerhold, Birgitz<br />

(5.742,40 € - 3% Skonto = 5.570,13 €) ..................................................5.570,13 €<br />

d) Adaptierung des Turnsaales – Bodenbelag (Tanzboden)................ ca. 2.500,00 €<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 11 von 22


e) Anschaffung von 100 Stück Sessel (Fa. Thonet)................................. 11.280,00 €<br />

f) Anschaffung und Montage von 250 Stück Stuhlverbindungen<br />

für die bereits vorhandenen Stühle im Lindensaal (Fa. Thonet) ............2.190,00 €<br />

g) Honorar für Entwurfplanung, Ausschreibung und Bauüberwachung<br />

(Fa. K & S Krassnitzer – Singer BaugesmbH)<br />

(€ 7.000,- + 20% MWST = € 8.400,-)..........................................................8.400 €<br />

Gesamtkosten der Adaptierung des Turnsaales ca. 55.030,58 €<br />

Abstimmungsergebnis<br />

16 Ja<br />

1 Enthaltung<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Im Budget 2007 soll ein Ansatz für eine mögliche Erweiterung des Lindensaales<br />

vorgesehen werden. Ob sich die Erweiterung nur auf WC-Anlagen beschränken soll<br />

oder ob noch zusätzliche Erweiterungen gemacht werden (z.B. Vergrößerung der<br />

Küche im Lindensaal), wird wieder im <strong>Gemeinde</strong>rat besprochen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

7. Friedhofsmauer und Westfassade altes Doktorhaus;<br />

Sanierung der Friedhofsmauer im Bereich des abgetragenen alten Doktorhauses<br />

und der Westfassade des alten Doktorhauses<br />

Sachverhalt:<br />

Das alte <strong>Gemeinde</strong>haus war direkt an die Friedhofsmauer beim Kirchenfriedhof angebaut.<br />

Im Herbst 2005 wurde das alte <strong>Gemeinde</strong>haus abgerissen. Nun muss jener Teil<br />

der Mauer, an welcher das Haus angebaut war, saniert werden.<br />

Beim betreffenden Teil der Friedhofsmauer handelt es sich um eine Steinmauer mit einer<br />

Höhe von ca. 6 bis 7 m und einer Länge von 30 m.<br />

Neben den Sanierungsarbeiten ist auch eine Holzabdeckung für diesen Teil der Mauer<br />

zu errichten. Zur Sanierung der Westfassade des alten Doktorhauses sind Spengler-<br />

und Malerarbeiten notwendig.<br />

Für die Maurer- und Verputzarbeiten wurden zwei Angebote eingeholt. Die Firmenadressen<br />

wurden <strong>vom</strong> Denkmalamt bekannt gegeben.<br />

• Fa. Milorad u. Vladan Miloradovic, Innsbruck € 21.222,-<br />

• Fa. Haid, Aldrans € 36.168,-<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 12 von 22


Im Voranschlag 2006 wurde für dieses Vorhaben € 15.000,- veranschlagt. Zudem<br />

wurde beim Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Kultur um finanzielle<br />

Unterstützung angesucht, die sich voraussichtlich auf € 6.000 belaufen wird.<br />

Antrag – Vbgm. Adolf Schiener<br />

Die Maurer- und Verputzarbeiten sollen an den Billigstbieter, Fa. Milorad und Vladan<br />

Miloradovic, Innsbruck, zum Preis von € 21.222,- vergeben werden. Auch der<br />

Ausführung diverser Spengler-, Maler- und Zimmermeisterarbeiten soll der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat zustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

8. Sommerbetreuung für Kinder von 2 bis 10 Jahren<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 16.3.2006 haben die Axamer Sozialdemokraten den Antrag gestellt,<br />

eine Bedarfserhebung für die Sommerbetreuung von Kindern (2 bis 10 Jahre) nach den<br />

Richtlinien des Landes Tirol bis Mitte April durchzuführen.<br />

Der Ausschuss für Soziales, Jugend und Familie hat in seiner Sitzung am 20.3.2006<br />

darüber beraten. Er empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, im heurigen Jahr 2006 keine Sommerbetreuung<br />

durchzuführen. Folgende Gründe, die in einer Nachbesprechung über die<br />

Sommerbetreuung im Jahr 2005 am 29.9.2005 erhoben worden sind, sprechen gegen<br />

die Einführung einer solchen Betreuung im heurigen Jahr:<br />

• Es gibt Probleme durch den Altersunterschied von 2- bis 10-Jährigen.<br />

• Kinder über 7 Jahre sind für eine solche Betreuung nicht geeignet, diese Kinder<br />

haben schon andere Interessen, die in einem Kindergarten bzw. auf dem Kinderspielplatz<br />

nicht befriedigt werden können.<br />

• Das Spielzeug <strong>vom</strong> Kindergarten ist für ältere Kinder nicht geeignet, es wurde<br />

viel Spielzeug kaputt gemacht.<br />

• Für eine Sommerbetreuung sollte ein neutraler Gruppenraum vorhanden sein.<br />

Da in der Sommerbetreuung andere Regeln gelten als im „normalen Kindergartenjahr“,<br />

müssen diese Kinder, die im Rahmen der Sommerbetreuung erstmals in<br />

den Kindergarten gehen, am Anfang die Regeln des Kindergartens kennen lernen<br />

bzw. sich in der Kindergartenordnung eingewöhnen.<br />

• Es wurde auch beobachtet, dass viele Kinder nur von den Eltern abgeschoben<br />

wurden, z.B. fuhren die Eltern in der Zwischenzeit auf Urlaub.<br />

Beratung:<br />

Vbgm. Norbert Happ zeigt sich überrascht von der ablehnenden Haltung des Ausschuss<br />

für Soziales, Jugend und Familie. Der Antrag der Axamer Sozialdemokraten<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 13 von 22


zielt nämlich auf die Durchführung einer Bedarfserhebung hin, die schlussendlich<br />

Grundlage für die Entscheidung einer Sommerbetreuung „Ja oder Nein“ sein sollte. Die<br />

negativen Rückmeldungen der Sommerbetreuung im Jahr 2005 sind seiner Meinung<br />

nach auch auf die nicht gerade glückliche Organisation zurückzuführen. Beispielsweise<br />

wurde im vergangenen Jahr die Bedarfserhebung viel zu spät durchgeführt.<br />

Bgm. Rudolf Nagl hat sich die Sommerbetreuung im letzten Jahr mehrmals Vorort angesehen.<br />

Er ist überzeugt, dass bei diesen Elternteilen überhaupt kein Bedarf an Sommerbetreuung<br />

bestünde. Außerdem kann ein Fragebogen keinen Aufschluss darüber<br />

geben, ob ein Bedarf begründet ist oder nicht. Das zeigt sich erst nach der Durchführung<br />

der Sommerbetreuung – wie eben im vergangenen Jahr 2005.<br />

Weiters vertreten Bgm. Rudolf Nagl und die Obfrau des Ausschusses für Soziales, Jugend<br />

und Familie, Mag. Barbara Frießnig, die Meinung, dass man eher an eine Nachmittagsbetreuung<br />

von Schülern denken soll.<br />

Mag. Barbara Frießnig tendiert eher in die Richtung, dass die Lösung über Tagesmütter<br />

bzw. Tagesväter gefunden werden sollte. Die <strong>Gemeinde</strong> sollte als Anlaufstelle dienen.<br />

Mag. Klemens Betz stellt klar, dass das Projekt „Sommerbetreuung“ an der ursprünglichen<br />

Absicht vorbeigeht. Vom Land war es als Unterstützung für berufstätige Mütter<br />

gedacht. Tatsache in <strong>Axams</strong> war, dass keine berufstätige Mutter ihr Kind der Sommerbetreuung<br />

überlassen hatte.<br />

Dr. Anton Zimmermann verweist nochmals auf die Möglichkeit, die Sommerbetreuung<br />

regional durchführen zu können. Die <strong>Gemeinde</strong> Götzens führt auch im heurigen Jahr<br />

wieder eine solche Betreuung durch. Sollte sich nach Absprache mit den Verantwortlichen<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Götzens ergeben, dass sehr viele Axamer Kinder von der Sommerbetreuung<br />

in Götzens Gebrauch machten, müsse sich die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> ohnehin<br />

wieder mit dieser Thematik auseinandersetzen.<br />

Bernd Reinhold Schützenhofer merkt an, es müsse der Bevölkerung mitgeteilt werden,<br />

dass die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> im heurigen Jahr keine Sommerbetreuung durchführt, jedoch<br />

die Möglichkeit besteht, in der <strong>Gemeinde</strong> Götzens die Kinder unterzubringen.<br />

Antrag – Mag. Barbara Frießnig<br />

Im heurigen Jahr 2006 soll in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> keine Sommerbetreuung für Kinder<br />

von 2 bis 10 Jahren durchgeführt werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

13 Ja<br />

4 Nein<br />

9. Grundverkauf;<br />

Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />

Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085 m²<br />

Sachverhalt:<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 14 von 22


Andreas Haider möchte im Gewerbegebiet das Grundstück Nr. 3216/2 im Ausmaß von<br />

1.085 m² kaufen. Es ist geplant, dort eine KFZ-Werkstätte und eine Betriebseinheit zum<br />

Vermieten zu bauen.<br />

Der entsprechende Kaufvertrag ist für die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates zur allgemeinen<br />

Einsichtnahme aufgelegen.<br />

Die Sache wurde am 13.3.2006 in der Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>vorstandes behandelt. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vorstand empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, Andreas Haider den erforderlichen<br />

Grund im Gewerbegebiet um 103,- € je Quadratmeter laut dem vorliegenden Kaufvertrag<br />

zu verkaufen.<br />

Beratung:<br />

Mag. Josef Bucher merkt an, dass Andreas Haider bei der Grundstücksgröße von 1.085<br />

m² laut den Richtlinien der <strong>Gemeinde</strong> 5 Vollbeschäftigte anstellen muss. Da der Bauwerber<br />

nur 1.000 m² Grund für seine geplante Betriebsstätte benötigt, hat der <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

dem Wunsch des Bauwerbers zugestimmt, nur 3 Arbeitnehmer zu beschäftigen.<br />

Zudem wurde im <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen, dass künftig auch Teilzeitbeschäftigte<br />

angerechnet werden. Diese Regelung soll für alle Betriebe im Gewerbepark<br />

einheitlich gelten.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll dem Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/2 im Ausmaß von 1.085<br />

m² (Gewerbepark) an Andreas Haider zu einem Preis von € 103.- je Quadratmeter entsprechend<br />

dem vorliegenden Kaufvertrag zustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

10. dritte Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1;<br />

Andreas Haider, <strong>Axams</strong>, Gruben 17;<br />

Änderung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3216/12<br />

Sachverhalt:<br />

Andreas Haider kauf das Grundstück Nr. 3216/12 am Gewerbepark <strong>Axams</strong>. Er möchte<br />

dort ein Betriebsgebäude mit zwei oberirdischen Geschoßen bauen. Im Erdgeschoß soll<br />

seine KFZ-Werkstätte untergebracht werden, das Obergeschoß wird vermietet (derzeit<br />

gibt es noch keine Mieter). Die Überprüfung des vorgelegten Planentwurfes hat ergeben,<br />

dass dieser mit dem Bebauungsplan nicht übereinstimmt. Damit das geplante Betriebsgebäude<br />

bewilligungsfähig ist, müsste der Bebauungsplan geändert werden<br />

(höchster Punkt des Gebäudes, Wandhöhe).<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 15 von 22


Aus Zeitgründen wurde die Sache nicht dem Bau- und Raumordnungsausschuss vorgelegt.<br />

Es wurde jedoch eine Stellungnahme des Ortsplaners Dipl. Ing. Friedrich Rauch<br />

eingeholt.<br />

Dipl. Ing. Friedrich Rauch, Plan Alp Ziviltechniker GmbH, hat den geänderten Bebauungsplan<br />

ausgefertigt und Erläuterungen zum Bebauungsplan vorgelegt. Aus den Erläuterungen<br />

geht hervor, dass aus fachlicher Sicht keine Einwände gegen die Änderung<br />

des Bebauungsplanes bestehen.<br />

Beratung:<br />

Mag. Josef Bucher erklärt, dass die <strong>Gemeinde</strong> bei den bisherigen Bauwerbern auch<br />

Kompromisse eingegangen ist. Somit müsste dem Bauwerber Andreas Haider auch das<br />

gleiche Recht zukommen. Außerdem muss jedem bewusst sein, dass die bereits bestehenden<br />

Bauten im Gewerbepark die neuen Orientierungspunkte darstellen.<br />

Antrag – Vbgm. Adolf Schiener<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der Änderung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan<br />

Nr. A13.2/E1 und der beantragten Änderung von Bebauungsfestlegungen für das<br />

Grundstück Nr. 3216/2 zustimmen.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes der 3. Änderung des allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende 3. Änderung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A13.2/E1.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

11. Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A2.11/E1;<br />

Gerhard Mark, <strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 588/1 und 588/2<br />

(<strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker 2 und Gerichtsäcker 2a)<br />

Sachverhalt:<br />

Herrn Gerhard Mark wurde die Baubewilligung für den Anbau eines Einfamilienwohnhauses<br />

an das bestehende Wohnhaus seines Vaters Johann Mark in <strong>Axams</strong>, Gerichtsäcker<br />

2, erteilt.<br />

Zur Herstellung klarer Eigentumsverhältnisse hat Gerhard Mark gebeten, einer Grundteilung<br />

zuzustimmen. Das bestehende Grundstück soll geteilt werden. Die neue Grundgrenze<br />

soll an jener verlaufen, an der die beiden Wohnhäuser zusammen gebaut sind.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 16 von 22


Eine Grundteilung ist nur möglich, wenn durch einen entsprechenden Bebauungsplan<br />

dafür die Voraussetzungen geschaffen werden.<br />

Der Bau- und Raumordnungsausschuss hat am 16.11.2005 über diese Angelegenheit<br />

beraten. Er empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplan<br />

zu erlassen, wodurch eine Grundteilung ermöglicht wird.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A2.11/E1 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A2.11/E1.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

12. Mietzinsbeihilfe<br />

Festlegung von Richtlinien<br />

Mietzins- und Annuitätenbeihilfen werden im Regelfall für Wohnungen gewährt, die<br />

nicht aus Wohnbauförderungsmitteln gefördert sind. Nach den Richtlinien des Landes<br />

können Empfänger von Mietzins- und Annuitätenbeihilfen österreichische Staatsbürger,<br />

österreichischen Staatsbürgern gleichgestellte Personen (EU-Bürger) oder sonstige<br />

natürliche Personen sein, die seit mindestens fünf Jahren in Tirol den Hauptwohnsitz<br />

haben. Die Kosten der Beihilfe trägt zu 70 % das Land und zu 30 % die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

<strong>Gemeinde</strong>n können von den Richtlinien des Landes abweichende Regelungen treffen.<br />

Im Koalitionsabkommen zwischen ÖVP und SPÖ auf Landesebene wurde die Einführung<br />

einer Mietzinsbeihilfe vereinbart. Die Mietzinsbeihilfe soll von den <strong>Gemeinde</strong>n eingeführt<br />

werden. Als finanzieller Ausgleich wurde den <strong>Gemeinde</strong>n von Landesrätin Dr.<br />

Anna Hosp eine Aufstockung der Landeszuschüsse für die Waldaufseherkosten zugesagt.<br />

Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa hat den <strong>Gemeinde</strong>n gegenüber klargestellt,<br />

dass er zur Koalitionsvereinbarung steht. Sollten <strong>Gemeinde</strong>n die Mietzinsbeihilfe<br />

nicht freiwillig einführen, wird es ein entsprechendes Landesgesetz geben. Solange die<br />

Mietzinsbeihilfe auf <strong>Gemeinde</strong>ebene festgelegt wird, können die <strong>Gemeinde</strong>n die Anspruchsvoraussetzungen<br />

selbst festlegen. Im Falle der Erlassung eines Landesgesetzes<br />

müssen die <strong>Gemeinde</strong>n akzeptieren, was „von oben diktiert“ wird. Daher wird es auf<br />

Grund der unmissverständlichen Haltung des Landeshauptmannes für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

sinnvoller sein, eigene Regelungen einzuführen.<br />

Die Axamer Sozialdemokraten haben mit Schreiben <strong>vom</strong> 5.10.2005 ebenfalls die Einführung<br />

einer Mietzinsbeihilfe beantragt. Durch die Mietzinsbeihilfe sollte jungen Bürgern<br />

und Familien in <strong>Axams</strong> die Chance gegeben werden, sich einen eigenen Wohnraum<br />

finanziell leisten zu können.<br />

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Westliches Mittelgebirge hat in ihrer<br />

Sitzung am 10.3.2006 über eine einheitliche Regelung über die Gewährung einer<br />

Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe im Planungsverband (= <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>, Birgitz,<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 17 von 22


Götzens, Grinzens, Mutters, Natters) diskutiert. Über den ausgearbeiteten Entwurf hat<br />

der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 10.3.2006 beraten. Dieser empfiehlt den<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat, dem vorliegenden Entwurf über die Gewährung einer Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe<br />

zuzustimmen.<br />

Beratung:<br />

Mag. Josef Bucher sagt, dass sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand auf Grund des immer stärker<br />

werdenden Druckes <strong>vom</strong> Land Tirol ernsthafte Gedanken bezüglich der Einführung einer<br />

Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe gemacht hat. Noch hat die <strong>Gemeinde</strong> die Möglichkeit,<br />

eigene Richtlinien festzulegen und somit die finanzielle Belastung der <strong>Gemeinde</strong><br />

nicht ausufern zu lassen.<br />

Vbgm. Norbert Happ begrüßt die Einführung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe. Dass<br />

diese Richtlinien im gesamten Planungsverband Westliches Mittelgebirge einheitlich<br />

festgelegt wurden, ist auch als sehr positiv anzusehen.<br />

Vbgm. Adolf Schiener kann mit der Einführung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe<br />

nichts anfangen. Seiner Meinung nach ist dieses Thema eine landespolitische Sache,<br />

das auf die <strong>Gemeinde</strong>n umgewälzt wird. Es wäre besser, wenn dieses Geld der Familienbeihilfe<br />

zugute kommen würde.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll folgenden Richtlinien über die Gewährung einer Mietzins- bzw.<br />

Annuitätenbeihilfe der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> zustimmen:<br />

1.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> beteiligt sich an der Mietzins- und Annuitätenbeihilfenaktion des<br />

Landes Tirol und gewährt österreichischen Staatsbürgern zur Milderung der Wohnungsaufwandsbelastung<br />

eine Beihilfe. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> ist bereit, 30 % der Kosten<br />

für die <strong>vom</strong> Land Tirol in Abstimmung mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> gewährten Mietzins-<br />

und Annuitätenbeihilfen zu tragen.<br />

2.<br />

a) Ein Antrag kann gestellt werden, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin seit mindestens<br />

8 Jahren ununterbrochen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> seinen/ihren Hauptwohnsitz<br />

hat.<br />

b) Ein Antrag kann auch gestellt werden, wenn der Ehepartner/die Ehepartnerin oder<br />

der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin seit mindestens 8 Jahren ununterbrochen in<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.<br />

c) Ein ordnungsgemäßer, vergebührter Mietvertrag der auf den Namen des Beihilfenwerbers/der<br />

Beihilfenwerberin lauten muss, ist vorzulegen. Im Falle des Vorliegens<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 18 von 22


einer Lebensgemeinschaft müssen beide Partner als Mieter im Mietvertrag angeführt<br />

sein.<br />

d) Ein dringender Wohnbedarf muss gegeben sein. Ein dringender Wohnbedarf wird<br />

insbesondere dann nicht angenommen, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin<br />

oder Familienmitglieder – über die der Antragstellung zugrunde liegende Wohnung<br />

hinaus – weitere Eigentums- oder Nutzungsrechte an einem Haus oder an einer<br />

Wohnung hat.<br />

e) Bei der Berechnung der Beihilfe wird ein anrechenbarer Wohnungsaufwand von<br />

höchstens 3,- € je m² förderbarer Nutzfläche zugrunde gelegt.<br />

f) Die Obergrenze der gesamten monatlichen Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe wird je<br />

Beihilfenwerber/je Beihilfenwerberin mit € 100,- festgelegt.<br />

3.<br />

a) Keine Beihilfe erhält, wer bereits Mietzins- bzw. Annuitätenbeihilfe von anderer Stelle<br />

erhält.<br />

b) Beihilfenwerbern, welche in einem Verwandtschafts- oder Verschwägertenverhältnis<br />

in auf- oder absteigender Linie bis einschließlich des 3. Grades zum Vermieter<br />

stehen, wird ebenfalls keine Beihilfe gewährt.<br />

4.<br />

Zu Unrecht bezogene Beihilfen sind zurückzuzahlen. Auf das Rückforderungsrecht ist<br />

hinzuweisen.<br />

5.<br />

Der Antrag ist bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> einzureichen. Treffen die Voraussetzungen<br />

nicht zu oder werden nicht alle Unterlagen beigebracht, so wird der Antrag nicht weitergeleitet<br />

oder wird keine positive Begutachtung durchgeführt.<br />

6.<br />

Die Richtlinie für die Mietzins- und Annuitätenbeihilfe des Landes Tirol ist anzuwenden,<br />

sofern die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> nicht eine abweichende Regelung getroffen hat.<br />

7.<br />

Die Zuständigkeit obliegt dem <strong>Gemeinde</strong>vorstand. In besonders gelagerten Härtefällen<br />

kann nach Befassung des <strong>Gemeinde</strong>rates eine Beihilfe abweichend von den oben angeführten<br />

Bestimmungen gewährt werden.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 19 von 22


8.<br />

Der Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong>, dem diese<br />

Richtlinie zugrunde liegt, tritt gemäß § 60 Tiroler <strong>Gemeinde</strong>ordnung 2001 am 1.7.2006<br />

in Kraft.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

16 Ja<br />

1 Enthaltung<br />

13. Waldumlage 2006<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>n werden gemäß § 10 Absatz 1 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.<br />

55/2005 ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />

eine jährliche Umlage auf Grund eines Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

zu erheben.<br />

Gemäß § 10 Absatz 2 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat den Gesamtbetrag der Umlage jährlich bis<br />

spätestens 1. April durch Verordnung festzusetzen.<br />

Für 2006 errechnet sich gemäß § 10 Absatz 3 und 6 Tiroler Waldordnung 2005 folgender<br />

Gesamtbetrag der Waldumlage:<br />

Gesamtpersonalaufwand für den <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />

für das Jahr 2005........................................................................................34.209,16 €<br />

Ertragswaldfläche 1.282 ha<br />

davon:<br />

298 ha Wirtschaftswald<br />

167 ha Schutzwald im Ertrag<br />

817 ha Teilwald im Ertrag<br />

1.282 ha<br />

Umlage für Wirtschaftswald:<br />

298 : 12,82= 23,24 %<br />

23,24 % von 34.209,16 € = 7.950,20 €, davon 50 % .......................3.975,10 €<br />

Umlage für Schutzwald im Ertrag:<br />

167 : 12,82 = 13,03 %<br />

13,03 % von 34.209,16 € = 4.457,45 €, davon 15 % ..........................668,60 €<br />

Umlage für Teilwald im Ertrag:<br />

817 : 12,82 = 63,73 %<br />

63,73 % von 34.209,16 € = 21.801,50 €, davon 50 % ...................10.900,70 €<br />

Gesamtbetrag der Waldumlage 2006 15.544,40 €<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 20 von 22


Antrag – Martin Kapferer<br />

Der Gesamtbetrag der Waldumlage 2006 soll mit 15.544,40 € festgesetzt werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

14. Wasserleitungsgebührenordnung und Kanalgebührenordnung;<br />

Änderung<br />

Sachverhalt:<br />

Sowohl die Wasserleitungsgebührenordnung als auch die Kanalgebührenordnung legen<br />

als Bemessungsgrundlage den umbauten Raum jedes Gebäudes auf dem Grundstück<br />

im Sinne des § 20 Absatz 1 bis 4 der Tiroler Bauordnung 1989 fest.<br />

Seit 1.3.1998 ist das Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz in Kraft. Seit diesem<br />

Zeitpunkt wird der Erschließungsbeitrag nach dem Baumassenbegriff des Tiroler<br />

Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes berechnet.<br />

Damit als Grundlage für die Berechnung der Erschließungskosten (Erschließungsbeitrag,<br />

Wasseranschlussgebühr und Kanalanschlussgebühr) dieselbe gesetzliche Bestimmung<br />

gilt, sollten die Wasserleitungsgebührenordnung und die Kanalgebührenordnung<br />

diesbezüglich geändert werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat in seiner Sitzung am 13.3.2006 über diese Sache beraten.<br />

Er empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Wasserleitungsgebührenordnung und die Kanalgebührenordnung<br />

wie folgt zu ändern:<br />

Wasserleitungsgebührenordnung:<br />

§ 3 Absatz 1, erster Satz:<br />

Bemessungsgrundlage der Anschlussgebühr bildet die Baumasse jedes Gebäudes auf<br />

dem Bauplatz im Sinne des § 2 Absatz 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz,<br />

LGBl. Nr. 22/1998 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2001.<br />

Kanalgebührenordnung:<br />

§ 3 Absatz 1:<br />

Bemessungsgrundlage der Anschlussgebühr bildet die Baumasse jedes Gebäudes auf<br />

dem Bauplatz im Sinne des § 2 Absatz 4 Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz,<br />

LGBl. Nr. 22/1998 in der Fassung LGBl. Nr. 82/2001.<br />

Die Änderungen treten mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 21 von 22


Antrag – Bgm. Rudolf Nagl<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den oben angeführten, <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand empfohlenen,<br />

Änderungen der Wasserleitungsgebührenordnung und der Kanalgebührenordnung zustimmen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

Bgm. Rudolf Nagl regt an, ein Fahrverbot beim Verbindungsweg Köhlgasse mit Omes<br />

(Außerkristen) zu erlassen. Anlass ist ein kürzlich passierter Unfall mit schweren Verletzungen<br />

für einen Lenker eines Geländefahrzeuges.<br />

Mag. Josef Bucher lobt Bgm. Rudolf Nagl für die im Bezirksblatt abgedruckte Stellungnahme<br />

bezüglich Schneeräumung am Sportplatz. Der Sportverein <strong>Axams</strong> sollte sich im<br />

Klaren sein, dass er ohnehin schon finanziell stark unterstützt wird. Diese im Bezirksblatt<br />

abgedruckten Forderungen gehen wirklich zu weit. Abseits <strong>vom</strong> Sportverein gibt es<br />

noch zahlreiche andere „Randgruppen“, die finanzielle Zuwendungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

benötigen.<br />

Dazu möchte Bgm. Rudolf Nagl noch festhalten, dass er nach wie vor zu seinen Aussagen<br />

steht. Dennoch betont er, dass die Formulierung von Manfred Hassl, Redakteur der<br />

Bezirksblätter, nicht gerade gut getroffen hat.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Matthias Riedl Rudolf Nagl<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>3.4.2006</strong> Seite 22 von 22

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