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Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams

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NIEDERSCHRIFT<br />

der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

<strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong><br />

Sachbearbeiter: Matthias Riedl<br />

Tel. 05234 / 68110 – 71<br />

E-Mail: matthias.riedl@axams.tirol.gv.at<br />

Aktenzahl: 004/1 – 1/2007 <strong>Axams</strong>, am 7.2.2007<br />

anwesend:<br />

Axamer Dorfliste,<br />

Bürgermeister Rudolf Nagl:<br />

Axamer Sozialdemokraten:<br />

Vbgm. Norbert Happ<br />

Bgm. Rudolf Nagl, Vorsitzender Karin Haberditzl-Zimmermann<br />

Vbgm. Adolf Schiener Robert Happ<br />

Dr. Anton Zimmermann Franz Beiler<br />

Stephan Sarg<br />

Martin Kapferer Axamer Gemeinschaftsliste:<br />

Georg Happ Mag. Josef Bucher<br />

Klaus Holzknecht Thomas Hörtnagl<br />

Mag. Klemens Betz<br />

Waltraud Pernlochner Grüne Liste <strong>Axams</strong>:<br />

Walter Mair Bernd Reinhold Schützenhofer<br />

davon als Ersatz anwesend:<br />

Waltraud Pernlochner Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />

Walter Mair Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />

Thomas Hörtnagl Axamer Gemeinschaftsliste<br />

entschuldigt abwesend:<br />

Mag. Barbara Frießnig Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />

Ferdinand Zsifkovits Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />

Iris Höbart Axamer Gemeinschaftsliste<br />

unentschuldigt abwesend:<br />

---<br />

Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Axams</strong>, Sitzungssaal<br />

Beginn: 20.00 Uhr<br />

Ende: 21.25 Uhr<br />

Zuhörer: 2<br />

Schriftführer: Matthias Riedl<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 1 von 13


Tagesordnung<br />

1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.12.2006<br />

2. allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Nr. A4.10/E1;<br />

Erich Danler, <strong>Axams</strong>, Karl-Schönherr-Straße 3,<br />

Behandlung einer Stellungnahme<br />

3. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A5.9/E1;<br />

Barbara Streitberger, <strong>Axams</strong>, Franz-Zingerle-Weg 14 sowie<br />

Annemarie Gschnaller und Dr. Johann Gschnaller, Innsbruck, Karwendelstraße 20;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 545/3<br />

4. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1;<br />

Brigitta Schumacher, <strong>Axams</strong>, Omesmahder 19;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1<br />

(<strong>Axams</strong>, Kristeneben)<br />

5. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6./E1;<br />

Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, <strong>Axams</strong>, Omes 21;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3340/2 (<strong>Axams</strong>,<br />

Omes 21)<br />

6. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1;<br />

Rita Gasser, Dr. Erwin Gasser, <strong>Axams</strong>, Miselsstraße 21;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3484 (<strong>Axams</strong>, Miselsstraße<br />

21)<br />

7. Feuerwehr-Tarifordnung 2006<br />

8. Errichtung einer Stützmauer auf Grundstück Nr. 1056, Eigentümerin Maria Ebneter,<br />

<strong>Axams</strong>, Kirchweg 21, durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Kirchweg<br />

9. Vereinbarung:<br />

Wolfgang Holzner, <strong>Axams</strong>, Dornach 49;<br />

a) Grundtausch im Bereich der Grundstücke Nr. 699 KG: <strong>Axams</strong> (Wolfgang Holzner)<br />

und Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>) in <strong>Axams</strong>, Dornach 49;<br />

b) Einräumung eines Zufahrtsrechtes auf Grundstück Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> für<br />

Wolfgang Holzner<br />

Zusatz zur Tagesordnung:<br />

10. Grundverkauf;<br />

Österreichische Postbus AG, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19;<br />

Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/8 im Ausmaß von 1.193 m² (Gewerbegebiet)<br />

11. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 2 von 13


Dringlichkeitsantrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes beschließen:<br />

10) Grundverkauf;<br />

Österreichische Postbus AG, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19;<br />

Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/8 im Ausmaß von 1.193 m² (Gewerbegebiet)<br />

Abstimmungsergebnis<br />

einstimmig dafür<br />

1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.12.2006<br />

Zur Niederschrift <strong>vom</strong> 14.12.2006 werden keine Wortmeldungen abgegeben.<br />

2. allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Nr. A4.10/E1;<br />

Erich Danler, <strong>Axams</strong>, Karl-Schönherr-Straße 3,<br />

Behandlung einer Stellungnahme<br />

Sachverhalt:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> hat am 30.10.2006 den allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplan Nr. A4.10/E1 beschlossen. Der Bebauungsplan betrifft das<br />

Grundstück Nr. 143, Eigentümer Erich Danler. Mit dem Bebauungsplan wurde unter<br />

anderem eine Straßenfluchtlinie festgelegt. Dadurch soll eine Verbreiterung der Karl-<br />

Schönherr-Straße im Bereich des Grundstückes Nr. 143 um ca. 2,0 m ermöglicht werden.<br />

Im Verfahren zur Erlassung des Bebauungsplanes wurde eine ortsplanerische Stellungnahme<br />

der Plan Alp Ziviltechniker GmbH, Dipl. Ing. Friedrich Rauch, eingeholt.<br />

Daraus ergibt sich zusammengefasst, dass zur Erleichterung der künftigen Verkehrsabwicklung<br />

wie auch zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer die im<br />

Bebauungsplan berücksichtigte Straßenverbreiterung von ca. 2,0 m erforderlich ist.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes ist <strong>vom</strong> 9.11.2006 bis zum 7.12.2006 zur allgemeinen<br />

Einsicht aufgelegen.<br />

Während der Stellungnahmefrist wurde <strong>vom</strong> betroffenen Grundstückseigentümer Erich<br />

Danler, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer, eine Stellungnahme abgegeben.<br />

Zusammengefasst war Dr. Roland Kometer mit der Festlegung der Baufluchtlinie<br />

und der Straßenfluchlinie nicht einverstanden und regte an, den Sachverhalt neu zu<br />

überdenken.<br />

Die Sache wurde daher nochmals <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner<br />

Sitzung am 24.1.2007 behandelt. Der Bau- und Raumordnungsausschuss empfiehlt<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der eingebrachten Stellungnahme nicht zu entsprechen. Auch<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 3 von 13


Raumplaner Dipl. Ing. Friedrich Rauch spricht sich für die Beibehaltung des bereits erlassenen<br />

Bebauungsplanes aus.<br />

Beratung:<br />

Vbgm. Norbert Happ merkt an, dass durch den bereits erlassenen Bebauungsplan keine<br />

Einschränkung bezüglich der Erschließung des betreffenden Grundstückes zu erkennen<br />

ist. Zudem bedeutet die festgelegte Baufluchtlinie keinen wesentlichen Nachteil,<br />

da der Grundstückseigentümer bis an diese Baufluchtlinie heranbauen kann. Dennoch<br />

sollte die <strong>Gemeinde</strong> doch noch eine einvernehmliche Lösung suchen und von einer<br />

eventuellen Enteignung absehen.<br />

Stephan Sarg sieht gerade in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße die engste<br />

Stelle. Deshalb sollte eine Verbesserung der Verkehrssituation unbedingt angestrebt<br />

werden. Außerdem bietet die <strong>Gemeinde</strong> einen flächengleichen Grundstückstausch an<br />

der südwestlichen Ecke des Grundstückes Nr. 143 an. Durch diesen Tausch wäre die<br />

neu entstehende Grundstücksform sogar günstiger für eine Bebauung.<br />

Martin Kapferer wünscht sich jedoch – wie Dr. Roland Kometer in seiner Stellungnahme<br />

anführt – eine Gesamtlösung in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße und ist somit<br />

für die Aufhebung des erlassenen Bebauungsplanes. Für Martin Kapferer kommt<br />

der erlassene Bebauungsplan einer Enteignung gleich.<br />

Laut Bgm. Rudolf Nagl ist es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>, die Verkehrssituation zu verbessern.<br />

Im Zuge des eingebrachten Bauansuchens wurde daher mehrmals mit dem betroffenen<br />

Grundstückseigentümer über einen möglichen flächengleichen Grundtausch<br />

verhandelt. Leider konnte keine einvernehmliche Einigung erzielt werden. Bgm. Rudolf<br />

Nagl sieht jedoch in keinster Weise eine Enteignung, da die <strong>Gemeinde</strong> ja einen flächengleichen<br />

Tausch anbietet.<br />

Auch Vbgm. Adolf Schiener schließt sich der Meinung von Bgm. Rudolf Nagl an und<br />

führt weiter aus, dass der Bebauungsplan das einzige Instrument für die <strong>Gemeinde</strong> ist,<br />

um solche Verkehrssituationen zu verbessern, wenn die Grundstückseigentümer nicht<br />

mitspielen.<br />

Mag. Klemens Betz ist auch dafür, dass die Engstelle in diesem Bereich entschärft werden<br />

sollte. Der erste Schritt ist mit der Erlassung des Bebauungsplanes für das Grundstück<br />

Nr. 143 bereits vollbracht. Schrittweise soll versucht werden, diesen Abschnitt der<br />

Karl-Schönherr-Straße zu verbessern.<br />

Antrag – Klemens Betz:<br />

Der eingebrachten Stellungnahme <strong>vom</strong> betroffenen Grundstückseigentümer Erich Danler,<br />

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer, soll wie <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss<br />

empfohlen, nicht entsprochen werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A4.10/E1 beschließen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 4 von 13


Abstimmungsergebnis:<br />

15 Ja<br />

1 Nein<br />

1 Enthaltung<br />

3. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A5.9/E1;<br />

Barbara Streitberger, <strong>Axams</strong>, Franz-Zingerle-Weg 14 sowie<br />

Annemarie Gschnaller und Dr. Johann Gschnaller, Innsbruck, Karwendelstraße 20;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 545/3<br />

Sachverhalt:<br />

Das Grundstück Nr. 545/3 befindet sich südlich der Wohnhäuser Kreuzmoos 26 und 28.<br />

Auf diesem Grundstück wird ein Doppelwohnhaus errichtet. Die Hauseigentümer wollen<br />

das Grundstück an der gemeinsamen Grenze teilen. Dazu ist die Erlassung eines allgemeinen<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes notwendig.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

27.11.2006 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Erlassung eines allgemeinen<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes, mit dem die Teilung des Grundstückes<br />

ermöglicht wird.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A5.9/E1 für das Grundstück Nr. 545/3 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A5.9/E1.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

4. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1;<br />

Brigitta Schumacher, <strong>Axams</strong>, Omesmahder 19;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1<br />

(<strong>Axams</strong>, Kristeneben)<br />

Sachverhalt:<br />

Brigitta Schumacher ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1 im Gesamtausmaß<br />

von 1.930 m². Die Grundstücke liegen in <strong>Axams</strong>, Kristeneben, östlich an<br />

das Wohnhaus des Johannes Heis in <strong>Axams</strong>, Kristeneben 30, anschließend.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 5 von 13


Auf den beiden Grundstücken möchten nun die Töchter der Grundstückseigentümerin,<br />

Sabine Schumacher und Claudia Schumacher, je ein Einfamilienwohnhaus bauen. Die<br />

Wohnhäuser bestehen aus einem Untergeschoß und einem Erdgeschoß. Zur Straße<br />

hin sind Garagen geplant.<br />

Die Kellergeschoße und die Garagen werden an der geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze<br />

zusammengebaut, die Erdgeschoße nicht. Der Abstand des Erdgeschoßes<br />

des östlichen Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze soll<br />

zwischen ca. 3 m und ca. 6 m betragen, der Abstand des Erdgeschoßes des westlichen<br />

Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze ca. 3 m. Demnach ist<br />

der Abstand der beiden Wohnhäuser zueinander nicht eingehalten. Nach dem derzeitigen<br />

Entwurf ist weiters die Bauhöhe und die Baumassendichte überschritten. Die Baumassendichte<br />

beträgt 1,45 statt 1,30. Der Abstand der Garagen zur Straße beträgt 0,00<br />

m statt 1,0 m.<br />

Damit das geplante Projekt bewilligt werden kann, wurde die Erlassung eines allgemeinen<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes beantragt.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplan zu erlassen, wodurch das geplante Vorhaben bewilligt werden<br />

kann.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A11.2/E1 für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

5. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6./E1;<br />

Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, <strong>Axams</strong>, Omes 21;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3340/2 (<strong>Axams</strong>,<br />

Omes 21)<br />

Sachverhalt:<br />

Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie sind Eigentümer des Grundstückes<br />

Nr. 3340/2. Das Grundstück liegt in <strong>Axams</strong>, Omes 21.<br />

Im Zuge eines jetzt geplanten Zubaues zum Wohnhaus <strong>Axams</strong>, Omes 21, kam zutage,<br />

dass der an der Westseite des Wohnhauses ohne Baubewilligung bestehende Winter-<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 6 von 13


garten zur westlichen Grundstücksgrenze nur 3,35 m Abstand aufweist. Die Grundstückseigentümer<br />

begründen den zu geringen Abstand damit, dass die westliche Einfriedung<br />

ursprünglich außerhalb der Grundstücksgrenze stand und der Abstand zum<br />

Wintergarten <strong>vom</strong> falsch stehenden Zaun aus gemessen wurde.<br />

Die westliche Grundstücksnachbarin Angelika Beiler hat keine Einwände bezüglich einer<br />

Abstandsunterschreitung.<br />

Es ist beabsichtigt, mit dem geplanten Zubau auch die nachträgliche Baubewilligung für<br />

den Wintergarten zu beantragen. Damit der Wintergarten bewilligt werden kann, bitten<br />

Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, einen entsprechenden allgemeinen<br />

und ergänzenden Bebauungsplan zu erlassen.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Erlassung des beantragten<br />

Bebauungsplanes zu beschließen. Zudem soll auf Vorschlag von Raumplaner Dipl.<br />

Ing. Friedrich Rauch das südlich angrenzende Grundstück der Rosa Bundschuh (Baufläche<br />

389) miteinbezogen werden.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A10.6/E1 für die Grundstücke Nr. 3340/2 und Baufläche 389 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6/E1.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

6. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1;<br />

Rita Gasser, Dr. Erwin Gasser, <strong>Axams</strong>, Miselsstraße 21;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3484 (<strong>Axams</strong>, Miselsstraße<br />

21)<br />

Sachverhalt:<br />

Rita Gasser und Dr. Erwin Gasser sind Eigentümer des Grundstückes Nr. 3484 in<br />

<strong>Axams</strong>, Miselsstraße 21. An der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 3484 befindet sich in<br />

einem Abstand von ca. 5,0 m im Mittel zur Miselsstraße eine Garage. Nun ist geplant,<br />

das Garagendach bis zur Miselsstraße hin zu verlängern. Im alten, inzwischen aufgehobenen<br />

Bebauungsplan war eine Baufluchtlinie mit einem Abstand von 5,0 m festgelegt.<br />

Durch das Verlängern des Garagendaches wird die Baufluchtlinie überschritten. Ein<br />

Überschreiten der Baufluchtlinie (des Abstandes zur Straße) ist nur möglich, wenn die<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 7 von 13


mittlere Wandhöhe auf der der Verkehrsfläche zugekehrten Seite höchstens 2,80 m<br />

beträgt.<br />

Die Garage besitzt ein Satteldach. Der First des Garagendaches verläuft von Süd nach<br />

Nord. Dadurch liegt an der Nordseite (= an der Miselsstraße) ein Giebel. Im Bereich des<br />

Giebels beträgt die gemittelte Wandhöhe mehr als 2,80 m.<br />

Die Wandhöhe wird von dem an die Außenwand anschließenden Gelände gemessen.<br />

Das an die Außenwand anschließende Gelände wurde im Zuge der Errichtung der Garagenzufahrt<br />

im Jahre 1996 abgegraben. Nun muss <strong>vom</strong> abgegrabenen Gelände aus<br />

gemessen werden. Dadurch ist die gemittelte Wandhöhe jetzt größer als 2,80 m.<br />

Zum Zeitpunkt der Bewilligung der Garage war das Gelände höher als jetzt. Daher war<br />

die Wandhöhe damals eingehalten.<br />

Damit die Verlängerung des Garagendaches bewilligt werden kann, wurde die Erlassung<br />

eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Erlassung des beantragten<br />

Bebauungsplanes zu beschließen.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A3.4/E1 für das Grundstück Nr. 3438 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

7. Feuerwehr-Tarifordnung 2006<br />

Sachverhalt:<br />

Zur Abrechnung von Feuerwehrleistungen gibt es eine Tarifordnung des Landes-<br />

Feuerwehrverbandes Tirol (siehe Anhang). Die <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes Tirol<br />

empfiehlt den <strong>Gemeinde</strong>n, diese Tarifordnung durch <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss einzuführen.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 25.1.2007 behandelt.<br />

Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Feuerwehr-Tarifordnung 2006 einzuführen.<br />

Beratung:<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 8 von 13


Walter Mair, Feuerwehrkommandant-Stellvertreter, stellt klar, dass die Axamer Feuerwehr<br />

bis dato noch nie etwas verlangt hat. Die Feuerwehr hätte auch ohne der Einführung<br />

der Tarifordnung 2006 für bestimmte Leistungen Kostenersatz fordern können.<br />

Vbgm. Norbert Happ und Robert Happ wünschen sich einheitliche Richtlinien der Feuerwehr<br />

<strong>Axams</strong>, für welche Feuerwehrleistungen die <strong>Gemeinde</strong>bürger bezahlen müssen.<br />

Bisher hatte es nämlich den Anschein, dass für private Verwendung von Gerätschaften<br />

manche Bürger nichts und manche Bürger schon etwas bezahlen müssen. Mit der Einführung<br />

der Tarifordnung 2006 könnte die Feuerwehr für klare und gerechte Verhältnisse<br />

sorgen.<br />

Dazu merkt Bgm. Rudolf Nagl an, dass grundsätzlich das Gesetz vorgibt, für welche<br />

Leistungen die Feuerwehr weiterverrechnen darf. Zudem vertraut Bgm. Rudolf Nagl in<br />

dieser Sache voll und ganz Feuerwehrkommandant Reinhard Kircher, der ihn immer am<br />

Laufenden hält.<br />

Antrag – Vbgm. Adolf Schiener:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll auf Empfehlung der <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes Tirol die<br />

Feuerwehr-Tarifordnung 2006 einführen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

15 Ja<br />

2 Enthaltungen<br />

8. Kirchweg;<br />

Errichtung einer Stützmauer auf Grundstück Nr. 1056, Eigentümerin Maria Ebneter,<br />

<strong>Axams</strong>, Kirchweg 21, durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Kirchweg<br />

Sachverhalt:<br />

Im Bereich des Grundstückes Nr. 1056 (<strong>Axams</strong>, Kirchweg 21, Eigentümerin Maria Ebneter)<br />

befindet sich auf einer Länge von ca. 25 m eine Engstelle, an der die Durchfahrt<br />

mittels LKW nur schwer möglich ist.<br />

Nach intensiven Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin ist es nun möglich,<br />

den Kirchweg in diesem Bereich auf 4 m Breite auszubauen. Im Zuge der Straßenverbreiterung<br />

muss eine Stützmauer gebaut werden. Nachdem sich unmittelbar nördlich<br />

des Weges das Wohnobjekt Kirchweg Nr. 21 befindet, ist die Art der Hangsicherung<br />

sorgfältig zu wählen. Aus diesem Grund und da die in Betracht gezogene Firma bereits<br />

am Kirchweg im Jahre 2006 erfolgreich eine Hangsicherung ausgeführt hat, wurde nach<br />

statischer Berechnung und bodenmechanischer Untersuchung von der Firma Mocker<br />

GmbH & Co KG Spritzbeton-Spezialbau in 6020 Innsbruck ein Angebot eingeholt.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 9 von 13


Angebotssumme Netto € 22.040,00<br />

zuzüglich 20% MwSt. € 4.408,00<br />

Angebotssumme Brutto € 26.448,00<br />

Kostenaufteilung:<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> übernimmt € 10.000,- <strong>vom</strong> oben angeführten Betrag, sowie<br />

die Abbrucharbeiten der alten Betonmauer.<br />

• Der Grundstückseigentümer übernimmt den Rest der Baukosten.<br />

• Der erforderliche Grund wird kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />

• Die Kosten der Vermessung und der grundbücherliche Durchführung übernimmt<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>.<br />

Beratung:<br />

Vbgm. Adolf Schiener berichtet, dass gerade in diesem Straßenabschnitt die <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

„Anton-Kirchebner-Weg“ sehr schmal ist. Daher ist die Entschärfung dieser<br />

Engstelle auf jeden Fall zu begrüßen.<br />

Antrag – Vbgm. Adolf Schiener:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der Firma Mocker GmbH & Co KG Spritzbeton-Spezialbau den<br />

Auftrag zu Errichtung der Stützmauer auf Grundstück Nr. 1056 zum Preis von<br />

€ 26.448,00 inkl. MWST auf Grund des Angebotes <strong>vom</strong> 27.10.2006 erteilen.<br />

Weiters soll folgender Kostenaufteilung zugestimmt werden:<br />

• Übernahme von € 10.000,- der Errichtungskosten sowie Übernahme der Abbrucharbeiten<br />

der alten Betonmauer durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>;<br />

• Übernahme der restlichen Baukosten durch die Grundstückseigentümerin Maria<br />

Ebneter;<br />

• kostenlose Abtretung der erforderlichen Grundfläche an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>;<br />

• Übernahme der Kosten der Vermessung und der grundbücherliche Durchführung<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>;<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

9. Vereinbarung:<br />

Wolfgang Holzner, <strong>Axams</strong>, Dornach 49;<br />

a) Grundtausch im Bereich der Grundstücke Nr. 699/1 KG. <strong>Axams</strong> (Wolfgang<br />

Holzner) und Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>), Dornach 49<br />

b) Einräumung eines Zufahrtsrechtes auf Grundstück Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> für<br />

Wolfgang Holzner<br />

Sachverhalt:<br />

zu a)<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 10 von 13


Wolfgang Holzner ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 699/1 KG. <strong>Axams</strong>. Das Grundstück<br />

Nr. 699/1 liegt in <strong>Axams</strong>, Dornach, im Bereich der unteren Bachbrücke zur Köhlgasse.<br />

Auf diesem Grundstück hat Wolfgang Holzner eine Garage und eine Stützmauer<br />

neu errichtet. Bereits vor der Errichtung dieser Baulichkeiten hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong><br />

mit Wolfgang Holzner vereinbart, einen Grundtausch vorzunehmen, um die <strong>Gemeinde</strong>straße<br />

Dornach in diesem Bereich zu verbreitern. Die Schlussvermessung von Dipl. Ing.<br />

Karl Mosbacher liegt nun vor. Das Ergebnis ist ein flächengleicher Tausch von 19 m².<br />

zu b)<br />

Da Wolfgang Holzner über das <strong>Gemeinde</strong>grundstück Nr. 3188 zu seiner neuen Garage<br />

zufährt, soll ihm das Recht eingeräumt werden, die Zufahrt über das Grundstück Nr.<br />

3188 zu benützen.<br />

Diese Sache wurde am 16.11.2005, am 13.2.2006 und am 24.1.2007 im Bau- und<br />

Raumordnungsausschuss behandelt. Der Bau- und Raumordnungsausschuss empfiehlt<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der vorliegenden Vereinbarung mit Wolfgang Holzner zuzustimmen.<br />

Antrag – Mag. Klemens Betz:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der vorliegenden Vereinbarung mit Wolfgang Holzner zustimmen<br />

(flächengleicher Tausch von 19 m² gemäß der Planurkunde des Dipl. Ing. Karl Mosbacher<br />

<strong>vom</strong> 21.12.2006, GZl. 6915).<br />

Weites soll Wolfgang Holzner ein Zufahrtsrecht über das <strong>Gemeinde</strong>grundstück Nr. 3188<br />

eingeräumt werden. Die Einräumung des Zufahrtsrechtes soll kostenlos erfolgen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

10. Grundverkauf;<br />

Österreichische Postbus AG, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19;<br />

Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/8 im Ausmaß von 1.193 m² (Gewerbegebiet)<br />

Sachverhalt:<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> und die Postbus AG haben ein Kauf- und Tauschgeschäft vereinbart,<br />

demzufolge die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> die alte Postgarage in <strong>Axams</strong> erhält (siehe<br />

dazu den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 11.10.2005) und die Österreichische Postbus<br />

AG ein Grundstück im Gewerbegebiet erwirbt.<br />

Die Sachlage hat sich zwischenzeitlich geändert. Das Rote Kreuz ist schon länger auf<br />

der Suche nach einem geeigneten Standort (zurzeit in Grinzens bei Karl Brecher) und<br />

hat sich für ein Grundstück im Gewerbegebiet <strong>Axams</strong> interessiert. Da das Gewerbegebiet<br />

eher Betrieben zur Verfügung stehen soll, die im verbauten Gebiet wegen Lärm<br />

usw. Probleme haben, wurde die alte Postgarage ins Gespräch gebracht. Herr Haider<br />

<strong>vom</strong> Roten Kreuz und Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> (Bgm. Nagl, Vbgm. Schiener,<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 11 von 13


Vbgm. Happ) haben die Sache besprochen. Das Rote Kreuz würde die alte Postgarage<br />

zu denselben Bedingungen kaufen, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> angeboten wurden (Kaufpreis<br />

325.000,- €).<br />

Diese Sache wurde in der <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung <strong>vom</strong> 17.10.2006 behandelt. Dabei<br />

hat sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand bereit erklärt, <strong>vom</strong> Kauf der alten Postgarage zugunsten<br />

des Roten Kreuzes zurückzustehen.<br />

Das mit der Österreichischen Postbus AG vereinbarte Kauf- und Tauschgeschäft (siehe<br />

dazu den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 11.10.2005) bleibt weiterhin aufrecht mit der<br />

Änderung, dass anstelle der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> nun das Rote Kreuz die alte Postgarage<br />

kauft.<br />

Der Vertrag für den Verkauf des Gewerbegrundes an die Österreichische Postbus AG,<br />

der im November 2006 in den Gremien in Wien zur Genehmigung vorgelegt werden<br />

musste, liegt nun unterschriftsreif vor.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Dem vorliegenden Kaufvertrag mit der Österreichischen Postbus AG betreffend das<br />

Grundstück Nr. 3216/8 soll zugestimmt werden.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

11. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />

Georg Happ informiert, dass am Samstag, den 10.2.2007 ein Stockschießturnier stattfindet.<br />

Auch die <strong>Gemeinde</strong> hat eine Mannschaft gemeldet. Er bittet um Teilnahme von<br />

vier Spielern.<br />

Bgm. Rudolf Nagl informiert, dass am kommenden Wochenende der Dorfjugendschitag<br />

stattfindet. Aller Voraussicht nach werden keine Rodelmeisterschaften ausgetragen, da<br />

die Axamer Rodelbahn aufgrund des Schneemangels gesperrt werden muss.<br />

Mag. Josef Bucher fragt an, wie die Mieterhöhung für das Eltern-Kind-Zentrum, das im<br />

Altersheim untergebracht ist, zu erklären ist.<br />

Dazu erklärt Bgm. Rudolf Nagl, dass das Eltern-Kind-Zentrum ursprünglich weniger<br />

Räumlichkeiten in Anspruch genommen hat. Aufgrund der ständig steigenden Nachfrage<br />

benützt das Eltern-Kind-Zentrum zusätzliche Räumlichkeiten. Daher sind auch die<br />

Betriebskosten gestiegen. Folglich musste die Miete angepasst werden, um zumindest<br />

die laufenden Betriebskosten abzudecken.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 12 von 13


Thomas Hörtnagl erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Golfprojektes.<br />

Dazu erläutert Bgm. Rudolf Nagl, dass die Vorprüfung des Golfprojekts bereits abgeschlossen<br />

ist. Grundsätzlich ist diese Vorprüfung positiv ausgefallen, sie ist jedoch noch<br />

kein Garant dafür, dass der Golfplatz tatsächlich kommen wird. Als nächster Schritt<br />

steht nun das aufwendige UVP-Verfahren an. Golfinitiator Josef Holzknecht ist momentan<br />

dabei, die für dieses Verfahren notwenigen Geldmittel aufzutreiben. Schätzungen<br />

zufolge wird dieses UVP-Verfahren ca. 100.000,- € bis 150.000,- € verschlingen.<br />

Martin Kapferer bringt zur Diskussion, dass hellere (weiße) Lampen die Schutzwege<br />

besser ausleuchten würden als gelbe Lampen.<br />

Bgm. Rudolf Nagl informiert, dass erst kürzlich eine Begehung mancher Schutzwege<br />

mit der Bezirkshauptmannschaft stattgefunden hat. Dabei wurde festgestellt, dass die<br />

Ausleuchtung mit den derzeit verwendeten gelben Lampen einwandfrei passt.<br />

Zum Thema Schutzweg erteilt Bgm. Rudolf Nagl noch die Auskunft, dass es in Zukunft<br />

sehr schwierig werden wird, zusätzliche Fußgängerübergänge bewilligt zu bekommen.<br />

Derzeit stehe noch im Raum, ob die geplanten Schutzwege im Kreuzungsbereich<br />

Olympiastraße/Kalchgruben bzw. Olympiastraße/Wiesenweg überhaupt bewilligt werden.<br />

Als wesentliche Kriterien werden von der Bezirkshauptmannschaft z.B. 50 Übertritte<br />

oder 300 Fahrzeuge pro Stunde verlangt. Um dies festzustellen, bedarf es einer Erhebung<br />

durch die Polizeiinspektion <strong>Axams</strong>.<br />

Vbgm. Norbert Happ möchte wissen, welche Bedeutung die drei aufgestellten Steine<br />

südlich des Brunnens in der Schloßgasse haben bzw. wer haftet, wenn jemand mit seinem<br />

Fahrzeug dagegen fährt.<br />

Bgm. Rudolf Nagl möchte mit dieser Maßnahme verhindern, dass in diesem Bereich vor<br />

dem Brunnen Fahrzeuge abgestellt werden. Wenn jemand gegen diese Steine fährt, ist<br />

derjenige selber Schuld. Das ist das gleiche, wie wenn man gegen eine Mauer fährt. Da<br />

kann auch nicht der <strong>Gemeinde</strong> die Haftung in die Schuhe geschoben werden.<br />

Stephan Sarg, Geschäftsführer des Freizeitzentrums <strong>Axams</strong>, berichtet über die bereits<br />

abgeschlossene Sanierung des Flachdaches im Schwimmbad und spricht von Reparaturkosten<br />

in der Höhe von rund € 70.000,- zuzüglich des Geschäftsabganges von rund<br />

€ 40.000,-. Als nächster Schritt steht der zweite Teil der Dachsanierung (Steildach über<br />

dem Hallenbad) an. Die Vorbereitungen sind bereits im Laufen.<br />

Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />

Matthias Riedl Rudolf Nagl<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 13 von 13

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