Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams
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Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams
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NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
<strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong><br />
Sachbearbeiter: Matthias Riedl<br />
Tel. 05234 / 68110 – 71<br />
E-Mail: matthias.riedl@axams.tirol.gv.at<br />
Aktenzahl: 004/1 – 1/2007 <strong>Axams</strong>, am 7.2.2007<br />
anwesend:<br />
Axamer Dorfliste,<br />
Bürgermeister Rudolf Nagl:<br />
Axamer Sozialdemokraten:<br />
Vbgm. Norbert Happ<br />
Bgm. Rudolf Nagl, Vorsitzender Karin Haberditzl-Zimmermann<br />
Vbgm. Adolf Schiener Robert Happ<br />
Dr. Anton Zimmermann Franz Beiler<br />
Stephan Sarg<br />
Martin Kapferer Axamer Gemeinschaftsliste:<br />
Georg Happ Mag. Josef Bucher<br />
Klaus Holzknecht Thomas Hörtnagl<br />
Mag. Klemens Betz<br />
Waltraud Pernlochner Grüne Liste <strong>Axams</strong>:<br />
Walter Mair Bernd Reinhold Schützenhofer<br />
davon als Ersatz anwesend:<br />
Waltraud Pernlochner Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Walter Mair Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Thomas Hörtnagl Axamer Gemeinschaftsliste<br />
entschuldigt abwesend:<br />
Mag. Barbara Frießnig Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Ferdinand Zsifkovits Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Iris Höbart Axamer Gemeinschaftsliste<br />
unentschuldigt abwesend:<br />
---<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Axams</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 20.00 Uhr<br />
Ende: 21.25 Uhr<br />
Zuhörer: 2<br />
Schriftführer: Matthias Riedl<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 1 von 13
Tagesordnung<br />
1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.12.2006<br />
2. allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Nr. A4.10/E1;<br />
Erich Danler, <strong>Axams</strong>, Karl-Schönherr-Straße 3,<br />
Behandlung einer Stellungnahme<br />
3. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A5.9/E1;<br />
Barbara Streitberger, <strong>Axams</strong>, Franz-Zingerle-Weg 14 sowie<br />
Annemarie Gschnaller und Dr. Johann Gschnaller, Innsbruck, Karwendelstraße 20;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 545/3<br />
4. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1;<br />
Brigitta Schumacher, <strong>Axams</strong>, Omesmahder 19;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1<br />
(<strong>Axams</strong>, Kristeneben)<br />
5. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6./E1;<br />
Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, <strong>Axams</strong>, Omes 21;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3340/2 (<strong>Axams</strong>,<br />
Omes 21)<br />
6. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1;<br />
Rita Gasser, Dr. Erwin Gasser, <strong>Axams</strong>, Miselsstraße 21;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3484 (<strong>Axams</strong>, Miselsstraße<br />
21)<br />
7. Feuerwehr-Tarifordnung 2006<br />
8. Errichtung einer Stützmauer auf Grundstück Nr. 1056, Eigentümerin Maria Ebneter,<br />
<strong>Axams</strong>, Kirchweg 21, durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Kirchweg<br />
9. Vereinbarung:<br />
Wolfgang Holzner, <strong>Axams</strong>, Dornach 49;<br />
a) Grundtausch im Bereich der Grundstücke Nr. 699 KG: <strong>Axams</strong> (Wolfgang Holzner)<br />
und Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>) in <strong>Axams</strong>, Dornach 49;<br />
b) Einräumung eines Zufahrtsrechtes auf Grundstück Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> für<br />
Wolfgang Holzner<br />
Zusatz zur Tagesordnung:<br />
10. Grundverkauf;<br />
Österreichische Postbus AG, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19;<br />
Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/8 im Ausmaß von 1.193 m² (Gewerbegebiet)<br />
11. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 2 von 13
Dringlichkeitsantrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes beschließen:<br />
10) Grundverkauf;<br />
Österreichische Postbus AG, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19;<br />
Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/8 im Ausmaß von 1.193 m² (Gewerbegebiet)<br />
Abstimmungsergebnis<br />
einstimmig dafür<br />
1. Niederschrift der <strong><strong>Gemeinde</strong>ratssitzung</strong> <strong>vom</strong> 14.12.2006<br />
Zur Niederschrift <strong>vom</strong> 14.12.2006 werden keine Wortmeldungen abgegeben.<br />
2. allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan Nr. A4.10/E1;<br />
Erich Danler, <strong>Axams</strong>, Karl-Schönherr-Straße 3,<br />
Behandlung einer Stellungnahme<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> hat am 30.10.2006 den allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplan Nr. A4.10/E1 beschlossen. Der Bebauungsplan betrifft das<br />
Grundstück Nr. 143, Eigentümer Erich Danler. Mit dem Bebauungsplan wurde unter<br />
anderem eine Straßenfluchtlinie festgelegt. Dadurch soll eine Verbreiterung der Karl-<br />
Schönherr-Straße im Bereich des Grundstückes Nr. 143 um ca. 2,0 m ermöglicht werden.<br />
Im Verfahren zur Erlassung des Bebauungsplanes wurde eine ortsplanerische Stellungnahme<br />
der Plan Alp Ziviltechniker GmbH, Dipl. Ing. Friedrich Rauch, eingeholt.<br />
Daraus ergibt sich zusammengefasst, dass zur Erleichterung der künftigen Verkehrsabwicklung<br />
wie auch zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer die im<br />
Bebauungsplan berücksichtigte Straßenverbreiterung von ca. 2,0 m erforderlich ist.<br />
Der Entwurf des Bebauungsplanes ist <strong>vom</strong> 9.11.2006 bis zum 7.12.2006 zur allgemeinen<br />
Einsicht aufgelegen.<br />
Während der Stellungnahmefrist wurde <strong>vom</strong> betroffenen Grundstückseigentümer Erich<br />
Danler, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer, eine Stellungnahme abgegeben.<br />
Zusammengefasst war Dr. Roland Kometer mit der Festlegung der Baufluchtlinie<br />
und der Straßenfluchlinie nicht einverstanden und regte an, den Sachverhalt neu zu<br />
überdenken.<br />
Die Sache wurde daher nochmals <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner<br />
Sitzung am 24.1.2007 behandelt. Der Bau- und Raumordnungsausschuss empfiehlt<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der eingebrachten Stellungnahme nicht zu entsprechen. Auch<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 3 von 13
Raumplaner Dipl. Ing. Friedrich Rauch spricht sich für die Beibehaltung des bereits erlassenen<br />
Bebauungsplanes aus.<br />
Beratung:<br />
Vbgm. Norbert Happ merkt an, dass durch den bereits erlassenen Bebauungsplan keine<br />
Einschränkung bezüglich der Erschließung des betreffenden Grundstückes zu erkennen<br />
ist. Zudem bedeutet die festgelegte Baufluchtlinie keinen wesentlichen Nachteil,<br />
da der Grundstückseigentümer bis an diese Baufluchtlinie heranbauen kann. Dennoch<br />
sollte die <strong>Gemeinde</strong> doch noch eine einvernehmliche Lösung suchen und von einer<br />
eventuellen Enteignung absehen.<br />
Stephan Sarg sieht gerade in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße die engste<br />
Stelle. Deshalb sollte eine Verbesserung der Verkehrssituation unbedingt angestrebt<br />
werden. Außerdem bietet die <strong>Gemeinde</strong> einen flächengleichen Grundstückstausch an<br />
der südwestlichen Ecke des Grundstückes Nr. 143 an. Durch diesen Tausch wäre die<br />
neu entstehende Grundstücksform sogar günstiger für eine Bebauung.<br />
Martin Kapferer wünscht sich jedoch – wie Dr. Roland Kometer in seiner Stellungnahme<br />
anführt – eine Gesamtlösung in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße und ist somit<br />
für die Aufhebung des erlassenen Bebauungsplanes. Für Martin Kapferer kommt<br />
der erlassene Bebauungsplan einer Enteignung gleich.<br />
Laut Bgm. Rudolf Nagl ist es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>, die Verkehrssituation zu verbessern.<br />
Im Zuge des eingebrachten Bauansuchens wurde daher mehrmals mit dem betroffenen<br />
Grundstückseigentümer über einen möglichen flächengleichen Grundtausch<br />
verhandelt. Leider konnte keine einvernehmliche Einigung erzielt werden. Bgm. Rudolf<br />
Nagl sieht jedoch in keinster Weise eine Enteignung, da die <strong>Gemeinde</strong> ja einen flächengleichen<br />
Tausch anbietet.<br />
Auch Vbgm. Adolf Schiener schließt sich der Meinung von Bgm. Rudolf Nagl an und<br />
führt weiter aus, dass der Bebauungsplan das einzige Instrument für die <strong>Gemeinde</strong> ist,<br />
um solche Verkehrssituationen zu verbessern, wenn die Grundstückseigentümer nicht<br />
mitspielen.<br />
Mag. Klemens Betz ist auch dafür, dass die Engstelle in diesem Bereich entschärft werden<br />
sollte. Der erste Schritt ist mit der Erlassung des Bebauungsplanes für das Grundstück<br />
Nr. 143 bereits vollbracht. Schrittweise soll versucht werden, diesen Abschnitt der<br />
Karl-Schönherr-Straße zu verbessern.<br />
Antrag – Klemens Betz:<br />
Der eingebrachten Stellungnahme <strong>vom</strong> betroffenen Grundstückseigentümer Erich Danler,<br />
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer, soll wie <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss<br />
empfohlen, nicht entsprochen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A4.10/E1 beschließen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 4 von 13
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja<br />
1 Nein<br />
1 Enthaltung<br />
3. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A5.9/E1;<br />
Barbara Streitberger, <strong>Axams</strong>, Franz-Zingerle-Weg 14 sowie<br />
Annemarie Gschnaller und Dr. Johann Gschnaller, Innsbruck, Karwendelstraße 20;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 545/3<br />
Sachverhalt:<br />
Das Grundstück Nr. 545/3 befindet sich südlich der Wohnhäuser Kreuzmoos 26 und 28.<br />
Auf diesem Grundstück wird ein Doppelwohnhaus errichtet. Die Hauseigentümer wollen<br />
das Grundstück an der gemeinsamen Grenze teilen. Dazu ist die Erlassung eines allgemeinen<br />
und ergänzenden Bebauungsplanes notwendig.<br />
Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />
27.11.2006 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat die Erlassung eines allgemeinen<br />
und ergänzenden Bebauungsplanes, mit dem die Teilung des Grundstückes<br />
ermöglicht wird.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A5.9/E1 für das Grundstück Nr. 545/3 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A5.9/E1.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
4. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1;<br />
Brigitta Schumacher, <strong>Axams</strong>, Omesmahder 19;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1<br />
(<strong>Axams</strong>, Kristeneben)<br />
Sachverhalt:<br />
Brigitta Schumacher ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1 im Gesamtausmaß<br />
von 1.930 m². Die Grundstücke liegen in <strong>Axams</strong>, Kristeneben, östlich an<br />
das Wohnhaus des Johannes Heis in <strong>Axams</strong>, Kristeneben 30, anschließend.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 5 von 13
Auf den beiden Grundstücken möchten nun die Töchter der Grundstückseigentümerin,<br />
Sabine Schumacher und Claudia Schumacher, je ein Einfamilienwohnhaus bauen. Die<br />
Wohnhäuser bestehen aus einem Untergeschoß und einem Erdgeschoß. Zur Straße<br />
hin sind Garagen geplant.<br />
Die Kellergeschoße und die Garagen werden an der geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze<br />
zusammengebaut, die Erdgeschoße nicht. Der Abstand des Erdgeschoßes<br />
des östlichen Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze soll<br />
zwischen ca. 3 m und ca. 6 m betragen, der Abstand des Erdgeschoßes des westlichen<br />
Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze ca. 3 m. Demnach ist<br />
der Abstand der beiden Wohnhäuser zueinander nicht eingehalten. Nach dem derzeitigen<br />
Entwurf ist weiters die Bauhöhe und die Baumassendichte überschritten. Die Baumassendichte<br />
beträgt 1,45 statt 1,30. Der Abstand der Garagen zur Straße beträgt 0,00<br />
m statt 1,0 m.<br />
Damit das geplante Projekt bewilligt werden kann, wurde die Erlassung eines allgemeinen<br />
und ergänzenden Bebauungsplanes beantragt.<br />
Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />
24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplan zu erlassen, wodurch das geplante Vorhaben bewilligt werden<br />
kann.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A11.2/E1 für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
5. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6./E1;<br />
Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, <strong>Axams</strong>, Omes 21;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3340/2 (<strong>Axams</strong>,<br />
Omes 21)<br />
Sachverhalt:<br />
Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie sind Eigentümer des Grundstückes<br />
Nr. 3340/2. Das Grundstück liegt in <strong>Axams</strong>, Omes 21.<br />
Im Zuge eines jetzt geplanten Zubaues zum Wohnhaus <strong>Axams</strong>, Omes 21, kam zutage,<br />
dass der an der Westseite des Wohnhauses ohne Baubewilligung bestehende Winter-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 6 von 13
garten zur westlichen Grundstücksgrenze nur 3,35 m Abstand aufweist. Die Grundstückseigentümer<br />
begründen den zu geringen Abstand damit, dass die westliche Einfriedung<br />
ursprünglich außerhalb der Grundstücksgrenze stand und der Abstand zum<br />
Wintergarten <strong>vom</strong> falsch stehenden Zaun aus gemessen wurde.<br />
Die westliche Grundstücksnachbarin Angelika Beiler hat keine Einwände bezüglich einer<br />
Abstandsunterschreitung.<br />
Es ist beabsichtigt, mit dem geplanten Zubau auch die nachträgliche Baubewilligung für<br />
den Wintergarten zu beantragen. Damit der Wintergarten bewilligt werden kann, bitten<br />
Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, einen entsprechenden allgemeinen<br />
und ergänzenden Bebauungsplan zu erlassen.<br />
Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />
24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Erlassung des beantragten<br />
Bebauungsplanes zu beschließen. Zudem soll auf Vorschlag von Raumplaner Dipl.<br />
Ing. Friedrich Rauch das südlich angrenzende Grundstück der Rosa Bundschuh (Baufläche<br />
389) miteinbezogen werden.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A10.6/E1 für die Grundstücke Nr. 3340/2 und Baufläche 389 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6/E1.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
6. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1;<br />
Rita Gasser, Dr. Erwin Gasser, <strong>Axams</strong>, Miselsstraße 21;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3484 (<strong>Axams</strong>, Miselsstraße<br />
21)<br />
Sachverhalt:<br />
Rita Gasser und Dr. Erwin Gasser sind Eigentümer des Grundstückes Nr. 3484 in<br />
<strong>Axams</strong>, Miselsstraße 21. An der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 3484 befindet sich in<br />
einem Abstand von ca. 5,0 m im Mittel zur Miselsstraße eine Garage. Nun ist geplant,<br />
das Garagendach bis zur Miselsstraße hin zu verlängern. Im alten, inzwischen aufgehobenen<br />
Bebauungsplan war eine Baufluchtlinie mit einem Abstand von 5,0 m festgelegt.<br />
Durch das Verlängern des Garagendaches wird die Baufluchtlinie überschritten. Ein<br />
Überschreiten der Baufluchtlinie (des Abstandes zur Straße) ist nur möglich, wenn die<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 7 von 13
mittlere Wandhöhe auf der der Verkehrsfläche zugekehrten Seite höchstens 2,80 m<br />
beträgt.<br />
Die Garage besitzt ein Satteldach. Der First des Garagendaches verläuft von Süd nach<br />
Nord. Dadurch liegt an der Nordseite (= an der Miselsstraße) ein Giebel. Im Bereich des<br />
Giebels beträgt die gemittelte Wandhöhe mehr als 2,80 m.<br />
Die Wandhöhe wird von dem an die Außenwand anschließenden Gelände gemessen.<br />
Das an die Außenwand anschließende Gelände wurde im Zuge der Errichtung der Garagenzufahrt<br />
im Jahre 1996 abgegraben. Nun muss <strong>vom</strong> abgegrabenen Gelände aus<br />
gemessen werden. Dadurch ist die gemittelte Wandhöhe jetzt größer als 2,80 m.<br />
Zum Zeitpunkt der Bewilligung der Garage war das Gelände höher als jetzt. Daher war<br />
die Wandhöhe damals eingehalten.<br />
Damit die Verlängerung des Garagendaches bewilligt werden kann, wurde die Erlassung<br />
eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt.<br />
Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />
24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Erlassung des beantragten<br />
Bebauungsplanes zu beschließen.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A3.4/E1 für das Grundstück Nr. 3438 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
7. Feuerwehr-Tarifordnung 2006<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Abrechnung von Feuerwehrleistungen gibt es eine Tarifordnung des Landes-<br />
Feuerwehrverbandes Tirol (siehe Anhang). Die <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes Tirol<br />
empfiehlt den <strong>Gemeinde</strong>n, diese Tarifordnung durch <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss einzuführen.<br />
Die Sache wurde <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 25.1.2007 behandelt.<br />
Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Feuerwehr-Tarifordnung 2006 einzuführen.<br />
Beratung:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 8 von 13
Walter Mair, Feuerwehrkommandant-Stellvertreter, stellt klar, dass die Axamer Feuerwehr<br />
bis dato noch nie etwas verlangt hat. Die Feuerwehr hätte auch ohne der Einführung<br />
der Tarifordnung 2006 für bestimmte Leistungen Kostenersatz fordern können.<br />
Vbgm. Norbert Happ und Robert Happ wünschen sich einheitliche Richtlinien der Feuerwehr<br />
<strong>Axams</strong>, für welche Feuerwehrleistungen die <strong>Gemeinde</strong>bürger bezahlen müssen.<br />
Bisher hatte es nämlich den Anschein, dass für private Verwendung von Gerätschaften<br />
manche Bürger nichts und manche Bürger schon etwas bezahlen müssen. Mit der Einführung<br />
der Tarifordnung 2006 könnte die Feuerwehr für klare und gerechte Verhältnisse<br />
sorgen.<br />
Dazu merkt Bgm. Rudolf Nagl an, dass grundsätzlich das Gesetz vorgibt, für welche<br />
Leistungen die Feuerwehr weiterverrechnen darf. Zudem vertraut Bgm. Rudolf Nagl in<br />
dieser Sache voll und ganz Feuerwehrkommandant Reinhard Kircher, der ihn immer am<br />
Laufenden hält.<br />
Antrag – Vbgm. Adolf Schiener:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll auf Empfehlung der <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes Tirol die<br />
Feuerwehr-Tarifordnung 2006 einführen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja<br />
2 Enthaltungen<br />
8. Kirchweg;<br />
Errichtung einer Stützmauer auf Grundstück Nr. 1056, Eigentümerin Maria Ebneter,<br />
<strong>Axams</strong>, Kirchweg 21, durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Kirchweg<br />
Sachverhalt:<br />
Im Bereich des Grundstückes Nr. 1056 (<strong>Axams</strong>, Kirchweg 21, Eigentümerin Maria Ebneter)<br />
befindet sich auf einer Länge von ca. 25 m eine Engstelle, an der die Durchfahrt<br />
mittels LKW nur schwer möglich ist.<br />
Nach intensiven Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin ist es nun möglich,<br />
den Kirchweg in diesem Bereich auf 4 m Breite auszubauen. Im Zuge der Straßenverbreiterung<br />
muss eine Stützmauer gebaut werden. Nachdem sich unmittelbar nördlich<br />
des Weges das Wohnobjekt Kirchweg Nr. 21 befindet, ist die Art der Hangsicherung<br />
sorgfältig zu wählen. Aus diesem Grund und da die in Betracht gezogene Firma bereits<br />
am Kirchweg im Jahre 2006 erfolgreich eine Hangsicherung ausgeführt hat, wurde nach<br />
statischer Berechnung und bodenmechanischer Untersuchung von der Firma Mocker<br />
GmbH & Co KG Spritzbeton-Spezialbau in 6020 Innsbruck ein Angebot eingeholt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 9 von 13
Angebotssumme Netto € 22.040,00<br />
zuzüglich 20% MwSt. € 4.408,00<br />
Angebotssumme Brutto € 26.448,00<br />
Kostenaufteilung:<br />
• Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> übernimmt € 10.000,- <strong>vom</strong> oben angeführten Betrag, sowie<br />
die Abbrucharbeiten der alten Betonmauer.<br />
• Der Grundstückseigentümer übernimmt den Rest der Baukosten.<br />
• Der erforderliche Grund wird kostenlos zur Verfügung gestellt.<br />
• Die Kosten der Vermessung und der grundbücherliche Durchführung übernimmt<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>.<br />
Beratung:<br />
Vbgm. Adolf Schiener berichtet, dass gerade in diesem Straßenabschnitt die <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
„Anton-Kirchebner-Weg“ sehr schmal ist. Daher ist die Entschärfung dieser<br />
Engstelle auf jeden Fall zu begrüßen.<br />
Antrag – Vbgm. Adolf Schiener:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der Firma Mocker GmbH & Co KG Spritzbeton-Spezialbau den<br />
Auftrag zu Errichtung der Stützmauer auf Grundstück Nr. 1056 zum Preis von<br />
€ 26.448,00 inkl. MWST auf Grund des Angebotes <strong>vom</strong> 27.10.2006 erteilen.<br />
Weiters soll folgender Kostenaufteilung zugestimmt werden:<br />
• Übernahme von € 10.000,- der Errichtungskosten sowie Übernahme der Abbrucharbeiten<br />
der alten Betonmauer durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>;<br />
• Übernahme der restlichen Baukosten durch die Grundstückseigentümerin Maria<br />
Ebneter;<br />
• kostenlose Abtretung der erforderlichen Grundfläche an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>;<br />
• Übernahme der Kosten der Vermessung und der grundbücherliche Durchführung<br />
durch die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>;<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
9. Vereinbarung:<br />
Wolfgang Holzner, <strong>Axams</strong>, Dornach 49;<br />
a) Grundtausch im Bereich der Grundstücke Nr. 699/1 KG. <strong>Axams</strong> (Wolfgang<br />
Holzner) und Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> (<strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>), Dornach 49<br />
b) Einräumung eines Zufahrtsrechtes auf Grundstück Nr. 3188 KG. <strong>Axams</strong> für<br />
Wolfgang Holzner<br />
Sachverhalt:<br />
zu a)<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 10 von 13
Wolfgang Holzner ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 699/1 KG. <strong>Axams</strong>. Das Grundstück<br />
Nr. 699/1 liegt in <strong>Axams</strong>, Dornach, im Bereich der unteren Bachbrücke zur Köhlgasse.<br />
Auf diesem Grundstück hat Wolfgang Holzner eine Garage und eine Stützmauer<br />
neu errichtet. Bereits vor der Errichtung dieser Baulichkeiten hat die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong><br />
mit Wolfgang Holzner vereinbart, einen Grundtausch vorzunehmen, um die <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Dornach in diesem Bereich zu verbreitern. Die Schlussvermessung von Dipl. Ing.<br />
Karl Mosbacher liegt nun vor. Das Ergebnis ist ein flächengleicher Tausch von 19 m².<br />
zu b)<br />
Da Wolfgang Holzner über das <strong>Gemeinde</strong>grundstück Nr. 3188 zu seiner neuen Garage<br />
zufährt, soll ihm das Recht eingeräumt werden, die Zufahrt über das Grundstück Nr.<br />
3188 zu benützen.<br />
Diese Sache wurde am 16.11.2005, am 13.2.2006 und am 24.1.2007 im Bau- und<br />
Raumordnungsausschuss behandelt. Der Bau- und Raumordnungsausschuss empfiehlt<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der vorliegenden Vereinbarung mit Wolfgang Holzner zuzustimmen.<br />
Antrag – Mag. Klemens Betz:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der vorliegenden Vereinbarung mit Wolfgang Holzner zustimmen<br />
(flächengleicher Tausch von 19 m² gemäß der Planurkunde des Dipl. Ing. Karl Mosbacher<br />
<strong>vom</strong> 21.12.2006, GZl. 6915).<br />
Weites soll Wolfgang Holzner ein Zufahrtsrecht über das <strong>Gemeinde</strong>grundstück Nr. 3188<br />
eingeräumt werden. Die Einräumung des Zufahrtsrechtes soll kostenlos erfolgen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
10. Grundverkauf;<br />
Österreichische Postbus AG, 1220 Wien, Wagramer Straße 17-19;<br />
Verkauf des Grundstückes Nr. 3216/8 im Ausmaß von 1.193 m² (Gewerbegebiet)<br />
Sachverhalt:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> und die Postbus AG haben ein Kauf- und Tauschgeschäft vereinbart,<br />
demzufolge die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> die alte Postgarage in <strong>Axams</strong> erhält (siehe<br />
dazu den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 11.10.2005) und die Österreichische Postbus<br />
AG ein Grundstück im Gewerbegebiet erwirbt.<br />
Die Sachlage hat sich zwischenzeitlich geändert. Das Rote Kreuz ist schon länger auf<br />
der Suche nach einem geeigneten Standort (zurzeit in Grinzens bei Karl Brecher) und<br />
hat sich für ein Grundstück im Gewerbegebiet <strong>Axams</strong> interessiert. Da das Gewerbegebiet<br />
eher Betrieben zur Verfügung stehen soll, die im verbauten Gebiet wegen Lärm<br />
usw. Probleme haben, wurde die alte Postgarage ins Gespräch gebracht. Herr Haider<br />
<strong>vom</strong> Roten Kreuz und Vertreter der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> (Bgm. Nagl, Vbgm. Schiener,<br />
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Vbgm. Happ) haben die Sache besprochen. Das Rote Kreuz würde die alte Postgarage<br />
zu denselben Bedingungen kaufen, die der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> angeboten wurden (Kaufpreis<br />
325.000,- €).<br />
Diese Sache wurde in der <strong>Gemeinde</strong>vorstandssitzung <strong>vom</strong> 17.10.2006 behandelt. Dabei<br />
hat sich der <strong>Gemeinde</strong>vorstand bereit erklärt, <strong>vom</strong> Kauf der alten Postgarage zugunsten<br />
des Roten Kreuzes zurückzustehen.<br />
Das mit der Österreichischen Postbus AG vereinbarte Kauf- und Tauschgeschäft (siehe<br />
dazu den <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss <strong>vom</strong> 11.10.2005) bleibt weiterhin aufrecht mit der<br />
Änderung, dass anstelle der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> nun das Rote Kreuz die alte Postgarage<br />
kauft.<br />
Der Vertrag für den Verkauf des Gewerbegrundes an die Österreichische Postbus AG,<br />
der im November 2006 in den Gremien in Wien zur Genehmigung vorgelegt werden<br />
musste, liegt nun unterschriftsreif vor.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Dem vorliegenden Kaufvertrag mit der Österreichischen Postbus AG betreffend das<br />
Grundstück Nr. 3216/8 soll zugestimmt werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
11. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Georg Happ informiert, dass am Samstag, den 10.2.2007 ein Stockschießturnier stattfindet.<br />
Auch die <strong>Gemeinde</strong> hat eine Mannschaft gemeldet. Er bittet um Teilnahme von<br />
vier Spielern.<br />
Bgm. Rudolf Nagl informiert, dass am kommenden Wochenende der Dorfjugendschitag<br />
stattfindet. Aller Voraussicht nach werden keine Rodelmeisterschaften ausgetragen, da<br />
die Axamer Rodelbahn aufgrund des Schneemangels gesperrt werden muss.<br />
Mag. Josef Bucher fragt an, wie die Mieterhöhung für das Eltern-Kind-Zentrum, das im<br />
Altersheim untergebracht ist, zu erklären ist.<br />
Dazu erklärt Bgm. Rudolf Nagl, dass das Eltern-Kind-Zentrum ursprünglich weniger<br />
Räumlichkeiten in Anspruch genommen hat. Aufgrund der ständig steigenden Nachfrage<br />
benützt das Eltern-Kind-Zentrum zusätzliche Räumlichkeiten. Daher sind auch die<br />
Betriebskosten gestiegen. Folglich musste die Miete angepasst werden, um zumindest<br />
die laufenden Betriebskosten abzudecken.<br />
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Thomas Hörtnagl erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Golfprojektes.<br />
Dazu erläutert Bgm. Rudolf Nagl, dass die Vorprüfung des Golfprojekts bereits abgeschlossen<br />
ist. Grundsätzlich ist diese Vorprüfung positiv ausgefallen, sie ist jedoch noch<br />
kein Garant dafür, dass der Golfplatz tatsächlich kommen wird. Als nächster Schritt<br />
steht nun das aufwendige UVP-Verfahren an. Golfinitiator Josef Holzknecht ist momentan<br />
dabei, die für dieses Verfahren notwenigen Geldmittel aufzutreiben. Schätzungen<br />
zufolge wird dieses UVP-Verfahren ca. 100.000,- € bis 150.000,- € verschlingen.<br />
Martin Kapferer bringt zur Diskussion, dass hellere (weiße) Lampen die Schutzwege<br />
besser ausleuchten würden als gelbe Lampen.<br />
Bgm. Rudolf Nagl informiert, dass erst kürzlich eine Begehung mancher Schutzwege<br />
mit der Bezirkshauptmannschaft stattgefunden hat. Dabei wurde festgestellt, dass die<br />
Ausleuchtung mit den derzeit verwendeten gelben Lampen einwandfrei passt.<br />
Zum Thema Schutzweg erteilt Bgm. Rudolf Nagl noch die Auskunft, dass es in Zukunft<br />
sehr schwierig werden wird, zusätzliche Fußgängerübergänge bewilligt zu bekommen.<br />
Derzeit stehe noch im Raum, ob die geplanten Schutzwege im Kreuzungsbereich<br />
Olympiastraße/Kalchgruben bzw. Olympiastraße/Wiesenweg überhaupt bewilligt werden.<br />
Als wesentliche Kriterien werden von der Bezirkshauptmannschaft z.B. 50 Übertritte<br />
oder 300 Fahrzeuge pro Stunde verlangt. Um dies festzustellen, bedarf es einer Erhebung<br />
durch die Polizeiinspektion <strong>Axams</strong>.<br />
Vbgm. Norbert Happ möchte wissen, welche Bedeutung die drei aufgestellten Steine<br />
südlich des Brunnens in der Schloßgasse haben bzw. wer haftet, wenn jemand mit seinem<br />
Fahrzeug dagegen fährt.<br />
Bgm. Rudolf Nagl möchte mit dieser Maßnahme verhindern, dass in diesem Bereich vor<br />
dem Brunnen Fahrzeuge abgestellt werden. Wenn jemand gegen diese Steine fährt, ist<br />
derjenige selber Schuld. Das ist das gleiche, wie wenn man gegen eine Mauer fährt. Da<br />
kann auch nicht der <strong>Gemeinde</strong> die Haftung in die Schuhe geschoben werden.<br />
Stephan Sarg, Geschäftsführer des Freizeitzentrums <strong>Axams</strong>, berichtet über die bereits<br />
abgeschlossene Sanierung des Flachdaches im Schwimmbad und spricht von Reparaturkosten<br />
in der Höhe von rund € 70.000,- zuzüglich des Geschäftsabganges von rund<br />
€ 40.000,-. Als nächster Schritt steht der zweite Teil der Dachsanierung (Steildach über<br />
dem Hallenbad) an. Die Vorbereitungen sind bereits im Laufen.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Matthias Riedl Rudolf Nagl<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
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