22.02.2013 Aufrufe

Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams

Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams

Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

mittlere Wandhöhe auf der der Verkehrsfläche zugekehrten Seite höchstens 2,80 m<br />

beträgt.<br />

Die Garage besitzt ein Satteldach. Der First des Garagendaches verläuft von Süd nach<br />

Nord. Dadurch liegt an der Nordseite (= an der Miselsstraße) ein Giebel. Im Bereich des<br />

Giebels beträgt die gemittelte Wandhöhe mehr als 2,80 m.<br />

Die Wandhöhe wird von dem an die Außenwand anschließenden Gelände gemessen.<br />

Das an die Außenwand anschließende Gelände wurde im Zuge der Errichtung der Garagenzufahrt<br />

im Jahre 1996 abgegraben. Nun muss <strong>vom</strong> abgegrabenen Gelände aus<br />

gemessen werden. Dadurch ist die gemittelte Wandhöhe jetzt größer als 2,80 m.<br />

Zum Zeitpunkt der Bewilligung der Garage war das Gelände höher als jetzt. Daher war<br />

die Wandhöhe damals eingehalten.<br />

Damit die Verlängerung des Garagendaches bewilligt werden kann, wurde die Erlassung<br />

eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Erlassung des beantragten<br />

Bebauungsplanes zu beschließen.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A3.4/E1 für das Grundstück Nr. 3438 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A3.4/E1.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

7. Feuerwehr-Tarifordnung 2006<br />

Sachverhalt:<br />

Zur Abrechnung von Feuerwehrleistungen gibt es eine Tarifordnung des Landes-<br />

Feuerwehrverbandes Tirol (siehe Anhang). Die <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Landes Tirol<br />

empfiehlt den <strong>Gemeinde</strong>n, diese Tarifordnung durch <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss einzuführen.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Sitzung am 25.1.2007 behandelt.<br />

Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Feuerwehr-Tarifordnung 2006 einzuführen.<br />

Beratung:<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 8 von 13

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!