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NIEDERSCHRIFT<br />
der öffentlichen Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
vom 27.2.2012<br />
Sachbearbeiter: Matthias Riedl<br />
Tel. 05234 / 68110 – 71<br />
E-Mail: matthias.riedl@axams.tirol.gv.at<br />
Aktenzahl: 70304/ZEN/14533/2012 <strong>Axams</strong>, am 6.3.2012<br />
anwesend:<br />
Axamer Dorfliste,<br />
Bürgermeister Rudolf Nagl:<br />
SPÖ – <strong>Axams</strong> und Unabhängige:<br />
Karin Haberditzl-Zimmermann<br />
Bgm. Rudolf Nagl, Vorsitzender Franz Beiler<br />
Vbgm. Ing. Adolf Schiener Thomas Mayrl<br />
Martin Gstader Lukas Leitner<br />
Sylvia Hörtnagl<br />
Martin Kapferer Grüne Liste <strong>Axams</strong>:<br />
Mag. Dr. Anton Zimmermann Gabriele Kapferer-Pittracher<br />
Mag. Barbara Frießnig Reinhold Schützenhofer<br />
Waltraud Pernlochner<br />
Gerhard Nagl<br />
Robert Schaffenrath<br />
Freiheitliche und unabhängige Liste<br />
<strong>Axams</strong>:<br />
Harald Nagl<br />
davon als Ersatz anwesend:<br />
Robert Schaffenrath Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Lukas Leitner SPÖ <strong>Axams</strong> und Unabhängige<br />
entschuldigt abwesend:<br />
Mag. (FH) Alexander Holub, MBA MSc Axamer Dorfliste, Bürgermeister Rudolf Nagl<br />
Vbgm. Norbert Happ SPÖ <strong>Axams</strong> und Unabhängige<br />
unentschuldigt abwesend:<br />
---<br />
Ort: <strong>Gemeinde</strong>haus <strong>Axams</strong>, Sitzungssaal<br />
Beginn: 19.00 Uhr<br />
Ende: 21.00 Uhr<br />
Zuhörer: 1<br />
Schriftführer: Matthias Riedl<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 1 von 22
Tagesordnung:<br />
1. Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 20.12.2012;<br />
70304/ZEN/14293/2011<br />
2. 10. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und 22. Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />
Tiroler Schilehrerverband, 6020 Innsbruck, Anichstraße 29;<br />
Umwidmung des neu gebildeten Grundstückes Baufläche 420 in <strong>Axams</strong>, Axamer Lizum<br />
5 (Bundesheerunterkunft), von Freiland in Sonderfläche Ausbildungszentrum<br />
Schnee- und Alpinsport mit Hotelbetrieb, Betreiberwohnung und Nebenanlagen<br />
70304/BBP/FWP/0533/2012 und 70304/BBP/FWP/0498/2011<br />
3. Erlassung des Bebauungsplanes Nr. B6.7;<br />
Erich Gumpold, Neustift, Pinnisweg 47;<br />
Festlegung von Bebauungsregeln für das Grundstück Nr. 255/4;<br />
70304/BBP/FWP/0528/2012<br />
4. Friedhofsgebührenverordnung;<br />
Erlassung einer Friedhofsgebührenverordnung;<br />
70304/ZEN/14390/2012<br />
5. Waldumlage 2012;<br />
Erlassung der Verordnung über die Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage;<br />
70304/ZEN/14535/2012<br />
6. Verbindungsstraße von der Olympiastraße zum Franz-Zingerle-Weg;<br />
Verordnung über die Erklärung der Straße zu einer <strong>Gemeinde</strong>straße;<br />
70304/ZEN/14440/2012<br />
7. Verkauf Objekt Karl-Schönherr-Straße 15 (Doktorhaus);<br />
70304/ZEN/5660/2009<br />
8. Grundkauf (Kauf von Tauschgrundstücken);<br />
a) Gerhard Gartner, Grinzens, Kohlstatt 16;<br />
Kauf der Grundstücke Nr. 2678, Nr. 2679 und Nr. 2680 im Gesamtausmaß von<br />
4.848 m²;<br />
70304/VET/1010/2012<br />
b) Rosa Hell, <strong>Axams</strong>, Dornach 9;<br />
Kauf des Grundstückes Nr. 1965 im Ausmaß von 2.000 m²;<br />
70304/VET/1009/2012<br />
c) Verlassenschaft nach Hermann Jordan, <strong>Axams</strong>, Axamer Straße 3;<br />
Kauf des Grundstückes Nr. 2820 im Ausmaß von 3.301 m²;<br />
70304/VET/1011/2012<br />
9. Darlehensaufnahme zur Finanzierung der vorher angeführten Tauschgrundstücke;<br />
70304/ZEN/14538/2012<br />
10. Fuß- und Radweg Omesmahder - Kirchweg;<br />
Kauf von Teilflächen;<br />
Vereinbarungen mit:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 2 von 22
a) Albert Nagl, <strong>Axams</strong>, Dornach 28,<br />
70304/VET/0981/2011<br />
b) Johann Pertl, <strong>Axams</strong>, Kirchweg 3,<br />
70304/VET/0975/2011<br />
c) Evi Pittl und Klaus Pittl, Birgitz, Obergasse 9,<br />
70304/VET/0980/2011<br />
d) Martin Eller, 1030 Wien, Wällischgasse 4/9,<br />
70304/VET/0979/2011<br />
e) Karl-Heinz Schaffenrath, <strong>Axams</strong>, Omes 3,<br />
70304/VET/0978/2011<br />
f) Herbert Schiener, <strong>Axams</strong>, Omes 18,<br />
70304/VET/0977/2011<br />
11. Vereinbarung;<br />
Verlassenschaft nach Alois Markt, <strong>Axams</strong>, Omes 9;<br />
Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 3292 zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Zifres;<br />
70304/VET/1000/2011<br />
12. Straßenausbau Gries;<br />
Vereinbarungen mit;<br />
a) Hans Danler, <strong>Axams</strong>, Gries 12<br />
70304/VET/1012/2012<br />
b) Hans Köck, <strong>Axams</strong>, Gries 10<br />
70304/VET/1008/2012<br />
13. Straßenbau Gries – Baulos 1;<br />
Kostenüberschreitung;<br />
70304/ZEN/14536/2012<br />
Zusatz zur Tagesordnung:<br />
14. Personalangelegenheiten;<br />
a) Hansjörg Markt, <strong>Axams</strong>, Lizumstraße 29a;<br />
einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses;<br />
70304/PER/0078/2008<br />
b) Schulwart Volksschule, Stellenausschreibung;<br />
70304/ZEN/14508/2012<br />
c) Schreibkraft für das Tiefbauamt, Stellenausschreibung;<br />
70304/ZEN/14509/2012<br />
15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 3 von 22
Vbgm. Ing. Adolf Schiener teilt mit, dass Bgm. Rudolf Nagl etwas später zur Sitzung<br />
kommen wird. Bgm. Rudolf Nagl hat einen wichtigen Termin in Innsbruck, den er nicht<br />
verschieben konnte. Deshalb wird Vbgm. Ing. Adolf Schiener bis zum Erscheinen von<br />
Bgm. Rudolf Nagl den Vorsitz bei der heutigen Sitzung übernehmen.<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Folgendem Punkt soll die Dringlichkeit zuerkannt und zusätzlich zur Tagesordnung aufgenommen<br />
werden:<br />
14. Personalangelegenheiten;<br />
c) Schreibkraft für das Tiefbauamt, Stellenausschreibung;<br />
70304/ZEN/14509/2012<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Der Tagesordnungspunkt 14 (Personalangelegenheiten) soll vertraulich behandelt werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
Vbgm. Ing. Adolf Schiener informiert, dass am 13.2.2012 Pater Anton Mettrop, Ehrenzeichenträger<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>, verstorben ist. Es wird vom <strong>Gemeinde</strong>rat eine Gedenkminute<br />
abgehalten.<br />
1. Niederschrift der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 20.12.2011;<br />
70304/ZEN/14293/2011<br />
Zur Niederschrift vom 20.12.2011 werden keine Wortmeldungen abgegeben.<br />
2. 10. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes und 22. Änderung des Flächenwidmungsplanes;<br />
Tiroler Schilehrerverband, 6020 Innsbruck, Anichstraße 29;<br />
Umwidmung des neu gebildeten Grundstückes Baufläche 420 in <strong>Axams</strong>, Axamer<br />
Lizum 5 (Bundesheerunterkunft), von Freiland in Sonderfläche Ausbildungszentrum<br />
Schnee- und Alpinsport mit Hotelbetrieb, Personalzimmern, Betreiberwohnung und<br />
Nebenanlagen;<br />
70304/BBP/FWP/0533/2012 und 70304/BBP/FWP/0498/2011<br />
Sachverhalt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 4 von 22
Der Tiroler Schilehrerverband beabsichtigt, in der Axamer Lizum ein Ausbildungszentrum<br />
für sämtliche Schneesportlehrerausbildungen (Ski alpin, Snowboard, Trendsportarten,<br />
Telemarken, Alpinausbildungen, Skiführerausbildungen, spezielle Kinderausbildungen,<br />
Behindertenskilauf, ev. Langlaufen sofern die Errichtung einer Loipe im Umkreis<br />
der Lizum möglich ist) zu bauen. Das Ausbildungszentrum könnte im Sommer auch für<br />
weitere Lehrgänge genutzt werden (z.B. Berg- und Skiführerausbildung). Die Ausbildungslehrgänge<br />
finden jeweils in den Nebensaisonen statt. In den Hauptsaisonen soll<br />
das Ausbildungszentrum als öffentlicher Hotelbetrieb geführt werden. Das geplante Projekt<br />
soll folgende Einrichtungen enthalten:<br />
� ca. 100 Betten (voraussichtlich in Zweibettzimmern)<br />
� Wellness-Bereich mit Sauna etc.<br />
� Schulungs- und Sitzungsräume<br />
� Aufenthaltsräume<br />
� Restaurant für die Lehrgangsteilnehmer<br />
� Cafe/Bar und eventuell öffentlicher Restaurantbetrieb<br />
Das Projekt soll im Bereich der ehemaligen Bundesheerunterkunft auf dem neu gebildeten<br />
Grundstück Baufläche 420 im Ausmaß von 3.097 m² errichtet werden. Die betreffende<br />
Fläche ist derzeit als Freiland gewidmet. Zur Verwirklichung des Vorhabens soll<br />
eine Umwidmung in Sonderfläche Ausbildungszentrum Schnee- und Alpinsport mit Hotelbetrieb,<br />
Personalzimmern, Betreiberwohnung und Nebenanlagen erfolgen.<br />
Diese Sache wurde zuletzt am 27.1.2011 im Bau- und Raumordnungsausschuss beraten.<br />
Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, das Grundstück Baufläche 420 wie von Raumplaner<br />
Dipl. Ing. Friedrich Rauch vorgeschlagen in die vorher beschriebene Sonderfläche<br />
umzuwidmen.<br />
Gleichzeitig mit der Umwidmung muss laut Raumplaner Dipl. Ing. Friedrich Rauch auch<br />
das örtliche Raumordnungskonzept für das Grundstück Baufläche 420 geändert werden<br />
(Festlegung des Sondernutzungsstempels S17 lt. vorliegendem Änderungsplan).<br />
Die ortsplanerische Stellungnahme und die Änderungspläne der Plan Alp Ziviltechniker<br />
GmbH, Dipl. Ing. Friedrich Rauch, liegen vor.<br />
Beratung:<br />
Gabi Kapferer-Pittracher fragt nach, wie es mit der Sache Wegsituation zum Grundstück<br />
Baufläche 420 steht.<br />
Vbgm. Ing. Adolf Schiener informiert, dass sich die Agrargemeinschaft <strong>Axams</strong> darum<br />
kümmern wird und die Wegsituation verbessert.<br />
Da dieser Zufahrtsweg die Schipiste kreuzt, möchte Gabi Kapferer-Pittracher wissen,<br />
wie diese Sache gelöst wird.<br />
Martin Kapferer, Obmann-Stv. der Agrargemeinschaft <strong>Axams</strong>, sagt, dass sich die Axamer<br />
Lizum AG darum kümmert. Derzeit ist eine Unterführung vorgesehen. Es gibt auf<br />
alle Fälle eine Lösung, bei der die Schifahrer gefahrlos diesen Abschnitt passieren können.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 5 von 22
Anträge – Sylvia Hörtnagl:<br />
Um eine Umwidmung des neu gebildeten Grundstückes Baufläche 420 von Freiland in<br />
Bauland zu ermöglichen, soll für dieses Grundstück der Sondernutzungsstempel S17<br />
für die geplante Nutzung Ausbildungszentrum Schnee- und Alpinsport mit Hotelbetrieb,<br />
Personalzimmern, Betreiberwohnung und Nebenanlagen festgelegt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
soll der Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes zustimmen und<br />
Folgendes beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes der 10. Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
für das Grundstück Baufläche 420 und<br />
b) die dem Entwurf entsprechende Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes<br />
für das Grundstück Baufläche 420.<br />
Das neu gebildete Grundstück Baufläche 420 im Ausmaß von 3.097 m² soll von Freiland<br />
in Sonderfläche Ausbildungszentrum Schnee- und Alpinsport mit Hotelbetrieb,<br />
Personalzimmern, Betreiberwohnung und Nebenanlagen umgewidmet werden. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat soll der Änderung des Flächenwidmungsplanes zustimmen und Folgendes<br />
beschließen:<br />
a) die Auflage der 22. Änderung des Flächenwidmungsplanes und<br />
b) die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja<br />
1 Enthaltung (Martin Kapferer wegen Befangenheit, Obmann-Stv. Agrargemeinschaft<br />
<strong>Axams</strong>)<br />
3. Erlassung des Bebauungsplanes Nr. B6.7;<br />
Erich Gumpold, Neustift, Pinnisweg 47;<br />
Festlegung von Bebauungsregeln für das Grundstück Nr. 255/4;<br />
70304/BBP/FWP/0528/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Erich Gumpold ist grundbücherlicher Eigentümer des Grundstückes Nr. 255/4. Das<br />
Grundstück liegt direkt am Axamerbach und zwar in <strong>Axams</strong>, Wiesenweg 34, das ist<br />
westlich des Wohnhauses des Walter Gleinser.<br />
Erich Gumpold beabsichtigt, auf Grundstück Nr. 255/4 ein Einfamilienwohnhaus und<br />
eine Garage zu bauen. Auf Grund der geringen Breite des Grundstückes kann der erforderliche<br />
Abstand zum Axamerbach nicht eingehalten werden.<br />
Diese Sache wurde vom Bau- und Raumordnungsausschuss am 24.1.2012 beraten.<br />
Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen Bebauungsplan mit den üblichen gebietsbezogenen<br />
Festlegungen und mit einer Baugrenzlinie mit einem Abstand von 4,0 m zur<br />
Westgrenze zu erlassen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 6 von 22
Der Bebauungsplan und die ortsplanerische Stellungnahme der Planalp Ziviltechniker<br />
GmbH, Dipl. Ing. Friedrich Rauch, liegen vor.<br />
Beratung:<br />
Gabi Kapferer-Pittracher fragt nach, ob die <strong>Gemeinde</strong> in ähnlichen Fällen gleich vorgegangen<br />
ist.<br />
Dazu teilt Vbgm. Ing. Adolf Schiener mit, dass es schon öfters vorgekommen ist, zum<br />
Axamer Bach hin einen geringeren Grenzabstand mittels Bebauungsplan festzulegen.<br />
Antrag – Martin Kapferer:<br />
Für das Grundstück Nr. 255/4 soll ein Bebauungsplan mit den üblichen gebietsbezogenen<br />
Festlegungen und mit einer Baugrenzlinie mit einem Abstand von 4,0 m zur Westgrenze<br />
erlassen werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll daher beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B6.7 und<br />
b) die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
4. Friedhofsgebührenverordnung;<br />
Erlassung einer Friedhofsgebührenverordnung;<br />
70304/ZEN/14390/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Um die Friedhofsgebührenangelegenheiten auf eine aktuelle rechtliche Grundlage zu<br />
stellen, ist es notwendig, eine Friedhofsgebührenverordnung zu erlassen.<br />
Basierend auf der von der <strong>Gemeinde</strong>abteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung<br />
zur Verfügung gestellten Vorlage wurde vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand am 18.1.2012 ein Entwurf<br />
der Friedhofsgebührenverordnung beschlossen und dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Beschlussfassung<br />
vorgelegt.<br />
Der Entwurf der Verordnung liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zu Einsicht<br />
auf.<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Aufgrund des § 15 Abs. 3 Zif. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008 - FAG 2008, BGBl.<br />
I Nr. 103/2007, in der jeweils geltenden Fassung, soll der <strong>Gemeinde</strong>rat folgende Friedhofsgebührenverordnung<br />
beschließen:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 7 von 22
§ 1<br />
Gebührenpflicht<br />
(1) Zur teilweisen Deckung der Kosten aus dem Betrieb der Friedhöfe werden für die<br />
Benützung der Grabstätten, die Graberrichtung und die Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen<br />
Gebühren eingehoben.<br />
(2) Die Gebührenpflicht entsteht bei der Grabbenützungsgebühr im Zeitpunkt der<br />
Zuweisung der Grabstätte, in allen anderen Fällen mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen<br />
Inanspruchnahme.<br />
(3) Der Gebührenanspruch entsteht mit 1. Jänner des Kalenderjahres. Fällt der Beginn<br />
des Benützungsrechtes auf einen späteren Zeitpunkt, ist der aliquote Teil der Jahresgebühr<br />
zu entrichten, wobei Teile von Monaten unberücksichtigt bleiben.<br />
§ 2<br />
Grabbenützungsgebühr<br />
(1) Für das Benützungsrecht an einer Grabstätte wird folgende Jahresgebühr festgesetzt:<br />
a) Einzelgrab – Erdgrab (nicht an einer Wand gelegen) ...... 12,00 €<br />
b) Einzelgrab – Wandgrab (an einer Wand gelegen) .......... 18,00 €<br />
c) Doppelgrab...................................................................... 36,00 €<br />
d) Urnengrab – Erdgrab und Wandgrab .............................. 12,00 €<br />
e) Urnennische .................................................................... 12,00 €<br />
(2) Die Grabbenützungsgebühr wird für einen Zeitraum von zehn Jahren im Vorhinein<br />
eingehoben.<br />
§ 3<br />
Graberrichtungsgebühr<br />
(1) Für das Öffnen und Schließen einer Grabstätte werden bei jeder Beisetzung die tatsächlich<br />
anfallenden Kosten der Graberrichtung verrechnet. Diese betragen für:<br />
a) Einzelgrab – Erdgrab (nicht an einer Wand gelegen) .... 330,- €<br />
b) Einzelgrab – Wandgrab (an einer Wand gelegen) ......... 330,- €<br />
c) Doppelgrab .................................................................... 330,- €<br />
d) Urnengrab – Erdgrab und Wandgrab ............................... 50,- €<br />
e) Urnennische ...................................................................... 0,- €<br />
§ 4<br />
Inanspruchnahme von Friedhofseinrichtungen<br />
(1) Die Gebühr für das Entfernen der verwelkten Blumen und Kränze sowie das Einebnen<br />
des Grabhügels beträgt 50,- €.<br />
(2) Für all jene Arbeiten, die von der Friedhofsverwaltung vorzunehmen bzw. zu beauftragen<br />
sind, weil sie von Nutzungsberechtigten trotz Erinnerung nicht fristgerecht<br />
erledigt werden, wie z.B. Entfernen von Grabmälern im Falle der Öffnung eines Grabes<br />
werden die tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet. Falls die Arbeiten von der Ge-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 8 von 22
meinde <strong>Axams</strong> erledigt werden, wird ein Stundensatz von 40,- € je Beschäftigtem vorgeschrieben.<br />
§ 5<br />
Exhumierung<br />
Die Gebühr für Exhumierungen und Umbettungen beträgt 70,- € je Stunde und Beschäftigtem.<br />
§ 6<br />
Gebührenschuldner<br />
Gebührenschuldner ist der Inhaber des Benützungsrechtes, im Todesfall seine Erben.<br />
Auf das Verfahren finden die Bestimmungen der Bundesabgabenordnung – BAO iVm<br />
dem Tiroler Abgabengesetz – TAbgG, in der jeweils geltenden Fassung, Anwendung.<br />
§ 7<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Friedhofsgebührenverordnung außer Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
5. Waldumlage 2012;<br />
Erlassung der Verordnung über die Festsetzung des Gesamtbetrages der Umlage;<br />
70304/ZEN/14535/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n werden gemäß § 10 Absatz 1 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr.<br />
55/2005, ermächtigt, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes für die <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />
eine jährliche Umlage auf Grund eines Beschlusses des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
zu erheben. Gemäß § 10 Absatz 2 Tiroler Waldordnung 2005 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
den Gesamtbetrag der Umlage jährlich bis spätestens 1. April durch Verordnung festzusetzen.<br />
Für 2012 errechnet sich der Gesamtbetrag der Waldumlage mit 17.925,90 €.<br />
Der Entwurf der Verordnung liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zu Einsicht<br />
auf.<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Aufgrund des § 10 Absatz 1 Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55/2005, soll der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
beschließen, zur teilweisen Deckung des Personalaufwandes 2011 für den<br />
<strong>Gemeinde</strong>waldaufseher eine jährliche Umlage zu erheben.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 9 von 22
Der Gesamtbetrag der Umlage beträgt 17.925,90 € und errechnet sich wie folgt:<br />
Gemäß § 10 Absatz 3 Tiroler Waldordnung 2005 ist der Festsetzung des Gesamtbetrages<br />
der Umlage der Personalaufwand für <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher im abgelaufenen Jahr<br />
(Jahresaufwand) zugrunde zu legen.<br />
Gemäß § 10 Absatz 6 Tiroler Waldordnung 2005 ist der auf den einzelnen Umlagepflichtigen<br />
entfallende Anteil am Gesamtbetrag der Umlage nach dem Verhältnis seines<br />
Anteiles an der Ertragswaldfläche in der <strong>Gemeinde</strong> zu ermitteln. Dabei kann für Wirtschaftswald<br />
ein Anteil von 50% des auf Wirtschaftswald entfallenden Anteils an den<br />
Gesamtkosten, für Schutzwald im Ertrag ein Anteil von 15% des auf Schutzwald im Ertrag<br />
entfallenden Anteils an den Gesamtkosten und für Teilwald im Ertrag ein Anteil von<br />
50% des auf Teilwald im Ertrag entfallenden Anteils an den Gesamtkosten berücksichtigt<br />
werden.<br />
Für 2012 errechnet sich demnach folgender Gesamtbetrag der Waldumlage:<br />
Gesamtpersonalaufwand für den <strong>Gemeinde</strong>waldaufseher<br />
für das Jahr 2011 ........................................................................................ 41.848,23 €<br />
Ertragswaldfläche 816 ha<br />
davon:<br />
298 ha Wirtschaftswald<br />
167 ha Schutzwald im Ertrag<br />
351 ha Teilwald im Ertrag<br />
816 ha<br />
Umlage für Wirtschaftswald:<br />
298 : 8,16 = 36,52 %<br />
36,52 % von 41.848,23 € = 15.282,97 €, davon 50 % .................... 7.641,49 €<br />
Umlage für Schutzwald im Ertrag:<br />
167 : 8,16 = 20,47 %<br />
20,47 % von 41.848,23 € = 8.566,33 €, davon 15 % ....................... 1.284,95 €<br />
Umlage für Teilwald im Ertrag:<br />
351 : 8,16 = 43,01 %<br />
43,01 % von 41.848,23 € = 17.998,92 €, davon 50 % ..................... 8.999,46 €<br />
Gesamtbetrag der Waldumlage 2012 17.925,90 €<br />
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
6. Verbindungsstraße von der Olympiastraße zum Franz-Zingerle-Weg;<br />
Verordnung über die Erklärung der Straße zu einer <strong>Gemeinde</strong>straße;<br />
70304/ZEN/14440/2012<br />
Sachverhalt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 10 von 22
Auf Grund der Bestimmungen des Tiroler Straßengesetzes sind öffentliche Straßen<br />
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Straßengruppen einzuteilen:<br />
a. Landesstraßen<br />
b. <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
c. öffentliche Interessentenstraßen<br />
d. öffentliche Privatstraßen<br />
Nach § 13 Absatz 2 Tiroler Straßengesetz können zu <strong>Gemeinde</strong>straße jene Straßen<br />
erklärt werden, die überwiegend<br />
a) für den örtlichen Verkehr der <strong>Gemeinde</strong> oder größerer Teile der <strong>Gemeinde</strong>,<br />
b) für die Herstellung der Verbindung zwischen benachbarten <strong>Gemeinde</strong>n oder zwischen<br />
größeren Teilen der <strong>Gemeinde</strong> oder<br />
c) für eine Erschließung, die in einem örtlichen Raumordnungsinteresse der <strong>Gemeinde</strong><br />
gelegen ist<br />
von Bedeutung sind.<br />
Straßen, die überwiegend nur für den lokalen Verkehr von Bedeutung sind, sind daher<br />
als <strong>Gemeinde</strong>straßen zu widmen.<br />
Durch die Widmung einer Straße werden Art und Umfang der Straßenbenützung festgelegt<br />
(z.B. für alle Arten des Verkehrs, nur für Fußgänger usw.) Die Widmung von <strong>Gemeinde</strong>straßen<br />
muss nach § 13 Absatz 1 Tiroler Straßengesetz durch Verordnung der<br />
<strong>Gemeinde</strong> erfolgen.<br />
Im gegenständlichen Fall geht es um die in der Planurkunde des Dipl. Ing. Karl Mosbacher<br />
vom 9.12.2011, GZl. 8133, dargestellte Verbindungsstraße von der Olympiastraße<br />
zum Franz-Zingerle-Weg. Diese Straße stellt eine zusätzliche Verbindung vom Franz-<br />
Zingerle-Weg zum öffentlichen Verkehrsnetz dar und ist daher im Sinne des § 13 Absatz<br />
2 lit. c Tiroler Straßengesetz als <strong>Gemeinde</strong>straße zu widmen.<br />
Diese Sache wurde vom Bau- und Raumordnungsausschuss am 24.1.2012 beraten.<br />
Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die Verordnung über die Erklärung der gegenständlichen<br />
Verbindungsstraße zu einer <strong>Gemeinde</strong>straße zu erlassen.<br />
Die ausgearbeitete Verordnung liegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zur<br />
Einsicht auf.<br />
Antrag – Martin Kapferer:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll auf Grund des § 13 Absatz 1 Tiroler Straßengesetz, LGBl. Nr.<br />
13/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 101/2006, folgende Verordnung erlassen:<br />
§ 1<br />
Erklärung zur <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Das Grundstück Nr. 3525 wird zur <strong>Gemeinde</strong>straße erklärt.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 11 von 22
§ 2<br />
Bezeichnung und Verlauf der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>straße wird bezeichnet mit „Olympiastraße“.<br />
Der Verlauf der <strong>Gemeinde</strong>straße ist auf Grund der Planurkunde des Dipl. Ing. Karl<br />
Mosbacher vom 9.12.2011, GZl. 8133, mit den Vermessungspunkten Nr. 22538, 22539,<br />
22540, 22541, 22542, 22543, 22544, 22545, 22546, 22547, 22548, 22549, 19694,<br />
13717, 22550, 22551, 22552, 22553, 22554, 22555, 22556, 22800, 22801, 8285 und<br />
4162 festgelegt.<br />
§ 3<br />
Benützungsbeschränkungen<br />
Benützungsbeschränkungen nach § 4 Absatz 2 Tiroler Straßengesetz werden nicht<br />
festgelegt.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf der Kundmachungsfrist in Kraft.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
7. Verkauf Objekt Karl-Schönherr-Straße 15 (Doktorhaus);<br />
70304/ZEN/5660/2009<br />
Sachverhalt:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat am 17.5.2011 beschlossen, dass Doktorhaus zu verkaufen<br />
und dafür Bieter zu suchen. Die Bietersuche erfolgte durch Anschlag an der Amtstafel,<br />
Veröffentlichung im Bezirksblatt und auf der <strong>Gemeinde</strong>homepage. Bis zum Ende der<br />
Abgabefrist am 15.7.2011 wurde nur ein Angebot abgegeben.<br />
Am 7.9.2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>vorstand beschlossen, die Interessentensuche noch<br />
einmal durch Anschlag an der Amtstafel, Veröffentlichung im Bezirksblatt und auf der<br />
<strong>Gemeinde</strong>homepage auszuschreiben. Bis zur Abgabefrist am 28.10.2011 haben drei<br />
Interessenten ein Angebot abgegeben:<br />
Name Anbieter Angebotssumme geplante Nutzung<br />
Dipl. Ing. Martin Leis ................. 90.000,- € .................................. Planungsbüro<br />
Dr. Stefan Schwärzler ............... 82.000,- € .................................. Vermietung<br />
Dipl. Ing. Konstantin Gebhard ... 79.200,- € .................................. Immobilienanlage<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 12 von 22
Alle drei Angebote liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zur Einsicht<br />
auf.<br />
Am 23.11.2011 hat der <strong>Gemeinde</strong>vorstand darüber beraten. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat,<br />
das Doktorhaus an Dipl. Ing. Martin Leis zum angebotenen Preis von<br />
90.000,- € zu verkaufen.<br />
Beratung:<br />
Gabi Kapferer-Pittracher berichtet von Diskussionen im <strong>Gemeinde</strong>vorstand. Sie und<br />
Vbgm. Norbert Happ haben nach der ersten Ausschreibung, bei der sich nur ein Interessent<br />
gemeldet hat, angeregt, das Doktorhaus schätzen zu lassen. Dies fand im <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
jedoch keine Mehrheit.<br />
Laut Gabi Kapferer-Pittracher spricht aber für Dipl. Ing. Martin Leis, dass er nicht nur<br />
Bestbieter ist, sondern das Objekt so belassen und nur sanieren möchte. Das Doktorhaus<br />
bleibt vom äußeren Erscheinungsbild so erhalten. Dies sei für Gabi Kapferer-<br />
Pittracher wünschenswert.<br />
Antrag – Gabi Kapferer-Pittracher:<br />
Das Doktorhaus soll an den Bestbieter Dipl. Ing. Martin Leis zum angebotenen Preis<br />
von 90.000,- € verkauft werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja<br />
1 Enthaltung (Vbgm. Ing. Adolf Schiener wegen Befangenheit)<br />
8. Grundkauf (Kauf von Tauschgrundstücken);<br />
a) Gerhard Gartner, Grinzens, Kohlstatt 16;<br />
Kauf der Grundstücke Nr. 2678, Nr. 2679 und Nr. 2680 im Gesamtausmaß von<br />
4.848 m²;<br />
70304/VET/1010/2012<br />
b) Rosa Hell, <strong>Axams</strong>, Dornach 9;<br />
Kauf des Grundstückes Nr. 1965 im Ausmaß von 2.000 m²;<br />
70304/VET/1009/2012<br />
c) Verlassenschaft nach Hermann Jordan, <strong>Axams</strong>, Axamer Straße 3;<br />
Kauf des Grundstückes Nr. 2820 im Ausmaß von 3.301 m²;<br />
70304/VET/1011/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Erweiterung des Gewerbegebietes müssten noch Grundstücke angekauft werden.<br />
Die betroffenen Grundstückseigentümer wollen nicht verkaufen, sie sind eher an<br />
Tauschgrundstücken interessiert. Zudem gibt es hin und wieder auch andere öffentliche<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 13 von 22
Projekte, bei denen es vorteilhaft ist, wenn Tauschgrundstücke zur Verfügung stehen.<br />
Bgm. Rudolf Nagl hat daher versucht, passende Flächen zu bekommen.<br />
Folgende Grundstückseigentümer wären bereit, der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> Grundstücke zu<br />
verkaufen:<br />
Eigentümer Grundstück Nr. Fläche<br />
Gerhard Gartner 2678, 2679, 2680 4.848 m²<br />
Rosa Hell 1965 2.000 m²<br />
Verlassenschaft nach Hermann Jordan 2820 3.301 m²<br />
gesamt 10.149 m²<br />
Der Kaufpreis beträgt 20,- € je Quadratmeter, insgesamt somit 202.980,- €. Im Voranschlag<br />
sind dafür 250.000,- € budgetiert. Damit sind auch alle Steuern, Kosten für die<br />
grundbücherliche Durchführung und Nebenkosten berücksichtigt.<br />
Der Bau- und Raumordnungsausschuss hat am 24.1.2012 darüber beraten. Dieser<br />
empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, die vorher angeführten Grundstücke zu kaufen.<br />
Die Kaufverträge liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zur Einsicht auf.<br />
Beratung:<br />
Franz Beiler findet den Kaufpreis von 20,- € je m² weit überzogen. Seiner Meinung kostet<br />
in <strong>Axams</strong> ein guter Kulturgrund maximal 15,- € je m². Bei insgesamt 10.149 m²<br />
macht ein Unterscheid von 5,- € je m² eine beträchtliche Summe aus, welche die <strong>Gemeinde</strong><br />
einsparen könnte. Weiter sagt Franz Beiler, dass die <strong>Gemeinde</strong> nicht Preistreiberin<br />
sein sollte und sich die Bauern deshalb keinen Grund mehr leisten können.<br />
Da die Verlassenschaft nach Hermann Jordan noch nicht abgewickelt ist, stellt Franz<br />
Beiler die Frage in den Raum, ob es Sinn macht, darüber abzustimmen.<br />
Martin Kapferer stimmt dem Kauf des Grundstückes aus der Verlassenschaft nach<br />
Hermann Jordan grundsätzlich zu. Er möchte aber vorher die Sache mit der Verlassenschaft<br />
abgeschlossen haben. Daher schlägt er vor, über die Grundkäufe getrennt abzustimmen.<br />
Gabi Kapferer-Pittracher schließt sich der Meinung von Franz Beiler an. Sie möchte<br />
auch wissen, warum die <strong>Gemeinde</strong> nicht versucht hat, diese Grundstücke auf Option zu<br />
bekommen.<br />
Aus bisherigen Erfahrungen weiß Vbgm. Ing. Adolf Schiener Folgendes: Wenn ein<br />
Grundbesitzer einmal bereit ist, ein Grundstück zu verkaufen, dann will er es auch verkaufen,<br />
sprich er will auch „Geld sehen“. Die Grundstücke sind jetzt verfügbar, deshalb<br />
soll die <strong>Gemeinde</strong> laut Vbgm. Ing. Adolf Schiener nicht zuwarten. In einem Jahr könnte<br />
es schon wieder ganz anders ausschauen. Außerdem ist es überhaupt nicht einfach,<br />
solche Gründe zu bekommen. Bgm. Rudolf Nagl hat schon seit Langem versucht, sol-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 14 von 22
che Tauschgrundstücke aufzutreiben. Vbgm. Ing. Adolf Schiener betont, dass mit diesen<br />
Tauschgrundstücken die Möglichkeit der Erweiterung des Gewerbegebietes geschaffen<br />
werden soll. Es gibt viele Firmenanfragen. Derzeit ist aber kein Grundstück am<br />
Gewerbegebiet mehr frei.<br />
Auch Mag. Barbara Frießnig begrüßt die Überlegung, das Gewerbegebiet zu erweitern.<br />
Es ist wichtig, dass die Wirtschaft nicht abwandert und vor allem einheimische Betriebe<br />
im Dorf bleiben können.<br />
Für Robert Schaffenrath ist die Sachlage eindeutig. Das Gewerbegebiet soll jetzt oder<br />
in nächster Zeit erweitert werden. Damit man die erforderlichen Flächen am Gewerbepark<br />
bekommt, muss die <strong>Gemeinde</strong> Tauschgrundstücke dafür anbieten.<br />
Bgm. Rudolf Nagl betritt den Sitzungssaal. Zur bisherigen Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt<br />
teilt Bgm. Rudolf Nagl noch Folgendes mit. Die Sache ist im Zusammenhang<br />
mit der ursprünglichen Errichtung des Gewerbegebietes zu sehen. Auch damals<br />
wurde der 3-fache Kulturgrundpreis bezahlt. Rechnet man nun die Indexerhöhung<br />
mit ein, kommt man eben heute auf einen Quadratmeterpreis von knapp 20,- €.<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Den vorliegenden Kaufverträgen mit a) Gerhard Gartner und b) Rosa Hell soll zugestimmt<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
15 Ja<br />
2 Nein<br />
Antrag – Vbgm. Ing. Adolf Schiener:<br />
Dem vorliegenden Kaufvertrag mit c) Verlassenschaft nach Hermann Jordan soll zugestimmt<br />
werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
14 Ja<br />
2 Nein<br />
1 Enthaltung (Martin Kapferer)<br />
Vbgm. Ing. Adolf Schiener übergibt den Vorsitz an Bgm. Rudolf Nagl.<br />
9. Darlehensaufnahme zur Finanzierung der vorher angeführten Tauschgrundstücke;<br />
70304/ZEN/14538/2012<br />
Sachverhalt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 15 von 22
Der Kaufpreis der unter Tagesordnungspunkt 8 angeführten Grundstücke beträgt<br />
202.980,- €. Im Voranschlag sind dafür im außerordentlichen Haushalt 250.000,- € budgetiert.<br />
Damit sind auch alle Steuern, Kosten für die grundbücherliche Durchführung<br />
und Nebenkosten berücksichtigt.<br />
Zur Finanzierung dieser Grundstücke soll ein Kredit in der Höhe von 250.000,- € mit<br />
einer Laufzeit von 5 Jahren aufgenommen werden. Drei Banken wurden eingeladen, ein<br />
Finanzierungsangebot abzugeben. Die Finanzierungsangebote liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
bei den Sitzungsunterlagen zur Einsicht auf.<br />
Beratung:<br />
Bgm. Rudolf Nagl berichtet, dass die beiden ortsansässigen Banken, Tiroler Sparkasse<br />
und Raiffeisenbank <strong>Axams</strong>-Grinzens, sowie die Landesbank, Hypo Tirol Bank, zur Angebotserstellung<br />
eingeladen wurden. Das beste Angebot hat die Tiroler Sparkasse abgegeben<br />
(0,90 % Aufschlag zum 3-Monats-EURIBOR), knapp vor der Raiffeisenbank<br />
<strong>Axams</strong>-Grinzens (1,00 % Aufschlag zum 3-Monats-EURIBOR). Die Tiroler Sparkasse<br />
verlangt Einmalgebühren in der Höhe von 250,- €, bei der Raiba <strong>Axams</strong>-Grinzens fallen<br />
keine Einmalgebühren an. In Summe ist das Angebot der Tiroler Sparkasse bei voller<br />
Inanspruchnahme des Darlehens (5-jährige Laufzeit) um 1.000,- € billiger. Die Hypo<br />
Tirol Bank liegt mit 1,25 % Aufschlag zum 3-Monats-EURIBOR schon weiter zurück.<br />
Bgm. Rudolf Nagl hat noch vor der heutigen Sitzung dem Geschäftsführer der Raiffeisenbank<br />
<strong>Axams</strong>-Grinzens mitgeteilt, dass die Tiroler Sparkasse um einen Hauch das<br />
bessere Angebot gelegt hat. Aufgrund der Tatsache, dass die Raiffeisenbank <strong>Axams</strong>-<br />
Grinzens schon jahrelang gute Geschäftsbeziehungen mit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> pflegt,<br />
hat der Geschäftsführer zugesagt, das Darlehen mit demselben Aufschlag zu vergeben<br />
wie der Bestbieter. Somit wäre das Darlehen der Raiffeisenbank <strong>Axams</strong>-Grinzens in<br />
Summe 250,- € günstiger, da keine Einmalgebühren wie bei der Tiroler Sparkasse anfallen<br />
würden. Außerdem darf laut Bgm. Rudolf Nagl die Leistung der Raiffeisenbank<br />
<strong>Axams</strong>-Grinzens für die Axamer Dorfgemeinschaft nicht vergessen werden. Die Bank<br />
hat stets ein offenes Ohr und unterstützt zahlreiche Axamer Vereine, Institutionen,<br />
Schulen etc. Weiters pflegt man mit der Raiffeisenbank <strong>Axams</strong>-Grinzens als „Hausbank“<br />
schon jahrelang gute Geschäftsbeziehungen und die <strong>Gemeinde</strong> hat immer sehr<br />
gute Konditionen bekommen.<br />
Thomas Mayrl findet es gegenüber der Tiroler Sparkasse ungerecht, dass mit der Raiffeisenbank<br />
<strong>Axams</strong>-Grinzens nachverhandelt wurde.<br />
Auch Dr. Anton Zimmermann vertritt grundsätzlich die Meinung seines Vorredners und<br />
sieht an der Vorgangsweise eine etwas schiefe Optik. Dennoch hat Dr. Anton Zimmermann<br />
kein Problem, das Darlehen nun der „Hausbank“ zu geben, da diese aufgrund<br />
von Nachverhandlungen nun Bestbieter ist.<br />
Gabi Kapferer-Pittracher möchte wissen, wie in Zukunft in solchen Angelegenheiten<br />
vorgegangen wird.<br />
Bgm. Rudolf Nagl merkt an, dass es sich hierbei lediglich um eine Angebotseinholung<br />
gehandelt hat und nicht um eine öffentliche Ausschreibung. Es ist legitim, dass nach-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 16 von 22
verhandelt wird. Auch in anderen Bereichen, wenn z.B. Aufträge an Firmen vergeben<br />
werden, kommt es vor, dass Angebote nachgebessert werden. Künftig kann sich Bgm.<br />
Rudolf Nagl vorstellen, dass Bankangebote ungeöffnet dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei der Sitzung<br />
vorgelegt oder im <strong>Gemeinde</strong>vorstand vorberaten werden.<br />
Für Harald Nagl wäre die „saubere“ Lösung gewesen, nicht nachzuverhandeln. Es ist ja<br />
nicht verboten, das zweitbeste Angebot anzunehmen, eben mit der Begründung, dass<br />
die Raiffeisenbank <strong>Axams</strong>-Grinzens viel für die Axamer Dorfgemeinschaft etc. übrig hat.<br />
Ansonsten hätte man mit allen drei Bankinstituten nachverhandeln müssen.<br />
Antrag – Martin Gstader:<br />
Das Darlehen zur Finanzierung der Tauschgrundstücke soll zu den nachverhandelten<br />
Konditionen der Raiffeisenbank <strong>Axams</strong>-Grinzens vergeben werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
8 Ja<br />
6 Nein<br />
3 Enthaltungen (Vbgm. Ing. Adolf Schiener, Martin Kapferer, Harald Nagl wegen Befangenheit)<br />
Das Abstimmungsergebnis brachte keine Mehrheit für die Vergabe des Darlehens an<br />
die Raffeisenbank <strong>Axams</strong>-Grinzens.<br />
Bgm. Rudolf Nagl schlägt daher folgende weitere Vorgangsweise vor. Alle drei Banken<br />
sollen erneut eingeladen werden, ein Angebot abzugeben. Die Angebote sollen bei der<br />
nächsten Sitzung dem <strong>Gemeinde</strong>rat ungeöffnet vorgelegt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat<br />
dann über die Darlehensvergabe zu entscheiden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat zeigt sich mit dieser Vorgangsweise einverstanden.<br />
10. Fuß- und Radweg Omesmahder - Kirchweg;<br />
Kauf von Teilflächen;<br />
Vereinbarungen mit:<br />
a) Albert Nagl, <strong>Axams</strong>, Dornach 28,<br />
70304/VET/0981/2011<br />
b) Johann Pertl, <strong>Axams</strong>, Kirchweg 3,<br />
70304/VET/0975/2011<br />
c) Evi Pittl und Klaus Pittl, Birgitz, Obergasse 9,<br />
70304/VET/0980/2011<br />
d) Martin Eller, 1030 Wien, Wällischgasse 4/9,<br />
70304/VET/0979/2011<br />
e) Karl-Heinz Schaffenrath, <strong>Axams</strong>, Omes 3,<br />
70304/VET/0978/2011<br />
f) Herbert Schiener, <strong>Axams</strong>, Omes 18,<br />
70304/VET/0977/2011<br />
Sachverhalt:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 17 von 22
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong> beabsichtigt, von der Kreuzung Außerkristen mit Kirchweg Richtung<br />
Westen bis zum Postautoumkehrplatz am Hangfuß eine Straße zu bauen (= Baulos<br />
3). Die Straße soll im östlichen Teil als Fuß- und Radweg dienen. Auch im westlichen<br />
Teil soll die Straße vorerst als Fuß- und Radweg benützt werden. Dort wird allerdings<br />
eine 5,0 m breite Trasse gekauft, sodass dieser Teil auch einmal als Straße für<br />
den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden kann. Der Straßenbau wird vorgenommen,<br />
damit Fußgänger aus dem dortigen Gebiet ohne Gefährdung durch den<br />
Kraftfahrzeugverkehr zum Postautoumkehrplatz gelangen. Für dieses Projekt sind im<br />
Voranschlag 75.000,- € vorgesehen.<br />
Das geschätzte Ausmaß der benötigten Flächen beträgt:<br />
Eigentümer geschätzte Fläche geschätzter Kaufpreis<br />
Albert Nagl 59 m² 2.065,- €<br />
Johann Pertl 498 m² 29.880,- €<br />
Evi Pittl, Klaus Pittl 206 m² 10.335,- €<br />
Martin Eller 164 m² 5.740,- €<br />
Karl-Heinz Schaffenrath 232 m² 8.120,- €<br />
Herbert Schiener (Tauschfläche 561 m²) 0, €<br />
ohne Tauschfläche 1.159 m² 56.140,- €<br />
Mit den betroffenen Grundstückseigentümern wurde verhandelt. Inzwischen konnten mit<br />
allen betroffenen Eigentümern Vereinbarungen über die Abtretung der benötigten Teilflächen<br />
getroffen werden.<br />
Alle ausgearbeiteten Vereinbarungen liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen<br />
zur Einsicht auf.<br />
Diese Sache wurde vom Bau- und Raumordnungsausschuss am 24.1.2012 beraten.<br />
Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, den gegenständlichen Vereinbarungen zuzustimmen.<br />
Beratung:<br />
Im heurigen Budget sind nicht genügend finanzielle Mittel für diese Grundablösen vorgesehen.<br />
Daher wurde laut Bgm. Rudolf Nagl versucht, bei den größeren Summen als<br />
Zahlungsziel 2013 zu vereinbaren. Johann Pertl möchte heuer 10.000,- €, die restliche<br />
Summe in Höhe von 19.880,- € kann im Jänner 2013 bezahlt werden. Evi Pittl und<br />
Klaus Pittl sind mit dem Zahlungsziel Jänner 2013 für den gesamten Betrag in Höhe<br />
von 10.335,- € einverstanden. Allerdings haben sie bis dahin Zinsen in Höhe von 2 %<br />
verlangt. Bgm. Rudolf Nagl hat dem zugestimmt. Diese Forderung wurde in die bereits<br />
vorliegende Vereinbarung aufgenommen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 18 von 22
Antrag – Franz Beiler:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den vorliegenden Vereinbarungen mit a) Albert Nagl, b) Johann<br />
Pertl, c) Evi Pittl und Klaus Pittl, d) Martin Eller und e) Karl-Heinz-Schaffenrath zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
17 Ja<br />
Antrag – Franz Beiler:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der vorliegenden Vereinbarung mit f) Herbert Schiener zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
16 Ja<br />
1 Enthaltung (Vbgm. Ing. Adolf Schiener wegen Befangenheit)<br />
11. Vereinbarung;<br />
Verlassenschaft nach Alois Markt, <strong>Axams</strong>, Omes 9;<br />
Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 3292 zur Verbreiterung der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Zifres;<br />
70304/VET/1000/2011<br />
Sachverhalt:<br />
Im Zuge des Ausbaues der <strong>Gemeinde</strong>straße Zifres wurde auch die Kurve am Hangfuß<br />
nach vorheriger Absprache mit dem Grundstückseigentümer ausgebaut. Nach der<br />
Schlussvermessung stellte sich heraus, dass dafür 9 m² in Anspruch genommen wurden.<br />
Diese Fläche wird zu denselben Bedingungen verkauft, die für den Ausbau der <strong>Gemeinde</strong>straße<br />
Zifres vereinbart wurden (Kaufpreis 30,- € je Quadratmeter, Vermessung<br />
und grundbücherliche Durchführung auf Kosten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Axams</strong>).<br />
Diese Sache wurde vom Bau- und Raumordnungsausschuss am 24.1.2012 beraten.<br />
Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, dem Kauf der 9 m² großen Teilfläche zu den vorher<br />
genannten Bedingungen zuzustimmen.<br />
Antrag – Sylvia Hörtnagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll der vorliegenden Vereinbarung mit der Verlassenschaft nach<br />
Alois Markt zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
17 Ja<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 19 von 22
12. Straßenausbau Gries;<br />
Vereinbarungen mit;<br />
a) Hans Danler, <strong>Axams</strong>, Gries 12<br />
70304/VET/1012/2012<br />
b) Hans Köck, <strong>Axams</strong>, Gries 10<br />
70304/VET/1008/2012<br />
Wie im Budget 2012 vorgesehen, wird heuer das Baulos 1 (=ABA, WVA, Straßenbau<br />
Gries) ausgeführt.<br />
Bei einem Lokalaugenschein im Feber hat die <strong>Gemeinde</strong> nun versucht, die massive<br />
Engstelle im Kurvenbereich bei den Objekten Gries 10, 12 und 13 zu entschärfen. Gespräche<br />
und Verhandlungen mit den betroffenen Eigentümern waren erfolgreich, die<br />
Ablöse von benötigten Teilflächen konnte vereinbart werden.<br />
Inzwischen gibt es unterschriftsreife Vereinbarungen mit Hans Danler und Hans Köck.<br />
Diese Vereinbarungen liegen dem <strong>Gemeinde</strong>rat bei den Sitzungsunterlagen zur Einsicht<br />
auf.<br />
Beratung:<br />
Für Lukas Leitner ist der Kurvenausbau aus Sicht der Feuerwehr sehr zu begrüßen.<br />
Derzeit gibt es sogar Probleme, diese Engstelle mit den kleineren Fahrzeugen der Feuerwehr<br />
zu passieren, geschweige denn mit der Drehleiter.<br />
Grundsätzlich spricht sich Gabi Kapferer-Pittracher bekanntlich gegen Straßenverbreiterungen<br />
aus. Im gegenständlichen Fall überwiegt aber ganz klar das Argument aus Sicht<br />
der Feuerwehr. Deshalb wird Gabi Kapferer-Pittracher diesem Kurvenausbau zustimmen.<br />
Antrag – Martin Kapferer:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll den vorliegenden Vereinbarungen mit a) Hans Danler und b)<br />
Hans Köck zustimmen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
17 Ja<br />
13. Straßenbau Gries – Baulos 1;<br />
Kostenüberschreitung;<br />
70304/ZEN/14536/2012<br />
Sachverhalt:<br />
Wie unter Tagesordnungspunkt 12 beschrieben, soll die Engstelle im Kurvenbereich der<br />
Objekte Gries 10, 12 und 13 entschärft werden. Bei der öffentlichen Ausschreibung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 20 von 22
Bauloses 1 im Herbst 2011 wurde diese Straßenverbreiterung nicht berücksichtigt. Das<br />
hat sich erst kürzlich bei einem Lokalaugenschein so ergeben.<br />
Unter der Haushaltsstelle 1/612-002033 (Straßenbau Gries) sind 44.000 € ins Budget<br />
aufgenommen worden. Diese Kostenstelle müsste um 31.000 € auf 75.000 € erhöht<br />
werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll dieser Kostenüberschreitung zustimmen, damit die Engstelle im<br />
Zuge der Umsetzung des Bauloses 1 entschärft werden kann.<br />
Beratung:<br />
Karin Haberditzl-Zimmermann möchte wissen, welche Haushaltsstelle umgeschichtet<br />
wird, um diese im Budget nicht vorgesehenen Zusatzkosten aufzubringen.<br />
Bgm. Rudolf Nagl informiert, dass nichts umgeschichtet wird. Die Haushaltsstelle 1/612-<br />
002033 wird einfach um den Betrag von 31.000,- € überzogen.<br />
Antrag – Martin Kapferer:<br />
Damit der unter Punkt 12 der Tagesordnung beschriebene Straßenausbau ausgeführt<br />
werden kann, soll die Haushaltsstelle 1/612-002033 von derzeit 44.000,- € um 31.000,-<br />
€ auf 75.000,- € erhöht werden.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
17 Ja<br />
Zusatz zur Tagesordnung:<br />
14. Personalangelegenheiten;<br />
a) Hansjörg Markt, <strong>Axams</strong>, Lizumstraße 29a;<br />
einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses;<br />
70304/PER/0078/2008<br />
b) Schulwart Volksschule, Stellenausschreibung;<br />
70304/ZEN/14508/2012<br />
c) Schreibkraft für das Tiefbauamt, Stellenausschreibung;<br />
70304/ZEN/14509/2012<br />
Dieser Tagesordnungspunkt wird vertraulich behandelt. Dazu wird eine eigene Niederschrift<br />
verfasst, welche dem <strong>Gemeinde</strong>rat zur Einsicht im <strong>Gemeinde</strong>amt aufliegt.<br />
zu a)<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat einstimmig beschlossen, das Dienstverhältnis mit Hansjörg Markt<br />
einvernehmlich zum 31.3.2012 aufzulösen und ihm die Hälfte der sich aus der Dauer<br />
seines Dienstverhältnisses ableitenden Abfertigung zuzuerkennen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 21 von 22
zu b)<br />
Aufgrund der Ende des Jahres bevorstehenden Pensionierung von Hans Saurer hat der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig beschlossen, die Stelle des Schulwartes für die Volksschule<br />
<strong>Axams</strong> auszuschreiben.<br />
zu c)<br />
Aufgrund des hohen Arbeitsumfanges im Tiefbauamt hat der <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
beschlossen, die Stelle einer Schreibkraft mit einem Beschäftigungsausmaß von 20<br />
Wochenstunden (= 50% Teilzeitbeschäftigung) auszuschreiben.<br />
15. Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Franz Beiler hat noch eine Frage zu Tagesordnungspunkt 9 der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung<br />
vom 20.12.2012. In der Vereinbarung mit Alois Happ geht es um die Asphaltierung des<br />
Privatweges aufgrund der Verlegung der <strong>Gemeinde</strong>wasserleitung. Wird der Privatweg<br />
auch ausgekoffert oder nur asphaltiert?<br />
Bgm. Rudolf teilt mit, dass der Privatweg – wie mit Vbgm. Norbert Happ (Sohn von Alois<br />
Happ) – vereinbart, nur asphaltiert wird. So steht es auch in der Vereinbarung.<br />
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:<br />
Matthias Riedl Rudolf Nagl<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>räte:<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat vom 27.2.2012 Seite 22 von 22