Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams
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Raumplaner Dipl. Ing. Friedrich Rauch spricht sich für die Beibehaltung des bereits erlassenen<br />
Bebauungsplanes aus.<br />
Beratung:<br />
Vbgm. Norbert Happ merkt an, dass durch den bereits erlassenen Bebauungsplan keine<br />
Einschränkung bezüglich der Erschließung des betreffenden Grundstückes zu erkennen<br />
ist. Zudem bedeutet die festgelegte Baufluchtlinie keinen wesentlichen Nachteil,<br />
da der Grundstückseigentümer bis an diese Baufluchtlinie heranbauen kann. Dennoch<br />
sollte die <strong>Gemeinde</strong> doch noch eine einvernehmliche Lösung suchen und von einer<br />
eventuellen Enteignung absehen.<br />
Stephan Sarg sieht gerade in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße die engste<br />
Stelle. Deshalb sollte eine Verbesserung der Verkehrssituation unbedingt angestrebt<br />
werden. Außerdem bietet die <strong>Gemeinde</strong> einen flächengleichen Grundstückstausch an<br />
der südwestlichen Ecke des Grundstückes Nr. 143 an. Durch diesen Tausch wäre die<br />
neu entstehende Grundstücksform sogar günstiger für eine Bebauung.<br />
Martin Kapferer wünscht sich jedoch – wie Dr. Roland Kometer in seiner Stellungnahme<br />
anführt – eine Gesamtlösung in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße und ist somit<br />
für die Aufhebung des erlassenen Bebauungsplanes. Für Martin Kapferer kommt<br />
der erlassene Bebauungsplan einer Enteignung gleich.<br />
Laut Bgm. Rudolf Nagl ist es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>, die Verkehrssituation zu verbessern.<br />
Im Zuge des eingebrachten Bauansuchens wurde daher mehrmals mit dem betroffenen<br />
Grundstückseigentümer über einen möglichen flächengleichen Grundtausch<br />
verhandelt. Leider konnte keine einvernehmliche Einigung erzielt werden. Bgm. Rudolf<br />
Nagl sieht jedoch in keinster Weise eine Enteignung, da die <strong>Gemeinde</strong> ja einen flächengleichen<br />
Tausch anbietet.<br />
Auch Vbgm. Adolf Schiener schließt sich der Meinung von Bgm. Rudolf Nagl an und<br />
führt weiter aus, dass der Bebauungsplan das einzige Instrument für die <strong>Gemeinde</strong> ist,<br />
um solche Verkehrssituationen zu verbessern, wenn die Grundstückseigentümer nicht<br />
mitspielen.<br />
Mag. Klemens Betz ist auch dafür, dass die Engstelle in diesem Bereich entschärft werden<br />
sollte. Der erste Schritt ist mit der Erlassung des Bebauungsplanes für das Grundstück<br />
Nr. 143 bereits vollbracht. Schrittweise soll versucht werden, diesen Abschnitt der<br />
Karl-Schönherr-Straße zu verbessern.<br />
Antrag – Klemens Betz:<br />
Der eingebrachten Stellungnahme <strong>vom</strong> betroffenen Grundstückseigentümer Erich Danler,<br />
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer, soll wie <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss<br />
empfohlen, nicht entsprochen werden.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A4.10/E1 beschließen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 4 von 13