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Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams

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Raumplaner Dipl. Ing. Friedrich Rauch spricht sich für die Beibehaltung des bereits erlassenen<br />

Bebauungsplanes aus.<br />

Beratung:<br />

Vbgm. Norbert Happ merkt an, dass durch den bereits erlassenen Bebauungsplan keine<br />

Einschränkung bezüglich der Erschließung des betreffenden Grundstückes zu erkennen<br />

ist. Zudem bedeutet die festgelegte Baufluchtlinie keinen wesentlichen Nachteil,<br />

da der Grundstückseigentümer bis an diese Baufluchtlinie heranbauen kann. Dennoch<br />

sollte die <strong>Gemeinde</strong> doch noch eine einvernehmliche Lösung suchen und von einer<br />

eventuellen Enteignung absehen.<br />

Stephan Sarg sieht gerade in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße die engste<br />

Stelle. Deshalb sollte eine Verbesserung der Verkehrssituation unbedingt angestrebt<br />

werden. Außerdem bietet die <strong>Gemeinde</strong> einen flächengleichen Grundstückstausch an<br />

der südwestlichen Ecke des Grundstückes Nr. 143 an. Durch diesen Tausch wäre die<br />

neu entstehende Grundstücksform sogar günstiger für eine Bebauung.<br />

Martin Kapferer wünscht sich jedoch – wie Dr. Roland Kometer in seiner Stellungnahme<br />

anführt – eine Gesamtlösung in diesem Bereich der Karl-Schönherr-Straße und ist somit<br />

für die Aufhebung des erlassenen Bebauungsplanes. Für Martin Kapferer kommt<br />

der erlassene Bebauungsplan einer Enteignung gleich.<br />

Laut Bgm. Rudolf Nagl ist es Aufgabe der <strong>Gemeinde</strong>, die Verkehrssituation zu verbessern.<br />

Im Zuge des eingebrachten Bauansuchens wurde daher mehrmals mit dem betroffenen<br />

Grundstückseigentümer über einen möglichen flächengleichen Grundtausch<br />

verhandelt. Leider konnte keine einvernehmliche Einigung erzielt werden. Bgm. Rudolf<br />

Nagl sieht jedoch in keinster Weise eine Enteignung, da die <strong>Gemeinde</strong> ja einen flächengleichen<br />

Tausch anbietet.<br />

Auch Vbgm. Adolf Schiener schließt sich der Meinung von Bgm. Rudolf Nagl an und<br />

führt weiter aus, dass der Bebauungsplan das einzige Instrument für die <strong>Gemeinde</strong> ist,<br />

um solche Verkehrssituationen zu verbessern, wenn die Grundstückseigentümer nicht<br />

mitspielen.<br />

Mag. Klemens Betz ist auch dafür, dass die Engstelle in diesem Bereich entschärft werden<br />

sollte. Der erste Schritt ist mit der Erlassung des Bebauungsplanes für das Grundstück<br />

Nr. 143 bereits vollbracht. Schrittweise soll versucht werden, diesen Abschnitt der<br />

Karl-Schönherr-Straße zu verbessern.<br />

Antrag – Klemens Betz:<br />

Der eingebrachten Stellungnahme <strong>vom</strong> betroffenen Grundstückseigentümer Erich Danler,<br />

vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer, soll wie <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss<br />

empfohlen, nicht entsprochen werden.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll die Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A4.10/E1 beschließen.<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 4 von 13

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