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Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams

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Auf den beiden Grundstücken möchten nun die Töchter der Grundstückseigentümerin,<br />

Sabine Schumacher und Claudia Schumacher, je ein Einfamilienwohnhaus bauen. Die<br />

Wohnhäuser bestehen aus einem Untergeschoß und einem Erdgeschoß. Zur Straße<br />

hin sind Garagen geplant.<br />

Die Kellergeschoße und die Garagen werden an der geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze<br />

zusammengebaut, die Erdgeschoße nicht. Der Abstand des Erdgeschoßes<br />

des östlichen Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze soll<br />

zwischen ca. 3 m und ca. 6 m betragen, der Abstand des Erdgeschoßes des westlichen<br />

Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze ca. 3 m. Demnach ist<br />

der Abstand der beiden Wohnhäuser zueinander nicht eingehalten. Nach dem derzeitigen<br />

Entwurf ist weiters die Bauhöhe und die Baumassendichte überschritten. Die Baumassendichte<br />

beträgt 1,45 statt 1,30. Der Abstand der Garagen zur Straße beträgt 0,00<br />

m statt 1,0 m.<br />

Damit das geplante Projekt bewilligt werden kann, wurde die Erlassung eines allgemeinen<br />

und ergänzenden Bebauungsplanes beantragt.<br />

Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />

24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen allgemeinen und ergänzenden<br />

Bebauungsplan zu erlassen, wodurch das geplante Vorhaben bewilligt werden<br />

kann.<br />

Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />

a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />

Nr. A11.2/E1 für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1 und<br />

b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />

ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

einstimmig dafür<br />

5. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6./E1;<br />

Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, <strong>Axams</strong>, Omes 21;<br />

Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3340/2 (<strong>Axams</strong>,<br />

Omes 21)<br />

Sachverhalt:<br />

Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie sind Eigentümer des Grundstückes<br />

Nr. 3340/2. Das Grundstück liegt in <strong>Axams</strong>, Omes 21.<br />

Im Zuge eines jetzt geplanten Zubaues zum Wohnhaus <strong>Axams</strong>, Omes 21, kam zutage,<br />

dass der an der Westseite des Wohnhauses ohne Baubewilligung bestehende Winter-<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 6 von 13

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