Gemeinderatssitzung vom 5.2.2007 - .PDF - Gemeinde Axams
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Auf den beiden Grundstücken möchten nun die Töchter der Grundstückseigentümerin,<br />
Sabine Schumacher und Claudia Schumacher, je ein Einfamilienwohnhaus bauen. Die<br />
Wohnhäuser bestehen aus einem Untergeschoß und einem Erdgeschoß. Zur Straße<br />
hin sind Garagen geplant.<br />
Die Kellergeschoße und die Garagen werden an der geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze<br />
zusammengebaut, die Erdgeschoße nicht. Der Abstand des Erdgeschoßes<br />
des östlichen Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze soll<br />
zwischen ca. 3 m und ca. 6 m betragen, der Abstand des Erdgeschoßes des westlichen<br />
Wohnhauses zur geplanten gemeinsamen Grundstücksgrenze ca. 3 m. Demnach ist<br />
der Abstand der beiden Wohnhäuser zueinander nicht eingehalten. Nach dem derzeitigen<br />
Entwurf ist weiters die Bauhöhe und die Baumassendichte überschritten. Die Baumassendichte<br />
beträgt 1,45 statt 1,30. Der Abstand der Garagen zur Straße beträgt 0,00<br />
m statt 1,0 m.<br />
Damit das geplante Projekt bewilligt werden kann, wurde die Erlassung eines allgemeinen<br />
und ergänzenden Bebauungsplanes beantragt.<br />
Die Sache wurde <strong>vom</strong> Bau- und Raumordnungsausschuss in seiner Sitzung am<br />
24.1.2007 behandelt. Dieser empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, einen allgemeinen und ergänzenden<br />
Bebauungsplan zu erlassen, wodurch das geplante Vorhaben bewilligt werden<br />
kann.<br />
Antrag – Bgm. Rudolf Nagl:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat soll beschließen:<br />
a) die Auflage des Entwurfes des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes<br />
Nr. A11.2/E1 für die Grundstücke Nr. 1244 und 1246/1 und<br />
b) die dem vorliegenden Entwurf entsprechende Erlassung des allgemeinen und<br />
ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A11.2/E1.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
einstimmig dafür<br />
5. Erlassung des allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes Nr. A10.6./E1;<br />
Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie, <strong>Axams</strong>, Omes 21;<br />
Erlassung von Bebauungsfestlegungen für das Grundstück Nr. 3340/2 (<strong>Axams</strong>,<br />
Omes 21)<br />
Sachverhalt:<br />
Dr. Jutta Fischer-Colbrie und Dr. Reiner Fischer-Colbrie sind Eigentümer des Grundstückes<br />
Nr. 3340/2. Das Grundstück liegt in <strong>Axams</strong>, Omes 21.<br />
Im Zuge eines jetzt geplanten Zubaues zum Wohnhaus <strong>Axams</strong>, Omes 21, kam zutage,<br />
dass der an der Westseite des Wohnhauses ohne Baubewilligung bestehende Winter-<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>vom</strong> <strong>5.2.2007</strong> Seite 6 von 13