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FREE LAW JOURNAL Volume 1, Number 2 (October 18, 2005)

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<strong>FREE</strong> <strong>LAW</strong> <strong>JOURNAL</strong> - VOLUME 1, NUMBER 2 (<strong>18</strong> OCTOBER <strong>2005</strong>)<br />

Mit diesen Zuständen wird sich der untere Teil generell befassen.<br />

1. Geiteskrankheit oder Geistesschwäche<br />

Die Begriffe Geisteskrankheit und Geistesschwäche werden sowohl im<br />

medizinischen Sinn als auch im juristischen Sinn behandelt und kurz<br />

unter dem Oberbegriff der Psychischen Störungen zusammengefasst <strong>18</strong> .<br />

Diese sind als Rechtsbegriffe zu verstehen und bedürfen dieser<br />

Konkretisierung 19 . Bei der Geisteskrankheit oder Geistesschwäche<br />

handelt es sich um pyschische Störungen. Aber es gibt bei der<br />

Geisteskrankheit im Vergleich zur Geistesschwäche pyschische Störung<br />

schwererer Art. In der Literatur schreibt Schorn 20 ausdrücklich, dass<br />

auch der Geistesschwache unter den Begriff der Geisteskrankheit fällt.<br />

Zum Beispiel im juristischen Sinne:<br />

• Eine paranoide Psychose oder Schizophrenie,<br />

• Die chronische Epilepsi begleitet von einer Psychose,<br />

• Eine Psychopathie, wenn sie eine gewisse Schwere aufweist…<br />

usw.<br />

Bei der Geistesschwäche handelt es sich um Fälle, bei denen auffälliges<br />

Verhalten der persönlichen Situation und des Vorlebens noch einfühlbar<br />

sind. Für die Geistesschwäche wurden als Beispiele angenommen 21 :<br />

• Absonderung von der Familie und realer Suizidgefahr<br />

(Selbstmord),<br />

• Die Kurz- und Langzeitgedächtnisstörungen,<br />

• Die Verzweiflung, übersteigerte Niedergeschlagenheit,<br />

• Eine Psychopathie, die nicht eine gewisse Schwere erreicht…<br />

usw.<br />

<strong>18</strong> zu diesen Begriffen siehe weiters: Caviezel-Jost: 1<strong>18</strong> ff.; Spirig, 28 ff.<br />

19 Dazu : BGE 62 II 264; 85 II 460; 117 II 233/234.<br />

20 Schorn, H., Die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte<br />

und Grundfreiheiten und ihr Zusatzprotokoll in Einwirkung auf das deutsche<br />

Recht, Frankfurt 1965, 158.<br />

21 Spirig, s.28, Rdn. 25 ff.<br />

171<br />

DOZENT DR. MEHMET DEMIR - DIE MATERIELLEN VORAUSSETZUNGEN DER<br />

FÜRSORGERISCHEN FREIHEITSENTZIEHUNG NACH ART. 432 DES TÜRKISCHEN<br />

ZIVILGESETZBUCHES

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