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BASF SE BASF Finance Europe N.V. - BASF.com

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24<br />

C.9 Bitte siehe Element C.8.<br />

Zinssatz<br />

Verzinsungsbeginn<br />

Zinszahlungstage<br />

Basiswert auf dem der<br />

Zinssatz basiert<br />

unter der Garantie, die Garantin] zur Zahlung zusätzlicher<br />

Beträge auf die Schuldverschreibungen verpflichtet ist, wie im<br />

Einzelnen in den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen<br />

dargelegt.<br />

[Vorzeitige Rückzahlung bei Eintritt eines Kontrollwechsels<br />

bei der <strong>BASF</strong><br />

Die Schuldverschreibungen gewähren den Gläubigern das<br />

Recht, die Rückzahlung ihrer Schuldverschreibungen zum<br />

Nennbetrag nebst etwaigen bis zum jeweiligen Rückzahlungstag<br />

(ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen, sofern ein<br />

Kontrollwechsel bei <strong>BASF</strong> eingetreten ist und es innerhalb des<br />

Kontrollwechselzeitraums aufgrund dessen zu einer Absenkung<br />

des Ratings kommt.]<br />

Vorzeitige Rückzahlung bei Eintritt eines Kündigungsereignisses<br />

(einschließlich Drittverzug)<br />

Die Schuldverschreibungen sehen Kündigungsgründe<br />

(einschließlich einer Kündigung im Fall eines Drittverzugs<br />

(Cross-Default)) vor, die die Gläubiger berechtigen, die<br />

unverzügliche Rückzahlung ihrer Schuldverschreibungen zum<br />

Nennbetrag nebst etwaigen bis zum jeweiligen Rückzahlungstag<br />

(ausschließlich) aufgelaufener Zinsen zu verlangen.<br />

Gläubigerbeschlüsse<br />

In Übereinstimmung mit dem Schuldverschreibungsgesetz 2009<br />

("SchVG") sehen die Schuldverschreibungen vor, dass die<br />

Gläubiger durch Beschluss (mit Zustimmung der Emittentin)<br />

Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen und gewisse<br />

sonstige Maßnahmen in Bezug auf die Schuldverschreibungen<br />

beschließen. Beschlüsse der Gläubiger können nach Maßgabe<br />

der Anleihebedingungen entweder in einer<br />

Gläubigerversammlung oder im Wege der Abstimmung ohne<br />

Versammlung gefasst werden und sind für alle Gläubiger<br />

verbindlich. Beschlüsse der Gläubiger, durch welche der<br />

wesentliche Inhalt der Anleihebedingungen geändert wird,<br />

bedürfen einer Mehrheit von mindestens 75% der an der<br />

Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte. Sonstige Beschlüsse<br />

bedürfen der einfachen Mehrheit der teilnehmenden<br />

Stimmrechte.<br />

Status der Schuldverschreibungen<br />

Die Schuldverschreibungen stellen unbesicherte und nicht<br />

nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin dar, die<br />

untereinander und mit allen anderen unbesicherten und nicht<br />

nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind,<br />

mit Ausnahme von Verbindlichkeiten, denen durch zwingende<br />

gesetzliche Bestimmungen ein Vorrang eingeräumt wird.<br />

Negativerklärung<br />

Die Bedingungen der Schuldverschreibungen enthalten eine<br />

Negativverpflichtung der Emittentin.<br />

[[●]% im Fall von fest verzinslichen Schuldverschreibungen.]<br />

[Im Fall von variabel verzinslichen Schuldverschreibungen der<br />

[EURIBOR][LIBOR für die festgelegte Währung]<br />

[[zuzüglich][abzüglich] die Marge in Höhe von [●]%] für jede<br />

Zinsperiode.]<br />

[Begebungstag der Schuldverschreibungen.]<br />

[●]<br />

[Nicht anwendbar im Fall von fest verzinslichen<br />

Schuldverschreibungen. Der Zinssatz basiert nicht auf einem<br />

Basiswert.]

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