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Download im PDF-Format - Schneider - Strittmatter - Schneider

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STEUERKANZLEIENMICHAEL SCHNEIDER RALF STRITTMATTER MANFRED SCHNEIDERS T E U E R B E R A T E RFRANKFURT BÜTTELBORN KIRCHHOFEN_____________________________________________________________________________Die Aufwendungen für das von der Ehefrau weiterhin genutzte Haus an deren Dienstortwurden als Werbungskosten abgezogen.Das Gericht hat dem unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung zugest<strong>im</strong>mt.Danach ist die Begründung eines doppelten Haushalts auch dann beruflich veranlasst,wenn Ehegatten bereits vor ihrer Heirat an verschiedenen Orten berufstätig waren, anihren jeweiligen Beschäftigungsorten wohnten und nach der Eheschließung eine derbeiden Wohnungen zur Familienwohnung machen. Die Ehegatten können selbstbest<strong>im</strong>men, welche Wohnung ihren gemeinsamen Familienwohnsitz darstellt.Ehevertrag kann sittenwidrig sein, wenn er be<strong>im</strong> Unterhaltspflichtigenzur Sozialhilfe führtIn einem vom Bundesgerichtshof1 13 entschiedenen Fall hatten Eheleute in einem notariellbeurkundeten Ehevertrag für den Fall der Ehescheidung gegenseitig auf jeden gesetzlichenUnterhalt verzichtet. Als Abfindung für ihren Verzicht sollte die Ehefrau einemonatliche Leibrente in Höhe von 1.300 DM erhalten.Nach Scheidung der Ehe begehrte der Ehemann klageweise die Feststellung, dass derEhefrau doch keine Leibrenten- oder Unterhaltsansprüche zustehen.Zu Recht, befand das Gericht. Das Gericht beurteilte die vereinbarte Leibrentenverpflichtungals sittenwidrig 14 , weil deren Erfüllung angesichts seines geringen Einkommenszur Folge gehabt hätte, dass er teilweise auf Sozialleistungen angewiesen gewesenwäre.13 BGH, Urt. v. 05.11.2008, XII ZR 157/06, LEXinform 5211003.14 § 138 Abs. 1 BGB, LEXinform 0613710- 10 -

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