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Download im PDF-Format - Schneider - Strittmatter - Schneider

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STEUERKANZLEIENMICHAEL SCHNEIDER RALF STRITTMATTER MANFRED SCHNEIDERS T E U E R B E R A T E RFRANKFURT BÜTTELBORN KIRCHHOFEN_____________________________________________________________________________Zehnjähriger Erdienungszeitraum auch bei Erhöhungeiner Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-GeschäftsführerEinem zu mehr als 50 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligten Geschäftsführer war<strong>im</strong> Alter von 30 Jahren eine Pension auf das 65. Lebensjahr zugesagt worden. In seinem56. Lebensjahr wurde diese Pensionszusage erhöht. Das Finanzamt wertete diesals verdeckte Gewinnausschüttung, weil Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführersteuerlich nur anerkannt werden können, wenn der Zeitraumzwischen Zusage und Pensionsalter mindestens zehn Jahre beträgt (sog. Erdienungszeitraum).Diesen Grundsatz wandte es auch auf die Erhöhung der Pensionszusagean.Der Bundesfinanzhof 7 gab dem Finanzamt Recht, weil der Erdienungszeitraum auch fürErhöhungen gilt.Arbeitgeber/ArbeitnehmerZuschläge ohne tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags-oder Nachtarbeit sind nicht steuerfreiZuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit nebendem Grundlohn gezahlt werden, sind steuerfrei. Die Zuschläge dürfen best<strong>im</strong>mte Prozentsätzedes Grundlohns nicht übersteigen.Das Finanzgericht Köln 8 bestätigte diesen Grundsatz: Die Steuerfreiheit der Zuschlägesetzt voraus, dass tatsächlich Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit geleistet wird.7 7 BFH, Urt. v. 23.09.2008, I R 62/07, DStR 2009, S. 43, DB 2009, S. 95, BFH/NV 2009, S. 297,LEXinform 0588460.8 FG Köln, Urt. v. 26.06.2008, 15 K 4337/07, (Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, Az. BFH: VI B69/08),EFG 2008, S. 1600, DStRE 2008, S. 1490, LEXinform 5007125, Kompaktwissen „Zuwendungen an- 6 -

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