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Praxishandbuch pdf - Ruhe & Weber

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben<br />

unberührt.<br />

(5) Als Fälle der höheren Gewalt gelten auch Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung) und die von uns<br />

nicht zu vertretender Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten.<br />

(6) Die Lieferung von Saatgut erfolgt gemäß den Vorschriften des Saatgutges etzes. Für eventuelle<br />

Nachuntersuchungen müssen die Proben nach amtlichen Probenahmen und Bedingungen frist- und<br />

formgerecht gezogen werden. Für Mas chinen, Geräte und Verpackungen sind Abbildungen und<br />

Angaben auf Prospekten oder Angeboten unverbindlich.<br />

(7) Saatgut – Beschaffungsvereinbarung, dass gelieferte Saatgut ist Art und Sortengerecht, klassisch<br />

gezüchtet und unter traditionellen Züchtungsmethoden hergestellt. Der Saatgutanbau erfolgt auf<br />

offenem Feld unter natürlichen Bedingungen. Grundlage der Saatgutlieferung ist das Wiegeergebnis<br />

vor der Versendung, für etwaige Mengenverluste beim Transport übernehmen wir keine Haftung.<br />

(8) Warenrücksendungen werden abzügl. 7,5% gut geschrieben, sofern die Ware unbeschädigt,<br />

frachtfrei bei dem Verkäufer eintrifft und innerhalb vier Wochen nach der Versendung durch den<br />

Verkäufer zurück gesendet werden.<br />

(9) Nicht lagerfähige Ware, wie Fertigrasen, Pflanzen, verderbliche Ware und<br />

Saatgutsondermischungen sind vom Umtausch ausgeschloss en.<br />

(10) Verpackungsmaterial wie Säcke, Big Bag, etc außer Euro- und Rasensodentauchpaletten<br />

werden nicht zurück genommen.<br />

§ 7 Gefahrübergang bei Versendung<br />

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den<br />

Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der<br />

zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die<br />

Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.<br />

§ 8 Eigentumsvorbehalt<br />

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher<br />

Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir<br />

uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen,<br />

wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.<br />

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die<br />

Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen<br />

Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das<br />

Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,<br />

wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.<br />

Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlic hen und außergerichtlichen Kosten einer<br />

Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.<br />

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr<br />

berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der<br />

Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Fakturaendbetrages (einschließlich<br />

Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufs ache ohne oder nac h<br />

Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach<br />

der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.<br />

Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nic ht in Zahlungsverzug ist und<br />

insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren gestellt ist oder<br />

Zahlungseinstellung vorliegt.<br />

(4) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets<br />

Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an<br />

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