HR-Fachfrau/-mann eidg Fachausweis
HR-Fachfrau/-mann, eidg. Fachausweis - Weiterbildung am KBZ
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KBZ | Kaufmännisches Bildungszentrum Zug | kbz-zug.ch<br />
Stufe 1: Sachbearbeiter Personalwesen edupool.ch / KV Schweiz<br />
Erstmals ab <strong>eidg</strong>enössischen Prüfung 2009 wird nur zu Berufsprüfung zugelassen, wer die<br />
vom KV Schweiz durchgeführte Zertifikatsprüfung als Personalassistent/in erfolgreich abgelegt<br />
hat. Inhalt dieser Zertifikatsprüfung ist primär das Gebiet der Personaladministration.<br />
Zusätzlich wird Grundlagenwissen in Arbeitsrecht, Sozialwesen und Personalmarketing<br />
verlangt. Wer einen Ausweis über eine gleichwertige Ausbildung (d.h. mindestens die Inhalte<br />
der Zertifikatsprüfung müssen enthalten sein) vorlegt, muss die Zertifikatsprüfung nicht<br />
ablegen.<br />
Als gleichwertige Ausbildung anerkannt ist der Bildungsgang 'Sachbearbeiter/in Personalwesen<br />
edupool.ch / KV Schweiz'. Dieses Zertifikat darf nicht länger als fünf Jahre vor dem<br />
Termin der <strong>eidg</strong>enössischen Berufsprüfung erworben worden sein.<br />
Wir empfehlen allen an der Berufsprüfung interessierten Personen, sich die Zulassung über<br />
das Zertifikat des Lehrgangs 'Sb Personalwesen' zu sichern. Neben der erfüllten Zulassungsvoraussetzung<br />
verfügen Sie bereits nach einem Semester über ein schweizweit anerkanntes<br />
Zertifikat von edupool.ch.<br />
Die detaillierten Inhalte zum Lehrgang 'Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch / KV<br />
Schweiz' entnehmen Sie bitte der entsprechenden Wegleitung.<br />
4. Zulassungsbedingungen zur <strong>eidg</strong>. Berufsprüfung<br />
Das Prüfungsreglement regelt die Prüfungszulassung wie folgt:<br />
Zur Berufsprüfung wird zugelassen wer,<br />
a) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung (Sb Personalwesen oder Personalassistent/in)<br />
innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Termin der <strong>eidg</strong>enössischen Prüfung abgelegt<br />
hat oder einen gleichwertigen Ausweis vorlegen kann<br />
und<br />
b) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem <strong>eidg</strong>enössischen Fähigkeitsausweis oder entsprechend<br />
mindestens gleichwertige Ausbildung und Praxis, wovon den Nachweis über zwei<br />
Jahre qualifizierte <strong>HR</strong>-Praxis erbringt<br />
oder, wer b) nicht erfüllt<br />
c) über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, davon eine mindestens 4-jährige Praxis im<br />
Personalwesen bis zum <strong>eidg</strong>enössischen Prüfungstermin im Herbst verfügt.<br />
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen dringend, in Zweifelsfall die Zulassung zur Berufsprüfung<br />
vor Beginn des Lehrgangs schriftlich abzuklären. Die Gebühr für eine Abklärung beträgt<br />
Fr. 70.--. Ihre Zulassung wird erst geprüft, wenn Sie die Gebühr von CHF 70.- bezahlt haben.<br />
Bitte legen Sie diesem Anmeldeformular die Bestätigung Ihrer Zahlung, Abschnitt Einzahlungsschein<br />
oder Online-Zahlungsbeleg bei. (PC-Konto 87-759862-8, Schweizerische<br />
Trägerverein für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources, Postfach 1853,<br />
8027 Zürich)<br />
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Schweizerischen Trägerverein<br />
für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources, Hans-Huber-Strasse 4,<br />
Postfach 1853, 8027 Zürich, Tel 044 283 45 48, Fax 044 283 45 50, www.examen.ch<br />
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