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HR-Fachfrau/-mann eidg Fachausweis

HR-Fachfrau/-mann, eidg. Fachausweis - Weiterbildung am KBZ

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KBZ | Kaufmännisches Bildungszentrum Zug | kbz-zug.ch<br />

Stufe 1: Sachbearbeiter Personalwesen edupool.ch / KV Schweiz<br />

Erstmals ab <strong>eidg</strong>enössischen Prüfung 2009 wird nur zu Berufsprüfung zugelassen, wer die<br />

vom KV Schweiz durchgeführte Zertifikatsprüfung als Personalassistent/in erfolgreich abgelegt<br />

hat. Inhalt dieser Zertifikatsprüfung ist primär das Gebiet der Personaladministration.<br />

Zusätzlich wird Grundlagenwissen in Arbeitsrecht, Sozialwesen und Personalmarketing<br />

verlangt. Wer einen Ausweis über eine gleichwertige Ausbildung (d.h. mindestens die Inhalte<br />

der Zertifikatsprüfung müssen enthalten sein) vorlegt, muss die Zertifikatsprüfung nicht<br />

ablegen.<br />

Als gleichwertige Ausbildung anerkannt ist der Bildungsgang 'Sachbearbeiter/in Personalwesen<br />

edupool.ch / KV Schweiz'. Dieses Zertifikat darf nicht länger als fünf Jahre vor dem<br />

Termin der <strong>eidg</strong>enössischen Berufsprüfung erworben worden sein.<br />

Wir empfehlen allen an der Berufsprüfung interessierten Personen, sich die Zulassung über<br />

das Zertifikat des Lehrgangs 'Sb Personalwesen' zu sichern. Neben der erfüllten Zulassungsvoraussetzung<br />

verfügen Sie bereits nach einem Semester über ein schweizweit anerkanntes<br />

Zertifikat von edupool.ch.<br />

Die detaillierten Inhalte zum Lehrgang 'Sachbearbeiter/in Personalwesen edupool.ch / KV<br />

Schweiz' entnehmen Sie bitte der entsprechenden Wegleitung.<br />

4. Zulassungsbedingungen zur <strong>eidg</strong>. Berufsprüfung<br />

Das Prüfungsreglement regelt die Prüfungszulassung wie folgt:<br />

Zur Berufsprüfung wird zugelassen wer,<br />

a) den Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung (Sb Personalwesen oder Personalassistent/in)<br />

innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Termin der <strong>eidg</strong>enössischen Prüfung abgelegt<br />

hat oder einen gleichwertigen Ausweis vorlegen kann<br />

und<br />

b) 4 Jahre Berufspraxis nach abgelegtem <strong>eidg</strong>enössischen Fähigkeitsausweis oder entsprechend<br />

mindestens gleichwertige Ausbildung und Praxis, wovon den Nachweis über zwei<br />

Jahre qualifizierte <strong>HR</strong>-Praxis erbringt<br />

oder, wer b) nicht erfüllt<br />

c) über mindestens 8 Jahre Berufserfahrung, davon eine mindestens 4-jährige Praxis im<br />

Personalwesen bis zum <strong>eidg</strong>enössischen Prüfungstermin im Herbst verfügt.<br />

Bitte beachten Sie: Wir empfehlen dringend, in Zweifelsfall die Zulassung zur Berufsprüfung<br />

vor Beginn des Lehrgangs schriftlich abzuklären. Die Gebühr für eine Abklärung beträgt<br />

Fr. 70.--. Ihre Zulassung wird erst geprüft, wenn Sie die Gebühr von CHF 70.- bezahlt haben.<br />

Bitte legen Sie diesem Anmeldeformular die Bestätigung Ihrer Zahlung, Abschnitt Einzahlungsschein<br />

oder Online-Zahlungsbeleg bei. (PC-Konto 87-759862-8, Schweizerische<br />

Trägerverein für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources, Postfach 1853,<br />

8027 Zürich)<br />

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Schweizerischen Trägerverein<br />

für Berufs- und höhere Fachprüfungen in Human Resources, Hans-Huber-Strasse 4,<br />

Postfach 1853, 8027 Zürich, Tel 044 283 45 48, Fax 044 283 45 50, www.examen.ch<br />

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