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Um zu illustrieren, wie tief <strong>Kohl</strong>s Einheitspolitik gerade die<br />
Mütter in den neuen Ländern hat stürzen lassen, erinnert der<br />
Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Bericht an die Leistungen,<br />
auf die sie in der DDR Anspruch hatten: »So erhielten<br />
Mütter von zwei und mehr Kindern sowie Alleinerziehende<br />
einen zusätzlich bezahlten Hausarbeitstag pro Monat. Der<br />
Anspruch auf einen Schwangerschaftsurlaub betrug sechs<br />
Wochen vor und 20 Wochen nach der Geburt mit einem Einkommen<br />
in Höhe des Nettoverdienstes. Daneben konnte nach<br />
Geburt des ersten Kindes ein Babyjahr in Form bezahlten<br />
Urlaubs bei einer Unterstützung zwischen 65 und 90 Prozent<br />
des Nettoeinkommens genommen werden - nach Geburt des<br />
dritten Kindes und der folgenden Kinder sogar eineinhalb<br />
Jahre und bis zu drei Jahren, wenn das Kind nicht versorgt werden<br />
konnte oder krank war. Unabhängig von einer Freistellung<br />
wurde den Frauen pro Kind ein Jahr bei der Rentenversicherung<br />
angerechnet, ab dem dritten Kind erhöhte sich die<br />
Zurechnungszeit auf drei Jahre pro Kind. Für die Betreuung<br />
kranker Kinder waren je nach Familienstand und Kinderzahl<br />
vier bis maximal dreizehn Wochen bezahlter Freistellungsurlaub<br />
pro Jahr möglich. Zur finanziellen Entlastung von Familien<br />
und alleinstehenden Müttern trugen weitere Leistungen<br />
bei, wie ein im Vergleich zur BRD deutlich höheres Kindergeld,<br />
Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen und eine Geburtenbeihilfe<br />
in Höhe von 1000 Mark. Studierende Mütter hatten Anspruch<br />
auf umfassende Unterstützung unter anderem bei der<br />
Wohnraumversorgung und Kinderbetreuung. VertreterInnen<br />
von Familienverbänden gehen davon aus, daß in der DDR 75<br />
bis 80 Prozent aller Kosten, die ein Kind von der Geburt bis<br />
zum 18. Lebensjahr verursacht, von Staat und Gesellschaft<br />
getragen wurden - gegenüber maximal einem Viertel in der<br />
BRD. Gleichzeitig stand ein umfassendes, hochsubventioniertes<br />
und damit für die Mutter kostenloses Angebot staatlicher<br />
Kinderbetreuung bei täglichen Öffnungszeiten zwischen neun<br />
und zwölf Stunden zur Verfügung, das bereits in der zehnten<br />
Lebenswoche ansetzte und je nach Alter zwischen 81 und 94<br />
Prozent der Kinder erfaßte. « Hinzu kamen noch ein speziel-<br />
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