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Schwarzbuch-Helmut-Kohl

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Um zu illustrieren, wie tief <strong>Kohl</strong>s Einheitspolitik gerade die<br />

Mütter in den neuen Ländern hat stürzen lassen, erinnert der<br />

Paritätische Wohlfahrtsverband in seinem Bericht an die Leistungen,<br />

auf die sie in der DDR Anspruch hatten: »So erhielten<br />

Mütter von zwei und mehr Kindern sowie Alleinerziehende<br />

einen zusätzlich bezahlten Hausarbeitstag pro Monat. Der<br />

Anspruch auf einen Schwangerschaftsurlaub betrug sechs<br />

Wochen vor und 20 Wochen nach der Geburt mit einem Einkommen<br />

in Höhe des Nettoverdienstes. Daneben konnte nach<br />

Geburt des ersten Kindes ein Babyjahr in Form bezahlten<br />

Urlaubs bei einer Unterstützung zwischen 65 und 90 Prozent<br />

des Nettoeinkommens genommen werden - nach Geburt des<br />

dritten Kindes und der folgenden Kinder sogar eineinhalb<br />

Jahre und bis zu drei Jahren, wenn das Kind nicht versorgt werden<br />

konnte oder krank war. Unabhängig von einer Freistellung<br />

wurde den Frauen pro Kind ein Jahr bei der Rentenversicherung<br />

angerechnet, ab dem dritten Kind erhöhte sich die<br />

Zurechnungszeit auf drei Jahre pro Kind. Für die Betreuung<br />

kranker Kinder waren je nach Familienstand und Kinderzahl<br />

vier bis maximal dreizehn Wochen bezahlter Freistellungsurlaub<br />

pro Jahr möglich. Zur finanziellen Entlastung von Familien<br />

und alleinstehenden Müttern trugen weitere Leistungen<br />

bei, wie ein im Vergleich zur BRD deutlich höheres Kindergeld,<br />

Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen und eine Geburtenbeihilfe<br />

in Höhe von 1000 Mark. Studierende Mütter hatten Anspruch<br />

auf umfassende Unterstützung unter anderem bei der<br />

Wohnraumversorgung und Kinderbetreuung. VertreterInnen<br />

von Familienverbänden gehen davon aus, daß in der DDR 75<br />

bis 80 Prozent aller Kosten, die ein Kind von der Geburt bis<br />

zum 18. Lebensjahr verursacht, von Staat und Gesellschaft<br />

getragen wurden - gegenüber maximal einem Viertel in der<br />

BRD. Gleichzeitig stand ein umfassendes, hochsubventioniertes<br />

und damit für die Mutter kostenloses Angebot staatlicher<br />

Kinderbetreuung bei täglichen Öffnungszeiten zwischen neun<br />

und zwölf Stunden zur Verfügung, das bereits in der zehnten<br />

Lebenswoche ansetzte und je nach Alter zwischen 81 und 94<br />

Prozent der Kinder erfaßte. « Hinzu kamen noch ein speziel-<br />

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