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DRUCK- UND MEDIEN-ABC

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24<br />

D R U C K - U N D M E D I E N - A B C 2 0 1 5<br />

Ausbildungsordnung<br />

Mediengestalter Digital und Print wird um<br />

Ausbildungsinhalte der Flexografie erweitert<br />

Bis 2011 bestand eine eigenständige Ausbildungsordnung für Flexografen, deren<br />

Inhalte 2011 in die Ausbildungsordnung des Mediengestalters Flexografie (MG-Flex)<br />

überführt wurden. Mit der Neuordnung sollten auch mehr Ausbildungsplätze<br />

geschaffen werden. Dies ist leider nicht eingetreten, sodass die Bundesinnung<br />

für das Flexografen-Handwerk (BIF) auf ihrer Mitgliederversammlung 2015 den<br />

Beschluss fasste, einen Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie<br />

(BMWi) auf Integration der Ausbildungsinhalte in die Ausbildungsordnung des<br />

Mediengestalters Digital und Print (MG-DP) zu stellen.<br />

Der Antrag auf Ergänzung der Ausbildungsordnung, mitgetragen<br />

vom bvdm, ver.di, DGB, DIHK und ZDH, wurde Anfang Juli<br />

2015 beim Ministerium eingereicht. Bereits Anfang August legte<br />

das Ministerium einen Entwurf vor, der uneingeschränkte<br />

Zustimmung fand.<br />

Durch die Integration der Ausbildungsinhalte wird nach Auffassung<br />

aller Beteiligten die Attraktivität und Flexibilität der Ausbildung<br />

in Flexografiebetrieben gesteigert. Sie spiegelt auch die<br />

Verschmelzung der Vorstufentechniken wider und dient ebenso<br />

der Prüfungserleichterung. Da die Beschulung bereits auf der<br />

Grundlage eines gemeinsamen Rahmenlehrplans für die Berufsschulen<br />

erfolgt, muss an dem bestehenden schulischen Rahmenlehrplan<br />

nichts verändert werden.<br />

Die Integration wird durch die Einführung von eigenständigen<br />

Wahlqualifikationen im Rahmen der Fachrichtung „Gestaltung<br />

und Technik“ erfolgen: W1: Flexografie I mit 8 Wochen; W2: Flexografie<br />

II mit 6 Wochen und W3: Flexografie III mit 12 Wochen.<br />

Es ist zu erwarten, dass zum 1. August 2016 Flexografiebetriebe<br />

nach der Ausbildungsordnung MG-DP ausbilden können.<br />

Was ändert sich?<br />

Qualifikationsinhalte<br />

Inhaltlich wird sich für Ausbildungsbetriebe nichts ändern, da die<br />

bisherige Ausbildungsordnung für MG-Flex schon abgestimmt<br />

war auf die Ausbildungsordnung MG-DP. Das heißt, der überwiegende<br />

Anteil der Inhalte war identisch. Die flexografiespezifischen<br />

Inhalte sind jetzt in Form von Wahlqualifikationen abgebildet.<br />

Zwischenprüfung<br />

Die Zwischenprüfung war bisher schon in beiden Ausbildungsberufen<br />

nahezu identisch, sodass es hier kaum zu Änderungen<br />

kommt.<br />

Abschlussprüfung<br />

Ein Großteil der Prüfung war in beiden Verordnungen identisch.<br />

Lediglich im praktischen Prüfungsteil mussten Mediengestalter<br />

Flexografie drei Prüfungsstücke erstellen, wobei sich zwei auf<br />

die Erstellung von Flexografieprodukten bezogen.

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