DRUCK- UND MEDIEN-ABC
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D R U C K - U N D M E D I E N - A B C 2 0 1 5<br />
Ausbildungsordnung<br />
Mediengestalter Digital und Print wird um<br />
Ausbildungsinhalte der Flexografie erweitert<br />
Bis 2011 bestand eine eigenständige Ausbildungsordnung für Flexografen, deren<br />
Inhalte 2011 in die Ausbildungsordnung des Mediengestalters Flexografie (MG-Flex)<br />
überführt wurden. Mit der Neuordnung sollten auch mehr Ausbildungsplätze<br />
geschaffen werden. Dies ist leider nicht eingetreten, sodass die Bundesinnung<br />
für das Flexografen-Handwerk (BIF) auf ihrer Mitgliederversammlung 2015 den<br />
Beschluss fasste, einen Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie<br />
(BMWi) auf Integration der Ausbildungsinhalte in die Ausbildungsordnung des<br />
Mediengestalters Digital und Print (MG-DP) zu stellen.<br />
Der Antrag auf Ergänzung der Ausbildungsordnung, mitgetragen<br />
vom bvdm, ver.di, DGB, DIHK und ZDH, wurde Anfang Juli<br />
2015 beim Ministerium eingereicht. Bereits Anfang August legte<br />
das Ministerium einen Entwurf vor, der uneingeschränkte<br />
Zustimmung fand.<br />
Durch die Integration der Ausbildungsinhalte wird nach Auffassung<br />
aller Beteiligten die Attraktivität und Flexibilität der Ausbildung<br />
in Flexografiebetrieben gesteigert. Sie spiegelt auch die<br />
Verschmelzung der Vorstufentechniken wider und dient ebenso<br />
der Prüfungserleichterung. Da die Beschulung bereits auf der<br />
Grundlage eines gemeinsamen Rahmenlehrplans für die Berufsschulen<br />
erfolgt, muss an dem bestehenden schulischen Rahmenlehrplan<br />
nichts verändert werden.<br />
Die Integration wird durch die Einführung von eigenständigen<br />
Wahlqualifikationen im Rahmen der Fachrichtung „Gestaltung<br />
und Technik“ erfolgen: W1: Flexografie I mit 8 Wochen; W2: Flexografie<br />
II mit 6 Wochen und W3: Flexografie III mit 12 Wochen.<br />
Es ist zu erwarten, dass zum 1. August 2016 Flexografiebetriebe<br />
nach der Ausbildungsordnung MG-DP ausbilden können.<br />
Was ändert sich?<br />
Qualifikationsinhalte<br />
Inhaltlich wird sich für Ausbildungsbetriebe nichts ändern, da die<br />
bisherige Ausbildungsordnung für MG-Flex schon abgestimmt<br />
war auf die Ausbildungsordnung MG-DP. Das heißt, der überwiegende<br />
Anteil der Inhalte war identisch. Die flexografiespezifischen<br />
Inhalte sind jetzt in Form von Wahlqualifikationen abgebildet.<br />
Zwischenprüfung<br />
Die Zwischenprüfung war bisher schon in beiden Ausbildungsberufen<br />
nahezu identisch, sodass es hier kaum zu Änderungen<br />
kommt.<br />
Abschlussprüfung<br />
Ein Großteil der Prüfung war in beiden Verordnungen identisch.<br />
Lediglich im praktischen Prüfungsteil mussten Mediengestalter<br />
Flexografie drei Prüfungsstücke erstellen, wobei sich zwei auf<br />
die Erstellung von Flexografieprodukten bezogen.