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Auch für Erwachsene ist die<br />
Weiterbildung wichtig. Es gibt<br />
verschie<strong>de</strong>ne Möglichkeiten für<br />
eine berufliche Aus- und Weiterbildung.<br />
Diese Ausbildungen haben<br />
zunehmend an Be<strong>de</strong>utung<br />
gewonnen. Weiterbildungskurse<br />
wer<strong>de</strong>n vor allem von privaten<br />
aber auch öffentlichen Institutionen<br />
angeboten.<br />
Unterricht in heimatlicher<br />
Sprache<br />
www.edk.ch<br />
> Bildungssystem CH > Kantonsumfragen<br />
> HSK-Unterricht<br />
Ausländische Diplome<br />
Informationen und Adressen zur<br />
Anerkennung ausländischer Diplome<br />
www.bbt.admin.ch<br />
> Themen > Anerkennung<br />
ausländischer Diplome<br />
Arbeit, Aufenthalt und Familie<br />
Bun<strong>de</strong>samt für Migration BFM<br />
www.bfm.admin.ch > Themen<br />
Kantonale Behör<strong>de</strong>n<br />
www.bfm.admin.ch<br />
> Das BFM > Kontaktadressen > Kantonale<br />
Behör<strong>de</strong>n<br />
In <strong>de</strong>r Schweiz herrscht ein<br />
liberales Arbeitsrecht<br />
Die Rechte und Pflichten <strong>de</strong>s Arbeitgeben<strong>de</strong>n<br />
und Arbeitnehmen<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n in einem schriftlichen Arbeitsvertrag<br />
festgelegt. Darin sind die<br />
wichtigsten Punkte wie Arbeitszeit,<br />
Probezeit, Lohn, Kündigungsfristen<br />
sowie Ferien geregelt. Für einige Berufsbranchen<br />
gelten allgemeingültige<br />
Regeln (Gesamtarbeitsvertrag).<br />
Durchschnittlich arbeitet man in <strong>de</strong>r<br />
Schweiz 42 Stun<strong>de</strong>n pro Woche. Je<br />
nach Sektor kann die Arbeitszeit jedoch<br />
bis zu 50 Stun<strong>de</strong>n (gesetzliche<br />
Höchstarbeitszeit) betragen. Der mit<br />
Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Lohn<br />
ist ein Bruttolohn. Davon wer<strong>de</strong>n<br />
die obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge<br />
abgezogen.<br />
In <strong>de</strong>r Schweiz gibt es keinen gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Min<strong>de</strong>stlohn.<br />
In vielen Branchen gelten aber<br />
Minimallöhne, auf die sich Arbeitgeberverbän<strong>de</strong><br />
und Gewerkschaften<br />
in Gesamtarbeitsverträgen geeinigt<br />
haben.<br />
Anerkennung von Diplomen<br />
In <strong>de</strong>r Schweiz legen die Arbeitgeben<strong>de</strong>n<br />
viel Wert auf offiziell anerkannte<br />
Qualifikationen, d.h. Diplome und<br />
Arbeitszeugnisse. Um Ihre an<strong>de</strong>rswo<br />
erworbene Ausbildung o<strong>de</strong>r Erfahrung<br />
auf Gleichwertigkeit zu beurteilen,<br />
sind verschie<strong>de</strong>ne Ansprechstellen<br />
zuständig. Diese informieren Sie<br />
über mögliche Vorgehensschritte.<br />
Schwarzarbeit scha<strong>de</strong>t allen<br />
Wer arbeitet, aber keine Abgaben<br />
an die Sozialversicherungen<br />
und keine Steuern bezahlt, leistet<br />
Schwarzarbeit. Schwarzarbeit<br />
ist für Arbeitgeben<strong>de</strong> wie Arbeitnehmen<strong>de</strong><br />
strafbar und lohnt sich<br />
nicht. Schwarzarbeit gefähr<strong>de</strong>t sowohl<br />
Ihren eigenen Versicherungsschutz<br />
als auch die Leistungen für<br />
an<strong>de</strong>re.<br />
Welche Bewilligungen brauchen<br />
Sie für Arbeit und Aufenthalt?<br />
Wenn Sie als Staatsangehörige o<strong>de</strong>r<br />
Staatsangehöriger aus einem Staat<br />
<strong>de</strong>r Europäischen Union (EU) o<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>r europäischen Freihan<strong>de</strong>lsassoziation<br />
(EFTA) eingereist sind, gilt<br />
für Sie das Personenfreizügigkeitsabkommen.<br />
Kommen Sie hingegen<br />
aus einem an<strong>de</strong>ren Staat o<strong>de</strong>r leben<br />
als vorläufig aufgenommene Person<br />
o<strong>de</strong>r als anerkannter Flüchtling hier,<br />
gelten für Sie die Bestimmungen<br />
<strong>de</strong>s Auslän<strong>de</strong>r- o<strong>de</strong>r Asylgesetzes.<br />
Das Bun<strong>de</strong>samt für Migration BFM<br />
informiert Sie über allgemeine Bestimmungen,<br />
die für <strong>de</strong>n Zugang<br />
zum Schweizer Arbeitsmarkt, Ihren<br />
Aufenthalt o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Familiennachzug<br />
gelten. Zuständig für das Ausstellen<br />
<strong>de</strong>r Bewilligungen sind die<br />
Kantone. Für Fragen zu <strong>de</strong>n genauen<br />
Formalitäten <strong>de</strong>r Bewilligungsarten<br />
wen<strong>de</strong>n Sie sich an die zuständige<br />
kantonale Behör<strong>de</strong>, in <strong>de</strong>r Regel<br />
an das Migrationsamt.