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Der Lameyer - Dezember 2015

Quartierszeitung für die Unterstadt

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men wir meistens Besuch von Freunden und<br />

Verwandten. Oder wir verreisen, da die hintereinander<br />

liegenden Feiertage ein guter Anlass<br />

sind, Freunden und Verwandten einen Besuch<br />

abzustatten. Es wird gemeinsam gemütlich gekocht,<br />

gebacken und zusammen gegessen.<br />

Wenn Schnee liegt, wird diese Gelegenheit für<br />

einen Schneespaß genutzt. Als Mannheimer in<br />

der Unterstadt freuen wir uns mit den Kindern<br />

besonders über die Natur am Reiseort, unsere<br />

Flüchtlinge in Mannheim<br />

Ein kurzer Überblick: Wer darf bleiben und wie<br />

ist das rechtlich geregelt?<br />

Zwei Gruppen von Flüchtlingen gibt es. Diese unterscheiden<br />

sich nach den Gründen ihrer Flucht.<br />

Die größte Gruppe sind aktuell Flüchtlinge aus<br />

Syrien und eine kleinere Gruppe (derzeit etwa<br />

2% aller Flüchtlinge) kommt aus sogenannten sicheren<br />

Herkunftsländern.<br />

Solche sichere Herkunftsländer sind z.B. Albanien,<br />

Kosovo, Serbien. Diese Flüchtlinge müssen<br />

in Deutschland in sogenannten Registrierungszentren<br />

(z.B. Heidelberg, Bamberg, Ingolstadt)<br />

wohnen. Ihren Anspruch auf Sozialleistungen<br />

verlieren sie, wenn sie ihr Zentrum beziehungsweise<br />

den zugehörigen Landkreis unerlaubt verlassen.<br />

In diesem Zentrum können sie ihren Asylantrag<br />

stellen. Innerhalb von drei Wochen soll<br />

darüber durch Prüfer und gegebenenfalls das<br />

Gericht entschieden werden. Das gelingt jedoch<br />

nur selten innerhalb dieser Zeit wegen einer zu<br />

geringen Anzahl von Prüfern und Richtern. <strong>Der</strong>zeit<br />

werden über 90% solcher Anträge wegen eines<br />

fehlenden Asylgrundes abgelehnt. Sofort danach<br />

kann dieser Flüchtling in sein Heimatland<br />

abgeschoben werden.<br />

Für Flüchtlinge z.B. aus Syrien gilt die „Genfer-<br />

Flüchtlings-Konvention“ (GFK). Was für andere<br />

Länder wie etwa Pakistan oder Afghanistan, um<br />

nur einige zu nennen, muss aus Platzgründen<br />

unterbleiben. Die GFK ist eine internationale<br />

Vereinbarung, die auch Deutschland unterschrieben<br />

hat. Eine Obergrenze für solche<br />

Flüchtlinge, die teilweise verlangt wird, ist nach<br />

dieser Konvention unzulässig.<br />

Besucher hingegen auf das Einkaufserlebnis in<br />

unserem Quartier.<br />

Da ich allen Menschen Hochachtung erweisen<br />

möchte, achte ich darauf, meine christlichen Gesprächspartner<br />

zu den Feiertagen traditionell zu<br />

grüßen. In Mannheim wundert es niemanden,<br />

dass eine Muslima zum Abschied frohe Weihnachten<br />

und einen guten Rutsch wünscht.<br />

Inayet Bostanci<br />

Als ein solcher Flüchtling wird anerkannt, wer,<br />

wie es dort heißt, wegen seiner Rasse, Religion,<br />

Nationalität oder politischer Überzeugung verfolgt<br />

wird – also etwa durch das Regime des Diktators<br />

in Syrien und den sogenannten „Islamischen<br />

Staat“. Die große Mehrheit der Flüchtlinge<br />

Ankommen in Mannheim: Stan aus Afrika<br />

kocht beim Suppenfest im Café Filsbach mit

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