15.02.2024 Views

CONVINUS Global Mobility Alert - Week 7.2024

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

AUS DER PRAXIS<br />

Im ersten Fall («Remote Work mit vorwiegender Tätigkeit am ausländischen Wohnort») muss<br />

abklärt werden, ob das Unternehmen für die Abführung und den Einbehalt der Lohnsteuern des<br />

hauptsächlich im Ausland arbeitenden Mitarbeiters verantwortlich ist. Dies dürfte in den meisten<br />

Ländern der Fall sein. So sehen mittlerweile beispielsweise Frankreich, Italien, Polen oder auch<br />

Grossbritannien den verpflichtenden Einkommenssteuerabzug vom Lohn vor.<br />

Aufgrund der Komplexität und der länderspezifischen Besonderheiten ist dies in den meisten Fällen<br />

nicht allein durch den ausländischen Arbeitgeber zu bewerkstelligen, sondern benötigt die Hilfe<br />

eines erfahrenen internationalen Payroll-Providers, der nicht nur die ausländischen Lohnabrechnungen<br />

erstellt, sondern auch die Registrierung bei den Steuerbehörden und die monatliche<br />

Berechnung der Steuerbelastung vornimmt.<br />

Für die vereinzelten Arbeitstage in der Schweiz ist aufgrund des im Beispiel vorliegenden Schweizer<br />

Arbeitgebers für jeden Schweizer Arbeitstag die Schweizer Quellensteuer zu berechnen und an das<br />

zuständige Quellensteueramt abzuführen.<br />

Um die Schweizer Quellensteuern und die am ausländischen Wohn- und Arbeitsort geschuldeten<br />

Steuern zu koordinieren, müssen die jeweiligen länderspezifischen Regelungen beachtet werden.<br />

So kann es je nach Länderkonstellation zu unterschiedlichen Verfahren kommen (z.B. monatlicher<br />

Abzug der effektiven Schweizer Quellensteuern, Definition eines pauschalen Quellensteuerabzugs<br />

und Korrektur am Jahresende, Abzug der effektiven Quellensteuern am Jahresende).<br />

Die Vermeidung der steuerlichen Doppelbelastung erfolgt aufgrund des erheblichen Aufwandes<br />

und der gesetzlichen Vorgaben nur in den wenigsten Fällen über die Payroll (z.B. Deutschland). In<br />

vielen Fällen sehen wir die Richtigstellung erst im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung<br />

(z.B. Frankreich, Polen oder Grossbritannien).<br />

Version II: Remote Work als kurzzeitige Tätigkeit im Ausland<br />

Wenn Remote Work hingegen nur eine kurzzeitige Tätigkeit im Ausland ist und der Mitarbeiter für<br />

einige Tage, Wochen oder auch Monate ins Ausland geht, sind Unternehmen tendenziell sehr daran<br />

interessiert, die ausländische Steuerpflicht zu vermeiden, um den administrativen Aufwand zu<br />

minimieren.<br />

10<br />

convinus.com

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!