CONVINUS Global Mobility Alert - Week 7.2024
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
AUS DER PRAXIS<br />
Im ersten Fall («Remote Work mit vorwiegender Tätigkeit am ausländischen Wohnort») muss<br />
abklärt werden, ob das Unternehmen für die Abführung und den Einbehalt der Lohnsteuern des<br />
hauptsächlich im Ausland arbeitenden Mitarbeiters verantwortlich ist. Dies dürfte in den meisten<br />
Ländern der Fall sein. So sehen mittlerweile beispielsweise Frankreich, Italien, Polen oder auch<br />
Grossbritannien den verpflichtenden Einkommenssteuerabzug vom Lohn vor.<br />
Aufgrund der Komplexität und der länderspezifischen Besonderheiten ist dies in den meisten Fällen<br />
nicht allein durch den ausländischen Arbeitgeber zu bewerkstelligen, sondern benötigt die Hilfe<br />
eines erfahrenen internationalen Payroll-Providers, der nicht nur die ausländischen Lohnabrechnungen<br />
erstellt, sondern auch die Registrierung bei den Steuerbehörden und die monatliche<br />
Berechnung der Steuerbelastung vornimmt.<br />
Für die vereinzelten Arbeitstage in der Schweiz ist aufgrund des im Beispiel vorliegenden Schweizer<br />
Arbeitgebers für jeden Schweizer Arbeitstag die Schweizer Quellensteuer zu berechnen und an das<br />
zuständige Quellensteueramt abzuführen.<br />
Um die Schweizer Quellensteuern und die am ausländischen Wohn- und Arbeitsort geschuldeten<br />
Steuern zu koordinieren, müssen die jeweiligen länderspezifischen Regelungen beachtet werden.<br />
So kann es je nach Länderkonstellation zu unterschiedlichen Verfahren kommen (z.B. monatlicher<br />
Abzug der effektiven Schweizer Quellensteuern, Definition eines pauschalen Quellensteuerabzugs<br />
und Korrektur am Jahresende, Abzug der effektiven Quellensteuern am Jahresende).<br />
Die Vermeidung der steuerlichen Doppelbelastung erfolgt aufgrund des erheblichen Aufwandes<br />
und der gesetzlichen Vorgaben nur in den wenigsten Fällen über die Payroll (z.B. Deutschland). In<br />
vielen Fällen sehen wir die Richtigstellung erst im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung<br />
(z.B. Frankreich, Polen oder Grossbritannien).<br />
Version II: Remote Work als kurzzeitige Tätigkeit im Ausland<br />
Wenn Remote Work hingegen nur eine kurzzeitige Tätigkeit im Ausland ist und der Mitarbeiter für<br />
einige Tage, Wochen oder auch Monate ins Ausland geht, sind Unternehmen tendenziell sehr daran<br />
interessiert, die ausländische Steuerpflicht zu vermeiden, um den administrativen Aufwand zu<br />
minimieren.<br />
10<br />
convinus.com