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Guide de l'étudiant Leitfaden für Studierende ... - Luxembourg

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• Die luxemburgische Fachhochschulreife (Diplôme <strong>de</strong> technicien)<br />

qualifiziert nur für einen berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Studiengang<br />

<strong>de</strong>rselben Fachrichtung.<br />

• Bewerber(innen), <strong>de</strong>nen die Ergebnisse ihres Sekundarschulabschlusses<br />

noch nicht vorliegen, müssen die Anmel<strong>de</strong>fristen<br />

einhalten und können mit <strong>de</strong>r Immatrikulation nicht auf die<br />

Bekanntgabe Ihrer Ergebnisse warten.<br />

Sie kommen aus einem Drittstaat außerhalb <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union (Studienbeginn nur im Wintersemester).<br />

Zulassungsbedingungen für das erste Semester Bachelor<br />

• Sie erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

an <strong>de</strong>m Studiengang.<br />

• Sie haben das Immatrikulationsformular online ausgefüllt<br />

und alle erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Passes,<br />

beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Schulabschlusses und <strong>de</strong>s benoteten<br />

Abschlusszeugnisses, 1 Foto) beim SEVE eingereicht.<br />

Informieren Sie sich auf unserer Website über die Immatrikulationsfristen:<br />

www.uni.lu > „Studieren<strong>de</strong>“ > „Immatrikulation“<br />

• Sie haben die Aufnahmeprüfung bestan<strong>de</strong>n:<br />

› in Luxemburg, wenn Sie über ein Schengen-Visum verfügen,.<br />

› in Dakar, wenn Sie über ein in einem <strong>de</strong>r Ziellän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r luxemburgischen<br />

Kooperation in Afrika (Burkina Faso, Kap Ver<strong>de</strong>,<br />

Mali, Namibia, Niger, Senegal) ausgestelltes Abiturzeugnis<br />

verfügen.<br />

Die Prüfungstermine wer<strong>de</strong>n online bekannt gegeben unter<br />

www.uni.lu > Rubrik „Studieren<strong>de</strong>“ > Rubrik „Immatrikulation“<br />

Maximal 30 Plätze können an Bewerber(innen) mit einem vom<br />

Bildungsministerium nicht anerkannten Sekundarschulzeugnis<br />

o<strong>de</strong>r an Bewerber(innen), <strong>de</strong>nen ihr Zeugnis erst nach Abschluss<br />

<strong>de</strong>r Aufnahmeprüfung ausgehändigt wird, vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Bewerber(innen) aus einem Drittstaat außerhalb <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Union, mit <strong>de</strong>m ein Übereinkommen über die Anerkennung von<br />

Qualifikationen im Hochschulbereich in <strong>de</strong>r europäischen Region<br />

abgeschlossen wur<strong>de</strong>, nämlich<br />

Bosnien-Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik<br />

Mazedonien, Kroatien, Liechtenstein, Moldau, Russland,<br />

San Marino, Schweiz, Türkei, Israel, Neuseeland,<br />

müssen keine Aufnahmeprüfung ablegen.<br />

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG Stammen Sie aus einem<br />

Drittstaat außerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union, unterliegen<br />

Sie bestimmten Einreisebestimmungen (siehe S. 58).<br />

Erste Immatrikulation für einen Master<br />

In folgen<strong>de</strong>n Fällen ist die Immatrikulation ungeachtet<br />

<strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit möglich:<br />

• Sie besitzen einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) o<strong>de</strong>r<br />

ein an<strong>de</strong>res Diplom, das <strong>de</strong>n Erwerb von 180 Credits nach ECTS<br />

bescheinigt.<br />

• Sie erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme<br />

an <strong>de</strong>m Studiengang.<br />

• Sie haben das Immatrikulationsformular online ausgefüllt und alle<br />

Unterlagen beim SEVE eingereicht. Zur Information (unverbindlicher<br />

Hinweis): Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises, beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s<br />

Bachelordiploms und <strong>de</strong>s benoteten Abschlusszeugnisses, 1 Foto,<br />

Bewerbungsschreiben, Lebenslauf..<br />

AUSNAHME Besitzen Sie keinen Bachelorabschluss, können<br />

Sie die Zulassung zum Studium nach <strong>de</strong>r Anerkennung Ihrer<br />

beruflichen Leistungen durch einen Ad-hoc-Ausschluss beantragen<br />

(Gesetz vom 12. August 2003, Art. 9).<br />

Alle Bewerbungen wer<strong>de</strong>n von einem Ausschuss geprüft.<br />

Die Entschei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n schnellstmöglich auf <strong>de</strong>m Postweg versandt.<br />

Erste Immatrikulation für ein Promotionsstudium<br />

In folgen<strong>de</strong>n Fällen ist die Immatrikulation ungeachtet<br />

<strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit möglich:<br />

• Sie haben einen Betreuer für Ihre Doktorarbeit gefun<strong>de</strong>n<br />

und wur<strong>de</strong>n vom Rektor zur Promotion zugelassen.<br />

• Sie besitzen einen zweiten Hochschulabschluss (Master) o<strong>de</strong>r<br />

ein an<strong>de</strong>res Diplom, das <strong>de</strong>n Erwerb von 300 Credits nach ECTS<br />

bescheinigt.<br />

• Sie haben das Immatrikulationsformular online ausgefüllt<br />

und alle erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises,<br />

beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Masterabschlusses und <strong>de</strong>s benoteten<br />

Abschlusszeugnisses, Kopie <strong>de</strong>s Antrags auf Eintragung in das<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong> beim Ministerium für Kultur,<br />

Hochschulwesen und Forschung [gilt nur für Bewerber(innen)<br />

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