Guide de l'étudiant Leitfaden für Studierende ... - Luxembourg
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• Die luxemburgische Fachhochschulreife (Diplôme <strong>de</strong> technicien)<br />
qualifiziert nur für einen berufsqualifizieren<strong>de</strong>n Studiengang<br />
<strong>de</strong>rselben Fachrichtung.<br />
• Bewerber(innen), <strong>de</strong>nen die Ergebnisse ihres Sekundarschulabschlusses<br />
noch nicht vorliegen, müssen die Anmel<strong>de</strong>fristen<br />
einhalten und können mit <strong>de</strong>r Immatrikulation nicht auf die<br />
Bekanntgabe Ihrer Ergebnisse warten.<br />
Sie kommen aus einem Drittstaat außerhalb <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union (Studienbeginn nur im Wintersemester).<br />
Zulassungsbedingungen für das erste Semester Bachelor<br />
• Sie erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme<br />
an <strong>de</strong>m Studiengang.<br />
• Sie haben das Immatrikulationsformular online ausgefüllt<br />
und alle erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Passes,<br />
beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Schulabschlusses und <strong>de</strong>s benoteten<br />
Abschlusszeugnisses, 1 Foto) beim SEVE eingereicht.<br />
Informieren Sie sich auf unserer Website über die Immatrikulationsfristen:<br />
www.uni.lu > „Studieren<strong>de</strong>“ > „Immatrikulation“<br />
• Sie haben die Aufnahmeprüfung bestan<strong>de</strong>n:<br />
› in Luxemburg, wenn Sie über ein Schengen-Visum verfügen,.<br />
› in Dakar, wenn Sie über ein in einem <strong>de</strong>r Ziellän<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r luxemburgischen<br />
Kooperation in Afrika (Burkina Faso, Kap Ver<strong>de</strong>,<br />
Mali, Namibia, Niger, Senegal) ausgestelltes Abiturzeugnis<br />
verfügen.<br />
Die Prüfungstermine wer<strong>de</strong>n online bekannt gegeben unter<br />
www.uni.lu > Rubrik „Studieren<strong>de</strong>“ > Rubrik „Immatrikulation“<br />
Maximal 30 Plätze können an Bewerber(innen) mit einem vom<br />
Bildungsministerium nicht anerkannten Sekundarschulzeugnis<br />
o<strong>de</strong>r an Bewerber(innen), <strong>de</strong>nen ihr Zeugnis erst nach Abschluss<br />
<strong>de</strong>r Aufnahmeprüfung ausgehändigt wird, vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Bewerber(innen) aus einem Drittstaat außerhalb <strong>de</strong>r Europäischen<br />
Union, mit <strong>de</strong>m ein Übereinkommen über die Anerkennung von<br />
Qualifikationen im Hochschulbereich in <strong>de</strong>r europäischen Region<br />
abgeschlossen wur<strong>de</strong>, nämlich<br />
Bosnien-Herzegowina, ehemalige jugoslawische Republik<br />
Mazedonien, Kroatien, Liechtenstein, Moldau, Russland,<br />
San Marino, Schweiz, Türkei, Israel, Neuseeland,<br />
müssen keine Aufnahmeprüfung ablegen.<br />
AUFENTHALTSBEWILLIGUNG Stammen Sie aus einem<br />
Drittstaat außerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union, unterliegen<br />
Sie bestimmten Einreisebestimmungen (siehe S. 58).<br />
Erste Immatrikulation für einen Master<br />
In folgen<strong>de</strong>n Fällen ist die Immatrikulation ungeachtet<br />
<strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit möglich:<br />
• Sie besitzen einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor) o<strong>de</strong>r<br />
ein an<strong>de</strong>res Diplom, das <strong>de</strong>n Erwerb von 180 Credits nach ECTS<br />
bescheinigt.<br />
• Sie erfüllen die sprachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme<br />
an <strong>de</strong>m Studiengang.<br />
• Sie haben das Immatrikulationsformular online ausgefüllt und alle<br />
Unterlagen beim SEVE eingereicht. Zur Information (unverbindlicher<br />
Hinweis): Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises, beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s<br />
Bachelordiploms und <strong>de</strong>s benoteten Abschlusszeugnisses, 1 Foto,<br />
Bewerbungsschreiben, Lebenslauf..<br />
AUSNAHME Besitzen Sie keinen Bachelorabschluss, können<br />
Sie die Zulassung zum Studium nach <strong>de</strong>r Anerkennung Ihrer<br />
beruflichen Leistungen durch einen Ad-hoc-Ausschluss beantragen<br />
(Gesetz vom 12. August 2003, Art. 9).<br />
Alle Bewerbungen wer<strong>de</strong>n von einem Ausschuss geprüft.<br />
Die Entschei<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n schnellstmöglich auf <strong>de</strong>m Postweg versandt.<br />
Erste Immatrikulation für ein Promotionsstudium<br />
In folgen<strong>de</strong>n Fällen ist die Immatrikulation ungeachtet<br />
<strong>de</strong>r Staatsangehörigkeit möglich:<br />
• Sie haben einen Betreuer für Ihre Doktorarbeit gefun<strong>de</strong>n<br />
und wur<strong>de</strong>n vom Rektor zur Promotion zugelassen.<br />
• Sie besitzen einen zweiten Hochschulabschluss (Master) o<strong>de</strong>r<br />
ein an<strong>de</strong>res Diplom, das <strong>de</strong>n Erwerb von 300 Credits nach ECTS<br />
bescheinigt.<br />
• Sie haben das Immatrikulationsformular online ausgefüllt<br />
und alle erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen (Kopie <strong>de</strong>s Personalausweises,<br />
beglaubigte Kopie <strong>de</strong>s Masterabschlusses und <strong>de</strong>s benoteten<br />
Abschlusszeugnisses, Kopie <strong>de</strong>s Antrags auf Eintragung in das<br />
Verzeichnis <strong>de</strong>r aka<strong>de</strong>mischen Gra<strong>de</strong> beim Ministerium für Kultur,<br />
Hochschulwesen und Forschung [gilt nur für Bewerber(innen)<br />
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