Auch PR ist an Recht und Gesetz gebunden deln ist Basis unserer Demokratie. Diese Tatsache lohnt es sich immer wieder vor Augen zu führen . Nur allzu häufig erlebe ich bis in höchste Leitungsebenen, auch auf ministerieller Ebene, dass dieser Ansatz im Eifer dynamischer Kommunikationsprozesse nur wenig oder gar nicht bedacht wird. Ein Satz, den jeder Pressesprecher in diesem Zusammenhang nach langjähriger Tätigkeit deutlich mehr als einmal von gehobenen Leitungsfunktionen gehört hat, lautet: „Dazu sagen wir jetzt nichts.“ Diese Aussage ist in vielen Fällen rechtlich bedenklich, denn die Presse hat einen Anspruch auf Informationen durch staatliche Institutionen, der verfassungsrechtlich nicht höher aufzuhängen ist. Er resultiert aus Artikel 5 Grundgesetz (GG). Artikel 5 Grundgesetz: Meinungsfreiheit (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Um die tief greifende Bedeutung dieser wenigen Sätze für unsere demokratische Grundordnung und im Weiteren für unsere Aufgabe zu verstehen, ist es hilfreich, sich klarzumachen, in welchem Verhältnis Journalisten, und damit die Presse, und behördliche Institutionen auf Basis dieses Grundrechts zueinander stehen. Für Pressesprecherinnen oder Pressesprecher steht nur allzu häufig die Frage im Raum, warum eine gute Zusammenarbeit mit den entsprechenden Redakteuren, mit denen man sich im Grunde bei regelmäßigem Kontakt gerade im lokalen Bereich häufig ja auch gut versteht, nicht zu jedem Zeitpunkt möglich ist. Die Antwort ist relativ simpel: Die Presse übt eine Kontrollfunktion über staatliches, und damit auch über polizeiliches, Handeln aus. Insbesondere die Exekutive, und ganz besonders die Polizei, ist mit ihren beträchtlichen Eingriffsbefugnissen in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, bis hin zum Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, eine Institution, die im demokratischen Konstrukt bedingungslos nach den Buchstaben der Gesetze und geltender Rechtsverordnungen handeln muss. Jeder durch staatliche Organisationen durchgeführte Grundrechtseingriff bedarf einer klaren rechtlichen Legitimation. Es ist Aufgabe der Presse, die Einhaltung dieser klaren Regeln zu kontrollieren, Verstöße oder Fehlhandlungen aufzudecken und der Bevölkerung so die Möglichkeit zu geben, sich über mögliche Missstände zu informieren. Leseprobe Insofern ist der Journalist in der Regel geradezu auf der Suche nach Fehlern, die staatliche Institutionen begehen, auch wenn er das so offen nicht kommuniziert. Pressesprecherinnen und Pressesprecher sind in ihrem Handeln stets bemüht, die Polizei in ein gutes Licht zu stellen, sie quasi auch durch Presseund Öffentlichkeitsarbeit zu bewerben. Das ist eine klare Interessenskollision: © VERLAG DEUTSCHE POLIZEILITERATUR GMBH Buchvertrieb, Hilden Schabacker, „Polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im digitalen Zeitalter“, 1. Auflage 2020, ISBN 978-3-8011-0865-6
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