VDP-BV Leseproben

Aufrufe
vor 3 Jahren

Prüfungswissen Staats- und Verfassungsrecht - Leseprobe

  • Text
  • Verfassungsrecht
  • Grundgesetzes
  • Deutsche
  • Deutschen
  • Bundes
  • Monarchie
  • Handelt
  • Verfassung
  • Gesetz
  • Grundgesetz
  • Bund
Das Staats- und Verfassungsrecht stellt die rechtliche Grundlage des Staates und die ranghöchste „Messlatte“ für jedes staatliche Handeln dar. Ihm kommt inhaltlich eine zentrale Bedeutung im Fachhochschulstudium „Polizei“ zu. Dieses Buch vermittelt in konzentrierter Form die Zusammenhänge und Strukturen des Staats- und Verfassungsrechts. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Wissens- und Verständnisfragen. Die dazugehörigen Antworten sind kurz und problemorientiert und konzentrieren sich auf die Sachprobleme. Die Auswahl und Gewichtung des Stoffes orientieren sich an den Studienplänen der Fachhochschulen des Bundes und der Länder. Inhaltlich gibt der Autor einleitend eine Einführung in das Thema, um sich dann den staatsrechtlichen Grundlagen zu widmen. Der abschließende Teil beschäftigt sich mit den Grundrechten. Ein Literatur- und ein Stichwortverzeichnis runden das Werk ab.

Normenpyramide c)

Normenpyramide c) Weimarer Reichsverfassung (1919): Nach dem Ende des Kaiserreiches wurde sie von der Nationalversammlung erlassen. Danach war Staatsoberhaupt der Reichspräsident, der eine relativ starke Stellung inne hatte (z.B. Notverordnungsrecht, Oberbefehl über die Reichswehr). Wichtigstes Organ war nach der Verfassung der Reichstag. Die Weimarer Reichsverfassung enthielt auch einen ausgeprägten Grundrechtsteil, der jedoch nur teilweise Wirkung entfalten konnte (vgl. Frage 346). In welchen Stufen fanden die Vorarbeiten zum Grundgesetz statt? Im Juni 1947 trat eine Konferenz der Ministerpräsidenten der deutschen Länder in München zusammen, um den Weg für eine Zusammenarbeit der Länder zu ebnen. Die Konferenz scheiterte, da aufgrund inhaltlicher Streitigkeiten die Ministerpräsidenten der Länder der sowjetisch besetzten Zone auf Weisung ihrer Besatzungsmacht die Konferenz vorzeitig verließen. Nach der Londoner Konferenz der Sechs wurden den westdeutschen Ministerpräsidenten am 01.07.1948 die sog. Frankfurter Dokumente übergeben, die unter anderem zur Schaffung einer demokratischen Verfassung berechtigten. Auf der Koblenzer Konferenz nahmen die Ministerpräsidenten zu den in den Frankfurter Dokumenten enthaltenen Vorschlägen der Besatzungsmächte Stellung. Daraufhin wurde 1948 nach weiterer Abstimmung durch die Ministerpräsidentenkonferenz eine Sachverständigenkommission einberufen, der sog. Herrenchiemseer Verfassungskonvent. Dieser erarbeitete Vorschläge für die folgende Arbeit des Parlamentarischen Rates, ohne eigene politische Entscheidungen zu treffen. Die Beratungen waren von der Leitidee getragen, Fehler der Weimarer Reichsverfassung zu vermeiden, um eine ähnliche Fehlentwicklung, wie sie letztendlich zur Machtergreifung Hitlers am 30.01.1933 führte, verfassungsrechtlich soweit wie möglich auszuschließen. Von September 1948 bis Mai 1949 tagte der Parlamentarischer Rat, der das Grundgesetz ausarbeitete. Dabei musste er sich im Rahmen der Frankfurter Dokumente halten, und einige vorgesehene Regelungen konnten nicht gegen die Einwendungen der Militärgouverneure durchgesetzt werden. Leseprobe Am 08.05.1949 stimmte der Parlamentarische Rat über das Grundgesetz ab. In welchen Schritten vollzog sich die Inkraftsetzung des Grundgesetzes? In seiner Abstimmung am 08.05.1949 nahm der Parlamentarische Rat das Grundgesetz mit 53 gegen 12 Stimmen an. Daraufhin erteilten die Alliierten die Genehmigung am 12.05.1949. In der Folgezeit wurde das Grundgesetz in 10 Landtagen angenommen. Lediglich in Bayern wurde es mit 101 gegen 63 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Trotzdem erklärte das Landesparlament mit 97 gegen 6 Stimmen bei 70 Enthaltungen seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik. Damit war das Grundgesetz von einer nach Art. 144 I ausreichenden Anzahl von Ländern angenommen worden. Daraufhin wurde durch den Parlamentarischen Rat am 23.05.1949 die Annahme festgestellt, es wurde ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (Art. 145 I). Am 24.05.1949 trat das Grundgesetz in Kraft (Art. 145 II). 11 12 19

Teil I: Einführung Meilensteine auf dem Weg zum Grundgesetz: 8.5.1945 Bedingungslose Kapitulation 5.6.1945 Deutschland‐Erklärung (Berliner Erklärung), Übernahme der obersten Staatsgewalt durch die Siegermächte 17.7.-2.8.1945 Potsdamer Konferenz der drei Siegermächte, Potsdamer Abkommen ab 1946 1.7.1948 Frankfurter Dokumente Aufbau deutscher Verwaltungen, zunächst auf Gemeindeund Kreisebene, danach Bildung der Länder 10.8.–23.8.1948 Herrenchiemseer Verfassungskonvent: vorbereitende Arbeiten für das Grundgesetz 1.9.1948 1. Sitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn 8.5.1949 Verabschiedung des Grundgesetzes 10.5.1949 Parlamentarischer Rat entscheidet sich für Bonn als vorläufige Hauptstadt der Bundesrepublik 12.5.1949 Genehmigungsschreiben der drei westlichen Militärgouverneure mit Vorbehalten wie zum Beispiel: –– Vorrang des Besatzungsstatuts gegenüber deutschen Vorschriften, –– Sonderstatus Berlin, Leseprobe –– Suspendierung des Art. 91 II GG, um eine auch nur vorübergehende Unterordnung der Länderpolizeien unter die Weisungsgewalt der Bundesregierung zu unterbinden 23.5.1949 Verkündung des Grundgesetzes 20