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Bock E-Paper 2023 KW12

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6 finanzen und Vorsorge

6 finanzen und Vorsorge Bock | Dienstag, 21. März 2023 Bei Teilzeitarbeit richtig vorsorgen Teilzeitarbeit ist beliebt: Immer mehr Erwerbstätige arbeiten weniger als 100 Prozent. Der reduzierte Lohn wirkt sich jedoch auf die Altersvorsorge aus. Das sollte man beachten und rechtzeitig Gegenmassnahmen ergreifen. SONDERSEITE SCHAFFHAUSEN Fabian Wälchli, Ersparniskasse Schaffhausen Mutterschaft, Familie, Studium oder einfach eine bessere Work-Life-Balance: Gründe, Teilzeit zu arbeiten, gibt es viele. In der Schweiz nutzen knapp 40 Prozent der Erwerbstätigen diese Möglichkeit. Bei den Frauen beträgt der Anteil sogar rund 60 Prozent. Oft wird vergessen, dass das reduzierte Einkommen auch die Altersvorsorge schmälert. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Vorsorge trotz Teilzeitarbeit sichern können. Erste Säule: AHV Die AHV-Rente hängt vom Lohn während der Beitragszeit und den Beitragsjahren ab. Für die Maximalrente braucht es bis zum Leistungsbezug einen durchschnittlichen Jahreslohn von rund 88 200 Franken bei vollen Beitragsjahren. So gibt es hier wenig Optimierungspotenzial. Unverheiratete sollten bei Erwerbsunterbrüchen den Mindestbetrag in die AHV einzahlen, um eine Lücke bei den Beitragsjahren zu vermeiden. Die Nachzahlung ist bis fünf Jahre rückwirkend möglich. Zweite Säule: Pensionskasse Bei der 2. Säule beginnt die Versicherungspflicht erst ab einem Jahreslohn von 22 050 Franken. Wer also für mehrere Arbeitgeber tätig ist und in keinem Arbeitsverhältnis mehr als 22 050 Franken pro Jahr verdient, untersteht nicht dem BVG-Obligatorium. Es gibt aber zwei Möglichkeiten, wie sich auch diese Teilzeitangestellten einer Pensionskasse anschliessen können. Über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG, eine vom Bund beauftragte Vorsorgeeinrichtung, die alle anschlusswilligen Einzelpersonen aufnimmt, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Alternativ kann diese Funktion auch die Pensionskasse eines Arbeitgebers übernehmen, sofern diese Möglichkeit im Reglement vorgesehen ist. Dritte Säule: private Vorsorge Die erste und zweite Säule reichen selbst bei einer Vollzeitstelle kaum mehr aus, um nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard zu halten. Deshalb wird die gebundene private Vorsorge immer wichtiger – für Teilzeitbeschäftigte gilt dies natürlich erst recht. Voraussetzung für Einzahlungen in die Säule 3a ist ein AHV-pflichtiges Einkommen. Die getätigten Einzahlungen in die Säule 3a können Sie von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Bei Fragen zu Ihrer Vorsorge lassen Sie sich am besten durch die Bank Ihres Vertrauens beraten. Fabian Wälchli berät die Kundinnen und Kunden der Ersparniskasse Schaffhausen rund um das Thema Altersvorsorge. Bild: zVg. Teilzeitarbeit wirkt sich auch auf die Vorsorge aus. Bild: Oliver Rossi Treuhand | Steuer- und Rechtsberatung Wirtschaftsprüfung | Unternehmensberatung Informatik-Gesamtlösungen Mit langjähriger Treuhand- und Steuererfahrung sowie dem Blick für das Wesentliche begleiten wir Sie partnerschaftlich, innovativ und zielorientiert. Standort Altstadt: Herrenacker 15, 8200 Schaffhausen 052 624 11 02 | www.bovadis.ch Die Steuern den OBT Experten überlassen Wir nehmen Ihnen die Sorgen der Steuern ab, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. «Steuern Sie Ihre Steuern.» SEIT ÜBER 50 JAHREN Je komplexer die Verhältnisse, desto wichtiger: langfristige Planung professionelle Beratung individuelle Betreuung Mäder+Baumgartner Treuhand AG Schwanenfelsstr. 10a CH-8212 Neuhausen T +41 52 674 00 74 www.mbtag.ch www.obt.ch OBT AG Rheinweg 9 8200 Schaffhausen T +41 52 632 01 50

Bock | Dienstag, 21. März 2023 finanzen und Vorsorge 7 «Anlagestrategie nie voreilig verändern» Das Jahr 2022 hat Anlegerinnen und Anleger mit starkem Sicherheitsbedürfnis aufgeschreckt. Vermögensrückgänge führen oft zu emotionalen Achterbahnfahrten. Im Interview erklärt Martin Bisig*, Kundenberater Private Banking bei der Schaffhauser Kantonalbank, wie sich damit am besten umgehen lässt. SONDERSEITE SCHAFFHAUSEN Schaffhauser Kantonalbank Herr Bisig, müssen Anlegerinnen und Anleger zwingend mit Schwankungen leben können? Martin Bisig: Den Preis, den Sie für das Erzielen einer höheren Rendite bezahlen, ist klar: Sie müssen mit Schwankungen umzugehen wissen. Wer anlegt, braucht ein realistisches Gefühl für die zu erwartende Schwankungsbandbreite. Diese kann mittels der erwarteten Rendite und des Risikos der jeweiligen Anlagestrategie ermittelt und berechnet werden. Lohnt es sich, der Strategie langfristig treu zu bleiben? Bisig: Der Anlageerfolg stellt sich in aller Regel nicht kurzfristig, sondern über den – vom gewählten Risiko abhängigen – empfohlenen Anlagehorizont der gewählten Anlagestrategie ein. Ist diese Strategie einmal festgelegt, sollte sie über einen längeren Zeithorizont verfolgt und nicht auf Grund eines aussergewöhnlichen Jahres oder kurzfristiger Trends und Entwicklungen voreilig verändert werden. Wann ist es nötig, die gewählte Anlagestrategie zu überdenken? Können Sie als Anlegerin oder Anleger bei starken Turbulenzen auf den Aktienmärkten ruhig schlafen? Ein Blick auf die Langfristigkeit der gewählten Strategie beruhigt. Bild: SHKB/iStock * Martin Bisig ist eidg. dipl. Betriebsökonom HWV und eidg. dipl. Finanzanalytiker und Vermögensverwalter. Als Kundenberater der Abteilung Private Banking der Schaffhauser Kantonalbank begleitet er seit 1999 Unternehmen und vermögende Privatpersonen.Bild: zVg. Bisig: Eine Überprüfung empfiehlt sich insbesondere dann, wenn sich die finanziellen Bedürfnisse oder die persönliche Ausgangslage grundsätzlich verändert haben. Entscheidend ist, dass das Gesamtrisiko der gewählten Strategie stets im Lot bleibt. Was können Anlegerinnen und Anleger vorkehren? Bisig: Der finanziellen Planung kommt eine zentrale Bedeutung zu. Die finanzielle Ausgangslage und die Lebenspläne sind bekannte Grössen. Es sollte vor dem Anlageentscheid Klarheit darüber bestehen, welche Gelder Sie wann benötigen und welche Risiken Sie überhaupt eingehen können. Fliessen diese Erkenntnisse kombiniert mit der emotionalen Komponente konsequent in die Umsetzung der Vermögens- und Anlagestrategie ein – dann wird auch eine ausserordentliche Marktsituation die finanziellen Lebenspläne nicht gefährden und sollte weder Angst noch Unsicherheiten hervorrufen. Jetzt in zukunftsgerichtete Themen investieren? Meine Auszeit. Mein Leben. Meine Bank. Anlegen ab CHF 100 entdecken. Unsere Anlagespezialistinnen und -spezialisten beraten Sie umfassend: www.shkb.ch/anlegen

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