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Bock E-Paper 2023 KW37

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Bock | Dienstag, 12. September 2023 13 Fit und Schön Um die Abgabe- und Beitragssätze sowie die Zuschläge für die PCG besser zu analysieren, benötigen die Versicherer weitere Informationen in der Gesamtmarktstatistik. Symbolbild: pexels.com Krankenversicherung: Die Statistik des Risikoausgleichs wird erweitert An seiner Sitzung vom 30. August hat der Bundesrat eine Änderung der Verordnung über den Risikoausgleich in der Krankenver sicherung (VORA) verabschiedet. Die Verordnungsänderung ermöglicht, die Gesamtmarktstatistik mit zusätzlichen Informationen zu ergänzen. Dies erlaubt es den Versicherern, den Risikoausgleich besser zu schätzen und die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) noch angemessener zu berechnen. PR BERN Bundesamt für Gesundheit BAG Der Risikoausgleich wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen besonderen Anreiz haben, nur möglichst gesunde Personen zu versichern. Er sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen Versicherern mit unterschiedlicher Risikostruktur: Versicherer, die wenig Personen mit hohem Erkrankungsrisiko versichern, bezahlen Abgaben in den Risikoausgleich. Versicherer, die viele hohe Risiken versichern, erhalten Beiträge aus dem Risikoausgleich. Die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) führt den Risikoausgleich unter den Versicherern durch. Nach Erhalt der Daten von den Versicherern teilt sie die Versicherten nach den Indikatoren «Alter», «Geschlecht» und «Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim im Vorjahr» in Risikogruppen ein, um die kantonalen Statistik Risikoausgleich: Abgabe- und Beitragssätze zu berechnen. Zudem ordnet sie die Versicherten aufgrund ihrer Arzneimittelbezüge aus dem Vorjahr den einzelnen pharmazeutischen Kostengruppen (PCG für Pharmaceutical Cost Groups) zu, um für jede PCG einen schweizweit einheitlichen Zuschlag zu ermitteln. Erweiterung der Gesamtmarktstatistik Um die Abgabe- und Beitragssätze sowie die Zuschläge für die PCG besser zu analysieren, benötigen die Versicherer weitere Informationen in der Gesamtmarktstatistik. Dies sind zum Beispiel die Versicherungsmonate, die Bruttoleistungen und die Kostenbeteiligungen sowohl der Versicherten, die in PCG eingeteilt sind, als auch der Versicherten, die in keine PCG eingeteilt sind. Die Verordnungsänderung schafft die notwendige rechtliche Grundlage. Die Verordnungsänderung stellt ausserdem die korrekte Datenlieferung bei Arzneimitteln mit Rückerstattungen (sogenannte Gemäss Art. 22 Abs. 2 VORA erstellt die Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG) nach jeder Berechnung des Risikoausgleichs eine Statistik über die Versicherten und Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, die Abgabe- und Beitragssätze für die Risikogruppen, die Zuschläge für PCG, die Teuerungsfaktoren nach Kantonen sowie die Entlastung der Versicherer pro junge erwachsene Person, nach Kanton. Neu erstellt die GE KVG auch eine Statistik betreffend die Versicherten, die bei zwei oder mehr Versicherern im Bestand geführt werden. Preismodellen) sicher. Die Versicherer werden der GE KVG die Bruttoleistungen abzüglich der Rückerstattungen liefern. Veröffentlichung von Angaben zu Mehrfachversicherten Bis heute sind keine schweizweiten Zahlen zu Mehrfachversicherungen und zu deren Entwicklung bekannt. Die Verordnungs- Präventiv-Medizinisches Trampolin-Training Präventiv-Medizinisches Trampolin-Training Präventiv-Medizinisches Trampolin-Training Neue Basic-Kurse Neue Basic-Kurse Neue Basic-Kurse Alle Infos auf Alle Infos auf www.naturalvital.ch Alle Infos auf www.naturalvital.ch Übungsraum: Töpferweg 4, 8224 Löhningen Übungsraum: Töpferweg 4, 8224 Löhningen christa.perdikidis@naturalvital.ch | 052 685 33 49 christa.perdikidis@naturalvital.ch | 052 685 33 49 Liz. PMT SwingWalking-Trainerin Liz. PMT SwingWalking-Trainerin Übungsraum: Töpferweg 4, 8224 Löhningen christa.perdikidis@naturalvital.ch | 052 685 33 49 Liz. PMT SwingWalking-Trainerin Hoch hinaus! - Top Treppenlift Auswahl - 24/7 - Notfall Service - Kostenlose Beratung Ebnatstrasse 125, Schaffhausen 052 630 31 60 strack.ch änderung ermächtigt die GE KVG, die Anzahl der Versicherten, die bei zwei oder mehr Versicherern im Bestand geführt werden, und die Namen der Versicherer nach Kantonen zu veröffentlichen. Dies wird die Arbeiten der Kantone im Zusammenhang mit der Übernahme von Forderungen aus Verlustscheinen erleichtern. Es handelt sich um aggregierte Daten, aus denen kein Personenbezug hergestellt werden kann. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Einzig die Bestimmung betreffend die Arzneimittel mit Rückerstattungen (Preismodelle) tritt ein Jahr später in Kraft. Ihr Partner für vielfältige Beratungsleistungen zum betrieblichen Gesundheitsmanagement Gesundheitsorientierte Fachberatung für Führungskräfte und Mitarbeitende I Präventionsangebote für kerngesunde Mitarbeitende I Schulungen und Impulsreferate I Coaching Ich freue mich, Sie auf diesem Weg zu unterstützen. Ralf Becker | 052 533 00 22 www.ralfbecker.ch Jetzt Beratungstermin vereinbaren

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