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Bock E-Paper 2024 KW08

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Juli 2024 suchen wir eine(n) PRAKTIKANTIN/PRAKTIKANTEN 100%, 12 MONATE BEFRISTET TREFFPUNKT GESUNDHEIT Endometriose und Adenomyose Fachpersonen des Endometriosezentrums und weiterer Bereiche der Spitäler Schaffhausen, von Kinderwunsch Schaffhausen und Selbsthilfe Winterthur Schaffhausen informieren über den aktuellen Wissensstand zur Entstehung von Endometriose und Adenomyose sowie über die modernen Therapiemöglichkeiten. Donnerstag, 7. März 2024, 19.00 Uhr Meetingpoint, Herrenacker 15, Schaffhausen Übersetzung in Gebärdensprache Eintritt frei, anschliessend Apéro mit Möglichkeit zum Gespräch Auf dich wartet eine vielseitige und abwechslungsreiche Praktikumsstelle mit viel Eigenverantwortung. Blicke hinter die Kulissen des Schweizer Handballmeisters und sei hautnah bei der Organisation dabei. Wir sind ein aufgestelltes Team, das sich zu 100 Prozent aufeinander verlassen kann. 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Bock | Dienstag, 20. Februar 2024 5 Politik Einführung der 13. AHV-Rente Am 3. März ist es wieder so weit: Die Stimmberechtigten werden an die Urne gebeten. Dabei sorgt der Entscheid über die 13. AHV-Rente für emotionale Diskussionen. ABSTIMMUNGEN SCHAFFHAUSEN Mevina Portner «Für ein besseres Leben im Alter»: So heisst die Initiative, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung am 3. März an der Urne entscheidet. Gegenwärtig erhalten 2,5 Millionen Pensionierte die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die den Existenzbedarf im Alter angemessen decken sollte. Zudem besitzt jeder Pensionierte eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit noch nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Die im Mai 2021 vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund eingereichte Initiative verlangt eine 13. AHV-Rente, auf welche alle Rentner:innen Anspruch haben. Zu den 12 Monatsrenten käme also jedes Jahr eine weitere dazu. So würde die maximale jährliche Altersrente für Einzelpersonen um 2450 auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 auf 47 775 Franken steigen. Dabei dürfen die Ergänzungsleistungen nicht gekürzt werden. Die Kosten für die 13. AHV-Rente belaufen sich ungefähr auf zusätzliche 4,1 Milliarden Franken zu den aktuellen 50 Milliarden Franken. Davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Weniger Geld zum Leben Für die Befürworter:innen der Initiative ist klar, dass die Einführung der 13. AHV-Rente aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten, wie Miete und Krankenkassenprämien, eine notwendige Massnahme darstellt. Denn würde es so weitergehen wie bisher, bliebe immer weniger Geld zum Leben. Da die AHV grundsätzlich von der gesamten Bevölkerung finanziert wird, profitieren alle von der 13. AHV-Rente. Zudem sinkt die Pensionskassenrente, welche dafür sorgen soll, dass Rentner:innen ungefähr so weiter leben können wie vorher. Die Pensionskassenrente ist heute pro Monat 300 Franken tiefer als vor 15 Jahren, denn bei der Pensionskasse fehlt der Teuerungsausgleich. Die 13. AHV-Rente hat diesen Nachteil nicht. Weiter betonen die Befürworter:innen, dass vor allem für Frauen eine Stärkung der AHV notwendig ist. Viele sind in der zweiten Säule schlecht abgesichert, wobei ein Drittel der Frauen neben der AHV keine zusätzliche Altersrente erhält. Die Initiative wird im Kanton Schaffhausen von der SP und den Grünen unterstützt. Massive Kosten Die Initiative treibt die AHV in den Ruin. So argumentieren die Gegner:innen der 13. AHV-Rente. Durch den starken Anstieg der Rentenbeziehenden in den nächsten Jahren und die steigende Lebenserwartung entstehen immer mehr Kosten. Bis Am 3. März stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über die 13. AHV-Rente ab. 2033 werden durch die AHV jährlich über 3 Milliarden mehr ausgeben als eingenommen. Eine 13. AHV-Rente kostet bis dahin zusätzlich rund 5 Milliarden Franken pro Jahr und würde das bereits bestehende Finanzloch massiv vergrössern. Als Folge davon müsste ein Anstieg der Mehrwertsteuer und erhöhte Lohnabzüge folgen, wie die Gegner:innen ausführen. Vor allem junge Familien und Alleinerziehende leiden darunter. Zudem würde der AHV-Zuschlag gemäss dem überparteilichen Nein-Komitee nach dem Giesskannenprinzip verteilt werden – denn wer momentan eine höhere Rente bezieht, profitiert noch mehr von der 13. AHV-Rente. Im Kanton Schaffhausen Bild: pixabay.com unterstützt ein überparteiisches Komitee aus GLP, Die Mitte, FDP und SVP sowie die Jungfreisinnigen und die Junge SVP den Bundesrat und das Parlament, welche sich ebenfalls gegen eine 13. AHV-Rente aussprechen. Auch die Schaffhauser Wirtschaftsverbände IVS und KGV lehnen die Initiative ab. Erhöhung des rentenalters Die Renteninitiative fordert die Erhöhung des Rentenalters bis 2033 auf 66 Jahre. Von da an soll sich dieses automatisch an die Lebenserwartung anpassen. Erweiterung der Schulanlage Steig Die Infrastruktur der Primarschule Steig genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Deshalb stimmt die Stadt Schaffhausen über die «Erweiterung Schulanlage Steig» ab, wobei sich die Kosten des Projekts auf 21,7 Millionen Franken belaufen. ABSTIMMUNGEN SCHAFFHAUSEN Mevina Portner Am 3. März entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Renteninitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge». Lanciert wurde diese von den Jungfreisinnigen. Hauptziel ist, das Rentenalter von Männern und Frauen bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden. Das bedeutet, dass dieses automatisch erhöht wird, sobald die durchschnittliche Lebenserwartung der Gesamtbevölkerung steigt. Dabei entspricht die Erhöhung nicht eins zu eins dem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung, sondern nur 80 Prozent davon. Zudem darf das Rentenalter pro Jahr nur um zwei Monate steigen. Ausserdem muss eine neue Anpassung des Rentenalters den betroffenen Personen mindestens fünf Jahre vor ihrer Pensionierung mitgeteilt werden. Anzeige IHR TOYOTA & LEXUS SPEZIALIST Beringen-Enge • 052 630 10 10 • engebrunnen.ch Loch in der AHV-Kasse Ohne eine Erhöhung des Rentenalters ist die Finanzierung der AHV in Gefahr, wie die Befürworter:innen der Volksinitiative sagen. Durch die steigende Lebenserwartung beziehen die Pensionierten immer länger Rente. Auf der einen Seite wächst die Zahl der Rentner:innen und auf der anderen Seite nimmt die Zahl der Erwerbstätigen ab, weil seit Jahrzenten die Geburtenrate sinkt. Dies führt zu einem Loch in der AHV-Kasse. Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre dürfte voraussichtlich zu einer Senkung der Ausgaben der AHV um etwa 2 Milliarden Franken führen. Durch die automatische Anpassung des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde dies die AHV zusätzlich entlasten. So ist auch keine erhöhte Mehrwertsteuer nötig. Weiter argumentieren die Pro-Komitees, dass auch andere Länder ihr Rentenalter im gleichen Zeitraum noch viel stärker anheben. Neben den Jungfreisinnigen unterstützt die FDP die Initiative. Ungerechtigkeit wächst Die geplante Berechnung des Rentenalters ist nicht flexibel genug, um die Wirtschaftslage zu berücksichtigen. So begründen die Gegner:innen ihre Position. Weiter trifft eine Erhöhung des Rentenalters vor allem Personen mit tiefem Einkommen. Denn: Wer es sich leisten kann, geht heute schon früher in Rente. Zudem weisen Arbeitnehmende mit einem tiefen Einkommen auch eine geringere Lebenserwartung auf. Die Initiative betrifft also vor allem jene, die bereits einen verkürzten Ruhestand haben und tendenziell eher bei schlechterer Gesundheit sind. Ausserdem haben ältere Beschäftigte bereits heute Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden, wenn sie arbeitslos werden. Sie sind deutlich häufiger von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Die Erhöhung des Rentenalters würde es schwieriger machen, bis zum Rentenalter im Arbeitsmarkt zu bleiben. Neben Bundesrat und Parlament empfehlen SP, Grüne, GLP und die Mitte die Ablehnung. ABSTIMMUNGEN STADT SCHAFFHAUSEN Mevina Portner Die Primarschule Steig ist die älteste Primarschule der Stadt Schaffhausen, deshalb wird die Infrastruktur des Gebäudes den heutigen Anforderungen für den Unterricht nicht mehr gerecht. Durch die wachsende Schülerzahl an der Primarschule Steig mangelt es an Klassenzimmern, Förder- und Besprechungsräumen sowie an Räumlichkeiten für die schulergänzende Betreuung. Auch die Turnhalle mit Baujahr 1892 entspricht nicht mehr den heutigen Erfordernissen. Deshalb stimmt die Stadt Schaffhausen am 3. März über die Vorlage «Erweiterung Schulanlage Steig» ab. Geplante Neuerungen Mit Gesamtkosten von rund 21,7 Millionen Franken beinhaltet das Projekt ein neues dreigeschossiges Schul- und Sportgebäude mit Turnhalle, vier weitere Klassenzimmer, Diese Visualisierung zeigt die Schulanlage Steig nach der Erweiterung. Gruppenräume, Fachräume für textiles und nicht textiles Werken sowie Räumlichkeiten für die musikalische Grundschule. Weiter entsteht ein Pavillonbau, der 32 Betreuungsplätze beinhaltet und somit die dringend benötigte Tagesbetreuung bringt. Es ist geplant, die alte Turnhalle zu sanieren, um sie künftig multifunktional als Bewegungsraum und Aula nutzen zu können. Die entsprechenden Umkleideräume sollen im Untergeschoss des Pavillons entstehen. Weiter wird der bestehende Anbau an die Turnhalle abgebrochen, um ausreichend Platz für den Pavillon zwischen dem Neubau und der alten Halle zu schaffen. Parallel dazu wird die Trotte, die bisher als Lager für Grün Schaffhausen diente, ebenfalls saniert und umgenutzt. Im Erdgeschoss sind Lagerräume für Aussenturngeräte sowie ein öffentliches WC vorgesehen. Im Obergeschoss sollen Therapieräume für den Schulbetrieb entstehen. Im Rahmen des Projekts wird nicht nur eine Umgestaltung der Gebäude, sondern auch der Aussenanlagen Visualisierung: zVg. vorgenommen. Dabei bleiben die Sternwarte und die Baumgruppe beim Spielplatz unverändert. Hingegen sollen die Spiel- und Sportflächen neu angeordnet werden, um Platz für ein Rasenspielfeld und einen Allwetterplatz mit Kunststoffbelag sowie einen Hartplatz zu schaffen. «Die Erweiterung der Schulanlage Steig gewährleistet, dass die Kinder weiterhin die Schule in ihrem Quartier besuchen können. Damit können auch die Schulanlagen Breite und Emmersberg entlastet werden», heisst es zudem in einer Stellungnahme des Stadtrates, der sich klar für die Erweiterung ausspricht. Auch der Grosse Rat empfiehlt, der Vorlage zuzustimmen. Anzeige Benjamin Salzmann Selbstständiger Treuhänder Schaffhausen «NEIN zum teuren AHV- Ausbau nach dem Giesskannenprinzip!» 13ahv-nein.ch

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